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Routenänderungen auf der AIDAbella aus „operativen Gründen“: Betroffene sollten Minderung geltend machen

Gäste der AIDAbella erhielten kürzlich die Nachricht, dass die bereits geplanten Kreuzfahrten um Weihnachten und Silvester 2022/2023 in der Karibik nicht wie geplant stattfinden werden. „Betroffene sollten in diesen Fällen gegen den Veranstalter Ansprüche auf Reisepreisminderung geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Derzeit erhalten Gäste der AIDAbella die Information, dass die zum Jahreswechsel geplanten Touren in der Karibik mehrere wesentliche Änderungen erfahren. Bei den Kreuzfahrten mit Startdatum 18.12.2022 und 24.12.2022 entfallen die Häfen von Mexiko, Belize, Jamaika und den Cayman Inseln. Statt dieser Anläufe werden abweichende Ziele eingeplant. In den an die Gäste gerichteten Informationen ist von einer Anpassung des Routenverlaufs aus operativen Gründen die Rede. Ohne nähere Erläuterung werden die Passagiere der AIDAbella damit vor Urlaubsantritt vor vollendete Tatsachen gestellt. In einem solchen Fall liegt eine Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigen kann.

Abweichung von der gebuchten Reise rechtfertigt Minderung – Routenänderung widersprechen und Ansprüche vorbehalten

Wenn die Kreuzfahrt nicht gemäß Buchung durchgeführt wird, sondern es zu Abweichungen bei den Reisezielen kommt, steht eine Minderung des Reisepreises im Raum. Gerichte urteilen hierbei grundsätzlich verbraucherfreundlich. Vorliegend benennt AIDA eine Anpassung des Routenverlaufs aus operativen Gründen als Ursache.

Solche Anpassungen können einen Anspruch auf Minderung rechtfertigen, denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur dann möglich, wenn die Änderung unerheblich ist. „Genau dies dürfte vorliegend nicht der Fall sein, da gleich vier Reiseländer entfallen beziehungsweise ausgetauscht werden. Außerdem entfällt auch ein erheblicher Teil der Fahrtstrecke, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Betroffene sollten der Routenänderung daher widersprechen und sich die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen vorbehalten.

Verschuldensunabhängige Haftung seitens AIDA

Der Anspruch des Reisegastes ist hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich unabhängig. „Es ist völlig egal, was sich hinter der Formulierung „Routenanpassung aus operativen Gründen“ verbirgt, welche Ursache die Änderung der Kreuzfahrten in der Karibik auf AIDAbella also haben. Allein entscheidend ist, dass es sich um eine erhebliche Änderung der Reiseleistung handelt“, führt Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de aus.

Berechnung nach Tagen - der Einzelfall ist entscheidend

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene bei den aktuellen Routenänderungen auf der AIDAbella prüfen lassen, in welcher Höhe Minderungsansprüche im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder kleinere Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren.

Diese Ansprüche können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de und Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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Kreuzfahrtabsagen und Schiffswechsel bei AIDA – Schadensersatzanspruch der Betroffenen mit Beweiserleichterung

Seit einigen Wochen kommt es bei AIDA immer wieder zu Reiseabsagen und Schiffswechseln. Es drängt sich der Verdacht auf, dass allein unternehmerische Gründe zu diesen Reiseabsagen und Schiffswechseln führten. „Werden Kreuzfahrten aus wirtschaftlichen oder unternehmerischen Überlegungen abgesagt oder stark geändert, bestehen für Betroffene über die Minderung oder Erstattung des Reisepreises hinaus erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude“, berichten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg, die die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt.

Zuletzt häuften sich die Meldungen, dass es bei AIDA vermehrt zu Kreuzfahrtabsagen oder anderen Reiseänderungen, wie beispielsweise Schiffswechseln, kam. Betroffen sind vor allem Reisen der AIDAvita, AIDAbella, AIDAblu und AIDAprima. Zuletzt wurden Reisen teils ersatzlos gestrichen oder aber erheblich geändert. Aktuell dürften die Gründe hierfür nicht außerhalb des Einwirkungsbereiches des Veranstalters AIDA sondern eher in der Veräußerung der AIDAvita zu suchen sein.

