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Gesundheit

Mit Hilfe der Bildinformationen der integrierten Kamera steuert der Operateur die Position der Laserfaser an der Spitze des Resektoskops.  Bild: Robert Woidich / Uniklinikum Würzburg

Operation bei gutartiger Prostatavergrößerung mit topmoderner Lasertechnologie

Mit Hilfe der Bildinformationen der integrierten Kamera steuert der Operateur die Position der Laserfaser an der Spitze des Resektoskops.  Bild: Robert Woidich / Uniklinikum Würzburg
Mit Hilfe der Bildinformationen der integrierten Kamera steuert der Operateur die Position der Laserfaser an der Spitze des Resektoskops. Bild: Robert Woidich / Uniklinikum Würzburg

Seit vergangenem Jahr bietet die Klinik und Poliklinik für Urologie und
Kinderurologie des Uniklinikums Würzburg Patienten mit gutartiger
Prostatavergrößerung die Holmium-Laser-Enukleation an. Das hierbei
eingesetzte System mit Pulsmodulation gilt als Spitzentechnologie in der
urologischen Laserchirurgie.

Im Jahr 2020 schaffte die von Prof. Hubert Kübler geleitete Klinik und
Poliklinik für Urologie und Kinderurologie des Uniklinikums Würzburg (UKW)
ein Holmium-Lasersystem der neuesten Generation an. Eines der wichtigsten
Einsatzgebiete des chirurgischen Geräts ist das Entfernen der gutartig
vergrößerten Innendrüse der Prostata. Man spricht dabei von Holmium-Laser-
Enukleation (HoLEP).

Laserimpulse lösen Gewebe von der Kapsel ab

Einer der Experten des UKW für diesen Eingriff ist Dr. Charis Kalogirou.
Der Oberarzt der Urologischen Klinik erläutert: „Bei der HoLEP wird unter
Narkose oder Betäubung des Rückenmarks ein stabförmiges Resektoskop über
die Harnröhre in die Prostata eingeführt. An der Spitze des Instruments
befindet sich neben einer Kamera, die uns das Operationsgebiet zeigt, eine
Laserfaser.“ Über diese kann der Operateur nur wenige Millimeter weit
reichende Energieimpulse senden, die auf ihrem Weg das Gewebe ablösen.
„Mit diesem hochpräzisen Werkzeug arbeiten wir ringsum an der Innenseite
der Prostatakapsel entlang und lösen dabei Impuls für Impuls das Gewebe
der gutartig gewucherten Innendrüse von der Kapsel ab. Wir imitieren quasi
minimalinvasiv die offene Operation durch die Bauchdecke, bei der der
Finger des Operateurs diesen Vorgang normalerweise übernimmt”, beschreibt
Dr. Kalogirou.
Eine Besonderheit der am UKW eingesetzten Technologie im Vergleich zu
Vorgängermodellen ist die Pulsmodulation. Das bedeutet, dass der Laser
statt einem immer zwei Energieimpulse kurz hintereinander abgibt. Der
zweite Impuls sorgt für eine bessere Blutstillung.
Sobald die Innendrüse – oder Adenom – vollständig abgelöst ist, wird sie
in die hinter der Prostata liegende Blase geschoben. Nun tauscht der
Operateur das Innenleben des Resektoskops aus: Die Lasereinheit wird
ersetzt durch einen Morcellator. Diese kombinierte Zerkleinerungs- und
Absaugeinheit zerkleinert mit winzigen rotierenden Messern das
Adenomgewebe in der Blase und saugt es gleichzeitig nach außen ab.
Hierdurch steht das entfernte Gewebe auch für die histopathologische
Aufarbeitung zur Verfügung – ein Vorteil in Abgrenzung zu anderen,
beispielsweise ablativen oder verdampfenden Operationsmethoden.

