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Gesundheit

KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V. zum Welthypertonietag 2019

Welthypertonietag 2019Haben Sie Ihren Blutdruck im Blick?Wer gesund bleiben möchte, sollte seine Blutdruckwerte kennen, rät die Deutsche Hochdruckliga e. V. anlässlich des Welthypertonietages, der am 17. Mai unter dem Motto „Kenn Deinen Druck“ stattfindet. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts haben 20 bis 30 Millionen Menschen in Deutschland Bluthochdruck. Wird dieser nicht erkannt oder nicht ausreichend behandelt stelle er eine der häufigsten Ursachen für die Schädigung der Nieren dar. Das KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e. V., Neu-Isenburg, begrüße die Aufklärungskampagne, so Vorstandsvorsitzender Professor Dr. med. Dieter Bach.

Neu-Isenburg, 10.05.2019. „Zum einen erhöht dauerhaft hoher Blutdruck das Risiko für die Ausbildung bzw. das Voranschreiten einer chronischen Nierenerkrankung; zum anderen können durch eine Nierenerkrankung die Regulationsmechanismen für den Blutdruck gestört werden, so dass es zu einem Bluthochdruck komme“, erklärt Nieren- und Hochdruckexperte Bach und ergänzt: „Nur wer seine Blutdruckwerte im Blick hat, kann einem eventuellen Bluthochdruck rechtzeitig entgegenwirken.“ Die meisten Risikofaktoren seien durch eine gesunde Lebensweise vermeidbar und schon mit einfachen Verhaltensänderungen könnten erhöhte Blutdruckwerte oftmals gesenkt werden; falls diese Maßnahmen nicht griffen, werde die Therapie medikamentös unterstützt.

Was ist überhaupt Blut(hoch)druck?

Der Druck, mit dem das Blut vom Herzen durch die Arterien gepumpt wird, wird als Blutdruck bezeichnet. Er stellt die Sauerstoff- und Nährstoffversorgung des Körpers sowie aller lebenswichtigen Organe sicher. Komplizierte Regelmechanismen steuern die Anpassung des Blutdrucks an die Anforderungen des Körpers: Bei Anstrengung steigt die Leistung des Herzens und damit der Druck, in der Entspannung normalisiert sich der Blutdruck wieder. Als optimal gelten bei Erwachsenen Werte von etwa 120/80 mmHg. Bestimmte Erkrankungen, Erbanlagen und auch z. B. Bewegungsmangel, Übergewicht, hoher Salz-, Alkohol- und Nikotinkonsum sowie Stress können hingegen auch im Ruhestand zur dauerhaften Erhöhung des Blutdruckes führen: Dann spricht man von Bluthochdruck bzw. arterieller Hypertonie. Die Nieren sind oftmals besonders betroffen, da die feinen Blutgefäße, die den Harn aus dem Blut filtern, geschädigt werden.

Wo gibt es weitere Informationen?

Auf www.kfh.de/infomaterial steht unter „Patientenratgeber“ zum Download die KfH-Broschüre „Bluthochdruck. Werte senken – Nieren schützen“.

Informationen zur Kampagne „Kenn Deinen Druck“ anlässlich des Welthypertonietages bietet die Deutsche Hochdruckliga e. V. unter www.kenn-deinen-druck.de.

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Hintergrundinformation:

Das gemeinnützige KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V. wurde im Oktober 1969 gegründet und ist seit nunmehr 50 Jahren auf die Behandlung nierenkranker Patienten spezialisiert. Zur damaligen Zeit hatten von jährlich ca. 3.000 Patienten mit neu auftretenden chronischen Nierenerkrankungen nur rund 400 einen Behandlungsplatz. Das KfH schuf die notwendigen Voraussetzungen, um schrittweise eine flächendeckende Dialysebehandlung in Deutschland zu etablieren. Heute steht das KfH für eine umfassende und qualitativ hochwertige Versorgung nierenkranker Patienten. In mehr als 200 KfH-Zentren werden ca. 19.000 Dialysepatienten sowie aktuell rund 70.000 Sprechstundenpatienten umfassend behandelt.

