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Wiederkehrender Enddarmkrebs ist vielfach operabel – Zweitmeinung an großem Zentrum wichtig

Bei fortgeschrittenen Tumoren im Enddarm (Rektum) besteht die Gefahr, dass
sie nach erfolgter Operation nach einiger Zeit wieder nachwachsen, sich
sogenannte Rezidive bilden. Nur wenn der wiederkehrende Tumor durch eine
Operation vollständig entfernt wird, besteht Aussicht auf Heilung. Der
chirurgische Eingriff bei solchen Rezidiven ist meist hoch komplex und
erfordert das Zusammenspiel unterschiedlicher Fachdisziplinen. Die
Operation wiederkehrender Tumoren sollte daher nur an großen,
spezialisierten Zentren vorgenommen werden.

Anlässlich des Darmkrebsmonats März empfiehlt das Nationale Centrum für
Tumorerkrankungen Dresden (NCT/UCC) am Universitätsklinikum Carl Gustav
Carus Dresden Patientinnen und Patienten mit einem wieder aufgetretenen
Rektumkarzinom, so früh wie möglich eine Zweitmeinung an einem großen
Zentrum wie dem NCT/UCC einzuholen.

Das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen Dresden (NCT/UCC) ist eine
gemeinsame Einrichtung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), des
Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden, der Medizinischen
Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden und des Helmholtz-Zentrums
Dresden-Rossendorf (HZDR).

Darmkrebs ist deutschlandweit die zweithäufigste Tumorerkrankung bei
Frauen und die dritthäufigste bei Männern. Knapp ein Drittel der Darm-
Tumoren entwickeln sich im Enddarm, auch Mastdarm oder Rektum genannt.
Aufgrund ihrer anatomischen Lage im kleinen Becken sind Tumoren des
Enddarms besonders schwer zu operieren. Wenn die Geschwulst bereits die
äußere Schicht der Darmwand erreicht hat oder in benachbartes Gewebe
eingewachsen ist, steigt die Gefahr, dass Tumorreste oder einzelne
Tumorzellen trotz einer Operation im Körper verbleiben. Dies kann dazu
führen, dass der Krebs nach einiger Zeit wiederkehrt. Ein solches Rezidiv
tritt abhängig vom Stadium des ursprünglichen Tumors und der Qualität des
chirurgischen Eingriffs in etwa fünf bis 15 Prozent der Fälle auf. Der
wiederauftretende Tumor ist dann meist nicht mehr auf Gewebeschichten des
Darms beschränkt, sondern wächst an und in der Beckenwand und kann in
Knochen, Blutgefäße und Nerven vordringen. Diese Rezidive werden häufig
als inoperabel eingestuft und die Patientinnen und Patienten palliativ
behandelt. „Auch bei wiederkehrenden Rektumkarzinomen ist aber in vielen
Fällen eine Operation mit dem Ziel einer Heilung möglich. Dabei handelt es
sich oftmals um einen großen Eingriff, der viel Erfahrung und das
exzellente Zusammenspiel verschiedenster Fachdisziplinen erfordert. Wir
möchten Betroffenen daher dringend raten, sich eine Zweitmeinung an einem
großen Zentrum einzuholen“, sagt Prof. Jürgen Weitz, Direktor der Klinik
für Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie des Universitätsklinikums
Dresden und Mitglied im Geschäftsführenden Direktorium des Nationalen
Centrums für Tumorerkrankungen Dresden (NCT/UCC).

Mehr als 100 Darmkrebs-Operationen werden jährlich an der Klinik für
Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie des Universitätsklinikums Dresden
vorgenommen, davon etwa 15 bei wiederkehrendem Rektumkarzinom. Bei diesen
hochkomplexen Eingriffen arbeiten verschiedene Spezialistinnen und
Spezialisten wie Gefäßchirurgen – die unter anderem auf die Rekonstruktion
von Blutgefäßen spezialisiert sind, Expertinnen und Experten für
Bauchraum-Chirurgie (Viszeralchirurgie), Gynäkologen, Urologen und
Traumatologen – Experten für die Chirurgie des knöchernen Skeletts – eng
zusammen.

