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Pflegewissenschaftler*innen bitten Pflegende um qualifizierte informierte Entscheidung zurImpfung gegen Covid-19

Gesundheitsberufe stark von COVID-19-Infektionen betroffen.
Nutzen- und Risiken Abwägung zwischen Erkrankung und Impfung fällt
eindeutig zu Gunsten der Impfung aus.

Prof. Dr. Renate Stemmer, Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft
Prof. Dr. Andreas Büscher, Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in
der Pflege
Prof. Dr. Steve Strupeit, Dekanekonferenz Pflegewissenschaft

Die ersehnte Impfung gegen Covid-19 ist angelaufen. Gleichzeitig gehen
Berichte durch die Medien, dass die Zurückhaltung gerade bei den
Angehörigen der Gesundheitsberufe und hier insbesondere bei den
professionell Pflegenden erheblich sei. Zweifel an der Sicherheit und der
Effektivität des Impfens können zu Impfskepsis führen. Insbesondere die
vergleichsweise schnelle Entwicklung der Impfstoffe wirft Fragen auf, die
auch die Berufsgruppe der Pflegenden beschäftigt. Wurden bei der
Entwicklung und Zulassung des Impfstoffes tatsächlich alle erforderlichen
Prüfschritte durchlaufen, so dass eine ausreichende Sicherheit und
Wirksamkeit gewährleistet sind? Systematische Zahlen zur tatsächlichen
Impfbereitschaft Pflegender liegen bisher nicht vor, wohl aber Berichte
von Kolleg*innen aus anderen europäischen Ländern, dass auch dort
Akzeptanzprobleme unter Pflegenden bestehen.

Vorab: tatsächlich wäre es nicht möglich gewesen, die gesamte Technologie
für mRNA-Impfstoffe in der Kürze der Zeit neu zu entwickeln und zu
erproben. Zur schnellen Entwicklung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 haben
aber verschiedene Aspekte beigetragen. Zum einen konnten Erkenntnisse aus
der Grundlagenforschung der letzten 15 Jahre zum Einsatz von mRNA für die
spezifische Entwicklung der Impfstoffe gegen Covid-19 genutzt werden. Des
Weiteren ist der Zeitraum für die Entwicklung eines neuen Impfstoffes an
die Verfügbarkeit von Studienteilnehmer/innen gebunden sowie von der
Häufigkeit des Auftretens einer Erkrankung abhängig. In der BioNTech/
Pfizer-Studie fanden sich beispielsweise innerhalb von dreieinhalb Monaten
43.500 freiwillige Studienteilnehmer*innen, die bereit waren, sich impfen
zu lassen. Die hohen allgemeinen Infektionsraten führten dann dazu, dass
in der Gruppe der Studienteilnehmer*innen bereits nach vier Monaten ein
guter Vergleich zwischen der Gruppe, die den Impfstoff und der Gruppe, die
ein Placebo erhalten hatte, gezogen werden konnte (IQWiG 2021). Im
Vergleich dazu wurden bei dem Impfstoff gegen Gürtelrose, der 2018 in
Europa zugelassen wurde, zwölf Monate benötigt, um ca. 14.000 freiwillige
Studienteilnehmer/innen zu gewinnen und weitere fünf Jahre bis ausreichend
Studienteilnehmer/innen mit einer Erkrankung eingeschlossen werden konnten
(Steinkamp 2021).

Zudem wurden Studienphasen in Teilen parallel, statt nacheinander
durchgeführt, die
Zulassungsbehörden auch über Zwischenergebnisse informiert, die ihrerseits
der Kontrolle der Impfstoffstudien zu Covid-19 erste Priorität einräumten
und die Produktion des Impfstoffs schon vor der Zulassung hochgefahren
(Ball 2021). Das Ineinandergreifen all dieser Mechanismen ermöglichte
schließlich die Entwicklung und Zur-Verfügung-Stellung von Impfstoffen in
einem erstaunlich kurzen Zeitraum.

