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Gesundheit

Impfquoten bei Schulanfängern weiterhin zu niedrig

Die Impflücken bei Masern sind weiterhin zu groß. Das geht aus neuen
Auswertungen zu Impfquoten hervor, die das Robert Koch-Institut (RKI) am
2. Mai 2019 im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht hat. Zwar haben
97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der
entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede,
so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer
nicht erreicht wird. Die BZgA weist darauf hin, dass es auch bei den nach
1970 Geborenen viele Impflücken gibt und rät, den eigenen Impfstatus zu
überprüfen.

Die Impflücken bei Masern sind weiterhin zu groß. Das geht aus neuen
Auswertungen zu Impfquoten hervor, die das Robert Koch-Institut (RKI) am
2. Mai 2019 im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht hat. Zwar haben
97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der
entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede,
so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer
nicht erreicht wird. Nach den neuen Daten des RKI sind gut 93 Prozent der
Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft. Die Impfungen gegen
Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten oder auch gegen Kinderlähmung haben bei
den Schulanfängern bereits im dritten Jahr in Folge abgenommen. Die Daten
zeigen, dass gemeinsame Anstrengungen der am Impfsystem beteiligten
Akteure notwendig sind, um hohe Impfquoten zu erreichen und zu halten.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Trotz aller Aufklärungs- kampagnen
sind die Impfquoten in den vergangenen Jahren nicht entscheidend
gestiegen. Deshalb muss die Masern-Impfung in Kindergärten und Schule
verpflichtend werden. Denn wer sich impft, schützt nicht nur sich selbst,
sondern auch die Gemeinschaft. 95 Prozent der Bevölkerung müssen gegen
Masern geimpft sein, damit diese hochansteckende Viruserkrankung
ausgerottet werden kann. Das ist unser Ziel.“
Dem Robert Koch-Institut wurden für 2018 insgesamt 543 Masernerkrankungen
übermittelt, im laufenden Jahr sind es bereits mehr als 300 Fälle. „Fast
die Hälfte der Erkrankten sind junge Erwachsene, das weist auf die großen
Impflücken in diesen Altersgruppen hin“, betont Lothar H. Wieler,
Präsident des Robert Koch-Instituts. Die Ständige Impfkommission empfiehlt
für die nach 1970 Geborenen, die Impfung nachzuholen, wenn im Impfpass
keine oder nur eine Masernimpfung aus der Kindheit vermerkt ist oder der
Impfstatus unklar ist. „Fachübergreifendes Impfen sollte unabhängig von
Bundesland und Krankenkasse Normalität sein, Betriebsärzten das Impfen
erleichtert werden und auch automatisierte Impferinnerungen sollten
Standard sein. Wenn dann noch niedrigschwellig Impfungen aktiv angeboten
werden, bin ich überzeugt davon, dass die Impfquoten steigen“,
unterstreicht Wieler.
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA), betont die Wichtigkeit, Impflücken im Kindesalter, aber
auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, zu schließen: „Zum Schutz
vor Masern ist nicht nur der rechtzeitige Aufbau des Impfschutzes bis zum
Ende des zweiten Lebensjahres von Bedeutung, sondern auch Erwachsene, die
nach 1970 geboren sind, sollten ihren Impfschutz gegen Masern überprüfen
lassen. Daher richten wir uns mit unseren Informationsmaßnahmen gezielt an
Eltern und an nach 1970 geborene Erwachsene. Zudem bieten wir
Multiplikatoren Informationsmaterialien an, um das öffentliche Bewusstsein
für das Thema Impfen zu stärken. Ergebnisse der bundesweiten
Repräsentativbefragung der BZgA zeigen, dass vor allem die Ärzteschaft bei
der Aufklärung zu gesundheitsrelevanten Themen eine Schlüsselrolle
einnimmt: So halten nahezu alle Befragten (97 Prozent) ein persönliches
Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt für geeignet, um sich über
Impfungen im Kindes- und Erwachsenenalter zu informieren. Daher sollte
jeder Kontakt zum Gesundheitssystem genutzt werden, um den Impfstatus zu
kontrollieren und Impfungen aktiv anzubieten.“
Das Robert Koch-Institut hat anlässlich der diesjährigen Impfwoche am 30.
April 2019 eine nationale Konferenz zur „Elimination der Masern- und
Röteln in Deutschland“ veranstaltet. Ein Schwerpunkt stellte die Qualität
der Surveillance dar. Eine gute Überwachung des Krankheitsgeschehens ist
eine Voraussetzung, um Infektionsketten schnell erkennen und unterbrechen
zu können. Zudem ist die Qualität der Surveillance ein zentrales Kriterium
der Weltgesundheitsorganisation zur Verifizierung der Elimination. Ein
Staat muss belegen können, dass ein Masernstamm nicht länger als zwölf
Monate im Land zirkuliert. Das Nationale Referenzzentrum für Masern ist am
Robert Koch-Institut angesiedelt, ebenso wie die vom Bundesministerium für
Gesundheit berufene Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln
(NAVKO), die jährlich einen Bericht zum Stand der Masern-Elimination
erstellt. Die zentrale Empfehlung der Kommission in ihrem jüngsten Bericht
vom September 2018: „Angesichts der unbefriedigenden Situation bei der
Masern- und Rötelelimination regt die NAVKO ein personell und finanziell
stärkeres Engagement aller Beteiligten am Impfwesen in Deutschland an.“
Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de/Impfungen
www.rki.de
www.impfen-info.de

