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Booster-Impfung mit mRNA-Impfstoffen auch für Schwangere und Stillende geeignet?

Warum die Deutschen Fachgesellschaften für Schwangerschaft, Geburt und
Stillzeit keinen Grund dafür, sehen schwangere und stillende Frauen von
einer Booster-Impfung auszugrenzen, erläutern sie in einer neuen
wissenschaftlichen Empfehlung.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat sich für bestimmte Gruppen am
07.10.2021 für eine Booster-Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-
Impfstoff ausgesprochen1 . Es ist zu erwarten, dass diese Empfehlung
zukünftig uneingeschränkt für alle BürgerInnen gelten wird. Dies
vorwegnehmend und vor dem Hintergrund aktuell rasch steigender
Infektionszahlen sowie analog zur Stellungnahme der Österreichischen
Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (OEGGG) vom 08.11.20212
sehen die Deutschen Fachgesellschaften für Schwangerschaft, Geburt und
Stillzeit keinen Grund dafür, schwangere und stillende Frauen von einer
Booster-Impfung auszugrenzen. Mit Verweis auf den ausführlichen Bericht
zur Nutzen-Risiko-Bewertung einer Impfung mit einem mRNA-Impfstoff in der
Schwangerschaft und Stillzeit im Epidemiologischen Bulletin Nr. 38 vom
23.09.20213 schließen sich die aufgeführten Fachgesellschaften dem
Wortlaut der OEGGG an.

Die Empfehlung zur Boosterung ist durch die derzeit rapide steigenden
Infektionszahlen sowie den nachweislich nach sechs Monaten sinkenden
Antikörperspiegel in der allgemeinen Population mit parallel steigenden
Impfdurchbruchsinfektionen begründet4 . In den Ausführungen der STIKO wird
ab sechs Monaten nach der 2. Impfung die Verabreichung einer 3. Impfung
mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Insbesondere Personen mit höherem
Erkrankungsrisiko sind angesprochen. Für die spezifische Booster-Impfung
in der Schwangerschaft stehen aufgrund der relativ kurzen Verfügbarkeit
bzw. Anwendung einer 3. Verabreichung der Impfung noch keine abrufbaren
Daten zur Verfügung. Die amerikanische Gesellschaft für Gynäkologie und
Geburtshilfe (ACOG) sowie die amerikanische Society for Maternal-Fetal
Medicine (SMFM) und das britische Royal College of Obstetricians and
Gynaecologists (RCOG) empfehlen jedoch für alle schwangeren Frauen,
inklusive MitarbeiterInnen im medizinischen Bereich, die Verabreichung
einer 3. Dosis mittels dem mRNA-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/ Pfizer
ab sechs Monaten nach der ersten Impfserie mittels diesem Impfstoff5,6,7.
Die 3. Impfung – die sogenannte Boosterung – kann laut dem amerikanischen
Expertenkonsensus zu jeder Zeit in der Schwangerschaft bzw. nach der
Geburt verabreicht werden.

In Anbetracht des derzeitigen Infektionsgeschehens, dem größeren Risiko
für einen schweren Verlauf in der Schwangerschaft sowie der
Unbedenklichkeit der Impfung für das Ungeborene (basierend auf den
derzeitig verfügbaren Daten für die ersten zwei Impfdosen), wird eine
Booster-Impfung mit Comirnaty® in der Schwangerschaft empfohlen. Bezüglich
des optimalen Zeitpunkts der Verabreichung der 3. Impfung in der
Schwangerschaft gibt es noch keine belastbaren Daten – somit ist dieser,
je nach Intervall zur 2. Impfung bzw. ab dem 2. Trimenon (analog zu den
ersten 2 Impfdosen), möglich.



Originalpublikation:
https://www.dggg.de/stellungnahmen

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Was bringen Netzwerke für Menschen mit Demenz?

Schon lange fördern das Bundesseniorenministerium (BMFSFJ) und das
Bundesgesundheitsministerium (BMG) Demenznetzwerke. Durch eine Vernetzung
professioneller und informeller Hilfen und die Förderung der
Zusammenarbeit aller verfügbaren Ressourcen vor Ort unter Einbeziehung der
Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen soll deren Teilhabe,
Unterstützung und Versorgung verbessert werden. Für die Ergebnissicherung
und Überprüfung der Wirksamkeit ist die Evaluierung solcher Programme von
besonderer Bedeutung. Das Institut für Sozialforschung und
Sozialwirtschaft (iso) in Saarbrücken ist nun mit der Evaluierung des
Bundesprogramms „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ beauftragt
worden.

Das Thema Demenz rückt zunehmend in den Blickpunkt der allgemeinen
Öffentlichkeit, weil immer mehr Menschen direkt bzw. indirekt von der
Krankheit betroffen sind. Um die anspruchsvolle und zeitaufwändige
Betreuung von Menschen mit Demenz gewährleisten zu können, wird eine
bessere Vernetzung informeller sowie professioneller Hilfen angestrebt.
Durch eine kreative Verknüpfung solcher Hilfen und durch eine Förderung
der Zusammenarbeit zwischen Fachkräften, Angehörigen und Laien und
insbesondere durch die Einbindung der Menschen mit Demenz und ihrer
Angehörigen soll außerdem deren Teilhabe und bedarfsgerechte Unterstützung
verbessert werden.

