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Langzeitpflege: Ein Mindestmaß an Kontakten trotz Infektionsschutzes

In seiner am heutigen Freitag veröffentlichten Ad-hoc-Empfehlung schlägt
der Deutsche Ethikrat Maßnahmen vor, die in Einrichtungen der
Langzeitpflege lebenden Menschen trotz der aktuell gebotenen
Infektionsschutzmaßnahmen ein Mindestmaß an sozialen Kontakten sichern
sollen.

Personen, die dauerhaft auf Pflege in Einrichtungen der Alten- oder
Behindertenhilfe angewiesen sind, laufen derzeit in besonderem Maße
Gefahr, durch Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
in soziale Isolation zu geraten. Eingeschränkt sind neben Besuchen durch
An- und Zugehörige vielfach auch Kontakte zu anderen Bewohnerinnen und
Bewohnern sowie zu Dienstleistern. So berechtigt solche Maßnahmen zur
Eindämmung des aktuellen Infektionsgeschehens auch sind, so verschlechtert
sich die Lebenssituation der Betroffenen ganz erheblich.

Zwar hat der Gesetzgeber mit der jüngsten Novellierung des
Infektionsschutzgesetzes ausdrücklich vorgeschrieben, dass in Alten- oder
Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe trotz aller
Schutzmaßnahmen ein Mindestmaß an sozialen Kontakten stets gewährleistet
bleiben muss. Damit ist jedoch nur angedeutet, welche konkreten
Kontaktregelungen den Zielen des Infektionsschutzes ebenso wie den
individuellen Ansprüchen auf soziale Teilhabe gerecht werden. Der Deutsche
Ethikrat möchte daher die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich
der pflegerischen Langzeitversorgung mit einigen ethischen Aussagen zur
Bestimmung des auch unter Pandemiebedingungen noch zu gewährleistenden
Mindestmaßes an sozialen Kontakten unterstützen.

In seiner Ad-hoc-Empfehlung fordert der Deutsche Ethikrat unter anderem,
bei der Bestimmung des Mindestmaßes sozialer Kontakte weniger deren Anzahl
und Häufigkeit als vielmehr deren Qualität in den Blick zu nehmen. Zudem
müsse stets individuell beantwortet werden, welche Beschränkungen
hinsichtlich Art und Häufigkeit sozialer Kontakte sich in welcher Weise
auf die Lebensqualität der einzelnen Person mit Pflegebedarf auswirken. Wo
immer dies vertretbar ist, sollen die in Einrichtungen der Langzeitpflege
Lebenden selbst über die Auswahl ihrer Kontaktpersonen entscheiden.

Außerdem sollten auch Formen virtuellen Kontakts ermöglicht und Angebote
bereitgestellt werden, die ihrerseits zur Integration, Teilhabe und
Lebensqualität der in Einrichtungen der Langzeitpflege Wohnenden
beitragen. Dabei wird allerdings betont, dass der virtuelle Kontakt als
Ergänzung und nicht als Ersatz für den physischen Kontakt zu verstehen
ist.

Der Ethikrat hebt hervor, dass die Einrichtungen vielfach auf zusätzliche
personelle Ressourcen angewiesen sind, um ein Mindestmaß an sozialen
Kontakten sicherzustellen sowie Aktivierungsangebote vorzuhalten. Zudem
legt er dar, wie wichtig eine Stärkung der Pflege auch und gerade in
Zeiten der Pandemie ist.

Die Ad-hoc-Empfehlung „Mindestmaß an sozialen Kontakten in der
Langzeitpflege während der Covid-19-Pandemie“ ist von der Website des
Deutschen Ethikrates abrufbar unter
https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Ad-hoc-
Empfehlungen/deutsch/ad-hoc-empfehlung-langzeitpflege.pdf.