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Was alle Eltern über Masern wissen sollten

Stiftung Kindergesundheit informiert über die oft unterschätzten Risiken
einer besonders ansteckenden Infektionskrankheit

Die Gefahr wächst, mit Masern angesteckt zu werden. Laut
Weltgesundheitsorganisation WHO liegt die Zahl der in den ersten drei
Monaten dieses Jahres gemeldeten Fälle um 300 Prozent höher als im
Vorjahr. Die Stiftung Kindergesundheit hat deshalb in einer aktuellen
Stellungnahme die wichtigsten Fakten zusammengestellt, die alle Eltern
über Masern kennen sollten.

„Viele junge Eltern sind sich der Gefährlichkeit dieser Krankheit nicht
mehr bewusst“, sagt der Münchner Kinder- und Jugendarzt Professor Dr.
Berthold Koletzko, Vorsitzender der Stiftung Kindergesundheit. „Früher,
als es noch keine Impfung gegen Masern gab, kannte man viele Menschen, die
durch eine Maserninfektion schwere Schäden und Behinderungen davongetragen
haben. Wir Ärzte sehen solche Fälle immer noch in unseren Krankenhäusern.
Die jüngere Elterngeneration kennt jedoch kaum noch diese Risiken. Wir
müssen deshalb den vielen, sachlich meist falschen, aber beständig
wiederholten Behauptungen von Impfkritikern im Internet mit seriösen
Informationen begegnen“.

Woran erkennt man Masern?

Masern verlaufen in zwei Phasen. Die ersten Anzeichen sind noch untypisch:
Das Kind fühlt sich unwohl, hat Schnupfen und Reizhusten, verquollene und
rote Augen und Halsschmerzen. Das Fieber steigt leicht an. Zwei bis drei
Tage später zeigen sich auf der Mundschleimhaut gegenüber den Backenzähnen
Kalkspritzern ähnliche grauweiße Flecken. Wenn die Flecken da sind, folgt
mit großer Sicherheit ein bis drei Tage später auch der Hautausschlag.

Die Flecken sind anfangs klein und hellrot, werden dann immer größer und
zahlreicher, verfärben sich bläulich und fließen mehr und mehr zu
größeren, geröteten Flecken zusammen. Während des Ausschlags sind auch die
Schleimhäute der Augen, der Nase, der Mundhöhle und der Atemwege
entzündet. Babys und kleine Kinder können außerdem mit Durchfall und
Erbrechen reagieren. Fieberwerte um 40 Grad sind keine Seltenheit.

Wie groß ist die Gefahr einer Ansteckung?

Masern sind eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Die Viren
werden meist durch die Luft durch sehr feine Tröpfchen übertragen. Nahezu
jeder Mensch, der noch keine Masern durchgemacht hat, wird von einem mit
Masern Infizierten mit 98-prozentiger Sicherheit angesteckt, selbst aus
einigen Metern Entfernung. Masernkranke sind schon vier Tage vor dem
Erscheinen des typischen Ausschlags ansteckend. Einen Schutz vor
Ansteckung bietet nur die Impfung.

Welche Komplikationen sind bei Masern möglich?

Im frühen Kindesalter besteht vor allem die Gefahr von Lungenentzündungen
(Masernpneumonie), Mittelohrentzündungen (Otitis media), Vereiterungen der
Nebenhöhlen und Entzündungen der Augen. Häufig kommt es auch zu
Entzündungen des Kehlkopfes. Am meisten gefürchtet ist aber die
Masernenzephalitis (Gehirnentzündung) mit Krampfanfällen und
Bewusstseinsstörungen. Sie führt häufig zu bleibenden Hirnschäden,
manchmal sogar zum Tod.