Gründlich, blutungsarm, schonend

Die HoLEP hat gegenüber Alternativverfahren eine Reihe von weiteren
Pluspunkten. So ist sie zum Beispiel auch bei sehr stark vergrößerten
Prostata gut einsetzbar. Der Gewebeabtrag erfolgt in der Regel sehr viel
gründlicher, als dies beispielsweise mit einer konventionellen
Elektroschlinge möglich ist. Im Vergleich dazu – oder gar zu einem offenen
Eingriff – ermöglicht die HoLEP ein besonders blutungsarmes Operieren.
„Ein Aspekt, der sich unter anderem bei Patienten auszahlt, die
blutverdünnende Medikamente nicht absetzen dürfen“, betont Dr. Kalogirou
und fährt fort: „Generell ist die Zielgruppe für eine Holmium-Laser-
Enukleation breit: Nahezu jeder Patient mit gutartiger
Prostatavergrößerung, bei dem medikamentöse Therapieversuche
fehlgeschlagen sind und der eine operative Versorgung benötigt, kommt in
Frage.“ Bislang wurden schon über 100 dieser Eingriffe an der Urologischen
Klinik des UKW durchgeführt.

Der Laser zertrümmert auch Steine

Neben der HoLEP eignet sich das Holmium-Lasersystem auch für die
Lithotripsie, das Zertrümmern von Blasen-, Harnleiter- und Nierensteinen.
Auch hier erweist sich dessen fortschrittliche Pulsmodulations-Technologie
als Vorteil. „Bei den Vorgängermodellen mit einfachem Laserimpuls konnte
der sogenannte Retropulsionseffekt dazu führen, dass der Stein rotiert,
zurückweicht oder an einen schlecht zugänglichen Ort befördert wird. Der
doppelte Impuls unseres Systems reduziert die Retropulsionskräfte
signifikant“, weiß Dr. Kalogirou. Bisher wurde der wegweisende Laser schon
in über 500 Lithotripsien am UKW eingesetzt.

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Schlafstörungen - eine Langzeitfolge nach Covid-19-Infektion

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die seelische Gesundheit und
die Entwicklung psychischer Veränderungen und Erkrankungen sind ein
wichtiger Gesichtspunkt, der insbesondere in der Planung der Betreuung der
betroffenen Menschen Berücksichtigung finden muss. Neben den Folgen durch
die soziale Isolation und psychische Belastung in der Pandemie gibt es
auch direkte Folgeerkrankungen bei Patienten, die eine Covid-19-Erkrankung
durchgemacht haben.

Man wusste bereits aus Untersuchungen an Genesenen anderer Virusinfekte,
wie etwa bei SARS und MERS, dass psychische Erkrankungen und Insomnien
gehäuft vorkommen. Inzwischen liegen auch Studien - durchgeführt an einer
großen Anzahl von Menschen nach Covid-19-Infektion - vor, die die
psychischen Spätfolgen der Erkrankung durchleuchten, auch wenn derzeit
aufgrund des zeitlichen Verlaufes nur mittelfristige Langzeitfolgen
überblickt werden können.

In einer Untersuchung an 1733 Patienten, die aufgrund einer
Covid-19-Erkrankung in Wuhan im Krankenhaus behandelt wurden und zwischen
Januar und März 2020 dieses verlassen konnten, gaben 26% an, sechs Monate
nach Entlassung an einer Schlafstörung zu leiden. Die Erfassung der
Symptome erfolgte durch direkte Befragung und durch Ausfüllen von
Fragebögen. Zu einem noch höheren Anteil, nämlich in 40% der Fälle, wurde
eine Insomnie bei einem italienischen Kollektiv festgestellt. Hierbei
wurden 402 Patienten untersucht, die eine Covid-19-Erkrankung überstanden
hatten. Als besonders stark belastete Subgruppen konnten jüngere
Patienten, Frauen und Menschen mit psychiatrischen Vorerkrankungen
identifiziert werden.

