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EU-Vorschriftendschungel: Wegweiser für Produzenten neuartiger Lebensmittel präsentiert

Unterstützt von der Adalbert-Raps-Stiftung haben Forscher*innen der
Universität Bayreuth einen Leitfaden für innovative
Lebensmittelproduzenten erarbeitet: Unter Leitung von Prof. Dr. Kai
Purnhagen wurde das EU-Regelungsumfeld für Produkte, die aus Pilzen und
Pilzmyzel gewonnen werden, untersucht.  Das Team des Lehrstuhls für
Lebensmittelrecht der Fakultät für Lebenswissenschaften: Lebensmittel,
Ernährung und Gesundheit hat gemeinsam mit der Forschungsstelle für
Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth
im Rahmen dieses Projekts auch Lücken im EU-Recht aufgezeigt.

Die Produktion von tierischen Proteinen gilt als stark umweltbelastende
Industrie, daher wird weltweit intensiv an Alternativen zu tierischen
Proteinen (also Fleisch, Milch, Eiern) gearbeitet. Große Summen werden in
die Entwicklung innovativer Lösungen wie Zellkulturen, Insektenzucht oder
die Herstellung von Proteinen auf Pflanzenbasis investiert.
Lebensmittelprodukte aus Pilzen und Myzel, ihrem feinen, fadenförmigen,
meist unsichtbaren Zellgeflecht im Boden oder bei Baumpilzen im Holz
(Mushroom and Mycelium Products oder MMP) sind dabei von großer Bedeutung.
Die fehlende Rechtssicherheit auf diesem speziellen Feld stellt allerdings
ein großes Problem für Lebensmittelunternehmen dar, die in den Markt
eintreten und sich in diesem Sektor engagieren wollen. „Innovative
Lebensmittel müssen sicher und nachhaltig sein! Gleichzeitig ist es
wichtig, dass Innovationen nicht durch einen restriktiven
lebensmittelrechtlichen Rahmen ausgebremst werden. Besonders für Start-ups
ist die Rechtssicherheit bezüglich ihrer Produkte eine grundlegende
Voraussetzung", erklärt Frank Kühne, Vorsitzender Stiftungsvorstand der
Adalbert-Raps-Stiftung, seine Motivation, das Forschungsprojekt der
Universität Bayreuth zu unterstützen.

„Der EU-Rechtsrahmen für MMP war bisher nie Gegenstand einer umfassenden
Studie oder Überprüfung, daher haben wir uns dem Thema gewidmet“, erklärt
Prof. Dr. Kai Purnhagen, Inhaber des Lehrstuhls für Lebensmittelrecht in
Kulmbach. Unter anderem hat er mit seinem Team folgende Fragestellungen
bearbeitet:
- Einstufung von MMP als Lebensmittel, Arzneimittel oder als
landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Verordnung über neuartige Lebensmittel, soweit zutreffend für MMP
- Anforderungen für die Erlangung einer Zulassung für neuartige
Lebensmittel
- Verwendung von landwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen als Substrate für
MMP
- Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in MMP und Verwendung von MMP
zur Herstellung von Lebensmittelzusatzstoffen
- Kennzeichnung von MMP: obligatorische und freiwillige Informationen (z.
B. eine korrekte Bezeichnung für MMP; Verwendung von nährwert- und
gesundheitsbezogenen Angaben)

Damit wird Start-ups der Lebensmittelbranche, die MMP auf den Markt
bringen wollen, erstmals eine Handreichung durch den Regelungsdschungel
gegeben. Frank Kühne betont: „Mit dieser Studie hat die Adalbert-Raps-
Stiftung eine erste Forschungsarbeit am Campus Kulmbach gefördert, die
erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Nicht zuletzt die Tatsache, dass
die Ergebnisse auf großes Interesse bei den involvierten Start-ups stoßen,
bestärkt uns in unserm Wunsch, auch zukünftig eng mit dem Campus Kulmbach
und dem Lehrstuhl für Lebensmittelrecht zusammenzuarbeiten.“