Derzeit sind Impfstoffe mit zwei Wirkmechanismen zugelassen oder stehen
kurz vor der
Zulassung: mRNA-basierte Impfstoffe (BioNTech/Pfizer und Moderna) und ein
Impfstoff, der mit einem Trägerstoff arbeitet, der Oxford Impfstoff
(AstraZeneca).

Bei den mRNA (mRNA = Messenger-Ribonukleinsäure) Impfstoffen wird mit dem
Impfstoff eine modifizierte mRNA, die den Bauplan für ein spezifisches
Protein des Corona-Virus enthält, dem menschlichen Körper zugeführt, der
darauf reagiert und zwar erstens mit der Bildung von viralem Protein und
zweitens mit einer Immunantwort auf dieses virale Protein. Bei erneutem
Kontakt mit Sars-Cov-2 Viren werden diese dann mit hoher
Wahrscheinlichkeit durch die im Körper aufgebaute Immunantwort abgewehrt.
Im Vergleich dazu bedient sich der Impfwirkstoff von AstraZeneca eines
Adenovirus als Botenstoff, um im Körper die Immunreaktion anzustoßen. Dem
Adenovirus wird zuvor durch die Entfernung von Genabschnitten die
Möglichkeit entzogen sich im Körper zu vermehren (Deutsches Ärzteblatt
2020b).

Die groß angelegten Studien weisen auf eine hohe Wirksamkeit hin. Dies
gilt für beide
Impfstoffgruppen. Besonders hoch ist die prozentuale Verringerung des
Risikos an Covid-19 zu erkranken bei den mRNA-Impfstoffen. Hier liegt die
Risikoreduktion bei über 94%. Doch auch der Impfstoff von AstraZeneca
zeigt in den Studien eine sehr gute Wirkung mit einer Effektivität von
über 70% (Knoll und Wonodi 2021; Deutsches Ärzteblatt 2020a).

Wenn also alles darauf hinweist, dass die Effektivität hoch zu sein
scheint, wie sieht es nun mit der Sicherheit aus?

Es ist unbestritten, dass mit den beiden mRNA-Impfstoffen ein Verfahren
eingesetzt wird, das bisher noch nicht klinisch im Einsatz ist. Allerdings
wurde ein auf diesem Verfahren basierender Impfstoff in den Prüfstudien
bereits ca. 37.000 Studienteilnehmer*innen verabreicht (ca. 22.000
Studienteilnehmer*Innen in der BioNTech/Pfizer-Studie und ca. 15.000
Studienteilnehmer*innen der Moderna-Studie), ohne dass es zu
schwerwiegenden Nebenwirkungen gekommen ist. Dies bestätigen nicht nur die
Studienleiter*innen selbst, sondern - wichtiger noch - unabhängige
Prüfinstitutionen.

Es bleibt als kritischer Aspekt die relativ kurze Nachbeobachtungszeit im
Anschluss an die
Impfung. Allerdings zeigen sich durch eine Impfung ausgelöste Folgen in
der Regel in den ersten 4-6 Wochen. Da die Zulassung eines Impfstoffes in
Europa einen Nachbeobachtungszeitraum von 6 Wochen voraussetzt, ist dieser
Zeitraum abgedeckt. Um - bei einer millionenfachen Anwendung - nicht
auszuschließende seltene unerwünschte Wirkungen schnell zu erkennen,
müssen zudem in Europa die herstellenden Pharmafirmen ein Jahr lang
monatlich über Wirksamkeit und Sicherheit Bericht erstatten.

Bedenken, dass die mRNA-Impfstoffe das menschliche Genom, also das Erbgut
verändern kann, wird von den Kontrollinstanzen, Zulassungsbehörden und
wissenschaftlichen Expert*innen für unbegründet eingeschätzt, da die mRNA
des Impfstoffs weder in der Lage ist, in den Zellkern zu gelangen, noch
sich dort in DNA umzuwandeln.

Fragen, die offen bleiben, betreffen die Verhinderung einer
asymptomatischen Infektion oder die Dauer des Impfschutz (Arznei-Telegramm
2020).