Vor jeder Therapie wird am NCT/UCC in so genannten Tumorboards –
Besprechungen zu denen sich Spezialistinnen und Spezialisten aus den
verschiedenen an der Behandlung einer Krebserkrankung beteiligten
Fachabteilungen treffen – eine für jede Patientin und jeden Patienten
individuelle Therapieempfehlung erarbeitet. Dabei wägen die Expertinnen
und Experten intensiv ab, ob die jeweilige Patientin oder der Patient eine
solch große Operation mit oft langwieriger Wundheilung verkraften kann.
Besprochen wird beispielsweise auch, ob in Kombination mit einer Operation
eine Chemo- oder Strahlentherapie erfolgen kann. Am Universitätsklinikum
Dresden steht hierfür auch die besonders schonende Form der
Protonentherapie zur Verfügung.

„Die Operation ist die einzige Möglichkeit, um die Prognose des Patienten
erheblich zu verbessern und im besten Fall eine Heilung herbeizuführen.
Sowohl die Folgen einer Operation einerseits wie auch das fortschreitende
Wachstum des Tumors im Körper andererseits können die Lebensqualität
allerdings erheblich einschränken. Hier besprechen wir mit den Betroffenen
sehr intensiv, welchen der möglichen Wege sie gehen möchten“, erklärt
Prof. Weitz.

Forschende untersuchen am NCT/UCC zudem, wie sich die therapeutischen
Möglichkeiten weiter verbessern lassen. „Im Rahmen einer Studie konnten
wir beispielsweise zeigen, in welchen Fällen eine präoperative
Strahlentherapie bei wiederkehrendem Rektumkarzinom ratsam ist. Hier gilt
es – wie auch in Bezug auf eine Operation – jeweils sehr genau abzuwägen,
welcher Therapieplan optimal ist “, erklärt Dr. Johannes Fritzmann von der
Klinik für Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie des Universitätsklinikums
Dresden. Ein wichtiges Anliegen der Forschung ist es zudem, die
Rezidivwahrscheinlichkeit weiter zu senken. Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler am NCT/UCC entwickeln daher computergestützte
Assistenzsysteme, die die Chirurgen künftig bei ihrer schwierigen
Millimeterarbeit unterstützen sollen. Im Zusammenspiel mit modernsten
robotergestützten Verfahren sollen sie eine noch präzisere Entfernung des
Tumors ermöglichen und gleichzeitig das gesunde Gewebe bestmöglich
schonen.

Eine Zweitmeinung am NCT/UCC Dresden können Patientinnen und Patienten
über ihren Onkologen, ihren Hausarzt oder auf eigene Initiative hin
einholen. In der Regel genügt es, zunächst alle verfügbaren Befunde
zuzuschicken. Eine möglicherweise längere und beschwerliche Anreise ist
zunächst nicht nötig. Nur wenn aufgrund der Befunde eine Operation denkbar
erscheint, sollten sich Betroffene auch persönlich vorstellen.

Kontakt für Patienten oder Ärzte, die Interesse an einer Zweitmeinung bei
wiederkehrendem Rektumkarzinom haben: Klinik für Viszeral-, Thorax- und
Gefäßchirurgie des Universitätsklinikums Dresden, Tel.: 0351 458-3200
(Chirurgische Poliklinik/Spezialsprechstunden), E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Internet: ukdd.de/vtg

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Gesundheitliche Chancengleichheit nachhaltig fördern - BZgA Mitveranstalter des Kongresses Armut und Gesundheit 2022

Wie kann eine gerechte Gesundheitsförderung für alle Menschen entwickelt
werden? Wie lassen sich Lebenswelten gesundheitsfördernd gestalten?
Darüber diskutieren vom 22. bis 24. März 2022 mehr als 1.700 Teilnehmende
aus Politik, Praxis und Wissenschaft auf dem Public-Health-Kongress „Armut
und Gesundheit“. Veranstaltet wird der Kongress von Gesundheit Berlin-
Brandenburg e. V. zusammen mit Partnerinnen und Partnern wie der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Nationalen
Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) mit Sitz in der BZgA. Der Kongress findet
unter Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und
Berlins Regierender Bürgermeisterin Franziska Giffey statt.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA, betont: „Die
Corona-Pandemie hat einmal mehr gezeigt, dass Gesundheitsrisiken sozial
ungleich verteilt sind. Um die gesundheitliche Chancengleichheit zu
steigern, ist eine entsprechende Gestaltung aller Lebensbereiche
unerlässlich. Dazu gehören etwa Bildung, Arbeit, Soziales,
Stadtentwicklung, Wohnen oder aber auch der Umgang mit dem Klimawandel.
Wir werden nur dann Erfolg haben, wenn alle beteiligten Akteure auf allen
Ebenen im Sinne eines ‘Health in All Policies‘-Ansatzes zusammenarbeiten.“

