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Stellungnahme der Deutschen Praxisklinikgesellschaft IGES-Gutachten 2022

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft e.V. begrüßt ausdrücklich die vom Gesetzgeber gewünschte und von allen beteiligten Akteuren als notwendig erachtete Stärkung des Ambulanten Operierens.
 
Mit dem nun vorliegenden IGES-Gutachten wird das erhebliche Ambulantisierungspotenzial (Potenzial einer ambulanten Leistungserbringung) im deutschen Gesundheitssystem benannt und analysiert. Erneut wird sichtbar, dass Deutschland im internationalen Vergleich weit hinter den Möglichkeiten zurückbleibt.
Es wird vorgeschlagen, 2.476 Leistungen neu in den AOP-Katalog (Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe) aufzunehmen, ein Plus um 86 Prozent auf insgesamt 5.355.

Die PKG e.V. weist darauf hin, dass ein Grund für die bislang nicht erfolgte umfassende Erschließung des Ambulantisierungspotenzials die starre Sektorengrenze mit ihren unterschiedlichen Vergütungssystemen ist, die letztendlich entscheiden, ob ein Eingriff stationär oder ambulant erfolgt.

Ein bloßes Verschieben von Eingriffen in den AOP-Katalog ohne eine adäquate Vergütung wird es daher weder den Krankenhäusern noch den Praxiskliniken ermöglichen, z.B. kostenintensivere Eingriffe oder komplexe minimalinvasive endoskopische Operationen kostendeckend durchzuführen.

Eine adäquate Anpassung der Vergütung im EBM (einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM), bildet die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen), die die realen Kosten vollumfänglich berücksichtigt, ist daher Grundvoraussetzung, um relevante Einsparungen durch die Vermeidung unnötiger stationärer Aufenthalte zu erzielen und die Vorteile der ambulanten Leistungserbringung entsprechend zu nutzen.
Zusätzlich ist, wie auch vom Gesundheitsminister bereits benannt und auf dem Fachärztetag des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) herausgearbeitet, neben der Reform des § 115b des SGB V zu entsprechenden Konditionen eine Hebung des Potenzials zur Erbringung stationsersetzender Leistungen erforderlich.

Für diesen sektorübergreifenden Bereich ist eine andere Vergütungsform notwendig. Die PKG e.V. setzt sich für die Umsetzung des Konzepts der im Koalitionsvertrag genannten Hybrid-DRG (einheitliche Vergütung für Krankenhäuser und Praxiskliniken) ein.
 
Diesen Weg kann Deutschland aufgrund seiner speziellen medizinischen Infrastruktur leicht gehen:
                    
Die Praxiskliniken erbringen seit Einführung der IV-Verträge im Jahr 2006 stationsersetzende Eingriffe in schlanken und kostengünstigen sowie besonders patientenfreundlichen Strukturen, in denen auch Übernachtungen möglich sind. Die Hybrid-DRG könnten auch dem § 122 SGB V zugeordnet werden und damit dessen längst überfällige Belebung herbeiführen.

So ließe sich ein stabiles Fundament für Praxiskliniken und auch gleichermaßen für Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung, bei denen sich eine Transformation zur Praxisklinik anbietet, schaffen.

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Zentrale Institutionen des Gesundheitswesens müssen transparenter und schneller werden!

Wichtige zentrale Institutionen des
Gesundheitswesens sind in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. Sie
bestimmten jedoch in wesentlichen Punkten über Rechte der betroffenen
Patient:innen und die Leistungen, die sie erhalten können. Die Erfahrungen
der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs bei ihren Bemühungen
zur Finanzierung der Fruchtbarkeitserhaltung junger Betroffener zeigen,
dass die Transparenz und die Geschwindigkeit dieser Institutionen an
einigen Stellen deutlich verbessert werden müssen.

Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), Medizinischer
Dienst Bund, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), die Kassenärztlichen
Vereinigungen auf Länderebene (KVen) und die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) sind zentrale Institutionen im Gesundheitswesen.
Sie spielen eine große Rolle bei der Festlegung von Leistungen und für die
Rechte betroffener Patient:innen. Dennoch sind sie in der Öffentlichkeit
weitgehend unbe­kannt. Dies gilt nicht nur für die Betroffenen, sondern in
vielen Fällen auch für soziale Berater:innen, Psychoonkolog:innen und
Ärzt:innen.

Die derzeitigen Auseinandersetzungen um Leistungen für die
Fruchtbarkeitserhaltung junger Menschen mit Krebs zeigen, dass hier mehr
Transparenz und Geschwindigkeit erforderlich sind. Dazu machen wir einige
Vorschläge.


Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)[1]

Der GKV-Spitzenverband ist der gesetzlich vorgesehene alleinige
Spitzenverband der Krankenkassen. Die vom GKV-Spitzenverband
abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für
seine Mitgliedskassen, die Landesverbände der Krankenkassen und für die
Versicherten.[2]

Viele Regelungen, Verträge und Entscheidungen sind auf der Webseite des
Verbands frei recherchierbar. Dies gilt jedoch nicht für die Rundschreiben
des GKV-Spitzenverbands an die Krankenkassen. So sind wir im Rahmen der
Auseinandersetzung eines Betroffenen mit seiner Kasse auf das
Rundschreiben Nr. 2021/607 vom 01.09.2021 mit Hinweisen zu Leistungen bei
der Kryokonservierung gestoßen. Es wurde von der Krankenkasse angeführt,
steht aber beim Spitzenverband nicht offen zur Verfügung. Wir fordern:

·       Freie Zugänglichkeit der Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands an
die Kranken­kassen in einer recherchierbaren Datenbank über das Netz


Medizinischer Dienst Bund (früher: MDS)[3]

Der Medizinische Dienst (früher Medizinischer Dienst der Krankenkassen)
ist durch seine Begutachtungen von Anträgen oder Pflegestufen bekannt.

In der Öffentlichkeit kaum bekannt ist der Medizinische Dienst Bund. Er
wird von den 15 Medizinischen Diensten der Länder getragen. Er koordiniert
die fachliche Arbeit der Medizinischen Dienste und erstellt Richtlinien,
um die Begutachtung und Beratung nach einheitlichen Kriterien
sicherzustellen.

Für die aktuelle Diskussion um die Leistungen zur Fruchtbarkeitserhaltung
sind Grundsatz­gutachten des Medizinischen Dienstes Bund von großer
Bedeutung. Hier zeigt sich, dass Transparenz möglich ist. So ist zum
Beispiel das Grundsatzgutachten zur Fruchtbarkeits­erhaltung durch
Kryokonservierung von Eierstockgewebe vom 31.10.2018 auf der Webseite des
Medizinischen Dienstes Bund frei abrufbar.[4] Nicht abrufbar ist jedoch
das vorausgehende Gutachten vom 15.12.2010, das in einem Prozess vor dem
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in dieser Sache eine entscheidende
Rolle gespielt hat. Es ist wichtig, die Gutachten vergleichen zu können.
Wir fordern:

·       Freie Zugänglichkeit aller Grundsatzgutachten des MD Bund im Netz!


Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)[5]

Der G-BA legt innerhalb des vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmens fest,
welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen
Krankenversicherung übernommen werden. Weiterhin hat er Aufgaben im
Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der
vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären medizinischen
Versorgung.[6]

Für die Fruchtbarkeitserhaltung junger Menschen mit Krebs hat der G-BA
eine Richtlinie erlassen.[7] Wie von uns am 22. März 2022[8] berichtet,
soll auch die Kryokonservierung von Eierstockgewebe in die Richtlinie
aufgenommen werden. Fast drei Jahre nach der gesetz­lichen Regelung liegt
diese Ergänzung jedoch immer noch nicht vor.

