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„How to Dior“ – gemeinsame Ausstellung von Kunstgewerbemuseum Berlin und Hochschule Macromedia

Am 17.12.21 eröffnet die Ausstellung „How to Dior. Christian Dior und
seine Nachfolger*innen“ im Kunstgewerbemuseum der Staatlichen Museen zu
Berlin. Kuratorin Dr. Katrin Lindemann präsentiert noch nie gezeigte
Modelle von Christian Dior und seinen Nachfolger:innen Yves Saint Laurent,
Marc Bohan, Gianfranco Ferré und John Galliano. Teil der Ausstellung sind
auch Arbeiten von Studierenden der Hochschule Macromedia. In einer
campusübergreifenden, interdisziplinären Zusammenarbeit haben sich
Studierende aus den Bachelor-Programmen Fashion Design, Fashion
Management, Schauspiel und Kommunikationsdesign die Frage gestellt: How to
Dior?

Aktueller Anlass der Sonderausstellung „How to Dior. Christian Dior und
seine Nachfolger*innen“ sind die jüngsten Zugänge von Dior-Modellen in die
Sammlung des Kunstgewerbemuseums Berlin.

Insgesamt 18 Objekte umfasst die Ausstellung, darunter das berühmte
Abendkleid „Mexique“ aus der Herbst-Winter-Kollektion Christian Diors von
1951.

Die Objekte ermöglichen eine Zeitreise durch die Geschichte des
Modehauses, welche Ausgangspunkt auch der studentischen Arbeiten war:

„Die kuratierte Auswahl der Originalentwürfe Christian Diors und seiner
Nachfolger*innen zeigt, wie das Erbe eines großen Couturiers immer wieder
neue Virtuosität hervorbringen kann. Hier zu lernen, sich die raffinierte
Schnitt-Technik, die wechselnde Wahrnehmung des modischen Frauenkörpers
und Gender Fluidity bewusst zu machen und in einen zeitgenössischen
Kontext zu setzen, war Aufgabe und Privileg unserer Studierenden bei
dieser Kooperation“, erläutert Prof. Karolin Violante, Professorin für
Fashion Design an der Hochschule Macromedia und Projektleiterin der
Kooperation.

Kuratorin Dr. Katrin Lindemann vom Kunstgewerbemuseum lobt die
Zusammenarbeit mit den Studierenden der Hochschule:

„Je nach Studienfach und Modul haben die Studierenden ganz
unterschiedliche Zugänge zu der Haute Couture aus dem Haus Dior gefunden,
das war auch für mich als Kuratorin sehr interessant. Für die Ausstellung
haben wir besonders spannende Fortschreibungen aus jedem Genre ausgewählt.
Es sind Arbeiten von Fashiondesigner:innen zu sehen, von
Schauspieler:innen, Illustrator:innen ebenso wie von Kommunikations- und
Kampagnendesigner:innen, die den Außenauftritt der Ausstellung entwickelt
haben.“

Modedesign-Student Nikolas Wunderlich fasst die Stimme der Studierenden
zusammen: „Dior ist eine Ikone der Modemarken. Die Arbeit mit
Originalentwürfen aus diesem Haus; die analytische Betrachtung der
Exponate aus dem Archiv des Kunstgewerbemuseums – das waren großartige
Momente für mich als angehenden Modedesigner. Für diese Chance bin ich dem
Museumsteam, aber auch den Dozierenden des Atelier Chardon Savard an der
Hochschule Macromedia sehr dankbar.“

Und Prof. Tutia Schaad, Leiterin des Studiengangs Modedesign an der
Hochschule Macromedia, betont die interdisziplinäre Qualität des
Kooperationsprojektes: „Kreativität entsteht im Diskurs. Ich würde sogar
sagen: zeitgemäßes Fashion Design braucht den Austausch mit benachbarten
Disziplinen. Das vermitteln wir auch unseren Studierenden und legen
deshalb großen Wert auf das interdisziplinäre Setting unserer
Praxiskooperationen.“

Insgesamt sind über 100 Arbeiten von Macromedia-Studierenden Teil der
Ausstellung geworden. Bis zum 27. März 2022 sind sie im Kunstgewerbemuseum
zu sehen sowie auf der Website: https://www.howtodior.de/.

Die Laufzeit der Ausstellung „How to Dior. Christian Dior und seine
Nachfolger*innen“ im Modekabinett des Kunstgewerbemuseums ist
17.12.21-26.6.22.

