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Gesundheit

Stellungnahme der Atemwegsliga: Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und Arzneimittelpreisverordnung

Ab 1.1.2020 dürfen wirkstoffgleiche Arzneimittel auch für Versicherte in
der privaten Krankenversicherung ausgetauscht werden (aut-idem-
Substitution). Inhalativa gehören auf die Substititionsausschlussliste.
Für den Therapieerfolg ist die korrekte Anwendung essentiell. Die
Inhalatoren sind häufig nicht austauschbar. Die Wirkstoffdeposition und
damit die Wirkung hängen von anatomischen und physikalischen Faktoren ab.
Der Austausch eines Inhalationssystems ist ein erheblicher Eingriff. Bei
Inhalativa handelt es sich eindeutig um Präparate mit „kritischer
Darreichungsform“, bei denen eine Aut-idem-Substitution außerordentlich
problematisch ist.

In der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der
Arzneimittelpreisverordnung ist geregelt, dass ab 1. Januar 2020 auch für
Versicherte in der privaten Krankenversicherung, Beihilfeempfänger und
Selbstzahler verschriebene wirkstoffgleiche Arzneimittel in der Apotheke
ersetzt werden können (1).

Wir nehmen dies zum Anlass zu betonen, dass Inhalativa auf die
Substitutions-Ausschlussliste gehören. Diesen Standpunkt haben wir im
Positionspapier zur „Aut-idem Substitutionsverpflichtung bei Inhalativa“,
Pneumologie 2015; 69:196-198, ausführlich begründet (2).

Für den Therapieerfolg ist die korrekte Anwendung essentiell (3, 4, 5).
Die Wirkung des inhalierten Arzneimittels ergibt sich aus der
intrabronchial deponierten Dosis. Diese Dosis hängt von einem adäquaten
Inhalationsmanöver mit dem Inhalationssystem ab. Inadäquate Nutzung führt
zu einer schlechteren Symptomkontrolle, häufigeren Besuchen in
Notfallambulanzen und häufigeren Exazerbationen, letztlich also zu einer
erhöhten Belastung im Gesundheitssystem (3). In der täglichen Praxis
kommen häufig auch solche Fehler der Inhalationstechnik vor, die den
Transport des Wirkstoffs an den Wirkort in den unteren Atemwegen
vollständig verhindern. Kleinere Fehler reduzieren die in den Atemwegen
ankommende Menge des Medikamentes.

Viele Patienten sind aus objektiven Gründen nicht in der Lage jeden
beliebigen Inhalator zu bedienen, weil sie zum Beispiel den erforderlichen
Inspirationsfluss für das Auslösen von Pulverinhalatoren krankheitsbedingt
nicht erreichen oder die erforderliche Koordination von Freisetzung des
Medikamentes durch eine Handbewegung und zeitgerechter Einatmung bei
Dosieraerosolen nicht zustande bringen.

Jedes Inhalationssystem erfordert ein systemspezifisches
Inhalationsmanöver. Selbst zwischen den Trockenpulversystemen sind die
erforderlichen Inhalationsmanöver unterschiedlich (6). Daher sind
intensive, auch wiederholte Patientenschulungen und Überprüfungen ebenso
erforderlich wie ggf. der gezielte Wechsel auf ein anderes
Inhalationssystem, dessen adäquate Nutzung die Patienten sicher und
reproduzierbar erlernen können.

