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Kenia: Klimabedingte Überflutungen zwingen Hunderttausende zur Flucht Malteser International verteilt Hilfsgüter

Schwere Regenfälle haben in den vergangenen Wochen in Ostafrika Millionen Menschen aus ihren Häusern vertrieben, mehr als 200 starben. Allein in Kenia sind von den Überflutungen rund eine halbe Million Menschen betroffen. Grund sind Wetterphänomene wie El Niño, die in diesem Jahr zu Extremwetter führen, sowie der zunehmende Klimawandel, dessen Auswirkungen sich nun verstärkt bemerkbar machen. „Nach drei Jahren Dürre war die Erde in weiten Teilen des Landes zu Beginn der Regenfälle so verdorrt, dass das Wasser nicht versickern konnte. Mittlerweile führen die schieren Wassermassen des El Niño Effekts dazu, dass einfach alles in den Fluten untergeht“, sagt Martin Schömburg, Länderkoordinator für Kenia bei Malteser International. „Straßen werden zu reißenden Flüssen, Brücken werden weggespült, Häuser komplett geflutet und die Menschen stehen teils knietief im Wasser. In Kenia können wir jetzt sehen, wie sich der Klimawandel auf das Leben der Menschen auswirkt, denn die Wetterextreme häufen sich hier. Dabei hat die überwiegende Mehrheit der Menschen in Kenia selbst nichts zum Klimawandel beigetragen.“ Gemeinsam mit der lokalen Partnerorganisation PACIDA weitet Malteser International nun seine Nothilfe aus.

 

An fast 14.000 Menschen, die ihr Zuhause verloren haben, verteilt Malteser International über ihren Partner Lebensmittel. Außerdem werden Moskitonetze ausgegeben, um die Gefahr vor Malaria- und anderen Erkrankungen zu minimieren. Ebenfalls erhalten die Betroffenen Trinkwasser, um Durchfallerkrankungen vorzubeugen. Unterstützt wird diese Hilfe vom Auswärtigen Amt.

 

„Ein Ende der Regenfälle ist nicht in Sicht und die Bedarfe der am stärksten betroffenen Menschen werden sich erhöhen. Bis Februar soll es nach aktuellem Stand weiterhin Starkregen geben. Die Menschen in den betroffenen Gebieten sind auf unsere Hilfe angewiesen. Wichtig ist es jetzt, dass sich Krankheiten wie Cholera und Malaria nicht weiter ausbreiten“, sagt Schömburg.

Malteser International (MI) arbeitet als internationale humanitäre Hilfsorganisation. Sie ist ein Hilfswerk des katholischen Malteserordens und erfüllt besonders den Ordensauftrag "Hilfe den Bedürftigen". Der Auftrag ist es, die Gesundheit und Lebensumstände von notleidenden und vertriebenen Menschen weltweit zu verbessern. Die Organisation leistet in über 130 Projekten in 36 Ländern Hilfe für Menschen in Not, unabhängig von Religion, politischer Überzeugung, Herkunft oder Geschlecht. Christliche Werte und die humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bilden die Grundlage der Arbeit. Weitere Informationen: www.malteser-international.org   

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Ukraine Support Tracker: Neue Hilfe fällt auf niedrigsten Stand seit Januar 2022

Die Dynamik der Unterstützung für die Ukraine hat nachgelassen. Die neu
zugesagte Hilfe hat zwischen August und Oktober 2023 einen Tiefstand
erreicht – sie ist um fast 90 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum im
Jahr 2022 gesunken. Die Ukraine ist nun zunehmend auf eine Kerngruppe von
Unterstützern wie die USA, Deutschland sowie nord- und osteuropäische
Länder angewiesen, die weiterhin sowohl finanzielle Unterstützung als auch
wichtige Waffen wie F-16-Kampfflugzeuge zusagen und liefern. Der Ausblick
ist unsicher, da die größte noch ausstehende Hilfszusage – die der
Europäischen Union – noch nicht endgültig genehmigt wurde und Zusagen der
USA rückläufig sind.

