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Reiseänderung und Reiseabsagen bei MSC Seaside – Ansprüche der Betroffenen können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden

Kürzlich teilte MSC mit, dass es im Zusammenhang mit einem technischen Defekt an der MSC Seaside sowohl zu der Abänderung der aktuellen Reise als auch der Absage der nächsten Reise kommt, da das Schiff außerplanmäßig in die Werft muss. „Nachdem die Änderung bzw. Absage der Kreuzfahrt auf einem Grund beruht, der in der Sphäre des Veranstalters liegt, bestehen für Betroffene über die Erstattung des Reisepreises oder kostenfreie Umbuchungsoptionen hinaus erhebliche Ansprüche auf Minderung oder wegen entgangener Urlaubsfreude“, berichten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg, die die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt.

Die aktuellen technischen Probleme der MSC Seaside dürften daher für MSC noch weitere Nachwirkungen haben. Denn die betroffenen Urlauber der aktuellen Kreuzfahrten haben gegen den Veranstalter weitreichende Ansprüche.

Änderung oder Absage einer Kreuzfahrt – Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz stehen im Raum

MSC Cruises gab die aktuelle Änderung der laufenden Kreuzfahrt und auch die Absage der nächsten geplanten Kreuzfahrten bis zum 18.07.2022 mit der MSC Seaside vor Kurzem bekannt. Für die Betroffenen an Bord und die in freudiger Erwartungshaltung stehenden Urlauber der kommenden Tage ist dies eine weitere Hiobsbotschaft in den Sommerferien. „Der Umstand, dass die Absage klar mit einem technischen Defekt begründet wird, eröffnet für Betroffene die Möglichkeit, Ansprüche auf Minderung bzw. auch Schadensersatz geltend zu machen“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Rückzahlung und Schadensersatz – MSC hat schnell zu regulieren

Grundsätzlich gilt, dass Reiseabsagen aufgrund außergewöhnlicher Umstände möglich sind. Beide Parteien des Reisevertrages müssen dann die geschuldete Leistung nicht erbringen. Dies bedeutet, dass der Anbieter die Kreuzfahrt nicht durchführen muss und der Reisende sein Geld zurückbekommt. Die Ansprüche auf Erstattung des Reisepreises werden von MSC für Reisen mit der MSC Seaside wohl erfüllt werden. „Hierbei hat der Veranstalter aber nicht lange Zeit, denn die Rückzahlung des Reisepreises ist unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen vorzunehmen“, erläutert Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Sofern die Absage aber nicht auf solche außergewöhnlichen Umstände zurückzuführen ist, muss der Veranstalter zusätzlich zur Erstattung des Reisepreises eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude zahlen. „Betroffenen ist häufig nicht bewusst, dass Sie eben nicht nur Anspruch auf die Rückzahlung des Reisepreises, sondern darüber hinaus auch auf Schadensersatz haben. Dieser Anspruch kann gerade bei kurzfristigen Absagen bis zu 100 % des Reisepreises betragen“, stellt Rechtsanwalt Dr. Hoffmann klar.

Der Gesetzgeber gab Verbrauchern bei Reiseabsagen durch den Veranstalter nicht ohne Grund einen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude. Dieser Anspruch soll einen Ausgleich zwischen Unternehmer und Verbraucher schaffen. Der Veranstalter soll sich der Verantwortung gegenüber dem Reisenden und dessen kostbarer Freizeit bewusst werden.

Minderung und Schadensersatz bei Änderung der Kreuzfahrt

Natürlich haben auch diejenigen Rechte, die aktuell an Bord und unmittelbar von den technischen Problemen betroffen sind, weil die Änderung der Kreuzfahrt zumindest zu Beeinträchtigungen des Urlaubs führt. „Reisende, die ein solches Szenario an Bord erleben müssen, sind nicht nur in ihrer Urlaubsfreude beeinträchtigt, sondern erhalten unter Umständen auch nicht alle gebuchten Reiseleistungen. Dann kommen Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz in Betracht, die jeder Betroffene sorgfältig prüfen sollte“, wissen die erfahren Kreuzfahrtanwälte zu berichten.

