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BZgA: Forschungsergebnisse belegen - Konversionsbehandlungen noch immer präsent

Pseudo-Therapien, welche die sexuelle Orientierung oder die
Geschlechtsidentität unterdrücken oder ändern sollen – sogenannte
Konversionsbehandlungen – sind auch drei Jahre nach Inkrafttreten des
Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvBehSchG) noch immer
präsent. Das zeigen die ersten Ergebnisse der Online-Befragung „Unheilbar
queer? – Erfahrungen mit queerfeindlichen Haltungen in Deutschland“ und
Daten, die das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) im Auftrag der
Initiative LIEBESLEBEN der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) im Rahmen einer Fachkräftebefragung erhoben hat.

Pseudo-Therapien, welche die sexuelle Orientierung oder die
Geschlechtsidentität unterdrücken oder ändern sollen – sogenannte
Konversionsbehandlungen – sind auch drei Jahre nach Inkrafttreten des
Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvBehSchG) noch immer
präsent. Das zeigen die ersten Ergebnisse der Online-Befragung „Unheilbar
queer? – Erfahrungen mit queerfeindlichen Haltungen in Deutschland“ und
Daten, die das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) im Auftrag der
Initiative LIEBESLEBEN der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) im Rahmen einer Fachkräftebefragung erhoben hat.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA:
„Konversionsbehandlungen können einen erheblichen Eingriff in die
Gesundheit darstellen. Die BZgA-Initiative LIEBESLEBEN bietet auf
Grundlage des Gesetzes ein Informations- und Beratungsangebot zum Schutz
vor Konversionsbehandlungen und zur Aufklärung über sexuelle und
geschlechtliche Vielfalt. Auch fördern wir die Forschung, um
queerfeindliche Erfahrungen sichtbar zu machen und die Angebote stetig zu
verbessern. Die neuesten Forschungsergebnisse verdeutlichen, wie wichtig
verlässliche und persönliche Unterstützungen wie die Angebote von
LIEBESLEBEN sind, um Betroffene besser zu schützen.“

Forschungsprojekte zu Queerfeindlichkeit und Konversionsbehandlungen
Die Befragung „Unheilbar queer? – Erfahrungen mit queerfeindlichen
Haltungen in Deutschland“ im Rahmen des von LIEBESLEBEN unterstützten
Forschungsprojekts „Konversionsbehandlungen: Kontexte. Praktiken.
Biografien.“ von Mosaik Deutschland e. V. in Kooperation mit dem Amt für
Chancengleichheit der Stadt Heidelberg ist eine der ersten
systematisierten Erhebungen zum Thema Queerfeindlichkeit mit dem Fokus auf
sogenannte Konversionsbehandlungen in Deutschland. Beteiligt haben sich
über 3.500 Personen zwischen 18 und 70 Jahren, die sich als lesbisch,
schwul, bisexuell, trans*, inter*, queer, nicht-binär*, aromantisch,
asexuell oder als Teil dieser Community verstehen.

Einen Einblick in die Perspektive der Fachkräfte auf das Thema geben zudem
Befragungsdaten, die im Auftrag der BZgA vom UKE erhoben wurden: Befragt
wurden rund 600 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie
Seelsorgende in Hamburg und Schleswig-Holstein nach ihrer Einstellung und
ihren Erfahrungen zu sogenannten Konversionsbehandlungen sowie dem
KonvBehSchG.

Ergebnisse der beiden Forschungsprojekte zeigen, wie präsent
queerfeindliche Haltungen sind und dass auch Konversionsbehandlungen nach
wie vor ein Thema sind. Ein Großteil der befragten Fachkräfte begrüßt das
Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen, dennoch hatte rund ein
Viertel (23 Prozent) der befragten Seelsorgenden Kenntnis von
Konversionsbehandlungen, die zum Teil auch nach Inkrafttreten des Gesetzes
stattfanden.

Dies deckt sich mit Angaben aus der queeren Community in der Online-
Befragung „Unheilbar queer?“: So wurden bis zu über einem Drittel der
Befragten Handlungen vorgeschlagen, um ihre sexuelle Orientierung oder
ihre Geschlechtsidentität zu ändern (29 Prozent/29 Prozent)
beziehungsweise zu unterdrücken (32 Prozent/43 Prozent).

