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Gesundheit

Bluthochdruck: Auch junge Menschen können erkranken – Teste Dein Risiko online!

Bluthochdruck (auch arterielle Hypertonie oder Hypertonus) gilt allgemein
als eine „Alterserkrankung“. Richtig ist, dass das Blutdruckrisiko mit
zunehmendem Lebensalter ansteigt. Fast zwei Drittel der 65-Jährigen und
Älteren haben einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck, der
unbehandelt zu irreparablen Organschäden führen kann. Aber auch junge
Menschen können an Bluthochdruck erkranken. Egal, ob jung oder alt:
Unbehandelt hat eine Hypertonie gefährlichen Folgen: Jeder zweite
Herzinfarkt und Schlaganfall sowie jedes fünfte Nierenversagen wird durch
Bluthochdruck verursacht. Mit einem neuen online-Test können auch jüngere
Menschen ihr individuelles Risiko errechnen.

Eine Hypertonie hat verschiedene Ursachen und kann in jedem Alter
auftreten. Es werden verschiedene Formen des Bluthochdrucks unterschieden:
Primäre Hypertonie, sekundäre Hypertonie, Weißkittel- und maskierte
Hypertonie sowie Sonderformen.

Primäre arterielle Hypertonie
Häufigste Form ist die primäre Hypertonie. Davon sind mehr als 90 % der
Patienten betroffen. Das sind 20 bis 30 Millionen Bundesbürger. Verursacht
wird sie durch unterschiedliche Faktoren wie Übergewicht, Stress,
Genussmittelkonsum, aber auch genetische Veranlagung und Hormone spielen
eine Rolle. Die meisten Hypertoniker haben das 50. Lebensjahr
überschritten. Aber auch etwa jeder zehnte 30-Jährige hat bereits eine
primäre arterielle Hypertonie. Auch Kinder können an einer Hypertonie
erkranken.

Hauptursache für einen krankhaft erhöhten Blutdruck bei unter 50-Jährigen
ist ein ungesunder Lebensstil. Eine sich in jungen Lebensjahren
entwickelnde, über lange Zeit hinweg unerkannte und unbehandelte primäre
arteriellen Hypertonie kann entsprechend früh im Leben gravierende Schäden
an verschiedenen Organen verursachen. Die gefährlichste Folge ist die
schleichende Verengung der Blutgefäße. Wegen des sich dann entwickelnden
Bluthochdrucks und des damit verbundenen hohen kardiovaskulären Risikos
sollte er zur Vermeidung von Folgeschäden rechtzeitig diagnostiziert und
adäquat behandelt werden.

Risiko abschätzen und Maßnahmen ergreifen
Das individuelle Risiko für Personen unter 45 Jahren kann anhand
verschiedener persönlicher Parameter in einem neuen, von Prof. Dr. Martin
Middeke vom Hypertoniezentrum München entwickelten online-Test [1]
errechnet werden. Zu den persönlichen Angaben zählen das Geschlecht, die
Lebenssituation (Single oder in einer Gemeinschaft lebend), gehäuft
Hypertonie in der Familie, Körpergewicht, Raucher oder Nichtraucher,
Körpergewicht, Cholesterinstatus, Häufigkeit und Intensität körperlicher
Bewegung, beruflicher Stress, Depression und Erschöpfung. Auf einer Skala
von 0 bis 300 Punkten werden geringes, mäßiges, hohes und sehr hohes
Hypertonierisiko erfasst und jeweils geeignete Maßnahmen zur Senkung des
Risikos empfohlen: Bei geringem Risiko (unter 50 Punkte) sollte ein
gesunder Lebensstil beibehalten und der Blutdruck gelegentlich
kontrolliert werden. Für Menschen mit mäßigem Risiko (50 bis 99 Punkte)
sollte der Blutdruck öfter kontrolliert und mögliche Risikofaktoren
reduziert werden. 100 bis 200 Punkte bescheinigen dem Betreffenden ein
hohes Hypertonierisiko. Eine Änderung des Lebensstils und bestimmter
Verhaltensweisen sowie die regelmäßige Blutdruckkontrolle werden als
sinnvoll und sehr effektiv empfohlen. Bei sehr hohem Risiko (über 200
Punkte) ist eine umfassende Lebensstiländerung und konsequente
Blutdruckkontrolle dringend notwendig.