Dies sind die Ergebnisse der jüngsten Aktualisierung des Ukraine Support
Tracker, der nun die Zusagen bis zum 31. Oktober 2023 abdeckt.

Im Zeitraum August bis Oktober 2023 ist ein deutliches Minus der
Unterstützungszusagen im Vorjahresvergleich zu verzeichnen. Der Gesamtwert
neuer Pakete belief sich auf nur 2,11 Mrd. Euro, was einem Rückgang von 87
Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2022 und dem niedrigsten
Betrag seit Januar 2022 entspricht (siehe Abbildung 1). Von den 42
erfassten Gebern haben nur 20 in den letzten drei Monaten neue Hilfspakete
zugesagt, der geringste Anteil aktiver Geber seit Beginn des Krieges. Auch
die Europäische Union und die USA haben kaum neue Zusagen gemacht.

„Unsere Zahlen bestätigen den Eindruck einer zögerlicheren Haltung der
Unterstützer in den vergangenen Monaten. Die Ukraine ist zunehmend von
einigen wenigen Kerngebern abhängig, die weiterhin umfangreiche
Unterstützung leisten, wie Deutschland, die USA oder die nordischen
Länder. Angesichts der Ungewissheit über weitere US-Hilfen kann die
Ukraine nur hoffen, dass die EU endlich ihr seit langem angekündigtes 50
-Milliarden-Euro-Hilfspaket verabschiedet. Eine weitere Verzögerung würde
Putins Position deutlich stärken“, sagt Christoph Trebesch (https://www
.ifw-kiel.de/de/expertinnen-und-experten/christoph-trebesch), Leiter des
Teams, das den Ukraine Support Tracker (https://www.ifw-
kiel.de/de/themendossiers/krieg-gegen-die-ukraine/ukraine-support-
tracker/
) erstellt, und Direktor eines Forschungszentrums am Kiel Institut
für Weltwirtschaft (IfW Kiel).

Das vorgeschlagene neue US-Hilfspaket wurde auf nächstes Jahr verschoben,
und die Verabschiedung der EU-Fazilität für die Ukraine ist ins Stocken
geraten. Die wichtigste verbleibende Gruppe aktiver Geber sind einzelne
europäische Länder wie Deutschland, Finnland, Irland, Kroatien, Litauen,
Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Schweden und die Schweiz sowie NATO-
Staaten wie Kanada und Großbritannien. Darüber hinaus kann die Ukraine auf
große, bereits zugesagte Mehrjahresprogramme zurückgreifen, die inzwischen
den Großteil der tatsächlich geleisteten Hilfe ausmachen. So haben
Dänemark, Deutschland und Norwegen in den letzten drei erfassten Monaten
1,2 Mrd. Euro, 1 Mrd. Euro bzw. 662 Mio. Euro an Militärhilfe im Rahmen
ihrer bereits zugesagten Mehrjahresprogramme bereitgestellt.

Die Länder der Europäischen Union holen mit der zugesagten Militärhilfe
weiter auf und haben die USA inzwischen überholt. Vor allem Deutschland
und die nordischen Länder (Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland)
haben in den vergangenen Monaten erhebliche neue Hilfen zugesagt.
(Abbildung 2 zeigt die kumulierten Hilfszusagen für schwere Waffen für
jeden Monat seit Januar 2022. Zu den schweren Waffen zählen insbesondere
Artillerie, Kampfpanzer, Mehrfachraketenwerfer, Schützenpanzer,
Luftverteidigungssysteme und Kampfflugzeuge).

