Pressemitteilung GBCOG: Ultraschall zur Früherkennung Bertelsmann-Stiftung verwendet völlig veraltete Statistiken
Bei jeder zweiten Operation der Eierstöcke, die wegen eines
verdächtigen Ultraschallbefundes durchgeführt wird, wird tatsächlich eine
bösartige Veränderung gefunden. Krebs der Eierstöcke verursacht meist erst
dann Symptome, wenn sich schon zahlreiche Absiedlungen im ganzen Bauchraum
ausgebreitet haben. Die Operationen sind dann eingreifend, Chemotherapie
belastend, die Aussichten auf eine möglichst lange beschwerde- und
rückfallfrei verbleibende Lebenszeit oft enttäuschend. Wird in einer
gynäkologischen Ultraschall-Untersuchung – auch bei einer Frau, die
keinerlei Beschwerden hat – , ein verdächtiger Herd in einem der beiden
Eierstöcke gefunden, so wird dieser Befund zunächst durch weitere
Untersuchungen abgeklärt. Kann der Verdacht dann nicht ausgeräumt werden,
wird operiert. Eine reine Punktion – wie zum Beispiel bei einem Verdacht
auf Brustkrebs – ist bei den Eierstöcken nicht möglich, weil allein schon
durch die Punktionsnadel Krebszellen entlang des Einstich-Kanals
verschleppt werden könnten.
Bei jeder zweiten Operation (1) stellt sich heraus, dass es sich
tatsächlich um einen bösartigen Tumor gehandelt hat. Eine frühzeitige
Therapie, vielleicht zu einem Zeitpunkt, zu dem noch gar keine
Absiedlungen im Bauchraum oder entlang der Lymphgefäße stattgefunden
haben, verschafft der Patientin und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten
Zeit, sie kann das Intervall bis zum Wiederauftreten des Krebs verlängern,
und sie kann, so legen neue Studien es nahe, wahrscheinlich auch die
Lebenszeit verlängern.
Was also veranlasst die Bertelsmann-Stiftung, in einer Pressemitteilung
vom 05.11.2019 zu behaupten, dass nur bei jeder zehnten Eierstockoperation
ein bösartiger Tumor gefunden wird und daraus den Schluss zu ziehen, der
frauenärztliche Ultraschall sei Überdiagnostik, die den Frauen eher
schadet als nutzt? Die Autoren der Stiftung haben dazu, anders als es die
Formulierungen in der Pressemitteilung vermuten lassen, keinerlei eigene
Studien durchgeführt. Sondern sie verweisen auf Anfrage auf das Portal
www.gesundheitsinformation.de , das vom Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) herausgegeben wird. Dort
findet sich exakt diese Zahl. Aber sie stammt unter anderem aus
Untersuchungen aus den Jahren 2001 bis 2005 (publiziert 2009 [2]). Sie ist
veraltet und sollte heute nicht mehr verwendet werden. Dieselben Autoren
der älteren Studie kommen in einer Folge-Untersuchung, die 2016 publiziert
wurde, inzwischen zu anderen, ermutigenderen Ergebnissen (3): „…Wenn
Frauen aus der Auswertung ausgeschlossen werden, deren Krebserkrankung zum
Zeitpunkt der Untersuchung bereits bekannt war, stellen wir fest, dass ein
Screening mit Ultraschall und der Bestimmung eines typischen Laborwerts
(CA 125) zu einer signifikanten Senkung der Sterblichkeit führt….“
Das IQWIG wurde von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und
Geburtshilfe im Frühjahr 2019 darauf hingewiesen, dass das Zahlenmaterial
auf dem Gesundheitsportal nicht dem heutigen Situation entspricht (4):
Aufgrund der aktuellen Studien- und Erkenntnislage gebe es, so die DGGG,
gute Gründe, nach entsprechender Aufklärung auch bei Frauen ohne
Krankheitszeichen per Ultraschall nach Frühformen des Eierstockkrebs zu
suchen, wenn auch derzeit nicht als Screening und nicht als Kassenleistung
bezahlt, sondern nur als individuelle Gesundheitsleistung. Auch die
aktuelle, evidenzbasierte S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge
maligner Ovarialtumoren“ gibt eine entsprechende Empfehlung ab; den
Autoren der Bertelsmann-Stiftung sind dieser Schriftwechsel und die
Leitlinie bekannt.
Das IQWIG hat den schriftlich formulierten und mit Studien belegten
Hinweis der DGGG bis heute ignoriert, die Bertelsmann-Stiftung die
veralteten Zahlen trotz besseren Kenntnisstandes für ihre aktuellen
Veröffentlichungen verwendet und die Medien in Deutschland falsch
informiert. Wem dienen diese Fehlinformationen, wem dienen diese beiden
Institutionen? Der Selbstbestimmung von Frauen, dem Recht der Frauen auf
Gesundheit und Unversehrtheit dienen sie jedenfalls nicht. Die Frauen
erwarten zu Recht hohe Qualität bei Gesundheitsinformationen. Zumindest
das staatliche und aus öffentlichen Mitteln finanzierte Institut für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sollte seinem Namen
gerecht werden.
Prof. Dr. med. Anton Scharl
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
Dr. med. Christian Albring
Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V.
Quellen:
1. Araujo, KG et al, S. (2017), Performance of the IOTA ADNEX model in
preoperative discrimination of adnexal masses in a gynecological oncology
center. Ultrasound Obstet Gynecol, 49: 778-783. doi:10.1002/uog.15963
2. Menon U et al, Sensitivity and specificity of multimodal and ultrasound
screening for ovarian cancer, and stage distribution of detected cancers:
results of the prevalence screen of the UK Collaborative Trial of Ovarian
Cancer Screening (UKCTOCS). Lancet Oncol. 2009 Apr;10(4):327-40. doi:
10.1016/S1470-2045(09)70026-9. Epub 2009 Mar 11.
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/p
3. Jacobs IJ, Menon U et al, Ovarian cancer screening and mortality in the
UK Collaborative Trial of Ovarian Cancer Screening (UKCTOCS): a randomised
controlled trial. Lancet. 2016 Mar 5;387(10022):945-956. doi:
10.1016/S0140-6736(15)01224-6 .
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/p
4. 271. Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und
Geburtshilfe – zum Entwurf einer Gesundheitsinformation des IQWIG zum
Thema „Eierstockzysten“, 24.01.2019
http://www.dggg.de/fileadmin/d
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