Der Einzelfall ist maßgeblich – Ansprüche 2 Jahre durchsetzbar

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene daher prüfen lassen, welche Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden aufgrund der Reiseänderungen und Reiseabsagen von MSC Seaside im Raum stehen. Für Verbraucher geht es nicht nur um den Reisepreis, sondern um 20 % bis zu 100 % des Reisepreises zusätzlich.

Ansprüche aus dem Reisevertrag können dabei bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist hierbei der Tag, an dem die gebuchte Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach der Erstprüfung besteht für Kreuzfahrer die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte ausschließlich die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

Kreuzfahrt-Anwalt.de: Ihr Lotse im Kreuzfahrtrecht.

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Sicher reisen mit Herzkrankheit: Was sollte man beachten?

Höhe, Hitze, Tropenklima und dreckige Luft können Herzkranke zusätzlich
belasten. Was man bei Rhythmusstörungen und einem Herzschrittmacher, bei
Herzschwäche oder nach einem Herzinfarkt wissen sollte, erklärt die
Herzstiftung

Auch Menschen mit Herzkrankheiten wie koronare Herzkrankheit (KHK),
Herzrhythmusstörungen, Klappenerkrankungen und Herzschwäche
(Herzinsuffizienz) müssen in der Regel nicht aufs Reisen verzichten. Wer
mit Herzerkrankung den Sommer zum Verreisen nutzt, sollte seine Reise
allerdings gut planen. „Grundsätzlich sollten Betroffene immer rechtzeitig
mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt Rücksprache halten, ob und wann eine
Reise möglich ist oder nicht“, so der Herzstiftungs-Experte Privatdozent
Dr. med. Magnus Baumhäkel unter www.herzstiftung.de/urlaub-herzpatient Der
niedergelassene Kardiologe und Gefäßspezialist in Saarbrücken rät
Herzkranken, sich bereits vier bis sechs Wochen vor der Reise nochmals
untersuchen zu lassen, damit die Stabilität der Erkrankung überprüft und
die Medikation eventuell geändert werden kann. „Nur so lassen sich Risiken
durch Überbelastungen oder Fehleinschätzungen vermeiden.“ Eine Reise-
Checkliste für Herzpatienten zu hilfreichen Punkten wie
Krankheitsunterlagen einpacken (z. B. letzter OP-, Ultraschall- oder
Röntgenbericht) und einen Medikamentenplan mitführen bietet die
Herzstiftung unter www.herzstiftung.de/urlaub-herzpatient oder telefonisch
unter 069 955128-400.

Wie belastbar ist man mit seiner Erkrankung?
Erster Anhaltspunkt, ob eine Reise empfehlenswert ist, ist die Frage nach
der Belastbarkeit. Generell gilt: Die körperliche Leistungsfähigkeit
sollte nicht wesentlich eingeschränkt sein. Bestimmte Eingriffe und
Erkrankungen am Herzen sollten eine bestimmte Zeit zurückliegen, um sicher
in den Urlaub fahren zu können:
- Eine Aufdehnung der Herzkranzgefäße, das Einsetzen eines implantierbaren
Defibrillators oder eines Herzschrittmachers sollte in der Regel 1-2
Wochen vor Reiseantritt zurückliegen. Kurzfristigere Reisen sind möglich,
sollten aber mit dem behandelnden Arzt/Kardiologen abgesprochen werden.
- Ein Herzinfarkt oder eine Herzoperation sollten 2-4 Wochen zurückliegen.