Die Inhalationstherapie hat einen zentralen Stellenwert bei der Behandlung
von Asthma und COPD.
Das verordnete Arzneimittel besteht bei Inhalativa aus dem Wirkstoff,
Trägerstoffen und dem Applikationssystem (Inhalationssystem oder kurz
Inhalator). Der Inhalator ist dabei ein integraler Teil des Arzneimittels
und damit der Therapie. Die Inhalatoren sind häufig nicht austauschbar,
selbst wenn sie die gleiche nominelle Dosis des gleichen Wirkstoffs bei
optimaler Nutzung freisetzen würden. Es sind mehrere Fälle bekannt, in
denen zugelassene Systeme mit der nominell vergleichbaren Dosis soviel
mehr Substanz freigesetzt haben, dass sie aus dem Handel genommen werden
mussten. Zwei verschiedene Pulverinhalatoren für den Wirkstoff Tiotropium
enthalten Dosen von 18 bzw. 10 ug, ein Dosieraerosol 5 ug, alle 3 Dosen
sollen klinisch äquivalent sein. Schon aus diesem Beispiel ist die
entscheidende Rolle des nicht austauschbaren Inhalators ersichtlich.

Die Applikationssysteme unterscheiden sich erheblich in ihrem Aufbau,
ihrer Funktionalität und ihrer Anwendung. Bei Inhalation wirkstoffgleicher
Präparate aus unterschiedlichen Inhalatoren kann nicht zwangsläufig von
einer therapeutischen Äquivalenz ausgegangen werden, da die bronchiale
Wirkstoffdeposition durch die korrekte Handhabung des Systems bestimmt
wird.

Ein weiterer bedeutsamer Einflussfaktor für die Wirkstoffdeposition ist
die individuelle Pharynx- und Glottisanatomie (7).

Physikalische Faktoren wie erzeugte Teilchengröße, -geschwindigkeit und
Inspirationstiefe die Deposition bestimmen die Deposition (6).
Bei Trockenpulversystemen sind Dosisabgabe (in Prozent der abgemessenen
oder der am Mundstück freigesetzten Dosis) und Teilchengröße immer (unter
den Systemen aber in unterschiedlichem Ausmaß) vom Inspirationsfluss durch
das System abhängig. Daher kann unter Berücksichtigung der vorgenannten
physikalischen Einflussgrößen und der anatomischen Variabilität der
Rachen- und Glottisanatomie nie die tatsächlich erreichte
Wirkstoffdeposition vorausgesagt werden. Die sich ergebenen
Therapieeffekte werden klinisch beurteilt und die Behandlung wird ggf.
angepasst. Wird also bei einem „stabil“ eingestellten Patienten das
Inhalationssystem gewechselt, so stellt dies eine bedeutsame Veränderung
der Behandlung dar und es muss mit klinischen Auswirkungen (Über- wie
Untertherapie) gerechnet werden.

Der Austausch eines Inhalationssystems ist ein erheblicher Eingriff in die
Patientenbetreuung und die Therapie und kann ggf. nur medizinisch
begründet werden. Bei Inhalativa handelt es sich eindeutig um Präparate
mit „kritischer Darreichungsform“, bei denen eine Aut-idem-Substitution
aus medizinischer Sicht (Therapieeffekte und Compliance) außerordentlich
problematisch ist (8).

Quellen:
1.      https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-
verordnungen/guv-19-lp/aenderungsverordnung-apbetro-ampreisv.html

Bundesgestzblatt Jahrgang 2019 TeilI Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 21.
Oktober 2019
2.      Positionspapier zur Aut-idem Substitutionsverpflichtung bei
Inhalativa, Inhalativa gehören auf die Substitutions-Ausschlussliste,
Pneumologie 2015; 69:196-198
3.      Melani AS et al. Inhaler mishandling remains common in real life
and is associated with reduced disease control. Respir Med 2011; 105(6):
930-938
4.      Molimard M et al. Assessment of handling of inhaler devices in
real life: an observational study in 3811 patients in primary care. J
Aerosol Med 2003; 16: 249-254
5.       Giraud V et al. Misuse of corticosteroid metered-dose inhaler is
associated with decreased asthma stability. Eur Respir J 2002; 19: 246-251
6.      Laube BE et al. ERS/ISAM Task Force Report. Eur Respir J 2011; 37:
1308-1331
7.      Vincken W et al. The ADMIT series-issues in inhalation therapy. 4.
How to choose inhaler devices for the treatment of COPD. Prim Care Respir
J 2010; 19: 10-20
8.      Blume H et al. Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen
Pharmazeutischen Gesellschaft e.V. (2014) www.dphg.de

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Krebspatienten: Wer zahlt für Zahnersatz?