„Ursächlich für die Entwicklung von neurologischen und psychiatrischen
Folgen und damit auch der Insomnie werden verschiedene pathophysiologische
Mechanismen diskutiert. Zum einen scheint es direkte Effekte der
Virusinfektion auf das zentrale Nervensystem zu geben. Hierbei spielt die
Veränderung der Blut-Hirnschranke eine entscheiden Rolle. Auch kann die
Immunantwort neurologische Veränderungen und auch eine Störung des Tag-
Nacht-Rhythmus hervorrufen.  Andererseits ist die psychische Belastung
durch Stressoren, wie etwa ein Aufenthalt in Isolation auf einer
Intensivstation, die Ungewissheit bezüglich des Ausganges der Erkrankung
sowie die Angst vor gesundheitlichen Folgeschäden oder sozialen und
finanziellen Konsequenzen als Auslöser einer psychischen
Anspannungssituation und möglicherweise einer depressiven Verstimmung
denkbar. In Folge entwickelt ein Teil der Patienten eine Ein- und/oder
Durchschlafstörung“, erklärt Dr. Dora Triché, Mitglied des DGSM-Vorstands
und Leiterin des Schlaflabors und der nichtinvasiven Beatmung der
Universitätsklinik der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität
Nürnberg.

Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)
sieht es als eine zentrale ärztliche und psychologische Aufgabe an
gesundenden Menschen nach einer Covid-19-Erkrankung eine psychologische
Begleitung anzubieten. Insbesondere soll hierbei der Fokus auf der
Kognitiven Verhaltenstherapie zur Verbesserung der Schlafqualität liegen.
Dies kann z.B. in Form einer speziellen Rehabilitationsmaßnahme erfolgen,
die von bestimmten, meist neurologischen, Kliniken angeboten werden. Nötig
sind zudem weitere Untersuchungen, die besondere Risikofaktoren
herausarbeiten, die die Entwicklung einer Insomnie in Folge der
Covid-19-Erkrankung begünstigen, um gezielt bei gefährdeten Patienten
während der Erkrankung präventive Maßnahmen, wie eine besonders enge
psychologische Begleitung, treffen zu können.

Dieses Thema wird zur Pressekonferenz des DGSM-Aktionstages Erholsamer
Schlaf gemeinsam mit weiteren spannenden Aspekten unter dem Motto „Schlaf
in Zeiten von Covid-19“ am 18. Juni 2021 von schlafmedizinischen Experten
weiter erläutert. Die Pressekonferenz findet online in der Zeit von
10.00-11.00 Uhr statt. Dazu möchten wir interessierte Medienvertreter
recht herzlich einladen! Bitte melden Sie sich beim Pressekontakt an und
Sie erhalten die Zugangsdaten zur Pressekonferenz zugesandt.

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Suchtforscher Prof. Dr. Heino Stöver von der Frankfurt UAS  Frankfurt UAS

Statement: Cannabis als Medizin: Deutschland verschenkt Potenzial

Suchtforscher Prof. Dr. Heino Stöver von der Frankfurt UAS  Frankfurt UAS
Suchtforscher Prof. Dr. Heino Stöver von der Frankfurt UAS Frankfurt UAS

Suchtforscher Prof. Dr. Heino Stöver sieht die Behandlung
schlechtsituierter Kranker in Gefahr
„Mehr als vier Jahre nach Inkrafttreten des Cannabis-als-Medizin-Gesetzes
fällt meine Bilanz gemischt aus. Neben den unstrittigen, zahlreichen
positiven Entwicklungen sind verschiedene, vom Gesetzgeber 2017
beabsichtigte, Veränderungen nach wie vor nicht eingetreten“, erklärt
Prof. Dr. Heino Stöver, Geschäftsführender Direktor des Instituts für
Suchtforschung (ISFF) an der Frankfurt University of Applied Sciences
(Frankfurt UAS). Seit 2017 wurden laut Krankenkassendaten fast 70.000
Kostenübernahmeanträge gestellt, von denen aber nur rund 60 Prozent
genehmigt wurden. Nach Marktschätzungen erhalten in Deutschland derzeit
mehr als 80.000 Menschen (Privatversicherte und Selbstzahler) eine
ärztlich verordnete Cannabis-basierte Therapie. Für Stöver steht fest,
dass die Potenziale in Deutschland nicht ausreichend genutzt werden.
Gerade Menschen aus ärmeren Verhältnissen, die auf eine Kostenübernahme
der Krankenkassen angewiesen sind, bliebe diese Behandlungsmethode oft
verwehrt. Deshalb ist Stöver einer der Initiatoren und Unterzeichner des
Positionspapiers „Cannabis als Medizin: Warum weitere Verbesserungen
notwendig und möglich sind“. Das Papier wurde von Wissenschaftler/-innen,
Ärztinnen und Ärzten entwickelt und wird von Politiker/-innen
verschiedener Parteien unterstützt.