Eine weitere schwere Komplikation tritt wesentlich seltener auf, verläuft
aber in jedem Falle tödlich: Die so genannte subakute sklerosierende
Panenzephalitis (SSPE). Diese Krankheit setzt schleichend, oft erst Jahre
nach der Masernerkrankung ein, führt zu einem fortschreitendem Abbau des
Gehirns und seiner Funktionen, und schließlich bei allen Betroffenen zum
Tod – eine Heilung ist nicht möglich.

Bedrohen Masern nur kleine Kinder?

Kinder unter zwei Jahren erkranken besonders häufig an Masern, deshalb
gilt das Leiden als Kinderkrankheit. Der Begriff ist aber irreführend:
Auch Jugendliche und Erwachsene, welche die Masern nicht durchgemacht
haben und nicht geimpft sind, können erkranken. Von einer reinen
„Kinderkrankheit“ kann deshalb nicht mehr die Rede sein.

Die Masern-Impfung schützt nicht nur vor Masern!

Masernviren entfalten im Organismus zwei einander widersprechende
Wirkungen auf das Immunsystem. Dieser Widerspruch wird als „Masern-
Paradoxon“ bezeichnet. Seine Entstehungsweise ist noch nicht genau
geklärt.

Zum einen lösen die Viren eine gezielte Immunabwehr gegen sich selbst aus.
Das ist der Grund, weshalb nach einer durchgemachten Maserninfektion ein
lebenslanger Schutz vor der Krankheit besteht.

Zum anderen bewirken sie aber auch eine generelle Schwächung des
Immunsystems, die mehrere Wochen bis Monate nach dem Ende der eigentlichen
Erkrankung dauern kann. In dieser Zeit besteht eine erhöhte Anfälligkeit
für Infektionen mit anderen Viruskrankheiten, sowie Bakterien, Pilzen oder
Parasiten. Das bedeutet: Sonst eher harmlose Infektionen können nach
Masern gefährlich werden. Dieser Vorgang könnte die häufigen Todesfälle
durch andere Erreger nach einer Masernerkrankung erklären. Vor allem in
der Dritten Welt sterben viele Masernkranke an anderen, zusätzlichen
Infektionen.

Durch die Impfung gegen Masern wird dagegen das Immunsystem nicht
beeinträchtigt: Es kann also weiterhin feindliche Erreger erkennen und
bekämpfen, bevor sie Schaden anrichten. So entfaltet die gut verträgliche
und effektive Impfung eine zusätzliche Wirkung: Epidemiologen
registrierten nach Einführung der Masernimpfung auch in europäischen
Ländern nicht nur einen enormen Rückgang von Masern, sondern auch eine
Halbierung der Todesfälle durch andere Infektionskrankheiten.

Eine aktuelle Untersuchung der Daten von fast 300.000 Kindern in Dänemark
ergab: Kinder mit einer abgeschlossenen Grundimmunisierung mussten danach
wesentlich seltener wegen einer Infektion für zwei oder mehr Tage in einem
Krankenhaus behandelt werden. Die Masern-Impfung verhindert also nicht nur
die durch die Masern verursachten Komplikationen, sondern schützt auch das
Immunsystem.

Warum müssen Masern gemeldet werden?

Masernerkrankungen müssen aus gutem Grund unverzüglich an das zuständige
Gesundheitsamt gemeldet werden: Es ist äußerst wichtig, die Ausbreitung
der Krankheit zu verhindern. So können die Behörden umgehend wichtige
Maßnahmen zum Schutz anderer Menschen einleiten: Sie informieren die
möglicherweise betroffenen Kitas, Schulen, Kliniken, Ärzte und die
Bevölkerung.

Die Meldepflicht dient insbesondere dem Schutz von Menschen, bei denen
keine Impfung gegen Masern durchgeführt werden kann, zum Beispiel
Schwangere oder Menschen, die aufgrund einer so genannten Kontraindikation
nicht geimpft werden können, zum Beispiel bei einer angeborenen
Immunstörung oder weil sie wegen einer bösartigen Krankheit eine
immunitätsunterdrückende Behandlung erhalten. Auch junge und deshalb nach
den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission STIKO noch nicht vollständig
geimpfte Babys und kleine Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr müssen
vor einer Ansteckung geschützt werden, betont die Stiftung
Kindergesundheit.

Können Masern tödlich enden?

