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Baufinanzierung planen: Darauf kommt es an

Baufinanzierung planen Symbolbild pixabay
Baufinanzierung planen Symbolbild pixabay

Für viele Menschen bedeutet der Bau eines eigenen Hauses die Erfüllung eines Lebenstraums. Ein wichtiger Teil der Planung ist die Wahl der passenden Baufinanzierung. Der Weg zum eigenen Heim ist langwierig und komplex. Darum müssen alle Fragen rund um die finanzielle Seite rechtzeitig geklärt werden. Mit der richtigen Baufinanzierung ist man später auf alles vorbereitet und der Bau kann reibungslos stattfinden.

 

In diesem Artikel geht es darum, welche Aspekte man bei der Wahl der Baufinanzierung beachten muss. Wer sich gründlich informiert und gut plant, kann sorgenfrei mit dem Bau beginnen.

 

 

Auf diese Aspekte muss man achten

Wer ein Bauprojekt finanzieren will, muss sich über die Rahmenbedingungen im Klaren sein. Nur dann kann man das passende Kreditangebot finden, das alle Ansprüche erfüllt. Jedes Bauprojekt bringt Besonderheiten mit sich, die bei der Wahl des Kredits eine Rolle spielen.

 

Aber auch die persönlichen Umstände müssen berücksichtigt werden, wenn man die Finanzierungskosten berechnen will. Die wichtigsten Aspekte, auf die es ankommt, sind das Finanzierungskonzept, die Kreditsumme, die vollständigen Kosten des Kredits, die Wahl der monatlichen Rate und der Zinssatz.

Das passende Finanzierungskonzept

In einem Finanzierungskonzept werden alle Aspekte der Finanzierung beleuchtet. Dieses Dokument fasst zusammen, welche finanziellen Mittel vorhanden sind und wie sie genutzt werden sollen. Dazu gehören die Kreditsumme, das angesparte Eigenkapital, der Zinssatz und die vorgesehene Tilgungsrate.

 

Das Finanzierungskonzept ist ein wichtiger Teil der Planung. Deshalb muss sein Inhalt sorgfältig festgelegt werden. Hier sollte man sich ausführlich beraten lassen und alle Fragen bis ins letzte Detail klären. Nur so kann man sicher sein, dass das Konzept genau zum Bauprojekt passt, bevor man einen Vertrag unterschreibt.

Die Kreditsumme muss stimmen

Die Kreditsumme ist der Geldbetrag, der die Kosten für den Hausbau abdecken soll. Die Höhe des Kredits muss überlegt gewählt werden. Auf der einen Seite braucht man genug Geld, um das Projekt und unerwartete Mehrkosten bezahlen zu können. Auf der anderen Seite kann eine zu hoch angesetzte Kreditsumme für unnötige Zinsen sorgen, die man später abbezahlen muss. Um die Kreditsumme zu reduzieren, kann man vor dem Hausbau Geld ansparen. Je mehr Eigenkapital man hat, desto weniger Geld muss man als Kredit aufnehmen.

Die Gesamtkosten müssen klar sein

Wie viel der Kredit am Ende insgesamt kostet, wird in den Gesamtkosten dargestellt. Die Information muss das Kreditinstitut bei der Unterbreitung des Angebots eindeutig offenlegen. So weiß der zukünftige Bauherr genau, welche Kosten ihn erwarten. Diese Zahl ist praktisch, um mehrere Angebote von Kreditgebern miteinander zu vergleichen.

So wählt man die monatliche Rate

Einen Kredit muss man später inklusive der Zinsen an das Kreditinstitut zurückzahlen. Beim Abschluss der Baufinanzierung legt man fest, wie hoch die monatliche Tilgungsrate sein wird. Dabei muss man überlegen, wie viel Geld man jeden Monat entbehren kann, ohne seinen Lebensstil negativ zu beeinflussen oder in Schwierigkeiten zu geraten. Dafür kann man seine Einnahmen und Ausgaben vergleichen und einen Puffer für unerwartete Ausgaben einplanen. So erhält man eine Rate, die man bewältigen kann.

Zinsbindung richtig wählen

Beim Abschluss der Baufinanzierung wird der aktuelle Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben. Je besser die Zinsen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung sind, desto länger lohnt es sich, sie festzulegen. Vertragslaufzeiten von mehreren Jahrzehnten sind keine Seltenheit. Wer sich in der Zukunft bessere Konditionen verspricht, kann die Laufzeit kürzer festlegen und später neu wählen.

