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FehmarnBeltQuerung – die historische Chance für die Häfen der Hansestadt Lübeck

Der Fehmarnbelt ist eine Wasserstraße zwischen Dänemark und Deutschlandl
Der Fehmarnbelt ist eine Wasserstraße zwischen Dänemark und Deutschland

Die Feste FehmarnBeltQuerung ist eine geplante Verkehrsverbindung, die
unter dem Fehmarnbelt, einer 19 Kilometer breiten Wasserstraße zwischen
Dänemark und Deutschland, hindurch führen soll. Das INER Institute of
Northern-Europe Economic Research, ein Institut der NBS Hochschule,
beschäftigt sich seit geraumer Zeit intensiv mit der Bedeutung der
FehmarnBeltQuerung für die Wirtschaft in Nord- und Zentraleuropa. Kürzlich
hat Institutsmitglied Prof. Dr. Michael Stuwe ein Diskussionspapier zu dem
Thema veröffentlicht.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2020 steht
fest, dass die FehmarnBeltQuerung auch auf deutschem Hoheitsgebiet gebaut
werden darf. In Anbetracht des Umstandes, dass durch die Querung eine
leistungsfähige Hauptschlagader im stärksten Wirtschaftsraum Europas
entsteht, ist in Verbindung mit anderen Entwicklungen damit zu rechnen,
dass die sie nicht weniger als ein sogenannter "Game-Changer" für die
Logistik Nord- und Zentraleuropas werden wird.

Während die Häfen in Kiel und Rostock beginnen, sich mit der Entscheidung
des Gerichts abzufinden und sich auf die unvermeidlichen Veränderungen der
Verkehrsströme einzustellen, werden die Konturen Lübecks als
geostrategischer Gewinner der festen Querung immer deutlicher. Die
einzigartige Lage am Südausgang des neu entstehenden FBK Fehmarn-Belt-
Korridors eröffnet die historische Chance für Lübeck, zentraler
Verkehrsknotenpunkt für Land- und Seeverkehre zwischen Kontinental- und
Nordeuropa zu werden.

Prof. Dr. Michael Stuwe, Research Fellow am INER Institute of Northern-
European Economic Research der NBS Northern Business School in Hamburg,
hat die Chancen für den Lübecker Hafen in einem Diskussionspapier
zusammengefasst und die zur Zielerreichung notwendigen Voraussetzungen
analysiert. Auf Basis der Untersuchung wurden Einschätzungen und
Empfehlungen zur Diskussion gestellt, die sämtlich im Diskussionspapier
nachzulesen sind. Das Diskussionspapier kann auf der Internetseite des
Instituts eingesehen und heruntergeladen werden.

Kontakt: Professor Dr. Michael Stuwe, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Instituts-Website: iner.nbs.de/publikationen

Die NBS Northern Business School – University of Applied Services ist eine
staatlich anerkannte Hochschule, die Vollzeit-Studiengänge sowie berufs-
und ausbildungs-begleitende Studiengänge in Hamburg anbietet. Zum
derzeitigen Studienangebot gehören die Studiengänge Betriebswirtschaft
(B.A.), Sicherheitsmanagement (B.A.), Soziale Arbeit (B.A.), Business
Management (M.A.) und Real Estate Management (M.Sc.).

Ihr Ansprechpartner für die Pressearbeit an der NBS Hochschule ist Frau
Kathrin Markus (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Sie finden den Pressedienst der NBS mit
allen Fachthemen, die unsere Wissenschaftler abdecken, unter www.nbs.de
/die-nbs/presse/expertendienst.

Originalpublikation:
https://www.nbs.de/die-nbs/aktuelles/news/details/news/fehmarnbeltquerung-
die-historische-chance-fuer-die-haefen-der-hansestadt-luebeck/

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Bereit für die Mobilität der Zukunft

Die Hochschule Esslingen bietet ab dem kommenden Sommersemester ihren
Bachelor-Studiengang Fahrzeugsysteme zweimal jährlich an. Damit kommt sie
dem Wunsch vieler junger Menschen nach, die sich für Themen wie Autonomes
Fahren oder Elektromobilität interessieren und die mobile Welt
nachhaltiger gestalten möchten.

Interesse an Themen wie Autonomes Fahren oder Elektromobilität? Dann ist
der Bachelor-Studiengang Fahrzeugsysteme an der Hochschule Esslingen die
richtige Wahl. Ab dem Sommersemester 2021 bietet die Hochschule Esslingen
diesen Studiengang zweimal jährlich an. Damit kommt die Hochschule dem
Wunsch vieler junger Menschen nach, die sich für Fahrzeugsysteme der
Zukunft interessieren und die mobile Welt nachhaltiger gestalten möchten.

Ein Studium über die Mobilität der Zukunft

Im Studium werden neben den ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen
insbesondere Themen aus dem Bereich der Fahrzeugsysteme, der E-Mobilität
und der Digitalisierung behandelt. Während die Studierenden am Anfang das
Basiswissen aus der Fahrzeugtechnik, Elektrotechnik und Informatik lernen,
kommen im zweiten Abschnitt der Aufbau und die Funktion moderner
elektronischer Fahrzeugsysteme zur Sprache. Hier geht es dann um Autonomes
Fahren, neue Mobilitäts- und Antriebskonzepte sowie Fahrzeugvernetzung.