Bei Kresbpatienten werden die Kosten für Zahnersatz von den Krankenkassen meist nicht vollständig übernommen. Auch dann nicht, wenn es sich bei den Schäden um direkte Folgen der Therapie handelt. Wie genau ist die Rechtslage und welche Möglichkeiten gibt es, den Eigenanteil möglichst gering zu halten?Strahlen- und Chemotherapie können sich negativ auf Mund und Zähne auswirken: Karies und Zahnfleischerkrankungen bis hin zu Kiefernekrosen können die Folge sein. Doch was viele Krebspatienten überrascht: Auch dann, wenn es sich bei den Schäden um direkte Folgen der Therapie handelt – die daraus resultierenden Kosten für Zahnersatz werden von den Krankenkassen meist nicht vollständig übernommen. Je nach zahnmedizinischer Diagnose wird nur ein Zuschuss in festgelegter Höhe gezahlt. Den Rest muss der Patient als Eigenanteil selber tragen. Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums klärt auf: Wie ist die Rechtslage und welche Möglichkeiten gibt es, den Eigenanteil möglichst gering zu halten?

Fakt ist: Beim Zahnersatz gelten für Krebsbetroffene dieselben Regeln wie für alle anderen Versicherten. Auch dann, wenn Zähne durch die Krebsbehandlung geschädigt wurden oder sogar vor Beginn der Therapie gezogen werden mussten. Warum ist das so? Der Zahnersatz – anders als zum Beispiel ein Arztbesuch – ist keine Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Carmen Flecks, Juristin beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums: „Es reicht also nicht, beim Zahnarzt einfach das Versichertenkärtchen zu zücken. Das Procedere ist aufwändiger und für alle Patienten identisch, völlig unabhängig davon, ob eine Krebserkrankung vorliegt oder nicht.“ So erhält der Patient vor Beginn der zahnmedizinischen Behandlung von seinem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, in dem die Kosten für den Zahnersatz gelistet sind. Dieser „Kostenvoranschlag“ ist bei der Krankenkasse einzureichen und stellt die Basis für die Berechnung des Zuschusses für die Behandlung dar. Grundsätzlich beträgt der Zuschuss der Krankenkasse 50 Prozent der Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Sie ist definiert als die gesetzlich festgelegte zahnmedizinisch notwendige Versorgung. Die anderen 50 Prozent der Kosten müssen die Versicherten selbst tragen. Übrigens: Für Implantate, also künstliche Zahnwurzeln, gibt es andere Regelungen. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen für Krebspatienten nur bei streng geregelten Ausnahmefällen übernommen.

Bonusheft und Härtefälle
Der Zuschuss der Krankenkasse kann um 20 Prozent steigen, wenn die Versicherten in den letzten fünf Jahren regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt waren und dies mit ihrem Bonusheft nachweisen können. Sind zehn Jahre dokumentiert, steigt der Zuschuss sogar um 30 Prozent. Das Bonusheft ist beim Zahnarzt erhältlich. Je nach Höhe der Behandlungskosten kann der zu zahlende Eigenanteil für Patienten eine unzumutbare Belastung darstellen. Menschen mit geringem Einkommen haben dann die Möglichkeit, bei ihren Krankenkassen die Feststellung eines Härtefalls zu beantragen. Dabei müssen neben den Einnahmen auch die Ausgaben des Patienten offengelegt werden. Wird der Härtefall genehmigt, kann sich der Zuschuss der Krankenkassen auf bis zu 100% der Regelversorgung erhöhen. Auch hier gilt: Eine gesonderte Regelung für Krebspatienten gibt es nicht.

Wer kann unabhängig beraten?

