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Gesundheit

Zusatzleistung der KNAPPSCHAFT bei Frauen mit Brustkrebs bestätigt · Gentest wurde jetzt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannt · Chemotherapie in 80% der Fälle unnötig

Die KNAPPSCHAFT bietet ihren von Brustkrebs betroffenen Versicherten seit mehreren Jahren als erste Kasse bundesweit einen neuartigen Gentest an. Der Test (Oncotype DX®) ermöglicht eine Aussage über den individuellen Nutzen einer Chemotherapie bei bestimmten Brustkrebserkrankungen. Auf diese Weise lassen sich die gesundheitlichen und oft nicht unerheblichen Nebenwirkungen einer möglicherweise unnötigen Chemotherapie vermeiden.

Der Test steht knappschaftsversicherten Frauen kostenfrei als zusätzliche Informationsquelle zur Verfügung. Er hilft bei der Entscheidung, ob eine Chemotherapie durchgeführt werden soll oder nicht. Selbstverständlich trifft - nach Vorlage der Testergebnisse - die Entscheidung für oder gegen Chemotherapie weiterhin die von Brustkrebs betroffene Frau allein mit ihrem behandelnden Arzt.

Leider wird Frauen mit Brustkrebs auch in Deutschland bisher eine Chemotherapie nach der Operation oft „sicherheitshalber“ empfohlen, obwohl mit herkömmlichen Methoden ein individualisierter Nutzen der Chemotherapie nicht  klar beurteilt werden kann. Der in der gesetzlichen Krankenversicherung für die „Anerkennung“ neuer Methoden zuständige Gemeinsame Bundesausschuss  hat nun entschieden, den von der KNAPPSCHAFT schon seit längerem bezahlten Test Oncotype DX® als allgemeine Kassenleistung in den Regelkatalog aufzunehmen.  

Zuvor hatte das unabhängige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Köln aus den Ergebnissen einer großen internationalen Studie mit mehr als 10.000 Patientinnen (TAILORx) konkrete Anhaltspunkte für den Nutzwert des von der KNAPPSCHAFT verwendeten Tests Oncotype DX® gewonnen. Bei allen anderen auf dem Markt angebotenen Testverfahren konnte ein solcher Nutzen vom IQWIG nicht bestätigt werden, weil entsprechende prospektive Studien fehlen.  

Die KNAPPSCHAFT und der Testentwickler, die Firma Genomic Health, begrüßen die Anerkennung des Tests durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Die Ergebnisse der TAILORx-Studie haben gezeigt, dass der Test klare Informationen über den Nutzen der Chemotherapie liefert und somit Über- und Unterbehandlungen reduzieren hilft. Insbesondere identifizierte die Studie die große Mehrheit der Frauen mit Brustkrebs im Frühstadium, denen eine Chemotherapie keinen zusätzlichen Nutzen bringt, rund 80% der Frauen. Und sie identifiziert die wichtige Minderheit von Frauen, für die eine Chemotherapie lebensentscheidend sein kann.

„Mit unserem Vertrag haben wir Frauen, die vom Brustkrebs betroffen sind, frühzeitig ermöglicht, sich im Gespräch mit ihrem Arzt selbstbestimmt für oder gegen eine Chemotherapie entscheiden zu können. Unser biomarker-basierter Brustkrebstest gibt dazu die notwendige Unterstützung. Wir freuen uns, dass dies - nach anderen Qualitätskontrollen zuvor – auch der Gemeinsame Bundesausschuss festgestellt hat“, sagt Bettina am Orde, Geschäftsführerin der KNAPPSCHAFT. „Wir fühlen uns durch die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses darin bestätigt, unseren Patientinnen in Kooperation mit den deutschen Brustzentren eine sehr effektive und sichere Entscheidungsunterstützung zuzahlungsfrei anzubieten. Wir blicken auf eine deutlich über zweijährige Erfahrung zurück und bekommen von den Versicherten sowie von den einsetzenden Brustzentren ein überaus positives Feedback. Es ist schön, dass dieses Verfahren nun zukünftig auch den Versicherten anderer Kassen zur Verfügung steht.“  

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Julia Weingärtner liebt ihren Beruf als Physiotherapeutin. Die Stipendiatin hat ihr Bachelor-Studium an der SRH Hochschule Heidelberg abgeschlossen.

