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Gesundheit

Ein Risiko für die Arzneimittelsicherheit

Ein Expertentreffen des House of Pharma & Healthcare der Goethe-
Universität
empfiehlt die Abschaffung der Importförderklausel.
Parallel importierte Arzneimittel bergen erhebliche Risiken für
die Therapiesicherheit. Ihr wirtschaftlicher Nutzen für das
Gesundheitssystem ist demgegenüber gering. Die Importförderklausel für
Arzneimittel sollte deshalb aus dem Sozialgesetzbuch V gestrichen werden.
Das empfehlen Experten, die das House of Pharma & Healthcare gemeinsam mit
der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft zu einem Treffen in die
Hessische Landesvertretung nach Berlin eingeladen hatte, in ihrem heute
veröffentlichten Abschlussstatement.

Die weltweit einmalige Importförderklausel verpflichtet Apotheken in
Deutschland zur Abgabe einer Mindestmenge von preisgünstig importierten
Medikamenten. In seinem Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der
Arzneimittelversorgung (GSAV) hatte das Bundesgesundheitsministerium
ursprünglich die Abschaffung der Importförderklausel vorgesehen. Dafür
hatte sich zuvor bereits auch der Bundesrat ausgesprochen. Nach Abstimmung
des Gesetzentwurfs mit anderen Ressorts der Bundesregierung plant das BMG
inzwischen allerdings, an der Importförderklausel – zumindest in
modifizierter Form – festzuhalten.

Das Abschlussstatement des Expertentreffens finden Sie hier:
www.uni-frankfurt.de/78466849

Das House of Pharma & Healthcare verfolgt das Ziel, den Pharma-
Kompetenzcluster Hessen weiterzuentwickeln und die Innovationslücke in der
Arzneimittelentwicklung zu schließen. Zu diesem Zweck fördert es die
Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren der Gesundheits- und Pharmabranche
in Deutschland und bietet ihnen eine neutrale Diskussionsplattform. Es
wird geleitet von Professor Manfred Schubert-Zsilavecz (Goethe-
Universität) und Professor Jochen Maas (Sanofi).

Informationen: Joachim Pietzsch, Pressestelle des House of Pharma &
Healthcare e.V., Telefon 069 36007188, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Aktuelle Nachrichten aus Wissenschaft, Lehre und Gesellschaft in GOETHE-
UNI online (www.aktuelles.uni-frankfurt.de)

Die Goethe-Universität ist eine forschungsstarke Hochschule in der
europäischen Finanzmetropole Frankfurt. 1914 mit privaten Mitteln
überwiegend jüdischer Stifter gegründet, hat sie seitdem Pionierleistungen
erbracht auf den Feldern der Sozial-, Gesellschafts- und
Wirtschaftswissenschaften, Medizin, Quantenphysik, Hirnforschung und
Arbeitsrecht. Am 1. Januar 2008 gewann sie mit der Rückkehr zu ihren
historischen Wurzeln als Stiftungsuniversität ein hohes Maß an
Selbstverantwortung. Heute ist sie eine der drei größten deutschen
Universitäten. Zusammen mit der Technischen Universität Darmstadt und der
Universität Mainz ist die Goethe-Universität Partner der
länderübergreifenden strategischen Universitätsallianz Rhein-Main. www
.goethe-universitaet.de

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Cannabis – Medikament oder gefährliche Droge?

Nutzen und Risiken von Cannabis – was sagt die Wissenschaft?
Diskussionsforum Die Debatte in Braunschweig

Manche sehen Cannabis vor allem als gefährliches Rauschmittel, andere
dagegen als wirksames Schmerzmedikament. Hier die Angst vor einem
Suchtpotential, da die Forderung, den Cannabiskonsum zu
entkriminalisieren. Das Thema Cannabis-Legalisierung erhitzt die Gemüter.
„Cannabis – Medikament oder gefährliche Droge?“ fragt deshalb Die Debatte
und lädt ein zur Live-Diskussion mit Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern am 13. Juni 2019, ab 19 Uhr im Haus der Wissenschaft,
Pockelsstraße 11, 38106 Braunschweig. Der Eintritt ist frei. Im Vorfeld
können Interessierte sich auf der Projektseite über aktuelle Zahlen und
Fakten informieren, Fragen stellen und mitdiskutieren.