Die Erkenntnisse über die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen
Auswirkungen von COVID-19 belegen, dass gerade sozial benachteiligte
Bevölkerungsgruppen stärker betroffen sind. Sie kommen vergleichsweise
häufiger mit dem Virus in Kontakt, sind öfter von einem schweren
Erkrankungsverlauf betroffen und leiden verstärkt unter den Corona-
Schutzmaßnahmen. Beispielsweise konnten vor allem sozial benachteiligte
Familien oftmals nicht von zu Hause arbeiten und waren vermehrt von
Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit betroffen. Auch die Pandemie-Auswirkungen
auf die seelische Gesundheit von Kindern sind inzwischen belegt: Bereits
bestehende ungleiche soziale Voraussetzungen für Gesundheit wurden durch
die Pandemie noch verstärkt.

Unter dem Motto „Was jetzt zählt“ diskutieren Teilnehmende des Kongresses,
wie die Auswirkungen der Pandemie überwunden werden können, indem der
„Health in All Policies“-Ansatz in konkrete Anwendung kommen kann und wie
sich den sozial bedingten Ungleichheiten von Gesundheitschancen nachhaltig
begegnen lässt.

Auch in diesem Jahr wird es auf dem Kongress Schwerpunkt-Veranstaltungen
zu den Themen der Frühen Hilfen geben. Das NZFH beschäftigt sich mit den
Folgen der Pandemie für Kinder. In dem Fachforum „Wie geht’s den Kindern?“
stellen Expertinnen und Experten die Situation von Familien mit Kindern
bis drei Jahre aus der Sicht des Gesundheitswesens sowie der Kinder- und
Jugendhilfe dar. Vor dem Hintergrund, dass Familien, die ohnehin stark
belastet sind – zum Beispiel durch beengte Wohnverhältnisse,
Partnerschaftskonflikte, psychische Erkrankungen und Armutsgefährdung –
von der Corona-Pandemie besonders stark getroffen wurden, wird im
Fachforum herausgearbeitet, was getan werden muss, um dem
entgegenzuwirken.

Weitere Veranstaltungen unter Mitwirkung der BZgA befassen sich mit den
Themen „Wissen, Einstellungen und Inanspruchnahme der Corona-Schutzimpfung
unter besonderer Berücksichtigung sozialer Ungleichheit“,
„Bewegungsförderung für ältere Menschen in der Kommune“ sowie der
Diabetes-Prävention.

Der Kongress Armut und Gesundheit macht sich seit 1995 für die
Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit in Deutschland stark.
Die Veranstaltung ist deutschlandweit die größte Plattform für den
Austausch und zu Lösungsansätzen im Bereich von Public Health.

Weiterführende Informationen zum Kongress-Programm unter:
https://www.armut-und-gesundheit.de

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Wann wird die Kryokonservierung von Eierstockgewebe Kassenleistung?

Im Mai 2019 hat der Gesetzgeber die Kryokonservierung von Ei- oder
Samenzellen und von Keimzellgewebe für junge Krebspatient:innen zur
Kassenleistung gemacht. Eine wichtige wissenschaftlich etablierte Methode
in diesem Bereich ist auch die Kryokonservierung von Eierstockgewebe. Doch
die Kassen zahlen die Behandlung in der Regel nicht und Patientinnen
müssen vor den Sozialgerichten ihr Recht einklagen. Warum?

Wir berichten über ein Lehrstück für das Regelungs-Labyrinth medizinischer
Leistungen, ein Beispiel für intransparente und quälend langsame
Bürokratie und für den berufspolitischen Streit zwischen den
Kassenärzt:innen, Krankenhäusern und medizinischen Dienstleistern zulasten
von jungen Patientinnen, die mit der Diagnose Krebs um ihre
Lebensperspektiven bangen.

