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Neues BZgA-Angebot zur Alkoholprävention in Berufsschulen

Mit dem neuen Präventionsangebot STARTKLAR sensibilisiert die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Jugendliche und junge
Erwachsene an berufsbildenden Schulen mit einem Aktionstag vor Ort, welche
langfristigen Auswirkungen Alkoholkonsum haben kann. Der interaktiv
gestaltete STARTKLAR-Aktionstag motiviert Schülerinnen und Schüler zur
Auseinandersetzung mit den negativen Folgen des Konsums von Alkohol.
Interessierte berufsbildende Schulen in ganz Deutschland können dieses
Angebot, das unter der Schirmherrschaft von Burkhard Blienert,
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen steht, ab
sofort für das kommende Schuljahr kostenlos anfordern.

Mit dem neuen Präventionsangebot STARTKLAR sensibilisiert die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Jugendliche und junge
Erwachsene an berufsbildenden Schulen mit einem Aktionstag vor Ort, welche
langfristigen Auswirkungen Alkoholkonsum haben kann. Der interaktiv
gestaltete STARTKLAR-Aktionstag motiviert Schülerinnen und Schüler zur
Auseinandersetzung mit den negativen Folgen des Konsums von Alkohol.
Interessierte berufsbildende Schulen in ganz Deutschland können dieses
Angebot ab sofort für das kommende Schuljahr kostenlos anfordern. Das
Angebot steht unter der Schirmherrschaft von Burkhard Blienert,
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen.

Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen: „Mit STARTKLAR machen wir Jugendliche stark gegen zu viel
Alkohol. Alkohol ist die Droge Nummer eins in unserem Alltag. Jährlich
sterben zehntausende Menschen an den Folgen ihres Alkoholkonsums. Darum
ist mir wichtig, dass Jugendliche wissen, was passiert, wenn sie
regelmäßig und oft zu viel Bier, Wein oder härtere Sachen trinken.
STARTKLAR macht Jugendliche startklar, um mehr über Alkohol, den Konsum
und mögliche Folgen zu lernen. Das ist die Basis für einen bewussten und
verantwortungsvollen Umgang mit dieser Alltagsdroge. Und in den
Berufsschulen ist das Präventionsangebot sehr gut angedockt, dort
erreichen wir sehr viele Jugendliche. Als Sucht- und Drogenbeauftragter
bleibe ich auch bei meiner Forderung, die Altersgrenze für Alkohol auf 18
Jahre anzuheben. Es kann nicht sein, dass Jugendliche ab 14 im Beisein
ihrer Eltern bereits trinken dürfen.“

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA: „Das
Präventionsangebot STARTKLAR der BZgA bringt junge Menschen an
Berufsschulen dazu, ihre Einstellung zu Alkohol zu hinterfragen. Der
Aktionstag hilft ihnen zu verstehen, welche negativen Auswirkungen der
Konsum von Alkohol haben kann – gesundheitlich und sozial. Und die
Schülerinnen und Schüler haben die Chance zu erkennen, dass sie
Verantwortung für sich selbst und andere haben, wenn sie Alkohol trinken.
Zudem lernen Teilnehmende für sie hilfreiche persönliche Schutzfaktoren
wie Anerkennung, Erfolgserlebnisse und soziale Kontakte kennen.“

Am STARTKLAR-BZgA-Aktionstag für berufsbildende Schulen durchlaufen die
Teilnehmenden in zwei Gruppen vier Stationen, die mit unterschiedlichen
Methoden und Interaktionsmöglichkeiten zum Nachdenken und Austausch
anregen. Dazu wird Wissen über die mit dem Konsum von Alkohol verbundenen
Risiken vermittelt, Erfahrungen im Umgang mit Alkohol werden ausgetauscht
und Fähigkeiten zur Problemlösung gefördert. Der dreistündige Aktionstag
wird von geschulten Moderationsteams angeleitet.

