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DEN befürwortet europäischen Fonds für Gebäudesanierung Hauptziele: Sanierungsraten deutlich erhöhen – Europas Zusammenhalt stärken

Das Deutsche Energieberater Netzwerk DEN e.V. befürwortet Vorschläge für einen europäischen Fonds für Gebäudesanierung. „Wir begrüßen die Initiative der Kampagne ‚Renovation Fund for All Europeans‘ und unterstützen diese“, sagt der Vorsitzende des DEN, Dipl.-Ing. Hermann Dannecker. Die von über 120 Institutionen und Unternehmen aus ganz Europa getragene Initiative wendet sich in einem offenen Brief an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und regt an, im Rahmen eines wirtschaftlichen Wiederaufbau-Programms im Anschluss an die Covid-19-Krise einen Sanierungsfonds für alle europäischen Länder aufzulegen, der jährlich 100 Mrd. Euro freisetzt. 

„Es ist jetzt wichtig, Maßnahmen für eine wirtschaftliche Erholung mit einer wirkungsvollen Klimaschutzpolitik zu verbinden. Gleichzeitig muss man bei dieser Gelegenheit ein starkes Signal an alle EU-Mitgliedstaaten senden, dass die Klimakrise nur gemeinsam beantwortet werden kann“, so Dannecker. So richtet sich das Schreiben der Kampagne nicht nur an die Kommissionspräsidentin, sondern auch an Vizepräsident Frans Timmermans, der gleichzeitig Kommissar für Klimaschutz ist, an Energiekommissarin Kadri Simson, an den Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Thierry Breton, sowie an den Kommissar für Haushalt und Verwaltung, Johannes Hahn.

In ihrem Brief begrüßen die Unterzeichner die im sogenannten Green Deal formulierten Pläne, die Gebäudesanierungsraten in Europa von derzeit 1% Prozent im Jahr mindestens zu verdoppeln. Hilfreich dabei könnte die Schaffung eines Sanierungsfonds für alle Europäer sein, um die nötigen Finanzmittel bereitzustellen.  Die unterzeichnenden Institutionen und Unternehmen weisen darauf hin, dass die Bauindustrie mit ihren angeschlossenen Gewerken in EU-Europa rund 9% der Wirtschaftsleistung repräsentiere und über 16 Millionen Arbeitnehmer beschäftige. Insofern habe eine Unterstützung dieser Industrie immer auch eine große soziale Dimension.

Um bis zum Jahre 2050 die angestrebte Klimaneutralität in der EU zu erreichen, seien Sanierungsraten von mindestens 3% pro Jahr nötig, heißt es weiter. Immerhin verbrauchten die rund 210 Millionen Gebäude in der EU zusammen mehr Energie als jeder andere Sektor. Damit einher gehe auch der höchste CO2-Ausstoß. Ein Fonds, der 100 Mrd. Euro pro Jahr freisetzt, könnte helfen, das Ziel von 3% jährlicher Sanierungen zu erreichen. In einem ersten Schritt sollten dabei öffentliche Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser oder Altenheime im Mittelpunkt stehen, dann aber auch Förderungen für Haushalte mit geringem Einkommen zur Verfügung gestellt werden.

Der Fonds sollte möglichst allen mit der Finanzierung und Sanierung von Gebäuden betrauten Organisationen zur Verfügung stehen. Es sei wichtig, schnell und effizient die entsprechenden Genehmigungen zu erteilen und Entscheidungen zu treffen. Die Unterzeichner befürworten ferner die Einführung von Minimalstandards bei der Sanierung von Gebäuden mit Blick auf die Klimaziele des Jahres 2050. Diese Standards sollten nach oben angepasst werden können. 

Für den DEN-Vorsitzenden Dannecker ist das ein richtiger Weg, nicht nur auf europäischer Ebene Klimaziele zu formulieren und zu beschließen, sondern sie auch praktisch umzusetzen: „Insofern bekommen wir vielleicht durch die Corona-Krise eine  Gelegenheit, neue Wege zu gehen und einen neuen Schwung in die Klimaschutzdebatte zu bringen.“

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Komplizierte Prozesse - der Sargnagel des Mieterstroms Komplizierte Prozesse verhindern eine Chance für mehr Klimaschutz

Wie bereits im ersten Artikel des DEN e.V. zum Thema Mieterstrom beschrieben, trägt das Konzept des Mieterstroms derzeit noch nicht zur Energiewende bei. Die Gründe dafür sind vielfältig. Es liegt an den komplizierten Prozessen, an den gesetzlichen Regularien, an Steuergesetzen, an den technischen Möglichkeiten und an den Netzbetreibern. Nachfolgend wird das Thema der Prozesse genauer beleuchtet.

