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Gesundheit

Ärzteverbände: Sicherheitslücken in Spahns Vernetzungstechnologie, Patientendaten gefährdet

Ärzteverbände warnen: Patientendaten für Hacker zugänglich. Die Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland, Freie Ärzteschaft und Freier Verband Deutscher Zahnärzte warnen vor Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur (TI). Die TI ist die gesetzlich vorgeschriebene Vernetzungsplattform des deutschen Gesundheitssystems. Alle deutschen Praxen müssen bis zum 30.06.2019 einen Zugang zur TI installiert oder zumindest bestellt haben – ansonsten fallen Honorarabzüge an. Versichertenstammdaten werden bereits in der TI abgeglichen. Künftig sollen Patientenakten in der TI platziert und möglicherweise auch gespeichert werden. MEDI GENO Deutschland und weitere Ärzteverbände reichen Klage ein.

Der Gesetzgeber zwingt alle Praxen in Deutschland, einen TI-Konnektor zu installieren und sich darüber mit der Telematikinfrastruktur (TI) zu verbinden. Ziel ist die Vernetzung aller, die an der Patientenversorgung beteiligt sind. Wegen Sicherheitsbedenken haben sich viele Ärzte und Psychotherapeuten gegen die Installation des TI-Konnektors entschieden. Für ihre Verweigerung nehmen die Praxisinhaber einen Honorarabzug in Kauf. Der Gesetzgeber will den Druck auf die Praxen erhöhen und die Honorarstrafe nächstes Jahr von einem auf 2,5 Prozent anheben.

Baumgärtner: TI-Konnektor schützt nicht gegen Hackerangriffe auf Praxissysteme
Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, hatte Zweifel an der Sicherheit der TI. Deshalb hat der MEDI Verbund IT-Experten beauftragt, die Technologie zu prüfen. Die Informatiker haben die Schutzprofile, nach denen die TI-Konnektoren zertifiziert werden, eingehend untersucht. “Bei der Prüfung der Schutzprofile fanden die Experten verschiedene ungeklärte Fragen zur Sicherheit des TI-Konnektors. Insbesondere schützt der Konnektor selbst bei ordnungsgemäßer Installation nicht zuverlässig gegen Angriffe in die Praxissysteme, obwohl das von Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegenüber den Ärzten behauptet wird“, sagt Baumgärtner.

Auf Kritik keine Reaktion – auf Fragen keine Antwort
Mit den Ergebnissen der Gutachten wandte sich Baumgärtner an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die KBV und die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH), den Anbieter der TI und der zugehörigen Konnektoren, zu deren Gesellschaftern auch das Bundesministerium für Gesundheit zählt. „Auch schriftliche Anfragen brachten keine Antwort auf die Kernfrage, was der Konnektor als Firewall wirklich leistet und wie er die Arztinformationssoftware vor Angriffen aus der TI schützt. In der letzten Antwort der KBV, die sich auf Aussagen der gematik stützt, wurde aus einem Schutzprofil zitiert, das gar nicht auf die aktuellen Konnektoren zur Anwendung gekommen ist“, berichtet Baumgärtner.

Ärzte: Patientendaten müssen geschützt werden
„Wir Ärzte kritisieren eine unsichere Zwangsvernetzung aller Daten im deutschen Gesundheitswesen, welche die Potenz hat, die ärztliche Schweigepflicht auszuhebeln“, sagt Dr. Silke Lüder, stellvertretende Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft. Im Datenschutz und in der ärztlichen Schweigepflicht sieht sie eine wichtige Grundlage für das Vertrauensverhältnis zwischen Behandlern und Patienten: „Wenn mein Patient in der Sprechstunde nicht mehr darauf vertrauen kann, dass das, was er mir über seine gesundheitlichen Probleme berichtet, in meinem Sprechzimmer bleibt, kann ich nicht mehr für ihn arbeiten. Mein Patient wird mir vieles nicht mehr erzählen und ich kann dadurch keine aufschlussreichen Anamnesen mehr erheben und keine richtigen Diagnosen stellen“.
Wie verheerend Gesundheitsdaten in den falschen Händen sein könnten, zeigt sie anhand der Konsequenzen auf: „Wenn die genetische Diagnose eines Bewerbers für ein politisches Amt oder einen Managerposten auslesbar wäre, wäre das Erpressungspotenzial eminent.“