Hitze, Kälte, Höhe: das richtige Reiseziel?
Bei der Wahl des richtigen Urlaubsziels sollten Herzpatienten den Klima-
und Zeitwechsel berücksichtigen. Sehr hohe Temperaturen können ohne
Vorsichtsmaßnahmen bei vorbelasteten Menschen beispielsweise einen
Kreislaufkollaps oder Herzrhythmusstörungen auslösen (Info:
www.herzstiftung.de/herzprobleme-bei-hitze). Aufenthalte in großen Höhen
können den Herzmuskel zu stark belasten und im schlimmsten Fall zu einem
Herzinfarkt führen. Vor allem in Höhen über 2500 m sorgt die „dünnere“
Luft für weniger Sauerstoff in den Arterien. Das Herz steuert dem via
Sympathikusaktivierung entgegen, wodurch u. a die Herzschlag-Rate steigt.
Dies belastet allerdings ein ohnehin schwaches Herz zusätzlich. „Tropische
und subtropische, arktische und subarktische Klimata sind für
Herzpatienten grundsätzlich nicht zu empfehlen, weil sie das Herz-
Kreislauf-System zu sehr anstrengen“, betont Baumhäkel und fügt hinzu:
„Sinnvoller ist es, eine Klimazone zu wählen, an die der Körper bereits
gewöhnt ist.“ Optimale Reisezeiten für Herzpatienten sind das Frühjahr und
der Herbst.

Luftqualität am Reiseort vorab checken!
Auch Luftverschmutzung kann das Herz-Kreislauf-System belasten.
Schadstoffe in der Luft wie Feinstaub, Kohlenmonoxid und Stickoxide
begünstigen Entzündungen, entzündliche Botenstoffe aus der Lunge gelangen
in den Kreislauf und wirken sich begünstigend auf Gefäßerkrankungen wie
Ablagerungen in den Arterienwänden (Arteriosklerose) aus. Das gilt etwa
für eine KHK, Herzrhythmusstörungen und Bluthochdruck. „Je nach Art der
Herz- oder Kreislauferkrankung kann sich Luftverschmutzung am Reiseort
bereits innerhalb kurzer Zeit ungünstig auf die Erkrankung auswirken, im
schlimmsten Fall eine Komplikation wie Herz- oder Hirninfarkt auslösen
oder bei Herzinsuffizienz-Patienten zu einem Krankenhausaufenthalt
führen“, so Baumhäkel. Herzpatienten sollten sich daher vorab über die
Luftqualität vor Ort informieren. Infos zur Luftqualität weltweit sind
unter https://waqi.info/de/ abrufbar.

Besser langsam angehen
Am Urlaubsort sollten Herzpatienten sich langsam eingewöhnen, z. B. in den
ersten Tagen auf Bergtouren verzichten oder lange Sonnenbäder vermeiden.
Regelmäßige leichte bis mittlere Belastung ist auch im Urlaub
wünschenswert, z. B. Wandern oder Radfahren - allerdings nicht in der
Mittagssonne. „Wer schwimmen will, sollte das vorab mit dem Arzt
besprechen. Denn beim plötzlichen Einsteigen in sehr kaltes Wasser oder
beim Ausstieg kann es unter Umständen zu Kreislaufproblemen kommen“, so
Baumhäkel. Patienten, die Medikamente nehmen, sollten ihre gewohnte
Einnahmezeit beibehalten, denn so ist die Gefahr am geringsten, dass das
Medikament vergessen wird. Da sich im Urlaub die Essgewohnheiten ändern
können, sollten Herzpatienten, die wegen einer künstlichen Herzklappe oder
Vorhofflimmern den Gerinnungshemmer Marcumar einnehmen, ihre Gerinnung in
kürzeren Abständen kontrollieren. Fettreiche Kost und ein ungewohnt hoher
Konsum Vitamin-K-haltiger Lebensmittel können die Marcumar-Wirkung
beeinträchtigen.

Wer sollte aufs Reisen verzichten?
In bestimmten Fällen wird Menschen mit Herzerkrankungen davon abgeraten,
eine Reise anzutreten. Dazu gehören Patientinnen und Patienten mit
- Angina pectoris (Brustenge) bei geringen Belastungen wie z. B.
Treppensteigen,
- zunehmender Angina pectoris (Brustenge),
- Luftnot bei geringer Belastung wie Gehen zu ebener Erde oder
Treppensteigen,
- zunehmender Luftnot oder zunehmenden Ödemen,
- wiederholtem Schwindel
- und plötzlichen Bewusstlosigkeiten (Synkopen).

