Grüne und Linke haben Verfassungsbedenken gegen Hauptausschuss
Grüne und Linke haben schwere Verfassungsbedenken gegen den von Union und SPD aktuell geplanten "Hauptausschuss", über den am Donnerstag im Bundestag entschieden werden soll. Dieses neue Gremium soll 40 Abgeordnete umfassen und alle anderen Ausschüsse des Parlaments ersetzen, die so lange nicht gebildet werden, ehe nicht die große Koalition steht. Die Grünen argumentieren in einer rechtlichen Expertise, die der "Saarbrücker Zeitung" (aktuelle Ausgabe) vorliegt, dass im Grundgesetz vier Ausschüsse zwingend vorgeschrieben und für sie spezielle Kompetenzen formuliert seien: Der Auswärtige Ausschuss, der Verteidigungsausschuss, der Europaausschuss und der Petitionsausschuss. Es sei "äußerst besorgniserregend", wenn der Hauptausschuss sich mit Petitionen befasse, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann.
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