Der Ablauf des zugrundeliegenden Methodenbewertungsverfahrens muss
reformiert werden, um transparenter und schneller zu werden:

·       Im konkreten Fall ist kein Zeitplan veröffentlicht – dies muss
sich ändern und bindend werden.
·       Nach dem Gesetz sind die Fristen für Methodenbewertungsverfahren
dehnbar: Nach
§ 137c SGB V sind es drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung, nach
§ 135 SGB V sind es zwei Jahre.
·       Die Frist für diese Verfahren sollte nach dem Vorbild der
Arzneimittelnutzenbewer­tungen drastisch verkürzt werden auf maximal ein
Jahr für den Gesamtprozess einschließlich der Schaffung der EBM-Ziffern
durch den Ausschuss Ärzt:innen/ Krankenkassen.
·       Bei Verfehlen der Frist Erstattungsfähigkeit der entsprechenden
Leistungen in der entstandenen Höhe zeitlich begrenzt bis zum Vorliegen
der entsprechenden Regelung
·       Richtlinienentwürfe für die Beratungen des
Methodenbewertungsausschusses sind anders als z. B. Gesetzesentwürfe
geheim. Wir fordern Transparenz durch die Veröffentlichung dieser Vorlagen
im Internet.
·       Die Patient:innenbeteiligung im Verfahren ist unzureichend mit nur
einer Ver­treter:in. Schon aus Gründen der Kontinuität und der
geschlechterparitätischen Gremienbesetzung sollen mindestens zwei
Patient:innenvertreter vorgesehen werden.


Kassenärztliche Vereinigungen auf Länderebene (KVen) und Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV)[9]

Per Gesetz wurde die Kryokonservierung für die Fruchtbarkeitserhaltung
junger Krebs­patient:innen im Mai 2019 zur Kassenleistung (§ 27a SGB V).
Realisiert wurde dieses Recht für die Konservierung von Eizellen, Spermien
und Hodengewebe jedoch erst ab dem 1.7.2021, nach Vorliegen der Richtlinie
des G-BA und der Leistungsziffern (EBM), letztere unter maßgeblicher
Mitwirkung der KBV.

Dennoch müssen viele junge Betroffene die Lagerkosten für ihre Keimzellen
nach wie vor selbst zahlen.[10] Das liegt daran, dass nur Ärzt:innen eine
solche Leistung mit den Kassen abrechnen dürfen. Die KVen haben jedoch
eine Verpflichtung zur Sicherstellung der kassenärztlichen Leistungen für
die Bevölkerung übernommen:

„Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV sind gesetzlich
verpflichtet, die ambulante ärztliche Versorgung aller gesetzlich
Versicherten in Deutschland sicherzustellen.“[11]

Aus verschiedenen Bundesländern liegen der Stiftung Anfragen von
Betroffenen an die regionalen KVen vor. Keine dieser KVen war in der Lage,
eine Liste der Ärzt:innen vorzu­legen, die über eine
Kooperationsvereinbarung mit einer Kryobank verfügen und somit die
Lagerkosten für Keimzellen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen
können. Wir fordern:

·       Verpflichtung der KVen zur Führung von Registern zur
kassenärztlichen Versorgung mit Spezialleistungen mit Nachweis der
Kontaktdaten der Ärzt:innen
·       Leichte Erreichbarkeit der Register und transparente Darstellung
im Netz
·       Bei fehlendem Nachweis Verpflichtung zur Schaffung einer Lösung
innerhalb von zwei Wochen z. B. über Ermächtigungen von Klinikärzt:innen
·       Bei Ausbleiben einer solchen Regelung für die direkte Abrechnung
der Kosten (z. B. in Form eine Hilfsmittelabrechnung) oder
Fristüberschreitung Kostenübernahme in der entstandenen Höhe durch die
KVen im Sinne eines Schadensersatzes


Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs

Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer
im Alter von
18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit
Krebs ist Ansprechpartnerin für Patient:innen, Angehörige,
Wissenschaftler:innen, Unterstützer:innen und die Öffentlichkeit. Die
Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen
Betroffenen, Fachärzt:innen sowie anderen Expert:innen entwickelt und
bieten direkte und kompetente Unterstützung für die jungen Patient:innen.
Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für
Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Alle
Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die
Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig
anerkannt.

Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE33 1002 0500 0001 8090 01, BIC: BFSW DE33

---------

[1] https://www.gkv-spitzenverband.de/startseite/startseite.jsp
[2]
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/selbstverwaltung
/spitzenverband-bund-der-krankenkassen-gkv-spitzenverband.html

[3] https://md-bund.de/index.html
[4] https://md-
bund.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/GKV/Methodik/SEG_7_Gutachten_Kryo_31-10-2018_fV.pdf
[5] https://www.g-ba.de/
[6] https://www.g-ba.de/ueber-den-gba/aufgabe-arbeitsweise/
[7] https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4393/2020-07-16_2020-12-17_Kryo-
RL_Erstfassung_konsolidiert_BAnz.pdf

[8] https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/wann-wird-die-kryokonservierung-
von-eierstockgewebe-kassenleistung/

[9] https://www.kbv.de/html/
[10] https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/junge-krebspatientinnen-
bleiben-auf-lagerkosten-fuer-die-fruchtbarkeitserhaltung-sitzen/

[11] https://www.kbv.de/html/436.php

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COVID-19-Präexpositionsprophylaxe: Vulnerable Personengruppen aktiv schützen!

Die Stellungnahme wurde von folgenden Fachgesellschaften und
Arbeits­kreisen erarbeitet (in alphabetischer Reihenfolge):
·       COVRIIN – Fachgruppe Intensivmedizin, Infektiologie und
Notfallmedizin
·       DGHO – Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische
Onkologie
·       DGI – Deutsche Gesellschaft für Infektiologie
·       DGIIN – Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin
und Notfallmedizin
·       DGP – Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin
·       STAKOB – Ständiger Arbeitskreis der Kompetenz- und
Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger

Berlin, 11. April 2022 – Patient*innen mit Blut- und Krebserkrankungen
sowie immunsupprimierte Patient*innen haben weiterhin ein erhöhtes Risiko,
an einem schweren Verlauf von COVID-19 zu erkranken und zu versterben. Zur
Vermeidung eines schweren Verlaufs von COVID-19-Infektionen bei
Patient*innen mit einer eingeschränkten Immunantwort auf
COVID-19-Schutzimpfungen stehen nun im Rahmen einer COVID-19
-Präexpositions-prophylaxe neue Arzneimittel zur Verfügung. Die Kommission
„Nutzen­bewertung von Arzneimitteln“ der Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaft­lichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat in
Kooperation mit dem Ständigen Arbeitskreis der Kompetenz- und
Behandlungszentren für Krank­heiten durch hochpathogene Erreger (STAKOB),
der Fachgruppe Intensiv­medizin, Infektiologie und Notfallmedizin
(COVRIIN) und weiteren Fach­gesellschaften eine aktuelle Stellungnahme zum
Thema erarbeitet.

Geringes Impfansprechen bei vulnerablen Patient*innen

Die zugelassenen COVID-19-Schutzimpfungen verhindern die Infektion zwar
nicht, können das Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 aber um
70 bis 95 Prozent reduzieren. COVID-19-Auffrischimpfungen (Booster) sind
in der Lage, die Immunantwort der geimpften Personen zu verbessern und
werden daher in der Bundesrepublik Deutschland empfohlen. Allerdings haben
immunsupprimierte Patient*innen ein erhöhtes Risiko, nicht oder nicht
ausreichend sowohl auf die COVID-19-Schutzimpfungen als auch auf die
COVID-19-Auffrischimpfungen anzusprechen. Dabei sind vor allem
Patient*innen nach Organtransplantation, Patient*innen nach
Stammzelltransplantation ohne vollständige immunologische Rekonstitution
sowie Patient*innen mit hämatologischen Neoplasien, Autoimmun­erkrankungen
und aktiven soliden – insbesondere metastasierten – Tumor­erkrankungen
betroffen. Diese Patient*innen gehören auch zu den vulnerablen
Populationen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer
COVID-19-Infektion.