Seit 2017 können Menschen mit chronischen Schmerzen in Deutschland
Cannabis auf Rezept bekommen. Eine vollständige Legalisierung wird derzeit
kontrovers diskutiert. Dabei ist die Debatte stark ideologisch und kaum
wissenschaftlich geprägt. Doch wie wirkt die Pflanze eigentlich genau? Wie
sind die Nutzen und die Risiken abzuwägen? Und welche wissenschaftlichen
Studien gibt es zum Cannabiskonsum?

Auf dem Podium zu Gast sind der Public-Health-Forscher PD Dr. Tobias
Effertz von der Universität Hamburg, die Neurologin und Psychiaterin Prof.
Dr. Ursula Havemann-Reinecke von der Universitätsmedizin Göttingen und der
Mediziner und Schmerzforscher Prof. Dr. Michael Schäfer von der Charité
Berlin. Moderiert wird die Veranstaltung von Christoph Koch (Stern) und
Lisa Ruhfus (freie Wissenschaftsjournalistin).

Die Veranstaltung wird auf der Online-Plattform www.die-debatte.org und
auf FAZ Online (www.faz.net) per Livestream übertragen. Auch während des
Events ist es möglich, in den Sozialen Medien mitzudiskutieren.

Die Debatte ist ein Projekt von Wissenschaft im Dialog, dem Science Media
Center Germany und der Technischen Universität Braunschweig. Die Debatte
wird gefördert von der VolkswagenStiftung, dem Stifterverband, der Klaus
Tschira Stiftung und der Schering Stiftung. Die Frankfurter Allgemeine
Zeitung ist Medienpartner.

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An den 29 Kliniken des Universitätsklinikums Ulm werden jährlich rund 50.000 Patient*innen stationär behandelt.

Hohe Qualität bestätigt | Universitätsklinikum Ulm veröffentlicht Behandlungsergebnisse

An den 29 Kliniken des Universitätsklinikums Ulm werden jährlich rund 50.000 Patient*innen stationär behandelt.
An den 29 Kliniken des Universitätsklinikums Ulm werden jährlich rund 50.000 Patient*innen stationär behandelt.

Wie gut am Universitätsklinikum Ulm behandelt und operiert wird, wie oft
es zu Komplikationen und statistischen Abweichungen kommt und welche
Behandlungsverfahren besonders gut bewertet werden, stellt jedes Jahr die
Initiative Qualitätsmedizin (IQM) fest. Seit Mittwoch, 15. Mai, sind alle
IQM-Ergebnisse des Jahres 2018 auf der Homepage des Universitätsklinikums
einsehbar.

Neben anderen Bereichen kann sich das Ulmer Universitätsklinikum
insbesondere in der Behandlung von Lungenentzündungen, bei Kolon- und
Rektumresektionen, also der operativen (Teil-)Entfernung von Dick- und
Enddarm bei kolorektalen Karzinomen, bei Eingriffen an der Hauptschlagader
(Aorta) und bei der Entfernung von Bandscheibengewebe hervorheben. „Wir
sind stolz darauf, auch in diesem Jahr wieder ein so gutes Ergebnis
unserer Behandlungsqualität vorweisen zu können. Dafür möchten wir uns
ganz herzlich bei unseren hoch motivierten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern bedanken, die sich kontinuierlich weiterbilden und tagtäglich
hervorragende Arbeit leisten“, sagt Professor Dr. Udo X. Kaisers,
Leitender Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des
Universitätsklinikums Ulm.
Mit der Veröffentlichung der Behandlungsergebnisse geht das
Universitätsklinikum Ulm weit über bestehende gesetzliche Anforderungen
zur Qualitätssicherung hinaus. „Diese konsequente Transparenz halten wir
für enorm wichtig. Unser Ziel ist es, die Behandlungsqualität an unseren
Kliniken stetig zu verbessern und so vor allem die Zufriedenheit und
Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten weiter zu steigern“, erklärt
Professor Dr. Udo X. Kaisers. Die Initiative Qualitätsmedizin, der sich
mittlerweile über  480 Kliniken aus Deutschland und der Schweiz
angeschlossen haben, vergleicht Routinedaten relevanter Krankheitsbilder
und berechnet daraus jeweils Qualitätsergebnisse. Insgesamt sind hierbei
über 350 Qualitätskennzahlen für mehr als 60 relevante Krankheitsbilder
und Behandlungsverfahren dargestellt. Die veröffentlichten Qualitätsdaten
dienen Patient*innen sowie zuweisenden Ärztinnen und Ärzten als objektive
Orientierungshilfe bei der Entscheidung für oder gegen die Behandlung in
einer Klinik.