Krebs ist bei über 80 Prozent der jungen Menschen heilbar. Aber
Krebsbehandlungen können zu Unfruchtbarkeit führen. Die Kryokonservierung
von Eierstockgewebe ist eine Methode, um diese Folge bei jungen Frauen zu
verhindern. Dabei wird vor der Chemotherapie oder Bestrahlung mit einer
Schlüsselloch-Operation Eierstockgewebe entnommen, tiefgefroren und in
Tanks mit flüssigem Stickstoff bei -196°C gelagert. Ein Vorteil ist, dass
die Entnahme des Gewebes innerhalb von sehr kurzer Zeit realisiert werden
kann und die Krebstherapie nicht verzögert wird.

Wenn die Eierstöcke der jungen Frauen nach der Krebstherapie versagen
sollten, kann die Funktion durch Wiedereinsetzen des eingefrorenen Gewebes
wiederhergestellt werden. Ein wichtiger Vorteil ist hierbei: Der Zyklus
wird wieder hergestellt und damit auch die normale Hormonproduktion. Eine
Schwangerschaft auf natürlichem Weg wird wieder möglich.

Das Verfahren wurde führend von deutschen Wissenschaftler:innen
entwickelt. Es ist besonders bei der im jungen Alter häufigen Hodgkin-
Lymphom-Erkrankung geeignet. Die Kosten betragen bis zu etwa 2.300 Euro
für Entnahme und Einfrieren plus die jährlichen Lagerkosten von etwa 300
Euro. Die Leitlinie der Fachgesellschaften ordnet es als etabliertes
Verfahren ein und empfiehlt die Durchführung.

Die medizinische Bedeutung der Kryokonservierung von Eierstockgewebe ist
eindeutig. Die Finanzierung durch die Krankenkassen ist jedoch ein
Lehrstück für die Wirrnisse in den Regelungen für medizinische Leistungen,
für intransparente und quälend langsame Bürokratie und ein trauriges
Dokument für den berufspolitischen Streit zwischen Kassenärzt:innen,
Krankenhäusern und medizinischen Dienstleistern zulasten der Patientinnen.

Das Bundessozialgericht hat 2010 im Grundsatz zugunsten der Patientinnen
entschieden, aber...

2007 hatte eine Patientin auf Kostenübernahme ihrer Eierstockgewebe-
Entnahme geklagt. In der 3. Instanz gab ihr das Bundessozialgericht (BSG)
am 17. Februar 2010 (Az. B 1 KR 10/09 R) Recht. Die Kosten für das
Einfrieren von Eierstockgewebe sind als Teil einer Behandlung zur
Wiederherstellung der natürlichen Fruchtbarkeit nach § 27 Absatz 1 des
Sozialgesetzbuchs V grundsätzlich durch die Kassen zu übernehmen. Über
eine Finanzierung freuen konnte sich die Patientin jedoch nicht. Es gab
neue Hürden.

1. Hürde: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hielt die
Eierstockgewebekonservierung 2011 für nicht wissenschaftlich etabliert.

Da das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg im vorausgehenden
Prozess der Patientin nicht alle erheblichen Tatsachen festgestellt hatte,
wurde der Rechtsstreit vom BSG an das LSG zurückverwiesen. Das
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg wies dann die Kostenübernahme in
seinem Urteil AZ L 1 KR 112/10 ZVW vom 7.10.2011 ab.

Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen hielt die
Methode für noch nicht etabliert und anerkannt. Das Gutachten ist heute
durch die Datenlage und die Leitlinie der Fachgesellschaften überholt.
Trotzdem berufen sich viele Krankenkassen auf dieses Urteil.

2. Hürde: „Erlaubnisvorbehalt“ des Gemeinsamen Bundesausschuss

Die Entnahme von Eierstockgewebe ist in der Mehrzahl der Fälle ambulant
möglich. Eigentlich eine erfreuliche Tatsache für die ohnehin schwer
belasteten Patientinnen. Für die Kostenübernahme ergeben sich jedoch
fatale Konsequenzen.

Bei einer ambulanten Behandlung müssen die Kosten von den Krankenkassen
nur übernommen werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer
Richtlinie eine Erlaubnis erteilt hat (§ 135 Abs. 1 SGB V). Eine solche
Erlaubnis liegt für die Eierstockgewebekonservierung nicht vor und ist
auch nie beantragt worden.

