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Gesundheit

„Informationskarte Verfügungen“ – Neues Angebot von BZgA und Deutschem Hausärzteverband zur Patientenverfügung

Zum zweiten Mal erscheint das Patientenmagazin „entscheiden. DAS MAGAZIN
ZUR ORGAN- UND GEWEBESPENDE“, das die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) und der Deutsche Hausärzteverband e.V. gemeinsam
herausgeben. Einen Schwerpunkt der neuen Ausgabe, die ab Ende Dezember in
vielen Wartezimmern von Hausarztpraxen bereit liegt, stellt das Thema
„Organspende und Patientenverfügung“ dar.

Beim Thema Organspende und Patientenverfügung herrscht häufig
Unsicherheit. Wer seine Vorstellungen in einer Patientenverfügung
dokumentiert, sichert die Umsetzung des eigenen Willens nach dem Tod,
entlastet seine Nächsten und gibt dem Klinikpersonal deutliche
Orientierung. Oft sind Patientenverfügungen aber unkonkret formuliert. Wer
eine Patientenverfügung erstellen möchte, sollte zum Beispiel über seine
Organspendebereitschaft nachdenken und seine Entscheidung auch darin
dokumentieren.

Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende kann in einer
Patientenverfügung bekundet werden. Das neue Patientenmagazin
„entscheiden. DAS MAGAZIN ZUR ORGAN- UND GEWEBESPENDE“ gibt Anregungen für
die Verfügung und Tipps für Formulierungen – denn, je klarer eine
Patientenverfügung formuliert ist, desto einfacher wird deren Umsetzung im
Falle des Falles.

Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Laut unseren
aktuellen Studiendaten geben 25 Prozent der Befragten an, eine
Patientenverfügung zu besitzen. Leider äußert sich etwa die Hälfte davon
nicht zur Organ- und Gewebespende. In diesem Fall muss der Patientenwille
dann gemeinsam von Angehörigen und Ärzteschaft im Krankenhaus ermittelt
werden. Das ist eine für alle Beteiligten große Belastung. Mit der zweiten
Ausgabe des Wartezimmermagazins wollen wir deshalb die Menschen bei ihrer
Entscheidungsfindung zur Organspende unterstützen. Das neue Angebot der
‚Informationskarte Verfügungen‘ unterstützt dabei, dass im Ernstfall
Patientenverfügung und Organspendeausweis schnell gefunden werden können.
Dadurch wird der Patientenwunsch für alle Beteiligten transparent und kann
zweifelsfrei umgesetzt werden.“

Die „Informationskarte Verfügungen“ ist ein neues Angebot von BZgA und
Deutschem Hausärzteverband. Auf der handlichen, in der Geldbörse
aufzubewahrenden Informationskarte können Bürgerinnen und Bürger
ankreuzen, ob sie eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder
auch einen Organspendeausweis besitzen, damit es nicht zu Unklarheiten
oder Widersprüchen bezüglich des Patientenwillens kommt. Außerdem kann
neben den Kontaktdaten der Hausarztpraxis auch Name und Anschrift der
Person festgehalten werden, die Zugriff auf diese Dokumente hat. Somit ist
im Notfall gesichert, dass alle Dokumente gefunden und der entsprechende
Wille auch umgesetzt werden kann. Ein kurzer Spot erklärt, wie die
Informationskarte Verfügungen ausgefüllt wird und wo sie kostenfrei
bestellt werden kann (www.organspende-info.de/hausarzt/infokarte-
verfuegungen.html
).

Hausärztinnen und Hausärzte genießen bei ihren Patientinnen und Patienten
ein hohes Vertrauen und sind rund um das Thema Organ- und Gewebespende
wichtige Ansprechpersonen für fachliche Informationen. Mit persönlichen
Gesprächen und Informationen wie dem Wartezimmermagazin sowie der
Herausgabe der „Informationskarte Verfügungen“ leisten sie einen wichtigen
Beitrag zur Entscheidungsfindung und zur Sicherung des Patientenwillens.

Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes e.V.,
sagt: „Hausärztinnen und Hausärzte haben in der täglichen Praxis mit sehr
vielen verschiedenen Themen zu tun. Zu allererst mit medizinischen
Fragestellungen rund um die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten,
darüber hinaus aber auch mit deren Lebensgeschichten oder ihrem familiären
und sozialen Umfeld. Deswegen sind sie bei einem so wichtigen Thema wie
der Organspende wichtige Ansprechpartner. Das enge Vertrauensverhältnis
zwischen Ärzten und Patienten kann dabei helfen, Ängste und Sorgen
sensibel zu besprechen und persönliche Vorstellungen umzusetzen.“

Hausärztinnen und Hausärzte finden unter www.organspende-info.de/hausarzt
umfassende Informationen zur Organ- und Gewebespende. Hier können
Materialien für Hausarztpraxen kostenfrei bestellt werden. Ein Kurzfilm
informiert, welche Materialien erhältlich sind und wie diese bestellt
werden können (www.organspende-info.de/hausarzt/so-funktionierts.html).
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die kostenfreien Materialien
ab sofort bestellen unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online: www.bzga.de/infomaterialien
Fax: 0221/8992257
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen zur Organ- und Gewebespende erhalten Sie unter:
www.organspende-info.de
Kostenfreies Infotelefon Organspende unter
Rufnummer 0800/90 40 400 – Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr

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Mittels EKG kann bei Patienten ein bestehendes Vorhofflimmern nachgewiesen werden.  Bild: AFNET

Volkskrankheit Vorhofflimmern: Expertengruppe veröffentlicht Empfehlungen zum Screening nach einem Schlaganfall

Mittels EKG kann bei Patienten ein bestehendes Vorhofflimmern nachgewiesen werden.  Bild: AFNET
Mittels EKG kann bei Patienten ein bestehendes Vorhofflimmern nachgewiesen werden. Bild: AFNET

Immer mehr Menschen leiden an der Herzrhythmusstörung Vorhofflimmern. Die
Betroffenen haben ein erhöhtes Schlaganfallrisiko und benötigen daher in
der Regel eine gerinnungshemmende Therapie. Viele Patienten bleiben aber
unbehandelt, weil die in Frühstadien oft asymptomatische Rhythmusstörung
nicht diagnostiziert wird. Experten raten deshalb zu einer gezielten Suche
(Screening) nach Vorhofflimmern bei Risikogruppen, wie Patienten nach
einem ischämischen Schlaganfall. Ein internationales Expertengremium hat
nun Empfehlungen für das Vorhofflimmer-Screening bei Schlaganfallpatienten
veröffentlicht [1]. Zu den Hauptautoren gehören Wissenschaftler aus dem
Kompetenznetz Vorhofflimmern e.V. (AFNET)

Vorhofflimmern ist die häufigste Herzrhythmusstörung, die insbesondere bei
älteren Menschen auftritt. Im Herzvorhof können sich durch Vorhofflimmern
Blutgerinnsel bilden. Gelangen diese Gerinnsel mit dem Blutstrom in das
Gehirn, können sie durch einen Gefäßverschluss einen Schlaganfall
verursachen.

Häufig wird Vorhofflimmern allerdings erst festgestellt, nachdem der
Patient einen Schlaganfall erlitten hat. Die Rhythmusstörung macht sich
nämlich nicht immer durch typische Symptome wie Herzrasen und Herzstolpern
bemerkbar, sondern bleibt bei vielen Menschen zunächst unentdeckt, zumal
Vorhofflimmern insbesondere in der Frühphase nur episodisch auftritt und
nur dann sicher mit dem EKG nachgewiesen werden kann.

Anhand von Studien ist davon auszugehen, dass Vorhofflimmern das
individuelle Schlaganfallrisiko im Mittel 4- bis 5-fach erhöht und
verantwortlich ist für rund ein Viertel aller ischämischen Schlaganfälle.
Das relative Risiko eines erstmaligen oder erneuten ischämischen
Schlaganfalls lässt sich bei bekanntem Vorhofflimmern durch eine
gerinnungshemmende Therapie, die so genannte orale Antikoagulation, um
etwa zwei Drittel senken. Nach Vorhofflimmern kann man mittels EKG
Monitoring gezielt suchen. Gemäß aktueller Leitlinien wird ein solches
Monitoring bei Menschen empfohlen, die mindestens 65 Jahre alt sind oder
einen akuten ischämischen Schlaganfall (Hirninfarkt) erlitten haben.