Leider ja. Weltweit gehören die Masern immer noch zu den führenden
Todesursachen bei Kindern unter fünf Jahren. Sie verursachen laut
Weltgesundheitsorganisation (WHO) etwa 130.000 bis 160.000 Todesfälle pro
Jahr. Im Jahr 2018 traten in 10 Ländern Europas 72 Sterbefälle in
Verbindung mit Masern auf: in Albanien 3, in Frankreich 3, in Georgien 3,
in Griechenland 2, in Italien 7, in Kirgisistan 2, in Rumänien 22, in der
Russischen Föderation 1, in Serbien 14 und in der Ukraine 15. 61 Prozent
dieser Sterbefälle betrafen Kinder unter zehn Jahren. Über 58.000
masernkranke Personen waren so schwer erkrankt, dass sie in einem
Krankenhaus behandelt werden mussten.

Welche Nebenwirkungen kann die Impfung haben?

Der meist verwendete kombinierte MMR-Impfstoff enthält abgeschwächte
lebende Masern-, Röteln- und Mumpsviren sowie Stoffe zur Stabilisierung
und Konservierung des Impfstoffs. Er enthält kein Quecksilber und kein
Aluminium.

Wie nach jeder Impfung ist eine vorübergehende Lokalreaktion an der
Einstichstelle möglich: Schmerz, Rötung, Schwellung. Gelegentlich können
Fieber, rote Hautflecken oder eine Schwellung der Speicheldrüsen
auftreten. Sehr selten kann hohes Fieber zu einem Fieberkrampf führen, der
in der Regel harmlos ist. Noch seltener kann die MMR-Impfung eine
vorübergehende Abnahme der Blutplättchen zur Folge haben. Schwere
Nebenwirkungen wie eine Hirnentzündung sind extrem selten. Bei Frauen, die
sich nach der Pubertät impfen lassen, treten gelegentlich vorübergehende
Gelenkschmerzen auf. Schwerwiegende Komplikationen infolge von Masern
treten jedoch eindeutig häufiger auf als unerwünschte Nebenwirkungen der
Impfung, betont die Stiftung Kindergesundheit.

Was bedeutet eigentlich Gemeinschaftsschutz?

„Es geht dabei um den Schutz für alle“, sagt Professor Berthold Koletzko.
„Eine Impfung schützt nicht nur das geimpfte Kind selbst vor einer
Ansteckung: Da dieses Kind die Krankheit nicht mehr verbreitet, kann es
andere Menschen nicht in Gefahr bringen. So werden auch noch nicht
geimpfte Babys und unfreiwillig nichtgeimpfte Kinder und Erwachsene
mitgeschützt“.

Auch Epidemien werden so verhindert: Wenn genügend Menschen geimpft sind
(es sollten mindestens 95 Prozent sein), reißt die Übertragungskette ab
und die Krankheit kann sich nicht weiter verbreiten. Die Impfung kann
deshalb als ein Akt der Solidarität betrachtet werden. Nach Berechnungen
der WHO hat die Impfung gegen Masern seit dem Jahr 2000 mehr als 21
Millionen Leben gerettet.

Der dafür oft verwendete Fachbegriff „Herdenimmunität“ ist allerdings
unglücklich gewählt: Menschen sind nun einmal keine Herde. Fachleute
sollten statt von „Herdenimmunität“ besser von „Gemeinschaftsschutz“
sprechen, empfiehlt die Stiftung Kindergesundheit. Das würde viel stärker
die Sinnhaftigkeit von Impfungen betonen.

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Notwendigkeit und Bedeutung der Proktologie in der Dermatologie

Die Folge von Wartezeiten in der Hautarztpraxis für die Proktologie

Berlin, 1. Mai 2019 – Die Dermatologie ist ein Fachbereich mit
vielfältigen Überlappungen in andere medizinische Bereiche. Die Kompetenz
von Hautärztinnen und Hautärzten liegt im Verständnis der Pathogenese, in
der Diagnostik und Behandlung der Haut sowie von sexuell übertragbaren
Erkrankungen.

Grenzen und Auswirkungen der Selbstmedikation
Im anogenitalen Bereich (After und Geschlechtsteile) kann diese
Beurteilung aufgrund der speziellen Terrainbedingungen zur diffizilen
Herausforderung werden. Denn durch die lokale Feuchtigkeit stellen sich
klassische Dermatosen in Struktur und Form etwas anders dar. Zudem
verzögert sich der Zeitpunkt der ärztlichen Vorstellung durch das
Schamgefühl der Patientinnen und Patienten. Die Betroffenen wenden
zunächst verschiedenste „Hausrezepte“ an, die das Krankheitsbild häufig
negativ beeinflussen. All dies beeinflusst das klinische Bild, sodass
andere ärztliche Disziplinen auf die dermatologische Expertise angewiesen
sind.