Problembereiche
Noch immer müssen Cannabismedikamente nach Deutschland importiert werden.
Die Kosten für Cannabisblüten sind seit 2017 deutlich angestiegen. Sie
liegen hierzulande deutlich über denen in zahlreichen anderen Ländern. So
kosten die gleichen Produkte in Deutschland mehr als dreimal so viel wie
in den Niederlanden. „Dies führt zu einer erheblichen finanziellen
Belastung nicht nur der Krankenkassen, sondern auch derjenigen, die die
Kosten der Behandlung selbst tragen“, so Stöver. Verordnende Ärztinnen und
Ärzte sehen sich nicht nur einem hohen bürokratischen Aufwand gegenüber,
sondern fühlen sich im Falle von hohem Bedarf ständig der Gefahr eines
Regresses ausgesetzt. Zudem weisen Krankenkassen Ärztinnen und Ärzte
regelmäßig in Schreiben auf das in §12 Sozialgesetzbuch V festgeschriebene
Wirtschaftlichkeitsgebot hin. „Augenfällig ist, dass so stets die
Unwirtschaftlichkeit einer Verordnung von Cannabisblüten suggeriert wird,
sodass nach wie vor die Mehrzahl der Vertragsärzte vor einer Verordnung
zurückschrecken.“ Auch fühlen sich viele Ärztinnen und Ärzte nicht
ausreichend qualifiziert, um eine solche Therapie durchzuführen. „Der
Bedarf an Fortbildungen ist ungebrochen. Diese sollten idealerweise
unabhängig von der Pharmaindustrie sein. Auch haben Grundlagen zur
Wirkungsweise Cannabis-basierter Medikamente kaum Eingang in die
Lehrinhalte an deutschen medizinischen Fakultäten gefunden“, bedauert
Stöver. „Eine Ablehnung von rund 40 Prozent aller Anträge kann sicherlich
nicht länger mit fehlerhaft gestellt begründet werden. Vielmehr verfestigt
sich der Eindruck, dass die Krankenkassen – und nicht wie sonst üblich und
für richtig befunden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte – die Indikation
für eine Therapie stellen.“ So werden Kostenübernahmeanträge
beispielsweise bei psychischen Erkrankungen praktisch ausnahmslos
abgelehnt. Sogar Anträge von Patientinnen und Patienten, die zuvor bereits
eine Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle erhalten hatten, wurden
in großer Zahl abgelehnt. Wissenschaftler/-innen wie auch Ärzteschaft und
Politiker/-innen seien sich einig, dass die externe Evidenz für eine
Wirksamkeit Cannabis-basierter Medikamente in der Mehrzahl der
diskutierten Indikationen nach wie vor gering ist. Einigkeit besteht auch
darin, dass diesem Mangel ausschließlich mit Hilfe von großen
kontrollierten klinischen Studien Abhilfe geschaffen werden kann. „Umso
erstaunlicher ist es, dass bis heute fast gar keine staatlich finanzierte
Forschungsförderung erfolgte“, so Stöver.

