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Jod, Folsäure und Schwangerschaft - Tipps für die Praxis BfR aktualisiert Merkblatt für Ärztinnen und Ärzte

Für gesunde Menschen in Deutschland, die sich ausgewogen und vielfältig
ernähren, sind Nahrungsergänzungsmittel meist überflüssig. Eine Ausnahme
bilden Schwangere und Stillende: Um ausreichend mit Jod und Folat/Folsäure
versorgt zu sein, empfehlen medizinische Fachgesellschaften sowie die
Deutsche Gesellschaft für Ernährung eine zusätzliche Einnahme über
Präparate. Das gilt insbesondere für Folsäure bereits bei der Planung
einer Schwangerschaft. Doch viele Frauen beginnen mit der Einnahme zu spät
oder gar nicht. „Wenn es darum geht, Wissen über die Bedeutung von Jod und
Folat/Folsäure zu vermitteln und sowohl Mangelerscheinungen als auch
Überdosierungen zu vermeiden, spielt die ärztliche Beratung rund um die
Schwangerschaft eine maßgebliche Rolle,“ sagt BfR-Vizepräsidentin
Professorin Dr. Tanja Schwerdtle. Um das medizinische Personal bei dieser
wichtigen Aufgabe zu unterstützen, hat das Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) das Merkblatt „Jod, Folat/Folsäure und
Schwangerschaft - Ratschläge für die ärztliche Praxis“ aktualisiert.

Merkblatt „Jod, Folat/Folsäure und Schwangerschaft - Ratschläge für die
ärztliche Praxis“:

<https://www.bfr.bund.de/cm/350/jod-folat-folsaeure-und-
schwangerschaft.pdf>

Für die medizinische Beratung und Begleitung von Schwangeren, Stillenden
und Frauen mit Kinderwunsch ist es unerlässlich, auch die Ernährung und
besondere Nährstoffbedürfnisse im Blick zu haben. Eine gute Versorgung mit
Jod und Folat/Folsäure ist in der sensiblen Phase rund um die
Schwangerschaft besonders wichtig. Informationen über die Bedeutung dieser
lebenswichtigen Mikronährstoffe für die Gesundheit von Mutter und
(ungeborenem) Kind sollten daher ein wesentlicher Bestandteil der
ärztlichen Beratung von Frauen mit Kinderwunsch sowie in Schwangerschaft
und Stillzeit sein. Ziel des neu aufgelegten BfR-Merkblatts ist es,
Ärztinnen und Ärzte bei der Beratungstätigkeit im Praxisalltag zu
unterstützen. Die aktualisierte Fassung informiert über Ursachen, Folgen
und Risikogruppen einer unzureichenden Versorgung mit Jod oder
Folat/Folsäure sowie über Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung.
Ergänzend zum Hintergrundwissen stellt die Publikation Werkzeuge für die
Beratungspraxis zur Verfügung: u. a. einen Fragenkatalog für die
Jodanamnese sowie konkrete Empfehlungen zur Deckung des Folatbedarfs vor
und während der Schwangerschaft.

Laut Daten aus dem nationalen Gesundheitssurvey des Robert Koch-Instituts
(RKI) besteht bei etwa 30 Prozent der untersuchten Erwachsenen und 44
Prozent der Kinder und Jugendlichen ein Risiko für eine unzureichende
Jodaufnahme. Für Frauen im gebärfähigen Alter ist das Risiko besonders
hoch. Dabei ist eine gute Versorgung mit Jod gerade für Schwangere und
Stillende wichtig, weil das Spurenelement für die körperliche und geistige
Entwicklung des Kindes lebensnotwendig ist. Daher wird in Deutschland für
Schwangere und Stillende - nach vorheriger ärztlicher Rücksprache - die
Einnahme von Präparaten mit 100 (bis 150) Mikrogramm Jod pro Tag
empfohlen.