Weniger eine Frage der Sicherheit als ein Ausdruck der gewollten
Impfantwort des Körpers sind unmittelbare kurzfristige Impfreaktionen wie
Fieber und Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Muskel- oder Gelenkschmerzen,
Übelkeit oder Erbrechen (IQWiG 2021).

Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand sind die Nebenwirkungen der
COVID-19-Impfung
verglichen mit dem Fortbestehen der Pandemie - denn das wäre die
Alternative – recht gering. Bis zum heutigen Tag (Stand 10.01.2021) meldet
das Robert-Koch-Institut 40.343 an und mit COVID-19 verstorbene Personen
allein in Deutschland (RKI 2021). Die an COVID-19 schwer erkrankten
Personen überschreiten diese Zahl noch bei weitem.

Professionell Pflegende sind angetreten, Gesundheit zu fördern und
Krankheit zu verhüten und sich dabei auf die bestverfügbare Wissensbasis
zu stützen. Dies ist die Maxime ihres Handelns. Unter den Bedingungen der
Corona-Pandemie bedeutet dies, sowohl auf die Gesundheit der Menschen mit
Pflegebedarf als auch auf die eigene Gesundheit zu achten. Laut WHO sind
ca. 10% der Covid-19 Fälle Angehörige des Gesundheitspersonals. Nach dem
aktuellen Kenntnisstand ist das Risiko einer Covid-19-Impfung ungleich
geringer als das Risiko durch eine Infektion sich selbst, die Kolleg*innen
und die Menschen mit Pflegebedarf zu gefährden.

Zusammenfassend spricht unter Abwägung des Nutzens und des potentiellen
Risikos der Covid19-Impfung für professionell Pflegende viel dafür sich
impfen zu lassen. Aber machen Sie sich selbst ein Bild auf der Basis
qualitätsgesicherter Informationen!

Vor allem in den sozialen Medien kursieren viele Falschinformationen zur
Impfung. Bitte
informieren Sie sich bei seriösen Quellen über überprüfbare Fakten.
Zum Beispiel
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.htm
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-node.html
https://www.gesundheitsinformation.de/suche/#searchQuery=query=corona

Literaturverzeichnis

Arznei-Telegramm (2020): Impfstoffe gegen COVID-19 … Anlass zur Hoffnung
oder unkalkulierbares Risiko? (51: 89-92). Online verfügbar unter
https://www.arznei-telegramm.de/html/2020_12/2012089_02.html, zuletzt
aktualisiert am 18.12.2020, zuletzt geprüft am 10.01.2021.

Ball, Philip (2021): The lightning-fast quest for COVID vaccines - and
what it means for other diseases. In: Nature 589 (7840), S. 16–18. DOI:
10.1038/d41586-020-03626-1.

Deutsches Ärzteblatt (2020a): AstraZeneca und University of Oxford
publizieren offizielle Phase-III-Daten zu Coronaimpfstoff. Hg. v.
Ärzteblatt.de. Online verfügbar unter
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/119163/AstraZeneca-und-University-
ofOxford-publizieren-offizielle-Phase-III-Daten-zu-

Coronaimpfstoff#comments, zuletzt aktualisiert am 08.12.2020, zuletzt
geprüft am 10.01.2021.

Deutsches Ärzteblatt (2020b): CoVID-19: Britischer Impfstoff erzielt in
höherer Dosis schwächere Wirkung. Hg. v. Ärzteblatt.de. Online verfügbar
unter https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/118646/COVID-19-Britischer-
Impfstoff-erzielt-in-hoeherer-Dosisschwaechere-Wirkung
, zuletzt
aktualisiert am 23.11.2020, zuletzt geprüft am 10.01.2021.

IQWiG (2021): Unterstützung in der Corona-Krise. Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Online verfügbar unter
https://www.gesundheitsinformation.de/unterstuetzung-in-der-corona-
krise.html
, zuletzt geprüft am 10.01.2021.

Knoll, Maria Deloria; Wonodi, Chizoba (2021): Oxford–AstraZeneca COVID-19
vaccine efficacy. In: The Lancet 397 (10269), S. 72–74. DOI:
10.1016/S0140-6736(20)32623-4.
RKI (2021): COVID-19: Fallzahlen in Deutschland und weltweit. Robert-Koch-
Institut. Online verfügbar unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html,
zuletzt aktualisiert am 10.01.2021, zuletzt geprüft am 10.01.2021.