Weil Gesundheit keine Selbstverständlichkeit ist – Physiotherapie gebührenfrei mit Stipendium studieren

Julia Weingärtner liebt ihren Beruf als Physiotherapeutin. Die Stipendiatin hat ihr Bachelor-Studium an der SRH Hochschule Heidelberg abgeschlossen.
Julia Weingärtner liebt ihren Beruf als Physiotherapeutin. Die Stipendiatin hat ihr Bachelor-Studium an der SRH Hochschule Heidelberg abgeschlossen.

Im Oktober übernimmt das Land Baden-Württemberg wieder im Rahmen eines
Stipendiums die Studiengebühren für Physiotherapie-Studierende der SRH
Hochschule Heidelberg, die sich besonders engagieren oder besondere
persönliche Umstände vorweisen. Julia Weingärtner ist eine der aktuellen
Stipendiaten, die über „einen der schönsten Berufe der Welt“ berichtet.

Häufig erkennt sie am Gang eines Menschen, ob er Schmerzen hat und in
welchem Gelenk sich diese vermutlich befinden – Julia Weingärtner hat
gerade an der SRH Hochschule Heidelberg ihren Bachelor-Abschluss in
Physiotherapie gemacht. „Es ist toll, gleich etwas über sein Gegenüber zu
wissen. Im Studium habe ich viel Menschenkenntnis gewonnen, aber auch
Wissen über mich selbst. Man hat mit so vielen verschiedenen Charakteren
zu tun“, erzählt die 25-Jährige, deren Studium durch ein Stipendium des
Landes Baden-Württemberg finanziert wurde. Auch für das neue Semester, das
im Oktober startet, stehen wieder 15 Stipendien zur Verfügung.

Aufgewachsen in Iffezheim, hat Julia Weingärtner nach ihrem Abitur
zunächst eine Ausbildung zur Außenhandelskauffrau gemacht. „Dieser Beruf
hat mir nichts zurückgegeben“, berichtet Julia Weingärtner heute. Sie
wollte selber denken, selbstständig arbeiten und Menschen helfen – und so
entschied sie sich noch zu studieren. Der Studiengang lag nahe: Ihre
Eltern haben eine Physiotherapie-Praxis.

Bereits während ihrer Ausbildung hatte sie als Reitlehrerin gearbeitet.
Dort lernte sie schließlich einen blinden Jungen kennen. Sie half bei der
Ausbildung des Kindes und des Ponys, erfolgreich, wie sie erzählt: „Es hat
uns dreien sehr viel Spaß gemacht, und wir erreichten auf Handicap-
Turnieren die vorderen Plätze.“ Diese Tätigkeit war die Initialzündung für
das Stipendium des Landes Baden-Württemberg. Mit diesem Stipendium werden
Physiotherapie-Studierende gefördert, die sehr gute Leistungen erbracht
haben, einen besonderen Lebenslauf vorweisen, sich außerschulisch oder
-fachlich engagieren oder besondere persönliche und familiäre Umstände
vorweisen. Im Falle von Julia Weingärtner verfasste der Blindenverein ein
Empfehlungsschreiben.

Die Studieninhalte haben sie begeistert: „Motorisches Lernen ist sehr
spannend – also wie unser Gehirn Bewegungen erlernt, wie es dieses Wissen
erneuert und wie wir Therapeuten dieses Lernen am besten unterstützen
können. Innere Medizin, Pathologie, Psychologie: Das war keine graue
Theorie, sondern sehr viel Praxis und Selbsterfahrung. Die Praxis stand
immer im Bezug zu den theoretischen Themen.“ Fünf Praktika haben die
Studierenden während ihres Studiums absolviert.