Das Universitätsklinikum Ulm ist seit 2015 IQM-Mitglied und nimmt
regelmäßig an sogenannten IQM-Peer Reviews teil. In diesem freiwilligen
Verfahren analysieren Chefärzte anderer IQM-Mitgliedskliniken vor Ort
einen Tag lang komplexe medizinische Behandlungsprozesse. Die Ergebnisse
werden im Anschluss gemeinsam mit Chefärzten und Pflegefachpersonal der
besuchten Klinik diskutiert. „Peer Reviews zählen zu den besten
qualitätsfördernden Maßnahmen, die eine Klinik durchführen kann. Sie
ermöglichen uns, Optimierungspotenziale in unseren Abläufen und Strukturen
zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, die die medizinische
Behandlungsqualität in den jeweils betrachteten Bereichen verbessern“,
erläutert Dr. Oliver Mayer, Leiter der Stabsstelle Qualitäts- und
Risikomanagement. Im letzten Jahr wurde am Universitätsklinikum Ulm
beispielsweise ein Peer Review zur Behandlung von Patient*innen, die ohne
Operation länger als 24 Stunden auf einer der Intensivstationen beatmet
wurden, durchgeführt. Hierfür analysierten die externen Expert*innen die
Daten von 15 Patient*innen.

Alle Qualitätsergebnisse können auf der Homepage des Universitätsklinikums
Ulm eingesehen werden.

Die Initiative Qualitätsmedizin (IQM)
Führende Krankenhausträger haben sich 2008 zur „Initiative
Qualitätsmedizin“ (IQM) zusammengeschlossen. Die trägerübergreifende
Initiative mit Sitz in Berlin ist offen für alle Kliniken und hat das
Ziel, Verbesserungspotenziale bei der medizinischen Behandlungsqualität
für alle in der Patientenversorgung Tätigen sichtbar zu machen und das
aktive Fehlermanagement zum Wohle der Patient*innen zu fördern. Dafür
stellt IQM den medizinischen Fachexpert*innen aus den teilnehmenden
Krankenhäusern innovative und anwenderfreundliche Instrumente zur
Verfügung. Die Mitglieder der Initiative verpflichten sich, drei
Grundsätze anzuwenden: Qualitätsmessung mit Routinedaten, Veröffentlichung
der Ergebnisse und die Durchführung von Peer Reviews. In derzeit über 480
Krankenhäusern aus Deutschland und der Schweiz versorgen die IQM
Mitglieder jährlich circa 7,7 Millionen Patient*innen stationär.

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Zum Tag der Organspende: DGU e.V. plädiert erneut für Widerspruchslösung

Die Zahl der Organspenden in Deutschland geht wieder zurück: Anlässlich
des Organspendetages am 1. Juni weist die Deutsche Gesellschaft für
Urologie e.V. (DGU) darauf hin, dass die Zahl der Organspenden, nach einer
leichten Verbesserung in 2018, im ersten Quartal 2019 wieder rückläufig
ist. Vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion und
der Anfang Juni anstehenden parlamentarischen Debatte zur Reform der
Organspende erneuert die Fachgesellschaft deshalb ihre Forderung nach
Einführung der doppelten Widerspruchslösung, die ein Einspruchsrecht der
Angehörigen beinhaltet.