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) ist mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte biomedizinische Forschungseinrichtung in Deutschland. Über 1.300 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erforschen im DKFZ, wie Krebs entsteht, erfassen Krebsrisikofaktoren und suchen nach neuen Strategien, die verhindern, dass Menschen an Krebs erkranken. Sie entwickeln neue Methoden, mit denen Tumoren präziser diagnostiziert und Krebspatienten erfolgreicher behandelt werden können.
Beim Krebsinformationsdienst (KID) des DKFZ erhalten Betroffene, interessierte Bürger und Fachkreise individuelle Antworten auf alle Fragen zum Thema Krebs.
Gemeinsam mit Partnern aus den Universitätskliniken betreibt das DKFZ das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) an den Standorten Heidelberg und Dresden, in Heidelberg außerdem das Hopp-Kindertumorzentrum KiTZ. Im Deutschen Konsortium für Translationale Krebsforschung (DKTK), einem der sechs Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung, unterhält das DKFZ Translationszentren an sieben universitären Partnerstandorten. Die Verbindung von exzellenter Hochschulmedizin mit der hochkarätigen Forschung eines Helmholtz-Zentrums an den NCT- und den DKTK-Standorten ist ein wichtiger Beitrag, um vielversprechende Ansätze aus der Krebsforschung in die Klinik zu übertragen und so die Chancen von Krebspatienten zu verbessern.
Das DKFZ wird zu 90 Prozent vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und zu 10 Prozent vom Land Baden-Württemberg finanziert und ist Mitglied in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren.

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Arzneimittelengpässe in der Onkologie. Management verbessert – Bedrohung bleibt

Auch in diesem Jahr sind Lieferengpässe bei
Arzneimitteln in Deutschland ein großes Thema. Zwar sind wirkliche
Versorgungsengpässe weiterhin selten, die Verunsicherung bei PatientInnen,
ÄrztInnen und ApothekerInnen ist aber hoch. Die Engpässe dieses Sommers
haben auch die Onkologie betroffen. Bei vielen KrebspatientInnen ist die
medikamentöse Tumortherapie ein zentrales Element der Behandlung. Von der
Verfügbarkeit eines Arzneimittels kann die Überlebenschance abhängen.

Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
e. V. hatte bereits im März 2017 einen Band ihrer Gesundheitspolitischen
Schriftenreihe zu der Thematik herausgegeben. Nun diskutiert sie aufgrund
der weiter bestehenden Probleme, welche weiteren Schritte zur Sicherung
erforderlich und sinnvoll sind.

Arzneimittelengpässe sind ein weltweites Problem. Die Ursachen sind
vielfältig, die Auswirkungen sind in jedem Land unterschiedlich. Zwar muss
sich nicht jeder Lieferengpass zwingend zu einem Versorgungsengpass
entwickeln, wenn es aber zu Schwierigkeiten bei der Versorgung kommt, kann
es sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern zur Verschlechterung der
Prognose führen. Dass Arzneimittelengpässe seit Jahren ein Problem sind,
betonte Prof. Dr. med. Michael Hallek Geschäftsführender Vorsitzender der
DGHO und Direktor der Inneren Medizin I – Onkologie, Hämatologie,
Klinische Infektiologie, Klinische Immunologie, Hämostaseologie,
Internistische Intensivmedizin an der Universitätsklinik Köln und des
Centrums für Integrierte Onkologie (CIO) Köln Bonn: „Wir stellen fest,
dass die Anzahl der Lieferengpässe von Arzneimitteln in den vergangenen
Jahren leider zugenommen hat. Das ist völlig inakzeptabel. Dass sich
Lieferengpässe nicht automatisch zu Versorgungsengpässen entwickeln, haben
wir nur einer gemeinsamen Kraftanstrengung verschiedener Akteure zu
verdanken.“