Konsequenzen
All dies führe dazu, dass in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen
Ländern sowohl die absolute Zahl derjenigen, die legalen Zugang zu
Cannabis-basierten Medikamenten haben, gering ist, als auch die
Entwicklung langsamer verlaufe. Darüber hinaus ist eine erhebliche soziale
Schieflage eingetreten: Wegen der häufigen Ablehnung der Kostenübernahme
sind weniger vermögende Patientinnen und Patienten eindeutig
benachteiligt, da sie sich eine privatärztliche Verordnung nicht leisten
können. „Nach wie vor haben zahlreiche Patientinnen und Patienten keinen
legalen Zugang zu einer Behandlung, selbst wenn hierfür ärztlicherseits
eine Indikation gestellt wurde. Mehr noch: sie werden auch heute noch
kriminalisiert, wenn sie die einzige, ihnen offenstehende Alternative
einer Selbsttherapie mit Straßencannabis wählen. Diese Praxis kann nicht
im Sinne des Gesetzgebers sein, denn das Betäubungsmittelgesetz wurde
geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden zu schützen, nicht
umgekehrt“, betont Stöver.

Deshalb wurden in dem Papier den Problemen acht Lösungsvorschläge
entgegengesetzt:
1. Die Abgabepreise für Cannabisblüten in Apotheken müssen deutlich
gesenkt werden. 2. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen muss
abgeschafft werden, damit die Therapiehoheit in den Händen der
behandelnden Ärztinnen und Ärzte bleibt. 3. Regressdrohungen gegenüber
Ärztinnen und Ärzten müssen beendet werden. 4. Pharmaindustrieunabhängige
Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte zum Thema Cannabis als Medizin
müssen verstärkt angeboten werden. Das Thema muss darüber hinaus
Bestandteil im Medizinstudium werden. 5. Sucht- und andere psychiatrische
Erkrankungen dürfen nicht länger pauschal als Kontraindikationen für eine
Cannabis-basierte Therapie eingestuft werden. 6. Patientinnen und
Patienten mit einer ärztlich bescheinigten Indikation für eine Cannabis-
basierte Therapie dürfen nicht länger strafrechtlich verfolgt werden. 7.
Bei Bestehen einer ärztlich indizierten Cannabis-basierten Therapie müssen
Patientinnen und Patienten bei der Teilnahme am Straßenverkehr genauso
behandelt werden, wie jene, die andere Medikamente einnehmen. 8. Die
klinische Forschung zur Wirksamkeit Cannabis-basierter Medikamente muss
durch den Bund gefördert werden.

Gerne steht Prof. Dr. Stöver für Interviews, Fragen und weitere Statements
rund um die sozialwissenschaftlichen Aspekte des Themas Cannabis als
Medizin zur Verfügung.

Zur Person:
Prof. Dr. Heino Stöver ist Dipl.-Sozialwissenschaftler und Professor für
sozialwissenschaftliche Suchtforschung am Fachbereich Soziale Arbeit und
Gesundheit der Frankfurt UAS. Er leitet seit mehr als 20 Jahren das
Institut für Suchtforschung Frankfurt am Main (ISFF). Sein
Tätigkeitsschwerpunkt ist die sozialwissenschaftliche Suchtforschung. Am
Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Frankfurt UAS leitet er den
Master-Studiengang Suchttherapie und Sozialmanagement in der Suchthilfe.
Gemeinsam mit Maximilian Plenert, der selbst ADHS- und Cannabispatient ist
und sich die Medikation auf dem Rechtsweg erstritten hat, hat Stöver
„Cannabis als Medizin Praxisratgeber für Patienten, Ärzte und Angehörige“
verfasst. Der Ratgeber stellte die erste umfassende Publikation zu dieser
Thematik im deutschsprachigen Raum dar und gibt Antworten auf rechtliche
wie medizinische Fragen. [Plenert, Maximilian; Stöver, Heino: Cannabis als
Medizin Praxisratgeber für Patienten, Ärzte und Angehörige,
Fachhochschulverlag Frankfurt am Main 2019, ISBN: 978-3-943787-90-0]

Das Positionspapier kann hier eingesehen werden: <https://www.frankfurt-
university.de/fileadmin/standard
/Positionspapier_zu_Cannabis_als_Medizin_finale_Fassung-1_30.04.2021.pdf
>;
mehr zum Institut für Suchtforschung unter <www.frankfurt-
university.de/isff>.