Steinkamp, Gratiana (2021): Warum konnte der mRNA-Impfstoff so schnell
entwickelt werden? Online verfügbar unter https://www.med-wiss.blog/warum-
konnten-corona-impfstoffe-so-schnell-entwickelt-werden/
, zuletzt
aktualisiert am 29.12.2020,
zuletzt geprüft am 10.01.2021.

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Ein Physician Assistant in der stationären Patientenvorsorgung

SRH Hochschule für Gesundheit informiert potentielle Praxispartner über
Chancen des Berufsbildes Physician Assistant.

„Mit dem Physician Assistant dringt ein innovatives Berufsbild auf den
Wachstumsmarkt Gesundheit. Hier am Campus Gera bilden wir
kompetenzorientert diese wichtigen Fachkräfte aus. Ein Grundpfeiler dieses
NC-freien Bachelorstudiengangs ist die Praxisorientierung. Entsprechend
wichtig ist es, dass wir Praxispartner für unsere Studierenden gewinnen
können“, meint Prof. Dr. Tom Ziegler, Studiengangsleiter im
Bachelorstudiengang Pyhsician Assistant am Campus Gera.

Dem entsprechend wird Prof. Dr. Tom Ziegler am 19. Januar 2021, 14:00 bis
16:00 Uhr, potentielle Praxispartner im Rahmen einer Online-
Informationsveranstlatung zum Thema „„Ein PA`ler auf meiner Station. Was
habe ich davon?“ begrüßen.

Der Physician Assistant ist ein medizinischer Assistenzberuf, der vor
allem in den USA sowie seit etwa 15 Jahren in den Niederlanden verankert
ist. Die Etablierung des Berufsbilds des sogenannten Medizinassistenten
bzw. Arztassistenten, wird von der Bundesärztekammer und der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung gefördert. Er soll Ärzte in enger
Zusammenarbeit mit diesen unterstützen und entlasten, womit einer
Zersplitterung der Versorgung und fraglichen Auswirkungen auf
Patientensicherheit und Versorgungsqualität entgegengewirkt werden soll.
Die Idee der einheitlichen Heilkundeausübung des Arztes wird dabei nicht
berührt.

Interessierte können sich bis zum 18. Januar 2021 kostenfrei unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. anmelden.

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Kombinierte Bildgebung weist den Weg für verbesserte Strahlentherapie bei aggressiven Hirntumoren

Patienten mit aggressiven Hirntumoren könnten künftig von einer verbesserten Strahlentherapie profitieren. Grundlage hierfür ist eine kombinierte PET-MRT-Bildgebung  André Wirsig  NCT/UCC
Patienten mit aggressiven Hirntumoren könnten künftig von einer verbesserten Strahlentherapie profitieren. Grundlage hierfür ist eine kombinierte PET-MRT-Bildgebung André Wirsig NCT/UCC

Glioblastome sind besonders aggressive, schnell wachsende Hirntumoren.
Auch bei operativer Entfernung und anschließender Strahlen- und
Chemotherapie kehren sie meist innerhalb eines Jahres zurück. Fortschritte
in der Therapie sind daher dringend nötig. Wissenschaftler aus Dresden und
Heidelberg konnten nun erstmals in einer klinischen Studie zeigen, dass
sich der individuelle Verlauf der Erkrankung mit einer speziellen
Kombinationsdiagnostik aus Positronen-Emissions-Tomographie (PET) und
Magnetresonanztomographie (MRT) deutlich besser als bisher vorhersagen
lässt.