Nun hat Julia Weingärtner ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und wird
zunächst bei ihren Eltern in der Praxis einsteigen, aber auch Reisen
unternehmen und eine Weiterbildung zur Hippotherapeutin machen, um damit
ihrer Leidenschaft, dem Reiten, treu zu bleiben. Die Welt steht ihr offen,
denn ihr Studienabschluss ist auch international anerkannt. „Die
Physiotherapie ist ein wunderschönes Berufsfeld. Man sieht, dass man etwas
bewirken kann. Der Beruf lehrt mich jeden Tag zu schätzen, dass Gesundheit
keine Selbstverständlichkeit ist. Der Gesellschaft ist überhaupt nicht
klar, was für ein wichtiger und anspruchsvoller Beruf die Physiotherapie
ist. Physiotherapeuten sind eben nicht nur Masseure!“

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Kid Telefondienst Telefonraum Heidelberg

Darmkrebsfrüherkennung: Bundesweite Telefonaktion am 25. und 26. Juni beantwortet offene Fragen.

Kid Telefondienst Telefonraum Heidelberg
Kid Telefondienst Telefonraum Heidelberg

Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums und die Stiftung LebensBlicke klären am 25. und 26. Juni unter 0800-420 30 40 offene Fragen rund um das Thema Darmkrebsfrüherkennung. Jetzt neu: Einladungsverfahren zur Teilnahme an der Darmkrebsfrüherkennung – was steckt dahinter?
Bundesweite Telefonaktion am 25. und 26. Juni beantwortet offene Fragen.

Am 01. Juli fällt der Startschuss. Alle gesetzlich krankenversicherten Männer und Frauen ab 50 Jahren erhalten von ihren Krankenkassen eine schriftliche Einladung zur Darmkrebs-Früherkennung. Ziel ist es, viele Menschen über die Chancen der Darmkrebs-Früherkennung zu informieren. Mit einer Telefonaktion am 25. und 26. Juni wollen der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums und die Stiftung LebensBlicke dabei helfen, offene Fragen zu klären. Unter 0800-420 30 40 beantworten Ärztinnen und Ärzte zusammen mit dem Gastroenterologen Professor Jürgen F. Riemann Fragen rund um das Thema Darmkrebsfrüherkennung.

„Jährlich erkranken ca. 61.000 Frauen und Männer an Darmkrebs“, so Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes. „Viele dieser Erkrankungen ließen sich verhindern oder zumindest frühzeitig diagnostizieren, wenn mehr Menschen das Früherkennungsprogramm für Darmkrebs nutzen würden.“ Das neue Einladungsverfahren soll dazu beitragen: Jeder gesetzlich Versicherte im entsprechenden Alter wird an seine Chance zur Früherkennung erinnert. Weitere Einladungen erfolgen jeweils im Alter von 55, 60 und 65 Jahren. Für eine informierte und bewusste Entscheidung erhält jeder Adressat außerdem eine Informationsbroschüre. Sie klärt umfassend über Organisation, Ablauf, Nutzen und Risiken der Untersuchungen auf. „Mit dem neuen Einladungsverfahren wird das Thema Darmkrebs stärker im Bewusstsein der Menschen verankert. Dies führt langfristig hoffentlich zu höheren Teilnahmeraten“, so Professor Jürgen F. Riemann.

Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Darmkrebs-Früherkennung

1. Warum ist die Darmkrebs-Früherkennung für mich wichtig?
Darmkrebs lässt sich früh erkennen und auch wirksam vorbeugen. Er entsteht oft aus zunächst gutartigen Wucherungen der Darmwand, die in den Darm hineinragen, den sogenannten Darmpolypen. Sie können bei einer Darmspiegelung entfernt werden, bevor sie sich möglicherweise zu bösartigem Darmkrebs entwickeln. Aus diesem Grund bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen allen Versicherten die Möglichkeit, an der Darmkrebs-Früherkennung teilzunehmen. Die Untersuchungen sind kostenlos. 2.

2. Warum sollten Männer bereits ab 50 Jahren eine Darmspiegelung durchführen lassen?
Untersuchungen haben gezeigt, dass Männer früher und auch häufiger an Darmkrebs erkranken als Frauen.