Herz-Tipp bei implantierbarem Defibrillator/Herzschrittmacher
Einige Schrittmachersysteme verfügen über die Möglichkeit, eine circadiane
Rhythmik zu programmieren. Bei einem Wechsel der Zeitzonen sollte diese
Funktion zuvor deaktiviert werden. Im Rahmen von Sicherheits-Checks können
die begehbaren Detektoren mit Schrittmachern/Defibrillatoren benutzt
werden. Manuelle Metalldetektoren sollten jedoch möglichst nicht direkt
über das Aggregat geführt werden (Schrittmacherausweis vorzeigen). Weitere
Infos unter: www.herzstiftung.de/schrittmacher-defi-reise

Urlaub im Corona-Zeiten: Urlauber sollten sich vor ihrer Reise u. a. über
Pandemie-Bestimmungen am Reiseziel, Reisewarnungen und Quarantänepflichten
bei der Heimkehr informieren. Vor Buchung sollten sich Herzkranke über die
Corona-Sicherheitsmaßnahmen ihres Hotels informieren: Welche Reinigungs-
und Desinfektionsverfahren kommen wann und wo zum Einsatz und trägt das
Personal Maske? Wie gut funktioniert das Belüftungssystem des Hotels? etc.
Vor Ort sollten Verhaltensregeln eingehalten werden (AHA+L-Formel):
- Abstand halten (mindestens 1,5 Meter),
- Hygieneregeln beachten (richtiges Husten, Niesen und gründliches
Händewaschen),
- im Alltag sowie auf Reisen Maske tragen
- und regelmäßiges Lüften in Innenräumen
Sollten Herzpatienten aufgrund einer angeordneten Quarantäne länger im
Urlaubsland bleiben müssen, sollten sie auf einen ausreichenden Vorrat an
notwendigen Medikamenten achten.

Service-Tipps

Checkliste für mehr Sicherheit
Eine Reise-Checkliste zu den wichtigsten Punkten einer guten
Reisevorbereitung und die Bestellmöglichkeit eines Reise-Sets für
Herzkranke bietet die Deutsche Herzstiftung kostenfrei unter
www.herzstiftung.de/urlaub-herzpatient oder telefonisch unter 069
955128-400

Neu aus der Podcast-Reihe imPULS zum Schwerpunkt Reise

Hitze, Höhe & Hektik – Sicher reisen trotz Herzschwäche
In der aktuellen imPULS-Episode erläutert der Kardiologe Prof. Stephan von
Haehling, welche Reisevorbereitungen empfehlenswert sind, warum Pausen auf
der Reise besonders wichtig sind und wie Klima, Luftverschmutzung und Höhe
am Urlaubsort eine Herzinsuffizienz verschlechtern können. Hören Sie rein
unter www.herzstiftung.de/podcast-reisen-herzinsuffizienz

Infos zu den Themen Schwimmen, Wandern und Radfahren:
www.herzstiftung.de/schwimmen
www.herzstiftung.de/wandern
www.herzstiftung.de/radfahren

Reisehilfen für Herzpatienten
Damit Herzpatientinnen und -patienten möglichst sicher auf Reisen gehen
können, bietet die Herzstiftung ein kostenfreies Reise-Set (1x Checkliste
zur Reise-Vorbereitung, 1x Med. Sprachführer für Herznotfall im Ausland,
1x Notfallausweis) und weitere hilfreiche Materialien an:
www.herzstiftung.de/urlaub-herzpatient

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Routenänderungen auf der AIDAcosma aus operativen Gründen: Betroffene sollten Ansprüche auf Minderung geltend machen