Absagen von Kreuzfahrten auf der AIDAvita, AIDAbella, AIDAblu und AIDAprima

AIDA gab die Reiseabsagen und Änderungen kürzlich bekannt. „Der Umstand, dass einige Kreuzfahrten gar nicht oder aber nur stark verändert stattfinden, spricht unseres Erachtens klar für Entschädigungsansprüche der Betroffenen“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Reiseabsage aus unternehmerischen Gründen - Anspruch auf Schadensersatz

Grundsätzlich gilt, dass Reiseabsagen aufgrund außergewöhnlicher Umstände generell möglich sind. Beide Parteien des Reisevertrages müssen dann die geschuldete Leistung nicht erbringen. Dies bedeutet, dass der Anbieter die Kreuzfahrt nicht durchführen muss und der Reisende sein Geld zurückbekommt. Dieser Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises oder der Anzahlung muss durch den Veranstalter unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Absage erfüllt werden.

AIDA bietet den Betroffenen darüber hinaus bei Umbuchung Bordguthaben an.  „Solchen Angeboten auf Bordguthaben bei Umbuchung sollten Betroffene mit Vorsicht begegnen. Wenn die Reiseabsagen oder Schiffswechsel bei AIDA aus Gründen erfolgen, die dem unternehmerischen Risikobereich des Veranstalters zuzuordnen sind, kommt ein ganz erheblicher Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Betracht“, erläutert Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Sollte AIDA nämlich die Reisen abgesagt haben, weil hierdurch eine Verlagerung der Reisenden auf die übrigen Schiffe möglich wird, die dann mit höherer Auslastung profitabler zu betreiben sind, dürfte dies wohl der Fall sein.

„Betroffene sollten daher auf keinen Fall einfach das Bordguthaben akzeptieren und die faktisch erzwungene Umbuchung hinnehmen“, stellen die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de heraus. Der Gesetzgeber gab Verbrauchern bei Reiseabsagen durch den Veranstalter nicht ohne Grund einen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude. Dieser Anspruch soll einen Ausgleich zwischen Unternehmer und Verbraucher schaffen. Der Veranstalter soll nicht aus wirtschaftlichen Interessen heraus die Reisepläne ändern können, ohne dass er dem Verbraucher hierfür eine Entschädigung zu leisten hat. „Selbstverständlich gilt dies auch dann, wenn ein Schiff veräußert wird“, merkt Rechtsanwalt Göpfert an.

Der Einzelfall ist maßgeblich – Ansprüche 2 Jahre durchsetzbar

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene einer Kreuzfahrtabsage daher prüfen lassen, ob Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden aufgrund der Reiseabsagen von AIDAvita im Raum stehen. Für Verbraucher geht es nicht nur um den Reisepreis, sondern um 30 % bis zu 100 % des Reisepreises zusätzlich zur Erstattung desselben.

„Als Faustregel gilt: je später abgesagt wurde, desto höher fallen die Ansprüche aus“, stellt Rechtsanwalt Dr. Hoffmann klar.

Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden können dabei bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist hierbei der Tag, an dem die gebuchte Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte.

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Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte ausschließlich die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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Sommerurlaub: Wie man die Augen vor Schäden durch UV-Strahlung schützt

Die Sommerferien beginnen und damit auch die Reisezeit. Viele Familien
machen sich auf den Weg ans Meer, ins Grüne oder in die Berge. Doch
Vorsicht: Wer sich ungeschützt in die Sonne begibt, riskiert gutartige und
bösartige Erkrankungen am Auge, die bis zum Sehverlust führen und das
Leben bedrohen können. Besonders empfindlich für Schäden durch UV-
Strahlung sind die Augen von Kindern und Jugendlichen, warnen Experten der
Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG). Sie klären auf, wie man
sich richtig verhält, worauf bei UV-Index und Sonnenbrille zu achten ist
und welchen Einfluss die Umgebung hat.

Ausgedünnte Ozonschicht, geringere Bewölkung, aber auch weniger
Luftverschmutzung: All diese Umweltfaktoren tragen dazu bei, dass die UV-
Strahlung, die die Erdoberfläche erreicht, deutlich zugenommen hat – vor
allem in den hohen und mittleren Breitengraden. Damit steigt auch die
Gefahr von Sonnenschäden an und in den Augen. „UV-Licht kann verschiedene
gutartige und bösartige Erkrankungen am Auge auslösen“, erklärt Professor
Dr. med. Dr. phil. Ludwig M. Heindl vom Zentrum für Augenheilkunde am
Universitätsklinikum Köln. „Besonders empfindlich sind die Augen von
Kindern und Jugendlichen“, ergänzt Privatdozent Dr. med. Vinodh Kakkassery
von der Klinik für Augenheilkunde am Universitätsklinikum Schleswig-
Holstein, Campus Lübeck. Die beiden Augenärzte sind Delegierte der DOG im
UV-Schutzbündnis, einer Initiative von 28 Institutionen zur Prävention von
UV-bedingten Erkrankungen.