Erste wichtige Schritte sind gemacht

Ein erster wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und verbessertem
Informationsfluss, so Prof. Dr. med. Karl Broich, Präsident des
Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), war die
Implementierung eines Jour Fixe im Jahr 2016. „Durch die gute
Zusammenarbeit im Jour Fixe können wir im engen Austausch mit den
medizinischen Fachgesellschaften und der pharmazeutischen Industrie
besondere Problemlagen rasch identifizieren und mögliche Lösungswege für
die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten anstoßen. Deshalb
begrüßen wir ausdrücklich, dass unsere Handlungsmöglichkeiten im Sinne des
Patientenschutzes künftig weiter ausgebaut werden.“

Frühzeitige Einbindung von Fachgesellschaften

Den Aspekt des Versorgungsmanagements verdeutlichte Hallek: „Am Beispiel
des Lieferengpasses von Etopophos im Jahr 2016 haben wir gelernt, wie
wichtig die frühzeitige Einbindung der wissenschaftlichen medizinischen
Fachgesellschaften und anderer betroffener Akteure ist. Unmittelbar nach
Bekanntwerden der geplanten Kontingentierung von Etopophos haben wir
gemeinsam mit der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie
(GPOH) und dem Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA)
Empfehlungen erarbeitet, die die Versorgung von Patientinnen und Patienten
mit Etopophos, bei denen aus medizinischen Gründen nicht auf das
alkohollösliche Etoposid zurückgegriffen werden kann, sicherstellen
konnten.“

Apotheken müssen entlastet werden

Die Sicht der ApothekerInnen verdeutlichte Prof. Dr. rer. nat. Martin
Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker
(AMK), Berlin: „Die Problematik der Lieferengpässe hat sich in den letzten
Jahren deutlich verschärft. Von den etwa 450 Millionen Rabattarzneimitteln
in der GKV waren 2017 ca. 4,7 Millionen nicht lieferfähig. 2018 waren es
9,3 Millionen. Das ist eine Verdoppelung! Jedes 50. rabattfähige
Arzneimittel war betroffen. Dieser Trend hält mit 7,2 Millionen Packungen
allein im ersten Halbjahr 2019 an.“ Untersuchungen des Deutschen
Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI) zeigten, dass mengenmäßig vor allem
Schmerzmittel, Blutdrucksenker und Antidepressiva betroffen waren. Für die
Apotheken bedeutet dies nach Ansicht von Schulz vor allem viel Arbeit: „60
Prozent wenden mindestens 10 Prozent ihrer Arbeitszeit dafür auf,
Lieferengpässe zu managen. Neun von zehn ApothekenleiterInnen sagen, dass
Lieferengpässe das größte Ärgernis in ihrem Arbeitsalltag sind. Wir wissen
aus einer Umfrage bei den AMK-Referenzapotheken, dass Apotheken trotz
dieser Hindernisse stets versuchen, die adäquate Arzneimittelversorgung in
Deutschland sicherzustellen und damit die Patientensicherheit zu wahren.
Dies bedarf hoher fachlicher Expertise, interprofessioneller
Zusammenarbeit und einer intensiven Beratung der PatientInnen, denn nicht
immer steht ein Arzneimittel eines anderen Herstellers mit dem identischen
Wirkstoff als vollwertige Alternative zur Verfügung. Dann muss
beispielsweise Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt zwecks einer
Alternativverordnung gehalten werden, oder die Versorgung des Patienten
wird durch Anfertigung eines Rezepturarzneimittels sichergestellt.“
Letzteres bestätigten laut Schulz über 55 Prozent der befragten
Krankenhausapotheken und knapp 20 Prozent der öffentlichen Apotheken.
Schulz ergänzte: „Wir fordern seit langem, dass Probleme in der
Lieferkette vor allem frühzeitig erkannt und kommuniziert werden müssen.
Es bedarf jetzt einer gesetzlichen Meldepflicht für pharmazeutische
Unternehmen, umfassende Informationen allen Beteiligten schnellstmöglich
zur Verfügung zu stellen, damit Apotheken rechtzeitig Gegenmaßnahmen
ergreifen können.“

DGHO fordert konkrete Maßnahmen

Mit Blick auf die von Schulz angesprochenen weiterhin bestehenden Defizite
erläuterte Prof. Dr. med. Bernhard Wörmann, Medizinischer Leiter der DGHO,
die in der von der DGHO vorgelegten Aktualisierung enthaltenden
Forderungen zur Vermeidung von Liefer- und Versorgungsengpässen. Diese
sind u. a.:

•       Register mit Meldepflicht: Ein Register ist (in der Onkologie) nur
brauchbar, wenn es zuverlässig über alle Arzneimittel einschließlich der
supportiven Therapie Auskunft gibt. Die DGHO fordert ein verpflichtendes
Register für alle Lieferengpässe.