Bleiben mehrere Risiken (Rauchen, mangelnde Bewegung, ungesunde Ernährung)
über längere Zeit bestehen bzw. erhöhen sie sich durch Nichtbeachtung der
blutdrucksenkenden Empfehlungen, dann beeinflussen die lebensgefährlichen
Folgen wie frühe Herz- und Nierenerkrankungen oder Schlaganfälle nicht nur
die gesamte Lebensplanung, sie sind auch mit dem Risiko einer geringeren
Lebenserwartung verbunden. Deshalb ist es einerseits sehr wichtig, die
Gefahren zu hohen Blutdrucks auch bei jungen Menschen mehr ins öffentliche
Bewusstsein zu rücken, um die Erkrankung durch präventive Maßnahmen wie
eine Lebensstiländerung zu verhindern. Andererseits ermöglicht die
regelmäßige Blutdruckkontrolle (zu Hause und beim Hausarzt) eine
frühzeitige Diagnostik und ggf. Einleitung einer geeigneten Therapie.

Dies gilt ebenso für Kinder, bei denen eine Hypertonie die Gefäßwände
genauso schädigt wie bei Erwachsenen, mit genau den o.g. gefährlichen
Folgen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall. Die wesentlichsten
Risikofaktoren, auch bei Kindern, sind heute der Bewegungsmangel und eine
ungesunde Ernährung, vielfach noch gepaart mit Stress. Angesichts der
Tatsache, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit erhöhten
Blutdruckwerten im Ansteigen begriffen ist, rät Prof. Middeke: „Die
Vorbeugung sollte schon im Kindesalter beginnen, vor allem, wenn Kinder
übergewichtig sind oder eine familiäre Disposition vorliegt“. Das heißt
vor allem, Normalgewicht anstreben, viel bewegen, Mittelmeerkost
bevorzugen, weniger Salz und Kalium konsumieren.

Bluthochdruck im jüngeren Alter – liegt eine primäre oder sekundäre
Hypertonie vor?
Eine weitere Form, an der häufig auch jüngere Menschen erkranken, ist die
sekundäre Hypertonie. Diese wird durch andere Erkrankungen wie chronische
Entzündungen, Tumoren, Nierenerkrankungen oder hormonelle Störungen
verursacht. Wird die Grunderkrankung behandelt, normalisieren sich in der
Regel auch die Blutdruckwerte wieder. „Entscheidend für die
Risikoabschätzung und Therapieentscheidung ist die Differenzierung der
verschiedenen Erscheinungsformen der arteriellen Hypertonie.
Grundvoraussetzung ist die optimale Blutdruckmessung mit den modernen
Methoden zur konkreten Klassifizierung der Hypertonieform und zur
individuellen Charakterisierung der Blutdrucksituation des einzelnen
Patienten“, erläutert Prof. Middeke und betont: „Eine nur punktuelle
Messung des Blutdrucks beim Arzt ohne Berücksichtigung der
Blutdruckvariabilität, des Tag-Nacht-Rhythmus und der Hypertonieform ist
nicht mehr adäquat.“

Quellen:
[1] https://www.hypertonie.app/dhl
[2] Current Hypertension Reports, DOI: 10.1007/s11906-010-0140-4
[3] Europäische Leitlinien 2018 ESC/ESH Guidelines for the management of
arterial hypertension

  • Aufrufe: 282

Diagnostische Zystoskopien dürfen nicht aus urologischen Praxen verdrängt werden!

Die Durchführung der Zystoskopie in urologischen Praxen ist eine zwingende
Notwendigkeit:
Das betonen die Arbeitsgemeinschaft Leitende Krankenhausärzte der
Deutschen Gesellschaft für Urologie e. V. (DGU) und der Vorstand der
Fachgesellschaft vor dem Hintergrund des vom Berufsverband der Deutschen
Urologen e. V. (BvDU) angestrebten vorübergehenden Zystoskopieverzichtes
in urologischen Praxen in einer weiteren Stellungnahme. Schon jetzt wenden
sich aktuell vermehrt Patientinnen und Patienten an Krankenhäuser, um
ambulant zystoskopiert zu werden.

Bei der Zystoskopie handelt es sich prinzipiell um eine ambulante
Untersuchung ohne Narkose. Zystoskopieersetzende alternative
Untersuchungsverfahren existieren nicht. Die Zystoskopie wird in allen
Leitlinien zur Diagnostik und Nachsorge des Harnblasenkarzinoms, aber auch
bei vielen anderen Blasenerkrankungen als obligat und unverzichtbar
gefordert. Eine leitliniengerechte Medizin ohne Zystoskopie ist nicht
möglich. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der prognostizierten
Zunahme des urologischen Versorgungsbedarfes von 20 Prozent ist in den
kommenden Jahren eine weitere Zunahme der Anzahl der Zystoskopien zu
erwarten.