Fächerübergreifende Proktologie
Die meisten proktologischen Symptome sind direkt oder indirekt auf
Hautveränderungen zurückzuführen, deren Verursachung auch der
chirurgischen oder internistischen Beurteilung und Therapie bedarf. „Die
Kenntnis der anatomischen Verhältnisse, der Krankheitsbilder und vor allen
die Fähigkeit, mittels proktologischer Untersuchungen die Ursachen
voneinander abzugrenzen und Ko-Faktoren zu berücksichtigen, wird von den
Dermatologinnen und Dermatologen erwartet“, berichtet Dr. med. Gerhard
Weyandt, Chefarzt und Leiter des Hautkrebszentrums am Klinikum Bayreuth.

Kernkompetenz der Dermatologie
Auf dem Gebiet der Proktologie kann die Dermatologie ihre Kernkompetenz
beweisen, indem sie auch bei multifaktoriellen Krankheitsbedingungen,
neben der korrekten Diagnosestellung, durch eine differenzierte lokale und
gegebenenfalls systemische Behandlung Abheilung und Beschwerdefreiheit
erzielt.

Folge von Wartezeiten in der Hautarztpraxis für die Proktologie
Die aktuellen dermatologischen Versorgungsstrukturen bringen für
Patientinnen und Patienten mit proktologischen Beschwerden häufig lange
Wartezeiten mit sich, die dem raschen Verlauf der Krankheitsbilder nicht
gerecht werden. Als Begründung wird der hohe zeitliche und instrumentelle
Aufwand für proktologische Untersuchungen bei unzureichender Vergütung
genannt. Die Ausrichtung auf alternative dermatologische Schwerpunkte in
der Weiterbildung und mangelnde Erfahrung bedingen zudem ein reduziertes
Leistungsangebot von Hautarztpraxen für eine gesamtproktologische
Beurteilung. Dies alles führt dann zu einer Weiterüberweisung an
chirurgische oder internistische Fachkolleginnen und Fachkollegen, denen
in Folge auch die Diagnostik und Therapie des dermatologischen
Krankheitsbildes überlassen werden.
Mit der Zeit führt diese Entwicklung unweigerlich zum Verlust eines
Kompetenzanspruchs des dermatologischen Fachgebietes im Teilbereich
Proktologie und im nächsten Schritt konsequenterweise zum Verlust des
Teilgebietes. In der Deutschen Gesellschaft für Koloproktologie machen
sich bereits heute chirurgische, internistische und gynäkologische
Fachkolleginnen und Fachkollegen zu Sachwaltern dermatologischer
Problemstellungen. „Sollten solche Tendenzen auch andere Teilgebiete der
Dermatologie erfassen, so würde dies einem sukzessiven Rückzug unseres
Faches aus der medizinischen Versorgung gleichkommen und irgendwann die
Frage nach Notwendigkeit und Bedeutung des Faches Dermatologie im
gesamtmedizinischen Kontext stellen“, befürchtet Dr. Weyandt. Eine
Entwicklung, die durch gute Weiterbildung und damit Kompetenzzuwachs sowie
der Förderung des Interesses an der Proktologie zu vermeiden sei.

Deutsche Dermatologische Gesellschaft
Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) ist die wissenschaftliche
Fachgesellschaft der deutschsprachigen Dermatologen mit mehr als 3.700
Mitgliedern. Sie ist gemeinnützig und fördert Wissenschaft und Forschung
auf dem Gebiet der Dermatologie und ihrer Teilgebiete. Die DDG bemüht sich
zudem um die Förderung der klinischen und praktischen Dermatologie,
Allergologie und Venerologie sowie ihrer konservativen und operativen
Teilgebiete. Hierzu dienen z. B. die Durchführung von wissenschaftlichen
Veranstaltungen, insbesondere von wissenschaftlichen Kongressen sowie die
Publikation von Tagungsberichten, die Anschubfinanzierung und Förderung
von Forschungsvorhaben. Darüber hinaus fördert die DDG nationale und
internationale Wissenschaftler sowie wissenschaftliche Einrichtungen im
deutschsprachigen Raum durch die Vergabe von Forschungsgeldern sowie
Stipendien.