Ein auffallend erhöhtes Schlaganfallrisiko haben Patienten, die bereits
einen ischämischen Schlaganfall oder eine sogenannte transitorische
ischämische Attacke (TIA, vorübergehende Durchblutungsstörung des Gehirns)
erlitten haben. Bei einem relevanten Anteil aller akuten
Schlaganfallpatienten wird Vorhofflimmern im Zuge der Diagnose erstmals im
EKG nachgewiesen. Experten gehen davon aus, dass ein nachgewiesenes
Vorhofflimmern unabhängig von dessen Dauer ein erhöhtes Risiko für einen
wiederkehrenden Schlaganfall birgt und gemäß den Empfehlungen der
Leitlinien behandelt werden sollte.

Bereits seit 2015 arbeiten im AF-SCREEN Konsortium Wissenschaftler aus
aller Welt zusammen, um die Prävention von Vorhofflimmer-bedingten
Schlaganfällen zu verbessern. Nach einer im Jahr 2017 im Fachblatt
Circulation erschienenen Publikation zum aktuellen Wissenstand des
Schlaganfallrisikos bei Vorhofflimmern und zur Effektivität des EKG-
Monitorings [2], haben 47 Vorhofflimmer-Experten aus 17 Ländern nun
konkrete Empfehlungen zur Suche nach Vorhofflimmern bei Patienten mit
einem Schlaganfall erarbeitet [1]. Hauptautoren des ebenfalls in
Circulation veröffentlichten Konsensuspapiers sind die beiden AFNET
Wissenschaftler Prof. Renate Schnabel, Hamburg und Prof. Karl Georg
Häusler, Würzburg, sowie Prof. Ben Freedman, Sydney, Australien, und Prof.
Jeff Healey, Ontario, Kanada.

Die Kardiologin Prof. Schnabel erläutert: „Mit einer gezielten Suche nach
Vorhofflimmern mittels EKG könnten wir Patienten, die bereits einen
Schlaganfall erlitten haben ein bis dahin unbekanntes Vorhofflimmern neu
diagnostizieren.“ Der Neurologe Prof. Häusler fügt hinzu: „Auch wenn ein
erstmals nachgewiesenes Vorhofflimmern nicht immer als ursächlich für den
erlittenen Schlaganfall angesehen werden kann und bei bestimmten Patienten
vielleicht sogar durch den Schlaganfall verursacht worden ist, ist der
Nachweis von Vorhofflimmern für die medikamentöse Behandlung relevant, die
weitere Schlaganfälle bestmöglich verhindern soll.“

Gemäß den Empfehlungen des AF-Screen Konsortiums sollte bei allen
Patienten ohne bisher bekanntes Vorhofflimmern nach einem akuten
ischämischen Schlaganfall oder einer TIA für 72 Stunden ein EKG-Monitoring
erfolgen. Anschließend soll anhand des bestehenden Risikoprofils und der
vorliegenden EKG-Befunde über ein verlängertes EKG-Monitoring entschieden
werden. Dessen Erfolgsaussichten können durch eine Standardisierung der
Messung und der Auswertung verbessert werden.

Die Autoren zeigen in ihrer aktuellen Publikation Wissenslücken und
weiteren Forschungsbedarf auf. So ist beispielsweise nicht geklärt, welche
Therapie Patienten benötigen, bei denen bisher kein Vorhofflimmern
festgestellt wurde, aber mittels kardialer Bildgebung eine strukturelle
Veränderung im linken Vorhof, die sogenannte atriale Myopathie,
nachgewiesen wurde, die Folge und Ursache des Vorhofflimmerns sein kann.
Zudem ist nicht abschließend geklärt, ob die Dauer einer
Vorhofflimmerepisode mit dem Risiko für einen erneuten Schlaganfall
korreliert.