Das Team in Kulmbach hat zudem weiteren Regelungsbedarf aufgedeckt. Bisher
wurden die regulatorischen Besonderheiten von MMP als neuartige
Lebensmittel nur in Bezug auf die Anwendung für Lebensmittelenzyme
anerkannt. „Es bestehen aber immer noch Unsicherheiten in Bezug auf die
geeigneten toxikologischen und allergenen Strategien für die
Risikobewertung von MMP. Dies erschwert das Experimentieren mit
Substraten, die aus landwirtschaftlichen Nebenprodukten stammen,
zusätzlich“, berichtet Prof. Dr. Kai Purnhagen. „Die Kennzeichnung von MMP
in der EU ist also nach wie vor mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet.“
Die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in MMP sowie die Verwendung
von MMP zur Herstellung von Lebensmittelzusatzstoffen stehen vor
vergleichbaren regulatorischen Herausforderungen wie andere
Lebensmittelzusatzstoffe. Sollen Alternativen zu tierischen Proteinen,
sprich: zu riesiger Fleischproduktion, effizient zu Marktreife gebracht
werden, wäre dies einfacher mit einer Nachbesserung der EU-Regularien zu
erreichen.

Erläutert und diskutiert wird die Studie online am 3.12.2021 zwischen
15:30 und 17:00 Uhr. Im Rahmen einer Q&A Session können Start-ups und
weitere Interessierte Fragen zur Studie stellen, die von den
Mitarbeiter*innen des Lehrstuhls Lebensmittelrecht - Alessandro Monaco und
Alexandra Molitorisóva - beantwortet werden. Anmeldung bitte unter diesem
Link: https://innovatefoodlaw.eventbrite.de/.

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Medien und Feminismus – Ein komplexes Zusammenspiel

Am 23. November öffnet die erste digitale Ausstellung des Deutschen
Historischen Instituts London. Sie zeigt, wie Feministinnen die Medien im
20. Jahrhundert genutzt haben, um Frauenrechte zu stärken und
Geschlechterstereotype anzufechten.

Bonn/London, 16. November 2021 - Die Ausstellung „Forms, Voices, Networks:
Feminism and the Media“ konzentriert sich auf das Zusammenspiel von
Feminismus und Medien in Großbritannien, Deutschland und Indien. Durch
mosaikförmig angelegte Fallbeispiele lenkt sie die Aufmerksamkeit der
Besucherinnen und Besucher dabei auf wenig bekannte und bisher ungehörte
Stimmen.

DIE MASSENMEDIEN: FREUND ODER FEIND DER FEMINISTINNEN?

Jane Freeland, Koordinatorin des Forschungsprojekts, erklärt: „Wir sind
daran gewöhnt, die Medien und den Feminismus als Gegenspieler zu
betrachten, dabei waren die Medien für Feministinnen sowohl Feind als auch
Freund: Einerseits protestieren Frauenrechtlerinnen schon lange gegen die
Darstellung und Objektivierung von Frauen in den Medien. Andererseits
haben die Medien Aktivistinnen eine Plattform geboten und Kampagnen für
Frauenrechte unterstützt.“

Maya Caspari, Kuratorin der Ausstellung, hebt besonders die Aktualität des
Themas hervor: „Obwohl einige der frühesten Exponate in der Ausstellung
über 100 Jahre alt sind, fällt auf, dass sie sich mit Themen beschäftigen,
die immer noch sehr aktuell sind.“

Die digitale Ausstellung wird durch verschiedene online Veranstaltungen
begleitet. Die erste Veranstaltung „The Politics of Photography: Feminist
Activisms in India and Britain“ untersucht den Einsatz von Fotografie als
Instrument feministischen Protests. Die Diskussion mit den Künstlerinnen
und Aktivistinnen Sheba Chhachhi und Mary-Ann Kennedy sowie der
Diskutantin Na'ama Klorman-Eraqi findet am 23. November um 14 Uhr MEZ
statt. Weitere Veranstaltungen folgen im Dezember 2021 und Januar 2022.