Medikamentöse prophylaktische Maßnahmen für vulnerable Personengruppen

Angesichts der aktuell immer noch hohen Infektionszahlen und der
Persistenz von SARS-CoV-2 (Endemie) stehen medikamentöse prophylaktische
Maßnahmen für besonders vulnerable Personengruppen im Fokus. In der
Bundesrepublik Deutsch­land ist nun die Antikörperkombination
Tixagevimab/Cilgavimab (AZD7442, Evusheld®) zur
COVID-19-Präexpositionsprophylaxe verfügbar. Die Kommission
„Nutzenbewertung von Arzneimitteln“ der AWMF sowie die unterzeichnenden
Fachgesellschaften, Fachgruppen und Arbeitskreise empfehlen daher den
Einsatz von Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld®) bei Patient*innen mit
eingeschränkter Immunantwort auf aktive, entsprechend den aktuellen
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des RKI durchgeführte
COVID-19-Schutzimpfungen sowie COVID-19-Auffrischimpfungen. „Die
vorbeugende Gabe rekombinanter, neutrali­sierender, monoklonaler
Antikörper gegen SARS-CoV-2 kann das Risiko für einen schweren Verlauf bei
vulnerablen Personen deutlich reduzieren“, betont Prof. Dr. med. Bernhard
Wörmann, Medizinischer Leiter der DGHO Deutsche Gesellschaft für
Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. und Vorsitzender der AWMF-
Kommission „Nutzenbewertung von Arzneimitteln“. Allerdings ist
Tixagevimab/ Cilgavimab (Evusheld®) derzeit die einzige gegen den
vorherrschenden Omikron-Variante-Subtyp BA.2 ausreichend wirksame
Antikörperkombination. Für die Anwendung anderer mittlerweile verfügbarer
antiviraler Arzneimittel zwecks Prophylaxe fehlt derzeit jegliche
Datengrundlage.

Prophylaxe ist kein Ersatz für Schutzmaßnahmen

Dabei ist die Präexpositionsprophylaxe kein Ersatz für die aktive
COVID-19-Schutzimpfung und soll nicht zu nachlassender Achtsamkeit in
Bezug auf die weiteren Schutzmaßnahmen bei vulnerablen Patient*innen und
ihr Umfeld führen. Vielmehr bietet sie die Möglichkeit eines zusätzlichen
Schutzes. „Daher raten wir den betroffenen Personen dringend dazu, nicht-
pharmakologische Schutzmaß­nahmen wie das Tragen von Mund-Nasen-Masken,
Händedesinfektion und Abstandhalten weiter zu beachten“, so Prof. Dr. med.
Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF.

Die gemeinsame Stellungnahme kann heruntergeladen werden unter:
https://www.dgho.de/aktuelles/news/news/2022/covid-19
-praeexpositionsprophylaxe-mit-tixagevimab-cilgavimab-evusheld-r-bei-
immundefizienten-personen

Die Stellungnahme wurde von folgenden Fachgesellschaften und
Arbeits­kreisen erarbeitet (in alphabetischer Reihenfolge):
·       COVRIIN – Fachgruppe Intensivmedizin, Infektiologie und
Notfallmedizin
·       DGHO – Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische
Onkologie
·       DGI – Deutsche Gesellschaft für Infektiologie
·       DGIIN – Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin
und Notfallmedizin
·       DGP – Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin
·       STAKOB – Ständiger Arbeitskreis der Kompetenz- und
Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger

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Schonende Krebsbehandlung dank Protonentherapie

Prof. Esther Troost, eine der beiden Leiterinnen der Klinik und Poliklinik für Strahlentherapie und Radioonkologie am Universitätsklinikum Dresden, mit Patient René Johne in der Protonenstrahlanlage.  Foto: UKD/Kirsten Lassig
Prof. Esther Troost, eine der beiden Leiterinnen der Klinik und Poliklinik für Strahlentherapie und Radioonkologie am Universitätsklinikum Dresden, mit Patient René Johne in der Protonenstrahlanlage. Foto: UKD/Kirsten Lassig