Die zusätzlich zur Standard-MRT-Untersuchung erfolgte PET-Bildgebung vor
Beginn der Radio-Chemotherapie ließ zudem in vielen Fällen Rückschlüsse
auf den Ort zu, an dem der Tumor später erneut auftrat. Darüber hinaus
lieferten die PET-Bilder Informationen für eine noch präzisere
Bestrahlungsplanung. Dies sind wichtige Voraussetzungen, um die
Strahlentherapie künftig weiter zu verbessern und noch passgenauer auf den
einzelnen Patienten zuzuschneiden. Die Ergebnisse ihrer Untersuchung
veröffentlichten die Wissenschaftler im Fachmagazin Clinical Cancer
Research.

Das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen Dresden (NCT/UCC) ist eine
gemeinsame Einrichtung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), des
Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden, der Medizinischen
Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden und des Helmholtz-Zentrums
Dresden-Rossendorf (HZDR).

Jährlich erkranken in Deutschland etwa 4.800 Menschen an einem
Glioblastom, die meisten von ihnen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren. Der
als unheilbar geltende Hirntumor kehrt trotz Behandlung oft nach kurzer
Zeit zurück. Um das Wiederauftreten des Tumors, ein so genanntes Rezidiv,
möglichst lange hinauszuzögern, werden die Patienten nach einer Operation
mit einer intensiven kombinierten Strahlen- und Chemotherapie behandelt.
Wissenschaftler aus Dresden und Heidelberg konnten nun belegen, dass eine
zusätzliche PET-Diagnostik vor Beginn der Radio-Chemo-Therapie wichtige
Informationen liefert, die Grundlage für eine verbesserte Therapie sein
könnten: Mit ihrer Hilfe lässt sich der weitere Verlauf der Erkrankung
genauer vorhersagen, das zu bestrahlende Gebiet präziser berechnen und die
räumliche Lokalisation späterer Rezidive oftmals antizipieren. „Unsere
Langzeitdaten von 89 Patienten bilden die Basis, um die Strahlentherapie
künftig weiter zu verbessern und noch genauer auf den einzelnen Patienten
zuzuschneiden. Ziel ist es, die Behandlung individuell so aggressiv wie
nötig aber so schonend wie möglich zu gestalten“, erklärt Prof. Mechthild
Krause, Direktorin der Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie des
Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden, geschäftsführende
Direktorin am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen Dresden (NCT/UCC),
Leiterin des OncoRay-Zentrums sowie Dresdner Standortsprecherin des
Deutschen Krebskonsortiums (DKTK).

Im Rahmen der Studie wurden die Patienten vor Beginn, sowie wiederholt
nach Abschluss ihrer Radio-Chemo-Therapie mit einer Kombination aus MRT
und PET untersucht. Beide Bildgebungsmethoden können verbliebene
Tumorreste sichtbar machen und einander wechselseitig ergänzen. MRT-
Untersuchungen liefern mithilfe eines starken Magnetfelds und durch
Radiowellen genaue Einblicke in die Hirnstrukturen der Betroffenen. Das
PET-Verfahren macht mittels schwach radioaktiv markierter Substanzen, so
genannter Tracer, die Stoffwechselaktivität im Gewebe sichtbar. In der
vorliegenden Studie wählten die Forscher als Tracer die radiomarkierte
Aminosäure Methionin. Weil die Aufnahme von Aminosäuren im normalen
Hirngewebe im Vergleich zu Krebszellen relativ gering ist, lassen sich
Tumoren mit hohem Kontrast abgrenzen.

Die Forscher konnten zeigen, dass bei Patienten, bei denen sich nach der
Operation aber vor Beginn der Radio-Chemo-Therapie eine auffällige
Traceranreicherung im Gehirn zeigte, der Tumor schneller zurückkehrte. Ein
ähnlicher Zusammenhang gilt für MRT-Bilder, die auf Tumor-Reste hindeuten.
Bei etwa 40 Prozent der Patienten zeigten sich Auffälligkeiten in den PET-
Befunden allerdings ohne entsprechende Hinweise im MRT. „Die PET-
Bildgebung hat daher einen hohen prognostischen Wert und liefert
zusätzlich zur MRT-Bildgebung wichtige Informationen über den weiteren
Krankheitsverlauf“, erklärt Nuklearmedizinerin Dr. Bettina Beuthien-
Baumann vom Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ).