 

Mieterstrom bedeutet, dass die Mieter eines Gebäudes ihrem Vermieter den Strom abkaufen, den dieser zum Beispiel mittels einer Photovoltaik-Anlage direkt auf dem Dach des Gebäudes produziert. Bereits vor der Entscheidung, in eine Anlage für Mieterstrom zu investieren, muss der potenzielle Anlagenbetreiber zahlreiche und ggf. kostenpflichtige Recherchen auf sich nehmen. Der erste Punkt hierbei ist die Wahl des sogenannten Mieterstrommodells und die sich hieraus ergebenden Regularien -insbesondere, wenn ein staatlich geförderter Mieterstromzuschlag in Anspruch genommen werden soll.

 

Die einzelnen Mieterstrommodelle unterscheiden sich in der Strombelieferung: Es kann entweder nur der selbst erzeugte PV-Strom an die Mieter verkauft werden, oder es wird die Komplettversorgung gewählt, bei der der Vermieter eine Kombination aus selbstproduziertem und von ihm extern zugekauftem Stroman seine Mieter verkauft. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob zum Strom zusätzlich Wärme geliefert werden soll; eine Wärmepumpe, die von der gleichen PV-Anlage betrieben wird, könnte beispielsweise Wärme für die Raumheizung liefern. Für Laien ist die Vielzahl der Mieterstrommodelle kaum zu durchschauen und die jeweiligen Vor- und Nachteile nicht fachgerecht abzuwägen. Zumal die oben beschriebenen Beispiele nicht alle Facetten der Belieferung und Vertragsgestaltung schildern, es gibt noch zahlreiche weitere Varianten!

 

Hat sich der Vermieter für ein Mieterstrommodell entscheiden können, muss er sich spätestens jetzt Gedanken über die Akzeptanz der von ihm gewählten Variante bei seinen Mietern machen. Dazu sind sowohl Vorgespräche mit den Mietern als auch ggf. mit dem örtlichen Stromversorger erforderlich, da die technische Umsetzbarkeit derzeit auch vom örtlichen Energieversorger abhängt. Auch das erfordert wiederum eine akribische und zeitintensive Vorbereitung und Umsetzung.

 

Bedenken muss der Vermieter bzw. PV-Anlagenbetreiber außerdem, dass er als Betreiber einer Mieterstrom-Anlage rechtlich gesehen zum Stromversorger wird und sich daher mit den wesentlichen Details der zugehörigen Gesetzgebung vertraut machen muss. Genannt seien hier Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, Stromsteuergesetz (StromStG), Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV). Beim umgesetzten Projekt bedeutet das natürlich auch, dass der Betreiber sich kontinuierlich auf dem neusten Stand der Gesetzgebung halten muss.

 

Hat sich der Vermieter in seinem Vorhaben trotz aller Schwierigkeiten und Unwägbarkeiten nicht entmutigen lassen und wurde die Anlage tatsächlich installiert, ist diese bei verschiedenen Stellen anzumelden:

 

  • bei der Bundesnetzagentur (BNetzA)
  • Ggf. kann beim Hauptzollamt Stromsteuerbefreiung beantragt werden.
  • Ggf. kann bei der BNetzA Mieterstromzuschlag beantragt werden. Als Folge gelten Melde-, Nachweis- und Mitteilungsfristen.
  • Ggf. besteht Anzeigepflicht bei der Regulierungsbehörde.

 

Quelle: Prozessbild der Bundesnetzagentur „Vertrag für Lieferung eines Strom-Mixes von PV-Strom und Reststrom zur Vollversorgung von Letztverbrauchern vor Ort“: „Hinweis zum Mieterstromzuschlag als eine Sonderform der EEG-Förderung“ der Bundesnetzagentur von Dezember 2017

 

 

Darüber hinaus bestehen für den Betreiber folgende wiederkehrende Pflichten:

 

  • Meldungen an Verteilnetzbetreiber (VNB) - jährlich bis spätestens 28.2.
  • Meldungen an Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) aufgrund der EEG-Umlage- jährlich bis spätestens 31.5.
  • jährliche Rechnungsstellung an den Endkunden unter Beachtung des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung EnWG:

o   die Daten zur Stromkennzeichnung müssen in den Rechnungen veröffentlicht und in Vergleich zu den entsprechenden Durchschnittswerten in Deutschland gesetzt werden.

