EU-Vorschriftendschungel: Wegweiser für Produzenten neuartiger Lebensmittel präsentiert
Unterstützt von der Adalbert-Raps-Stiftung haben Forscher*innen der
Universität Bayreuth einen Leitfaden für innovative
Lebensmittelproduzenten erarbeitet: Unter Leitung von Prof. Dr. Kai
Purnhagen wurde das EU-Regelungsumfeld für Produkte, die aus Pilzen und
Pilzmyzel gewonnen werden, untersucht. Das Team des Lehrstuhls für
Lebensmittelrecht der Fakultät für Lebenswissenschaften: Lebensmittel,
Ernährung und Gesundheit hat gemeinsam mit der Forschungsstelle für
Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth
im Rahmen dieses Projekts auch Lücken im EU-Recht aufgezeigt.
Die Produktion von tierischen Proteinen gilt als stark umweltbelastende
Industrie, daher wird weltweit intensiv an Alternativen zu tierischen
Proteinen (also Fleisch, Milch, Eiern) gearbeitet. Große Summen werden in
die Entwicklung innovativer Lösungen wie Zellkulturen, Insektenzucht oder
die Herstellung von Proteinen auf Pflanzenbasis investiert.
Lebensmittelprodukte aus Pilzen und Myzel, ihrem feinen, fadenförmigen,
meist unsichtbaren Zellgeflecht im Boden oder bei Baumpilzen im Holz
(Mushroom and Mycelium Products oder MMP) sind dabei von großer Bedeutung.
Die fehlende Rechtssicherheit auf diesem speziellen Feld stellt allerdings
ein großes Problem für Lebensmittelunternehmen dar, die in den Markt
eintreten und sich in diesem Sektor engagieren wollen. „Innovative
Lebensmittel müssen sicher und nachhaltig sein! Gleichzeitig ist es
wichtig, dass Innovationen nicht durch einen restriktiven
lebensmittelrechtlichen Rahmen ausgebremst werden. Besonders für Start-ups
ist die Rechtssicherheit bezüglich ihrer Produkte eine grundlegende
Voraussetzung", erklärt Frank Kühne, Vorsitzender Stiftungsvorstand der
Adalbert-Raps-Stiftung, seine Motivation, das Forschungsprojekt der
Universität Bayreuth zu unterstützen.
„Der EU-Rechtsrahmen für MMP war bisher nie Gegenstand einer umfassenden
Studie oder Überprüfung, daher haben wir uns dem Thema gewidmet“, erklärt
Prof. Dr. Kai Purnhagen, Inhaber des Lehrstuhls für Lebensmittelrecht in
Kulmbach. Unter anderem hat er mit seinem Team folgende Fragestellungen
bearbeitet:
- Einstufung von MMP als Lebensmittel, Arzneimittel oder als
landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Verordnung über neuartige Lebensmittel, soweit zutreffend für MMP
- Anforderungen für die Erlangung einer Zulassung für neuartige
Lebensmittel
- Verwendung von landwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen als Substrate für
MMP
- Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in MMP und Verwendung von MMP
zur Herstellung von Lebensmittelzusatzstoffen
- Kennzeichnung von MMP: obligatorische und freiwillige Informationen (z.
B. eine korrekte Bezeichnung für MMP; Verwendung von nährwert- und
gesundheitsbezogenen Angaben)
Damit wird Start-ups der Lebensmittelbranche, die MMP auf den Markt
bringen wollen, erstmals eine Handreichung durch den Regelungsdschungel
gegeben. Frank Kühne betont: „Mit dieser Studie hat die Adalbert-Raps-
Stiftung eine erste Forschungsarbeit am Campus Kulmbach gefördert, die
erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Nicht zuletzt die Tatsache, dass
die Ergebnisse auf großes Interesse bei den involvierten Start-ups stoßen,
bestärkt uns in unserm Wunsch, auch zukünftig eng mit dem Campus Kulmbach
und dem Lehrstuhl für Lebensmittelrecht zusammenzuarbeiten.“
Das Team in Kulmbach hat zudem weiteren Regelungsbedarf aufgedeckt. Bisher
wurden die regulatorischen Besonderheiten von MMP als neuartige
Lebensmittel nur in Bezug auf die Anwendung für Lebensmittelenzyme
anerkannt. „Es bestehen aber immer noch Unsicherheiten in Bezug auf die
geeigneten toxikologischen und allergenen Strategien für die
Risikobewertung von MMP. Dies erschwert das Experimentieren mit
Substraten, die aus landwirtschaftlichen Nebenprodukten stammen,
zusätzlich“, berichtet Prof. Dr. Kai Purnhagen. „Die Kennzeichnung von MMP
in der EU ist also nach wie vor mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet.“
Die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in MMP sowie die Verwendung
von MMP zur Herstellung von Lebensmittelzusatzstoffen stehen vor
vergleichbaren regulatorischen Herausforderungen wie andere
Lebensmittelzusatzstoffe. Sollen Alternativen zu tierischen Proteinen,
sprich: zu riesiger Fleischproduktion, effizient zu Marktreife gebracht
werden, wäre dies einfacher mit einer Nachbesserung der EU-Regularien zu
erreichen.
Erläutert und diskutiert wird die Studie online am 3.12.2021 zwischen
15:30 und 17:00 Uhr. Im Rahmen einer Q&A Session können Start-ups und
weitere Interessierte Fragen zur Studie stellen, die von den
Mitarbeiter*innen des Lehrstuhls Lebensmittelrecht - Alessandro Monaco und
Alexandra Molitorisóva - beantwortet werden. Anmeldung bitte unter diesem
Link: https://innovatefoodlaw.eventb
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