Langzeitpflege: Ein Mindestmaß an Kontakten trotz Infektionsschutzes
In seiner am heutigen Freitag veröffentlichten Ad-hoc-Empfehlung schlägt
der Deutsche Ethikrat Maßnahmen vor, die in Einrichtungen der
Langzeitpflege lebenden Menschen trotz der aktuell gebotenen
Infektionsschutzmaßnahmen ein Mindestmaß an sozialen Kontakten sichern
sollen.
Personen, die dauerhaft auf Pflege in Einrichtungen der Alten- oder
Behindertenhilfe angewiesen sind, laufen derzeit in besonderem Maße
Gefahr, durch Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
in soziale Isolation zu geraten. Eingeschränkt sind neben Besuchen durch
An- und Zugehörige vielfach auch Kontakte zu anderen Bewohnerinnen und
Bewohnern sowie zu Dienstleistern. So berechtigt solche Maßnahmen zur
Eindämmung des aktuellen Infektionsgeschehens auch sind, so verschlechtert
sich die Lebenssituation der Betroffenen ganz erheblich.
Zwar hat der Gesetzgeber mit der jüngsten Novellierung des
Infektionsschutzgesetzes ausdrücklich vorgeschrieben, dass in Alten- oder
Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe trotz aller
Schutzmaßnahmen ein Mindestmaß an sozialen Kontakten stets gewährleistet
bleiben muss. Damit ist jedoch nur angedeutet, welche konkreten
Kontaktregelungen den Zielen des Infektionsschutzes ebenso wie den
individuellen Ansprüchen auf soziale Teilhabe gerecht werden. Der Deutsche
Ethikrat möchte daher die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich
der pflegerischen Langzeitversorgung mit einigen ethischen Aussagen zur
Bestimmung des auch unter Pandemiebedingungen noch zu gewährleistenden
Mindestmaßes an sozialen Kontakten unterstützen.
In seiner Ad-hoc-Empfehlung fordert der Deutsche Ethikrat unter anderem,
bei der Bestimmung des Mindestmaßes sozialer Kontakte weniger deren Anzahl
und Häufigkeit als vielmehr deren Qualität in den Blick zu nehmen. Zudem
müsse stets individuell beantwortet werden, welche Beschränkungen
hinsichtlich Art und Häufigkeit sozialer Kontakte sich in welcher Weise
auf die Lebensqualität der einzelnen Person mit Pflegebedarf auswirken. Wo
immer dies vertretbar ist, sollen die in Einrichtungen der Langzeitpflege
Lebenden selbst über die Auswahl ihrer Kontaktpersonen entscheiden.
Außerdem sollten auch Formen virtuellen Kontakts ermöglicht und Angebote
bereitgestellt werden, die ihrerseits zur Integration, Teilhabe und
Lebensqualität der in Einrichtungen der Langzeitpflege Wohnenden
beitragen. Dabei wird allerdings betont, dass der virtuelle Kontakt als
Ergänzung und nicht als Ersatz für den physischen Kontakt zu verstehen
ist.
Der Ethikrat hebt hervor, dass die Einrichtungen vielfach auf zusätzliche
personelle Ressourcen angewiesen sind, um ein Mindestmaß an sozialen
Kontakten sicherzustellen sowie Aktivierungsangebote vorzuhalten. Zudem
legt er dar, wie wichtig eine Stärkung der Pflege auch und gerade in
Zeiten der Pandemie ist.
Die Ad-hoc-Empfehlung „Mindestmaß an sozialen Kontakten in der
Langzeitpflege während der Covid-19-Pandemie“ ist von der Website des
Deutschen Ethikrates abrufbar unter
https://www.ethikrat.org/filea
Empfehlungen/deutsch/ad-hoc-em
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