Im Vorfeld des Aktionstages erhalten die Teilnehmenden Zugang zur
STARTKLAR-App. Mit einem Quiz können sich die Schülerinnen und Schüler
Vorteile für den Aktionsstart erspielen und setzen sich vorbereitend mit
dem Thema des Aktionstages auseinander.

Der Aktionstag STARTKLAR ist ein Angebot der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Verband der
Privaten Krankenversicherung e. V.

Weiterführende Informationen zu STARTKLAR und Anmeldung zum Aktionstag für
berufsbildende Schulen:
https://www.vortiv.de/praeventionsangebote/startklar

Medien der BZgA zur Suchtprävention für Lehrkräfte:
https://shop.bzga.de/alle-kategorien/suchtvorbeugung/?schwerpunkt=49

Die Alkoholpräventionskampagnen der BZgA im Überblick:
https://www.null-alkohol-voll-power.de informiert Jugendliche unter 16
Jahren
https://www.kenn-dein-limit.info informiert Jugendliche ab 16 Jahren
https://www.alkoholfrei-sport-geniessen.de für Sportvereine

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Lebensmittelsicherheit: Plasma statt Chemikalien

Ein neues Verfahren zur Reinigung von Transportbändern in der
Lebensmittelproduktion kann die bisher üblichen Desinfektionschemikalien
ersetzen: Plasmabehandeltes Wasser ist rückstandsfrei einsetzbar und wirkt
bei kürzerer Einwirkzeit effizient gegen mikrobielle Kontamination. Die
Ergebnisse wurden vor Kurzem im Fachblatt Innovative Food Science and
Emerging Technologies veröffentlicht.

Mikrobielle Verunreinigungen können entlang der gesamten
Wertschöpfungskette von Lebensmitteln auftreten. Um Gesundheitsrisiken für
Verbraucher zu minimieren, müssen die Produktionsprozesse entlang der
gesamten Verarbeitungskette sicher durchgeführt werden. Üblich ist es
daher, Förderbänder beispielsweise in der Gemüse- oder Fleischverarbeitung
mit Desinfektionsmitteln zu reinigen. Allerdings sollen die Verfahren
nicht nur Lebensmittelsicherheit gewährleisten, sondern auch
umweltschonend und nachhaltig sein.

Ein Forscherteam aus Wissenschaft und Industrie hat daher ein neues
Verfahren entwickelt, das beim Waschen von Lebensmittelförderbändern
plasmabehandeltes Wasser anstelle der in der Industrie üblichen
aminbasierten Desinfektionsmittel einsetzt.
Zur Herstellung von plasmabehandeltem Wasser wird plasmabehandelte Luft in
destilliertes oder Leitungswasser injiziert. Plasmabehandeltes Wasser
beinhaltet damit viele reaktive Stickstoff- und Sauerstoffspezies wie
Salpetrige Säure (HNO2), Stickstoffmonoxid (NO*) und Ozon (O3), die auch
in der Natur vorkommen und sich ohne umweltgefährdende Spuren abbauen, in
ihrer Gesamtheit aber eine hohe antimikrobielle Wirksamkeit aufweisen.

Die Wissenschaftler*innen haben den Einsatz von plasmabehandeltem Wasser
im Vergleich zu gängigen Waschverfahren am Beispiel von Rückständen von
Hackfleisch und Braeburn-Äpfeln auf Silikon- und PVC-Förderbändern
untersucht. Der Reinigungsprozess beinhaltete i.d.R. eine Vorreinigung mit
Wasser (20 bar, Raumtemperatur) und mit mildem, fettlösendem Schaum, das
Besprühen mit der Wirksubstanz und eine nachfolgende Reinigung der Bänder
mit Leitungswasser. Im Ergebnis reduzierte die Anwendung von
plasmabehandeltem Wasser die Keimzahl ebenso effizient wie ein
aminbasiertes Desinfektionsmittel (um >3 log10 KBE/cm²), obendrein bei
deutlich kürzerer Inaktivierungszeit von nur einer Minute gegenüber 15
Minuten bei konventioneller Reinigung.