„Eine Verlagerung der Zystoskopien aus den urologischen Praxen in die
urologischen Kliniken ist nicht möglich. Die in den Kliniken vorhandenen
technischen und personellen Ressourcen sind auf die Versorgung der
stationären Patienten ausgerichtet und können nicht beliebig erweitert
werden, zumal die hygienischen und ökonomischen Bedingungen für die
Zystoskopie an den Krankenhäusern sich von denen in der Praxis nicht
unterscheiden“, stellt Prof. Dr. Björn Volkmer, Vorsitzender der
Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Krankenhausärzte der Deutschen
Gesellschaft für Urologie in diesem Zusammenhang klar.

„Eine wohnortnahe Zystoskopie in urologischen Praxen ist für eine
Aufrechterhaltung der urologischen Versorgung dringend erforderlich. Der
durch neue Richtlinien entstandene Mehraufwand der Aufbereitung der
Instrumente muss entsprechend adäquat vergütet werden.
Betriebswirtschaftlich bedingte Schließungen von urologischen Praxen oder
eine Diagnose- oder Nachsorgeverzögerung bei urologischen
Krankheitsbildern ist gerade auch in Anbetracht der prognostizierten
Steigerung des Versorgungsbedarfs in der Urologie nicht verantwortbar“,
betont Univ.-Prof. Dr. Maurice Stephan Michel, Generalsekretär und
Sprecher des Vorstandes der DGU.

Die DGU und ihre Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Krankenhausärzte
appellieren nochmals eindringlich an die verantwortlichen Institutionen,
eine angemessene Vergütung des tatsächlichen Aufwandes der Zystoskopie
zeitnah zu beschließen und umzusetzen, damit sichergestellt ist, dass
urologische Patienten weiterhin gemäß den medizinischen und onkologischen
Leitlinienstandards in den urologischen Praxen versorgt werden können.

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Kinder üben Herzdruckmassage für

Save-the-Date! Einladung zum Wiederbelebungstraining „KIDS SAVE LIVES“ am Dienstag, 3. Dezember 2019, in Hamburg

Kinder üben Herzdruckmassage für
Kinder üben Herzdruckmassage für "Kids save Lives" MedizinFotoKöln

Annes Herz hat aufgehört zu schlagen! Jetzt zählt jede Sekunde. Was tun?
Die wichtigsten Handgriffe und Regeln werden die 220 Schüler nach dem 3.
Dezember in der Messe Hamburg draufhaben: Im Rhythmus des Songs „Stayin‘
Alive“ werden die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen sieben bis
zehn versuchen, Anne wiederzubeleben… Allerdings ist Anne eine Puppe,
konzipiert für das Laientraining von Wiederbelebungsmaßnahmen. Jeder
Schüler wird eine solche „Mini-Anne“ vor sich liegen haben.

Und jeder wird alles geben, damit Annes Gehirn bis zum Eintreffen des
Rettungsdienstes weiterhin mit genügend Sauerstoff versorgt wird… Und so
möchten wir Sie, als Vertreter der Presse, sehr herzlich einladen, mit
dabei zu sein! Lernen auch Sie: Prüfen! Rufen! Drücken! Oder berichten Sie
mit spektakulären Bildern aus der Messehalle oder mit tollen O-Tönen, wie
kinderleicht es ist, im Fall der Fälle ein Menschenleben zu retten.

„KIDS SAVE LIVES“, das Wiederbelebungstraining für Schüler, ist eine
Herzensangelegenheit von Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Böttiger. Als
Kongresspräsident wird er am Folgetag die Jahrestagung der Deutschen
Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI2019)
eröffnen – mit mehr als 6.000 Teilnehmern bestehend aus Ärzten,
Pflegekräften, Therapeuten und Seelsorgern. Doch der erfahrene
Intensivmediziner weiß: „Bei einem plötzlichen Herzstillstand ist das
erste Glied in der Rettungskette das wichtigste – der Laie!“

Der Laie kann unmittelbar Leben retten

Statistisch gesehen erleidet mindestens jeder zehnte Mensch in Deutschland
einen außerklinischen Herzstillstand. „Das ist die dritthäufigste
Todesursache in unseren sogenannten zivilisierten Ländern“, erklärt
Böttiger. Der Rettungsdienst kommt im Durchschnitt nach acht bis elf
Minuten, das Gehirn stirbt jedoch bereits nach drei bis fünf. In mehr als
60 Prozent wird ein Herzstillstand aber von Laien beobachtet. „Wenn diese
sofort mit der Herzdruckmassage beginnen, verdreifacht sich die
Überlebensrate. Wüssten mehr Menschen, wie sie genau helfen können, würden
mehr als 10.000 Menschenleben pro Jahr in Deutschland zusätzlich gerettet
werden.“