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Schutz vor Hautkrebs durch Sonnencremes überwiegt Risiko von möglicherweise schädlichen Inhaltsstoffen

DDG rät zum Tag des Sonnenschutzes am 21. Juni: Eher mehr als weniger
Eincremen, Haltbarkeit und Alter der Cremes beachten

Sonnenschutzcremes können Stoffe enthalten, die sich mit zunehmender
Alterung des Produktes zu möglicherweise krebserregenden Stoffen
zersetzen. Die Konsequenz daraus ist nach Meinung der Deutschen
Dermatologischen Gesellschaft (DDG), dass die Hersteller dieser Produkte
die Auswahl der verwendeten UV-Filter kritisch überprüfen und die
Formulierungen ggf. ändern sollten.

Das Risiko für die Entstehung von Hautkrebs kann durch einen umfassenden
Sonnenschutz mit Eincremen und Expositionsprophylaxe (Tageszeiten mit
hoher UV-Strahlung meiden, Schatten aufsuchen, Sonnenschirme nutzen,
Kleidung und Kopfbedeckungen tragen) reduziert werden. Verbraucher*innen
sollten daher weiterhin die Haut mit Sonnencreme schützen, aber nur
frische Cremes verwenden.

Seit einigen Monaten beunruhigen Nachrichten über die möglicherweise
schädliche Wirkung gealterter Sonnencremes die Bevölkerung. Handelsübliche
Sonnencremes haben als Wirkmechanismus entweder anorganische, mineralische
Substanzen wie etwa Zinkoxid oder Titanoxid oder aber sie arbeiten mit
organischen UV-Filtern. Beide Filterarten sind wirksam und halten UV-
Strahlung davon ab, die Haut zu schädigen. Den mineralischen Filtern sind
kleinste Partikel beigemischt, die UV-Strahlung reflektieren. Die
organischen Filter nehmen die UV-Strahlen auf und wandeln sie in Wärme und
Fluoreszenzlicht um.

Sobald ein Sonnenschutzprodukt hergestellt worden ist, altert es. Dass
dies ein Problem darstellen kann, zeigte die Untersuchung einer
Forschergruppe um C. A. Downs, die im März in der Zeitschrift Chemical
Research in Toxicology veröffentlicht wurde. Die Chemiker*innen
untersuchten 17 Sonnenschutzprodukte unter der Fragestellung, wie hoch der
Benzophenon-Gehalt ist. Bei 16 der getesteten Produkte fanden die
Forscher*innen deutlich erhöhte Benzophenon-Konzentrationen. Da man
annimmt, dass der Stoff krebserregende und auf das Hormonsystem wirkende
Eigenschaften („endokriner Disruptor“) besitzt, darf er als UV-Filter in
der Europäischen Union nur unter Beachtung eines Grenzwertes eingesetzt
werden.

Problematisch kann die Verwendung des UV-Filters Octocrylen in
Sonnenschutzprodukten sein, da dieses sich zu Benzophenon zersetzt.
„Bislang galt der Einsatz von Octocrylen als unbedenklich, sofern bei
Patienten keine Photoallergie gegen Ketotifen (ein Antiallergikum)
bestand. Diese Forschungen zeigen jedoch, dass der Einsatz zu überdenken
ist, da das Vorhandensein von Benzophenon nicht ausgeschlossen werden
kann“, erklärt Professor Dr. med. Peter Elsner, Direktor der Klinik für
Hautkrankheiten am Universitätsklinikum Jena und Beauftragter für die
Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG).
„Die Überwachungsbehörden sind aufgefordert zu überprüfen, ob in
Deutschland verkaufte Octocrylen-haltige Sonnenschutzmittel bedenkliche
Konzentrationen von Benzophenon enthalten.“

