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„16-26-36“: Neues Modell zur Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen

Der Automobil-Club Verkehr (ACV) hat in ein neues White Paper vorgestellt, in dem der Mobilitätsclub 8 Kernziele formuliert für eine bezahlbare und sichere, nachhaltige und faire Verkehrspolitik. Damit will der ACV nicht nur die Verkehrswende anschieben, sondern auch einen Beitrag zu aktuellen Diskussionen leisten. So macht der ACV beispielsweise einen neuen innovativen Lösungsvorschlag zur Anpassung des Bußgeldkatalogs.

Der Club plädiert für ein neues Drei-Stufen-Modell. Denn die bisherige Einteilung für Geschwindigkeitsverstöße ist in der Straßenverkehrsordnung zu grob angelegt („innerorts/außerorts“). Die Ahndung ist dadurch teilweise unfair und auch nicht geeignet, für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Mit dem ACV Modell ließe sich dagegen eine gerechtere, wirksamere Sanktionierung von Verstößen erreichen. 

Der ACV empfiehlt eine dreistufige Einteilung in „innerorts“, „außerorts“ und „Autobahn“. In den vergangenen Monaten gab es Diskussionen darüber, ob ein einmonatiges Fahrverbot bereits nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h auf der Autobahn gerechtfertigt sei. Innerorts liegt die Grenze derzeit bei 21 km/h zu viel. Aufgrund eines Formfehlers im Verfahren zur StVO-Novelle 2020 ist diese Regelung zwar zurzeit ausgesetzt. Das grundsätzliche Problem wurde aber nicht behoben: Der Unterschied von nur 5 km/h zwischen einer Überschreitung innerorts zu außerorts wird von vielen Autofahrern und auch von einigen Verkehrsexperten als zu gering angesehen und als ungerecht empfunden.

Der Vorstoß des ACV würde diese Problematik beseitigen. Denn der Club schlägt vor, zur Sicherheit vor allem der schwächeren innerstädtischen Verkehrsteilnehmer die Grenze für ein einmonatiges Fahrverbot innerorts sogar von 21 auf 16 km/h abzusenken. Außerorts sollte die Grenze wie bisher bei 26 km/h bleiben und in der neuen, dritten Stufe auf der Autobahn von 26 auf 36 km/h angehoben werden. Der ACV macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass auch bei geringeren Überschreitungen schon Geldbußen drohen und sich die neue Regelung mit der einprägsamen Formel „16 – 26 – 36“ lediglich auf ein einmonatiges Fahrverbot bezieht.

„Bislang wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Landstraße genauso geahndet wie auf einer Autobahn“, erläutert ACV Geschäftsführer Holger Küster. „Es macht aber einen großen Unterschied, ob ich auf einer Landstraße mit beispielsweise 30 km/h zu schnell unterwegs bin oder auf einer Autobahn. Auf einer Landstraße mit Gegen- und Kreisverkehr, Bahnübergängen, Radfahrern oder sogar Fußgängern ist ein solcher Verstoß deutlich gefährlicher, als auf einer viel sichereren Autobahn.“ Innerorts verschärft sich das Problem sogar noch. Bislang erfolgt der Führerscheinentzug erst ab 21 km/h zu viel, wohlgemerkt nach Abzug der Toleranz. Mit Blick auf die angespannte Verkehrssituation in unseren Innenstädten erklärt Holger Küster: „Diese Grenze liegt viel zu hoch, das ist viel zu schnell. Bei mehr als 70 km/h besteht für Fußgänger und Radfahrer im Fall einer Kollision praktisch keine Überlebenschance mehr. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Grenze bereits bei 16 km/h zu viel zu ziehen. Wer innerorts die erlaubte Geschwindigkeit in so hohem Maß überschreitet, der gehört zumindest vorübergehend aus dem Verkehr gezogen.“ 

In seinem White Paper setzt sich der ACV darüber hinaus für einen bezahlbaren, sicheren, nachhaltigen und fairen Verkehr ein und plädiert für