Um den Reinigungserfolg zu überwachen wurde zudem ein RGB-Farbsensorsystem
zur automatisierten Erkennung von Lebensmittelrückständen auf den Bändern
entwickelt. „Eigentlich geht es ja um die mikrobielle Besiedlung auf den
Förderbändern, die zur Gefahr für die Gesundheit werden kann. Für die
Praxis wäre das Monitoring von Mikroorganismen allerdings zu zeit- und
kostenaufwändig, zumal diese sich erst auf Grundlage der organischen
Rückstände entwickeln“, erläutert Dr. Julia Durek, Projektmitarbeiterin am
Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie. „Wir haben daher das
Sensorsystem auf das Erkennen von Lebensmittelrückständen getestet. Das
optische System arbeitet sehr schnell und erkennt auch geringste
Rückstände präzise, ist einfach zu handhaben und kann daher gut zur
automatisierten Hygieneüberwachung in der Lebensmittelproduktion
eingesetzt werden.“

Dr. Julia Durek hat noch weitere Optimierungsmöglichkeiten im Blick: „Die
etwas höheren Keimzahlen auf Bändern aus Silikon, die gegenüber PVC-
Bändern eine etwas rauere Oberfläche aufweisen, zeigen, dass wir künftig
stärkeres Augenmerk auf beschädigte beziehungsweise gealterte Förderbänder
legen sollten. In den Vertiefungen rauer Stellen können Mikroorganismen
möglicherweise eine Anwendung von plasmaprozessiertem Wasser überdauern.
Darüber hinaus könnte, insbesondere bei tierischen Produkten, auch die
Verwendung von warmem oder heißem Wasser eine bessere fettlösende Wirkung
und damit auch zusätzlichen Dekontaminationsvorteil bringen.“

Das bereits abgeschlossene Verbundprojekt „Vernetzung bioeffizienter
physikalischer Detektions- und Prozessierungsmodule zur nachhaltigen
Reinigung und Desinfektion in der Lebensmittelproduktionskette (PROMONA)"
erhielt finanzielle Förderung vom Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen der Förderung von Innovationen zur
sicheren, ressourcenschonenden und nachhaltigen Lebensmittelherstellung.
Partner im Verbund waren das Leibniz-Institut für Plasmaforschung und
Technologie e.V., Greifswald und die Firmen Silicann Systems GmbH,
Rostock, und Walter Gerätebau GmbH, Sachsenheim. Die Koordination hatte
das Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie (ATB).

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Julia Durek - Wissenschaftlerin im Projekt ‚Promona‘ jdurek@atb-
potsdam.de

Dr. Oliver Schlüter - Leiter des Projekts ‚Promona‘ oschlueter@atb-
potsdam.de

Originalpublikation:
Durek, J.; Fröhling, A.; Stüpmann, F.; Neumann, S.; Ehlbeck, J.; Schlüter,
O. (2023): Optimized cleaning of conveyor belts using plasma-processed
water assisted by optical detection of food residues. Innovative Food
Science and Emerging Technologies.
https://doi.org/10.1016/j.ifset.2023.103379

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Mitarbeitende sind das Pfund von Galeria Dortmund

Wirtschaftsprofessor der FH Dortmund über die Zukunft des Warenhauses

 

Nach der Rettung des Galeria-Kaufhauses in Dortmund müsse der Konzern den Beschäftigten vor Ort schnell eine belastbare, attraktive Perspektive bieten, sagt Prof. Dr. Axel Faix, Experte für strategisches Management und Lehrender am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Dortmund.  Die Mitarbeiter*innen seien die Grundlage für den künftigen Erfolg von Galeria.

