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Routenänderungen bei höherer Gewalt - AIDA, MSC, TUI und Costa lehnen Forderungen häufig zu Unrecht ab: Betroffene sollten Ansprüche auf Minderung geltend machen

Kreuzfahrtreedereien kennen die Situation. Hafenausfälle und Routenänderungen, die durch Wind und Wetter bedingt sind, werden von den Veranstaltern meist als entschädigungslos hinzunehmende höhere Gewalt eingeordnet. „Betroffene sollten in diesen Fällen gegen den Veranstalter Ansprüche auf Reisepreisminderung geltend machen und sich nicht vorschnell mit kleineren Entschädigungen oder gar mit einem bloßen Verweis auf unbeeinflussbare äußere Umstände abspeisen lassen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

In den letzten Wochen kam es bei vielen Kreuzfahrten zu wetterbedingten Routenänderungen, was vor allem den Mittelmeerraum, die Ostsee- sowie die Nordseerouten einschließlich Norwegen betraf. Gäste erhalten dann meist über einen Kabinenbrief oder eine Borddurchsage die Information, dass dieser oder jener Hafen nicht angelaufen werden kann. Ganz aktuell traf es wieder die Kreuzfahrer der AIDAdiva, AIDAbella, AIDAmar und AIDAperla. Sämtliche Schiffe erfuhren Umroutungen auf ihren Fahrwegen in Nordeuropa. „Auch in einem solchen Fall liegt eine Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigen kann“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Abweichung zur gebuchten Reise rechtfertigt Minderung – auch wetterbedingte Routenänderung keine Ausnahme

Wenn die durchgeführte Kreuzfahrt nicht der Buchung entspricht und es zu Abweichungen bei den Reisezielen kommt, steht eine Minderung des Reisepreises im Raum. Gerichte urteilen hierbei grundsätzlich verbraucherfreundlich. Hieran ändert grundsätzlich auch der Grund einer solchen Routenänderung nichts, auch dann nicht, wenn er vermeintlich dem Phänomen der höheren Gewalt zuzuschreiben ist.

Verschuldensunabhängige Haftung seitens der Reedereien

Der Gesetzgeber hat die Minderungsansprüche der betroffenen Reisegäste bewusst vom Verschulden der Reederei entkoppelt. Der Grund für einen Hafenausfall ist damit völlig unerheblich. Ein solches Vorkommnis zieht stets einen Minderungsanspruch nach sich, was deutschen Verbrauchern meist völlig unbekannt ist. „Außerdem entfällt auch oft ein erheblicher Teil der Kosten, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt, die abzurechnen sind und die auch dem Reisegast zugutekommen müssen“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Berechnung nach Tagen - der Einzelfall ist entscheidend 

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten betroffene Kreuzfahrer bei Routenänderungen stets prüfen lassen, in welcher Höhe Minderungsansprüche im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell Bordguthaben oder andere kleinere Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren. „Niemand hat Geld zu verschenken, deshalb sollten Reisende sich nicht davon abhalten lassen, berechtigte Ansprüche auch zu verfolgen“, bestätigt Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Ansprüche aus einem Reisevertrag können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de 

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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WM in Katar / Doha - Routenänderungen auf der AIDAcosma: Betroffene sollten Ansprüche geltend machen

„WM - WM“ (Wind und Meer und Weltmeisterschaft) – das war der Plan vieler Kreuzfahrer. Aida teilte kürzlich mit, dass die AIDAcosma während der WM den Hafen von Doha in Katar aber gar nicht anlaufen kann. Was unspektakulär klingt, bedeutet für Fußballfans und Kreuzfahrer den Ausfall ihres ganz persönlichen Reisehighlights und WM-Erlebnisses. „Betroffene Gäste sollten gegen den Veranstalter Ansprüche geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Sonne, Meer und Fußballflair. Eine Kreuzfahrt zum größten Sportereignis des Jahres 2022, der WM in Katar. Das war der Traum vieler fußballbegeisterter Kreuzfahrer, die zur Zeit der Weltmeisterschaft eine Reise auf einem der zahlreichen Kreuzfahrtschiffe buchten, die Doha während der WM ansteuern sollen. Für die Gäste der AIDAcosma ist dieser Traum jetzt geplatzt. Denn Doha wurde aktuell abgesagt. AIDA verweist hierbei auf sehr kurzfristig bekannt gegebene behördliche Vorgaben, auf die man leider keinen Einfluss nehmen könne, die aber dazu führten, dass der Hafen von Doha im Zeitraum der Fußball-Weltmeisterschaft in Katar nicht angelaufen werden könne.