  • eine Neuverteilung des Verkehrsraums speziell in den Städten

  • mehr multimodale Mobilität

  • die Förderung von Umweltfreundlichkeit

  • die Minimierung von Risiken

  • die Nutzung moderner Technologien

  • die Förderung und Forderung von Fairness im Alltag

  • den Schutz der individuellen Mobilität

  • eine auch in Zukunft bezahlbare Mobilität

Mehr Informationen zum verkehrspolitischen White Paper des ACV finden sich in der neuen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift ACV Profil (seit 20. August bei den Mitgliedern). Hier geht`s zum E-Paper: www.acv.de/der-acv/mitgliedermagazin

 

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Licht-Test 2020: Kostenlose Fahrzeugüberprüfung im Oktober

Trübes Wetter, kurze Tage - In der dunklen Jahreszeit ist eine einwandfreie Fahrzeugbeleuchtung wichtig, um das Unfallrisiko zu senken. Trotzdem ist fast jeder Dritte Autofahrer mit defekten oder falsch eingestellten Leuchten und Scheinwerfern unterwegs. Darum führen die Deutsche Verkehrswacht (DVW) und der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) seit über 60 Jahren schon die Aktion „Licht-Test“ durch. Im ganzen Oktober können Autofahrer kostenlos ihre Fahrzeugbeleuchtung in den Werkstätten der KFZ-Innung überprüfen lassen. Geschätzt nehmen jedes Jahr mehrere Millionen Fahrzeuge teil und machen den Licht-Test damit zu einer der größten Verkehrssicherheitsaktionen im Bundesgebiet.

Bei der Überprüfung wird die gesamte vorgeschriebene Lichtanlage unter die Lupe genommen. Dabei werden kleine Mängel sofort behoben, nur Ersatzteile und umfangreiche Einstellarbeiten müssen bezahlt werden. Wenn alles in Ordnung ist, gibt es die bekannte Licht-Test-Plakette für die Windschutzscheibe, die auch bei Verkehrskontrollen eine einwandfreie Beleuchtung signalisiert.
In 2019 wurden fast 85.000 Überprüfungen auf sogenannten Mängelkarten festgehalten und von der DVW ausgewertet. Die Ergebnisse zeigten, wie wichtig die Aktion ist, denn etwa 29 Prozent der PKWs und knapp 33 Prozent der Nutzfahrzeuge waren mit mangelhafter Beleuchtung unterwegs.

Viele Verkehrswachten in ganz Deutschland unterstützen aktiv den Licht-Test und beteiligen sich jedes Jahr an der Spannbandaktion. Dabei werden große Banner für Autofahrer gut sichtbar in der Nähe von Straßen aufgehängt, um auf den Wert einer guten Beleuchtung und die Aktion hinzuweisen. Die Schirmherrschaft für den Licht-Test hat auch in 2020 wieder der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, übernommen.

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Deutscher Verkehrssicherheitsrat DVR zur StVO-Novelle: Klares Signal gegen das Rasen gefordert

Vor der Sitzung des Bundesrats an diesem Freitag appelliert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) an die Vertreter der Länder, bei der erneuten Beratung von Straßenverkehrs-Ordnung bzw. Bußgeldkatalog-Verordnung ein klares Signal gegen deutlich überhöhte Geschwindigkeit im Straßenverkehr zu setzen.

„Wir erwarten vom Verordnungsgeber ein klares Zeichen, dass Geschwindigkeitsübertretungen über 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts keine Lappalie sind, sondern grobe Verstöße“, so DVR-Präsident Prof. Dr. Walter Eichendorf. „Wer zu schnell fährt und sich damit nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit hält, muss eine deutliche Sanktion zu spüren bekommen, unabhängig davon ob nun eine Kita, eine Gefahrenstelle oder eine enge Kurve Grund für die Geschwindigkeitsbeschränkung war.“ Die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit sei ähnlich wie eine rot abstrahlende Ampel nicht einfach ein Angebot an Verkehrsteilnehmer, an das man sich halten könne oder auch nicht. Signale des Verordnungsgebers Geschwindigkeitsübertretungen lediglich vor Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen stärker zu sanktionieren, stellten die Geltung der Verkehrsregeln in anderen Fällen in Frage. Kinder seien nicht nur vor Schulen unterwegs; der Schulweg beginne zu Hause.

Der DVR hatte schon in der Vergangenheit betont, dass Fahrverbote gegen grobe Verkehrsverstöße insofern wirkten, als man diese anders als Bußgelder nicht einfach „einpreisen“ könne.