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COVID-19: Raumluft in Krankenhäusern und Pflegeheimen erfordert mehr Aufmerksamkeit

Empfehlungen gegen Ausbreitung von COVID-19 über Aerosole in Räumen - vorallem in Krankenhäusern und Pfelegeheimen  Beate Richter, TROPOS
Empfehlungen gegen Ausbreitung von COVID-19 über Aerosole in Räumen - vorallem in Krankenhäusern und Pfelegeheimen Beate Richter, TROPOS

Internationales Forscherteam legt Empfehlungen vor, wie die Ausbreitung
von COVID-19 über Aerosole in Räumen reduziert werden kann
Um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in
Krankenhäusern und Pflegeheimen einzudämmen sind eine Vielzahl von
Maßnahmen notwendig. Besonders wichtig sei es, eine angemessene Strategie
zum Schutz des Gesundheitspersonals vor der Übertragung aus der Luft zu
entwickeln. Der Raumluft in solchen Einrichtungen und der Weiterbildung
des Personals sollte daher mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden, empfehlen
Forschende des Leibniz-Instituts für Troposphärenforschung (TROPOS) in
Leipzig, des CSIR-National Physical Laboratory in New Delhi, des Institute
of Atmospheric Science and Climate in Rom und von 2B Technologies,
Colorado. Aus Sicht der Aerosol-Fachleute sei es notwendig, verschiedene
Maßnahmen zu kombinieren, schreibt das Forscherteam im Fachjournal
International Journal of Environmental Research and Public Health in einem
redaktionellen Beitrag. Dazu zählen beispielsweise regelmäßiges Lüften,
das Kontrollieren des Frischluftverbrauchs per CO2-Monitor und die
Verwendung von Luftbefeuchtern, um die relative Luftfeuchtigkeit in
Innenräumen bei 40 bis 60 Prozent zu halten. Wenn nicht ausreichend
gelüftet werden kann, dann sei auch der Einsatz von mobilen Luftreinigern
angebracht.

Das Risiko der Ansteckung ist in Krankenhäusern und Pflegeheimen besonders
hoch, da sich Infizierte und Gesunde lange in einem Raum aufhalten können
und das Virus dabei über unsichtbare Aerosolpartikel in der Luft auch über
Entfernungen von mehreren Metern übertragen werden kann. Medienberichten
zufolge soll es bereits in fast einem Zehntel der 12.000 Alten- und
Pflegeheime in Deutschland COVID-19-Erkrankungen geben. Auch bei den
Neuinfektionen in Sachsen gelten Heime inzwischen als Hotspot für
Neuinfektionen.

Seit Ausbruch der Pandemie Anfang 2020 häufen sich Berichte zu
Übertragungen über Aerosol-Partikel in der Raumluft von Krankenhäusern und
Pflegeheimen. Dazu zählen wissenschaftliche Berichte aus Krankenhäusern in
China und den USA, aber auch aus einem Pflegeheim in den Niederlanden, wo
sich das Virus offensichtlich über das Lüftungssystem über
Aerosolpartikeln verbreiten konnte weil auf einer Station ungefilterte
Innenluft im Kreis zirkulierte. Als weiterer Beweis wurde SARS-CoV-2 auf
den Staubfiltern der Klimaanlage dort nachgewiesen. „Die Komplexität der
Aerosol-Übertragung von SARS-CoV-2, insbesondere in Innenräumen, ist noch
lange nicht gelöst und es besteht die Notwendigkeit, geeignete Richtlinien
zum Schutz des medizinischen Personals zu erstellen. Wir versuchen daher
mit dieser Publikation Empfehlungen zu geben für Maßnahmen, die nicht nur
zur Eindämmung der momentanen, sondern auch von zukünftigen Viruspandemien
beitragen könnten“, berichtet Prof. Alfred Wiedensohler vom TROPOS.

Die Ausbreitung des Virus über Aerosole ist nach Ansicht vieler Fachleute
ein wesentlicher Grund dafür, dass die Zahlen der Corona-Infektionen in
Europa im Herbst drastisch gestiegen sind. Die Menschen halten sich länger
innen auf und mit sinkenden Temperaturen werden viele Innenräume deutlich
seltener gelüftet. Die Konzentrationen an Viren in der Luft kann dabei
stark ansteigen, wenn sich Infizierte im Raum aufhalten. Einfache Mund-
Nasen-Masken können zwar den Ausstoß der Viren über die Atemwege deutlich
reduzieren, aber nicht völlig verhindern. Mit der Anzahl der Personen und
der Dauer des Aufenthalts im Raum kann daher das Risiko deutlich
ansteigen. Besonders betroffen sind davon Krankenhäuser und Pflegeheime,
weil dort zusätzliche Risikofaktoren hinzukommen: besonders empfindliche
Personen, sehr langer Aufenthalt in einem Raum und mitunter medizinische
Verfahren wie Intubation auf Intensivstationen, bei denen viel Aerosol
produziert wird.