•       Schutz unverzichtbarer Arzneimittel: Im März 2019 hat sich der
Jour Fixe im Positionspapier zu „Liefer- und Versorgungsengpässen beim
BfArM zur Vertragsgestaltung zwischen Kliniken und pharmazeutischen
Unternehmen mit dem Ziel einer Verbesserung der Lieferfähigkeit
versorgungsrelevanter Basistherapeutika in Kliniken“ auf Kriterien
versorgungskritischer Lieferengpässe verständigt. Wirksame Maßnahmen zur
Umsetzung der Forderungen für die Onkologie sind:
o       Vorratshaltung
o       Verträge mit langfristiger Liefersicherheit

•       Förderung qualitativ hochwertiger Herstellung von Arzneimitteln:
Das BfArM ging 2016 davon aus, dass 90 Prozent der Lieferengpässe bei
Arzneimitteln durch Qualitätsmängel in der Produktion bedingt sind.
Qualitätsmängel können in allen Produktionsstätten auftreten. Die DGHO
fordert die Förderung und die zuverlässige Überwachung von
Produktionsstätten nach EU-Standard.

Politik ist gefordert

Dass das Thema von Liefer- und Versorgungsengpässen auch in der
politischen Debatte angekommen ist, machte Michael Hennrich (CDU),
Mitglied im Bundestag und Obmann im Ausschuss für Gesundheit, deutlich:
„Patientinnen und Patienten sind zurecht beunruhigt, wenn ihr gewohntes
Arzneimittel in der Apotheke nicht erhältlich ist. Daher müssen wir
Lieferengpässen von Medikamenten nachhaltiger vorbeugen und eine dauerhaft
zuverlässige Versorgung mit sicheren Arzneimitteln gewährleisten.“ Mit dem
jüngst verabschiedeten Gesetz für mehr Sicherheit in der
Arzneimittelversorgung (GSAV) hat der Gesetzgeber zwar verschiedene
Maßnahmen verankert. Darüber hinaus sind aber eine ganze Reihe von
weitergehenden Schritten notwendig. Dazu gehörten, so Hennrich,
Transparenz über das Liefer- und Marktgeschehen, verbindliche
Meldepflichten, längere Vorratshaltung, Exportbeschränkung im Falle
bestehender Lieferengpässe, Anpassung der Ausschreibungs- und
Vergabemodalitäten und Erhöhung der Marktchancen und damit den Absatz für
Arzneimittel „Made in Europe“.

Trotz aller positiven Entwicklungen: Die Bedrohung bleibt

Zum Abschluss der Pressekonferenz betonte Hallek, dass das Thema von
Liefer- und Versorgungsengpässen trotz aller positiven Entwicklungen
nichts an Brisanz und Dramatik eingebüßt hat. „Wir haben es in den
vergangenen Jahren leider viel zu oft erlebt, dass wir als Ärztinnen und
Ärzte mit der Situation konfrontiert waren, dass unverzichtbare
Arzneimittel nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung standen. Wir
sollten im Sinne unserer Patientinnen und Patienten alles dafür tun, dass
in der Bundesrepublik Deutschland mit ihrem exzellenten Gesundheitssystem
so etwas nicht mehr an der Tagesordnung ist.“