Referenzen
[1] Schnabel R, Haeusler KG, Healey J, Freedman B et al for the AF-SCREEN
International Collaboration authors group. Searching for Atrial
Fibrillation Post-Stroke: A White Paper of the AF-SCREEN International
Collaboration. Circulation. 2019; 140.
doi: 10.1161/CIRCULATIONAHA.119.040267

[2] Freedman B et al. Screening for Atrial Fibrillation – A Report of the
AF-SCREEN International Collaboration. Circulation. 2017; 135: 1851-1867.
doi: 10.1161/CIRCULATIONAHA.116.026693


Kompetenznetz Vorhofflimmern e.V. (AFNET)
Das Kompetenznetz Vorhofflimmern e.V. (AFNET) ist ein interdisziplinäres
Forschungsnetz, in dem Wissenschaftler und Ärzte aus Kliniken und Praxen
deutschlandweit zusammenarbeiten. Ziel des Netzwerks ist es, die
Behandlung und Versorgung von Patienten mit Vorhofflimmern in Deutschland,
Europa und den USA durch koordinierte Forschung zu verbessern. Dazu führt
das Kompetenznetz Vorhofflimmern e.V. wissenschaftsinitiierte klinische
Studien und Register auf nationaler und internationaler Ebene durch. Der
Verein ist aus dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
geförderten Kompetenznetz Vorhofflimmern hervorgegangen. Seit Januar 2015
werden einzelne Projekte und Infrastrukturen des AFNET vom Deutschen
Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung (DZHK) gefördert.

Adresse
Kompetenznetz Vorhofflimmern e.V. (AFNET)
Mendelstraße 11
48149 Münster
Tel: +49 251 980 1330
info@kompetenznetz-vorhofflimmern.de

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Prof. Dr. Frank Kaiser  © UDE/Frank Preuß

Genetische Erkrankungen verstehen - Neu an der UDE: Frank Kaiser

Prof. Dr. Frank Kaiser  © UDE/Frank Preuß
Prof. Dr. Frank Kaiser © UDE/Frank Preuß

Symptome von Erbkrankheiten lassen sich medikamentös behandeln, die
genetischen Ursprünge aber nicht beheben. Prof. Dr. Frank Kaiser erforscht
am Universitätsklinikum Essen (UK Essen) u.a. seltene Erkrankungen und
krankheitsrelevante genetische Varianten. Er hat die Professur für
Humangenetik an der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen
(UDE) angenommen.

„Wichtiger Schwerpunkt meiner Forschung sind derzeit die genetischen
Ursachen des Cornelia-de-Lange-Syndroms (CdLS) und klinisch überlappender
Syndrome“, sagt Professor Kaiser. CdLS ist eine seltene Erkrankung und
bezeichnet mehrfach angeborene Fehlbildungen. Sichtbar werden sie u.a.
durch verformte Extremitäten, geringe Kopf- und Körpergröße, starke
Körperbehaarung oder Entzündungen der Speiseröhre, Herzfehler und eine
Intelligenzminderung. Betroffen ist etwa eine von 10.000 Personen.

Ursächlich für die Gruppe dieser seltenen Erkrankungen sind Mutationen in
Genen, welche für Proteine kodieren, die wichtige Aufgaben bei der
Reparatur von DNA-Schäden, der Organisation und Faltung der DNA
übernehmen. Ein weiterer Themenschwerpunkt des UDE-Professors ist die
Erforschung von Bereichen des Genoms, die nicht fürs Kodieren von
Proteinen zuständig sind. Bei Mensch, Tier und Pflanze überwiegt dieser
Protein-Anteil in der DNA. Kaiser und sein Team möchten mit
Computeranalysen mehr über die genetischen Varianten und ihre Funktionen
innerhalb dieses nicht kodierenden Anteils herausfinden.

Frank Kaiser studierte Biologie an der Universität Bochum (1993-98).
Danach wechselte er ans UK Essen, wo er 2003 mit Auszeichnung in
Humangenetik promoviert wurde und bis 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter
war. Anschließend ging er ans Universitätsklinikum Schleswig-Holstein und
leitete u.a. bis 2013 das Forschungslabor am Humangenetik-Institut der
Universität Lübeck. Nach seiner Habilitation (2013) übernahm er dort die
gleichnamige Professur und 2017 die für Funktionelle Genetik. Seine
Forschung wurde mehrfach ausgezeichnet.