„Unterstellt man dies einmal als zutreffend, ergeben sich gleichwohl Abweichungen zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters, die zur Minderung des Reisepreises berechtigen. Das gilt vor allem dann, wenn das Reisehighlight schlechthin ausfällt“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Ausfall von Doha während WM rechtfertigt Minderung gegenüber Aida

Wird die Kreuzfahrt nicht gemäß Buchung durchgeführt, steht dem Reisegast eine Minderung des Reisepreises zu. Gerichte urteilen in diesen Fällen verbraucherfreundlich. Vorliegend benennt AIDA sehr kurzfristig bekannt gegebene behördliche Vorgaben als Ursache der Routenänderung. Auch solche Umstände können einen Anspruch auf Minderung rechtfertigen. Denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur dann möglich, wenn die Änderung unerheblich ist. „Gerade dies ist in der Zeit der WM für Doha als Austragungsort und Reisehighlight auszuschließen. Außerdem entfallen auch die Anlegekosten in Doha, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Betroffene sollten der Routenänderung daher unverzüglich widersprechen und sich die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen vorbehalten.

Der Anspruch des Reisegastes ist hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich unabhängig. „Es ist zunächst völlig egal, was sich hinter der Formulierung „sehr kurzfristig bekannt gegebene behördliche Vorgaben“ verbirgt, welche Ursache die Umroutung zur WM auf der AIDAcosma also hat. Allein entscheidend ist, dass es sich um eine erhebliche Änderung der Reiseleistung handelt“, führt Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de aus.

Auch Schadensersatz wegen Ausfall von Doha während WM gegenüber AIDA denkbar

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene bei der aktuellen Umroutung auf der AIDAcosma zur WM in Katar auch prüfen, ob Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder kleinere Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren.

Nach Auffassung der Anwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de erscheint es eher fernliegend, dass Katar nur wenige Wochen vor Start der Fußball-Weltmeisterschaft neue und unvorhersehbare behördliche Anordnungen getroffen hat, die ein Anlegen in Doha unmöglich machen sollen. Hier wird man also genau hinschauen müssen, was der Hintergrund für die Umroutung ist. „Sollte sich zeigen, dass die Routenänderung ggf. früher erkennbar und vermeidbar gewesen wäre, stehen zusätzlich zur Minderung ganz erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum“, merken die erfahrenen Praktiker von Kreuzfahrt-Anwalt.de an.

Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist hierbei der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte. Betroffene, die die Kreuzfahrt gleichwohl durchführen möchten, sollten der Routenänderung aber in jedem Fall unverzüglich widersprechen oder bereits im Vorfeld anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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Schiffsveräußerungen und geänderte Einsatzgebiete – Schadensersatzansprüche für Reisegäste bei Kreuzfahrtabsagen

In den letzten Wochen kam es bei AIDA, Costa und MSC immer wieder zu Reiseabsagen und geänderten Reiserouten. Gründe gab es hierfür viele, die von veräußerten Schiffen, über geänderte Fahrpläne bis hin zu lukrativeren Einsatzzwecken reichen. „Werden Kreuzfahrten aus wirtschaftlichen oder unternehmerischen Gründen abgesagt oder stark verändert, bestehen für Reisende über die Minderung oder Erstattung des Reisepreises hinaus erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude“, berichten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg, die die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt.

Zuletzt häuften sich Meldungen, dass es bei den großen Reedereien vermehrt zu Kreuzfahrtabsagen oder ähnlichen Reiseänderungen, wie beispielsweise Schiffswechseln oder erheblichen Routenänderungen, kam. Teils wurden Reisen ersatzlos gestrichen oder aber so erheblich geändert, dass die gebuchte Reise mit der letztlich dann bezahlten Reise kaum noch etwas gemein hat.