o   visuelle Darstellung der Informationen zum Energiemix

 

FAZIT

 

Das Vorhaben, ein Mieterstromprojekt zu realisieren, zu betreiben und unter Einhaltung aller Regularien richtig abzurechnen, ist ausgesprochen ambitioniert. Schon vor der Installation sind zeit- und kostenintensive Recherchen erforderlich, die bei den geltenden staatlichen Vorgaben ohne Einbindung von Sachverständigen kaum zu bewältigen sind. Im laufenden Betrieb ist der Verwaltungsaufwand für eine Mieterstromanlage immens. Hinzu kommen wirtschaftliche Unwägbarkeiten, wie zum Beispiel die Strompreisentwicklung des zuzukaufenden Stroms und die Menge des selbst produzierten Stroms, der an die Mieter verkauft werden kann.

 

Die Praxis zeigt, dass auch das aktuelle Mieterstromgesetz, das den Mieterstrombetreibern nach heutigem Stand noch ca. 1,3 Cent je Kilowattstunde an Mieterstromzuschlag beschert, keinen Anreiz schafft, sich eine Mieterstromanlage anzuschaffen. Weniger als 0,1 % des heute erzeugten PV-Stroms ist derzeit Mieterstrom. Dass die Akzeptanz der Eigenstromversorgung durch PV Strom (Eigentümer ist gleichzeitig der Stromnutzer) schon längst gegeben ist, zeigen aber unstrittig die zahlreichen PV-Anlagen auf vom Eigentümer genutzten Gebäuden.

 

Die ganze, durch die Gesetzgebung größtenteils hausgemachte, Komplexität des Mieterstroms versperrt das große Potenzial, welches durch das Mieterstromkonzept als Win-Win-Win-Situation für Umwelt, Mieter und Vermieter erschlossen werden könnte. Eine Komplexität, die zudem den „kleinen“ Vermieter stärker trifft. Gerade die kleineren Vermieter würden ein besonders großes Risiko tragen. Wie bei normalen Stromanbietern, besteht für den Mieterstrom eine freie Anbieterwahl für den Mieter und somit für den Anlagenbetreiber eine nicht beeinflussbare Größe in der wirtschaftlichen Kalkulation. Mit jeder Wohneinheit, die den Mieterstrom nicht bezieht, wird die Anlage unrentabler, im Extremfall speist der Betreiber 100 % des erzeugten Stroms ins Netz ein – und spätestens damit wäre die Mieterstromanlage aktuell ein Zuschussgeschäft seitens des Vermieters.

 

Eine Vereinfachung des ganzen Prozesses ist daher dringend geboten. An dieser Stelle seien vorab zu einem Gesamtkonzept, das das DEN e.V. noch erarbeiten wird, 2 Punkte erwähnt, die dringend angegangen werden müssen:

 

  1. Mieter müssen verpflichtet werden, Mieterstrom abzunehmen, wenn dieser unter dem Preis der örtlichen EVUs liegt.
  2. Es muss eine zentrale Koordinierungsstelle für alle gesetzlichen Meldepflichten rund um die Mieterstromanlage eingerichtet werden.

 

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Aus der Corona-Krise beim Klimaschutz lernen DEN: „Wirtschaftliche Gesundung muss ökologische Prioritäten setzen!“

Hermann Dannecker, Vorstand DEN e.V., Rechte DEN e.V. / Fotografin Kerstin Jana Kater
Hermann Dannecker, Vorstand DEN e.V., Rechte DEN e.V. / Fotografin Kerstin Jana Kater

Bürger und Politiker können aus der aktuellen Corona-Krise lernen, um künftig besser auf den drohenden Klimawandel zu reagieren. Davon ist der Vorsitzende des Deutschen Energieberater-Netzwerks Dipl.-Ing. Hermann Dannecker, überzeugt. „Die Welt wird nach dieser Pandemie nicht mehr dieselbe sein wie vorher. Alle Staaten und Gesellschaften rund um den Globus werden eine bis dahin noch nicht gekannte Krise bewältigt haben – mit welchen Antworten und zu welchem Preis, ist noch offen. Wenn wir aber lernen, Warnungen der Natur ernst zu nehmen, unser Handeln zu hinterfragen und mehr Solidarität und Bescheidenheit an den Tag zu legen, könnte die Corona-Krise sogar etwas zum Besseren ändern.“