Mit einer Reihe von Maßnahmen kann die Viren-Ausbreitung über die Raumluft
reduziert werden. Allerdings gibt es keine einzelne Maßnahme, die dies
vollständig leisten kann, sondern es kommt darauf an, die Innenraumluft zu
kontrollieren und verschiedene Maßnahmen zu kombinieren:
„Als Schutz gegen die Übertragung von SARS-CoV-2 über die Luft in
geschlossenen Räumen besonders bei kaltem und trockenem Wetter empfehlen
wir Luftbefeuchter, um die relative Luftfeuchtigkeit im Raum im Bereich
von 40 bis 60 Prozent zu halten und das Risiko einer Atemwegsinfektion zu
verringern. Im Bereich um etwa 50 Prozent relative Luftfeuchtigkeit sind
die menschlichen Schleimhäute am widerstandsfähigsten gegenüber
Infektionen und außerdem können die Viren in den Aerosolpartikeln weniger
lange überleben als bei trockenerer oder sehr feuchter Luft“, erklärt Dr.
Ajit Ahlawat vom TROPOS.
Sehr wichtig ist, dass ständig genug Frischluft über die Klimaanlage oder
durch Lüften zugeführt wird. Mit Messgeräten für Kohlendioxid (CO2) kann
dies kontrolliert werden. Erreicht die CO2-Konzentration in der Raumluft
einen Wert von 1000ppm, dann ist es höchste Zeit, zu lüften. Der hohe
CO2-Wert innen zeigt an, dass sich viel ausgeatmete Luft im Raum befindet.
Sollte sich im Raum eine infizierte Person befinden, dann würden auch
viele Viren mit den Aerosolen in der Luft schweben und könnten von einer
gesunden Person eingeatmet werden. Das Heizungs-, Lüftungs- und
Klimasystem (englisch: HVAC) sollte eine Mindesteffizienz von MERV-13
haben, um selbst sehr kleine Partikel aus der Luft zu filtern. (MERV steht
für Minimum Efficiency Reporting Value und ist eine Norm aus den USA, die
von der American Society of Heating, Refrigerating and Air-Conditioning
Engineers (ASHRAE) festgelegt wurde.)
Wenn es nicht möglich ist, den Raum ausreichend zu lüften, dann sollte
versucht werden, die Konzentration von Viren in der Raumluft durch
Luftreiniger zu reduzieren. Diese Luftreiniger sollten jedoch über so
genannte HEPA-Filter (High Efficiency Particle Absorbing) verfügen.
Luftreiniger können jedoch immer nur eine zusätzliche Maßnahme sein, da
sie die Zufuhr von Frischluft und damit Sauerstoff nicht ersetzen können.

Besonderen Schutz braucht das medizinische Personal bei Verfahren und
chirurgischen Eingriffen, bei denen potenziell infektiöse Aerosolpartikel
entstehen - wie z.B. Zahnbehandlungen oder Intubation auf
Intensivstationen. Dabei sollten ventilfreie Partikelfiltermasken, so
genannte Atemschutzmasken wie z.B. N95, getragen und darauf geachtet
werden, dass diese dicht auf der Haut aufliegen. „Vermeiden Sie die
Verwendung der Atemschutzmasken des Typs FFP2 und FFP3, die über ein
Ausatemventil oder eine Belüftung verfügen, da diese Arten von
Atemschutzmasken nicht ausreichen. Zur Risikominderung sollte auch
Schutzausrüstung wie eine Schutzbrille getragen werden“, rät Dr. Francesca
Costabile vom Institute of Atmospheric Science and Climate (ISAC) in Rom.
Darüber hinaus empfehlen die Forschenden, bei Patienten mit COVID-19,
aerosolerzeugende Verfahren und Behandlungen nach Möglichkeit zu
vermeiden, um das Infektionsrisiko für das medizinische Personal zu
verringern. Zu den aerosolerzeugenden Behandlungen gehören in der Regel
Medikamente, die über einen Zerstäuber verabreicht werden. Um das Risiko
einer Aerosolbildung von SARS-CoV-2 durch den Vernebelungsprozess zu
vermeiden, sollten inhalierende Medikamente nach Möglichkeit mit einem
Dosier-Inhalator und nicht mit einem Zerstäuber verabreicht werden.