Absagen und erhebliche Änderungen von Kreuzfahrten

Wenn Kreuzfahrtveranstalter wie MSC, Costa oder AIDA in den letzten Wochen Reiseabsagen und erhebliche Änderungen bekanntgeben, sollten sich Betroffene wehren. „Der Umstand, dass Kreuzfahrten gar nicht oder aber nur stark verändert stattfinden, spricht unseres Erachtens klar für Entschädigungsansprüche der Reisenden“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Anspruch der Reisenden auf Schadensersatz

Reedereien bieten den Betroffenen oftmals Umbuchungsmöglichkeiten oder bei Akzeptanz der Änderung Bordguthaben an. „Dieser Entschädigung durch Bordguthaben sollten Betroffene nicht leichtfertig folgen, denn auch die großen Reedereien haben nichts zu verschenken. Wenn die Reiseabsage oder Reiseänderung aus Gründen erfolgt, die dem unternehmerischen Risikobereich des Veranstalters zuzuordnen sind, kommen ganz erhebliche Ansprüche auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Betracht“, erläutert Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Diese Ansprüche betragen häufig ein Vielfaches des angebotenen Bordguthabens, was den Reisenden meist unbekannt ist. Wer hier – geblendet vom vermeintlich schnellen Bordguthaben – vorschnell gedanklich abschaltet, verliert am Ende Geld.

„Betroffene sollten daher auf keinen Fall einfach das Bordguthaben akzeptieren und die faktisch erzwungene Umbuchung hinnehmen“, stellen die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de heraus. Der Gesetzgeber gab Verbrauchern bei Reiseabsagen durch den Veranstalter nicht ohne Grund einen erheblichen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude. Dieser Anspruch soll einen Ausgleich zwischen Unternehmer und Verbraucher schaffen. Der Veranstalter soll nicht aus wirtschaftlichen Interessen heraus die Reisepläne ändern können, ohne dass er dem Verbraucher hierfür eine Entschädigung zu leisten hat. „Als Faustformel gilt, je näher die Abreise rückt, desto höher fällt der Anspruch aus, wobei dieser maximal die Höhe des Reisepreises erreichen kann, wohlgemerkt, zusätzlich zur Erstattung desselben“, merkt Rechtsanwalt Göpfert an.

Der Einzelfall ist maßgeblich – Ansprüche 2 Jahre durchsetzbar

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene einer Absage oder erheblichen Änderung der Kreuzfahrt prüfen lassen, ob und in welcher Höhe Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum stehen. Hierbei kann man nicht oft genug betonen:

Für Verbraucher geht es nicht nur um den Reisepreis, sondern um 20 % bis zu 100 % des Reisepreises zusätzlich zu dessen Erstattung.

Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden oder auch Minderung sowie andere aus dem Reisevertragsrecht resultierende Ansprüche können dabei bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist hierbei der Tag, an dem die gebuchte Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte.

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Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach der Erstprüfung besteht für Kreuzfahrer die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

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Was macht einen deutschen Kurort aus?

Baden Baden Kurpark Symbolbild
Baden Baden Kurpark Symbolbild

In Deutschland gibt es derzeit rund 350 verschiedene Heilbäder und Kurorte, in denen Entspannung und Rehabilitation auf dem Programm stehen. Jedes Jahr kommen zahlreiche Besucher von innerhalb und außerhalb Deutschlands in die Regionen, um dort die gesundheitlichen Vorteile zu nutzen oder einfach nur zu entspannen. Dabei wissen viele jedoch gar nicht, was ein Kurort eigentlich für Eigenschaften besitzen muss, um sich als solcher bezeichnen zu dürfen. Wir stellen uns deshalb die Frage: Was macht einen deutschen Kurort aus?