 

„Empirische Studien zeigen, dass die Mitarbeitenden für die emotionale Wertschätzung von Händlern durch Kunden eine signifikante Bedeutung haben“, erklärt der Wirtschaftsprofessor. „Aus dieser Wertschätzung speist sich die Kundenbindung im Handel maßgeblich.“ Die Beschäftigten gerade am Standort Dortmund hätten in den Monaten der Ungewissheit über ihre persönliche Zukunft gelitten, nicht wenige hätten das Unternehmen verlassen. Die Lücken zu schließen und starke Perspektiven aufzuzeigen, müsse hohe Priorität beim Management haben.

 

Denn ein zukunftsfähiger, vitaler Einzelhändler mit großer Anziehungskraft sei auch für die Zukunft der gesamten Dortmunder Innenstadt von hoher Bedeutung, betont Prof. Faix und erklärt: „Man darf jetzt nicht vergessen, dass die Fortführung des hiesigen Galeria-Hauses vor allem durch die Reduzierung der Miete durch den Vermieter möglich wurde.“ Um diese Chance langfristig zu nutzen, sei zügiges Handeln nötig. „Konkrete konzeptionelle Ideen scheinen dabei aber noch nicht weit gediehen zu sein“, bemängelt der Wirtschaftsexperte.

 

Für ein „Comeback“ in der Wahrnehmung als attraktiver Handelsakteur bedarf es der Entwicklung eines tatsächlichen Wettbewerbsvorteils von Galeria Dortmund, für den sich eine Ausrichtung auf eine stärkere Erlebnisorientierung anbietet.  „Die Kunden – ältere wie jüngere – müssen Lust aufs Einkaufen bei Galeria bekommen und nicht nur eine neue Tischdecke oder Hose benötigen“, sagt Prof. Faix. Die Ausrichtung auf inspirierende Einkaufserlebnisse inklusive Event- und Gastronomieangebot könne durch eine Convenience-Orientierung ergänzt werden, bei der die Bequemlichkeit des Einkaufs im Mittelpunkt steht. Dabei lohne auch der Blick auf Multi-Use-Konzepte in Zusammenarbeit mit Partnern – Präsentationsflächen mit wechselnden Anbietern, ergänzende Dienstleistungen und städtischer Service. Insbesondere für die jüngere Zielgruppe brauche es zudem ein überzeugendes Multichannel-Angebot, das auch deren Social-Media-Gewohnheiten aufgreife.

 

Der stationäre Handel habe nach wie vor einen hohen Stellenwert. Empirische Studien zeigen, dass ein großer Teil der Besucher*innen von Innenstädten sich dort zwei bis drei Stunden aufhielten und im Schnitt drei bis vier Geschäfte besuchten. „Um diese mit passgenauen Konzepten anzusprechen, muss auch die Bedeutung lokaler Besonderheiten berücksichtigt werden“, betont Prof. Faix. Dafür müsse der Konzern noch mehr die Expertise und die kreativen Ideen seiner Mitarbeitenden vor Ort berücksichtigen.

 

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Neue Daten zeigen: Psychiatrische Versorgung deutschlandweit in Gefahr

Psychiatrischen Kliniken drohen aufgrund einer Personal-Richtlinie des
G-BA ab 01.01.2024 Strafzahlungen. Diese Sanktionen, das zeigen neueste
Analysen, sind unverhältnismäßig, unsachgemäß und ungerecht und würden
deutschlandweit zu einem unkontrollierten und dramatischen Verlust von
Behandlungsmöglichkeiten führen. Um das zu verhindern, fordert ein breites
Bündnis aus Fachverbänden und Betroffenenvereinigungen jetzt die
Streichung dieser Sanktionen. Nur so kann die Versorgung von Menschen mit
psychischen Erkrankungen gewährleistet werden.

Hintergrund ist die sogenannte „Personalausstattung Psychiatrie und
Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL)“ des G-BA. In ihr sind seit 2020
Untergrenzen für die Personalausstattung in psychiatrischen und
psychosomatischen Kliniken festgeschrieben. Die Zahlen wurden ohne
aktuelle Datengrundlage festgesetzt und spiegeln die Notwendigkeiten einer
leitliniengerechten Behandlung nicht wider.