Das dazugehörige Methodenbewertungsverfahren kann nur von Mitgliedern des
Gemeinsamen Bundesausschuss beantragt werden: einem Unparteiischen nach §
91 Abs. 2 Satz 1 SGB V, einer Kassenärztlichen Bundesvereinigung, einer
Kassenärztlichen Vereinigung oder durch den Spitzenverband Bund der
Krankenkassen. Bezeichnenderweise wurde den Patient:innenvertretern im
G-BA dieses Recht nicht gegeben. Beantragt wurde das Bewertungsverfahren
nie.

Es gibt aber eine Hintertür: Wird eine Behandlung stationär durchgeführt,
hat der G-BA nur die Befugnis eines Verbots (§ 137c Abs. 1 SGB V). Ein
solches Verbot liegt für die Eierstockgewebekonservierung nicht vor. Bei
stationärer Entnahme kann man also auf eine Finanzierung hoffen. Leider
kennen weder Patientinnen noch die meisten Ärzt:innen diese komplizierten
Hintergründe.

Stiftung unterstützt zehn Klagen vor den Sozialgerichten

Trotz der Hürden kämpfen Betroffene für ihr Recht vor den Sozialgerichten.
Ein schwieriges, kompliziertes und langwieriges Unterfangen, denn jeder
Fall ist etwas anders. Schriftwechsel sind zu führen, und es gibt
Vorladungen vor Gericht zur mündlichen Verhandlung, die vorbereitet sein
wollen. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs unterstützt
Betroffene in verschiedenen Bundesländern.

Der Gemeinsame Bundesausschuss arbeitet an der Kassenfinanzierung der
Kryokonservierung von Eierstockgewebe. Licht am Ende des Tunnels?

Als nach mehr als 1½ Jahren nach der Gesetzesänderung im Dezember 2020
endlich die zugehörige Richtlinie des G-BA erschien, hieß es ganz am
Schluss des Textes:

„Der G-BA setzt die Beratungen zu weiteren Maßnahmen der Kryokonservierung
(z. B. von Keimzellgewebe) und den dazugehörigen medizinischen Maßnahmen
(insbesondere auch bei Minderjährigen) fort.“

Was das beinhalten sollte, war auch für Fachleute nicht erkennbar und
schon gar nicht für die Patientinnen. Weitere Verlautbarungen zu dem Thema
gibt es nicht. Auch ein Zeitplan ist nicht vorhanden. Beschlussvorlagen
sind geheim. Für die Öffentlichkeit herrscht glasklare Intransparenz.

Wie die Stiftung aus gut unterrichteten Kreisen erfahren hat, soll die
Kryokonservierung von Eierstockgewebe in die Richtlinie des G-BA
aufgenommen werden. Die Regelung für Mädchen ab der Pubertät und Frauen
bis 35 Jahre scheint befriedigend zu sein. Ausgerechnet für die jungen
Mädchen vor der Pubertät ist die Finanzierung jedoch umstritten – Kassen
und Kassenärztliche Vereinigungen sperren sich, soweit der Stiftung
bekannt.

Neben der Intransparenz des Verfahrens für die Öffentlichkeit kommt auch
hier ein zweites Kernmerkmal der Gesundheitsbürokratie zum Vorschein:
quälende Langsamkeit. Eine Anhörung zum Richtlinienentwurf fand nach
unseren Informationen im Dezember 2021 statt. Eine endgültige Fassung zum
Beschluss hat auch am 18.3.2022 nicht auf der Tagesordnung des G-BA
gestanden. Es gibt gute Chancen, das 3-jährige Jubiläum der
Gesetzesänderung zum § 27a SGB V im Mai 2019 zu erreichen.

Nach einem Inkrafttreten der Richtlinie des G-BA hat der Ausschuss Ärzte-
Krankenkassen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung noch ein halbes
Jahr Zeit, um die neuen Regelungen in Abrechnungsziffern (EBM –
Einheitlicher Bewertungsmaßstab) umzusetzen. Das könnte nach dem
bisherigen Zeitablauf vielleicht noch 2022 gelingen. Danach wäre formal
die Kassenfinanzierung realisiert.

Ein neuer Tunnel kommt am Ende des Lichts

Doch auch nach diesen Schritten sind weitere Probleme absehbar. Eine
direkte Abrechnungsmöglichkeit mit den Krankenkassen besteht nämlich nur
für Kassenärzte. Die Entnahme von Eierstockgewebe wird jedoch in der
Mehrzahl der Fälle von (Universitäts-)Kliniken angeboten. Diese Kliniken
haben in den meisten Fällen keine Kassenzulassung und damit auch keine
Abrechnungsmöglichkeit mit den Krankenkassen. Die Folge: Die Patientinnen
bekommen eine private Rechnung, die sie in der Regel selbst bezahlen
müssen. Dies gilt vielfach in gleicher Weise für das Einfrieren des
Gewebes und die nachfolgende Lagerung in einer Kryobank.

