Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
(DGGG) und der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) begrüßen die
Initiative der Bundesregierung, entsprechend der EU-Richtlinie 2013/55/EU
(Umsetzungsstichtag 18.01.2020) die Hebammenausbildung für das gesamte
Bundesgebiet zu regeln. Die im Referentenentwurf des
Hebammenreformgesetzes (HebRefG) abgebildete Umsetzung wird allerdings die
bestehenden eklatanten Versorgungsdefizite im Kreißsaal noch verschärfen.
Gleichzeitig wird der hohe Standard der Hebammenausbildung in Deutschland
gefährdet. Hebammen, die seit Jahrzehnten nach dreijähriger Ausbildung
diesen Lehrberuf auf höchstem Niveau in den Kreißsälen Tag und Nacht
ausüben, werden diskriminiert.
Die Versorgung von werdenden Müttern und Wöchnerinnen wird durch die
Mutterschaftsrichtlinien geregelt. Diese international vorbildliche
gesetzliche Regelung hat die weltweit herausragend niedrige perinatale und
maternale Morbidität und Mortalität entscheidend beeinflusst. Die
ambulante frauenärztliche Versorgung aller Schwangeren ist wesentliche
Voraussetzung für die international führende Positionierung.
Dem gegenüber kommt es in den letzten Jahren vermehrt zu Engpässen in den
deutschen Kreißsälen und in der hausaufsuchenden Wöchnerinnenversorgung
durch Hebammen. Dieses hat passagere Schließungen von Kreißsälen und
vermehrte Komplikationen im Wochenbett, die durch die Kliniken zusätzlich
kompensiert werden müssen, zur Folge. Ursächlich ist hier die
Überforderungssituation in den deutschen Kliniken. Die Unterfinanzierung
der natürlichen Geburt gepaart mit nicht kompensiertem zunehmendem
Dokumentationsaufwand lässt mittlerweile eine patientengerechte Versorgung
nicht mehr flächendeckend zu. Heute werden in den meisten Kliniken
Relationen von einer angestellten Vollzeithebamme zu 160 bis 180 Geburten
im Jahr beobachtet, gleichzeitig verschärfen sich gleichermaßen die
Arbeitsbedingungen für die angestellten Frauenärztinnen und Frauenärzte.
Die Hebammenausbildung in Deutschland hat dem gegenüber eine beispielhafte
Tradition, die deutschen Hebammenschulen genießen international höchste
Anerkennung.
Der Hebammenberuf hat gerade aufgrund seiner hochwertigen Ausbildung im
Lehrberuf hohe Anerkennung. Defizite in der Ausbildung, die im
Referentenentwurf ausgemacht werden, lassen sich von den Expertinnen und
Experten der Geburtshilfe nicht beobachten.
Wir stellen daher fest, dass die Begründung einer „nicht mehr den
Anforderungen an eine zeitgemäße Hebammenausbildung“ bei dem hohen Niveau
der Ausbildung in den Hebammenschulen nicht nachvollziehbar ist. Der
Lehrberuf der Hebamme hat dabei jederzeit den medizinischen Fortschritt
nachvollzogen, weshalb auch die Feststellung „Die Gesundheitsversorgung
ist in den letzten Jahrzehnten insgesamt, aber auch spezifisch für die
Hebammen anspruchsvoller und komplexer geworden.“ als Begründung für die
Akademisierung nicht greift.
Wir konstatieren, dass die Akademisierung zwar der Vorgabe aus der EU-
Richtlinie folgt. In der Richtlinie wird jedoch nicht ein
Ausbildungsmangel adressiert, sondern die schulische Grundbedingung für
den Zugang zum Hebammenberuf. Daraus leitet das Bundesministerium ab, dass
in Deutschland der Hebammenberuf in jedem Fall nicht mehr Lehrberuf,
sondern Studium sein soll. Der sehr spät eingebrachte Referentenentwurf
des Bundesministeriums wird dem gegenwärtig hohen Ausbildungsstandard
nicht gerecht. Gleichzeitig wird er die Versorgungssituation im Kreißsaal
über Jahre massiv verschärfen.