Werden diese ohne Evidenz definierten Untergrenzen nicht eingehalten,
sieht die PPP-RL Strafzahlungen vor. Diese greifen, sobald auch nur in
einem Quartal in einer einzigen von sechs Berufsgruppen die Vorgaben nicht
erfüllt sind. Sie werden selbst dann fällig, wenn über das gesamte Jahr
und das gesamte Personal betrachtet alle vorgesehenen Leistungen erbracht
und alle entsprechenden Finanzmittel verausgabt werden. Im Gegenteil zu
vergleichbaren Mechanismen fallen sie in der Höhe drastisch aus: Auch bei
kleinen Unterschreitungen können Zahlungen fällig werden, die fünfmal
höher liegen als die vermeintlich eingesparte Summe.

Die Strafzahlungen werden in vielen Kliniken eine Abwärtsspirale auslösen.
Um sie zu vermeiden, werden Patientenzahlen reduziert und innovative
Behandlungsangebote abgebaut, Mitarbeitende werden von zentralen
Bezugspersonen zur Personal-Veschiebe-Masse. Sanktionszahlungen verringern
die Budgets der Kliniken weiter, was die Personalgewinnung erschwert und
wiederum weitere Sanktionen nach sich zieht. Ist der Weiterbetrieb nicht
mehr wirtschaftlich möglich, werden Kliniken sogar schließen müssen.

Neueste Analysen zeigen, dass davon Kliniken im ganzen Land betroffen sein
werden. Es wird bundesweit und flächendeckend zu einer deutlichen
Verknappung der stationären Behandlungskapazitäten kommen. „Damit steht
die psychiatrische Versorgungslandschaft vor einem unkontrollierten
Kahlschlag“, warnt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.
(DGPPN), Andreas Meyer-Lindenberg. „Patientinnen und Patienten, die
stationär in der Erwachsenen- oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie
behandelt werden müssen, können nicht einfach zu niedergelassenen
Behandelnden wechseln. Selbst wenn es ausreichend ambulante
Behandlungsplätze gäbe – die aktuellen Strukturen machen es unmöglich,
solche akut oder schwer erkrankten Patienten ambulant angemessen komplex
zu versorgen.“

Die Sanktionen der PPP-RL gefährden die Versorgungssicherheit. Um diese
Gefahr auszuräumen, ist laut der „Plattform Entgelt“, einem breiten, 2012
gegründeten Bündnis zentraler Akteure der stationären psychiatrischen
Versorgung, akut nur ein Schritt sinnvoll: Die überzogenen und nicht
zielführenden Strafzahlungen der PPP-RL müssen in ihrer aktuellen Form
gestrichen werden. Die Koordinatorin der Plattform Dr. Sylvia Claus
argumentiert: „Es braucht einen verhältnismäßigen und gestuften Ansatz.
Selbstverständlich sollten Gelder, die nicht für Personal eingesetzt
werden, zurückgezahlt werden. Aber Kliniken, die aufgrund des
Fachkräftemangels Schwierigkeiten haben, Stellen zu besetzen, sollten
nicht bestraft, sondern unterstützt werden. Der aktuelle
Sanktionsmechanismus wird nicht zu einer Verbesserung der Versorgung
führen, er gehört abgeschafft.“

Die Folgen wird sonst die Bevölkerung zu tragen haben: Menschen mit
psychischen Erkrankungen, die dann keine oder nicht die richtige
Behandlung erhalten, ihre Angehörigen und auch Mitarbeitende von Kliniken,
die ihrer Arbeit nicht mehr sinnvoll und zufriedenstellend nachkommen
können.

Die Forderung nach Streichung der aktuellen Sanktionen der PPP-RL wird von
einem breiten Bündnis getragen: Mehr als 20 Fach-, Berufs- und
Betroffenenverbände unterstützen das Positionspapier, das die Mechanismen
der Strafzahlungen aufzeigt und mit Beispielberechnungen ihre
Unangemessenheit und die besorgniserregenden Folgen belegt.

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