Die entsprechenden Labore und Kryobanken sind Dienstleister. Sie
unterliegen den strengen Regeln des Arzneimittelgesetzes und den
Inspektionen der Arzneimittelbehörden. Sie werden in den meisten Fällen
von Wissenschaftler:innen geführt, die nicht aus der Medizin sondern z.B.
aus der Biologie stammen. Daher haben auch sie in der Regel keine direkte
Abrechnungsmöglichkeit mit den Kassen.

Die Zulassung von Kliniken oder Klinikärzt:innen zur Kassenabrechnung wird
von den Kassenärztlichen Vereinigungen bewilligt oder abgelehnt. Hier
herrscht permanenter berufspolitischer Streit mit dem Argument, dass die
fraglichen Leistungen ja von niedergelassenen Ärzt:innen erbracht werden
könnten.

Die Erfahrung der Stiftung zeigt, dass dies in der Praxis oft nicht der
Fall ist. Dabei spielt auch eine Rolle, dass gerade Krebserkrankungen bei
jungen Patient:innen in den Krebszentren der Universitätskliniken
behandelt werden. Da ist der Wunsch verständlich, dass die Maßnahmen zur
Fruchtbarkeitserhaltung auch hier im Rahmen der Vorbereitungen für die
Krebstherapie durchgeführt werden. Unter dem Zeitdruck der anstehenden
Therapie können die Patientinnen nicht beliebig lang nach Angeboten
niedergelassener Ärzt:innen suchen.

Die Politik muss ein Zeichen gegen intransparente und langsame Bürokratie
und den berufspolitischen Streit um die Versorgung der Patient:innen
setzen!

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs fordert, dass
unbürokratische und für die Betroffenen einfach zu handhabende Wege für
die Realisierung einer durch die Krankenkassen finanzierten
Fruchtbarkeitserhaltung bereitgestellt werden.

Die Politik ist gefordert, klare Zeichen zu setzen gegen die quälend
langwierige und intransparente Umsetzung von Gesetzen im
Gesundheitsbereich und gegen berufspolitisch bedingte Reibungen und
Blockaden zulasten der Patient:innen.

Statt Wegducken und Zuständigkeits-Spielen erwarten die jungen
Krebspatient:innen jetzt die Übernahme von Verantwortung und Aktion!

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs

Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer
im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge
Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patient:innen, Angehörige,
Wissenschaftler:innen, Unterstützer:innen und die Öffentlichkeit. Die
Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen
Betroffenen, Fachärzt:innen sowie anderen Expert:innen entwickelt und
bieten direkte und kompetente Unterstützung für die jungen Patient:innen.
Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für
Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Alle
Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die
Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig
anerkannt.

Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE33 1002 0500 0001 8090 01, BIC: BFSW DE33

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Keine Entwarnung für COVID-19 bei Krebspatient*innen (2)

Die aktuelle Diskrepanz zwischen den sehr hohen Infektionszahlen und den
geplanten Lockerungen im öffentlichen Leben führt bei vielen
Krebspatient*innen zu großer Verunsicherung. In einer gemeinsamen
Stellungnahme rufen die onkologischen Fachgesellschaften zusammen mit der
Selbsthilfe dringend zur fortgesetzten Wachsamkeit zum Schutz vor COVID-19
bei Krebspatient*innen und zur Nutzung der neuen Behandlungsmöglichkeiten
auf.