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Zur Kommentierung freigegeben: Konsultationsfassung Patientenleitlinie Peniskrebs

Die Konsultationsfassung der Patientenleitlinie Peniskrebs ist ab sofort
zur Kommentierung freigegeben. Expert*innen, Betroffene, die Selbsthilfe
und Interessierte sind herzlich eingeladen, Verbesserungsvorschläge und
Ergänzungshinweise mit dem dafür vorgesehenen Kommentierungsbogen bis zum
21. Januar 2022 abzugeben.

Der Kommentierungsbogen und die Konsultationsfassung der
Patientenleitlinie Peniskrebs sind hier abrufbar: https://www
.leitlinienprogramm-onkologie.de/patientenleitlinien/peniskrebs/

Die Erstellung der Patientenleitlinien wird im Rahmen des
Leitlinienprogramms Onkologie durch die Deutsche Krebshilfe gefördert.

Das Leitlinienprogramm Onkologie (OL)
Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für
Leistungserbringer und Patient*innen zur angemessenen Vorgehensweise bei
speziellen Gesundheitsproblemen. Sie stellen ein wesentliches Instrument
zur Förderung von Qualität und Transparenz medizinischer Versorgung dar.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF), die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. und die
Deutsche Krebshilfe haben sich mit dem im Februar 2008 gestarteten
Leitlinienprogramm Onkologie das Ziel gesetzt, gemeinsam die Entwicklung
und Fortschreibung sowie den Einsatz wissenschaftlich begründeter und
praktikabler Leitlinien in der Onkologie zu fördern und zu unterstützen.
Mittlerweile umfasst das Leitlinienprogramm 31 S3-Leitlinien, die zu einem
großen Teil auch als laienverständliche Patientenleitlinien vorliegen.
Mehr unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/home/

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Kitaplätze schnell, fair und transparent mit einem dezentralen Mechanismus vergeben

Ein akuter Mangel an Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten in
Deutschland, komplizierte Anmeldeverfahren und intransparente
Vergabekriterien: Das führt zu beruflicher Planungsunsicherheit für Eltern
und deren Arbeitgebern, zu Benachteiligungen bildungsferner Haushalte und
zu vermeidbarem Verwaltungsaufwand für Kita-Personal. Ein neues Verfahren,
das von Ökonomen des ZEW Mannheim, der Universität Münster und der
University of Oxford pilotiert wird, baut auf der „Theorie der stabilen
Verteilungen“ auf und macht so eine schnelle, faire und transparente
Platzvergabe möglich.

In den bisher in Deutschland verwendeten Verfahren verschicken Kitas ihre
Angebote unabhängig und unkoordiniert. „Probleme entstehen dann, wenn sich
Eltern einerseits gezwungen sehen, ein frühes, unattraktives Angebot um
der Sicherheit willen anzunehmen, oder andererseits, wenn sie in Erwartung
eines besseren Angebots vorübergehend mehrere Plätze halten und damit für
andere Familien blockieren“, sagt Thilo Klein, Professor an der Hochschule
Pforzheim und Projektleiter am ZEW Mannheim. Der erste Aspekt führt zu
einer unfairen Verteilung, in der es Bewerber gibt, die „berechtigten
Neid“ auf andere Bewerber haben. Beispielweise weil ein Kind keinen Platz
in der Kita seiner Geschwister bekommt, obwohl es dort aufgrund des
Geschwisterstatus Vorrang hätte. Der zweite Aspekt verlangsamt das
Aufnahmeverfahren und führt zu Unsicherheiten auf Seiten der Eltern und
Arbeitgeber.

Eine mögliche flächendeckende Lösung des Problems ist die Einführung einer
zentralen Clearingstelle. Eine solche Clearingstelle ist die Plattform
Hochschulstart bei der Studienplatzvergabe, die Ranglisten der
Bewerber/innen und Hochschulen erhebt und damit eine gut durchdachte
Platzvergabe gewährleistet. „Kitas sind aber oft nicht in der Lage,
vollständige Ranglisten über Bewerber an eine zentrale Clearingstelle zu
übermitteln“, so Tobias Riehm, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich
„Marktdesign“. „Eine wichtige Rolle spielt die Berücksichtigung
sogenannter Komplementaritäten, wie der gewünschten Geschlechter- und
Altersmischung in den Betreuungsgruppen. Diese lassen sich nicht so
einfach über Ranglisten ausdrücken.“