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Sind wir bereit für die Digitalisierung in der Medizin? Foto Quelle (©ipopba/Stock.Adobe)

Medizin von Morgen: Sind wir darauf eingestellt oder verschlafen wir die Zukunft?

Sind wir bereit für die Digitalisierung in der Medizin? Foto Quelle (©ipopba/Stock.Adobe)
Sind wir bereit für die Digitalisierung in der Medizin? Foto Quelle (©ipopba/Stock.Adobe)

Werden uns künftig Roboter operieren? Wird unser Smartphone unseren Krankheitsverlauf beobachten? Wird Künstliche Intelligenz seltene Erkrankungen besser erkennen? Prof. Alfons Runde von der SRH Fernhochschule – The Mobile University betrachtet die aktuelle Situation der Digitalisierung in der Medizin und beleuchtet kritisch die Chancen und Herausforderung der Zukunft. „Die Videosprechstunde, das elektronische Rezept oder der elektronische Medikationsplan – all dies sind Vorboten einer Entwicklung, die durch maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz in eine neue Epoche unserer Gesundheitsversorgung führt“, prophezeit Prof. Runde. Die Anforderungen insbesondere an den Datenschutz, an die ethische Vertretbarkeit und das Besitzstandsdenken haben jedoch dazu geführt, dass die digitalen Möglichkeiten in der Medizin in Deutschland nur sehr schleppend eingeführt werden. „Hier ist ein Umdenken dringend notwendig. Es gilt abzuwägen, ob die Bedenken ein Hinauszögern medizinisch-pflegerischen Nutzenzuwachses gegenüber denjenigen rechtfertigen, die hiervon hätten profitieren können“, fordert der Gesundheitsökonom. 

Damit die Akteure des Gesundheitssystems wie Arztpraxen, Kliniken und Rehazentren die Möglichkeiten der Digitalisierung umfassender nutzen und die Patienten hiervon profitieren können, müssen Strukturen und Kernprozesse erneuert werden. Die bisher strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung muss künftig einer Aufteilung in primärärztlicher und fachspezifischer Versorgung weichen. Die Zusammenführung fachspezifischer Kompetenz in größeren Organisationseinheiten und deren Vernetzung mit stationären Strukturen beschreibt einen Weg, wie künftig die vergleichsweise sehr hohe Anzahl an Klinikbetten verringert und die Integration „Digitaler Medizin“ ökonomisch dargestellt werden kann. 

Die großen, weltweit agierenden Tech-Konzerne wie Google, Amazon, Apple und Facebook haben bereits das Potenzial der Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung erkannt. „Die Konzerne investieren Millionen Beträge, um neuartige Dienste, zum Beispiel in der Datenhaltung und -analyse oder für web-basierte Diagnose- und Therapieprogramme, zu entwickeln. So nutzt beispielsweise die amerikanische Klinik- und Ärzte-Kette Ascension die Cloud-Computing Lösung von Google und Apple bietet bereits wesentliche Teile einer elektronischen Patientenakte an“, erklärt Prof. Runde. 

Für die Zukunft hat Prof. Runde eine klare Botschaft: „Die Nutzung digitaler Verfahren in der Gesundheitsversorgung sollten wir nicht allein Google & Co überlassen. Wenn jedoch unser auf Selbstverwaltung beruhendes Gesundheitssystem nicht die Kraft findet, bisherige Strukturen und Prozesse zu erneuern, so besteht die Gefahr, dass die Möglichkeiten der Digitalen Medizin den Bundesbürgern weitgehend verschlossen bleiben. Denn während die Politik Milliardenbeträge in die Automobiltechnik des autonomen Fahrens investiert, steht die Digitale Medizin weitab abgeschlagen auf einem hinteren Rangplatz der Agenda. Bereits heute zeichnet sich ab, dass die Güte der in Deutschland praktizierten Gesundheitsversorgung im internationalen Vergleich (OECD) weiterhin keinen Spitzenplatz einnehmen wird. Die Ursachen sind bekannt, die Therapie allerdings noch längst nicht in Angriff genommen.“

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