Informations- und Beratungsangebot von LIEBESLEBEN
Nicht immer werden Konversionsbehandlungen als solche erkannt: Bis zu
einem Viertel der Befragten war sich unsicher, ob ihnen jemals nahegelegt
wurde, ihre Geschlechtsidentität oder ihre sexuelle Orientierung zu
unterdrücken (25 Prozent/22 Prozent) oder zu ändern (20 Prozent/17
Prozent). Die Initiative LIEBESLEBEN weist auf die Gefahren von
Konversionsbehandlungen mit ihren Informations- und Beratungsangeboten
hin, die unter anderem auch auf Arabisch, Englisch, Russisch, Türkisch und
Ukrainisch verfügbar sind.

Das qualifizierte Beratungsteam der BZgA ist mit verlässlichen
Informationen und bei persönlichen Anliegen online über die Website von
LIEBESLEBEN und telefonisch unter der Nummer 0221 8992 876 erreichbar. Die
LIEBESLEBEN-Beratung ist kostenfrei und anonym.

Weiterführende Informationen der BZgA-Initiative LIEBESLEBEN:

LIEBESLEBEN ist eine Initiative zur Förderung sexueller Gesundheit der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Mit LIEBESLEBEN
informiert die BZgA rund um ein sexuell selbstbestimmtes Leben und bietet
niedrigschwellige Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention:
https://www.liebesleben.de

Informationen zu den Forschungsergebnissen:
https://www.liebesleben.de/queer-in-deutschland/

Informationen zum Zuwendungsprojekt „Konversionsbehandlungen: Kontexte.
Praktiken. Biografien.“:
https://www.liebesleben.de/fachkraefte/studien-standard-
qualitaetssicherung/konversionsbehandlungen-kontexte-praktiken-biografien/

Hintergrundinformationen zum Gesetz zum Schutz vor
Konversionsbehandlungen:
https://www.liebesleben.de/fachkraefte/studien-standard-
qualitaetssicherung/gesetz-zum-schutz-vor-konversionsbehandlungen/

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Tückisches Herzleiden: Die diastolische Herzschwäche „mit erhaltener Auswurfleistung“ ist weniger bekannt und wird seltener diagnostiziert

Die Herzschwäche (Herzinsuffizienz) zählt zu den Herzerkrankungen mit den
häufigsten vollstationären Krankenhausaufenthalten in Deutschland: rund
430.000 Klinikeinweisungen jährlich. Zugleich ist sie mit einem hohen
Leidensdruck für die Betroffenen verbunden.  Man unterscheidet zwei Formen
der Herzschwäche: Bei der systolischen Herzschwäche ist die
Auswurfleistung des Herzens vermindert. Bei einer diastolischen
Herzschwäche ist der Herzmuskel verdickt und kann sich in der Füllphase,
der Diastole, nicht genügend entspannen und dehnen, um sich mit
ausreichend Blut zu füllen. Das Herz verliert an Elastizität. In Folge
gelangt trotz guter Pumpleistung weniger Blut in den Körper. Die
Körpergewebe sind unzureichend mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt.
Die Patienten leiden unter Atemnot, rascher Erschöpfung, Brustschmerzen
und Kreislaufproblemen bis hin zur Ohnmacht.
Bluthochdruck, Vorhofflimmern, verengte Herzkranzgefäße, die sogenannte
koronare Herzkrankheit (KHK) und Diabetes mellitus Typ 2 begleiten eine
diastolische Herzschwäche häufig. „Sie sind nicht nur als
Begleiterkrankungen von Bedeutung, sie sind auch mitverantwortlich dafür,
dass diese Herzschwäche überhaupt entsteht“, weiß Professor Dr. Rolf
Wachter, stellvertretender Direktor der Klinik und Poliklinik der
Universitätsklinik Leipzig. Da die diastolische Herzschwäche vielen
Menschen unbekannt ist, obwohl sie bei älteren Menschen die häufigste Form
der Herzschwäche darstellt, ist sie der Schwerpunkt der aktuellen HERZ
heute-Ausgabe 2/2023 mit dem Titelthema „Hilfe für das schwache Herz“. Sie
kann kostenfrei unter Tel 069 955128-400 oder unter
<www.herzstiftung.de/bestellung> angefordert werden. Weitere Infos zur
diastolischen Herzschwäche bietet die Herzstiftung unter
<https://herzstiftung.de/diastolische-herzinsuffizienz>