Umsicht sei auch bei der Desinfektion der Räume angebracht: „Wir
empfehlen, die Desinfektion mit UV-C-Licht nicht zu oft anzuwenden. Obwohl
bekannt ist, dass das UV-C-Licht die SARS-CoV-2-Viren zerstört, erhöht es
letztlich die Ozonkonzentrationen in Innenräumen und kann sich so negativ
auf die Gesundheit auswirken, wenn die Raumluft nicht ausreichend
ausgetauscht wird“, betont Dr. Sumit Kumar Mishra vom CSIR - National
Physical Laboratory. Negative Folgen kann auch das Versprühen von
oxidierenden Chemikalien in der Luft wie z.B. Wasserstoffperoxid (H2O2)
haben. In Innenräumen führen dieses Chemikalien zu toxischen chemischen
Reaktionen, die weitere Luftschadstoffe erzeugen und das zentrale
Nervensystem und die Lungen der Menschen schädigen.

Die Weiterbildung des Personals von Krankenhäusern und Pflegeheimen sei
extrem wichtig, um die Virenausbreitung über die Raumluft zu verhindern,
betont das internationale Forschungsteam. Das medizinische Personal müsse
angemessen geschult werden, damit es die Empfehlungen befolgen kann. Es
sei wichtig, auf die Risiken durch die Übertragung von SARS-CoV-2 über die
Luft aufmerksam zu machen. Solche Empfehlungen könnten - wenn sie von den
Gesundheitsbehörden angemessen zur Verfügung gestellt und vom
medizinischen Personal umgesetzt werden - deutlich dazu beitragen, das
Risiko der Übertragung über die Luft in Krankenhäusern und Pflegeheimen zu
verringern, bis Impfungen großflächig wirken werden. Tilo Arnhold

Publikation:
Ahlawat, A.; Mishra, S.K.; Birks, J.W.; Costabile, F.; Wiedensohler, A.
Preventing Airborne Transmission of SARS-CoV-2 in Hospitals and Nursing
Homes. Int. J. Environ. Res. Public Health 2020, 17, 8553. DOI:
10.3390/ijerph17228553
https://doi.org/10.3390/ijerph17228553

Empfehlungen zur Reduzierung der Aerosol-Übertragung von SARS-CoV-2 in
Innenräumen für die Wintersaison auf der Grundlage wissenschaftlicher
Veröffentlichungen:
https://www.tropos.de/fileadmin/user_upload/Aktuelles/News/Bilder/Bilder_2020
/201209_Schutz_vor_COVID19_innen_-_Empfehlungen_Winter_-_de.pdf

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Diabetesverbände fordern ein bundesweit flächendeckendes Parallelangebot von Präsenz- und Videoschulungen

Neuer Lockdown: Rasche G-BA-Bewilligung von Videoschulungen notwendig
Diabetesverbände fordern ein bundesweit flächendeckendes Parallelangebot
von Präsenz- und Videoschulungen in der Diabetologie – auch nach der
Corona-Pandemie

Um Patientinnen und Patienten vor einer COVID-19-Infektion zu schützen,
hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 8. April 2020 einen
Eilbeschluss zum Aussetzen der Schulungen und Dokumentationen im Rahmen
von Disease-Management-Programmen (DMP) erlassen. Auch darin enthaltene
verpflichtende Schulungen für Menschen mit Diabetes Typ 1 und Typ 2 sind
davon betroffen. Einzelne KV-Bezirke erlauben übergangsweise Online-
Angebote, die jedoch laut G-BA-Beschluss nur noch bis Ende 2020
unterstützt werden. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) fordert
gemeinsam mit weiteren Diabetesverbänden in einem aktuellen
Positionspapier die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den G-BA dazu
auf, rasch Regelungen zu verabschieden, die eine Videoschulung als
Ergänzung zur Präsenzgruppenschulung für Diabetespatienten im Rahmen der
DMP Diabetes während des neuen Lockdowns – aber auch dauerhaft –
ermöglichen.