Fazit

Beim Hausbau muss man viele Dinge planen und überdenken. Die Baufinanzierung ist ein wichtiger Faktor für ein gelungenes Bauprojekt. Man sollte mehrere Kreditinstitute besuchen und sich Angebote unterbreiten lassen. So findet man das beste Angebot und ein Finanzierungskonzept, das die Anforderungen des Projekts erfüllt.

 

Bei diesem Prozess sollte man nichts überstürzen. Finanzielle Entscheidungen brauchen Zeit und gute Beratung. Erst wenn alle Aspekte geklärt sind, sollte man den Vertrag unterschreiben.

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Welche Nebenkosten kann der Vermieter umlegen?

Nebenkosten Symbolbild pexels
Nebenkosten Symbolbild pexels

Nicht alle Betriebskosten, die für Vermieter anfallen, müssen aus eigenen Mitteln gestemmt werden. Unter der Voraussetzung einer schriftlichen Vereinbarung dürfen Vermieter notwendige Arbeiten rund um das eigene Haus, die Kosten für Strom, Heizung und Wasser sowie diverse Serviceleistungen auf die Vermieter umlegen. Diese Nebenkosten sind das, was Mieter als „zweite Miete“ bezeichnen, die im Zuge der Energiekrise immer schneller steigt.

 

Andere Leistungen sind wiederum nicht umlagefähig. Doch welche Nebenkosten dürfen Vermieter umlegen und wie geht man dabei am besten vor, um gesetzeskonform zu handeln und den Hausfrieden zu wahren?

Wie wichtig Aufklärung in diesem Bereich ist, zeigt eine Studie der Verbraucherorganisation Marktwächter, die bei ihren Untersuchungen zwischen 2011 und 2017 zu dem Schluss kam, dass fast zwei Drittel der Nebenkostenabrechnungen von Vermietern klärungsbedürftig oder sogar anfechtbar gewesen seien.

Ein Muster für Nebenabrechnungen bietet Vermietern Orientierung

Die gesetzlichen Anforderungen für die Nebenkostenabrechnung klingen im Behördendeutsch für viele Vermieter zunächst verwirrend. Orientieren sich Vermieter an einem Muster für die Betriebskostenabrechnung, fällt die Erstellung der einzelnen Abrechnungsposten spürbar leichter.

Vorlagen zur Orientierung finden Vermieter unter anderem hier: Objego.de/blog/nebenkostenabrechnung-muster/

Bei diesen Leistungen sind Umlagen erlaubt

Als umlagefähig gelten nach § 1 BetrKV die folgenden Leistungen, die Vermieter für ihre Mieter unterhalten:

  • Strom- und Wasserkosten
  • Abwassergebühren
  • Aufwand für Hausmeister und Schornsteinfeger
  • Aufzugskosten
  • Müllabfuhr und Sperrmüllentsorgung
  • Reinigungsdienst für das Treppenhaus
  • Nutzung von Gemeinschaftsanlagen
  • Gartenpflege
  • Ungezieferbekämpfung
  • Beleuchtung des Hausbereichs
  • Grundsteuer
  • Haftpflicht- und Sachversicherung
  • Fernseher (Antenne oder Kabel)

Umlagefähige Gemeinschaftsanlagen im Haus können etwa eine Waschküche, Sauna, ein Gemeinschaftsraum, ein Fitnesscenter und ein Gartenpool sein.

Bei diesen Leistungen sind Umlagen nicht erlaubt

Nicht auf ihre Mieter umlegen dürfen Vermieter hingegen die folgenden Leistungen:

  • Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung
  • Betriebskosten für leer stehende Wohnungen
  • Verwaltungsaufgaben
  • Telefonanschluss
  • Bankgebühren und Portokosten
  • Kosten für Reparaturen und Renovierungen
  • Portokosten
  • Rücklagen

Als Kompensation dafür, dass Vermieter die kostenintensiven Betriebskosten für leer stehende Wohnungen allein zu stemmen haben, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass Vermieter die Kosten steuerlich absetzen dürfen. Dies löst zwar nicht alle Probleme, reduziert aber die mit dem Unterhalt des Leerstandes einhergehende Belastung.

Wie gehen Vermieter vor?