Mehr als 1.500 Patientinnen und Patienten haben seit 2014 von der
hochwirksamen und gleichzeitig schonenden Protonentherapie in Dresden
profitiert. Mit jährlich bis zu 270 Betroffenen, die insgesamt knapp 9.000
Einzelbestrahlungen absolvieren, erfolgen die Behandlungen im Zwei-
Schicht-Betrieb. Zu den häufigsten Indikationen der Protonentherapie
gehören Tumore bei Kindern, Tumore in oder in der Nähe des Gehirns oder
Rückenmarks, Tumore des Kopf-Hals-Bereichs und der Prostata, sowie Tumore,
die sich nicht anderweitig bestrahlen lassen.

Noch immer erforscht das Team aus über 30 Ärztinnen und Ärzten,
Physikerinnen und Physikern, Medizinischen Fachangestellten sowie
Technischen Assistentinnen und Assistenten, bei welchen weiteren
Indikationen eine Protonentherapie sinnvoll und vorteilhaft ist und
welchen Wert sie insgesamt hat. „Schon jetzt sehen wir, dass zum Beispiel
Nebenwirkungen weniger stark auftreten“, sagt Prof. Esther Troost, die
zusammen mit Prof. Mechthild Krause die Klinik und Poliklinik für
Strahlentherapie und Radioonkologie am Universitätsklinikum leitet.

Alles fing mit einem harmlosen Schnupfen an: Im Frühjahr 2021 bemerkte
René Johne aus Pirna einen leichten Ausfluss am linken Nasenloch. Zunächst
hat er sich dabei nichts gedacht und es auf den Heuschnupfen geschoben.
Als dann aber ein Druck auf dem linken Auge hinzukam, war der
Familienvater alarmiert und suchte Rat bei seinem Hausarzt. Das
angeordnete MRT brachte im November Gewissheit und die für den Patienten
erschütternde Diagnose: Nasennebenhöhlenkrebs. Wenige Tage später schon
wurde der 41-Jährige in der Klinik für Neurochirurgie am
Universitätsklinikum Dresden operiert. Über ein Loch in der Schädeldecke
entfernten die Medizinerinnen und Mediziner einen großen Teil des Tumors,
der sich schon in Richtung Gehirn ausgebreitet hatte. In einer zweiten
Operation im Dezember konnte ein Team aus der Klinik für Hals-, Nasen- und
Ohrenheilkunde über das Nasenloch die Reste des Tumors weitestgehend
entfernen. Weihnachten hat die Familie zusammen zu Hause verbringen
können. Seit Januar absolviert der Patient nun die Strahlentherapie am
Universitätsklinikum. 33 Sitzungen in der Protonentherapie sind verordnet.

René Johne ist der 1.500. Patient, der am Dresdner Uniklinikum diese Form
der Bestrahlung erhält. Diese wird deutschlandweit nur an wenigen Zentren
angeboten, verspricht jedoch eine passgenaue Bestrahlung, bei der
umliegendes Gewebe geschont beziehungsweise nicht nachhaltig
beeinträchtigt wird und bei der weniger Nebenwirkungen auftreten als bei
der Bestrahlung mit Photonen. Bei der Protonentherapie wird eine
vollständige Tumorvernichtung angestrebt. Noch immer erforscht das
Dresdner Protonenteam die Vorteile und Nachhaltigkeit der
Behandlungsmethode sowie weitere Anwendungsbereiche.