Eine möglichst genaue Prognose des Krankheitsverlaufs vor Beginn der
Radio-Chemo-Therapie ist wichtig, um die weitere Behandlung künftig noch
maßgeschneiderter auf den jeweiligen Patienten anpassen zu können. „Damit
können wir beispielsweise Patienten identifizieren, die trotz der als
unheilbar geltenden Erkrankung ihren Tumor mit hoher Wahrscheinlichkeit
viele Jahre überleben werden. Für diese Patienten gilt es
Therapieverfahren zu wählen, die mit möglichst wenigen Nebenwirkungen
verbunden sind“, sagt Prof. Krause. Bei Patienten, bei denen der Tumor mit
hoher Wahrscheinlichkeit schnell zurückkehrt, ist hingegen eine Behandlung
mit einer erhöhten Strahlendosis denkbar. Dabei ist es besonders wichtig,
den Bereich genau zu kennen, in dem der Tumor aller Voraussicht nach
wieder auftritt. Auch hierfür lieferte die PET-Untersuchung wichtige
Hinweise. In der Studie trat der Tumor bei der Mehrzahl der Patienten in
dem Bereich des Gehirns wieder auf, der bei der initialen PET-Untersuchung
eine vermehrte Traceranreicherung zeigte. Bei den 16 Patienten, die mit
auffälligen MRT- und PET-Befunden die schlechteste Prognose aufwiesen,
ließ sich dieser Zusammenhang sogar in allen Fällen nachweisen. „Besonders
bei dieser Hochrisikogruppe könnte eine Dosiserhöhung in dem durch die
PET-Untersuchung angezeigten Areal ein vielversprechender Weg sein“,
erklärt Prof. Michael Baumann, Wissenschaftlicher Vorstand des DKFZ.

Die zusätzlichen Informationen aus der PET-Untersuchung ermöglichen es
zudem, das zu bestrahlende Gebiet vor Beginn der Radiotherapie präziser zu
berechnen und die Genauigkeit der Therapie zu erhöhen. „Unsere Ergebnisse
weisen darauf hin, dass eine zusätzliche PET-Bildgebung zur
Bestrahlungsplanung deutliche Vorteile bringt. Gemeinsam mit der Klinik
für Nuklearmedizin bieten wir die Kombination aus MRT- und PET-Diagnostik
vor der Radiochemotherapie bereits allen Patienten an, bei denen der
Allgemeinzustand diese zusätzliche Untersuchung zulässt“, sagt
Studienärztin Dr. Annekatrin Seidlitz. „Für die PET-Diagnostik spielt die
Zusammenarbeit mit dem Institut für Radiopharmazie des Helmholtz-Zentrums
Dresden-Rossendorf eine wichtige Rolle. Viele unserer Tracer, wie das im
Rahmen der Studie verwendete Methionin, besitzen nur eine kurze
Halbwertszeit.und müssen oft für jede Untersuchung separat am HZDR
produziert und unmittelbar bereitgestellt werden“, erklärt der Direktor
der Klinik für Nuklearmedizin, Prof. Jörg Kotzerke.

Den Zusammenhang zwischen Auffälligkeiten in den PET-Bildern und der
Position des wiederauftretenden Tumors wollen die Wissenschaftler künftig
in weiteren Studien erforschen. Derzeit werden etwa 20 Prozent aller
Strahlentherapie-Patienten der Klinik für Strahlentherapie und
Radioonkologie des Universitätsklinikums Dresden im Rahmen von Studien
behandelt. „Unser Ziel ist es, Verbesserungen dann möglichst schnell allen
Patienten anbieten zu können“, so Prof. Krause.