Bluthochdruck ist der häufigste Begleiter einer diastolischen Herzschwäche
Die meisten Betroffenen mit diastolischer Herzschwäche haben zusätzliche
Krankheiten. Zu den häufigen Begleitern gehören Bluthochdruck,
Vorhofflimmern, KHK sowie Diabetes mellitus Typ 2. Für den weiteren
Verlauf der Herzschwäche ist nicht nur die Therapie der Herzschwäche von
Bedeutung, sondern auch die gezielte Behandlung der Begleiterkrankungen.
Bluthochdruck begleitet die diastolische Herzschwäche am häufigsten. „Neun
von zehn dieser Patienten haben Bluthochdruck, oft schon viele Jahre und
häufig lange, bevor die Schwäche des Herzens in Erscheinung tritt“, sagt
Professor Dr. Rolf Wachter. „Es ist erwiesen, dass ein gut eingestellter
Blutdruck die Herzschwäche verbessern kann. Die Blutdruckwerte im Blick zu
halten, ist sowohl für die Prävention als auch für die Behandlung einer
Herzschwäche bedeutsam.“

Vorhofflimmern und KHK verschlechtern diastolische Herzschwäche
Eine weitere häufige Begleiterkrankung der diastolischen Herzschwäche ist
Vorhofflimmern. Laut dem Herzexperten tritt die Herzrhythmusstörung bei
über der Hälfte aller PatientInnen auf und ist, ebenso wie Bluthochdruck,
oftmals ein Vorläufer des schwachen Herzens. Vorhofflimmern verschlechtert
die Prognose der Herzschwäche deutlich. „Durch die Herzrhythmusstörung
büßt das Herz etwa 15 Prozent seiner Leistungskraft ein“, sagt Professor
Wachter. „Wird Vorhofflimmern diagnostiziert, sollte zugleich auch
untersucht werden, ob eine Herzschwäche vorliegt.“ Des Weiteren leiden
über 50 Prozent der Betroffenen mit diastolischer Herzschwäche an einer
Durchblutungsstörung der Herzkrankgefäße, der KHK. Werden im Rahmen der
Behandlung die verengten Herzkranzgefäße medikamentös therapiert oder
operativ erweitert, verbessern sich in der Regel auch die Symptome der
Herzschwäche.

Wie Diabetes mellitus und diastolische Herzschwäche zusammenhängen
Etwa ein Drittel aller Patienten mit diastolischer Herzschwäche hat
Diabetes mellitus Typ 2. Die „Zuckerkrankheit“ ist für Herz-Patientinnen
und -patienten ein großes Risiko, da die zu hohen Blutzuckerwerte Schäden
an den kleinen und großen Blutgefäßen und am Herzmuskel selbst
verursachen. „Treten Herzschwäche und Diabetes gemeinsam auf, ist das
Risiko deutlich höher, wegen der Herzschwäche im Krankenhaus behandelt
werden zu müssen oder daran zu versterben“, warnt Professor Wachter. Ein
medikamentös gut eingestellter Blutzucker ist für den Verlauf der
Herzschwäche von ebenso großer Bedeutung wie die Behandlung von
Bluthochdruck, Vorhofflimmern und KHK.

Aktuelle HERZ heute: Jetzt Probeexemplar anfordern!
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift HERZ heute „Hilfe für das schwache
Herz“ stellt weitere Begleiterkrankungen der diastolischen Herzschwäche
vor und informiert ausführlich über Ursachen, Diagnose und Therapie. Ein
kostenfreies Probeexemplar ist über
<https://www.herzstiftung.de/bestellung>,Tel. 069 955128-400 oder per
E-Mail unter <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.> erhältlich. Weitere Infos zur
diastolischen Herzschwäche bietet die Herzstiftung unter
https://herzstiftung.de/diastolische-herzinsuffizienz
Die Zeitschrift erscheint viermal im Jahr und wendet sich an Herz-
Kreislauf-PatientInnen und deren Angehörige. Die Beiträge sind von
unabhängigen Herzexperten verfasst.