Gäste der brandneuen AIDAcosma erhielten aktuell die Nachricht, dass die bereits geplanten Orientkreuzfahrten im Winter 2022/2023 nicht wie geplant stattfinden werden. „Betroffene sollten in diesen Fällen gegen den Veranstalter Ansprüche auf Reisepreisminderung geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Derzeit erhalten Gäste der AIDAcosma die Information, dass die geplanten Touren im Orient eine ganz wesentliche Änderung erfahren. Oman und damit der Hafen von Muscat entfällt. Statt dieses Anlaufs wird nun ein „Overnight“ in Sir Bani Yas erfolgen. In den an die Gäste gerichteten Informationen ist von einer Anpassung des Routenverlaufs aus operativen Gründen die Rede. Ohne nähere Erläuterung werden die Passagiere der AIDAcosma damit vor Urlaubsantritt vor vollendete Tatsachen gestellt. „In einem solchen Fall liegt zumindest eine Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigen kann“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Abweichung von der gebuchten Reise rechtfertigt Minderung – Routenänderung widersprechen und Ansprüche vorbehalten

Wenn die Kreuzfahrt nicht nach Buchung durchgeführt wird und es zu Abweichungen bei den Reisezielen kommt, steht eine Minderung des Reisepreises im Raum. Gerichte urteilen hierbei grundsätzlich verbraucherfreundlich. Vorliegend benennt AIDA eine Anpassung des Routenverlaufs aus operativen Gründen als Ursache.

Solche Anpassungen können einen Anspruch auf Minderung rechtfertigen, denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur dann möglich, wenn die Änderung unerheblich ist. „Genau dies dürfte vorliegend nicht der Fall sein, da Muscat als ein echtes Highlight der Reise selbst nach Ansicht von AIDA nicht fehlen darf. Außerdem entfällt auch ein erheblicher Teil der Fahrtstrecke, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Betroffene sollten der Routenänderung daher widersprechen und sich die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen vorbehalten.

Verschuldensunabhängige Haftung seitens AIDA

Der Anspruch des Reisegastes ist hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich unabhängig. „Es ist völlig egal, was sich hinter der Formulierung „Routenanpassung aus operativen Gründen“ verbirgt, welche Ursache die Änderung der Kreuzfahrten im Orient auf AIDAcosma also haben. Allein entscheidend ist, dass es sich um eine erhebliche Änderung der Reiseleistung handelt“, führt Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de aus.

Berechnung nach Tagen - der Einzelfall ist entscheidend

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene bei den aktuellen Routenänderungen auf der AIDAcosma prüfen lassen, in welcher Höhe Minderungsansprüche im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder kleinere Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren.

Diese Ansprüche können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach der Erstprüfung besteht für Kreuzfahrer die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte ausschließlich die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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Urlaubs-Planung im Sommer: Das sollte beachtet werden!

Urlaubsplanung im Sommer Symbolbild  Quelleunsplash
Urlaubsplanung im Sommer Symbolbild Quelleunsplash

Immer mehr Länder-Grenzen öffnen sich und so haben wir aktuell auch immer mehr Optionen, wo unser Sommerurlaub verbracht werden sollte. Die Frage ist nun, was sollte bei der Urlaubs-Planung beachtet werden? Diese Frage möchten wir Ihnen hier gerne beantworten!

Warum ist die Urlaubs-Planung im Sommer problematisch?

Dank der Pandemie sah unser Urlaub die letzten Jahre eher mau aus. Statt Karibik, gab es Balkonien, statt Margarita am Strand, nur ein Oettinger vom Büdchen um die Ecke. Umso mehr freuen wir uns dieses Jahr auf den langersehnten Urlaub und möchten, dass dieser perfekt wird. Das geht allerdings auch mit ein paar Probleme einher. Genau wie Sie gibt es unzählige Alleinreisende, Paare und auch Familie, die aktuell auf der Suche nach den besten Deals, den günstigsten Flügen und den schönsten Destinationen sind. Wie soll man so also erfolgreich die Urlaubs-Planung umsetzen? Wenn Sie sich das fragen, dann haben Sie hier den richtigen Artikel gefunden.