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Jährlich erkranken über 500.000 Menschen neu an Typ-2-Diabetes, rund 3.100
Patienten an Typ-1-Diabetes. „Sie benötigen zeitnah nach der Diagnose eine
strukturierte Schulung, um das notwendige Wissen und die Fertigkeiten im
Umgang mit dem Diabetes zu erlernen und mögliche, auch tödliche, Risiken
der Stoffwechselerkrankung wie schwere Unterzuckerungen und auch
Folgekomplikationen zu vermeiden“, erklärt Professor Dr. phil. Bernhard
Kulzer, Mitglied des DDG Ausschusses „Qualitätssicherung, Schulung &
Weiterbildung“. Es sei daher eine wichtige und richtige Entscheidung
einzelner KV-Bezirke gewesen, nach dem G-BA-Beschluss im April die
Videoschulung für DMP-anerkannte strukturierte Schulungs- und
Behandlungsprogramme übergangsweise während der COVID-19-Pandemie zu
erlauben. „Durch die Videoschulungen konnten viele Betroffene weiterhin
regelmäßig und ohne Ansteckungsgefahr strukturiert geschult werden.“

Doch da diese Angebote noch nicht flächendeckend verfügbar und auch
bislang nicht dauerhaft geplant sind, fordern DDG, der Bundesverband
Niedergelassener Diabetologen (BVND), der Verband der Diabetes Beratungs-
und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) und diabetesDE – Deutsche
Diabetes-Hilfe, auch über das Jahresende hinaus Schulungen per Video als
einen zentralen Bestandteil der strukturierten Diabetestherapie zu
ermöglichen. „Die Dringlichkeit besteht besonders für die Zeit des neuen
bundesweiten Lockdowns bis zum 10. Januar 2021“, so Kulzer. Bundesweit
müssen alle Kassenärztlichen Vereinigungen zum Wohle von Menschen mit
Diabetes sehr rasch Sonderregelungen für die Videoschulung treffen.

Denn besonders die Corona-Pandemie stelle Menschen mit chronischen
Erkrankungen vor eine harte Belastungsprobe: „Schulungsmaßnahmen sind also
gerade in für Diabetespatienten besonders belastenden Zeiten von COVID-19
eine sehr empfehlenswerte Maßnahme, um durch eine bessere glykämische
Kontrolle das Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung
zu minimieren, sowie psychische Belastungen zu reduzieren und psychischen
Problemen vorzubeugen“, betont Kulzer.
Die Erfahrungen mit Videoschulungen in den letzten Monaten zeigten, dass
diese nicht nur eine wichtige Alternative in Coronazeiten darstellen,
sondern auch eine geeignete ergänzende Option zur Präsenzschulung sind.
„Seit dem Beschluss des G-BA sind schon in 10 von 17 Bezirken der KV
befristete Regelungen geschaffen worden“, begrüßt Kulzer. DDG, VDBD, BVND
und diabetesDE setzen sich deshalb für ein dauerhaftes Parallelangebot von
Präsenz- und Videoschulungen in der Diabetologie ein. „Die
Kassenärztlichen Vereinigungen sollten einheitliche Regelungen für alle
KV-Bezirke Deutschlands treffen und damit die Videoschulung als Ergänzung
zur Präsenzgruppenschulung für Diabetespatienten im Rahmen der DMP
Diabetes ermöglichen“, so DDG Präsidentin Professor Dr. med. Monika
Kellerer. „Wir sehen den G-BA in der Pflicht, durch eine entsprechende
Änderung der Richtlinien die Videoschulung als Ergänzung zur
Präsenzgruppenschulung für Diabetespatienten im Rahmen der DMP Diabetes zu
regeln.“ Generelle Voraussetzungen seien jedoch die Durchführung von
Videoschulungen mit den DMP-Diabetes zertifizierten strukturierten
Schulungs- und Behandlungsprogrammen, die von der KBV gesetzten
Datenschutzstandards sowie die entsprechende Qualifikation – eine
Weiterbildung zur Diabetesberater/in DDG beziehungsweise
Diabetesassistent/in DDG.