Von den insgesamt 25 Mrd. Euro an Zusagen für schwere Waffen (Jan.
2022–Okt. 2023) entfallen 43 Prozent auf die USA und 47 Prozent auf alle
EU-Länder und -Institutionen zusammen; der Rest kommt von verschiedenen
anderen Gebern, insbesondere Großbritannien und Kanada. In den letzten
drei erfassten Monaten (Aug., Sept., Okt.) haben die EU-Länder 780 Mio.
Euro für schwere Waffen zugesagt, gegenüber 500 Mio. Euro von den USA.
Neue Zusagen Deutschlands und der nordischen Länder seit August 2023
stützen diesen Trend, insbesondere durch neue Patriot- und
IRIS-T-Flugabwehrsysteme aus Deutschland und 19 F-16-Kampfflugzeuge aus
Dänemark als Teil einer gemeinsamen Luftwaffenkoalition mit den
Niederlanden und dem Vereinigten Königreich. Weitere Beispiele für die
Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Militärhilfe sind neue gemeinsame
Beschaffungsvereinbarungen zwischen den Niederlanden, Dänemark und der
Tschechischen Republik über die Lieferung von 15 modernisierten
Kampfpanzern des Typs T-72EA an die Ukraine sowie eine Reihe gemeinsamer
Beschaffungsprogramme der nordischen Länder zur Beschaffung von 155-mm-
Munition.

„Generell beobachten wir eine weitere Verschiebung hin zur Militärhilfe,
vor allem in der bilateralen Unterstützung“, so Trebesch. Unter den zehn
größten Geberländern macht die Militärhilfe inzwischen 58 Prozent der
gesamten Hilfe aus (Stand: 31. Oktober). Größter Geber von Militärhilfe
sind nach wie vor die USA mit einem Gesamtvolumen von 44 Mrd. Euro.
Deutschland holt jedoch mit militärischen Zusagen in Höhe von über 17 Mrd.
Euro rasch auf. Kleinere Länder, insbesondere die nordischen Staaten und
die Niederlande, spielen ebenfalls eine wachsende Rolle in der
Militärhilfe.

Über den Ukraine Support Tracker

Der Ukraine Support Tracker erfasst und quantifiziert militärische,
finanzielle und humanitäre Hilfen, die der Ukraine seit dem 24. Januar
2022 (aktuell bis zum 31. Oktober 2023) zugesagt wurden. Berücksichtigt
sind 40 Länder, spezifisch die EU-Staaten, die weiteren Mitglieder der G7,
Australien, Südkorea, Norwegen, Neuseeland, die Schweiz, die Türkei,
China, Taiwan und Indien. Erfasst sind Zusagen, die Regierungen dieser
Länder der ukrainischen Regierung gemacht haben; Hilfszusagen der EU-
Kommission und der Europäischen Investitionsbank sind separat aufgeführt;
private Spenden oder solche internationaler Organisationen wie des IWF
sind in der Hauptdatenbank nicht enthalten. Ebenso nicht mitgezählt sind
Hilfen an Nachbarländer der Ukraine wie Moldawien oder andere Länder –
etwa für die Aufnahme von Geflüchteten.

Datenquellen sind Bekanntgaben offizieller Regierungsstellen und Berichte
internationaler Medien. In Sachmitteln geleistete Hilfe wie zum Beispiel
Medizingüter, Lebensmittel oder militärisches Gerät werden anhand von
Marktpreisen oder Angaben aus früheren Hilfskampagnen geschätzt. In
Zweifelsfällen werden die höheren verfügbaren Werte angesetzt.

Der Ukraine Support Tracker wird laufend erweitert, korrigiert und
verbessert. Anregungen dazu sind sehr willkommen und können gerne an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. geschickt werden.

Mehr Informationen und die kompletten Daten finden Sie auf der Webseite
(https://www.ifw-kiel.de/de/themendossiers/krieg-gegen-die-ukraine
/ukraine-support-tracker/
).

Mehr zur Methodik des Ukraine Support Trackers steht in einem vertiefenden
Kiel Working Paper (https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/the-ukraine-
support-tracker-which-countries-help-ukraine-and-how-26300/
)

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Beitragen zu einer gesünderen Zukunft: Jubiläums-Themenband „Klima- und Gesundheitsschutz: Planetary-Health-Lösung"

Das 14. APOLLON Symposium im Herbst 2022 fokussierte ein gesellschaftlich
hochaktuelles Thema. Unter dem Titel „Planetary Health: Herausforderungen
und nachhaltige Lösungen zum Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutz“ wurden
Entwicklungen und Zusammenhänge von Umweltproblemen und menschlicher
Gesundheit vorgestellt. Jetzt erscheinen die Beiträge des Symposiums in
einem aktuellen Jubiläums-Themenband, dem 10. Band der Publikationsreihe.