Der in der Softwareanwendung der Autoren implementierte Mechanismus weicht
von der Literatur zur „Theorie der stabilen Verteilungen“ ab, indem er es
den Kitas weiterhin ermöglicht, dezentralisierte Angebotsentscheidungen zu
treffen. In dem iterativen Verfahren bekommen die Kita-Leitungen in jeder
Runde die noch interessierten Bewerber auf einer Softwareplattform
angezeigt und registrieren ihre Platzangebote. Damit werden
Komplementaritäten berücksichtigt, da Kitas ihre Angebote von Platzzusagen
aus vorhergehenden Runden abhängig machen können. Gleichzeitig wird eine
schnelle und faire Zuordnung erzielt, indem die Plattform die
Entscheidungen der Eltern automatisiert und in jeder Runde jeweils nur das
beste Angebot für sie hält. Alle anderen Angebote werden direkt ablehnt.
„Der Mechanismus verbindet damit die Vorzüge einer zentralen Vergabe mit
denen der dezentralen Vergabe“, sagt Sven Giegerich, einer der Autoren der
Studie.

Mit Blick auf die Geschwindigkeit zeigt die Studie, dass sich die
Kitaplätze mit dem Verfahren in etwa einer Stunde mit rund 6-10 Runden
vergeben lassen – in Großstädten genauso schnell wie in Kleinstädten. Das
lässt sich mit den Präferenzen der Eltern für nahgelegene Kitas erklären.
Auch Großstädte bestehen somit aus vielen lokal begrenzten Kita-Märkten.
Bezüglich der Fairness zeichnet die Studie ein differenziertes Bild: In
den Pilotstädten reduziert das neue Verfahren die Anzahl der Bewerber mit
berechtigtem Neid lediglich um die Hälfte, verglichen mit dem zuvor
verwendeten Verfahren. Das ist der Preis der Träger- und Kita-Autonomie.
Mit einem zentralen Verfahren ließe sich berechtigter Neid zwar
vollständig vermeiden. Die Entscheidungsfreiheit der Kitas würde damit
aber so stark eingeschränkt, dass es für 20 Prozent der Kitas nicht
attraktiv wäre, freiwillig an dem zentralen Verfahren teilzunehmen.

Das neue Verfahren baut auf der „Theorie stabiler Verteilungen und der
Praxis des Marktdesigns“ auf, für die Alvin E. Roth und Lloyd S. Shapley
2012 mit dem Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften ausgezeichnet
wurden. Es wurde in Abstimmung mit Eltern, Trägern und Kommunen
entwickelt, spieltheoretisch analysiert, in Open-Source Software umgesetzt
und bisher in fünf deutschen Klein-, Mittel- und Großstädten erfolgreich
eingeführt. Die im Rahmen des Projektes entwickelte Software-Lösung
ergänzt bestehende Kita-Verwaltungsplattformen und lässt sich einfach über
Schnittstellen an diese anbinden. Das Projekt wurde vom ZEW-Förderkreis
mit dem Preis für das beste wirtschaftspolitische Beratungsprojekt am ZEW
in 2021/22 ausgezeichnet.

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„Reagiert Telegram wie bisher nicht auf die deutschen Behörden, sind die derzeit möglichen juristischen Wege erschöpft“

Bei einer Razzia in Dresden wurden gestern Waffen sichergestellt und
Tatverdächtige vernommen, die in einem Chat Morddrohungen gegen den
sächsischen Ministerpräsidenten geäußert haben sollen. Über den
Messengerdienst Telegram sollen sie sich vernetzt und ausgetauscht haben.
Nicht erst seit diesem Fall steht Telegram in der Kritik. Die Straf- und
Medienrechtlerin Prof. Dr. Elisa Hoven von der Universität Leipzig forscht
zu Hate Speech im Internet. Im Interview erläutert sie die Unterschiede im
Umgang mit sozialen Netzwerken und Messengern und nennt Ansätze, um gegen
Hass und Gewalt im Netz vorzugehen.

Soziale Netzwerke wie Facebook sind bereits verpflichtet, strafbare
Hasspostings zu löschen; ab dem 1. Februar 2022 tritt zudem eine
Meldepflicht für bestimmte strafbare Inhalte in Kraft. Wie sieht das bei
Messengern nach aktueller Rechtslage aus?