Man dürfe nach der medizinischen und organisatorischen Bewältigung der Pandemie nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, meint Dannecker. „Gerade werden unvorstellbare Summen ausgereicht, um unsere Wirtschaft über Wasser zu halten. Menschen fürchten um ihre Existenz. Sollte die Krise in einigen Monaten überwunden sein, dürfen wir wirtschaftlich und gesellschaftlich nicht so weitermachen wie bisher. Wir haben jetzt die Chance umzudenken und eine moderne, weniger klimaschädliche Wirtschaft in vielen Aspekten neu zu gestalten. Die Mittel und die Ideen dazu haben wir!“

Dietmar Rieth, DEN-Landessprecher Rheinland-Pfalz, interpretiert die aktuelle Krise ebenfalls als Chance zum Umdenken: „Der Weg ist nun gewiesen, wie Parlament und Regierung mit der Corona-Krise finanzpolitisch, wirtschaftspolitisch und gesellschaftlich umzugehen gedenken. Ein Vorgang ohne Beispiel und Blaupause. Erstaunlich ist, wie gelassen und folgsam die Wahrnehmung in der Bevölkerung dazu ist. Ein Innehalten und eine Vollbremsung des vorher hektischen Alltags wird akzeptiert und als notwendig hingenommen. Diese Vernunft lässt hoffen, dass nach der Corona-Krise andere Krisen wie z.B. die Klimakrise oder die Flüchtlingskrise ebenso sachlich und fachlich fundiert und in großer Solidarität angegangen und am Ende auch gelöst werden können.“

Dannecker sieht insbesondere die Rolle von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und deren Akzeptanz in der Bevölkerung gestärkt: „Jetzt, da Virologen und Epidemiologen täglich in den Medien präsent sind, wird deutlich, welche wichtige gesellschaftliche Funktion Wissenschaft hat. Aktuell sind Fakten gefragt, keine Fake news. Diesen Respekt vor der Forschung und das Vertrauen in sie müssen wir uns mit Blick auf die künftige Klimapolitik erhalten.“

Rieth: „Um die Klimakrise zu bewältigen, die uns nach der Corona-Krise auf viele Jahre erhalten bleiben wird, wäre es deshalb wichtig, dass wir uns langfristig auf gesellschaftlich akzeptable ‚Instrumente zwischen Stillstand und Vollgas‘ einstellen können. Dafür wäre der Begriff des ‚Kontingentierens von Energie- und CO2-Verbrauch für ein bis zwei Generationen‘ wohl der richtige Ansatz. Der Weg von der ‚10-Tonnen-CO2-Gesellschaft‘ zur ‚1-Tonnen-CO2-Gesellschaft‘ wird nicht allein mit einer CO2-Steuer hinzubekommen sein, sondern es braucht eine oder viele ‚Geschichten‘, die man in der Gesellschaft dazu erzählen kann, um akzeptiert zu werden.“ Es gehe auch künftig um das Gefühl, nur zusammen eine existentielle Krise meistern und überleben zu können.

Dannecker stimmt ihm zu: Solche positiven und motivierenden Geschichten erlebe man in diesen Tagen. Man denke etwa an die Bilder der singenden und musizierenden Italiener auf ihren Balkonen. „Satellitenbilder zeigen, welche enormen positiven Auswirkungen die notgedrungene Einstellung von Produktion und Verkehr weltweit haben. Die Umweltverschmutzung hat deutlich abgenommen. Wenn wir die Wirtschaft wiederaufbauen, müssen wir uns daran erinnern und können von diesen Erfahrungen profitieren. Wir müssen dann ökologische Prioritäten setzen!“

Videokonferenzen, Regionalisierung von Industrieproduktionen, Urlaub in der Region, eine schnelle und entschiedene Energiewende als gigantisches Konjunkturprogramm – all das könne helfen, aus der aktuellen Corona-Krise Positives zu schöpfen. Dannecker: „Wir müssen uns von den alten Egoismen verabschieden. Es wird um Nachhaltigkeit und ethische Standards gehen. Und es zeigt sich in dieser Krise, dass über die Generationen hinweg Jung und Alt aufeinander achten und solidarisch sein können. Diese Erfahrung sollten wir auch in die künftige Diskussion der Klimakrise mitnehmen.“

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. ist ein Zusammenschluss von rund 700 Ingenieuren, Architekten und Technikern. Alle Mitglieder verbindet das gemeinsame Arbeitsgebiet der Beratungs- und Planungsleistungen zur effizienten Energienutzung und Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand, der Wohnungswirtschaft, Gewerbe und Industrie sowie für Kommunen. Ihre Beratung erbringen sie neutral und unabhängig.