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Zur Hintergrundinformation:

¹Gemeinsame Stellungnahme von DDG, VDBD, BVND und diabetesDE zur
Videoschulung als sinnvolle Ergänzung zur Präsenzschulung: <https://www
.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/politik/stellungnahmen/gemeinsame-
stellungnahme-von-ddg-vdbd-bvnd-und-diabetesde-zur-videoschulung-als-
sinnvolle-ergaenzung-zur-praesenzschulung
>

DDG Pressemitteilung vom 12.5.2020: Videoschulungen unterstützen Menschen
mit Diabetes: DDG, BVND, VDBD und diabetesDE begrüßen erste Regelungen zur
Videoschulung für die Zeit der Covid-19-Pandemie <https://www.deutsche-
diabetes-gesellschaft.de/presse/videoschulungen-unterstuetzen-menschen-
mit-diabetes
>

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Über die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG):
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) ist mit mehr als 9200 Mitgliedern
eine der großen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften in
Deutschland. Sie unterstützt Wissenschaft und Forschung, engagiert sich in
Fort- und Weiterbildung, zertifiziert Behandlungseinrichtungen und
entwickelt Leitlinien. Ziel ist eine wirksamere Prävention und Behandlung
der Volkskrankheit Diabetes, von der mehr als acht Millionen Menschen in
Deutschland betroffen sind. Zu diesem Zweck unternimmt sie auch
umfangreiche gesundheitspolitische Aktivitäten.

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Keine Angst vor Strahlentherapie

 Bei der Strahlentherapie wird die Strahlendosis zielgenau auf den Tumor des Patienten gelenkt. Gesundes Gewebe wird dabei weitestgehend geschont. frau-bestrahlung-strahlentherapie-brust-arzt-shutterstock_1091529116.jpg
Bei der Strahlentherapie wird die Strahlendosis zielgenau auf den Tumor des Patienten gelenkt. Gesundes Gewebe wird dabei weitestgehend geschont. frau-bestrahlung-strahlentherapie-brust-arzt-shutterstock_1091529116.jpg

Die Strahlentherapie ist eine der tragenden Säulen in der Behandlung von Krebs. Ihr großer Vorteil ist ihre ziel- und dosis-genaue Verabreichung im Tumor, die auf jeden Patienten individuell abgestimmt ist. Und das bei relativ geringfügigen Nebenwirkungen. Dennoch haben viele Patienten Bedenken vor einer Strahlentherapie. Die Strahlung, die man nicht sieht oder schmeckt, macht ihnen Angst. Die Strahlentherapie ist eine häufig eingesetzte Methode, um Krebs erfolgreich zu behandeln. Jeder zweite Krebspatient wird im Laufe seiner Erkrankung bestrahlt – zur Heilung oder – bei fortgeschrittenem Krebs –  zur Schmerzlinderung und zur Verbesserung der Lebensqualität. Dennoch haben manche Patienten Angst vor der Strahlentherapie. Ursachen hierfür können falsche Vorstellungen und fehlende Informationen sein. Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums beantwortet typische Fragen.  

Bei der Strahlentherapie wird der Tumor zielgenau in der Regel in mehreren Sitzungen mit energiereicher Strahlung behandelt, so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig. Ziel ist es, möglichst alle Krebszellen zu töten. Für eine präzise Bestrahlung wird für jeden Patienten ein individueller Bestrahlungsplan erstellt. Die Art des Tumors, seine Ausdehnung im Körper, das Stadium der Erkrankung sowie der Gesundheitszustand des Patienten und eventuell bereits erfolgte Bestrahlungen, gehen in diese Planung ein. Neue Techniken bei den Bestrahlungsgeräten und immer präzisere computerbasierte Steuerung sorgen dafür, dass gesundes Gewebe immer besser geschont wird. Trotzdem sollten Betroffene wissen: Nebenwirkungen und Spätfolgen lassen sich nie ganz ausschließen. Auch kommt eine Bestrahlung nicht bei jeder Krebsart infrage.

Wissen kann Ängste nehmen

Trotz der Erfolge der Strahlentherapie im Kampf gegen Krebs, machen sich Krebspatienten vor einer Behandlung häufig Sorgen. „Strahlen entziehen sich unserer Wahrnehmung, sie sind nicht greifbar, wir können sie weder sehen noch hören oder riechen. Das empfinden manche als bedrohlich“, so Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums. Bei der Strahlentherapie kommen jedoch streng geprüfte Geräte zum Einsatz, bei denen die Strahlenabgabe exakt gesteuert wird und mehrere Kontrollmechanismen eine Fehldosierung verhindern. Weg-Remers: „Wir empfehlen Krebspatienten, die sich Sorgen wegen der Strahlentherapie machen, dies mit dem behandelnden Arzt zu besprechen. Oft können Befürchtungen so aus der Welt geschafft werden.“ Auch der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums beantwortet täglich kostenlos unter 0800-4203040 oder unter der E-Mail krebsinformationsdienst@dkfz.de individuelle Fragen zur Bestrahlung, wissenschaftlich fundiert, neutral und unabhängig.