1. Im Rahmen der Akademisierung darf keinesfalls der hohe Standard
der bisherigen theoretischen und praktischen Ausbildung in den
Hebammenschulen verloren gehen. Länder mit akademisierten
Ausbildungsgängen erreichen in der Mehrzahl nicht das hohe
Ausbildungsniveau der praktisch tätigen Hebammen in den deutschen
Kreißsälen. Keinesfalls lässt sich das Problem des Hebammenmangels in den
deutschen Kreißsälen und in der großstädtischen Wochenbettversorgung damit
lösen.
2. Die im Referentenentwurf hergestellte Assoziation zwischen
akademisierter Hebammenausbildung und Kaiserschnittraten ist nicht
nachvollziehbar: „Die hohe Kaiserschnittrate in der Geburtshilfe macht
evidenzbasierte Konzepte für die hebammengeleitete Geburtshilfe dringend
erforderlich.“ Vielmehr haben Länder mit akademisierter Hebammenausbildung
sowohl signifikant höhere wie niedrigere Kaiserschnittraten im
europäischen Vergleich. Die Kaiserschnittraten korrelieren nachweislich
mit dem Grad der Zentralisierung, der Schadensersatzregelungen und der
Finanzierung der natürlichen Geburt im Vergleich zu Kaiserschnitt. Die Art
der Hebammenausbildung hat dabei nachweislich keinerlei Einfluss.
3. Die Vollakademisierung ist zu dem im Referentenentwurf
vorgeschlagenen Zeitpunkt nicht umsetzbar und unter Berücksichtigung der
EU-Richtlinie auch nicht notwendig. Es gibt in Deutschland bei Weitem
nicht ausreichend Studiengänge, um die Anfängerzahlen in den
Hebammenschulen zu kompensieren. Es gibt bei Weitem nicht ausreichend
qualifizierte Leiterinnen und Leiter von Hochschulstudiengängen in
Deutschland, ganz zu schweigen von qualifizierten Dozentinnen und Dozenten
für Hochschulstudiengänge. Der absehbare resultierende Engpass von
qualifizierten Hebammen bei Einführung der Vollakademisierung ist
offensichtlich.
4. Die Forderung nach einer ausschließlichen Vollakademisierung ist
eine politische Forderung, die die Versorgung von Mutter und Kind
nachhaltig gefährdet. Versorgungsengpässe können nur verhindert werden,
wenn neben rasch einzurichtenden Bachelor-Studiengängen die
Hebammenschulen erhalten bleiben. Diese Wertschätzung sollte im
Referentenentwurf der Bundesregierung nicht untergehen.
5. Keinesfalls ist der Referentenentwurf kostenneutral. Es ist
abzusehen, dass aufgrund der aus dem Entwurf resultierenden Engpässe
vermehrt auf ausländische Fachkräfte zur Kompensation zulasten der
Krankenhäuser zurückgegriffen werden muss. Gleichzeitig werden sich die
Kosten zulasten der Krankenkassen ebenfalls eher erhöhen.
Der Berufsverband der Frauenärzte und die Deutsche Gesellschaft für
Gynäkologie und Geburtshilfe vertreten mehr als 20.000 Frauenärztinnen und
Frauenärzte in Deutschland. Sie sind der Garant für die weltweit führende
niedrige Morbidität und Mortalität von Mutter und Kind. Gemeinsam mit dem
Hebammenstand verzeichnen wir allerdings zunehmend schlechtere
Arbeitsbedingungen in den deutschen Kreißsälen. Diese Situation muss
behoben werden, der Referentenentwurf ist dazu nicht nur nicht geeignet,
er verschärft die Situation absehbar.
Prof. Dr. med. Anton Scharl
Präsident der DGGG e.V.
Dr. med. Christian Albring
Präsident des BVF e.V.