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4.000 Fälle berufsbedingter Hautkrebs

Hohe Dunkelziffer bei hellem Hautkrebs

Berlin, 1. Mai 2019 – Seit 2015 wird der helle Hautkrebs in Deutschland
als Berufskrankheit anerkannt. Menschen, die über lange Zeit im Freien
arbeiten und intensiver Sonnenstrahlung ausgesetzt sind, haben ein
nachweislich höheres Risiko an hellem Hautkrebs zu erkranken.
Hautärztinnen und Hautärzte weisen regelmäßig auf den Zusammenhang
zwischen Sonneneinstrahlung und Hautkrebs hin. Zu den besonders
gefährdeten Gruppen gehören Menschen in den sogenannten Outdoor-Berufen,
die in der Bauindustrie, im Gartenbau oder in der Landwirtschaft tätig
sind.

Berufskrankheit Heller Hautkrebs
Prof. Dr. Peter Elsner von der Universitäts-Hautklinik Jena gibt auf der
50. Tagung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft bekannt, dass im
Jahr 2017 mehr als 6.000 Fälle von hellem Hautkrebs an die
Unfallversicherungen gemeldet und fast 4.000 als Berufskrankheit anerkannt
wurden. Die Dunkelziffer sei deutlich höher, denn nicht alle Betroffene
stellten sich bei ihrem Hautarzt vor. Etwa drei Millionen Menschen
arbeiten deutschlandweit im Außenbereich und sind täglich den
krebsauslösenden Einflüssen der Sonne ausgesetzt. „Eine regelmäßige
dermatologische Untersuchung ist bei allen Outdoorworkern zu empfehlen“,
so Prof. Dr. Elsner. Im Falle einer Diagnose kann dann eine Meldung an die
gesetzliche Unfallversicherung erfolgen. Denn nur wenn diese über eine
Erkrankung informiert wurde, kann die Berufskrankheit anerkannt werden.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Sobald die Berufskrankheit anerkannt ist, erfolgt die Behandlung
lebenslang zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung. Deren Leistungen
sind umfangreicher als die der gesetzlichen Krankenversicherungen. In
schweren Fällen können Betroffene auch eine Rente der Unfallversicherung
erhalten.

Mehr Sonnenschutz im Beruf
Für einen besseren Schutz der Risikogruppe fordert Prof. Dr. Elsner
vermehrte Anstrengungen zum Sonnenschutz im beruflichen Bereich. Dies
könne durch technische Maßnahmen wie Beschattungen erfolgen, aber auch
durch textilen Sonnenschutz und geeignete Sonnenschutzpräparate. „Viele
Unternehmen haben die einfachen Möglichkeiten zur Hautkrebsprävention noch
nicht erkannt, geschweige denn umgesetzt“, meint Prof. Dr. Elsner.

Hellen Hautkrebs erkennen
Der helle Hautkrebs zeigt sich bereits lange in einer Vorstufe mit
Rötungen und Schuppungen an Hautbereichen, die intensiv der Sonne
ausgesetzt sind, also im Gesicht und auf den Handrücken. Diese sogenannten
aktinischen Keratosen können später in invasive Plattenepithelkarzinome
übergehen. Sie können Knoten oder Geschwüre bilden und über
Tochtergeschwülste auch tödlich verlaufen. Für die aktinischen Keratosen
stehen Hautärzten wirksame medikamentöse Therapien zur Verfügung. Haben
sich bereits Plattenepithelkarzinome entwickeln, muss meist operativ
behandelt werden.

Deutsche Dermatologische Gesellschaft
Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) ist die wissenschaftliche
Fachgesellschaft der deutschsprachigen Dermatologen mit mehr als 3.700
Mitgliedern. Sie ist gemeinnützig und fördert Wissenschaft und Forschung
auf dem Gebiet der Dermatologie und ihrer Teilgebiete. Die DDG bemüht sich
zudem um die Förderung der klinischen und praktischen Dermatologie,
Allergologie und Venerologie sowie ihrer konservativen und operativen
Teilgebiete. Hierzu dienen z. B. die Durchführung von wissenschaftlichen
Veranstaltungen, insbesondere von wissenschaftlichen Kongressen sowie die
Publikation von Tagungsberichten, die Anschubfinanzierung und Förderung
von Forschungsvorhaben. Darüber hinaus fördert die DDG nationale und
internationale Wissenschaftler sowie wissenschaftliche Einrichtungen im
deutschsprachigen Raum durch die Vergabe von Forschungsgeldern sowie
Stipendien.

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