Bei Folat deuten die Daten des RKI auf eine ausreichende Versorgung der
erwachsenen Allgemeinbevölkerung hin. Allerdings erreicht die Mehrheit der
Frauen im gebärfähigen Alter nicht die Folatkonzentrationen im Blut, die
die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Verringerung des Risikos für
kindliche Fehlbildungen (Neuralrohrdefekte) empfiehlt. Ein
Neuralrohrdefekt ist zum Teil mit schweren Folgen für die Gesundheit des
Kindes verbunden und kann mit lebenslangen Behinderungen einhergehen. Um
das Risiko von Neuralrohrdefekten zu senken, wird neben einer folatreichen
Ernährung empfohlen, mindestens vier Wochen vor Beginn und in den ersten
drei Monaten einer Schwangerschaft täglich 400 Mikrogramm Folsäure in
Tablettenform zu ergänzen.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die
Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

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BZgA stellt Schulen digitales Informationspaket zur Corona-Schutzimpfung zur Verfügung

Schulen sind neben Kindertageseinrichtungen beim Schutz vor Coronavirus-
Infektionen im derzeitigen Pandemiegeschehen besonders stark gefordert.
Die regelmäßige Durchführung von Corona-Selbsttests und die Einhaltung der
allgemeinen Schutzmaßnahmen sind in den Unterrichtsalltag einzubinden. Für
diese Aufgaben stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) Bildungseinrichtungen umfangreiche Materialien und Medien zur
Verfügung.

Schulen sind darüber hinaus ein wichtiger Ort, an dem sich Schülerinnen
und Schüler sowie Eltern fachlich gesicherte Informationen zur Corona-
Schutzimpfung wünschen. Das geht aus Ergebnissen der deutschlandweiten
CoSiD-Repräsentativbefragung der BZgA hervor: 63 Prozent der Eltern von
Schulkindern nannten den Wunsch, dass ihre Kinder in der Schule zur
Corona-Schutzimpfung informiert werden. Daher hat die BZgA ein
Informationspaket mit Plakaten, Merkblättern und Infografiken zur Corona-
Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 17 Jahren
zusammengestellt.

Mit dem digitalen Paket erhalten Schulleitungen, Lehrkräfte und
pädagogisches Personal Informationen, die ausgedruckt, ausgehängt oder an
Kinder, Jugendliche und Eltern weitergegeben werden können. Die
Materialien sind zum Teil in Leichter Sprache sowie in weiteren Sprachen,
auf Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch, verfügbar.
Einige Medien wenden sich direkt an Jugendliche ab 12 Jahren. Die
Unterlagen informieren zum Beispiel darüber, warum es wichtig ist, sich
impfen zu lassen, wie die Impfstoffe im Körper wirken, wo man sich impfen
lassen kann und über die Sicherheit der Impfstoffe.

Zum Ausdrucken geeignet ist das neue Plakat mit Informationen zur Corona-
Schutzimpfung für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren. Als DIN-A4- oder
DIN-A3-Version kann das Poster in Schulen gut sichtbar – zum Beispiel im
Eingangsbereich oder am Schwarzen Brett – ausgehängt werden. Das Plakat
beantwortet alltagsnah Fragen zur Corona-Schutzimpfung und verweist über
einen QR-Code auf weitere Informationsangebote der BZgA zu dem Thema. Es
ist ebenfalls in Fremdsprachen und in Leichter Sprache erhältlich.

Das digitale Informationspaket für Schulen steht zum Herunterladen bereit
unter:
http://www.infektionsschutz.de/coronavirus/materialienmedien/materialien-
fuer-kinder-und-jugendliche-in-bildungseinrichtungen/#c16576


Die Repräsentativbefragung von Eltern minderjähriger Kinder
„Begleitforschung zur Kommunikation der Corona-Schutzimpfung in
Deutschland (CoSiD)“ finden Sie unter: https://bzga-k.de/cosid-
welle2-eltern

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/
Fax: 0221/8992257
E-Mail: bestellung(at)bzga.de

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Wasserstoffbetriebene Binnenschiffe - Deutsches Maritimes Zentrum stellt Pilotstudie und Vorschriftenentwurf vor