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Rauchfrei-Wettbewerb „Be Smart – Don‘t Start“: BZgA-Hauptpreis geht an Schule in Rietberg

Die Klasse 8a der Martinschule aus Rietberg im Kreis Gütersloh hat im
bundesweiten Klassenwettbewerb zur Förderung des Nichtrauchens „Be Smart –
Don‘t Start“ den Hauptpreis der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) für die wiederholte erfolgreiche Teilnahme gewonnen. Bei
„Be Smart – Don‘t Start“ verpflichten sich teilnehmende Schulklassen, ein
halbes Jahr lang rauchfrei zu bleiben. Bei erfolgreicher Teilnahme gibt es
Preise für die rauchfreien Klassen zu gewinnen. Die Schülerinnen und
Schüler der diesjährigen Gewinnerklasse können sich über einen Gutschein
im Wert von 5.000 Euro für ihre Klassenkasse freuen.

Die Klasse 8a der Martinschule aus Rietberg im Kreis Gütersloh hat im
bundesweiten Klassenwettbewerb zur Förderung des Nichtrauchens „Be Smart –
Don‘t Start“ den Hauptpreis der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) für die wiederholte erfolgreiche Teilnahme gewonnen. Bei
„Be Smart – Don‘t Start“ verpflichten sich teilnehmende Schulklassen, ein
halbes Jahr lang rauchfrei zu bleiben. Bei erfolgreicher Teilnahme gibt es
Preise für die rauchfreien Klassen zu gewinnen. Die Schülerinnen und
Schüler der diesjährigen Gewinnerklasse können sich über einen Gutschein
im Wert von 5.000 Euro für ihre Klassenkasse freuen.

Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen: „Kreative Kids bleiben rauchfrei – trotz angeblicher neuer
Livestyle-Produkte wie Shisha und E-Zigarette. Sie alle sind überzeugt
davon: Ohne Rauch und Dampf geht’s auch! Der Schulwettbewerb leistet einen
wertvollen Beitrag, wenn es darum geht, mehr Wissen über das Rauchen und
dessen lebensbedrohliche Folgen zu vermitteln. Gemeinsame Erfahrungen des
Nichtrauchens oder das Ziel, gemeinsam die Finger von jetzt scheinbar
hippen Einweg-E-Zigaretten zu lassen, sind wertvoll und prägen. Denn wer
nikotinfrei lebt, tut sich selbst, dem unmittelbaren Umfeld und sogar der
Umwelt viel Gutes. Mein besonderer Dank gilt den Lehrkräften, die die
Kampagne mit viel Einsatz in ihre Klassen hineintragen. Leider greifen
aktuell wieder mehr Jugendliche zu Zigaretten und Vapes. Deswegen muss der
Jugendschutz viel konsequenter durchgesetzt werden. Außerdem brauchen wir
ein Verbot besonders jugendaffiner Aromen in E-Zigaretten und müssen
endlich zu lückenlosen Werbebeschränkungen kommen. Auch Sponsoring durch
die Tabakindustrie geht im Jahr 2023 gar nicht mehr.“

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sagt: „Rauchen ist das größte
vermeidbare Gesundheitsrisiko. Deshalb unterstützt ‚Be Smart – Don‘t
Start‘ Schülerinnen und Schüler, rauchfrei zu bleiben. Der bundesweite
Präventionswettbewerb hat seit Programmstart rund 4,5 Millionen
Schülerinnen und Schüler motiviert, sich gegen Zigaretten, Shisha und Co.
zu entscheiden und das belohnt. Das ist ein gemeinsamer Präventionserfolg,
für den ich mich bei den vielen Lehrkräften und Schulleitungen für ihr
Engagement ganz herzlich bedanke. Der Gewinnerklasse 8a gratuliere ich zum
Preisgewinn: Ihr habt den Preis durch Eure Mehrfachteilnahme wirklich
verdient! Wir freuen uns sehr, dass ‚Be Smart – Don‘t Start‘ jedes Jahr
aufs Neue in den Schulen so gut ankommt. Wir dürfen in den
Präventionsbemühungen zum Nichtrauchen nicht nachlassen, deshalb wird die
BZgA den Wettbewerb auch weiterhin unterstützen.“