Seit der Inbetriebnahme der Protonentherapie in Dresden 2014 laufen
parallel zur Patientenversorgung verschiedene Studien und
Forschungsarbeiten. Jeder der über 1.500 Patientinnen und Patienten wird
in eine Studie eingeschlossen. Die Wissenschaft möchte wissen, wie sich
die physikalischen Unterschiede zwischen der Protonen- und der
Photonentherapie auf das Therapieansprechen und mögliche Nebenwirkungen
auswirken. Aktuell ist eine europäische Studie zur Anwendung der
Protonentherapie bei Speiseröhrenkrebs gestartet, an der die Klinik und
Poliklinik für Strahlentherapie und Radioonkologie federführend beteiligt
ist. „Es wäre wunderbar, wenn wir noch mehr Menschen mit einer
Krebserkrankung mit der Protonentherapie helfen könnten“, sagt Prof.
Mechthild Krause. „Unsere Forschung und zahlreiche Studien helfen uns
dabei.“

Seit Dezember 2014 ist die Anlage der Universitäts ProtonenTherapie
Dresden in Betrieb. Während im ersten kompletten Betriebsjahr (2015) 104
Patientinnen und Patienten therapiert werden konnten, stieg diese Zahl
danach wie geplant kontinuierlich an, bis 2019 der Vollaufwuchs mit ca.
270 Patienten pro Jahr im Zwei-Schicht-Betrieb erreicht wurde. Heute
können viele Tumore im bestrahlten Gebiet dauerhaft vernichtet und
gleichzeitig das umliegende gesunde Gewebe geschont werden. Unter anderem
können Tumore in besonders empfindlichen Regionen so bestrahlt werden,
dass eine anschließende Operation nicht mehr notwendig ist. Die Methode
der Protonentherapie, die weltweit nur in wenigen Zentren zur Verfügung
steht, bedeutet eine weitere erhebliche Verbesserung der Strahlentherapie.
Die Patientinnen und Patienten kommen aus ganz Deutschland nach Dresden.

„Mit 1.500 Patientinnen und Patienten, die an nur einem Bestrahlungsplatz
nach den höchsten Sicherheitsstandards behandelt werden, setzt die
Dresdner Universitäts ProtonenTherapie weltweit Maßstäbe bei der Effizienz
des Betriebs einer so komplexen Anlage“, sagt Prof. Michael Albrecht,
Medizinischer Vorstand des Universitätsklinikums. „Angesichts des
umfassenden technischen Supports der Anlage und des parallel von den
Forschenden genutzten Protonenstrahls belegt diese Zahl, wie wichtig es
ist, eine solche Einrichtung strategisch klug zu planen und zu betreiben.
Die Zahlen zeigen auf beeindruckende Weise, dass dies den Initiatoren der
Dresdner Protonentherapie gelungen ist.“

„Da die Protonentherapie noch keine Regelleistung der Krankenkassen ist,
freuen wir uns als Dresdner Universitätsklinikum mit verschiedenen
Krankenkassen Verträge abgeschlossen zu haben. Damit können deren
Versicherte bei bestimmten schwerwiegenden Krebserkrankungen diese
Therapieform ohne aufwändiges Antragsverfahren in Anspruch nehmen“, sagt
Stefan Pieck, Administrativer Direktor der Klinik und Poliklinik für
Strahlentherapie und Radioonkologie. Weitere Krankenkassen kommen nach und
nach hinzu. Um schnell und unkompliziert zu klären, für wen die
Protonentherapie geeignet ist, betreibt das Dresdner Universitäts
ProtonenTherapie eine Hotline für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen
und Patienten.

René Johne hat alle Sitzung in der Dresdner Protonentherapie hinter sich
gebracht und sieht optimistisch in die Zukunft. In den letzten Wochen der
Behandlung hatte sich die Haut an seinem Hals gerötet – wie bei einem
Sonnenbrand. Auch hatte er Probleme beim Schlucken bekommen –
Nebenwirkungen, die bei einer Bestrahlung im Kopfbereich normal sind, nach
Ende der Behandlung aber schnell abklingen. Der junge Mann hat seine
Ernährung umgestellt und achtet nun sehr darauf, gesund und bewusst zu
leben. „Ich bin froh, über die Möglichkeiten der modernen Medizin und dass
mir geholfen wurde. Dem ganzen Team bin ich sehr dankbar“, sagt er.

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