Neben der genannten schriftlichen Vereinbarung der Nebenkostenbeteiligung von Mietern müssen Vermieter den Verteilungsschlüssel berücksichtigen, der sich nach wichtigen Eckdaten wie der Anzahl der Mieter im Haus und der Wohnungsgröße bemisst. Fehlt eine solche Vereinbarung im Mietvertrag, gilt die Wohnfläche als Verteilungsmaßstab. Der Gesetzgeber verlangt, dass Mieter nur das zahlen müssen, was sie wirklich beansprucht haben. Beim Verbrauch von Strom, Heizung und Wasser ist deshalb der Einsatz von Messzählern wie Stromzähler und Wasseruhren für Vermieter Pflicht und gängige Praxis.

Vermieter müssen ihre Nebenkostenabrechnung nach § 556 BGB in einer juristisch einwandfreien Form protokollieren. In das Dokument gehören die Aufstellung der Betriebskosten, die in die einzelnen Betriebskostenarten unterteilt sind, die Angabe der Gesamtkosten des Hauses und die Angabe des Verteilungsschlüssels. Die Abrechnung hat einmal im Kalenderjahr zu erfolgen. Im Falle von Klagen haben Mieter für die juristische Anfechtung drei Jahre Zeit. Erst nach diesem Zeitraum wird der Vorgang endgültig.

Der Königsweg ist digital und rechtssicher

Die Digitalisierung hat auch im Mietrecht zahlreiche Vorgänge, die Vermieter leisten müssen, erheblich vereinfacht. Gerade bei Formalien wie der Anwendung des Verteilerschlüssels, der Nebenkostenabrechnung und der Protokollierung führen leistungsstarke und fortschrittliche digitale Plattformen zu beschleunigten Vorgängen, die Zeit, Geld und Nerven sparen. Vermieter, welche die im BGB und BetrKV aufgeführten gesetzlichen Vorgaben beachten, sind juristisch auf der sicheren Seite und vermeiden Klagen und Nachzahlungen bei der Bewahrung des Hausfriedens.

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DEN lädt ins „Aktuelle Energiestudio“ Erster Podcast blickt hinter die Kulissen des Deutschen Energieberater-Netzwerks

Jetzt gibt es das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. auch zum Hören. Rechtzeitig zum 20-jährigen Jubiläum laden seine Energieberaterinnen und Energieberater zum Podcast. In dessen erster Folge lassen Sie hinter die Kulissen des Netzwerks blicken, klären über seine Entstehungsgeschichte auf und sprechen wichtige Themen, Aufgaben und Perspektiven ihrer Tätigkeit an.

„Ein neues, frisches Medium, in dem es uns vor allem, aber eben nicht nur um Information geht, sondern in dem es auch menscheln darf“ – mit diesen Worten beschreibt Dipl.-Ing. Stefanie Koepsell den Zugang des DEN in den jetzt gestarteten Audiomitschnitten. In der Tat können die Hörerinnen und Hörer des Podcasts neben interessanten Einblicken in die Arbeit von Energieberaterinnen und Energieberatern auch prägende Akteure des DEN im Gespräch mit der Vorstandssprecherin kennenlernen.

 

…weiterlesen unter https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/den-pm-18-2022/

 

Und warum die erste Folge unseres Podcasts den Titel ‚Gemüse statt Schokolade für unsere Gebäude‘ trägt, kann man hier erfahren:

https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/das-deutsche-energieberater-netzwerk-e-v/podcast/

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Ein Treppenlift für zu Hause – welche Arten gibt es?

Ein Treppenlift erhöht die Mobilität innerhalb der eigenen vier Wände Symbolbild
Ein Treppenlift erhöht die Mobilität innerhalb der eigenen vier Wände Symbolbild

Ab einem gewissen Alter kann das Treppensteigen zur Qual werden. Das Überwältigen der Stiege artet zu einem anstrengenden Kraftakt aus, der nur unter Schmerzen bewältigt werden kann. Ein Treppenlift löst dieses Problem, indem er Menschen, bei denen das Gehen eingeschränkt ist, ohne weitere Hilfe zwischen den Stockwerken hin und her transportiert.

 

Im Zuge des Konzepts des barrierefreien Wohnens können Fördermittel abgerufen werden. Damit wird der Treppenlift erschwinglich und die Betroffenen bleiben länger selbstständig. So wird ein Auszug für betagte Menschen unnötig und sie können länger in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Ein entscheidender Faktor für den Erhalt der Lebensqualität im Alter.

Welche Typen von Treppenliften gibt es?