Schäden an Hornhaut, Bindehaut, Netzhaut und Augenlinse

Zu den Schäden durch UV-Licht zählen unter anderem gutartige und bösartige
Tumoren an Lidern und Bindehaut wie auch eine schmerzhafte Entzündung der
Binde- und Hornhaut („Keratoconjunctivitis photoelectrica“). Sehr selten,
insbesondere bei Kindern, können Hitzeschäden an der Netzhaut die
Sehschärfe dauerhaft reduzieren. UV-Strahlung kann bei Erwachsenen zudem
ein Pterygium auslösen, eine Gewebeveränderung an der Bindehaut, die zu
Hornhautverkrümmung, trockenen Augen und Sehminderung führen kann. Starke
Sonnenreflexion des Bodens etwa in den Tropen oder der Arktis kann
schließlich eine Ablagerung von gelblichen Proteinen in der Hornhaut
bewirken („klimatische Tröpfchenkeratopathie“).

Auf den UV-Index achten

Um sich zu schützen, raten die DOG-Experten, auf den UV-Index zu achten.
„Der tagesaktuelle UV-Index lässt sich online beim Deutschen Wetterdienst
einsehen, auch zahlreiche Wetter-Apps weisen diesen Wert aus“, erläutert
Kakkassery. Der UV-Index, von der WHO definiert und weltweit einheitlich
gültig, beschreibt den am Boden erwarteten Tagesspitzenwert der
sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung auf einer Skala von 1 bis 11; die
Vorhersage teilt zugleich das gesundheitliche Risiko in fünf
Gefahrenbereiche von „gering“ bis „extrem“ ein. In Deutschland werden im
Sommer Werte von 8 bis 9, in den Hochlagen der süddeutschen
Gebirgsregionen sogar bis 11 erreicht. Von April bis August gibt zudem das
Zentrum für Medizin-Meteorologische Forschung (ZMMF) in Freiburg UV-
Warnungen heraus.

Bei praller Sonne in den Schatten oder ins Haus

Bereits ab UV-Index 3 sollten Sonnenschutzmaßnahmen ergriffen werden.
„Konkret bedeutet das: Sonnenschutzmittel mit ausreichendem
Lichtschutzfaktor verwenden, Kopfbedeckung und Sonnenbrille tragen und in
den zwei Stunden vor und nach Sonnenhöchststand möglichst den Schatten
aufsuchen“, erläutert Heindl. Die Sonnenhöchststände variieren in Europa
Anfang August je nach Land zwischen knapp 13.00 Uhr und 14.30 Uhr. Ab UV-
Index 8 ist verschärfter Schutz erforderlich. „Dann sollte man in den zwei
Stunden vor und nach Sonnenhöchststand möglichst gar nicht mehr draußen
sein“, warnt Kakkassery. „Darüber hinaus sind Kleidung, Sonnencreme auch
unter der Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenbrille dringend empfohlen.“

Sonnenbrille mit Filterkategorie 3 für Meer und Berge

Sonnenbrillen, die man in Deutschland kaufen kann, tragen die CE-
Zertifizierung, entsprechen damit der EU-Norm DIN EN ISO 12312 und
garantieren wirksamen UV-Schutz. Noch sicherer können Kaufinteressierte
sein, wenn die Brille die Aufschrift „UV400“ oder „100 Prozent UV-Schutz“
trägt – ein solches Modell filtert alle UV-Strahlen bis zu einer
Wellenlänge von 400 Nanometern heraus. Darüber hinaus spielt der
Blendungsfilter eine Rolle: Er reicht von Kategorie 1 bis 4 und gibt an,
wieviel Prozent an Sonnenstrahlung absorbiert wird. „Kategorie 1 eignet
sich für bewölkte Tage“, sagt Heindl. „Urlauber am Meer und in den Bergen
sind mit der höheren Schutzkategorie 3 gut beraten.“ Daneben gibt es auch
selbsttönende Gläser, die für Brillenträger eine Option darstellen. „Sie
sind allerdings nicht unbedingt für den Autoverkehr geeignet“, ergänzt
Kakkassery.

