Bundesregierung hat keine rechtlichen Bedenken gegen das Betreuungsgeld
Die Bundesregierung hält das Betreuungsgeld für verfassungskonform. Der Bund habe das Gesetz erlassen dürfen, Grundrechte seien nicht verletzt, heißt es in einer 84-seitigen Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht, die dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegt. Die Stellungnahme ist pikant, weil das Betreuungsgeld vor Bildung der großen Koalition ein großer Streitpunkt zwischen CDU/CSU und SPD gewesen war. Vor allem die CSU hatte diese Sozialleistung für traditionelle Familien durchgesetzt, als Ausgleich für die staatliche Förderung für den Ausbau der Kitas. Dagegen hatte die SPD in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung der so genannten "Herdprämie" gefordert.
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