  • Aufrufe: 441

Erhalt der Fruchtbarkeit bei jungen Krebspatienten – jetzt gesetzlich anerkannt!

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das voraussichtlich
Mitte Mai 2019 in Kraft tritt, fallen die Kosten für
fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen für junge Patientinnen und Patienten
mit Krebs in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Die
Regelung geht auf eine Initiative der DGHO Deutsche Gesellschaft für
Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. und der Deutschen Stiftung
für junge Erwachsene mit Krebs (DSfjEmK) zurück. Bevor die Kosten für die
Kryokonservierung in der täglichen Praxis von den Kassen übernommen
werden, muss der Gemeinsame Bundesausschuss allerdings noch eine
Richtlinie erlassen.

80 Prozent der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Krebs
können heute geheilt werden. Trotz dieser guten Chancen können viele junge
Patientinnen und Patienten kein normales Leben führen. Denn sowohl die
Krebserkrankung selbst als auch ihre Behandlung wie Chemo- oder
Strahlentherapie können zu Langzeitfolgen führen, u. a. zum Verlust der
Fruchtbarkeit. Zwar ist es möglich, durch Maßnahmen wie der
Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen sowie von Keimzellgewebe die
Chance auf eigene Kinder zu erhalten. Bisher mussten die jungen
Patientinnen und Patienten (oder ihre Angehörigen) jedoch selbst für die
Finanzierung aufkommen. Dabei waren viele der Betroffenen nicht in der
Lage, die notwendigen Mittel von bis zu 4.300 Euro aufzubringen.

„Vielen jungen Krebspatientinnen und -patienten wurde damit die Chance auf
eigene Kinder genommen, weil ihnen oder ihren Familien schlicht das Geld
dafür fehlte“, erklärt Prof. Dr. med. Diana Lüftner, Vorstand der
Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs, Mitglied im Vorstand
der DGHO und Oberärztin an der Medizinischen Klinik mit Schwerpunkt
Hämatologie und Onkologie an der Charité Universitätsmedizin Berlin. „Mit
dem Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes wird diese
Ungerechtigkeit nun endlich beseitigt.“ Denn mit dem TSVG wird eine
wesentliche Änderung im Sozialgesetzbuch V beschlossen, wonach die Kosten
für die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen sowie Keimzellgewebe von
den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn sich Patientinnen
oder Patienten einer keimzellschädigenden Therapie unterziehen müssen.

Ergebnis jahrelanger Arbeit

Die DGHO und die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs haben
das Thema über Jahre hinweg beharrlich auf die gesundheitspolitische,
mediale und öffentliche Agenda gebracht. Ein wichtiger Schritt war die
gemeinsame Publikation des 11. Bandes der Gesundheitspolitischen
Schriftenreihe der DGHO „Vom Krebs geheilt, aber nicht gesund. Keine
Hoffnung auf eigene Kinder“ (2017).