Wiederbelebung ist wie Fahrrad fahren

Professor Böttiger, auch Vorstandsmitglied des Deutschen Rates für
Wiederbelebung (German Resuscitation Council, GRC), weiß: Dafür ist ein
Erste-Hilfe-Kurs beim Führerschein nicht ausreichend – man muss viel
früher anfangen, Wiederbelebungsmaßnahmen zu erlernen. Und auch häufiger
einüben. Am besten in der Schule! „Wiederbelebung ist eine Bürgerpflicht.
Deswegen muss es schon in der Schule gelehrt werden. Nur wenn der Ablauf
in Fleisch und Blut übergegangen ist – wie Schwimmen oder Fahrrad fahren –
rettet ein Laie im Notfall ganz selbstverständlich ein Menschenleben.“ Er
erwähnt stets hochengagiert und aus diesem Grunde, dass seit fünf Jahren
deutschlandweit durch die Kultusministerkonferenz empfohlen ist, ab der
siebten Klasse zwei Stunden Unterricht in Wiederbelebung durchzuführen.
„Und kein Bundesland setzt es flächendeckend um!“ In Hamburg will Böttiger
deshalb einen Impuls setzen: „Nicht nur für Hamburg, sondern für alle
Bundesländer.“

Unterstützt wird Prof. Böttiger von zahlreichen Trainern aus dem
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, dem Hamburger Verband „Ich kann
Leben retten e.V.“ sowie Schülern der Oberstufe, die Teil des Projektes
„Hamburger Schüler für peer education in Reanimation“ (HASPER) sind.



Der Programmablauf ist wie folgt geplant:

Dienstag, 3. Dezember:

08:30 – 09:00 Uhr: Schülerinnen und Schüler treffen ein und werden an
Stationen verteilt
09:00 Uhr: Begrüßung
09:30 Uhr: Theorie
10:00 Uhr: Praxis in Gruppen
10:15 Uhr: Fragerunde
10:20 Uhr: Wiederbelebung ALLE GEMEINSAM
10:30 Uhr: Verabschiedung

Für Sie im Überblick:

Wiederbelebungstraining „KIDS SAVE LIVES“
Hamburg Messe: DIVI2019
Dienstag, 3. Dezember 2019
8:30 – 10:00 Uhr
Raum: Chicago (3. OG., Konferenzbereich A)
Eingang Mitte
Messeplatz 1, 20357 Hamburg

Bitte akkreditieren Sie sich vorab bei unserem Pressesprecher Herrn Torben
Brinkema mit einer E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir freuen uns sehr auf Ihr Kommen!
Lassen Sie uns gemeinsam Leben retten!

„KIDS SAVE LIVES“ ist eine internationale Initiative und wird seit 2015
von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstützt.

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O-und-U-Ärzte praktizieren Aufklärung von Patienten über Eigentumsrechte an explantierten Medizinprodukten

Statements der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie
(DGOU) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische
Chirurgie (DGOOC) zum Positionspapier der AOK-Gemeinschaft zur Stärkung
der Patientenrechte bei Behandlungs- und Pflegefehlern sowie bei Schäden
durch Medizinprodukte und Arzneimittel, insbesondere zu den
vorgeschlagenen Änderungen an der Medizinprodukte-
Sicherheitsplanverordnung (MPSV)
(Quelle: AOK-Bundesverband, 24.10.2019)

Orthopäden und Unfallchirurgen praktizieren Aufklärung von Patienten über
Eigentumsrechte an explantierten Medizinprodukten

Statement von Dr. Holger Haas, Vorsitzender der Zertifizierungskommission
der DGOOC-Qualitätsinitiative EndoCert® und Chefarzt am Zentrum für
Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin des
Gemeinschaftskrankenhauses in Bonn:
„Mit der Initiative EndoCert zertifizieren wir Endoprothetikzentren, bei
denen Patientinnen und Patienten sicher sein können, dass diese
nachweislich unsere anspruchsvollen Kriterien erfüllen. EndoCert-Kliniken
verpflichten sich unter anderem, den Verbleib von Explantaten zu
dokumentieren und diese nur mit Einwilligung der Patientinnen und
Patienten zu vereinnahmen, weiterzugeben oder zu entsorgen. Üblicherweise
werden die Explantate dem Patienten ausgehändigt. Durch EndoCert setzt
unsere medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft bereits seit langem
zukunftsweisende Maßstäbe, wenn es um den künstlichen Gelenkersatz an
Hüfte und Knie geht. Bereits seit 2012 wird seitens der Initiative
EndoCert die jetzt von der AOK geforderte Regelung des
verantwortungsvollen Umgangs mit Explantaten umgesetzt und so
praktiziert.“