Patient*innen mit aktiver Krebserkrankung sowie Patient*innen unter
immunsuppressiver Therapie haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren
Verlauf von COVID-19 und eine erhöhte Sterblichkeit. Gleichzeitig stehen
durch die zentrale Beschaffung durch das Bundesministerium für Gesundheit
jetzt mehrere wirksame Arzneimittel zur Verfügung. Die Empfehlungen sind:
•       Schützen: Tragen von Mund-Nasen-Masken, Händedesinfektion, Abstand
halten, Schutzimpfung einschließlich Auffrischimpfung für alle
Patient*innen und deren Angehörige bzw. Kontaktpersonen
•       Testen: Antigentestung und ggf. PCR-Test bei charakteristischen
Symptomen und nach Kontakt mit infizierten Personen
•       Frühzeitig behandeln: Therapie mit antiviralen Arzneimitteln oder
Antikörperpräraten innerhalb von 3-5 Tagen nach Symptombeginn für Menschen
mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-Verlauf

Prof. Dr. med. Torsten Bauer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V., erinnert: „Die geplanten
Lockerungen, u. a. bei Patient*innen mit aktiver Krebserkrankung oder
unter immunsuppressiver Therapie dürfen nicht zum Nachlassen der
Achtsamkeit und zur Aufgabe der bei dieser Personengruppe dringend
gebotenen Schutzmaßnahmen führen. Dies gilt sowohl für die Patient*innen
selbst als auch für Angehörige und Kontaktpersonen.“ Prof. Dr. med.
Hermann Einsele, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO Deutsche
Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie und Direktor der
Medizinischen Klinik II des Universitätsklinikums Würzburg, ergänzt: „Eine
hohe Infektionsrate bei Patient*innen gefährdet auch das medizinische
Personal und damit die gesamte Versorgung in Krankenhäusern und Praxen.“

Krebspatient*innen haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf
einer SARS-CoV-2-Infektion. Das Vorliegen weiterer Faktoren steigert
dieses Risiko. Dazu gehören u. a. höheres Alter, Adipositas mit BMI >30,
schwere kardiovaskuläre Erkrankung, chronische Lungenerkrankung,
chronische Nierenerkrankung, einschließlich Dialyse, Diabetes mellitus,
Immunsuppression und der Status „nicht geimpft“. Bei dringendem Verdacht
auf COVID-19 und einem positiven Testbefund (Antigentest oder PCR-Test)
empfehlen wir bei Risikopersonen die frühzeitige Einleitung einer
gezielten Therapie.

Die Fachgesellschaften weisen auch auf die neuen Therapiemöglichkeiten bei
Risikopatient*innen für einen schweren Verlauf von COVID-19 hin. Durch die
zentrale Beschaffung seitens des Bundesministeriums für Gesundheit stehen
aktuell zwei monoklonale Antikörper als Injektion bzw. Infusion
(Sotrovimab (Xevudy®), Tixagevimab/Cilgavimab (AZD7442, Evusheld™) und
drei Virostatika in Tablettenform (Molnupiravir (Lagevrio®),
Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovid®), Remdesivir (Veklury®)) zur Verfügung.
Welches Arzneimittel für die jeweiligen Patient*innen am besten geeignet
ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

Patient*innen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19
sollen sich bei Krankheitszeichen sofort mit ihren Ärzt*innen in
Verbindung setzen. Einsele fasst zusammen: „Wir sind jetzt in einer
besseren Situation als zu Beginn der Pandemie, haben aber auch viel höhere
Infektionsraten. Es ist weiterhin höchste Wachsamkeit zum Schutz vor einer
SARS-CoV-2-Infektion geboten. Im Falle einer Erkrankung muss sofort über
eine gezielte Behandlung entschieden werden. Die zunehmend gute Prognose
von Krebspatient*innen darf nicht durch COVID-19 gefährdet werden.“

Die aktualisierten Empfehlungen können abgerufen werden unter:
https://www.dgho.de/publikationen/stellungnahmen/gute-aerztliche-
praxis/coronavirus/covid-19-20220321-final.pdf


Über die DGHO
Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
e. V. besteht seit über 80 Jahren und hat heute mehr als 3.800 Mitglieder,
die in der Erforschung und Behandlung hämatologischer und onkologischer
Erkrankungen tätig sind. Mit ihrem Engagement in der Aus-, Fort- und
Weiterbildung, mit der Erstellung der Onkopedia-Leitlinien, mit der
Wissensdatenbank, mit der Durchführung von Fachtagungen und
Fortbildungsseminaren sowie mit ihrem gesundheitspolitischen Engagement
fördert die Fachgesellschaft die hochwertige Versorgung von Patientinnen
und Patienten im Fachgebiet. In mehr als 30 Themen-zentrierten
Arbeitskreisen engagieren sich die Mitglieder für die Weiterentwicklung
der Hämatologie und der Medizinischen Onkologie.
Informationen unter: https://www.dgho.de

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