Neben Expertinnen und Experten der DGHO und der Stiftung waren es vor
allem die Gespräche zahlreicher Betroffener mit Abgeordneten des Deutschen
Bundestags und ihre Interviews in Presse, Rundfunk und Fernsehen, die den
Boden für die Gesetzesänderung bereitet haben. „Sogar der Bundesminister
für Gesundheit Jens Spahn hatte mehr als nur ein offenes Ohr für unser
existenzielles Anliegen“, erklärt Claudia (32), eine in der Stiftung
engagierte junge Patientin mit Darmkrebs. Die für ihr Engagement mit dem
„Ehrenfelix“ Ausgezeichnete sprach Spahn im Mai 2018 im Rahmen ihrer
Dankesrede direkt auf die notwendige Gesetzesänderung an. „Es ist gut,
dass dieser Teil des Gesetzes von den meisten Fraktionen im Bundestag
unterstützt wurde“, betont Sebastian (28), der vor vier Jahren an einem
Hodgkin-Lymphom erkrankt war und vor der Behandlung Samenzellen einfrieren
ließ. Veronika (35) ergänzt: „Durch die bisherige Gesetzeslage wurden wir
diskriminiert und zusätzlich zu unserer Krebserkrankung mit dem Stigma der
unfreiwilligen Kinderlosigkeit behaftet. Ich bin wahnsinnig froh, dass
junge Krebspatientinnen und -patienten damit eine Erleichterung,
Wertschätzung und Gerechtigkeit erfahren.“ Sie hatte sich im vergangenen
Jahr Eizellen entnehmen und dann einfrieren lassen – auf eigene Kosten.
Claudia, Veronika und Sebastian sind drei von insgesamt über 750 jungen
Betroffenen, die sich in der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit
Krebs engagieren.

„Auch die konstruktive, kontinuierliche Arbeit der Mitglieder des
FertiPROTEKT Netzwerk e. V. hat durch die Verbesserung
fertilitätsprotektiver Maßnahmen und deren Publikationen maßgeblich zur
Grundlage für den Gesetzentwurf beigetragen“, betont Prof. Dr. med. Ariane
Germeyer, Vorstandsvorsitzende des FertiPROTEKT Netzwerk e.V. und leitende
Oberärztin in der Abteilung Gynäkologische Endokrinologie und
Fertilitätsstörungen des Universitätsklinikums Heidelberg. Aufbauend auf
diesen Publikationen konnte 7/2017 die erste DGGG S2k-Leitlinie zum
Fertilitätserhalt [AWMF-Nr. 015/08] erstellt werden.

Wer profitiert von der neuen Regelung?

Der neugefasste §27a Abs. 4 SGB V ermöglicht die Fruchtbarkeitserhaltung
für Mädchen und Frauen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und für Jungen
und Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Eine Altersgrenze nach
unten sieht das Gesetz nicht vor. Damit sind grundsätzlich etwa 11.000
Mädchen und Frauen sowie 22.000 Jungen und Männer eingeschlossen, die in
Deutschland jährlich nach Zahlen des Zentrums für Krebsregisterdaten an
Krebs erkranken. Jedoch müssen glücklicherweise nicht alle von ihnen eine
keimzellschädigende Therapie erhalten.

Die Fruchtbarkeit kann bei Jugendlichen nach der Pubertät mit den gleichen
Methoden wie bei den Erwachsenen erhalten werden. „Es ist gut, dass der
Gesetzgeber die Kinder in die Regelung eingeschlossen hat. Das Gesetz wird
nicht geändert werden müssen, wenn die Methoden zur
Fruchtbarkeitserhaltung auch bei den kleinen Kindern in den nächsten
Jahren medizinisch voll etabliert sein werden“, ergänzt Germeyer.

Mit Blick auf die praktische Umsetzung durch die Krankenkassen macht Prof.
Dr. med. Mathias Freund, Vorsitzender des Kuratoriums der Deutschen
Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und Mitglied im Beirat der DGHO,
auf die noch anstehenden Herausforderungen aufmerksam: „Wir sind sehr
stolz auf das, was wir gemeinsam mit der DGHO und vor allem mit den
engagierten Betroffenen erreicht haben. Dennoch liegt nach Inkrafttreten
des Gesetzes Mitte Mai noch Arbeit vor uns. Die Richtlinien zur
Durchführung der Gesetzesregelung müssen vom Gemeinsamen Bundesausschuss
erarbeitet und festgeschrieben werden.“

Organisation muss vereinfacht werden

Germeyer betont, dass nicht nur Krebspatientinnen und -patienten
profitieren: „Die neue gesetzliche Regelung im SGB V wird auch Betroffene
entlasten, die sich im Rahmen der Behandlung von Autoimmunerkrankungen,
Sichelzellkrankheiten oder Thalassämie einer keimzellschädigenden Therapie
unterziehen müssen.“