Veröffentlichung:
Annekatrin Seidlitz, Bettina Beuthien-Baumann, Steffen Löck, Christina
Jentsch, Ivan Platzek, Klaus Zöphel, Annett Linge, Jörg Kotzerke, Jan
Petr, Jörg van den Hoff, Jörg Steinbach, Dietmar Krex, Gabriele Schmitz-
Schackert, Monique Falk, Michael Baumann, Mechthild Krause: Final results
of the prospective biomarker trial PETra: [11C]-MET-accumulation in
postoperative PET/MRI predicts outcome after radiochemotherapy in
glioblastoma. In: Clinical Cancer Research (Online Publikation 29.
Dezember 2020) https://doi.org/10.1158/1078-0432.CCR-20-1775

Zur Mitteilung steht ein Bild in druckfähiger Auflösung zur Verfügung:
https://www.nct-dresden.de/fileadmin/media/nct-dresden/das-
nct/newsroom/pressemitteilungen/Bild_PETra.jpg

BU: Patienten mit aggressiven Hirntumoren könnten künftig von einer
verbesserten Strahlentherapie profitieren. Grundlage hierfür ist eine
kombinierte PET-MRT-Bildgebung © NCT/UCC/André Wirsig.

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Pulverabenteuer“ in der Diabetes-Diagnostik - Experten fordern Kostenübernahme von sicherer Glukose-Lösung

Der orale Glukosetoleranztest (oGTT) ist von großer Bedeutung für die
Diabetes-Diagnostik. Industriell hergestellte Glukose-Fertiglösungen
werden jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr durchgängig
erstattet – sie sind ab diesem Jahr auch nicht mehr verfügbar. Praxen und
Kliniken müssen die Glukoselösung selbst anmischen, wodurch das Risiko für
Ungenauigkeiten und Verunreinigungen steigt. In einem Positionspapier hat
die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) eine standardisierte
Rezepturvorschrift nach neuesten Erkenntnissen mit einer definierten
Zusammensetzung vorgeschlagen. Sie fordert eine bundeseinheitliche
Regelung zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.

In Deutschland wurden bisher jedes Jahr etwa eine halbe Million Glukose-
Fertiglösungen für den oGTT-Belastungstest verkauft. Hinzu kommen
schätzungsweise einige hunderttausend Glukoselösungen, die von Apotheken,
Praxen oder Kliniken selbst angefertigt werden. „In der Diabetes-
Diagnostik besteht ein großer Bedarf an Glukose-Lösungen“, berichtet
Professor Dr. rer. nat. Lutz Heinemann, Vorsitzender der Kommission
„Labordiagnostik in der Diabetologie der DDG & DGKL“. Umso wichtiger sei
es, dass diese qualitätsgesichert hergestellt werden und zuverlässige
Ergebnisse liefern. Davon hängt die Gesundheit von jährlich
hunderttausenden Patienten ab. „Besonders wichtig ist eine sichere
Durchführung dieses diagnostischen Tests beim Screening auf
Schwangerschaftsdiabetes (GDM), um Mutter und ungeborenes Kind nicht zu
gefährden“, so Heinemann.

Das letzte Fertigarzneimittel ist inzwischen außer Handel und nur noch
begrenzt verfügbar. Daher gilt es, die reibungslose Versorgung mit einer
qualitätsgesicherten Glukoselösung sicherzustellen. In einem kürzlich
veröffentlichten Positionspapier hat die DDG die Problematik dargelegt und
einen Vorschlag für die standardisierte Herstellung einer zuverlässigen
Glukose-Lösung durch die Apotheken nach dem Deutschen Arzneimittel-Codex
gemacht.1 „Wir haben damit die Weichen für eine sichere Umstellung von
einem industriell hergestellten Glukose-Präparat auf eine gleichwertig
manuell herzustellende Lösung gestellt. Es ist jedoch notwendig, diesen
Mehraufwand, der in Apotheken und Praxen entsteht, mit einem
kostendeckenden Preis zu honorieren“, fordert der Mitverfasser des
Positionspapiers Manfred Krüger. Er ist Apotheker und Mitglied der
Kommission „Apotheker in der Diabetologie“ (BAK/DDG).