Baumgärtner betont, dass Patientendaten unbedingt geschützt werden müssen: „Patientendaten sind sensibler als Bankdaten. Gerade deshalb sind wir gegen jede zentrale Speicherung von Patientendaten. Eine solche ist als nächster Schritt auf der Basis einer unsicheren TI geplant.“

„Nicht hinnehmbar“: Bei Datenschutzpannen haften die Praxisinhaber
Für etwaige Folgen von Sicherheitslücken der staatlich aufgezwungenen TI-Konnektoren müssen die Praxisinhaber haften. Baumgärtner findet das inakzeptabel: „Die Praxen werden unter Strafe in eine TI gezwungen, deren Sicherheit nicht ausreichend geprüft ist und zu der entscheidende Fragen der Sicherheit nicht beantwortet sind. Die Haftung bei Datenverlust durch Hacking liegt gemäß der DSVGO bei den Praxen und die Patientendaten sind nicht so sicher, wie dies notwendig wäre.“ MEDI GENO Deutschland geht gerichtlich gegen die staatlich erzwungene Vernetzung vor.
Es sei nicht hinnehmbar, dass das Sozialgesetzbuch Arztpraxen dazu zwingt, sich an eine Telematikinfrastruktur anzuschließen, bei der ungeklärte Fragen der Sicherheit der Patientendaten bestehen, urteilt Frank Hofmann, Justitiar und Vorstand der MEDIVERBUND AG. „Wir halten deshalb den Zwang, einen TI-Konnektor zu installieren, für rechtlich unzulässig und lassen die Rechtmäßigkeit der Honorarabzüge gerichtlich prüfen“, sagt Hofmann, der die Musterklagen koordiniert. „Unser Ziel ist es, auf dem Rechtsweg die Honorarstrafe abzuschaffen. Dann können sich Arzt- und Psychotherapiepraxen gegen den TI-Konnektor und für eine sicherere Vernetzungstechnologie entscheiden – ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen“, erklärt er.

Man behalte sich auch vor, Musterklagen gegen die Verantwortlichen des Zwangs zum Konnektoranschlusses zu führen, wenn Praxen, die an die TI angeschlossen sind gehackt werden. „Wir können die betroffenen Praxen an der Stelle nicht alleine lassen und werden deshalb im Sinne einer geteilten Verantwortlichkeit gemäß der DSVGO die Praxen bei Klagen unterstützen – sowohl gegen die Verantwortlichen für die TI-Zwangsinstallation, als auch gegen diejenigen, die nicht korrekt installiert haben“, ergänzt Hofmann.

 

Ärzte fordern sichere digitale Kommunikation im Medizinbetrieb
„Ärzte nutzen seit Langem digitalisierte Daten und wenden jede Form moderner Technik in Praxen und Kliniken an. Wir fordern eine sichere digitale Kommunikation im Medizinbetrieb: Ende zu Ende verschlüsselt, ohne staatlichen Zugriff, ohne zentrale Speicherung – und jeder Patient bekommt wie auch jetzt schon seine medizinischen Daten ausgehändigt“, sagt Lüder. Minister Spahn sei die ursprüngliche Zielsetzung einer verbesserten digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen völlig aus dem Blick geraten. Stattdessen werde jetzt populistisch eine unsichere Handykommunikation aufgebaut, mit der die Schweigepflicht nicht mehr gesichert werden könne. „Das neue Digitalgesetz aus dem Hause Spahn ist ein Zwangsgesetz zu Lasten von Patienten und Ärzten“, so die Allgemeinärztin.