Über die DGHO

Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
e. V. besteht seit über 80 Jahren und hat heute mehr als 3.400 Mitglieder,
die in der Erforschung und Behandlung hämatologischer und onkologischer
Erkrankungen tätig sind. Mit ihrem Engagement in der Aus-, Fort- und
Weiterbildung, mit der Erstellung der Onkopedia-Leitlinien, mit der
Wissensdatenbank, mit der Durchführung von Fachtagungen und
Fortbildungsseminaren sowie mit ihrem gesundheitspolitischen Engagement
fördert die Fachgesellschaft die hochwertige Versorgung von Patientinnen
und Patienten im Fachgebiet. In mehr als 30 Themen-zentrierten
Arbeitskreisen engagieren sich die Mitglieder für die Weiterentwicklung
der Hämatologie und der Medizinischen Onkologie. Zentrale Veranstaltung
für den wissenschaftlichen Austausch ist die Jahrestagung mit über 5.000
Teilnehmern, gemeinsam veranstaltet mit der Österreichischen Gesellschaft
für Hämatologie und Medizinische Onkologie (OeGHO), der Schweizerischen
Gesellschaft für Medizinische Onkologie (SGMO) und der Schweizerischen
Gesellschaft für Hämatologie (SGH+SSH).

Über die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs

Jährlich erkranken 15.000 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39
Jahren neu an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler,
Unterstützer und die Öffentlichkeit. Die Stiftungsprojekte werden in enger
Kooperation mit den jungen Patientinnen und Patienten, Fachärztinnen und
-ärzten sowie anderen Expertinnen und Experten entwickelt und bieten
direkte und kompetente Unterstützung für die Betroffenen in ihrem Alltag
mit der schweren Erkrankung. Dabei arbeitet die Stiftung inzwischen mit
über 750 jungen Betroffenen zusammen. Die Stiftung ist im Juli 2014 von
der DGHO e. V. gegründet worden. Ihre Arbeit ist als gemeinnützig
anerkannt und wird ausschließlich durch Spenden finanziert.

Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF

Über den FertiPROTEKT Netzwerk e.V.

Der FertiPROTEKT Netzwerk e.V. ist eine interdisziplinäre Vereinigung von
Kollegen/innen aus Deutschland, der Schweiz und Österreich, die sich zum
Ziel gesetzt hat, eine flächendeckende, zeitnahe, möglichst einheitliche
Versorgung von Frauen und Kindern, die keimzellschädigende Therapien
erhalten werden, zu gewährleisten. Grundsatz des Vereins ist es, die
unvoreingenommene, ergebnisoffene flächendeckende Beratung bzgl.
Möglichkeiten der Fertilitätsprotektion und der vorhandenen
Therapieoptionen zu gewährleisten und – falls gewünscht – die
erforderlichen Maßnahmen vorzuhalten bzw. mit einem entsprechenden Zentrum
zu kooperieren. Der FertiPROTEKT Netzwerk e.V. wurde 2006 – anfangs als
Netzwerk – ins Leben gerufen und ist seit 2015 ein eingetragener Verein
mit derzeit 128 eingetragenen Mitgliedszentren. Seit 2018 besteht neben
der Datenerfassung des Netzwerkes zur Qualitätssicherung eine Kooperation
mit dem Deutschen IVF-Register e.V. (D.I.R) zur flächendeckenden
Datenerfassung ovarieller Stimulationen. Die kontinuierliche Arbeit der
interdisziplinären Vereinigung hat zu einer verbesserten Wahrnehmung der
Notwendigkeit der Fertilitätsprotektion zum Erhalt der Lebensqualität
betroffener Frauen maßgeblich beigetragen. Neben zahlreichen Publikationen
hat der FertiPROTEKT Netzwerk e.V. an der Erstellung der S2K-Leitlinie der
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften e.V. (AWMF) zur Fertilitätsprotektion mitgewirkt. Der
FertiPROTEKT Netzwerk e.V. ist eine kooperierende Gesellschaft der
Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) sowie
Mitglied des Dachverbandes Reproduktionsmedizin (DVR). www.fertiprotekt.de