Die DDG setzt sich daher für eine grundsätzliche Überprüfung der
bestehenden Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen
Vereinigungen hinsichtlich der Erstattung der oGTT-Glukoselösung ein. „Nur
so können wir den standardisierten Rezepturvorschlag in der Breite nutzbar
machen und vermeiden, dass die Lösungen in Eigenregie hergestellt werden
und schlimmstenfalls zu falschen Diagnosen und schweren Zwischenfällen
führen“, betont Dr. med. Nikolaus Scheper, Vorsitzender des Bundesverbands
Niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND). Denn als pragmatische
Alternative werde vielfach Glukosepulver in der Praxis selbst abgewogen
und mit Wasser aufgelöst oder eine von der lokalen Apotheke per
Rezepturverordnung oder -anforderung hergestellte Glukoselösung
eingesetzt. „Die Herstellung in der Praxis ist potenziell mit
Qualitätsproblemen behaftet, die wir in früheren Stellungnahmen2 dargelegt
haben“, ergänzt Heinemann.

Seit Jahren weist die DDG auf den durch die Selbst-Anmischung erhöhten
organisatorischen Aufwand für die Behandelnden und insbesondere auf
gesundheitliche Risiken für die Patientinnen und Patienten hin. „Wir
brauchen endlich eine standardisierte und bundeseinheitliche Regelung zur
Erstattung der Kosten für diese Glukoselösung durch alle Krankenkassen, um
die Behandelnden zu entlasten und unseren ärztlichen Versorgungsauftrag
auf wissenschaftlich gesicherter Grundlage zu gewährleisten“, sind sich
die Experten einig.

Literatur:

1) Positionspapier zur Herstellung einer oGTT-Lösung für die Diagnose
eines Diabetes einschließlich eines Gestationsdiabetes: Analyse und
Vorschläge zur Herstellung https://www.deutsche-diabetes-
gesellschaft.de/politik/stellungnahmen/addendum-zum-gemeinsamen-
positionspapier-zur-herstellung-einer-ogtt-loesung-fuer-die-diagnose-
eines-diabetes-einschliesslich-eines-gestationsdiabetes-analyse-und-
vorschlaege-zur-herstellung


Der Vorschlag für die Herstellung der Glukoselösung ist auch im
Rezepturenfinder in der DAC/NRF-Plattform auch für Ärzte kostenlos
abrufbar: https://dacnrf.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=arzt

2) Herstellung der Glukoselösung für einen oralen Glukosebelastungstest:
Stellungnahme der AG Diabetes & Technologie der DDG (AGDT), der AG
Diabetes & Schwangerschaft (AGDS) und der Kommission Labordiagnostik in
der Diabetologie der DDG und DGKL https://www.deutsche-diabetes-
gesellschaft.de/politik/stellungnahmen/herstellung-der-glukoseloesung-
fuer-einen-oralen-glukosebelastungstest-stellungnahme-der-ag-diabetes-
technologie-der-ddg-agdt-der-ag-diabetes-schwangerschaft-agds-und-der-
kommission-labordiagnostik-in-der-diabetologie-der-ddg-und-dgkl


Zur Hintergrundinformation:

DDG Pressemitteilung vom 13. November 2020: DDG gibt Praxen, Kliniken und
Apotheken eine Anleitung für die sichere Verfügbarkeit von oGTT-
Glukoselösungen an die Hand - Unnötige Risiken in der Diabetesdiagnostik
vermeiden https://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/presse/ddg-gibt-
praxen-kliniken-und-apotheken-eine-anleitung-fuer-die-sichere-

verfuegbarkeit-von-ogtt-glukoseloesungen-an-die-hand

DDG Pressemitteilung vom 10. September 2020: Schwangerschaftsdiabetes –
dringender Verbesserungsbedarf im Screening-Verfahren - DDG fordert eine
Reform der Mutterschaftsrichtlinien und die Kostenerstattung von
Blutzuckermessgeräten https://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/presse
/schwangerschaftsdiabetes-dringender-verbesserungsbedarf-im-screening-

verfahren

DDG Pressemitteilung vom 29. November 2019: Folgenreicher Sparkurs beim
Test auf Schwangerschaftsdiabetes - DDG fordert von Krankenkassen
flächendeckende Erstattung der Glukose-Fertiglösungen https://www
.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/presse/folgenreicher-sparkurs-beim-
test-auf-schwangerschaftsdiabetes

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