Die Umstellung von konventionellen auf erneuerbare Kraftstoffe ist für die
maritime Branche eine drängende Aufgabe. In Europa dürfen Binnenschiffe
derzeit nicht mit H2 betrieben werden, da dieser als Kraftstoff nicht
zugelassen ist. Die Studie befasst sich mit dem Europäischen Standard der
technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN) und umfasst einen
Vorschlag für eine Vorschriftenerweiterung für den Betrieb von Fahrzeugen
mit Brennstoffen mit einem Flammpunkt von <55 °C


In der Studie wird ein Vorschlag für technische Bestimmungen und
Anforderungen für Binnenschiffe vorgestellt, die mit Wasserstoff (H2)
betrieben werden. In Europa dürfen Binnenschiffe derzeit nicht mit H2
betrieben werden, da dieser als Kraftstoff nicht zugelassen ist.

Auf Binnenschiffen ist der direkte Einsatz von H2 als Energieträger, im
Vergleich zum Lkw, besser möglich. Wasserstoffbetriebene Binnenschiffe
können zur CO2-Reduktion beitragen. Sie könnten zudem innereuropäische
Gütertransporte von der Schiene auf Binnenwasserstraßen verlagern. Erste
H2-Binnenschiffe (Pilotprojekte) fahren bereits mit Sonder- und
Einzelgenehmigungen.

Wenn Binnenschiffe künftig mit H2 betrieben werden sollen, müssen die
bestehenden Vorschriften angepasst werden. Eine klare Regelung des
Gesetzgebers zur Nutzung von alternativen Kraftstoffen kann die Industrie
motivieren, die notwendigen Innovationen umzusetzen. Das setzt voraus,
dass die Nutzung von H2 grundsätzlich möglich ist und entsprechende
Sicherheitsvorschriften in Kraft gesetzt sind.

Im Sommer 2021 hat das Deutsche Maritime Zentrum Lloyd’s Register damit
betraut, einen Vorschlag für die Vorschriftenerweiterung im Hinblick auf
technische Bestimmungen für H2-betriebene Binnenschiffe zu erarbeiten,
damit auf ihnen komprimierter oder kryogener Wasserstoff (perspektivisch
auch weitere alternative Brennstoffe) eingesetzt werden kann.

Auf allen Binnenwasserstraßen der Europäischen Union sind die technischen
Vorschriften auf Grundlage einer EU-Richtlinie (2016/1629) harmonisiert.
Die im ES-TRIN, dem Europäischen Standard der technischen Vorschriften für
Binnenschiffe, enthaltenen einheitlichen technischen Vorschriften
gewährleisten die Sicherheit der Binnenschiffe in Europa.

Unterscuht wurde, wie die technischen Vorschriften des ES-TRIN für
Binnenschiffe ergänzt werden müssen, wenn H2 als Kraftstoff zugelassen
werden soll. Zentral sind die Sicherheitsbestimmungen, u.a. für die
Speicherung von H2 (flüssig oder gasförmig), den Brand- und
Explosionsschutz, das Betanken und den Betrieb. Im Regelentwurf, der
sowohl an den Möglichkeiten der Regelungstechnik orientiert als auch
technologieoffen formuliert ist, finden sich eine Vielzahl von Vorschlägen
und Hinweisen.

Lloyd’s Register hat diesen Entwurf bereits dem Europäischen Ausschuss für
die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI)
vorgestellt, damit er baldmöglichst mit einer neuen ES-TRIN-Version
veröffentlicht werden kann. Der technische und verwaltungsorganisatorische
Abstimmungsprozess in den Verbänden, bei Produzenten und zuständigen
nationalstaatlichen Institutionen wird noch Zeit beanspruchen. Erst mit
dem neuen Regelwerk ist der Weg frei für den Bau neuer Binnenschiffe mit
sicherem H2-Antrieb, die europaweit ohne Sondergenehmigung fahren können.