Statement von Prof. Dr. Karl-Dieter Heller Vizepräsident der DGOU-Sektion
AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik, Chefarzt Herzogin Elisabeth
Hospital, Orthopädische Klinik Braunschweig:
„Rechtssicherheit in der stationären Versorgung ist für uns als
Krankenhauspraktiker unerlässlich. Aber auch auf die Aufklärung und
Information unserer Patientinnen und Patienten während ihrer
Krankenhausbehandlung legen wir sehr großen Wert. Wir sind davon
überzeugt, dass Behandlungserfolge entscheidend von einem vertrauensvollen
Arzt-Patient-Verhältnis und dem Teilen von Informationen abhängen. Dazu
zählt auch, dass Patientinnen und Patienten die Eigentumsrechte an ihren
Explantanten kennen und einfordern können. Die jetzige Forderung der AOK-
Gemeinschaft entspricht unserer bereits seit 2012 praktizierten
Vorgehensweise.“

Hintergrund:
In ihrem 76-seitigen Positionspapier zur Stärkung der Patientenrechte geht
die AOK-Gemeinschaft im Kapitel „Medizinprodukteschäden“ auf die
Eigentumsrechte von explantierten Medizinprodukten ein. Explantierte
Medizinprodukte stehen im Eigentum des Patienten. Daher darf das entfernte
Medizinprodukt ohne eindeutige und dokumentierte Einwilligung des
Patienten nicht zerstörend untersucht oder verworfen werden. Nur dann wird
es ihm möglich sein im Falle der Fehlerhaftigkeit des Medizinprodukts
diese in einem möglichen Gerichtsverfahren nachzuweisen. Die AOK-
Gemeinschaft fordert den Gesetzgeber auf, die Medizinprodukte-
Sicherheitsplanverordnung (MPSV) derart zu ändern, dass bei der Entsorgung
eines Explantats ohne Patienteneinwilligung bzw. vor Abschluss einer
behördlichen Untersuchung künftig unterstellt wird, dass das
Medizinprodukt bereits bei Inverkehrbringen fehlerbehaftet gewesen ist.
Ein entsprechendes Fehlverhalten soll als bußgeldbewehrte
Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.

Was ist wichtig für den Patienten:
Sollte es medizinisch notwendig sein, ein Implantat auswechseln zu müssen,
ist es gängige Praxis, Patientinnen und Patienten im Rahmen einer
Wechseloperation medizinisch zu versorgen. Bereits jetzt hat der Patient
einforderbare Rechte. Der Patient muss darauf hingewiesen werden, dass das
entfernte Implantat sein Eigentum ist. Er kann und sollte sich dieses
aushändigen lassen, damit er im Bedarfsfall eine Ursachenforschung zum
Grund der Wechseloperation einleiten kann. Damit wird die Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen, etwa aufgrund eines Produktfehlers, erleichtert.
In Absprache mit dem Hersteller kann ein neutrales Prüfinstitut mit einer
Untersuchung beauftragt werden, damit auch die Kosten einer Prüfung nicht
zur Belastung für den Patienten werden. Hier hilft der behandelnde Arzt
weiter. Bei Kliniken mit dem EndoCert®-Zertifikat (Endoprothesenzentrum
oder Endoprothesenzentrum der Maximalversorgung) ist dies eine
selbstverständliche Verpflichtung.

EndoCert® ist das weltweit erste Zertifizierungssystem in der
Endoprothetik. Diese DGOOC-Initiative stellt eine quaIitativ hochwertige
Durchführung von endoprothetischen Eingriffen an Hüfte und Knie sicher: In
EndoCert-zertifizierten Kliniken operieren nur erfahrene Fachärzte für
Orthopädie und Unfallchirurgie und ein geschultes Team und klar definierte
Strukturen sorgen für Qualitätssicherung. In EndoCert-Kliniken besteht die
Verpflichtung, die Leitlinien zur Indikationsstellung einzuhalten.

Referenzen:
1) Vorschläge der AOK-Gemeinschaft zur Stärkung der Patientenrechte bei
Behandlungs- und Pflegefehlern sowie bei Schäden durch Medizinprodukte und
Arzneimittel
Seite 65-66: Verwerfung oder zerstörende Untersuchung von explantierten
Medizinprodukten – Sanktionen
https://www.aok-
bv.de/imperia/md/aokbv/hintergrund/dossier/patientenrechte/patientenrechte_web_2019.pdf

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