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Regional

Belange der Pflegestudiengänge sichtbar machen

Neuer Vorstand der bundesweiten Dekanekonferenz Pflegewissenschaft: Prof.
Dr. Julia Lademann von der Frankfurt UAS als stellvertretende Vorsitzende
gewählt

Die Themen Pflege und Gesundheit sind aktueller denn je – auch an den
Hochschulen. Um dort eine Plattform für Austausch, Vernetzung und
Unterstützung zu schaffen, hat Prof. Dr. Erika Bock-Rosenthal von der
Fachhochschule Münster bereits 1995 die Dekanekonferenz Pflegewissenschaft
initiiert. Seitdem findet sie zweimal pro Jahr statt – zuletzt am 25. und
26. April 2019 an der FH Münster. Bei diesem Termin wurde ein neuer
Vorstand gewählt: Prof. Dr. Steve Strupeit, PH Schwäbisch Gmünd, der den
Vorsitz übernimmt, Prof. Dr. Julia Lademann von der Frankfurt University
of Applied Sciences (Frankfurt UAS) als stellvertretende Vorsitzende und
Prof. Dr. Juliane Eichhorn, Brandenburgische Technische Universität
Cottbus - Senftenberg.

Die Konferenz ist der Zusammenschluss der Dekaninnen und Dekane
pflegewissenschaftlicher Fachbereiche bzw. Institute und der assoziierten
Vertreterinnen und Vertreter pflegewissenschaftlicher Studiengänge an
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen, Universitäten
und Gesamthochschulen in der Bundesrepublik Deutschland.

„Unser vorrangiges Ziel ist es, die Belange der pflegewissenschaftlichen
Studiengänge sichtbar zu machen. Um die Versorgungsqualität in der Pflege
zu verbessern, bedarf es entsprechender Strukturen und Ressourcen an den
Hochschulen“, sagte der neue Vorsitzende Strupeit nach der Wahl.

„Das neue Pflegeberufegesetz stellt die Universitäten und Hochschulen,
insbesondere durch die politisch gewünschten neuen primärqualifizierenden
Studiengänge, vor neue Herausforderungen. Hier müssen entsprechende
Ressourcen geschafften werden, um diese Studiengänge auch qualitativ
hochwertig umsetzen zu können“, ergänzte die neue Stellvertreterin
Lademann, Professorin für Pflegewissenschaft und Gesundheitswissenschaften
an der Frankfurt UAS sowie Studiengangsleiterin im Bereich Pflege. „Aber
auch die schulisch ausgebildeten Pflegefachpersonen, welche sich auf
wissenschaftlichen Niveau qualifizieren möchten, darf man in dieser
Diskussion nicht vergessen. Ebenso wie die unterschiedlichen
Fachrichtungen, beispielsweise Pflegemanagement und Pflegepädagogik sowie
die Möglichkeiten für Master- und Promotionsstudiengänge.“

„Die Dekanekonferenz Pflegewissenschaft versteht sich als starke nationale
Interessenvertretung der pflegewissenschaftlichen Studiengänge in
Deutschland. Insbesondere auf Grund der demografischen Entwicklungen und
der Notwendigkeit einer akademisierten Pflege. Das Ziel ist hierbei die
Verbesserung der Versorgungsqualität und nicht nur die effiziente und
kostensparende Versorgung von pflege- und hilfsbedürftigen Menschen“,
konstatierte Eichhorn.

Als weitere Zukunftsaufgaben nennen die Wissenschaftler/-innen eine starke
Vernetzung untereinander und mit berufspolitischen Akteuren wie
Berufsverbänden sowie das Aufzeigen aktueller und bevorstehender
Herausforderungen in den pflegebezogenen Studiengängen.

Kontakt: Frankfurt University of Applied Sciences, Fachbereich 4: Soziale
Arbeit und Gesundheit, Prof. Dr. Julia Lademann, Telefon: +49 69
1533-2832, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen zu Julia Lademann unter: https://www.frankfurt-
university.de/de/hochschule/fachbereich-4-soziale-arbeit-
gesundheit/kontakt/professor-innen/julia-lademann/
; mehr zum Fachbereich
Soziale Arbeit und Gesundheit und den Pflegestudiengängen der Frankfurt
UAS unter: https://www.frankfurt-university.de/fb4. Näheres zur
Dekanekonferenz Pflegewissenschaft unter: https://dekanekonferenz-
pflegewissenschaft.org/.

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Stadt Bochum Infos:Ausschüsse und Bezirksvertretung tagen

In der Woche von Montag, 13. Mai, bis Freitag, 17. Mai, tagen zwei Ausschüsse und eine Bezirksvertretung.

 

Am Dienstag um 15 Uhr kommt der Ausschuss für Planung und Grundstücke im kleinen Sitzungssaal des Bochumer Rathauses, Willy-Brandt-Platz 2–6, zusammen. Themen sind unter anderem mehrere Bebauungspläne und die Umsetzung des Graf-Engelbert-Denkmals.

 

Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe tagt am Mittwoch um 15 Uhr beim Technischen Betrieb, Obere Stahlindustrie 4. Die Mitglieder befassen sich unter anderem mit dem Konzept zum „Haus des Wissens“ sowie Asbest in Putz und Spachtelmassen.

 

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Mitte treffen sich am Donnerstag um 15 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Bochumer Rathauses, Willy-Brandt-Platz 2–6. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Erneuerung der Kunststoffrasendecke der Sportanlage „Hordeler Heide“ sowie ein Gebäude an der Braunsberger Straße.