Penetrations- und White-Hacking-Tests unter Strafandrohung verboten
Viele Sicherheitstests können nicht vorgenommen werden, weil eigene Tests der Ärzteschaft gesetzlich verboten sind. „Wir kritisieren auch, dass die Sicherheit des Anschlusses der Praxen an die TI nicht in einem Penetrationstest getestet wurde. Eigene Tests der Ärzteschaft sind gesetzlich verboten. Wir hätten den PEN-Test auf unsere Kosten durchgeführt“, erklärt Baumgärtner.

Penetrationstests gehören standardmäßig zu den sechs Testmethoden bei der Sicherheitsprüfung von Softwareprodukten und -systemen. Sie sind in der ISO 27034-1 festgeschrieben. „Jede dieser Methoden identifiziert andersartige Sicherheitslücken in Hardware und auch in jeder Art Software. Für die Nutzung freigegeben werden kann ein System oder ein Produkt erst nach einem erfolgreichen Security Test!“ erklärt Prof. Dr. Hartmut Pohl, Geschäftsführer der Cyber-Sicherheitsberatung softScheck GmbH.
Deshalb schreibt die ISO-Norm vor, dass die Tests über den gesamten Prozess der Software-Entwicklung angewandt werden müssen. „Das bedeutet, dass der Security Testing Process mit allen sechs Methoden bei sicherheitsrelevanten Ergänzungen und Modifizierungen (Updates) erneut durchlaufen werden muss“, erklärt Pohl, der auch Sprecher des Präsidiumsarbeitskreises 'Datenschutz und IT-Sicherheit' der Gesellschaft für Informatik ist – der größten Informatikfachvertretung im deutschsprachigen Raum.

Sicherheitslücken nachgewiesen
„Patientendaten sind im Moment für Hacker leicht zugänglich. Und das, obwohl Gesundheitsdaten die langfristig schutzbedürftigsten Daten sind, die wir Menschen haben“, betont IT-Dienstleister Jens Ernst. Für seinen Kunden, eine Arztpraxis, hat er bei einer Sicherheitsprüfung auf verschiedene Arten das Testvirus EICAR über den ordnungsgemäß angeschlossenen TI-Konnektor ins Praxisnetzwerk eingeschleust. Nachgewiesen hat er auch, dass die integrierte Firewall die Kommunikation nicht kontrolliert und alle Ports ausgehend geöffnet sind. Der Test lässt auf unzureichenden Schutz der schließen.

Die gematik versichert im Informationsblatt zum TI-Konnektor: „Durch die integrierte Firewall des Konnektors und den optionalen und gege­benenfalls kostenpflichtigen Secure Internet Service (SIS) wird das LAN optimal vor unautorisierten Zugriffen von außen geschützt.“ Diesen Schutz zweifelt Jens Ernst an. Das Testvirus EICAR, das er für seinen Sicherheitstest verwendet hat, wird standardmäßig bei Virenschutztests verwendet. Entwickelt wurde es vom European Institute for Computer Anti-Virus Research(EICAR). Das EICAR Testvirus wird zum Prüfen von Virenscannern verwendet. Jeder Virenscanner muss diese Datei als Virus erkennen. Die TI und den Konnektor konnte das Testvirus passieren. Jens Ernst erklärt: „Das bedeutet, dass es keinen wirksamen Schutz gegen Malware – also Viren und Trojaner – durch die TI gibt.“

 

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Was bringt Stillförderung aus gesundheitsökonomischer Sicht?

Mehr gestillte Kinder können das Gesundheitssystem
entlasten. Gesundheitsökonomische Analysen zeigen: Stillförderung muss vor
allem psychosozial stärker belastete Frauen erreichen, damit Kosten im
Gesundheitssystem eingespart werden.