Das sind die wichtigsten Tipps zur Urlaubs-Planung im Sommer:

Sie möchten mit der Urlaubs-Planung beginnen, doch wissen nicht, worauf Sie genau achten sollten? Dann haben wir hier alle wichtigen Informationen für Sie parat!

Beginnen Sie die Planung früh genug

Vor allem die Sommerferien ist die Hauptreisezeit für viele Deutsche. Die Kinder haben Schulfrei und schnell sind die Autobahnen, Strände und Flughäfen voll mit Reisenden. Demnach ist auch der Andrang und die Nachfrage hoch. Wir empfehlen Ihnen demnach, die Planung für Ihren Sommerurlaub früh genug zu beginnen. Im Optimalfall rund 6 Monate vor Abreise. So haben Sie reichlich Auswahl und genügend Zeit für die Recherche.

Involvieren Sie die ganze Familie

Ob ein Roadtrip durch Italien, pure Entspannung in Jamaika oder auch das Wandern in den Bergen von Bayern? Was auch immer Ihre Familie sich wünscht, versuchen Sie eine gute Balance in Ihren Urlaub zu bringen. Sicherlich wünschen sich die Kinder einen möglichst actionreichen Urlaub, doch das bedeutet nicht, dass die von Ihnen gewünschte Entspannung außen vor bleiben muss.

Buchen Sie früh genug

Wie bereits erwähnt ist der Andrang im Sommer besonders groß, sodass wir Ihnen raten Ihr Hotel, Flüge und die gewünschten Aktivitäten früh genug zu buchen. Nutzen Sie EBooking, so können Sie alle Ihre wichtigen Buchungen online abschließen und aufrufen. Denken Sie auch daran die Preise zu vergleichen, dies wird Ihnen helfen Geld zu sparen.

Setzen Sie alternative Transportmittel

Sie haben keine Lust auf einen 0815 Urlaub? Dann versuchen Sie es doch einfach mal mit verschiedenen Transportmitteln. Planen Sie unter anderem das Insel-Hopping in Griechenland, doch möchten nicht stetig auf einer überfüllten Fähre um einen Sitzplatz kämpfen? Dann reservieren Sie sich ein Boot. In vielen europäischen Ländern benötigen Sie keinen Bootsführerschein oder können sich einen Kapitän bei der Reservierung dazu buchen. Dies ermöglicht Ihnen nicht nur die überfüllten Busse, Züge und Fähren zu überspringen, sondern zugleich können Sie die schönsten Reisedestinationen aus einer ganz neuen Perspektive entdecken. Statt an einem überfüllten Strand zu liegen, können Sie es sich auf dem Deck Ihres Bootes bequem machen.

Reisen Sie abseits der Touristenpfade

Sie haben keine Lust auf Menschenmassen, überfüllte Sehenswürdigkeiten und Selfiesticks? Dann sollte Sie sich von den klassischen Touristenpfaden fernhalten. Statt Spanien, Portugal, Kroatien und Italien im Sommer, wie wäre es stattdessen mit osteuropäischen Ländern. Sie werden begeistert sein, wie wunderschön Polen, Slowenien und Co. sind!

 

Wir hoffen, dass unsere Tipps und Tricks Ihnen dabei helfen konnten, mit der Urlaubs-Planung zu beginnen. Denken Sie daran, die Planung früh genug zu starten und Brainstorming mit Ihrer Familie zu betreiben. So werden Sie nicht nur die besten Angebote bekommen, sondern so können Sie auch sicher sein, dass Ihr Urlaub ein Erfolg wird!

 

Titel: Urlaubs-Planung im Sommer: Das sollte beachtet werden!

Meta:

Der nächste Urlaub steht an, doch haben Sie sich noch nicht an die Planung gewagt? Wenn das so ist, dann haben wir hier alle wichtigen Informationen.

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