Verschiedene Fachbeiträge ausgewiesener Expertinnen und Experten
beleuchten nicht nur Hintergründe wie Nachhaltigkeit, Umwelt- sowie
Gesundheitsgerechtigkeit und Migration, sondern zeigen auch
gesundheitsbezogene Umweltrisiken sowie damit verbundene Auswirkungen auf
die menschliche Gesundheit auf. Darauf aufbauend werden setting- sowie
verhaltensbezogene Lösungsansätze vorgestellt, wie zum Beispiel Hitze-
Aktionspläne, klimasensible Pflege und Green Nudging, mit denen ein
positiver Einfluss auf unsere Umwelt bewirkt werden kann.

Der interdisziplinäre Jubiläums-Themenband mit Vorworten von Maike
Schaefer, ehemals Bremer Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau, und Prof. Dr. med. Claudia Hornberg,
Dekanin der Medizinischen Fakultät an der Universität Bielefeld und
Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen, ist sowohl für
Praktikerinnen und Praktiker, Lehrende als auch Studierende geeignet, die
sich mit den Schnittstellen von Umwelt und Gesundheit befassen. Das Buch
betont die Verantwortung jedes Einzelnen und ermutigt, aktiv zu einer
gesünderen Zukunft beizutragen.

Herausgeberinnen:
Prof. Dr. Viviane Scherenberg ist seit 2009 als Autorin und
Lehrbeauftragte für den Bereich Public Health und seit April 2011 als
Dekanin Public Health und Umweltgesundheit an der APOLLON Hochschule der
Gesundheitswirtschaft in Bremen tätig. Zuvor studierte sie
Betriebswirtschaft (Marketing) an der Hochschule AKAD, Angewandte
Gesundheitswissenschaften und Public Health an der Universität Bielefeld
und promovierte am Zentrum für Sozialpolitik (Universität Bremen) bei
Herrn Prof. Gerd Glaeske. Vor ihrer Hochschultätigkeit war sie acht Jahre
in der Industrie und 13 Jahre in einer Marketingagentur (u. a. Leitung des
Bereichs Health- & Socialcare) tätig. Sie ist Autorin zahlreicher
Publikationen und engagiert sich ehrenamtlich in diversen Verbänden (z. B.
BDVB: Fachgruppe s3 – Soziale Sicherungssysteme, Gesundheitsökonomie;
Gesellschaft für Nachhaltigkeit).

Prof. Dr. Johanne Pundt studierte Soziologie, Ethnologie und
Politikwissenschaften an der Freien Universität Berlin und hat 1995 an der
Technischen Universität Berlin ein postgraduales Studium zum Master of
Public Health abgeschlossen. Anschließend promovierte sie an der
Technischen Universität Berlin und war dort wissenschaftliche
Koordinatorin und Dozentin für den Modellstudiengang
Gesundheitswissenschaften/Public Health. Weitere Expertise im
Studiengangsmanagement erwarb sie als Geschäftsführerin der
gesundheitswissenschaftlichen Fernstudiengänge an der Fakultät für
Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld. Seit 2009 ist sie
Dekanin des Fachbereichs Gesundheitsökonomie und seit 2017 Präsidentin der
APOLLON Hochschule.

„Klima- und Gesundheitsschutz: Planetary-Health-Lösungsansätze“ ist im
Buchhandel oder über den Verlag APOLLON University Press (www.apollon-
hochschulverlag.de) erhältlich.