Eichendorf bittet den Verordnungsgeber, die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen auch vor dem Hintergrund der Fahrphysik zu bewerten: „Wer sich an ein Tempo 30-Schild hält, hat mit dem Auto einen Anhalteweg von etwa 18 Metern. Rechnen wir dazu 21 km/h, die jemand zu schnell fährt, haben wir schon ohne Toleranz einen Anhalteweg von über 40 Metern – also mehr als doppelt so viel.“

Entsprechend heftiger sei auch der Aufprall, wenn es zu Kollisionen kommt. „Menschen, die zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs sind, haben noch eine Überlebenschance, wenn sie von einem Auto angefahren werden, das mit Tempo 30 gefahren ist. Über 50 km/h ist die Aufprallenergie so heftig, dass die Wetten eindeutig gegen ihr Leben stehen“, unterstreicht der DVR-Präsident.

 

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Forschungsprojekt zur Radverkehrsinfrastruktur für Lastenräder

Lastenradfahrer auf niederländischem Radschnellwegenetz  Patrick Mayregger  Bergische Universität Wuppertal
Lastenradfahrer auf niederländischem Radschnellwegenetz Patrick Mayregger Bergische Universität Wuppertal

Lastenräder gewinnen zunehmend an Bedeutung im Stadtverkehr. Wie Netze,
Strecken, Knotenpunkte und Abstellanlagen für Lastenräder funktional,
komfortabel und sicher gestaltet werden können, ist Thema des
Forschungsprojekts „ENTLASTA - Entwurfselemente und Netze für Lastenräder
im Stadtverkehr“. Daran beteiligt sind Prof. Dr.-Ing. Bert Leerkamp und
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Gerlach vom Fachzentrum Verkehr. Die Wissenschaftler
der Bergischen Universität Wuppertal erhalten für dieses Projekt vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen des
Nationalen Radverkehrsplans 2020 rund 620.000 Euro über einen Zeitraum von
drei Jahren.

„Inzwischen sind viele Lastenradmodelle am Markt verfügbar. Neben
Kleinlasträdern, beispielsweise Lastenräder zum Kindertransport, werden
Schwerlasträder angeboten, die Nutzlasten von über 150 kg und ein
Ladevolumen von über 1 m³ zulassen. Verschiedene Fahrräder haben
allerdings unterschiedliche Anforderungen an die Radverkehrsinfrastruktur“
erläutert Projektleiter Prof. Dr.-Ing. Bert Leerkamp vom Lehr- und
Forschungsgebiet Güterverkehrsplanung und Transportlogistik. Kommunen
stehen deshalb vor der Herausforderung, ihre Radverkehrsinfrastruktur auf
diese Entwicklungen hin zu überprüfen, auszurichten und auszubauen, um für
alle Verkehrsteilnehmenden funktionale und verkehrssichere Voraussetzungen
zu schaffen.

Im Projekt werden die Planungsverfahren für das gesamte Radverkehrsnetz
überprüft und weiterentwickelt, um eine harmonisierte Netzplanung für alle
relevanten Fahrtzwecke des Radverkehrs sicherzustellen.

Dazu ist die Zusammenarbeit mit verschiedenen Kommunen geplant. Ziel
dieser Einbindung sind praxisbezogene Rückmeldungen zum derzeitigen
Planungsprozess sowie die Identifizierung von Erwartungshaltungen an eine
mögliche Anpassung der jeweiligen Planungsprozesse. In drei Städten soll
das entwickelte Netzplanungsverfahren in enger Abstimmung mit den
Stadtverwaltungen durchgeführt werden, um die Anwendbarkeit und
Problemorientierung in der Planungspraxis zu garantieren.

Außerdem werden die Radinfrastrukturanlagen auf die Anforderungen von
Schwerlasträdern und Kleinlasträdern überprüft, bewertet und
Gestaltungsempfehlungen abgegeben.

„Ziel ist es, die Nutzung des Lastenrades sowohl im Wirtschaftsverkehr als
auch im Alltagsverkehr für alle Verkehrsteilnehmenden verträglich,
konfliktfrei und sicher zu gestalten und den Lastenradnutzenden eine
funktionale, komfortable und sichere Nutzung zu ermöglichen“ so Prof.
Dr.-Ing. Jürgen Gerlach vom Lehr- und Forschungsgebiet
Straßenverkehrsplanung und -technik.

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