3. Was wird bei der Darmspiegelung gemacht?
Die Darmspiegelung ist die zuverlässigste Methode zur Früherkennung von Darmkrebs. Nach einer gründlichen Darmentleerung wird der gesamte Dickdarm mit einem etwa 1,5 m langen, flexiblen Schlauch von etwa 1 cm Durchmesser untersucht (Koloskop). An seiner Spitze befinden sich eine kleine Lichtquelle und eine hochauflösende Minikamera. Entdeckte Polypen können gleich entfernt werden, da das Koloskop auch über einen Arbeitskanal verfügt, über den Hilfsgeräte wie Zangen oder Schlingen in den Darm vorgeschoben werden können.

4. Was wird beim Stuhltest gemacht?
Mit dem immunologischen Stuhltest wird eine Stuhlprobe auf nicht sichtbare Blutspuren hin untersucht. Diese können auf Darmpolypen oder Krebs hinweisen. Ein auffälliger Stuhltest muss durch eine Darmspiegelung abgeklärt werden. Weist der Test kein Blut nach, kann er in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Der Stuhltest ist weniger zuverlässig als die Darmspiegelung, weil nur solche Veränderungen erkannt werden können, die bluten. Immunologische Stuhltests werden in der gesetzlichen Früherkennung seit April 2017 eingesetzt. Sie entdecken Darmkrebs und seine Vorstufen besser und schlagen seltener falschen Alarm als der zuvor verwendete chemische Stuhltest.

5. Was passiert, wenn ich mich gegen eine Untersuchung entscheide?
Nichts. Die Teilnahme ist freiwillig, für den Versicherungsschutz hat dies keine Folgen. Sollten Sie an Darmkrebs erkranken, übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten.

6. Was ist, wenn ich vor kurzem erst eine Darmspiegelung hatte, zum Beispiel wegen Darmbeschwerden?
Besprechen Sie diese Situation mit Ihrem Arzt. Eine zusätzliche Früherkennungsuntersuchung ist in diesem Fall eventuell nicht notwendig.

7. Wenn ich mich jetzt für den Stuhltest entscheide, kann ich dann keine Darmspiegelung mehr durchführen lassen?
Doch. Sobald Sie wieder Anspruch auf einen Stuhltest haben, können Sie anstelle des Stuhltests eine Darmspiegelung durchführen lassen.

8. Können auch Menschen die Darmkrebsfrüherkennung nutzen, die jünger als 50 sind?
Ja - beispielsweise Verwandte von Darmkrebs-Patienten - vor allem Eltern, Geschwister und Kinder. Diese haben ein höheres Risiko als die Normalbevölkerung, an Darmkrebs zu erkranken. Angehörige von Darmkrebspatienten sollten sich dazu von einem Arzt beraten lassen.

9. Ich habe noch kein Einladungsschreiben erhalten, kann ich trotzdem schon einen Stuhltest bzw. eine Darmspiegelung durchführen?
Wenn Sie das entsprechende Alter erreicht haben, können Sie das Angebot zur Früherkennung von Darmkrebs auch ohne Einladung nutzen.

10. Was muss ich tun, wenn ich eingeladen wurde und teilnehmen möchte?
Setzen Sie sich mit Ihrem Arzt in Verbindung. Den Stuhltest erhalten Sie beispielsweise bei Hausärzten, Gynäkologen, Urologen oder Internisten. Eine Darmspiegelung darf nur von Ärzten bestimmter Fachrichtungen durchgeführt werden, die zusätzlich eine entsprechende Qualifikation nachgewiesen haben. Meist sind dies Magen-Darm-Spezialisten (Gastroenterologen).

„Sicherlich haben viele Menschen noch weitere Fragen – etwa zu ihrer konkreten persönlichen Situation, auch in der Familie“, so Weg-Remers. „Wir freuen uns, wenn Sie unsere Telefonaktion nutzen und sich kostenlos, neutral und auf dem neuesten Stand der Wissenschaft informieren. Wählen Sie dazu 0800-420 30 40 oder schreiben Sie uns unter der E-Mail-Adresse krebsinformationsdienst@dkfz.de.“

Telefonaktion des Krebsinformationsdienstes und der Stiftung LebensBlicke
am 25. und 26. Juni 2019
jeweils von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
unter 0800 – 420 30 40 oder krebsinformationsdienst@dkfz.de

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Wenn ein Kind an Krebs erkrankt, fragen sich viele Eltern, wie sie Betreuung, Beruf und Familie in Einklang bringen können.

