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Projekte für Pop-up-Campus von Zukunft Bau gesucht

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ruft
Hochschulen dazu auf, Projektideen für den Pop-up-Campus des
Innovationsprogramms Zukunft Bau einzureichen.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ruft
Hochschulen dazu auf, Projektideen für den Pop-up-Campus des
Innovationsprogramms Zukunft Bau einzureichen. Für etwa drei Monate wird
ab Sommer 2022 in einem derzeit leerstehenden Gebäudeensemble in der
Aachener Innenstadt ein Experimentierraum für das Bauen der Zukunft
entstehen. Gesucht werden Projekte, die dazu beitragen, den Gebäudebestand
zu nutzen und zu verbessern, um Materialknappheit entgegenzuwirken,
Bauweisen zirkulär auszurichten und Bauabfälle sowie Emissionen zu
vermeiden. Der Pop-up-Campus steht entsprechend unter dem Motto „Save
Material – Save the Planet“.

Der Projektaufruf richtet sich vor allem an Nachwuchswissenschaftlerinnen
und -wissenschaftler. Für die Förderung der auf dem Campus gezeigten
Projekte stehen 350.000 Euro zur Verfügung. Die Summe soll sich auf etwa
20 Einzelprojekte aufteilen. Gesucht wird ein breites Spektrum an
Modellen, Experimenten, Präsentations- und Veranstaltungsformaten.

Interessierte können den Förderaufruf und die Antragsunterlagen unter
<www.zukunftbau.de/programme/pop-up-campus> abrufen.

Unter https://pop-up-campus.de entsteht sukzessive ein Webportal, das
detaillierte Informationen zum Veranstaltungsort und allen Aktivitäten
rund um den Pop-up-Campus von Zukunft Bau bietet. Für Fragen hat das BBSR
eine Hotline eingerichtet: +49 228 99401-2777.

Kontakt:

Christian Schlag
Stab Direktor und Professor
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Deichmanns Aue 31–37
53179 Bonn
Telefon: +49 228 99 401-1484
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

***
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt
für Bauwesen und Raumordnung (BBR) berät als Ressortforschungseinrichtung
die Bundesregierung bei Aufgaben der Stadt- und Raumentwicklung sowie des
Wohnungs-, Immobilien- und Bauwesens.

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AWMF: AWMF informiert über neue EU-Verordnung zu In-vitro Diagnostika (IVDR)

Einheitliche Prozesse wichtig für Marktzugang von Diagnostika

Ab Mai dieses Jahres tritt eine neue EU-Verordnung für die Anwendung von
In-vitro Diagnostika (IVD) in Kraft, die EU-weit das Inverkehrbringen von
Diagnostika neu regelt. Knapp 600 Teilnehmende diskutierten jetzt im
Rahmen einer Informationsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF), welche
Herausforderungen und Änderungen dies für die tägliche Arbeit in den
Labors mit sich bringt.

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die In-vitro Diagnostik (IVD)
für die Früherkennung und Diagnose von Erkrankungen ist. Denn auch die
Corona-Selbsttests basieren darauf, dass Proben aus dem menschlichen
Körper auf eine Erkrankung hin untersucht werden. Doch auch für
Krankheiten wie Diabetes oder für die Krebsfrüherkennung ist diese
unverzichtbar, denn beispielsweise Blutzuckerstreifen zählen ebenfalls zur
IVD. Laboruntersuchungen stellen die mit Abstand am häufigsten angewandte
diagnostische Methode in der Medizin dar. Die neue EU-Verordnung (IVDR)
legt nun europaweit Prozesse für das Inverkehrbringen dieser Diagnostika
fest. Während bislang für die meisten Diagnostika vor der Marktzulassung
lediglich eine Selbstzertifizierung durch den Hersteller vorgesehen war,
müssen die meisten Produkte zukünftig von einer sogenannten Benannten
Stelle zertifiziert werden. „Dass zukünftig der größte Teil der
industriell hergestellten In-vitro Diagnostika einem externen
Zertifizierungsprozess unterliegt, stellt einen wesentlichen Fortschritt
dar“, sagt Professor Dr. med. Michael Vogeser, Sprecher der ad-hoc-
Kommission In-vitro Diagnostik der AWMF.