Prof. Dr. Reiner Hanewinkel, Leiter des Instituts für Therapie- und
Gesundheitsforschung (IFT-Nord), erklärt: „Ich freue mich, dass auch in
diesem Schuljahr so viele Lehrkräfte und Klassen wieder am Wettbewerb
teilgenommen haben. Es bestätigt auch, dass sich der Wettbewerb gut in das
Schulleben integrieren lässt und auch nach über einem Vierteljahrhundert
noch ein attraktives Angebot zur Prävention ist. Bundesweit haben im
aktuellen Schuljahr 6.020 Klassen mit ihrer Teilnahme an ‚Be Smart – Don‘t
Start‘ klar ‚Nein‘ zum Rauchen in jeder Form gesagt, ob E-Zigaretten oder
bunte Einweg-Vapes, ob Wasserpfeife oder klassische Tabakzigaretten.“

Der Wettbewerb „Be Smart – Don‘t Start“ wird im Rahmen der
BZgA-„rauchfrei“-Jugendkampagne seit 1997 vom Institut für Therapie- und
Gesundheitsforschung (IFT-Nord) in Kiel koordiniert und seit vielen Jahren
von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie der Stiftung
Deutsche Krebshilfe, dem AOK-Bundesverband und weiteren öffentlichen und
privaten Institutionen gefördert. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen wird
der Wettbewerb von der AOK NordWest gefördert.

Weiterführende Informationen der BZgA zum Thema:

Alle Informationen zu „Be Smart – Don’t Start“, dem Klassenwettbewerb zur
Förderung des Nichtrauchens, stehen unter: https://www.besmart.info

Die Jugendkampagne „rauchfrei“ der BZgA informiert unter:
https://www.rauch-frei.info

Digitale Unterrichtsmaterialien zum Thema Gesundheitsförderung der BZgA:
https://www.bzga.de/was-wir-tun/gesundheit-und-schule/medien-fuer-
lehrkraefte/

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Nicht nur bei Hodentumoren an den Fertilitätserhalt denken DGA appelliert: Aufklärung muss alle Menschen erreichen

Der Schock einer potenziell tödlichen Krebsdiagnose, das möglicherweise
junge Alter der Betroffenen, Scham sowie Unsicherheit über die
Kostenübernahme: Es gibt viele Gründe, warum die Kryokonservierung von Ei-
oder Samenzellen und von Eierstock- oder Hodengewebe bisher längst nicht
alle Patient:innen erreicht. Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie e.V.
(DGA) setzt sich für mehr Aufklärung der Öffentlichkeit, aber auch von
Ärztinnen und Ärzten, ein und verweist auf die Leitlinie zum
Fertilitätserhalt bei onkologischen Erkrankungen, die Betroffenen und
Behandlern konkrete Orientierungshilfe bietet.

Die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Androlog:innen, die im Rahmen
der Reproduktionsmedizin die Fruchtbarkeitsstörungen aufseiten des Mannes
erforschen und behandeln, will der Fertilitätsprotektion in ihrer ganzen
Bandbreite mehr Aufmerksamkeit verschaffen. „Im Falle einer
Krebserkrankung tritt der Gedanke an einen späteren Kinderwunsch oft in
den Hintergrund. Besonders für betroffene Kinder und Jugendliche sowie
junge Krebspatienten zwischen 18 und 39 Jahren, die heute zu 80 Prozent
geheilt werden können, bedeutet das eine verpasste Chance auf ein normales
Leben mit der Aussicht auf eine eigene Familie“, so DGA-Pressesprecher Dr.
Christian Leiber-Caspers. „Bei Hodentumoren ist das Bewusstsein für den
notwendigen Fertilitätserhalt eher vorhanden. Tatsächlich bergen
Operation, Chemotherapie oder Bestrahlung auch bei zahlreichen anderen
Krebserkrankungen ein hohes Risiko für die Spermienqualität oder die
Erektionsfähigkeit und können zeugungsunfähig machen“, erklärt Dr. Leiber-
Caspers. Fertilitätserhaltende Maßnahmen sollten deshalb wann immer
möglich vor dem Beginn der Krebstherapie ergriffen werden. Beim Mann geht
es vorrangig um die Kryokonservierung, also das Einfrieren und Lagern, von
Spermien, die aus dem Ejakulat oder mithilfe der sogenannten testikulären
Spermienextraktion aus dem Hodengewebe – in den Fällen, in denen keine
Spermien im Ejakulat vorhanden sind -  gewonnen werden.