Die positiven gesundheitlichen Effekte des Stillens für Mutter und Kind
sind unbestritten und in vielen Studien belegt. Weit seltener sind
gesundheitsökonomische Evaluationen für das Stillen bzw. die
Stillförderung. Prof. Dr. Stephanie Stock vom Institut für
Gesundheitsökonomie der Universitätsklinik Köln nahm auf der Fachkonferenz
zum Forschungsvorhaben Becoming Breastfeeding Friendly (BBF) am 5. Juni
2019 in Berlin die gesundheitsökonomischen Aspekte der Stillförderung in
den Blick. Der Nachweis eines adäquaten Kosten-Nutzen-Verhältnisses der
Stillförderung ist notwendig, um z. B. über die Aufnahme der
Stillförderung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
(GKV) zu diskutieren. Denn hier gilt auch das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Eine Erhöhung des Budgetanteils des Bereichs Schwangerschaft/
Mutterschaft, 2017 bei 0,65 % ohne stationäre Geburten, müsste wohl
begründet werden.

Gesundheitsökonomische Analysen setzen Nutzen und Kosten der
Stillförderung ins Verhältnis und vergleichen sie mit dem Status Quo. Als
Nutzen fließen die gesundheitlichen Effekte ein, die dann wiederum durch
das geringere Krankheitsrisiko und vermiedene stationäre Aufenthalte zu
vermiedenen Kosten führen. Auch gesellschaftliche Kosten, z. B. durch die
Vermeidung von Krankheitsausfällen im Erwerbsalter, können je nach
Perspektive berücksichtigt werden. Diesen Kosteneinsparungen stehen Kosten
für etwaige Nebenwirkungen (z. B. bei einer Brustentzündung/Mastitis),
aber auch die monetären Aufwendungen für die Implementierung und Erhaltung
von Stillförderungsmaßnahmen gegenüber. International gibt es deutliche
Hinweise für eine Kosteneffizienz der Stillförderung. Für Deutschland
liegen entsprechende Analysen noch nicht vor. Doch auch hierzulande ist es
sehr wahrscheinlich, dass durch die Stillförderung Gesundheitskosten
eingespart werden könnten und die Stillförderung sogar aus diesen
Einsparungen finanziert werden könnte.

Die meisten internationalen Studien quantifizieren allerdings nur den
Nutzen der Stillförderung. Modellberechnungen aus Holland zeigen, dass
bereits Kosten eingespart werden, wenn 5 % der Mütter einen Monat länger
als bisher stillen. Der größte Einsparungseffekt ergibt sich jedoch, wenn
alle Frauen ihr Kind stillen und nicht nur ein Teil wie bisher. Vor allem
psychosozial stärker belastete Frauen stillen seltener und wenn, dann
kürzer. Ihre Kinder und auch sie selbst profitieren damit weit weniger vom
gesundheitlichen Nutzen des Stillens. Da diese Familien ein insgesamt
höheres Risiko für gesundheitliche Belastungen haben, ergibt sich ein
hohes Präventionspotential für das Stillen. „Stillförderung muss vor allem
diese Frauen erreichen. Sonst werden wir keine große Veränderung der
Kosten-Nutzen-Bilanz erreichen“, so Prof. Dr. Stephanie Stock.

Die Empfehlungen zur Stillförderung in Deutschland nehmen vulnerable
Gruppen explizit in den Blick. Alle Akteure und Akteurinnen, die Kontakt
zu werdenden Müttern und ihrem sozialen Umfeld haben, sollen sich vor Ort
vernetzen und dadurch einen niedrigschwelligen Zugang zu professioneller
Stillberatung und -unterstützung ermöglichen, so lautet eine der acht BBF-
Empfehlungen.

Das Forschungsvorhaben Becoming Breastfeeding Friendly (http://www.gesund-
ins-leben.de/becoming-breastfeeding-friendly) wird seit 2017 im Auftrag
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom Netzwerk
Gesund ins Leben und der Nationalen Stillkommission gemeinsam mit der
Universität Yale durchgeführt. Die Ergebnisse und Empfehlungen des
Forschungsvorhabens wurden am 5. Juni 2019 auf der Fachkonferenz „Wie
stillfreundlich ist Deutschland?“ in Berlin vorgestellt.