Doch die neue IVDR-Verordnung bringt auch Herausforderungen in der
Umsetzung mit. Dr. Peter Liese, Abgeordneter des Europäischen Parlaments
und Berichterstatter für dieses Thema betonte, dass sich bisher nicht die
gesamte Verordnung wie geplant umsetzen lasse, weil etwa die Benannten
Stellen noch nicht über ausreichende Ressourcen verfügten. Aus diesem
Grund hat das Europäische Parlament und der Rat nun die Übergangsphase für
Produkte der höchsten Risikoklasse bis Mai 2025 verlängert – auch die
Corona-Selbsttests fallen hierunter. Bisher reicht hier eine
Selbstzertifizierung der Produkte durch die Hersteller aus. „Eine rasche
Umsetzung der Verordnung wäre insbesondere hier wünschenswert gewesen, um
zeitnah dafür zu sorgen, dass nur noch zuverlässige Tests auf den Markt
kommen, denn wir sind jetzt inmitten der Pandemie“, sagt Professor Dr.
med. Rolf-Detlef Treede.

Neue Regelungen gibt es auch für In-vitro Diagnostika aus
Eigenherstellung, die insbesondere bei seltenen Erkrankungen eine wichtige
Rolle spielen. Häufig gibt es dafür keine kommerziell verfügbaren
Diagnostika, weshalb Labore an Kliniken oder Instituten eigene IVD
entwickeln. Die neue Verordnung sieht vor, dass kommerzielle Verfahren
angewendet werden müssen, sobald gleichartige Produkte auf dem Markt
verfügbar sind. Eigenständig entwickelte Verfahren müssten dann
eingestellt werden. „Diese Regelung steht im Widerspruch zur freien
Methodenwahl der Ärztin beziehungsweise des Arztes“, so Professor Dr. med.
Dr. med. dent. Henning Schliephake, stellvertretender Präsident der AWMF.
„IVD aus Eigenherstellung fördern außerdem die Innovation im Bereich der
Universitätsmedizin und müssen auch zukünftig mit vertretbarem Aufwand
einsetzbar sein. Investitionen in solche Verfahren wären nach den
aktuellen Bestimmungen von vornherein nutzlos, da sie jederzeit durch ein
kommerzielles Verfahren auf dem Markt abgelöst werden könnten“, so
Schliephake. Hier müsse bei der Umsetzung der Verordnung Augenmaß gewahrt
werden, wofür durch die Übergangsregelung noch bis Mai 2028 Zeit bleibt.

„Insgesamt müssen die Chancen, die sich aus der Umsetzung der IVDR
ergeben, genutzt werden und Risiken minimiert werden. In diesem Prozess
werden wir als ad-hoc-Kommission In-vitro Diagnostik der AWMF die Labore
weiterhin unterstützen. Auch den einzelnen Fachgesellschaften kommt eine
wichtige Rolle bei der weiteren Umsetzung der IVDR zu“, so Vogeser
abschließend.

*** Bei Veröffentlichung Beleg erbeten. ***

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Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF) e. V. bündelt die Interessen der medizinischen
Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im
Auftrag ihrer 180 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften.
Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem
Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die
AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im
wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für
gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen
Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung
medizinisch-wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede
gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern
sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert
sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und
Spenden.

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Entscheidende Phase für erfolgreichen Wasserstoff-Markthochlauf

Wie stellen sich Wissenschaft, Wirtschaft, NGOs und öffentliche Verwaltung
die künftige Wasserstoffwirtschaft in Deutschland vor? Eine neue Umfrage
von acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften und der DECHEMA
Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V. gibt nun
Antworten. Die beiden Projektpartner präsentierten heute erste Ergebnisse
der Öffentlichkeit – und gaben eine Prognose ab: Laut einer
wissenschaftlichen Metaanalyse wird der Wasserstoffbedarf im Jahr 2030 um
ein Vielfaches höher sein als die inländischen Erzeugungskapazitäten.

Herkunftsnachweise für klimaverträglichen Wasserstoff sind laut Aussage
einer Mehrheit von Expertinnen und Experten ein zentraler fördernder
Faktor für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Das geht
aus der Umfrage „Wasserstoffwirtschaft 2030/2050: Ziele und Wege“ von
acatech und DECHEMA unter knapp 600 Vertreterinnen und Vertretern aus
Wissenschaft, Wirtschaft, NGOs und öffentlicher Verwaltung hervor. Die
Studie ist Teil des Kooperationsprojekts „Wasserstoff-Kompass“. Erste
Ergebnisse stellten die Projektpartner schon heute in einer Online-
Konferenz vor, bevor im März die Publikation aller Umfrageergebnisse
erfolgt.