Die im Rahmen der Pressekonferenz vorgestellte Aktualisierung und der 9.
Band der Gesundheitspolitischen Schriftenreihe der DGHO
„Arzneimittelengpässe am Beispiel der Hämatologie und Onkologie“ können
heruntergeladen werden unter:
https://www.dgho.de/publikationen/schriftenreihen/arzneimittelengpaesse

Die Aufzeichnung der Pressekonferenz vom 26.11.2019 ist unter folgendem
Link abrufbar: https://youtu.be/lw3OHJ6zCeM

Über die DGHO

Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
e. V. besteht seit über 80 Jahren und hat heute mehr als 3.500 Mitglieder,
die in der Erforschung und Behandlung hämatologischer und onkologischer
Erkrankungen tätig sind. Mit ihrem Engagement in der Aus-, Fort- und
Weiterbildung, mit der Erstellung der Onkopedia-Leitlinien, mit der
Wissensdatenbank, mit der Durchführung von Fachtagungen und
Fortbildungsseminaren sowie mit ihrem gesundheitspolitischen Engagement
fördert die Fachgesellschaft die hochwertige Versorgung von Patientinnen
und Patienten im Fachgebiet. In mehr als 30 Themen-zentrierten
Arbeitskreisen engagieren sich die Mitglieder für die Weiterentwicklung
der Hämatologie und der Medizinischen Onkologie.

Informationen unter: www.dgho.de

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Caro leidet an einer Essstörung. In der Wohngruppe Awhina lernt sie, ihren Alltag zu bewältigen.  UKD/Stephan Wiegand

Uniklinikum unterstützt Wohngruppe für junge Patienten mit Essstörungen

Caro leidet an einer Essstörung. In der Wohngruppe Awhina lernt sie, ihren Alltag zu bewältigen.  UKD/Stephan Wiegand
Caro leidet an einer Essstörung. In der Wohngruppe Awhina lernt sie, ihren Alltag zu bewältigen. UKD/Stephan Wiegand

Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden setzt sich für eine
übergreifende leitlinienbasierte Behandlung von Patienten mit Essstörungen
ein. Dafür arbeitet das Klinikum über sein „Netzwerk Essstörungen Sachsen“
mit verschiedenen Einrichtungen in Sachsen zusammen. Die Mediziner und
Wissenschaftler begleiten dabei die Arbeit in zwei Wohngruppen, in denen
junge Patientinnen und Patienten nach der ambulanten oder stationären
Therapie auf den Alltag vorbereitet werden.