Wo ist die Strahlung nach der Bestrahlung?

Nicht allen Krebspatienten ist bewusst, dass nach einer Bestrahlung und dem Abschalten des Gerätes keine Gefahr mehr besteht – weder vom Raum noch von der bestrahlten Person selbst geht Strahlung aus. Die Strahlung, die vom Bestrahlungsgerät abgegeben wurde, entfaltet ihre Wirkung nur am Zielort, der vorab im individuellen Bestrahlungsplan festgelegt wurde. Wichtig zu wissen: Dies ist anders als bei der sogenannten Radionuklidtherapie: Hier werden Tumoren mit radioaktiven Substanzen behandelt, die in die Blutbahn gespritzt werden und für einige Zeit im Körper verbleiben. Diese Substanzen gelangen über das Blut direkt zu den Tumorzellen und werden von diesen entweder aufgenommen oder docken an diesen an. Ähnlich verhält es sich mit radioaktiven Implantaten, sogenannten Seeds, die direkt in das zu bestrahlende Gewebe eingelegt werden und dauerhaft dort verbleiben. Da bei dem Zerfall der radioaktiven Substanzen Strahlung frei wird, kann eine geringe Strahlenbelastung der Umwelt nicht sicher ausgeschlossen werden. Daher bleiben die Patienten einige Zeit im Krankenhaus, bis die verabreichte Dosis ausgeschieden ist oder die Strahlung abgeklungen ist. 

Wie ist das mit Nebenwirkungen? 

Gänzlich frei von Nebenwirkungen ist die Strahlentherapie nicht. Die verwendeten Bestrahlungsgeräte und auch der Bestrahlungsplan sorgen dafür, dass die Nebenwirkungen möglichst gering sind. Häufig treten als unmittelbare Folge der Bestrahlung leichte Hautrötungen, sonnenbrandähnliche Beschwerden und gereizte Schleimhäute auf. Diese Beschwerden sind jedoch zeitlich begrenzt und behandelbar. 

Kann Strahlentherapie Krebs verursachen?

Das Risiko eines Zweittumors nach 10 bis 30 Jahren aufgrund der Bestrahlung ist gering. Trotzdem ist es wichtig, dass der Arzt gemeinsam mit dem Betroffenen Nutzen und mögliches Risiko sorgfältig abwägt. Der Nutzen der Strahlentherapie übersteigt jedoch in der Regel die möglichen Risiken um ein Vielfaches.

Warum sind es so viele kurze Sitzungen und nicht eine lange? 

Die Strahlentherapie erfolgt bei vielen Tumorerkrankungen in mehreren Sitzungen. Damit sich gesundes Gewebe von der Bestrahlung erholen kann, sind Bestrahlungspausen wichtig. Der genaue Behandlungsablauf einschließlich Pausen wird im Bestrahlungsplan festgelegt. Es gibt verschiedene Schemata, in denen sowohl die Strahlendosis, als auch der zeitliche Abstand ihrer Verabreichung genau festgelegt sind. Welches zum Einsatz kommt, hängt vom Tumor ab.

Bin ich allein im Behandlungsraum? 

Um die Belastung der Klinik-Mitarbeiter durch Streustrahlung zu vermeiden, verlassen sie während der Bestrahlung den Behandlungsraum. Über Gegensprechanlage und Kameras stehen sie aber jederzeit mit den Patienten in Kontakt. Außerdem dauert die Bestrahlung nur wenige Minuten. 

Auch wenn die Strahlentherapie nicht für alle Krebsarten geeignet ist, bei der Behandlung vieler Krebserkrankungen stellt sie eine wichtige Methode dar, die häufig maßgeblich zur Heilung beitragen kann. 

 Weiterführende Informationen zum Thema bieten die Internetseiten des Krebsinformationsdienstes unter https://www.krebsinformationsdienst.de/behandlung/strahlentherapie-nuklearmedizin/strahlentherapie-nebenwirkungen.php

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