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Impfungen am Arbeitsplatz durch Betriebsärzte möglich

Auf die Bedeutung des Arbeitsplatzes für die Durchführung von Impfungen
durch Betriebsärzte weist die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und
Umweltmedizin (DGAUM) hin. Denn mit über 45 Millionen Beschäftigten stellt
die Arbeitswelt den größten Rahmen für Präventionsmaßnahmen dar.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte wegen bestehender Impflücken
und schlechter Impfquoten neben einer geplanten Masernimpfpflicht für
Kita- und Schulkinder ebenfalls eine Impfpflicht für Erzieher, Lehrer und
Beschäftigte im Gesundheitswesen in die öffentliche Diskussion
eingebracht. Unabhängig davon, ob man für eine Impfpflicht ist oder nicht,
können Beschäftigte sich am Arbeitsplatz vom Betriebsarzt impfen lassen.
Diese Maßgabe gilt zwar schon seit Einführung des Präventionsgesetzes
2015, wurde bislang aber noch zu wenig in Anspruch genommen.

Schutzimpfungen auch durch Betriebsärzte möglich

Schutzimpfungen gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen
Krankenkassen und wurden bisher hauptsächlich von niedergelassenen
(Vertrags-)Ärzten durchgeführt. Betriebsärzte hingegen mussten lange Zeit
ihre Impfleistungen direkt mit jeder einzelnen Krankenkasse abrechnen.
Weil aber Betriebsärzte nicht über die Strukturen einer Arztpraxis
verfügen sondern in – oft unterschiedlichen – Betrieben tätig sind, war
dies für viele zu aufwändig. Damit auch Betriebsärzte wirtschaftlich
effizient mit allen Kassen abrechnen können, ist eine externe und
privatrechtlich organisierte Abrechnungsstelle erforderlich. Das ist nun
seit Jahresanfang möglich: Gemeinsam mit den Kooperationspartnern BARMER
und BAHN-BKK hat die DGAUM Musterverträge geschlossen und mit ihren neuen
Selektivverträgen das Abrechnungsproblem der Betriebsärzte gelöst. Damit
besteht nun die realistische Möglichkeit, Beschäftigte am Arbeitsplatz zu
Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu impfen.

Impfen im Betrieb mit DGAUM-Selekt

Betriebsärzte, die an den neuen Selektivverträgen der DGAUM teilnehmen,
können ihre Impfleistungen mit allen Krankenkassen zentral über einen
externen Dienstleister abrechnen. Wo und wie der Patient versichert ist,
ob gesetzlich oder privat, spielt für den Betriebsarzt in seinem
Arbeitsprozess keine Rolle mehr. Seine Impfleistungen und die
Impfstoffkosten erfasst er über die kostenlose Software DGAUM-Selekt und
kann damit den kompletten Abrechnungsservice nutzen: die Software zur
Leistungserfassung, das Online-Abrechnungsportal sowie den Support über
ein spezialisiertes Beratungszentrum. Betriebsärzte müssen sich für die
Teilnahme lediglich bei der DGAUM einschreiben. Weitere Informationen
unter <https://www.dgaum.de/themen/impfungen-durch-betriebsaerzte/>.