Als Keynote zu Beginn der Konferenz sprachen Judith Pirscher,
Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Forschung, und
Patrick Graichen, Staatsekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz. Sie machten deutlich: Die aktuelle Legislaturperiode ist
entscheidend, um die Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige
Wasserstoffwirtschaft in Deutschland zu schaffen. Staatssekretärin
Pirscher betonte: „Wir setzen beim Klimaschutz auf Technologien, nicht auf
Verzicht. Grüner Wasserstoff ist deshalb ein Schlüsselelement für das
Erreichen unserer ambitionierten Klimaziele. Gleichzeitig bieten
Wasserstofftechnologien enorme Chancen für neues Wachstum und Exportmärkte
und für gute Jobs. Um diese Chancen zu nutzen, brauchen wir einen massiven
Innovationsschub. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung steht
mit seiner technologieoffenen Forschungsförderung für diesen
Innovationsschub.“ Staatssekretär Graichen unterstrich: „Forschung und
Innovation für die Energiewende und den Klimaschutz sind ein strategisches
Element unserer Klima- und Energiepolitik. Wir brauchen einen Hochlauf von
Wasserstoff in den No-regret-Anwendungen. Dafür müssen wir wissen, wie
eine klug ausgerichtete und anwendungsorientierte Energieforschung
aussieht, die dazu beiträgt, Technologiekosten zu senken.“

Wasserstoff-Markthochlauf: Unzureichende Flächen für erneuerbare Energien
als Hemmnis

Um den Markthochlauf anzustoßen, sind aus Sicht der Befragten neben
Herkunftsnachweisen für klimaverträglichen Wasserstoff weitere Maßnahmen
notwendig. Unter anderem solle der für die Wasserstofferzeugung
eingesetzte Strom von staatlichen Preisbestandteilen weitestgehend befreit
werden. Überdies sind nach Meinung der Befragten staatliche Zuschüsse für
Wasserstoffprojekte vonnöten. Die Umfrageergebnisse weisen außerdem auf
zentrale Hemmnisse für eine großskalige Erzeugung von klimaneutralem
Wasserstoff in Deutschland hin: 59 Prozent der Befragten sehen die hohen
Investitions- und Unterhaltskosten als hinderlich für die
Wirtschaftlichkeit von Produktionsanlagen. Ebenfalls 59 Prozent der
Befragten betrachten die unzureichenden Flächen für Erneuerbare-Energien-
Anlagen als zentralen Hemmschuh. Um Wasserstoff als Energieträger zu
etablieren, braucht es aus Sicht der Befragten auch akzeptanzfördernde
Maßnahmen, insbesondere für den Ausbau erneuerbarer Energien, in Bezug auf
das Thema Sicherheit bei der Wasserstofferzeugung und -nutzung sowie für
neue Wasserstoff-Transport-Infrastrukturen.

„Unsere Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass Wissenschaft, Wirtschaft,
NGOs und öffentliche Verwaltung einen sehr ähnlichen Blick auf Treiber und
Hemmnisse für den Wasserstoff-Markthochlauf haben“, resümierte Prof.
Dr.-Ing. Jan Wörner, acatech-Präsident. „Diese Ergebnisse sind ein
wichtiger Anhaltspunkt bei der Erstellung einer Wasserstoff-Roadmap auf
Basis der demnächst überarbeiteten Nationalen Wasserstoff-Strategie. Diese
Wasserstoff-Roadmap kann nur erfolgreich sein, wenn sie auf einen ebenso
koordinierten wie flexiblen Instrumenten-Mix abzielt. So können zeitgleich
und schnell Erzeugung, Transport- und Speicherinfrastrukturen wie auch
Anwendungsbereiche entstehen.“