„Der Transformationsprozess zu alternativen Energien muss beschleunigt
werden. Es ist wichtig, dass die Auftraggeber und Hersteller bald ein
Signal erhalten, welche Kriterien sie für den Betrieb von
H2-Binnenschiffen zu erfüllen haben“, sagt Claus Brandt, Geschäftsführer
des Deutschen Maritimen Zentrums.

Auf einer Fachveranstaltung – mit knapp 200 Personen aus Verwaltung,
Wissenschaft und Wirtschaft – wurde die maritime Branche über den
aktuellen Stand des Vorschriftentwurfs informiert. Es wurden zwei
Praxisprojekte präsentiert, die H2 als Energieträger verwenden. Zudem
informierte die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt über ihre
Roadmap für eine emissionsfreie Binnenschifffahrt.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) äußerte sich sehr
positiv über die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Maritimen Zentrum. Die
Vergabe an und die fachlich-sachliche Koordination mit Lloyd’s Register
konnte zügig im Zeit- und Budgetplan umgesetzt werden.

Mehr Informationen zum Vorschriftenentwurf finden Sie (unter
Handlungsfelder, NAchhaltigkeit und Klimawandel https://www.dmz-
maritim.de/handlungsfelder/nachhaltigkeit-und-klimawandel
/wasserstoffbetriebene-binnenschiffe/
) auf unserer Webseite. Die Studie
sowie eine Management Summary können Sie im Download-Bereich (unter
Studien) herunterladen.

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Wege zur nachhaltigen Mobilität im eigenen Wohnviertel DBU fördert Studie der Ruhr-Universität Bochum

Wie kann nachhaltige Mobilität im eigenen Wohnviertel
attraktiver werden? Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) hat zu dieser
Frage eine Akzeptanzstudie der Ruhr-Universität Bochum mit rund 96.000
Euro gefördert und veranstaltet zum Thema am Mittwoch, 23. Februar, von 14
bis 17 Uhr das DBU-Online-Forum „Nachhaltige Mobilität im Quartier“. Wer
will, kann live dabei sein: www.dbu.de/@OnlineForumMobilitätQuartier.

„Der Verkehrssektor bleibt bislang eine Baustelle, um die Klimaziele von
Paris zu erreichen“, sagt DBU-Generalsekretär Alexander Bonde. „Wir
brauchen nicht nur eine konsequente Verkehrswende mit technischen
Innovationen und Antriebstechnologien auf Basis erneuerbarer Energien,
sondern zugleich auch eine Mobilitätswende, die zu einem veränderten
Verhalten mit umweltfreundlichen, sozial-gerechten und wirtschaftlich
tragbaren Alternativen inspiriert.“ Mögliche Ideen erläutert beim DBU-
Online-Forum Prof. Dr. Andreas Knie vom Wissenschaftszentrum Berlin für
Sozialforschung in einem Impulsvortrag.

Drei Quartiere der Stadt Bochum wurden untersucht

Bochum gehört zu den Städten in Deutschland, die bereits auf dem Weg zu
einem nachhaltigen Mobilitätswandel sind. So sollen bis 2030 insgesamt 15
Prozent der bisher mit dem Auto gefahrenen Wege per Bus, Bahn, Fahrrad
oder zu Fuß zurückgelegt werden. Die Forschenden des Zentrums für
interdisziplinäre Regionalforschung ZEFIR an der Ruhr-Universität Bochum
(RUB) haben in den drei Stadtteilen Hamme, Gerthe und Wiemelhausen
zunächst untersucht, welches Verkehrsangebot vorhanden ist. Daran schloss
sich eine Mobilitäts-Umfrage mit 2.179 Menschen an. Außerdem wurden
Anwohnerinnen und Anwohner mit Blick auf die Mobilität nach ihren
Einstellungen und Gewohnheiten befragt und danach, was aus ihrer Sicht für
einen erfolgreichen Wandel vor Ort notwendig wäre. Im Online-Forum am
Mittwoch werden die Studienergebnisse vorgestellt.