 

Ein Treppenlift ist eine Konstruktion, auf der ein Sitz oder eine Plattform angebracht ist. Bewegungseingeschränkte Menschen werden damit zwischen den Stockwerken befördert. Ein Treppenlift kann an jede Wohnsituation individuell angepasst werden. Dabei wird zwischen den folgenden Möglichkeiten unterschieden:

Standard-Sitzlift

 

Bei einem Sitzlift handelt es sich um das geläufigste Lift-Modell. Er eignet sich für Personen, denen das Hinsetzen und Aufstehen keine Probleme bereiten. Ein Sitzlift beansprucht wenig Platz und kann auch bei engen, kurvigen Treppen angebracht werden. Da die Sitzfläche umklappbar ist, stellt er für die anderen Mitbewohner kein Hindernis dar.

Stehlift

 

Stehlifte bieten eine Lösung für Menschen mit Beschwerden in den Gelenken, die nur unter Schmerzen eine sitzende Haltung einnehmen können. Am Lift ist anstelle des Sitzplatzes ein kleines Podest angebracht, das in Hüfthöhe über einen Sicherheitsbügel verfügt, der für Halt sorgt. Ein Stehlift eignet sich besonders für enge und kurvige Treppen, weil er noch platzsparender als ein Sitzlift arbeitet.

Plattformlift mit großer Traglast

 

Der Plattformlift ähnelt einem Stehlift, nur dass die Plattform um einiges größer ausfällt. Ein solcher Treppenlift ist mit bis zu 300 kg Traglast ausgestattet und bewältigt einen Menschen im Rollstuhl. Er eignet sich auch für Personen mit Gehilfen oder medizinischen Apparaten wie einem Infusionsschlauch oder einem Sauerstoffgerät.

Hublift

Ein Treppenlift erhöht die Mobilität innerhalb der eigenen vier Wände Symbolbild

Wenn im Alter die Elastizität des Bewegungsapparates und der Muskulatur nachlässt, kann das Treppensteigen zur Qual werden. Ein modernes Liftsystem für Ihr Zuhause schafft dabei Abhilfe und sorgt für eine bessere Mobilität innerhalb der eigenen vier Wände.

 

Ein Treppenlift erhält die Lebensqualität in gewohnter Umgebung

Bei einem Hublift handelt es sich weniger um einen Treppenlift. Er hat die Funktion eines Plattformlifts, läuft aber nicht entlang der Treppe, sondern überwindet Höhenunterschiede von bis zu drei Metern in senkrechter Richtung. Meist kommt er im Eingangsbereich zum Einsatz.

Homelift

 

Der Homelift gleicht einem normalen Aufzug, wurde aber speziell für den Einbau in Privathäusern konzipiert. Es muss kein Aufzugsschacht angelegt werden. Die erforderliche Technik ist in der Kabine und der Verkleidung untergebracht.

Außenlift

 

Sofern im Inneren des Gebäudes nicht genügend Platz vorhanden ist, um einen Treppenlift zu montieren, bietet sich ein Außenlift an. Ein solcher kann mehrere Stockwerke miteinander verbinden. In manchen Fällen muss dabei ein Fundament ausgehoben werden, um die Stabilität zu gewährleisten.

Lift für die Außentreppe

 

Für den Außenbereich können sowohl Lifte mit Sitz oder Podest verwendet werden. Bei diesen Modellen sind der Antrieb sowie alle anderen Elemente, die unter der Feuchtigkeit leiden, mit wetterfesten und UV-resistenten Materialien versiegelt.

Kosten für einen Treppenlift

 

Die Auswahl eines Treppenliftes hängt von den Bedürfnissen der Betroffenen, den baulichen Gegebenheiten sowie dem Budget ab. Die einfachste Option eines Sitzliftes bei gerader Treppe beläuft sich in einer Preisspanne von 3.200 bis 8.000 Euro. Sollte die Treppe eine oder mehrere Kurven besitzen, ist mit bis zu 13.900 Euro zu rechnen. Für einen Plattformlift im Innenbereich kann, je nach Form der Treppe, mit 8.000 bis 19.000 Euro kalkuliert werden. Hublifte schlagen mit bis zu 15.000 Euro zu Buche.

Treppenlifte erhalten staatliche Förderungen

 

Die öffentliche Hand stellt eine Vielzahl von Förderprogrammen für barrierefreies Wohnen zur Verfügung. Dabei ist die Pflegestufe maßgeblich. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt zinsgünstige Kredite bis 50.000 Euro und Zuschüsse von maximal 6.250 Euro. Von der Pflegekasse werden 4.000 Euro in Aussicht gestellt. Die jeweiligen Anträge müssen gestellt werden, bevor die Baumaßnahmen beginnen.

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