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, gilt für soziale Netzwerke,
nicht aber für reine Messengerdienste. Als soziale Netzwerke versteht der
Gesetzgeber Plattformen, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer:innen
beliebige Inhalte mit anderen teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich
machen. Eine trennscharfe Abgrenzung der verschiedenen Dienste fällt
oftmals schwer, da sich ihre Funktionen häufig überschneiden. Soziale
Netzwerke sind vor allem darauf ausgerichtet, dass Nutzer:innen ein Profil
anlegen und sich öffentlich austauschen. Bei Messengerdiensten steht
hingegen die Individualkommunikation im Vordergrund.
Das Bundesamt für Justiz ist jedoch mittlerweile der Auffassung, dass es
sich bei Telegram nicht um einen reinen Messengerdienst, sondern um ein
soziales Netzwerk handelt. Schließlich gibt es hier Gruppenfunktionen und
öffentliche Kanäle. Dann wäre das NetzDG mit all seinen Verpflichtungen
auch auf Telegram anwendbar. Die Behörden stehen jedoch vor dem Problem,
dass Telegram – entgegen der gesetzlichen Verpflichtung – keinen
Zustellungsbevollmächtigten benannt hat. Aus diesem Grund läuft bereits
ein Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen. Aktuell ist es jedoch nicht
möglich, das in Dubai ansässige Unternehmen offiziell zu kontaktieren.
Reagiert Telegram wie bisher nicht auf die deutschen Behörden, sind die
derzeit möglichen juristischen Wege erschöpft.

Was braucht es aus Ihrer Sicht, um gegen Hass und Gewalt in
verschlüsselten Chats bei Messengerdiensten vorzugehen? Könnte Telegram in
Deutschland auch verboten werden?

Diskutiert werden aktuell verschiedene Ansätze, um digitalem Hass auch auf
den häufig anonym genutzten Plattformen wie Telegram rechtlich besser
entgegentreten zu können: Eine Identifizierungspflicht oder die sogenannte
"Log In Falle", bei der die IP-Adresse eines Nutzers, der zuvor
Hasskommentare gepostet hat, bei der nächsten Anmeldung automatisch
erfasst wird. Dafür müsste aber zunächst eine gesetzliche Grundlage
geschaffen werden. Einen Dienst komplett zu verbieten, ist natürlich
problematisch – rechtlich wie tatsächlich. Zunächst sollte versucht
werden, auf internationaler Ebene, in Zusammenarbeit mit Dubai, Lösungen
zu finden.

Stichwort Hate Speech: Sie erforschen in Ihrem Projekt den
strafrechtlichen Umgang mit Hasskommentaren im Internet. Welche konkreten
Vorschläge ergeben sich daraus für eine effektive strafrechtliche
Bekämpfung von digitalem Hass?

Das Forschungsprojekt ist auf drei Jahre angelegt; wir haben gerade die
Hälfte geschafft. Der erste, bereits abgeschlossene Teil des Projekts
widmete sich dem besseren Verständnis von Ursachen, Erscheinungsformen und
Folgen von digitalem Hass. Die Ergebnisse dieses Projektteils bilden die
Basis für die strafrechtliche und strafprozessuale Betrachtung und die
Entwicklung konkreter Reformvorschläge. Bereits sichtbar wurde, dass
einige Tatbestände das Unrecht des digitalen Hasses nicht ausreichend
abbilden. Hasskommentare führen nicht nur zur Verletzung der einzelnen
Adressat:innen; sie haben auch das Potential, Dritte einzuschüchtern und
davon abzuhalten, sich an Online-Diskussionen zu beteiligen. Dieser
"Silencing Effekt" kann zu einer Verzerrung des wahrgenommenen
gesellschaftlichen Diskurses führen und damit zu einer echten Gefahr für
den demokratischen Meinungsaustausch werden. Vor diesem Hintergrund muss
das Strafrecht überdacht werden. Aktuell arbeite ich mit einer
Expert:innengruppe bestehend aus elf Professor:innen an Möglichkeiten
einer Reform von Tatbeständen wie Beleidigung oder Volksverhetzung.
Im nächsten Jahr werden wir uns die Strafverfahren anschauen, die wegen
digitalen Hasses geführt werden. Es zeichnet sich aktuell ein Umdenken in
vielen Staatsanwaltschaften ab, das Problem wird zunehmend ernst genommen.
Die Einrichtung spezialisierter Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die genau
wissen, wie sie mit den Plattformbetreibern kommunizieren, Beweise im
Internet sichern und Urheber:innen von Hass ausfindig machen, ist ein
Schritt in die richtige Richtung.

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