Andere Verkehrsmittel als Alternativen wahrnehmen

Wichtig ist nach den Worten von Prof. Dr. Sören Petermann, Studienleiter
und RUB-Lehrstuhlinhaber für Stadt- und Regionalsoziologie, diejenigen,
die vorzugsweise mit dem Auto fahren, dahingehend zu motivieren, andere
Verkehrsmittel überhaupt als Alternativen wahrzunehmen. Studien-Mitautorin
Anne Graf vom ZEFIR ergänzt: „Die Gründe für Verhaltensänderungen waren
bei den Gewohnheits-Autofahrern besonders interessant.“ Die Befragten
gaben zum Beispiel an, dass „allein eine höhere Taktung von öffentlichen
Verkehrsmitteln kein Anreiz für den Autoverzicht wäre“. Vielmehr müssten
Angebote „mit ähnlichen Vorzügen“ geschaffen werden. Graf: „Als Vorteile
des Autofahrens geben Befragte unter anderem Flexibilität,
Sicherheitsgefühl und Ungestörtsein an.“ Ein Argument dabei laut Graf: im
Auto könnten mögliche Ansteckungen mit Krankheitserregern vermieden werden
– während der Corona-Pandemie ein Grund, um von Bus und Bahn auf das Auto
umzusteigen. Ähnliche Anreize zur Abkehr vom Auto könnten Graf zufolge
Angebote wie Car- und Bike-Sharing, autonom fahrende Minibusse oder
Seilbahnkabinen ermöglichen.

Das Fahrrad als „Hoffnungsträger für eine nachhaltige Mobilitätswende“

Als „Hoffnungsträger für eine nachhaltige Mobilitätswende“ bezeichnet
Petermann das Fahrrad. So nannten die Befragten Pedelecs, also mit
Elektromotor unterstützte Räder, als sogenannte Gamechanger, besonders bei
der Nutzung auf anspruchsvollen Strecken oder beim Transport. Gamechanger
können Menschen, Firmen, Produkte oder Technologien sein, die bisherige
Regeln oder Mechanismen außer Kraft setzen und etwa Branchen oder Märkte
von Grund auf verändern. Petermann: „Wer ein Pedelec besitzt, sattelt
leichter aufs Rad um und legt auch mehr Kilometer auf diese Weise zurück.“
Viele Städte seien bereits auf dem Weg, die Radinfrastruktur auszubauen.
„Der Blick in die Niederlande und nach Dänemark zeigt, dass sich damit ein
Großteil der städtischen Mobilität insgesamt gestalten lässt“, so
Petermann. Studien-Mitautorin Graf: „Förderlich für den Fahrradverkehr
sind etwa eigene Fahrradspuren oder -wege und eigene Überführungen –
bestenfalls beleuchtet und überdacht für das Sicherheitsempfinden und als
Schutz gegen Niederschläge.“

Positive Einstellung zu nachhaltigen Verkehrsmitteln förderlich

Die Studienergebnisse zeigen, dass „bei der Wahl von nachhaltigen
Mobilitätsangeboten zwei Faktoren entscheidend sind“, sagt Petermann.
„Erstens: Welche Verkehrsmittel stehen mir zur Verfügung? Und zweitens:
Habe ich eine grundsätzlich positive Einstellung beispielsweise zum
Fahrrad?“ Der emotionale Bezug zum Verkehrsmittel hänge von persönlich
erlebten Vorteilen ab: „Gründe fürs Radfahren sind Sportbegeisterung oder
Umweltbewusstsein; dagegen wird das Autofahren durch kostenlose
Parkplätze, fließenden Verkehr auf gut ausgebauten Straßen und Dienstwagen
gefördert.“ Nach der Präsentation der Studienergebnisse folgt beim DBU-
Online-Forum eine Gesprächsrunde mit Anne Klein-Hitpaß vom Deutschen
Institut für Urbanistik difu in Berlin, Mobilitätsmanagerin Mechtild
Stiewe der Stadt Bochum, Doris Bäumer vom Zukunftsnetz Mobilität NRW und
Verkehrsverbund Rhein Ruhr in Gelsenkirchen sowie mit Tobias Terpoorten,
Anwohner im Untersuchungsgebiet Bochum-Gerthe.

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