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Ärzteverbände: Sicherheitslücken in Spahns Vernetzungstechnologie, Patientendaten gefährdet

Die Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland, Freie Ärzteschaft und Freier Verband Deutscher Zahnärzte warnen vor Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur (TI). Die TI ist die gesetzlich vorgeschriebene Vernetzungsplattform des deutschen Gesundheitssystems. Alle deutschen Praxen müssen bis zum 30.06.2019 einen Zugang zur TI installiert oder zumindest bestellt haben – ansonsten fallen Honorarabzüge an. Versichertenstammdaten werden bereits in der TI abgeglichen. Künftig sollen Patientenakten in der TI platziert und möglicherweise auch gespeichert werden. MEDI GENO Deutschland und weitere Ärzteverbände reichen Klage ein.

Der Gesetzgeber zwingt alle Praxen in Deutschland, einen TI-Konnektor zu installieren und sich darüber mit der Telematikinfrastruktur (TI) zu verbinden. Ziel ist die Vernetzung aller, die an der Patientenversorgung beteiligt sind. Wegen Sicherheitsbedenken haben sich viele Ärzte und Psychotherapeuten gegen die Installation des TI-Konnektors entschieden. Für ihre Verweigerung nehmen die Praxisinhaber einen Honorarabzug in Kauf. Der Gesetzgeber will den Druck auf die Praxen erhöhen und die Honorarstrafe nächstes Jahr von einem auf 2,5 Prozent anheben.

Baumgärtner: TI-Konnektor schützt nicht gegen Hackerangriffe auf Praxissysteme
Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, hatte Zweifel an der Sicherheit der TI. Deshalb hat der MEDI Verbund IT-Experten beauftragt, die Technologie zu prüfen. Die Informatiker haben die Schutzprofile, nach denen die TI-Konnektoren zertifiziert werden, eingehend untersucht. “Bei der Prüfung der Schutzprofile fanden die Experten verschiedene ungeklärte Fragen zur Sicherheit des TI-Konnektors. Insbesondere schützt der Konnektor selbst bei ordnungsgemäßer Installation nicht zuverlässig gegen Angriffe in die Praxissysteme, obwohl das von Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegenüber den Ärzten behauptet wird“, sagt Baumgärtner.

Auf Kritik keine Reaktion – auf Fragen keine Antwort
Mit den Ergebnissen der Gutachten wandte sich Baumgärtner an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die KBV und die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH), den Anbieter der TI und der zugehörigen Konnektoren, zu deren Gesellschaftern auch das Bundesministerium für Gesundheit zählt. „Auch schriftliche Anfragen brachten keine Antwort auf die Kernfrage, was der Konnektor als Firewall wirklich leistet und wie er die Arztinformationssoftware vor Angriffen aus der TI schützt. In der letzten Antwort der KBV, die sich auf Aussagen der gematik stützt, wurde aus einem Schutzprofil zitiert, das gar nicht auf die aktuellen Konnektoren zur Anwendung gekommen ist“, berichtet Baumgärtner.

Ärzte: Patientendaten müssen geschützt werden
„Wir Ärzte kritisieren eine unsichere Zwangsvernetzung aller Daten im deutschen Gesundheitswesen, welche die Potenz hat, die ärztliche Schweigepflicht auszuhebeln“, sagt Dr. Silke Lüder, stellvertretende Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft. Im Datenschutz und in der ärztlichen Schweigepflicht sieht sie eine wichtige Grundlage für das Vertrauensverhältnis zwischen Behandlern und Patienten: „Wenn mein Patient in der Sprechstunde nicht mehr darauf vertrauen kann, dass das, was er mir über seine gesundheitlichen Probleme berichtet, in meinem Sprechzimmer bleibt, kann ich nicht mehr für ihn arbeiten. Mein Patient wird mir vieles nicht mehr erzählen und ich kann dadurch keine aufschlussreichen Anamnesen mehr erheben und keine richtigen Diagnosen stellen“.
Wie verheerend Gesundheitsdaten in den falschen Händen sein könnten, zeigt sie anhand der Konsequenzen auf: „Wenn die genetische Diagnose eines Bewerbers für ein politisches Amt oder einen Managerposten auslesbar wäre, wäre das Erpressungspotenzial eminent.“