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Dieselskandal: Landgericht Bochum gibt erneut Klage statt

In einem vom Landgericht Bochum jüngst gefällten Urteil kann sich der Kläger und (Noch)-Besitzer eines „Schummeldiesels“ freuen. Er kann sein Fahrzeug an den VW-Konzern zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet. Das Landgericht folgt damit seiner bisherigen Linie.

Zusätzlich sprach das Gericht dem Kläger noch Zinsen in Höhe von 4% auf den ausgeurteilten Betrag seit dem Kaufdatum Anfang November 2012 zu – das sind knapp 9.000,00 Euro. Damit erhält der Kläger deutlich mehr zurück als er ursprünglich für den Wagen gezahlt hat.

Eine Nutzungsentschädigung hat sich der Halter zwar anrechnen zu lassen. Jedoch liegt der dadurch erzielte Betrag in der Regel über dem, den der Gebrauchtwagenmarkt derzeit für Dieselfahrzeuge hergibt.

Im Falle des im November  2012 für 40.470,98 Euro als Neuwagen erworbenen Audi Q 3 2.0l TDI bejahten die Richter das Vorliegen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung durch VW und verurteilten den Wolfsburger Konzern zur Rücknahme des Fahrzeugs zu einem Betrag von 34.805,72 EUR (Urteil vom 29.04.2019, Az. I-4 O 304/18).

Zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung hatte der Wagen 41.995 km auf dem Tacho. Das Gericht veranschlagte für das Modell eine anzunehmende Gesamtlaufleistung von 300.000 km.

Die schädigende Handlung durch VW liege bereits in dem Inverkehrbringen - unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung - des Dieselmotors, so das Gericht.

Durch diese Täuschung habe der Kläger einen für ihn wirtschaftlich nachteiligen Kaufvertrag abgeschlossen, worin auch bereits der Schaden zu sehen sei.

Insgesamt sei das Verhalten des Konzerns nach Ansicht des Gerichts als sittenwidrig zu werten.

Sowohl die Eigenschaft des Motors als zentrales Element eines Fahrzeuges als auch die ordnungsgemäße Zulassung als Voraussetzung der Nutzung des Fahrzeuges im Straßenverkehr ließen nur den Schluss zu, dass der Kläger bei Kenntnis der Manipulation das Fahrzeug nicht gekauft hätte. Dabei sei es auch unerheblich, wenn im Wege der Manipulation in erster Linie die Stickstoffemissionen manipuliert worden wären und die Betroffenen sich zu diesem Wert keine Gedanken gemacht hätten. Wesentlich ist die Tatsache der Softwaremanipulation, die sich auf den Vorgang der Prüfung des Fahrzeuges und somit auch auf die Zulassung auswirkte.

Am Vorsatz der verantwortlichen Akteure sowie an der Zurechnung hatte das Gericht keine Zweifel, denn der umfangreiche Vortrag des Klägers löste eine sogenannte sekundäre Darlegungslast beim beklagten Konzern aus, wonach dieser hätte Farbe bekennen müssen, dies jedoch nicht tat.

Der Kläger müsse davon ausgehen, dass etwa der damalige Vorstandsvorsitzende Kenntnis von der Softwaremanipulation hatte oder diese sogar angewiesen hat. Es ist ihm aber nicht möglich, hierzu näher vorzutragen, da dies Kenntnis von den internen Strukturen und Abläufen sowie konkreter im Einflussbereich von Volkswagen liegender Geschehnisse voraussetzen würde. Insofern obliege es Volkswagen, zu den Kenntnissen von Organmitgliedern und Mitarbeiter vorzutragen, was auch zumutbar wäre. Dies hat der Konzern jedoch versäumt.

„Solche Urteile erhöhen die Chancen für den Verbraucher deutlich und machen anderen Betroffenen Mut, ebenfalls selbst eine Klage gegen den Hersteller seines Autos anzustrengen. Man hat als Verbraucher eben doch eine reelle Chance gegen einen Weltkonzern. Zudem kann sich das OLG Braunschweig diesen Argumenten bei der Beurteilung der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen nicht verschließen“, so der Kölner Anwalt Prof. Dr. Rogert, der auch den Kläger in Augsburg vertrat.

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POL-BO: Von der Fahrbahn abgekommen: Autofahrer rammt Bäume und Fahrzeuge

Bochum (ots) Aufsehenerregender Unfall in Bochum: Ein 77-jähriger Bochumer ist am Mittwochvormittag, 8. Mai, mit seinem Auto von der Straße abgekommen und mit mehreren Bäumen und Fahrzeugen kollidiert. Er erlitt schwere Verletzungen.

Der Unfall ereignete sich gegen 10.45 Uhr auf der Universitätsstraße. Der Bochumer fuhr in Richtung Innenstadt, als er nach der Kreuzung Oskar-Hoffmann-Straße aus bislang ungeklärten Gründen die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und nach rechts von der Straße abkam. Dabei verfehlte er einen Fußgänger knapp. Der Wagen brachte zwei kleinere Bäume zu Fall und rammte auf der Harderslebener Straße drei geparkte Autos, bis er schließlich stehenblieb. Einer der Bäume schlug in eine Hausfassade und beschädigte ein Fenster.

Der 77-Jährige zog sich schwere Verletzungen zu. Ein Rettungswagen brachte ihn zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Der Sachschaden wird auf insgesamt 31.000 Euro geschätzt. Die Ermittlungen des Verkehrskommissariats dauern an.

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