Arbeitsplatz als größtes Setting für Prävention nutzen

Seit dem 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz besteht ein
gesellschaftlicher Konsens, den wachsenden Herausforderungen durch die
rasche Zunahme chronischer und psychischer Erkrankungen mit der Stärkung
der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention zu begegnen. Darüber
hinaus legt das Gesetz fest, den Zugang zu Impfungen zu erleichtern.
Schutzimpfungen auch durch Betriebsärzte ist daher wichtiger Bestandteil
des Präventionsgesetzes und kann dazu beitragen, den Impfschutz in der
Bevölkerung nachhaltig zu verbessern. Denn die Lebens- und Arbeitswelt in
Betrieben, Unternehmen und bei öffentlichen Arbeitgebern stellt mit mehr
als 45 Millionen Beschäftigten das größte Präventionssetting dar. Mit dem
Beschluss, dieses Potenzial zu nutzen, hat die DGAUM mit ihrem innovativen
Lösungsansatz im Selektivvertragsbereich Neuland beschritten und
unterstützt die Betriebsärzte dabei, ihren Versorgungsauftrag
flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen
zu können.

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Herzwochen – Plötzlicher Herztod: Wie kann man sich davor schützen?

Bundesweite Aufklärungskampagne der Herzstiftung im November: Vier Wochen
lang über 1.000 Herz-Seminare, Vorträge, Telefon- und Onlineaktionen,
Ratgeber-Infomaterial

Unter dem Motto „Plötzlicher Herztod: Wie kann man sich davor schützen?“
stehen die bundesweiten Herzwochen vom 1. bis zum 30. November 2019 mit
über 1.000 Veranstaltungen (Termine ab Mitte Oktober unter
www.herzstiftung.de). Jedes Jahr erleiden in Deutschland 65.000 Menschen
einen plötzlichen Herztod, etwa 60.000 versterben daran. „Das müsste nicht
sein. Der plötzliche Herztod ist in aller Regel kein schicksalhaftes
Ereignis, von dem es kein Entkommen gibt“, betont der Herzspezialist und
Notfallmediziner Prof. Dr. med. Dietrich Andresen, Vorstandsvorsitzender
der Deutschen Herzstiftung. Unmittelbar eingeleitet wird der plötzliche
Herztod überwiegend durch Kammerflimmern, das das Herz von einer Sekunde
auf die andere komplett aus dem Takt bringt. Das Herz hört auf zu
schlagen, der Blutdruck sinkt auf „Null“. Der Patient verspürt nach vier
Sekunden eine „Leere“ im Kopf. Nach acht Sekunden bricht er bewusstlos
zusammen. Nach zwei bis drei Minuten hört er auf zu atmen. Nach zehn
Minuten sind Wiederbelebungsmaßnahmen in aller Regel erfolglos.

Wer ist gefährdet?
Die koronare Herzkrankheit (KHK) ist die häufigste zugrundeliegende
Erkrankung. Autopsien bei plötzlich Verstorbenen haben eine Häufigkeit der
KHK von bis zu 75% ergeben. Sie wiederum ist verursacht durch
Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Diabetes, Fettstoffwechselstörungen
(hohes Cholesterin). Auch die Genetik und ein ungesunder Lebensstil durch
Rauchen, Übergewicht, Bewegungsmangel und Drogenkonsum spielen eine Rolle.
Ursachen des plötzlichen Herztods können auch Herzmuskelerkrankungen,
seltener Herzklappenerkrankungen sowie angeborene Herzfehler sein. „Die
beste Strategie ist es, Herzerkrankungen – allen voran die KHK –
frühzeitig zu erkennen und zu behandeln“, erläutert Andresen und betont:
„Wenn wir es fertig bringen durch konsequente Aufklärung und nachhaltige
präventive Maßnahmen die koronare Herzkrankheit zu reduzieren, dann wird
der plötzliche Herztod vieles von seinem Schrecken verlieren. Leider sind
wir davon noch sehr weit entfernt.“ Die Herzwochen sollen helfen mit
Unterstützung der Medien die Menschen darüber informieren, wie es zu
diesen bedrohlichen Herzkrankheiten kommt, mit welchen Symptomen sie sich
bemerkbar machen und wie sie sich am effektivsten vor der Gefahr des
plötzlichen Herztodes schützen.