„Klima- und Gesundheitsschutz: Planetary-Health-Lösungsansätze“ – Viviane
Scherenberg und Johanne Pundt (Hrsg.). 1. Auflage 2023, Bremen: APOLLON
University Press, gebunden – 388 Seiten – 59,90 € – ISBN:
978-3-943001-84-6

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Menschenrechte als Richtschnur: SVR zur Auslagerung von Asylverfahren

Vor 75 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
verabschiedet und mit ihr in Artikel 14 das Recht auf Asyl. Der Grundsatz
fand anschließend Eingang in die Europäische Menschenrechtskonvention
sowie das Grundgesetz. Vor dem Hintergrund der asylpolitischen
Reformvorhaben in Deutschland und in der Europäischen Union erinnert der
Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) an die
völkerrechtliche Verantwortung. Die Auslagerung von Asylverfahren in
Drittstaaten sieht er besonders kritisch.

„Wir beobachten zurzeit eine sehr impulsiv geführte Debatte. Gewaltsame
Konflikte in Europa und der Welt haben zu großer Besorgnis geführt. Krieg
und Terror, Armut und Perspektivlosigkeit, der voranschreitende
Klimawandel – zahlreiche Menschen kommen nach Europa, suchen Schutz und
neue Chancen. Das verunsichert viele Menschen in Deutschland und der EU.
Darauf muss die Politik reagieren. Das Anliegen, Migration effektiver zu
steuern, ist also nachvollziehbar. Bei der Gestaltung und Umsetzung der
diskutierten asylpolitischen Reformvorhaben müssen aber die menschen- und
asylrechtlichen Standards gewahrt werden. Die eine schnelle Lösung wird es
nicht geben: Die Herausforderungen sind vielfältig, deshalb muss an vielen
Stellschrauben gleichzeitig gedreht werden“, erläutert der SVR-Vorsitzende
Prof. Dr. Hans Vorländer.

Besonders kritisch verfolgt der Sachverständigenrat die Diskussion um eine
Verlagerung von Asylverfahren in Transit- oder Drittstaaten. Wie von Bund
und Ländern Anfang November beschlossen, soll die Machbarkeit derartiger
Verfahren geprüft werden. Ein entsprechendes Abkommen der britischen
Regierung mit Ruanda wurde vom Obersten Gerichtshof in London jüngst als
rechtswidrig eingestuft. Die Begründung: Ruanda könne nicht als sicherer
Drittstaat eingestuft werden. Auch die Erfahrungen, die Australien mit der
Auslagerung von Asylverfahren gemacht hat, zeigen, wie hoch der
juristische, finanzielle und logistische Aufwand ist.

„Die bisherigen Vorschläge zu einer Externalisierung von Asylverfahren
werfen erhebliche politische, juristische und operative Fragen auf. Das
gilt vor allem für die Beachtung des in der Genfer Flüchtlingskonvention
verankerten Prinzips der Nichtzurückweisung. Aber auch das Verbot der
kollektiven Ausweisung sowie den Anspruch auf Zugang zu effektivem
Rechtsschutz sehen wir in Gefahr. Hier gibt es völkerrechtliche
Verpflichtungen, die wahrgenommen werden müssen“, so Prof. Vorländer.

Bereits 2017 hat sich der Sachverständigenrat mit Fragen einer
extraterritorialen Asylpolitik beschäftigt und festgestellt, dass die
Auslagerung asylrechtlicher Verfahren an sehr viele Voraussetzungen
gebunden ist. So ist zum Beispiel zu klären, welche rechtlichen Grundlagen
in Zentren außerhalb der EU gelten und durch wen Asylanträge dort
bearbeitet würden. „Die Auslagerung von Asylverfahren wirft eine Fülle von
Fragen auf; sie setzt zudem eigentlich voraus, dass die Asylpolitik in der
EU grundlegend harmonisiert und solidarisch gestaltet wird. Personen mit
festgestelltem Schutzbedarf würden dann über einen gerechten
Verteilschlüssel in der EU aufgenommen. Das ist nicht absehbar und im
Übrigen auch nicht Teil der aktuellen Pläne zur Reform des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems“, sagt der SVR-Vorsitzende.