Wasserstoffmarkt 2030: große Differenz zwischen inländischer Erzeugung und
Nachfrage

acatech und DECHEMA erarbeiten derzeit eine Metaanalyse, in der sie
fortlaufend Studien und Strategiepapiere zum Thema Wasserstoff auswerten.
Heute präsentierten sie einen ersten Zwischenstand zu den Bereichen
Mobilität, Stahlindustrie, chemische Industrie sowie zur Wasserstoff-
Erzeugungskapazität in Deutschland. Die Auswertung weist bislang
Elektrolyseprojekte aus, die 2030 eine Gesamtkapazität von ca. fünf
Gigawatt haben werden. Im Koalitionsvertrag hat sich die neue
Bundesregierung auf ein Elektrolysekapazitätsziel von 10 Gigawatt bis 2030
verständigt. Allerdings zeigt die Metaanalyse des Wasserstoff-Kompasses:
Selbst bei optimistischen Annahmen der Laststunden und bei Erreichen der
politischen Zielsetzung, werden die bis 2030 aufgebauten heimischen
Kapazitäten nicht ausreichen, um den Minimalbedarf von etwa 50
Terawattstunden zu decken. „Nachhaltiger Wasserstoff wird in den nächsten
Jahren eine knappe Ressource bleiben, die einem wachsenden Bedarf
gegenübersteht“, folgerte Klaus Schäfer, Vorstandsvorsitzender der
DECHEMA. „Um zukünftig Nachfrage und Angebot in Einklang zu bringen, ist
es unverzüglich notwendig, die richtigen politischen Weichen zu stellen.
Dabei stehen der Politik verschiedene Handlungsoptionen zur Verfügung. Mit
dem Projekt Wasserstoff-Kompass tragen wir dazu bei, die ökologischen,
ökonomischen und gesellschaftlichen Aspekte der verschiedenen politischen
Handlungsoptionen aufzuzeigen.“

Über das Projekt Wasserstoff-Kompass

acatech und DECHEMA führen seit Juni 2021 das zweijährige Projekt
Wasserstoff-Kompass durch. Gemeinsam erarbeiten sie mithilfe einer
Metaanalyse einen Überblick über verschiedene Entwicklungspfade für den
Markthochlauf sowie entsprechende Handlungsoptionen mit ihren jeweiligen
Vor- und Nachteilen. Weiterhin organisiert der Wasserstoff-Kompass einen
Dialog mit Stakeholdern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und
Zivilgesellschaft, um deren Sichtweisen einzuholen und auf ein gemeinsames
Zielbild einer deutschen Wasserstoffwirtschaft hinzuwirken. Die
Projektergebnisse kann die Politik für die Erarbeitung ihrer Wasserstoff-
Roadmap nutzen. Das Projekt Wasserstoff-Kompass wird vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung sowie vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz gefördert.

Im März 2022 veröffentlichen acatech und DECHEMA ihren vollständigen
Bericht zu den Umfrageergebnissen. Ausgewählte Ergebnisse der Umfrage
stellen acatech und DECHEMA Ende Februar 2022 als Kurz-Dossier auf
wasserstoff-kompass.de zum Download bereit.

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40 Alumni von IMC-Professoren in akademischen Positionen

Das Institut für Management und Controlling (IMC) steht für eine
ausgezeichnete Ausbildung

40 ehemalige Doktoranden und Habilitanden der Professoren Jürgen Weber,
Marko Reimer und Utz Schäffer sind mittlerweile an deutschen oder
internationalen Hochschulen in akademischen Positionen tätig. Ob als
Professoren, Assistenzprofessoren, Dozenten oder Honorarprofessoren – das
IMC ist stolz, dass so viele ehemalige Doktoranden seiner Professoren den
Weg in die Wissenschaft gewählt haben.

Diese eindrückliche Zahl untermauert einmal mehr die exzellente Forschung
und Lehre sowie den stets im Vordergrund stehenden Praxisbezug des IMC.
Nicht zuletzt wird das Doktorandenprogramm des Instituts im renommierten
Ranking der Brigham Young University (BYU) seit fünf Jahren in Folge als
das beste in Europa im Bereich Management Accounting geführt.

Sie suchen aktuell ein Promotionsprogramm, das Ihnen nicht nur eine
spannende Karriere bei führenden Unternehmen der Praxis eröffnet, sondern
auch den Weg zu einer akademischen Karriere ebnet? Das IMC freut sich
stets über begabte Nachwuchsforscher.

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