Was tun beim Herzstillstand?
Patienten mit einem plötzlichen Herzkreislaufstillstand haben nur eine
Chance zu überleben, wenn Zeugen vor Ort sind, die das Geschehen
beobachten, richtig einschätzen und nach Alarmierung der Notrufnummer
(112) mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen. Die gute Nachricht:
Entsprechend einer eigenen Untersuchung* werden 60 bis 70% der
Herzstillstände beobachtet, von den Zeugen als Notfall richtig erkannt und
auch die Notruf-Nummer 112 alarmiert. Die schlechte Nachricht: Nicht
einmal die Hälfte der Zeugen beginnt nach Absetzung des Notrufes mit
Wiederbelebungsmaßnahmen. Die Mehrheit bleibt untätig. Der Grund:
Allgemeine Verunsicherung und vor allem die Angst etwas falsch zu machen.
Dabei gilt:

1. Ohne eine Erstversorgung durch Zeugen – zumeist medizinische Laien –
hat ein Patient mit einem Herzkreislaufstillstand kaum eine Chance
erfolgreich wiederbelebt zu werden.
2.Jeder Erwachsene sollte in der Lage sein, einen Herzkreislaufstillstand
zu erkennen und die notwendigen Schritte zur Rettung der Person
einzuleiten.

Die Deutsche Herzstiftung verweist dazu auf ihre Broschüre „Was tun im
Notfall?“, in der die einzelnen Schritte einer Laienreanimation leicht
verständlich dargestellt sind (Bestellung kostenfrei unter Tel. 069
955128-400, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder
www.dhs.tips/herznotfall).

Herzspezialisten informieren bundesweit / Neuer Experten-Ratgeber
Die Herzstiftung wird in ihrer Kampagne nicht nur über Ursachen, Diagnose-
und Therapieverfahren intensiv aufklären. „Wir wollen Menschen die
Bedrohlichkeit eines plötzlichen Herzstillstands aufzeigen, zugleich aber
auch darüber informieren, dass sie selbst viel gegen ihr Risiko für einen
plötzlichen Herztod tun können“, so der Kardiologe. Grundlage der
Herzwochen wird die neue Experten-Broschüre „Plötzlicher Herztod: Wie kann
man sich davor schützen?“ mit Beiträgen von renommierten Kardiologen,
Herzchirurgen und Pharmakologen sein. Darin werden Experten
laienverständlich über den plötzlichen Herztod, seine Ursachen, Auslöser
und Vorboten, Therapien zur Bekämpfung der Grundkrankheiten, über die
Wiederbelebung und Akuttherapie sowie psychische Probleme informieren. In
den Herzwochen beantworten Herzspezialisten in Herz-Seminaren, bei
Gesundheitstagen sowie in Telefon- und Online-Aktionen häufige Fragen von
Patienten und informieren mit Kurz-Schulungen in den Kliniken über die
Laien-Reanimation (Herzdruckmassage/Anwendung eines Laien-AED). Die
Herzwochen bieten Betroffenen und Angehörigen sowie Fachkreisen und Medien
die Möglichkeit, sich kompetent und laienverständlich über wichtige
Fragestellungen zu informieren.

*Andresen D., et al., Public access resuscitation program including
defibrillator training for laypersons: a randomized trial to evaluate the
impact of training course duration. Resuscitation. 2008 Mar;76(3):419-24.
Epub 2007 Oct 31 (doi: 10.1016/j.resuscitation.2007.08.019

Hinweis für Medienvertreter:
Gerne unterstützen wir Sie mit fachlichen Informationen zum Herzwochen-
Schwerpunktthema und mit Service-Angeboten für Ihre Berichterstattung, bei
Telefonaktionen u. Experten-Chats in Radio/TV/Online helfen wir Ihnen
gerne bei der Vermittlung von Herzexperten (siehe beigefügtes Antwort-
Formular).

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