Baumgärtner betont, dass Patientendaten unbedingt geschützt werden müssen: „Patientendaten sind sensibler als Bankdaten. Gerade deshalb sind wir gegen jede zentrale Speicherung von Patientendaten. Eine solche ist als nächster Schritt auf der Basis einer unsicheren TI geplant.“

„Nicht hinnehmbar“: Bei Datenschutzpannen haften die Praxisinhaber
Für etwaige Folgen von Sicherheitslücken der staatlich aufgezwungenen TI-Konnektoren müssen die Praxisinhaber haften. Baumgärtner findet das inakzeptabel: „Die Praxen werden unter Strafe in eine TI gezwungen, deren Sicherheit nicht ausreichend geprüft ist und zu der entscheidende Fragen der Sicherheit nicht beantwortet sind. Die Haftung bei Datenverlust durch Hacking liegt gemäß der DSVGO bei den Praxen und die Patientendaten sind nicht so sicher, wie dies notwendig wäre.“ MEDI GENO Deutschland geht gerichtlich gegen die staatlich erzwungene Vernetzung vor.
Es sei nicht hinnehmbar, dass das Sozialgesetzbuch Arztpraxen dazu zwingt, sich an eine Telematikinfrastruktur anzuschließen, bei der ungeklärte Fragen der Sicherheit der Patientendaten bestehen, urteilt Frank Hofmann, Justitiar und Vorstand der MEDIVERBUND AG. „Wir halten deshalb den Zwang, einen TI-Konnektor zu installieren, für rechtlich unzulässig und lassen die Rechtmäßigkeit der Honorarabzüge gerichtlich prüfen“, sagt Hofmann, der die Musterklagen koordiniert. „Unser Ziel ist es, auf dem Rechtsweg die Honorarstrafe abzuschaffen. Dann können sich Arzt- und Psychotherapiepraxen gegen den TI-Konnektor und für eine sicherere Vernetzungstechnologie entscheiden – ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen“, erklärt er.

Man behalte sich auch vor, Musterklagen gegen die Verantwortlichen des Zwangs zum Konnektoranschlusses zu führen, wenn Praxen, die an die TI angeschlossen sind gehackt werden. „Wir können die betroffenen Praxen an der Stelle nicht alleine lassen und werden deshalb im Sinne einer geteilten Verantwortlichkeit gemäß der DSVGO die Praxen bei Klagen unterstützen – sowohl gegen die Verantwortlichen für die TI-Zwangsinstallation, als auch gegen diejenigen, die nicht korrekt installiert haben“, ergänzt Hofmann.

 

Ärzte fordern sichere digitale Kommunikation im Medizinbetrieb
„Ärzte nutzen seit Langem digitalisierte Daten und wenden jede Form moderner Technik in Praxen und Kliniken an. Wir fordern eine sichere digitale Kommunikation im Medizinbetrieb: Ende zu Ende verschlüsselt, ohne staatlichen Zugriff, ohne zentrale Speicherung – und jeder Patient bekommt wie auch jetzt schon seine medizinischen Daten ausgehändigt“, sagt Lüder. Minister Spahn sei die ursprüngliche Zielsetzung einer verbesserten digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen völlig aus dem Blick geraten. Stattdessen werde jetzt populistisch eine unsichere Handykommunikation aufgebaut, mit der die Schweigepflicht nicht mehr gesichert werden könne. „Das neue Digitalgesetz aus dem Hause Spahn ist ein Zwangsgesetz zu Lasten von Patienten und Ärzten“, so die Allgemeinärztin.