Vor diesem Hintergrund fördern das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) seit einigen Jahren gezielt die Bildung von Netzwerkstrukturen.
Hierzu gehört auch das von 2020 bis 2026 laufende Bundesprogramm „Lokale
Allianzen für Menschen mit Demenz“. Zur Ergebnissicherung und damit der
Überprüfung der Wirksamkeit kommt der Evaluierung solcher
Projektförderungen eine besondere Bedeutung zu.

Mit der Evaluierung des Bundesprogramms „Lokale Allianzen für Menschen mit
Demenz“ wurde nun das iso-Institut in Saarbrücken durch das
Bundesseniorenministerium beauftragt. Übergeordnetes Ziel ist es,
umfassende Erkenntnisse zur Arbeit der Lokalen Allianzen herauszuarbeiten
und einen differenzierten Überblick über die Vielfalt und die
unterschiedlichen Umsetzungsvarianten von Netzwerkarbeit in Deutschland zu
erhalten. Darauf aufbauend werden Bedingungen erfolgreicher Netzwerkarbeit
sowie Gute Praxis-Ansätze identifiziert und damit Entwicklungspotentiale
für die strategische Weiterentwicklung Lokaler Allianzen erarbeitet.

Darüber hinaus wird während der Projektlaufzeit die sozialräumliche
Verbreitung von Demenznetzwerken in Deutschland ermittelt, um einen
Überblick über die Regionen zu erhalten, in denen es noch an Strukturen
zur Unterstützung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen fehlt.
Außerdem wird das iso-Institut das BMFSFJ bei der Umsetzung des
Bundesprogramms fachpolitisch unterstützen.

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Rechercheprojekt über Femizide in Deutschland mit Margherita-von-Brentano- Preis ausgezeichnet - Öffentliche Verleihung

Das Recherche- und Datenbankprojekt „Feminizidmap“ wird am Dienstag, dem
16. November 2021, mit dem Margherita-von-Brentano-Preis 2021 der Freien
Universität Berlin ausgezeichnet. Initiiert und getragen wird das Projekt
von Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie
Aktivistinnen und Aktivisten, die seit 2019 Tötungsdelikte an Frauen und
Mädchen aufgrund ihres Geschlechts dokumentieren. Zur Begründung ihrer
Entscheidung betonte die Jury, dass alle an der Initiative Beteiligten mit
der Dokumentation von Femiziden eine bedeutsame „Pionierarbeit“ leisteten
– das Thema sei erst in jüngster Zeit in den Blickpunkt der Öffentlichkeit
gerückt worden.

Das Projekt helfe dabei, wichtige Daten zu sammeln und aufzuarbeiten. So
könne es rechtliche, politische, soziale und kulturelle Veränderungen
anstoßen und zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Justiz beitragen.
Dotiert ist der Preis mit einer Summe in Höhe von 15.000 Euro.
Interessierte können die Preisverleihung per Webex verfolgen. Eine
Anmeldung ist erforderlich unter https://www.mvbz.fu-berlin.de/termine
/20211116_mvb-preisverleihung_2021.html
.

Der Margherita-von-Brentano-Preis wird alle zwei Jahre vom Präsidium der
Freien Universität Berlin an herausragende Personen und innovative
Projekte vergeben, die sich um die Frauenförderung und die
Geschlechterforschung verdient gemacht haben. Zu den bisherigen
Preisträgerinnen gehören unter anderem die studentische Initiative
„Medical Students for Choice“, das Forschungskollektiv „Frauen und Flucht“
unter Leitung von Prof. Hansjörg Dilger und Kristina Dohrn sowie der
Arbeitskreis Historische Frauen- und Geschlechterforschung e. V.

Die Namensgeberin des Preises, Margherita von Brentano, machte es sich zu
Beginn der 1960er Jahre zum Anliegen, die berufliche Diskriminierung von
Frauen an Universitäten und Forschungseinrichtungen zu überwinden. Nach
ihrer Promotion bei Martin Heidegger forschte und lehrte sie ab 1971 am
Institut für Philosophie der Freien Universität. Im Jahr 1970 wurde sie
als erste Frau in das Amt der Vizepräsidentin der Hochschule gewählt.
Verleihung des Margherita-von-Brentano-Preises 2021

Dienstag, 16. November 2021, von 18.00 bis 20.00 Uhr
Anmeldung unter: https://www.mvbz.fu-berlin.de/termine/20211116_mvb-
preisverleihung_2021.html


https://ssl2.cms.fu-berlin.de/mvbz/ueber-uns/dokumentation-eigener-
veranstaltungen/20211116_mvb-preisverleihung_2021/PM_registration_mvb-
preisverleihung/index.html

Programm der Preisverleihung:

Begrüßung durch Prof. Dr. Verena Blechinger-Talcott, Vizepräsidentin der
Freien Universität Berlin, und Prof. Dr. Martin Lücke, Wissenschaftlicher
Leiter des Margherita-von-Brentano-Zentrums
Laudatio, gehalten von Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen
Instituts für Menschenrechte
Musikalische Begleitung durch die mexikanische Sängerin Vivir Quintana

Weitere Informationen

www.mvbz.fu-berlin.de/ueber-uns/ueber-margherita-von-brentano/margherita-
von-brentano-preis/index.html

Recherche- und Datenbankprojekt „Feminizidmap“

www.feminizid.org
Kontakt

Dr. Heike Pantelmann, Geschäftsführerin des Margherita-von-Brentano-
Zentrums der Freien Universität Berlin, Telefon: 030 838-52482, E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Wanderausstellung "Die Rosenburg – Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“

Die Wanderausstellung „Die Rosenburg“ ist Teil der Aufarbeitung der
nationalsozialistischen Vergangenheit des Bundesjustizministeriums. Vom
25. November bis 17. Januar ist sie an der Universität des Saarlandes im
Foyer des Audimax-Gebäudes B4 1 zu sehen. Zur Eröffnung der Ausstellung am
24. November, um 17 Uhr, werden im Audimax neben Ministerpräsident Tobias
Hans der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium
Christian Lange, der Antisemitismusbeauftragte und Präsident des
Saarländischen Verfassungsgerichthofs, Prof. Roland Rixecker, und auch
einer der Leiter des Rosenburg-Projektes, Professor Christoph Safferling,
Universität Erlangen-Nürnberg, erwartet.

Das Recht hat im Nationalsozialismus versagt. Juristinnen und Juristen
wurden zu Tätern, Mittätern und Gehilfen, waren beteiligt an NS-
Verbrechen. Nach dem Ende der Nazi-Diktatur setzten viele von ihnen ihre
Karrieren unbehelligt fort. Mit dem Rosenburg-Projekt, benannt nach dem
früheren Bonner Dienstsitz des Ministeriums, stellte sich das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz seiner Geschichte.
Es beauftragte ein Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
unter der Leitung des Historikers Professor Manfred Görtemaker und des
Juristen Professor Christoph Safferling mit der Aufarbeitung. Seit 2012
untersuchten sie, wie das Justizministerium in den 1950er und 1960er
Jahren mit der NS-Vergangenheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
den personellen und sachlichen Kontinuitäten, der Verfolgung von
Verbrechen im Zusammenhang mit dem Holocaust sowie mit Amnestie und
Verjährung umging.

Die Ergebnisse des Abschlussberichts „Die Akte Rosenburg“ werden seit 2017
in der Wanderausstellung „Die Rosenburg – Das Bundesjustizministerium im
Schatten der NS-Vergangenheit“ gezeigt; die Ausstellung hat seitdem an
verschiedenen Orten in Deutschland, Polen und den USA gastiert. Ende
November kommt die Ausstellung an die Universität des Saarlandes. Ziel der
Ausstellung ist es, die Erkenntnisse der „Akte Rosenburg“ einem breiten
Publikum vorzustellen und dadurch das Bewusstsein für das historische
Unrecht zu schärfen.

Auf neun Stelen bringt die Ausstellung die Vergangenheit sprichwörtlich
ans Licht. Überdimensionale Bürolampen erleuchten die ehemals dunkle Seite
und die Verstrickung in das NS-Unrecht. Mit Zeitzeugenberichten, Opfer-
und Täterbiografien sowie beispielhaften Gesetzestexten arbeitet die
Ausstellung die Vergangenheit multimedial auf.

Am 24. November, eröffnen ab 17 Uhr Universitätspräsident Manfred Schmitt
und die Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Annemarie Matusche-
Beckmann, die Ausstellung zusammen mit Ministerpräsident Tobias Hans, dem
Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz Christian Lange und dem Präsidenten des
Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes und Beauftragten für jüdisches
Leben im Saarland und gegen Antisemitismus, Professor Roland Rixecker.

Einer der beiden Leiter des Rosenburg-Projektes, Professor Christoph
Safferling von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, wird
in diesem Rahmen in einem Vortrag Einblicke in die Forschungsarbeit und
Ergebnisse des Rosenburg-Projektes geben.

Zur Eröffnungsveranstaltung am 24. November wird bis 19. November 2021 um
Anmeldung per E-Mail an rosenburg-ausstellung@uni-saarland.de gebeten. Es
gelten die 3G Regeln.

Der Eintritt zur Ausstellung vom 25. November 2021 bis 17. Januar 2022
selbst ist frei, eine Anmeldung ist hierfür nicht erforderlich. Es gelten
die 3G Regeln.

Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag von 9.00 bis 20.00 Uhr. Die
Universität des Saarlandes ist sonntags und vom 24.12.2021 bis 02.01.2022
geschlossen.

Weitere Information: <www.bmjv.de/rosenburg>

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