Je nach Interessen können die Studierenden Wahlpflichtmodule wählen, wo es
neben klassischen fahrzeugtechnischen Wissensgebieten auch automatisiertes
Fahren bis hin zu Anwendungsgebieten von künstlicher Intelligenz und
maschinellem Lernen geht. Natürlich steht der große Praxisbezug immer im
Vordergrund. Deshalb können die Studierenden in modern ausgestatteten
Laboren an Problemen tüfteln und ihr Wissen direkt anwenden, bei
Interesse auch in der „Formular Student Autonomous Driving“, einem
internationalen studentischen Wettbewerb, an dem sich der Rennstall der
Hochschule Esslingen engagiert.

Nach dem Studium sind die Ingenieurinnen und Ingenieure sehr gefragt

Nach dem Studium haben die Ingenieurinnen und Ingenieure beste
Karrierechancen, denn sie haben gelernt, wie sie interdisziplinär
arbeiten, kreative Lösungen entwickeln, und sie haben einen Plan von
Vernetzung bis Digitalisierung. Und genau das sind die Leute, die gesucht
werden, um Mobilität innovativ und nachhaltig zu gestalten oder Autonomes
Fahren voranzutreiben. Alternativ ist auch möglich, die Themen in einem
weiterführenden Masterstudium zu vertiefen.

Die Bewerbung für den Bachelor-Studiengang Fahrzeugsysteme an der
Hochschule Esslingen ist vom 1. Dezember 2020 bis 15. Januar 2021 möglich.

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Veranstaltungshinweis Deutscher Verkehrssicherheitsrat DVR kritisiert Beschluss des Bundesrats zur StVO-Novelle

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) bedauert die erneute Ablehnung eines Kompromissvorschlags zur StVO-Novelle bei der heutigen Plenarsitzung des Bundesrats. Nach wie vor bestünde Rechtsunsicherheit darüber, welche Regeln und Sanktionen nun im Straßenverkehr gelten. Für die Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs sei das ein Rückschritt. Denn gerade die ungeschützten Verkehrsteilnehmenden sollten durch die Novelle besser geschützt werden.

„Ich bedauere sehr, dass der Entschließungsantrag im Bundesrat heute keine Mehrheit gefunden hat“, bewertet Prof. Dr. Walter Eichendorf, Präsident des DVR, die Entscheidung. Der Kompromiss sei schlechter als die ursprüngliche Einigung des Bundesrates und die (fehlerhafte) Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), aber doch gut für die Verkehrssicherheit gewesen.

Dieser beinhaltete neben der Aufforderung zur notwendigen Korrektur des Formfehlers u.a. einmonatige Fahrverbote beim Übertreten der Höchstgeschwindigkeit ab 26 km/h innerorts und mindestens 36 km/h außerorts, eine massive Erhöhung des Bußgelds und die juristische Verankerung der Vision Zero.

„Die Annahme des Antrags hätte auch signalisiert, dass es der Politik ernst ist mit der Vision Zero. Was nun bleibt ist, dass der bereits monatelang andauernde öffentliche Streit über die richtigen Sanktionen bei klaren Verkehrsverstößen weitergeht“, so das Fazit des DVR-Präsidenten.
Gleichzeitig fordert er alle beteiligten Parteien auf, rasch zu einem neuen Kompromiss zu kommen und diesen noch in der laufenden Legislatur zu verabschieden.

 

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StVO-Novelle: Verkehrswacht appelliert an Bundesrat

Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) fordert den Bundesrat auf, in seiner morgigen Sitzung den aktuell vorliegenden Kompromissvorschlag zur StVO-Reform zu verabschieden und die Novelle damit gültig und rechtssicher zu machen. Nach dem Beschlussvorschlag sollen die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich erhöht werden.

DVW-Präsident Prof. Kurt Bodewig: „Die StVO-Novelle kann den Straßenverkehr vor allem für ungeschützte Verkehrsteilnehmer deutlich sicherer machen. Dass es bisher nicht gelungen war, ein Kompromiss zu finden und damit das Inkrafttreten verhindert wurde, ist bedauerlich. Jetzt liegt ein annehmbarer Kompromiss mit deutlichen Verbesserungen zur bisherigen Rechtslage vor. Dieses Mehr an Verkehrssicherheit muss nun auch verabschiedet werden.“

Im Ringen um die StVO-Novelle hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 6. November 2020 erneut Gelegenheit, einem geänderten Verordnungsentwurf zuzustimmen. Zuvor war sie durch einen Formfehler außer Vollzug gesetzt worden und Bemühungen für eine konsensuale Lösung waren bisher gescheitert. Die saarländische Verkehrsministerin Anke Rehlinger, die auch Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz ist, hatte im Oktober ein Kompromisspapier vorgelegt. Dieses sieht unter anderem vor, dass Fahrverbote bei Überschreitung des Tempolimits „erst“ ab 26 km/h innerorts und 36 km/h außerorts greifen. Dafür sollen die Geldstrafen deutlich bis zu einer Höchstgrenze von 1.000 Euro angehoben werden und sich damit dem Niveau europäischer Nachbarstaaten annähern.

Prof. Bodewig: „Aus meiner Sicht eine gute Basis für einen Kompromiss von Bund und Ländern und zwischen den Auffassungen verschiedener Länder. Diese realen Verbesserungen für mehr Verkehrssicherheit dürfen nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden“.

Die StVO-Novelle sollte eigentlich schon seit Mai 2020 gelten. Sie beinhaltet viele Regelungen, die besonders den Radverkehr stärken und sichern soll. Aber auch der Sanktionsrahmen zum Beispiel für Geschwindigkeitsdelikte sollte empfindlich angehoben werden und Fahrverbote hätten bereits bei Tempoüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts verhängt werden können.

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