Penetrations- und White-Hacking-Tests unter Strafandrohung verboten
Viele Sicherheitstests können nicht vorgenommen werden, weil eigene Tests der Ärzteschaft gesetzlich verboten sind. „Wir kritisieren auch, dass die Sicherheit des Anschlusses der Praxen an die TI nicht in einem Penetrationstest getestet wurde. Eigene Tests der Ärzteschaft sind gesetzlich verboten. Wir hätten den PEN-Test auf unsere Kosten durchgeführt“, erklärt Baumgärtner.

Penetrationstests gehören standardmäßig zu den sechs Testmethoden bei der Sicherheitsprüfung von Softwareprodukten und -systemen. Sie sind in der ISO 27034-1 festgeschrieben. „Jede dieser Methoden identifiziert andersartige Sicherheitslücken in Hardware und auch in jeder Art Software. Für die Nutzung freigegeben werden kann ein System oder ein Produkt erst nach einem erfolgreichen Security Test!“ erklärt Prof. Dr. Hartmut Pohl, Geschäftsführer der Cyber-Sicherheitsberatung softScheck GmbH.
Deshalb schreibt die ISO-Norm vor, dass die Tests über den gesamten Prozess der Software-Entwicklung angewandt werden müssen. „Das bedeutet, dass der Security Testing Process mit allen sechs Methoden bei sicherheitsrelevanten Ergänzungen und Modifizierungen (Updates) erneut durchlaufen werden muss“, erklärt Pohl, der auch Sprecher des Präsidiumsarbeitskreises 'Datenschutz und IT-Sicherheit' der Gesellschaft für Informatik ist – der größten Informatikfachvertretung im deutschsprachigen Raum.

Sicherheitslücken nachgewiesen
„Patientendaten sind im Moment für Hacker leicht zugänglich. Und das, obwohl Gesundheitsdaten die langfristig schutzbedürftigsten Daten sind, die wir Menschen haben“, betont IT-Dienstleister Jens Ernst. Für seinen Kunden, eine Arztpraxis, hat er bei einer Sicherheitsprüfung auf verschiedene Arten das Testvirus EICAR über den ordnungsgemäß angeschlossenen TI-Konnektor ins Praxisnetzwerk eingeschleust. Nachgewiesen hat er auch, dass die integrierte Firewall die Kommunikation nicht kontrolliert und alle Ports ausgehend geöffnet sind. Der Test lässt auf unzureichenden Schutz der schließen.

Die gematik versichert im Informationsblatt zum TI-Konnektor: „Durch die integrierte Firewall des Konnektors und den optionalen und gege­benenfalls kostenpflichtigen Secure Internet Service (SIS) wird das LAN optimal vor unautorisierten Zugriffen von außen geschützt.“ Diesen Schutz zweifelt Jens Ernst an. Das Testvirus EICAR, das er für seinen Sicherheitstest verwendet hat, wird standardmäßig bei Virenschutztests verwendet. Entwickelt wurde es vom European Institute for Computer Anti-Virus Research(EICAR). Das EICAR Testvirus wird zum Prüfen von Virenscannern verwendet. Jeder Virenscanner muss diese Datei als Virus erkennen. Die TI und den Konnektor konnte das Testvirus passieren. Jens Ernst erklärt: „Das bedeutet, dass es keinen wirksamen Schutz gegen Malware – also Viren und Trojaner – durch die TI gibt.“

 

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Für das Projekt waren die Studierenden mehrere Wochen im Nordwesten von Thailand im Grenzgebiet zu Myanmar unterwegs.  Universität Bremen

Malariabekämpfung: Infektionswege besser verstehen

Für das Projekt waren die Studierenden mehrere Wochen im Nordwesten von Thailand im Grenzgebiet zu Myanmar unterwegs.  Universität Bremen
Für das Projekt waren die Studierenden mehrere Wochen im Nordwesten von Thailand im Grenzgebiet zu Myanmar unterwegs. Universität Bremen

Masterstudierende der Universität Bremen leisten einen wichtigen Beitrag,
die Malariaausbreitung in Thailand zu reduzieren. Im Rahmen eines
praxisorientierten Projekts entwickeln die angehenden Informatikerinnen
und Informatiker mit Gesundheitswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern
der Mahidol-Universität in Bangkok ein App-basiertes System. Ziel ist es,
die Infektionswege der Krankheit besser zu verstehen.