Kinder mit Leukämie – eine Herausforderung für die ganze Familie

Wenn ein Kind an Krebs erkrankt, fragen sich viele Eltern, wie sie Betreuung, Beruf und Familie in Einklang bringen können.
Wenn ein Kind an Krebs erkrankt, fragen sich viele Eltern, wie sie Betreuung, Beruf und Familie in Einklang bringen können.

Wird bei einem Kind Leukämie diagnostiziert, so hat das für die ganze Familie dramatische Veränderungen zur Folge. Neben den gesundheitlichen Sorgen, tun sich weitere Problemfelder auf: Wie kann der Alltag organisiert werden trotz hoher physischer und emotionaler Belastung? Wie lassen sich Beruf, Betreuung des kranken Kindes in der Klinik und die Fürsorge für die Geschwister vereinbaren und welche finanziellen Konsequenzen hat das? Zum Weltleukämietag am 28. Mai stellt das Hopp-Kindertumorzentrum Heidelberg (KiTZ) vor, wie Familien in dieser Ausnahmesituation aufgefangen werden können. Tipps zu sozialrechtlichen Fragestellungen bietet auch der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums. Wird bei einem Kind Leukämie diagnostiziert, so hat das für die ganze Familie dramatische Veränderungen zur Folge. Neben den gesundheitlichen Sorgen, tun sich weitere Problemfelder auf: Wie kann der Alltag organisiert werden trotz hoher physischer und emotionaler Belastung? Wie lassen sich Beruf, Betreuung des kranken Kindes in der Klinik und die Fürsorge für die Geschwister vereinbaren und welche finanziellen Konsequenzen hat das? Zum Weltleukämietag am 28. Mai stellt das Hopp-Kindertumorzentrum Heidelberg (KiTZ) vor, wie Familien in dieser Ausnahmesituation aufgefangen werden können. Tipps zu sozialrechtlichen Fragestellungen bietet auch der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums.

Für Einrichtungen, die krebskranke Kinder behandeln, ist gemäß den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschuss eine psychosoziale Unterstützung für die Eltern verpflichtend. So gibt es auch beim Hopp-Kindertumorzentrum Heidelberg (KiTZ) ein Team von Sozialarbeitern und Psychologen. Ob Organisation von Haushaltshilfe, Hilfe bei Anträgen an die Krankenkassen oder psychologische Unterstützung für die Familienangehörigen – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen nicht nur vielerlei bürokratische Vorgänge, sondern helfen auch, die Situation so gut es geht zu verkraften. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Geschwistern der kranken Kinder. Sie fühlen sich möglicherweise vernachlässigt, weil ihre Eltern in der Krankheitsphase meist nur wenig Zeit für sie haben.

Normalität vermitteln – soweit möglich   

„Unser Unterstützungsprogramm geht über die verbindlichen Vorgaben aber weit hinaus“, erläutert Prof. Dr. med. Andreas Kulozik, Direktor „Klinische Kinderonkologie“ am KiTZ und Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinderonkologie und -hämatologie am Universitätsklinikum Heidelberg. Ausgebildete Fachkräfte der Universitätskinderklinik halten für betroffene Kinder, aber auch ihre Geschwister, Betreuungs- und Beschäftigungsangebote bereit. Ziel ist es, den Kindern trotz der Ausnahmesituation eine Art Alltag zu vermitteln. So gibt es zum Beispiel das Spielzimmer für die krebskranken Kinder oder den Kinderplaneten, der vor allem für die gesunden Geschwister konzipiert ist.

Neben einer Frühfördereinrichtung konnte eine Kinderschule etabliert werden. Hier werden Arbeiten geschrieben und Prüfungen absolviert. Ergänzend gibt es ein musiktherapeutisches Angebot. Bei Eltern und Kindern gleichermaßen findet dieser besondere Service großen Anklang. Kulozik dazu: „Wenn ein ehemals betroffenes Kind sich kaum noch an die Schrecken der Chemotherapie erinnert, stattdessen aber an die tolle Bastelei im Spielzimmer, dann, denke ich, haben wir vieles richtig gemacht“. Eine Selbstverständlichkeit sind diese Angebote allerdings nicht, meistens muss für die Finanzierung auf Spendengelder zurückgegriffen werden.