Prädikat „Kurort“

Als Kurort darf sich nicht einfach jede Region in Deutschland nennen, bei der ein entspannender Urlaub möglich ist. Stattdessen müssen die Ortschaften bestimmte Vorgaben erfüllen. Wichtig ist vor allem, dass ein Kurort bestimmte Eigenschaften besitzt, die sich positiv auf die physische Gesundheit auswirken. In den meisten Fällen entspringen an diesen Orten Quellen, die eine bestimmte Konzentration an wertvollen Mineralien besitzen. Durch Bäder oder Trinkkuren können diese in den Körper gelangen und zahlreiche Beschwerden lindern. Außerdem gibt es bspw. Luftkurorte, die durch ihr Klima und ihre besonders gute Luftqualität für Erholung und Gesundheit sorgen. 

Damit eine Region zum Kurort ernannt wird, muss ein solches Prädikat beantragt und von staatlicher Seite geprüft und genehmigt werden. Die meisten Kurorte in Deutschland sind Luftkurorte, man findet jedoch auch zahlreiche Heil- und Seebäder, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Da viele Menschen an einen Kurort reisen, um dort eine Rehabilitation zu machen, findet man hier zahlreiche Reha-Kliniken, die kurzfristige und langfristige Behandlungen anbieten. Drei deutsche Kurorte wurden dank ihrer besonderen Schönheit sogar auf die Liste der „Great Spa Towns of Europe“ des UNESCO-Welterbes gesetzt: Baden-Baden, Bad Ems und Bad Kissingen. Aber es gibt auch zahlreiche andere Regionen, die einen Besuch allemal wert sind. Am Rhein ist Wiesbaden eine der schönsten Adressen für einen Kuraufenthalt. 

 

Entspannungsbäder treffen Casinokultur

Was vielen Besuchern bekannter Kurorte sicherlich schon aufgefallen ist, ist, dass viele der deutschen Kurorte über ein Spielcasino verfügen. Meist sind diese Spielbanken in historischen Gebäuden untergebracht, in denen die Glücksspiele eine lange Tradition haben. Grund dafür ist, dass in vergangenen Zeiten oftmals der Adel die Kurorte nutzte, um dort Urlaub zu machen. Dabei waren die gesundheitlichen Vorteile meist nebensächlich, stattdessen wollte man entspannen, die Seele baumeln lassen und in Luxus schwelgen. Für das damalige Unterhaltungsprogramm sorgten Casinos, die für den Adel als besonders noble Unterhaltungsform galten. Zu einem der ältesten Casinospiele zählt Roulette, das schon zur damaligen Zeit sehr beliebt war. Heute sind Casinospiele noch genauso populär wie damals, das Spiel findet jedoch auch online statt. Auf zahlreichen Plattformen im Internet können User Online Spielautomaten finden, die mit unterschiedlichen Designs ausgestattet wurden. Typische Themen der Slots sind z. B. Figuren der griechischen und nordischen Mythologie oder bekannte Filme und Serien. Der Übergang in die Online-Welt hat dafür gesorgt, dass immer mehr Menschen gerne im Casino spielen. Das beflügelt natürlich auch die landbasierten Spielbanken. 

Für viele ist der Urlaub im Kurort deshalb die perfekte Möglichkeit, um Entspannung und Unterhaltung zu kombinieren. Deshalb darf für sie ein Besuch im Casino nicht fehlen. In Baden-Baden befindet sich das Etablissement z. B. direkt im historischen Kurhaus, wo es seit fast 200 Jahren Spielern und Spielerinnen ein Unterhaltungsprogramm bietet. Gelegen in einem wunderschönen Prachtgarten und ausgestattet mit einem noblen Restaurant und Club kann man hier den Nachmittag oder Abend ausklingen lassen. Auch in Bad Kissingen wartet eine einzigartige Spielbank direkt im luxuriösen Luitpoldbad und versprüht dort ein Flair wie in Monte Carlo. Die Konzession erhielt das Casino bereits im 18. Jahrhundert, wodurch es als ältestes in ganz Bayern zählt.

Kurorte sind die perfekte Urlaubsdestination für alle, die sich nach Entspannung sehnen oder körperliche Beschwerden lindern möchten. Der Titel wird den Ortschaften von staatlicher Seite verliehen, ihre positiven Auswirkungen auf das körperliche Befinden werden dazu genau geprüft. Viele Kurorte stehen in enger Verbindung mit der deutschen Casinokultur, weshalb man vor Ort oftmals auch eine traditionsreiche Spielbank vorfindet.

 

 

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