Für das Projekt waren die Studierenden mehrere Wochen im Nordwesten von
Thailand im Grenzgebiet zu Myanmar unterwegs. Die Menschen, die dort in
der ländlichen Region in Dörfern wohnen, durchqueren auf ihren täglichen
Wegen zum Teil immer wieder Malariagebiete. „Mobilität ist ein wichtiger
Schlüsselfaktor bei der Ausbreitung dieser Krankheit“, sagt der Leiter des
Projekts in Bremen, Dr. Thomas Barkowsky. In den nächsten fünf Jahren
werden Bremer Studierende mit den Forschenden in Bangkok untersuchen, wie
die täglichen Wege der Menschen, die an dem Projekt teilnehmen, genau
sind. Wo genau sind die Risikogebiete, in denen sie sich infizieren
können? Wo ist es sicherer? „Erst wenn wir verstehen, wie die
Infektionswege dieser Krankheit sind, können wir den Hebel gezielter
ansetzen, wie man Infektionen vermeidet“, so Barkowsky.

Eine Herausforderung

An der Universität Bremen haben die Studierenden ein App-basiertes System
entwickelt. Bei ihrem Aufenthalt in Thailand konnten sie es vor Ort mit
rund 20 freiwilligen Probandinnen und Probanden erfolgreich testen. „In
der strukturschwachen Gegend ist vor allem die instabile
Internetverbindung ein Problem“, berichtet ein Student.

In weltweite Studie eingebunden

Die Projektkooperation mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
in Bangkok ist Teil einer weltweiten Studie des National Institute of
Allergy and Infectious Diseases (NIAID). Nach dem erfolgreichen Abschluss
der Vorstudie durch die Bremer Studierenden werden nun mehrere hundert
freiwillige Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer in Thailand untersucht.
Neben den täglichen Wegen erfolgt hierbei auch die anonymisierte
Auswertung der Gesundheitsdaten der Teilnehmenden. Dabei sind vor allem
Informationen über wiederholte und neu auftretende Infektionen von
Interesse.

Projekt ist Beispiel für Forschendes Lernen

An der Uni Bremen begleiten zurzeit acht Masterstudierende das Projekt für
zwölf Monate. Sie arbeiten an der visuellen Aufbereitung und Auswertung
der gesammelten Daten mit. Danach steigen neue Seminarteilnehmerinnen und
-teilnehmer ein. „An der Universität Bremen hat das Forschende Lernen eine
große Bedeutung“, sagt der Dozent Dr. Thomas Barkowsky. Das Projekt sei
ein Beispiel dafür, wie im Studium Lehre und Forschung eng miteinander
verbunden werde – Praxisbezug inklusive.

Über die Universität Bremen:

Leistungsstark, vielfältig, reformbereit und kooperativ – das ist die
Universität Bremen. Rund 23.000 Menschen lernen, lehren, forschen und
arbeiten auf dem internationalen Campus. Ihr gemeinsames Ziel ist es,
einen Beitrag für die Weiterentwicklung der Gesellschaft zu leisten. Mit
gut 100 Studiengängen ist das Fächerangebot der Universität breit
aufgestellt. Als eine der führenden europäischen Forschungsuniversitäten
pflegt sie enge Kooperationen mit außeruniversitären
Forschungseinrichtungen in der Region. Aus dieser Zusammenarbeit entstand
2016 die U Bremen Research Alliance. Die Kompetenz und Dynamik der
Universität haben auch zahlreiche Unternehmen in den Technologiepark rund
um den Campus gelockt. Dadurch ist ein bundesweit bedeutender Innovations-
Standort entstanden – mit der Universität Bremen im Mittelpunkt.

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