Zudem stellt sich die Frage, in welchen Ländern Aufnahmezentren
eingerichtet werden sollen und wie gewährleistet werden kann, dass dort
Verfahren unter Einhaltung europäischer Asyl- und Menschenrechtsstandards
umgesetzt werden können. „Dazu hat sich bislang noch kein Land bereit
erklärt“, so der SVR-Vorsitzende. „Auch die praktischen Konsequenzen einer
solchen Verlagerung sind völlig unklar. So könnten derartige Zentren einen
Pull-Effekt haben und die Antragszahlen eher vergrößern.“

Grundsätzlich ist aber eine enge Zusammenarbeit mit Drittstaaten
unerlässlich, auch im Flüchtlingsschutz. Dazu braucht es nach Ansicht des
SVR mehr und bessere Migrationsabkommen. „Dabei darf die Verantwortung
aber nicht einfach ausgelagert, sondern muss geteilt werden. Hier geht es
um die Öffnung regulärer Zugangswege im Bereich der Arbeitsmigration und
Migration zum Zweck der Aus- und Weiterbildung.“ Der Sonderbevollmächtigte
der Bundesregierung handelt derzeit mit einigen Staaten solche
Vereinbarungen aus. „Das ist natürlich wichtig. Wirkungsvoller sind diese
Abkommen aber, wenn sie auf EU-Ebene abgeschlossen werden“, so Prof.
Vorländer.

Ebenfalls in der Diskussion – und ein zentraler Punkt des derzeit
verhandelten Kompromisses zur Reform des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems (GEAS) – ist eine noch stärkere Verlagerung von Asylverfahren
an europäische Außengrenzen. Die Bundesregierung unterstützt, wie im Bund-
Länder-Beschluss vom 6. November bestätigt, diesen Vorschlag:
Asylsuchende, die nur eine geringe Aussicht auf Schutz in der EU haben,
sollen bereits an den EU-Außengrenzen ein Asylverfahren durchlaufen.
Grenzverfahren dieser Art müssen laut Sachverständigenrat jedoch
rechtssicher ausgestaltet werden. Dies gilt für die Unterbringung, die
etwaige anschließende Abschiebung sowie das Verfahren selbst. Betroffene
Asylsuchende müssen deshalb zu jedem Zeitpunkt Zugang zu einer
unabhängigen Rechtsberatung haben.

„Hier sehen wir die größten Herausforderungen, denn das System kann
schnell dysfunktional werden. Es gilt, ausreichend Kapazitäten für die
Erstaufnahme bereitzustellen und Schutzkonzepte für besonders vulnerable
Gruppen zu entwickeln und umzusetzen. Schließlich braucht es aber auch
hier einen wirksamen Solidaritätsmechanismus, an dem sich alle EU-Staaten
beteiligen – sonst wird es nicht funktionieren“, mahnt der SVR-
Vorsitzende. „Das ist angesichts der Aufnahmezahlen auch für Deutschland
essentiell. Darauf muss die Bundesregierung in den EU-Beratungen
hinwirken.“

Ziel müsse sein, die Migrationspolitik in eine Gesamtstrategie einzubetten
sowie Instrumente und Verfahren auf EU-Ebene zu koordinieren. „Die
europäischen Staaten werden diese Herausforderungen nur gemeinsam meistern
können. Hausaufgabe der Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, ist
es, die Voraussetzungen für eine reibungslose Umsetzung der gemeinsamen
Asylpolitik zu verbessern. Das gilt für eine gut organisierte und
angemessene Aufnahme von Asylantragstellenden, eine wirksame
Integrationspolitik wie eine effektive und rechtskonforme
Rückführungspraxis. Im Bereich der Behörden gibt es noch
Verbesserungspotenziale: Kompetenzen müssen gebündelt, Behörden personell
besser ausgestattet und Verwaltungsabläufe stärker vereinheitlicht und
digitalisiert werden“, so Prof. Vorländer.

Über den Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges
und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen
Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung
bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen
sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und
Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Hans Vorländer (Vorsitzender), Prof.
Dr. Birgit Leyendecker (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Havva
Engin, Prof. Dr. Birgit Glorius, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr.
Winfried Kluth, Prof. Dr. Steffen Mau, Prof. Panu Poutvaara, Ph.D., Prof.
Dr. Sieglinde Rosenberger.

Weitere Informationen unter: https://www.svr-migration.de

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