 

Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V.

Geschäftsstelle Frankfurt/Offenbach

Berliner Straße 257

63067 Offenbach

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

www.deutsches-energieberaternetzwerk.de

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„Fortbildung der Energieberater geht trotz Corona-Krise weiter“ GRE-DEN-Kongress abgesagt - DEN-Akademie verstärkt mit Online-Seminaren

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. reagiert auf die enormen Herausforderungen durch den grassierenden Corona-Virus und hat seine Geschäftstätigkeit wie auch sein Seminarangebot angepasst. Die DEN-Akademie stellt ihr Angebot auf Online-Live-Seminare zunächst bis Anfang Mai um. Der für April geplante gemeinsame Kongress von GRE und DEN in Kassel wurde abgesagt.

„Mit großem Bedauern haben wir zusammen mit unseren Partnern von der GRE, der ‚Gesellschaft für Rationelle Energieverwendung‘, den für den 23. und 24.04.2020 in Kassel geplanten Kongress ‚Klimaneutraler Gebäudebestand 2050 – Wie schaffen wir das?‘ absagen müssen“, sagt der DEN-Vorsitzende Dipl.-Ing. Hermann Dannecker. Man sei sich jedoch der gemeinsamen Verantwortung bewusst, unabhängig von der Frage, ob zu diesem Zeitpunkt die jüngsten Beschränkungen schon wieder gelockert sein werden.

„Das Wichtigste ist jetzt, in Zeiten der Corona-Pandemie die Gesundheit und die Sicherheit unserer MitarbeiterInnen, KollegInnen und PartnerInnen zu gewährleisten“, fährt Dannecker fort. „Deshalb passen wir unsere Angebote und Dienstleistungen an. Gleichzeitig versuchen wir natürlich, über die veränderten Kommunikationswege unsere Inhalte weiterhin kompetent zu vermitteln.“

Dazu gehörten insbesondere die Bildungsangebote der DEN-Akademie, so Dannecker: „Die DEN-Akademie ist weiterhin für die Energieberaterinnen und Energieberater da. Allerdings finden unsere Seminare und Kurse nicht mehr vor Ort statt, sondern wir bieten sie online an.“ Die DEN-Akademie stelle ihre Lernplattform für alle Beteiligten zur Verfügung. Dannecker: „Hier treffen sich die ReferentInnen und die TeilnehmerInnen im virtuellen Lernraum und können mittels der Live-Übertragung den Präsentationen folgen und zudem über den Chat und die Sprachfunktion miteinander kommunizieren. Zeit und Raum für Fragen und Diskussion bleiben bestehen.“ Nötig seien lediglich Internetzugang, Headset und ggf. eine Kamera.

Der Ingenieur sieht trotz der durch das Virus verursachten Ausnahmesituation auch Vorteile für die Teilnehmer. Sie könnten durch die Online-Seminare Reisezeit und Reisekosten sparen und von Daheim oder von ihrem Büro aus teilnehmen. Dannecker: „Vielleicht treffen auf diese Weise unsere normalerweise teilnehmerbegrenzten Veranstaltungen auf noch größeres Interesse!“

 

Folgende Seminare werden online angeboten:

 

Qualifizierung zum Offensive Mittelstands-Berater (OM-Berater)

01.+ 02.04.20 jeweils von 13:30 - 16:45 Uhr (insg. 8 Unterrichtseinheiten UE)

 

Feuchteschutz in der Energieberatung – Grundsätze, Anforderungen, Nachweismethoden (auch) jenseits von Glaser

  1. + 21.04.20 jeweils von 09:30 - 12:45 Uhr (insg. 8 UE)

Energetische Bewertung von Wohngebäuden nach DIN V 18599

  1. + 29.04.20 jeweils von 09:00 - 12:15 Uhr (insg. 8 UE)

Fit für die KfW – Hilfestellung für die fachgerechte Planung von Effizienzhäusern

27.04. + 30.04.20 jeweils von 09:30 - 12:45 Uhr (insg. 8 UE)

Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz und Ökobilanzierung in der Praxis der Energieberatung

06.+ 07.05.20 jeweils von 13:30 - 16:45 Uhr (insg. 8 UE)

Alles dicht oder was?! – Luftdichtheitskonzepte erfolgreich erstellen

  1. + 13.05.20 jeweils von 09:30 - 12:45 Uhr (insg. 8 UE)

 

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