„Essstörungen und speziell die Anorexie sind schwere psychische
Erkrankungen mit einer hohen Rückfall- und Chronifizierungsrate“, sagt
Prof. Stefan Ehrlich, Leiter des Zentrums für Essstörungen der Klinik für
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie und Leiter des
eigenständigen Bereichs für Psychosoziale Medizin &
Entwicklungsneurowissenschaften am Universitätsklinikum Dresden. Gerade
deshalb sind die Therapie und die Betreuung dieser Patienten oft
langwierig und intensiv. „Eine konsequente Umsetzung der Leitlinien in der
Behandlung könnte uns helfen, die Therapie zu professionalisieren und
erfolgreicher zu machen.“
0,5 bis 1,5 Prozent aller 12 bis 25-Jährigen jungen Menschen leiden an
Anorexia nervosa, Mädchen eher als Jungen, Tendenz leicht steigend Und die
Dunkelziffer ist noch höher. Meist leben die Betroffenen mehrere Jahre mit
der Erkrankung, bis diese erkannt und therapiert wird. So auch bei Caro,
die seit vier Jahren mit und gegen die Magersucht kämpft. Mit 14 Jahren
hatte die junge Frau damit begonnen, krampfhaft abzunehmen. Erst als sie
nur noch 30 Kilogramm wog, nach Monaten des Verzichts auf Essen, wurde in
einer Spezialklinik die Diagnose gestellt: Anorexia nervosa. Ein
Schicksal, das Caro mit vielen anderen jungen Erwachsenen teilt. Experten
schätzen, dass ein Prozent der Bevölkerung zwischen 14 und 25 Jahren
betroffen sind. „Eine Essstörung entwickelt sich meist im frühen
Jugendalter. Wenn dann beim Erwachsenwerden Probleme in der Pubertät sowie
neue Freiheiten aber auch Pflichten der Volljährigkeit dazu kommen, sind
die Patienten überfordert“, sagt Dr. Franziska Ritschel, Koordinatorin im
„Netzwerk Essstörungen Sachsen“. Das Netzwerk wurde 2016 durch die
Kliniken für Psychosomatik und Psychotherapie, für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie die Psychosoziale Medizin und
Entwicklungsneurowissenschaften des Uniklinikums Dresden gegründet.
„Allein sollten die Betroffenen dann nicht sein. Doch auch die Rückkehr in
das Elternhaus ist meist schwierig. Die Eltern fühlen sich meist
ohnmächtig, wollen helfen und stoßen dabei an Grenzen“, sagt sie.
Das Netzwerk arbeitet deshalb seit diesem Jahr mit der Produktionsschule
Moritzburg zusammen, die eine Wohngruppe für 14 Bewohnerinnen und Bewohner
im Alter ab 16 Jahre ohne Altersbegrenzung betreut. Auch Caro hat hier für
die Zeit nach der Klinik ein zu Hause gefunden und lernt mit Unterstützung
durch Sozialpädagogen und Ernährungsberater den Alltag mit und gegen die
Essstörung zu bewältigen. Die Mediziner und Wissenschaftler aus dem
Uniklinikum sind mit ihrer Expertise begleitend vor Ort, unterstützen bei
den Fallbesprechungen und verfolgen die Entwicklung der Patientinnen und
Patienten. Es ist bereits die zweite Wohngruppe, für die eine solche
Kooperation besteht. Bereits seit 2012 begleitet das Netzwerk die Arbeit
in einer Wohngruppe der drefugio Kinder- und Jugendhilfe Dresden. Dort
leben sieben Bewohnerinnen und Bewohner. „Unsere Wohngemeinschaft versteht
sich als pädagogische Einrichtung. Der therapeutische Rahmen besteht für
uns aus sehr wichtigen Kooperationspartnern, mit denen wir fachliche
Standards festgelegt haben sowie dazu weiter darüber im Gespräch sind“,
sagt Frank Köhler, Wohngruppenleiter in der Produktionsschule Moritzburg.
Mindestens ein Jahr bleiben die Betroffenen in einer der Wohngruppen und
lernen, den Alltag selbstständig zu bewältigen. So beginnt Caro mit der
Unterstützung der WG-Mitarbeiter im Herbst eine Ausbildung zur
Sozialassistentin und macht damit erste Schritte hin zu einem
eigenständigen, selbstbestimmten Leben.
Unbehandelt führen Essstörungen oft zu schweren körperlichen Folgen und
zum Tod. In den meisten Fällen sterben Betroffene an Herzversagen,
Lungenentzündung oder Nierenversagen. Bis dahin können sie aufgrund des
Verzichts auf wichtige Nährstoffe, Vitamine und Kalorien an Organversagen,
Osteoporose, Mangelerscheinungen, Herz-Rhythmuserkrankungen und
Zahnschäden erkranken. Das „Netzwerk Essstörungen Sachsen“ setzt sich für
eine Professionalisierung der Behandlung ein. Die Zusammenarbeit mit
regionalen Trägern in den Wohngruppen hilft uns dabei, diese Ziele
umzusetzen. „Gemeinsam können wir eine leitliniengerechte Versorgung von
Patientinnen mit Essstörungen erreichen – das heißt die Therapie und
Begleitung der Patientinnen und Patienten ist an den neusten
wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet“, sagt Prof. Stefan Ehrlich,
Leiter des Zentrums für Essstörungen der Klinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie und Leiter des eigenständigen
Bereichs für Psychosoziale Medizin & Entwicklungsneurowissenschaften am
Universitätsklinikum Dresden.

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