Neben Krebserkrankungen im Kindes- und Jugendalter und Hodentumoren, die
vor allem junge Männer betreffen, bedroht die Behandlung von Prostata-,
Blasen- oder Peniskarzinom die Fruchtbarkeit der Patienten. Trotz des
höheren Erkrankungsalters kann auch bei diesen Männern der Wunsch nach
Fertilitätsprotektion bestehen. Ebenso kann die Behandlung von Anal- und
Rektumkarzinomen (Darmkrebs), von Blutkrebs, Lymphdrüsenkrebs (Hodgkin-
und Non- Hodgkin-Lymphomen) zu Unfruchtbarkeit führen. „Konkrete
Handlungsempfehlungen für die Beratung und Anwendung von
fertilitätserhaltenden Maßnahmen bei Präpubertären und Patienten:innen im
reproduktiven Alter, die sich einer keimzellschädigenden Behandlung
unterziehen müssen, bietet die Leitlinie zum Fertilitätserhalt bei
onkologischen Erkrankungen“, sagt DGA-Präsidentin Prof. Dr. med. Sabine
Kliesch. Sie ist Ko-Koordinatorin der interdisziplinären Leitlinie, die
derzeit aktualisiert und in Kürze neu aufgelegt wird.

Wenig bekannt:  Auch die Behandlung gutartiger Erkrankungen kann die
Fruchtbarkeit bedrohen

„Auch die Behandlung gutartiger Erkrankungen, wie rheumatoide Arthritis,
Morbus Crohn, Colitis ulcerosa oder auch eine Organtransplantation, kann
aufgrund der angewandten und potenziell keimzellschädigenden Medikamente
zu einer Fertilitätseinschränkung führen“, betont die Chefärztin für
Klinische und Operative Andrologie am Centrum für Reproduktionsmedizin und
Andrologie, Universitätsklinikum Münster. Sie appelliert: „Frühzeitige
Aufklärung über die Möglichkeiten der Fertilitätsprotektion muss,
angefangen bei Kindern und Jugendlichen, alle in der Gesellschaft
erreichen und im Falle einer Erkrankung zum Standard bei der
Therapieplanung und -beratung gehören“.

Krankenkassen müssen die Kosten für die Kryokonservierung und Lagerung von
Spermien, Hodengewebe und Eizellen erst seit 2021 übernehmen. Die vom
Patienten über Jahre selbst zu tragenden Kosten habe auch, laut Prof.
Kliesch, den breiten Einsatz fruchtbarkeitserhaltender Maßnahmen bisher
verhindert. Ab Juli 2023 soll zudem die Kostenübername für die
Kryokonservierung von Eierstockgewebe für Frauen ab der ersten
Regelblutung erfolgen. „Aber die Kinder und Jugendlichen, die die Pubertät
noch nicht durchlaufen haben, sind von den Fortschritten in der Medizin
auch 2023 noch ausgeschlossen. Wer heute nichts einfriert, wird es morgen
nicht nutzen können, es sei denn, er trägt die Kosten und Folgekosten
selbst. Dies ist gerade für Tumorpatienten im Kindesalter bitter, denn die
Kryokonservierung von kindlichen Stammzellen im Hoden und unreifen
Eizellen sind existierende experimentelle Verfahren, die langfristig in
die Klinik überführt werden“, kritisiert die DGA-Präsidentin.

Medienvertreter:innen haben auf dem Kongress des Dachverbands
Reproduktionsbiologie und -medizin e.V. (DVR) im September 2023 in Bonn
Gelegenheit, sich rund um die Reproduktionsmedizin und die medizinischen
Optionen der assistierten Reproduktion zu informieren. „Journalist:innen
sind auf den wissenschaftlichen Veranstaltungen des Kongresses herzlich
willkommen“, so der Pressesprecher der DGA, die ihre 35. Jahrestagung
unter dem Dach des DVR-Kongresses abhält und für das Jahr 2023 ein
Forschungsstipendium in Höhe von 10.000 €  zum Thema „Auswirkungen der
modernen Lebensweise und/oder Umweltfaktoren auf die männliche
reproduktive Gesundheit“ ausgeschrieben hat. Bewerbungsschluss ist der 23.
Juli 2023.

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