Wasser, Sand und Schnee erhöhen den UV-Index

Spiegelnde Oberflächen wie Wasser, Sand und Schnee reflektieren das
ultraviolette Licht und erhöhen den vorhergesagten UV-Index. So steigern
Gras oder Wasser den UV-Wert um bis zu zehn Prozent, Sand am Meer um etwa
15 Prozent, Meeresschaum um 25 Prozent. Am stärksten reflektiert Schnee:
Er erhöht den UV-Gesamtwert um rund 50 Prozent. Da die UV-Strahlung zudem
alle 1000 Höhenmeter etwa zehn Prozent zunimmt, ist im Hochgebirge oder
auf Gletschern besondere Vorsicht angebracht. „Aufgrund der starken
Blendung sollte man dort Sonnenbrillen mit Filterkategorie 4 tragen, die
bis zu 97 Prozent des Lichts absorbieren“, rät Heindl.

Neuerdings werden auch Kontaktlinsen mit UV-Schutz angeboten. „Aber
Achtung: Sie bieten keinen ausreichenden UV-Schutz für die Augenlider und
die Bindehaut, weshalb eine zusätzliche Sonnenbrille ratsam ist“, fügt der
Kölner Augenexperte hinzu.

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Der Fluchtrucksack – das Herzstück einer Survival-Tour

Der Fluchtrucksack  das Herzstück einer Survival Tour Symbolbild
Der Fluchtrucksack das Herzstück einer Survival Tour Symbolbild

Als Fluchtrucksack wird das eigentliche Gepäck von einem Survival-Fan bezeichnet. Die Bezeichnung Fluchtrucksack kommt daher, da die Ausrüstung, die ein Survival-Fan bei sich trägt, eigentlich nichts anderes ist als eine Art Notgepäck, die es ermöglicht in der Wildnis zurechtzukommen bzw. dort für einige Zeit zu überleben. Man kann das Behältnis auch als Überlebensrucksack bezeichnen oder schlicht Survival-Rucksack.

 

Größe, Form und Inhalt des Fluchtrucksacks

 

Survival-Rucksäcke gibt es in verschiedenen Größen und unterschiedlichen Formen bzw. Arten. Wie groß ein Fluchtrucksack sein sollte, das ist davon abhängig, wie stark der Survival-Trip wirklich betrieben wird bzw. was der Survival-Fan alles mitnehmen möchte. Der Fluchtrucksack im speziellen wird in seiner kleinsten Form als Notfallrucksack angeboten – und zwar mit Inhalt und abgestimmt auf den Fall, dass bei einer Bergtour schon mal ein kleiner Unfall passieren kann. Gefüllt ist ein solcher Rucksack mit Pflaster und sonstigem Verbandsmaterial und im weitesten Sinn eine Alternative zu einem Verbandskasten, weil sich ein Rucksack eben zum Beispiel bei einer Fahrradtour besser transportieren lässt als ein Verbandskasten. Der „wahre“ Fluchtrucksack beinhaltet indes noch sehr viel mehr: Nämlich auch Pfannen, Töpfe und Lebensmittel und auch persönliche Dinge wie eine Zahnbürste und wird in der Regel individuell nach den Vorstellungen und Wünschen des Besitzers gefüllt. Ausgelegt ist der Fluchtrucksack auf den Umstand, dass dieser im Fall einer Bedrohungslage schnell aufgesetzt und man vor dieser Bedrohungslage die Flucht antreten kann – in den Wald. Ausgelegt sein sollte der Inhalt von einem Fluchtrucksack dafür, dass ein „Überleben in der Wildnis“ bis zu 72 Stunden möglich ist mit dem Inhalt des Rucksacks.

 

Prepper-Ausrüstung mit zahlreichen Features

 

Der Fluchtrucksack gehört in der Preppergemeinschaft, als innerhalb der Gruppe von Menschen, die sich auf den nahenden Weltuntergang vorbereiten, zur Standardausrüstung. Gerade durch die Krisen der letzten Jahre hat die Preppergemeinschaft großen Zulauf bekommen und die Nachfrage nach Fluchtrucksäcken ist gestiegen. Wichtig sind die Features, die ein solcher Rucksack haben sollte, wie Taschen und eine möglichst breitgefächerte Innenaufteilung. Das Material sollte am besten wasserabweisend sein.

 

Weitere Informationen gibt es auf allessurvival.com.

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