Im KiTZ, einer kinderonkologischen Therapie- und Forschungseinrichtung des Deutschen Krebsforschungszentrums, des Universitätsklinikums Heidelberg und der Universität Heidelberg, arbeiten Wissenschaftler und Ärzte gemeinsam daran, die Biologie kindlicher Krebs- und schwerer Bluterkrankungen zu verstehen und die gewonnenen Erkenntnisse in bessere Behandlungsstrategien zu übersetzen.

Empfehlung des Krebsinformationsdienstes

Angesichts der elementaren gesundheitlichen Fragestellungen, mit denen sich Eltern krebskranker Kinder auseinandersetzen müssen, treten andere Problemfelder oft in den Hintergrund. Das bestätigt auch Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes beim DKFZ: „Die Eltern krebskranker Kinder haben so viel anderes im Kopf, das sie bewegt. Wer möchte sich da auch noch um bürokratische Details kümmern. Deshalb empfehlen wir den betroffenen Eltern immer, sich an den Sozialdienst ihrer Klinik zu wenden. Die Mitarbeiter kennen sich sehr gut aus und können dafür sorgen, dass der gesetzliche Rahmen bestmöglich ausgeschöpft wird, um Eltern zu entlasten und die Pflege des Kindes zu erleichtern.“

Auf der Website www.krebsinformationsdienst.de finden Ratsuchende zahlreiche Adressen, Ansprechpartner und Links zum Thema Sozialrecht. Wer telefonische oder schriftliche Auskunft per E-Mail erhalten möchte, kann sich täglich von 8 bis 20 Uhr unter 0800-420 30 40 oder unter krebsinformationsdienst@dkfz.de an den Service wenden.  

Kinderpflege-Krankengeld 

Um die Vereinbarung von Beruf und Betreuung zumindest vorübergehend zu ermöglichen, können Eltern Kinderpflege-Krankengeld erhalten, wenn sie sich um ihr krebskrankes Kind kümmern und nicht arbeiten gehen. Dieser Anspruch besteht für jedes Elternteil für 10 Tage pro Kind je Kalenderjahr. Alleinerziehende haben den doppelten Anspruch. Eine wichtige Voraussetzung: Das zu betreuende Kind darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Tage können, müssen aber nicht zusammenhängend genommen werden. Übrigens gilt diese Regelung nicht nur für leibliche Kinder, sondern zum Beispiel auch für Stiefkinder, Pflege- und Adoptivkinder sowie Enkel.

Zusätzlich können Eltern und andere Angehörige nach dem Pflegezeit- oder Familienpflegegesetz für die Pflege eines krebskranken Kindes, unabhängig von dessen Alter, bis zu 24 Monate ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche verkürzen oder sich für 6 Monate vollständig freistellen lassen. Der Arbeitgeber muss der Freistellung bzw. der Arbeitszeitverkürzung zustimmen. Für den Arbeitnehmer besteht zwar Kündigungsschutz. Aber: Während dieser Zeit erhalten die Eltern weder Kinderpflege-Krankengeld von der Krankenkasse noch Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Sie müssen ihren Lebensunterhalt also anderweitig sicherstellen.

„Zehn Tage Kinderpflege-Krankengeld sind bei der Betreuung eines krebserkrankten Kindes sehr wenig und decken den tatsächlichen Behandlungszeitraum von krebskranken Kindern bei weitem nicht ab“, kritisiert Carmen Flecks, Juristin beim Krebsinformationsdienst. „Anders ist es leider nur bei einer palliativen Behandlungssituation mit einer Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten, dann besteht unbegrenzter Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld“, ergänzt sie. In jedem Fall ist es sinnvoll, mit dem Arbeitgeber nach individuellen Lösungen zur Vereinbarkeit von Arbeit und Betreuung des erkrankten Kindes zu suchen. Klinik-Sozialdienste und Elterninitiativen an der Klinik können dabei unterstützen.

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