„Wir sind froh, dass wir als Fachgesellschaft Anfang 2018 die jetzige
Debatte anstoßen konnten und, dass der Gesetzgeber Konsequenzen gezogen
hat. Unsere Forderungen nach Systemkorrekturen spiegeln sich im Gesetz zur
Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende,
das am 1. April 2019 in Kraft getreten ist“, sagt Prof. Dr. Paolo Fornara,
Mitglied der Ständigen Kommission Organtransplantation sowie der Prüfungs-
und Überwachungskommission der Bundesärztekammer und Past-Präsident der
DGU in der Amtsperiode 2017/2018. „Aber Deutschland muss auch den zweiten
Schritt gehen und die Widerspruchslösung umsetzen“, so der
Transplantationsmediziner weiter. Aktuelle Vergleichszahlen der Deutschen
Stiftung Organtransplantation unterstreichen die Dringlichkeit effektiver
Maßnahmen: Im ersten Quartal 2017, dem historisch schlechtesten Jahr, gab
es 212 Organspender; im ersten Quartal 2018 waren es 261, und im ersten
Quartal 2019 rutschte die Zahl der Organspender erneut ab, auf 224
Spender. Dabei sank die Zahl der transplantierten Organe im ersten Quartal
2019 (714) sogar unter den Vergleichswert von 2017 (729).

Dass inzwischen zwei alternative Gesetzentwürfe vorliegen, erlaube eine
angemessen umfassende Auseinandersetzung in der Debatte, so die DGU. Der
von Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach
(SPD) vorgelegte fraktionsübergreifende Entwurf eines „Gesetzes zur
Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz“ sieht
vor, dass jeder volljährige Mensch in Deutschland als Organspender gilt –
es sei denn, er hat dem widersprochen. Auch Angehörige können
widersprechen. Der Alternativentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der
Entschei­dungsbereitschaft bei der Organspende“ von Abgeordneten aller
Fraktionen im Bundestag außer der AfD setzt weiter auf eine ausdrückliche
Zustimmung zur Organspende. Hausärzte sollen beraten, Ämter bei der
Ausstellung neuer Personaldokumente erinnern. Die freiwillige Entscheidung
für oder gegen die Organspende könnte, sofern sie denn getroffen wird, in
einem Online-Register festgehalten werden.

Damit würde sich allerdings wenig zur derzeit geltenden
Entscheidungslösung mit Information durch die Krankenkassen ändern. Ebenso
gering dürfte der Zuwachs an Spendern ausfallen. Schon heute stehen über
80 Prozent der Bevölkerung der Organ- und Gewebespende positiv gegenüber,
aber nur gut ein Drittel hat auch einen Spenderausweis. „Um diese Kluft zu
verringern, brauchen wir die Einführung der doppelten Widerspruchslösung“,
betonen Prof. Fornara und der amtierende DGU-Präsident Prof. Dr. Oliver W.
Hakenberg. „Eine Pflicht zur Organspende entsteht nicht. Jeder Einzelne
kann seine persönliche Haltung erklären. Wer seine Organe nicht spenden
möchte, hat das Recht, aktiv zu widersprechen. Zusätzlich haben auch die
Angehörigen im konkreten Fall ein Einspruchsrecht“, so Prof. Hakenberg.

Getragen wird die DGU-Forderung nach Einführung der Widerspruchslösung
seit dem Erfurter Ärztetag im Mai 2018 von der Bundesärztekammer sowie
inzwischen von zahlreichen medizinischen Fachgesellschaften. „In 24 von 30
Ländern in Europa gilt die Widerspruchslösung, in den Niederlanden tritt
sie 2020 in Kraft“, sagt Transplantationsexperte Fornara. Die
Entscheidungslösung gilt allein in Deutschland, das damit im Vergleich der
Mitgliedsländer von Eurotransplant mit nur 9,7 postmortalen Organspendern
pro einer Million Einwohner an letzter Stelle steht und international,
hinter dem Iran und vor Rumänien, auf Platz 30 rangiert. „Nur mit dem
Gesamtpaket aus Strukturverbesserungen und Widerspruchslösung werden wir
den Mangel an Spenderorganen verringern und, so wie die absolute Mehrheit
der Eurotransplant-Länder, mehr Leben auf der Warteliste retten können“,
resümiert DGU-Präsident Prof. Hakenberg.

Hinweise:
Aktuelles zur Nierentransplantation thematisiert die DGU auf ihrer 71.
Jahrestagung vom 18. bis 21. September 2019 in der Hamburg Messe

Noch bis zum 31. Juli 2019: Bewerben Sie sich für den Medienpreis
Urologie!

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