Bei längerer Lagerung kann sich Octocrylen zu Benzophenon zersetzen. Aus
Sicht der europäischen Kosmetikkommission darf Benzophenon in
Sonnenschutzmitteln allenfalls in Spuren vorhanden sein. Dem eher
hypothetischen Risiko von Benzophenon steht aber ein echtes und durch
Studien belegtes Risiko gegenüber, durch zu viel UV-Strahlung an Hautkrebs
zu erkranken.

„Die Schlagzeilen zu ‚krebserregenden Stoffen in Sonnencremes‘ dürfen
nicht dazu führen, dass das Eincremen reduziert oder gar darauf verzichtet
wird. Das wäre fatal“, ergänzt Professor Dr. med. Julia Welzel, Direktorin
der Klinik für Dermatologie und Allergologie am Universitätsklinikum
Augsburg, Medizincampus Süd und Generalsekretärin der Deutschen
Dermatologischen Gesellschaft (DDG).
Die UV-Strahlung der Sonne ist eines der Hauptrisiken für die Entstehung
von Hautkrebs und ein bekanntes, starkes Karzinogen. Ein effektiver
Sonnenschutz durch Expositionsprophylaxe, also angemessene Kleidung, das
Aufsuchen von schattigen Bereichen, das Nutzen von Sonnenschirmen oder
-segeln und das Eincremen, bleiben unverzichtbar. Die Dermatologinnen und
Dermatologen vermuten, dass letzteres eher noch intensiver betrieben
werden sollte.

Aus dermatologischer Sicht ist es nur scheinbar ein Dilemma: Der Schutz
vor Hautkrebs überwiegt die Gefahr, dass möglicherweise schädigende
Substanzen durch die Haut eindringen. „Die neuen Erkenntnisse werden
allerdings auch nicht verharmlost. Als dermatologische Fachgesellschaft
sind wir an die Hersteller diese Produkte mit der Bitte herangetreten, die
möglicherweise von Octocrylen ausgehende gesundheitliche Gefährdung zu
untersuchen und Alternativen zu prüfen“, betont Professor Dr. med. Michael
Hertl, Direktor der Klinik für Dermatologie und Allergologie der Philipps-
Universität Marburg und am Universitätsklinikum Marburg (UKGM) und
Präsident der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG).

Das Fazit der Dermatolog*innen der DDG lautet: Zum Schutz vor Sonnenbrand
und zur Risikoreduzierung von Hautkrebs sollten immer frische
Sonnenschutzprodukte verwenden werden und Verbraucher*innen sollten sich
eher mehr eincremen als weniger.


Literatur:
Downs C A, DiNardo, JC, Stien D, Rodrigues AMS, Lebaron P: Benzophenone
Accumulates over Time from the Degradation of Octocrylene in Commercial
Sunscreen Products. Chem. Res. Toxicol. 7. März 2021. DOI:
10.1021/acs.chemrestox.0c00461

Tipps:
- Sonnencremes sind der beste Schutz vor UV-bedingtem Hautkrebs!
- Haltbarkeitsdatum der Sonnencreme beachten.
- Inhaltsstoffe prüfen: Wenn der Stoff ‚Octocrylene‘ in der INCI-
Inhaltsliste bei einer älteren Creme genannt ist, könnte diese Benzophenon
enthalten und sollte in diesem Fall nicht mehr verwendet werden.
- Die Tageszeiten mit der höchsten UV-Strahlung (zwischen 11 und 15 Uhr)
meiden.
- Auf Expositionsprophylaxe achten: Sonnenschirme/Sonnensegel verwenden,
Kopfbedeckungen tragen, schattige Orte bevorzugen, leichte (ggf.
langärmelige) Kleidung tragen.

Informationen zum Aktionstag: https://www.sonnenschutz-sonnenklar.info/

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