Die MAX WEBER STIFTUNG – DEUTSCHE GEISTESWISSENSCHAFTLICHE INSTITUTE IM
AUSLAND fördert die Forschung mit Schwerpunkten auf den Gebieten der
Geschichts-, Kultur-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in
ausgewählten Ländern und damit das gegenseitige Verständnis. Sie unterhält
zurzeit weltweit elf Institute sowie weitere Forschungsgruppen und Büros.
Durch eine unmittelbare Nähe zu den Forschungsgegenständen und im
Austausch unterschiedlicher Perspektiven und Herangehensweisen bietet die
Max Weber Stiftung beste Voraussetzungen für exzellente geistes- und
sozialwissenschaftliche Forschung.

Das DEUTSCHE HISTORISCHE INSTITUT LONDON gehört zur Max Weber Stiftung.
Dank seiner vielfältigen Beiträge zur Geschichte Großbritanniens, zur
Geschichte des Britischen Empires und Commonwealth, zur Geschichte des
deutschbritischen Verhältnisses sowie zur vergleichenden europäischen
Geschichte ist das DHI London fest in der akademischen Landschaft der
beiden Länder verankert. Es ist Zentrum für deutsche Geschichte in
Großbritannien und Anlaufstelle für deutsche Historikerinnen und
Historiker, die in britischen Archiven und Bibliotheken arbeiten.

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Bei Alkohol im Limit bleiben - BZgA informiert zum Deutschen Lebertag 2021 über Risiken des Alkoholkonsums

Zum Deutschen Lebertag am 20. November 2021 weist die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) darauf hin, dass hoher Alkoholkonsum die
Leber schwer schädigen kann. In der Leber muss der aufgenommene Alkohol
abgebaut werden. Das belastet das Organ, das gleichzeitig für viele
lebenswichtige Stoffwechselfunktionen zuständig ist.

Michaela Goecke, Leiterin des Referats für Suchtprävention in der BZgA:
„Die Leber wird durch hohen und regelmäßigen Alkoholkonsum sehr in
Mitleidenschaft gezogen. Insbesondere in einem Jahr, in dem viele Menschen
durch die Corona-Pandemie besonders belastet sind und daher vielleicht der
Alkoholkonsum gestiegen ist, ist es wichtig, dafür zu sensibilisieren,
dass der Abbau von Alkohol im Körper für die Leber ein echter Kraftakt
ist. Das trifft auf die Leber von Frauen noch mehr zu als auf die von
Männern. Die BZgA empfiehlt deshalb, regelmäßig für eine gewisse Zeit
komplett auf Alkohol zu verzichten, damit sich die Leber regenerieren
kann. Generell gilt: Bei Alkohol immer im Limit bleiben.“

Hoher Alkoholkonsum kann gravierende Veränderungen der Leberfunktion
hervorrufen. Mögliche Folgen sind zunächst eine Fettleber sowie
Entzündungen, die in schweren Fällen zu einer Leberzirrhose führen können.
Da sich die Leber sehr gut regenerieren kann, ist das Alkoholfasten –
zumindest für einige Wochen – empfehlenswert und trägt zur Lebergesundheit
bei. Ein mehrwöchiger Verzicht auf Alkohol zeigt auch, ob es leicht oder
schwer fällt, ohne Alkohol auszukommen. Eine Gewöhnung bis hin zur
Alkoholabhängigkeit entwickelt sich meist schleichend und unbemerkt, und
es fällt immer schwerer, den Alkohol wegzulassen.

Weniger Alkohol trinken – die BZgA hilft dabei

Wer Alkohol trinkt, sollte mindestens zwei alkoholfreie Tage pro Woche
einlegen, damit es nicht zu einer Gewöhnung kommt. An den übrigen Tagen
sollten die Grenzwerte für risikoarmen Alkoholkonsum eingehalten werden.
Diese sind für Frauen nicht mehr als ein kleines Glas Bier (0,3 Liter)
oder Wein (0,125 Liter) pro Tag und für Männer höchstens die doppelte
Menge.

Warum es so wichtig ist, auf die Gesundheit der Leber zu achten, und was
aktiv dafür getan werden kann, erklärt die BZgA auf https://www.kenn-dein-
limit.de. Hier finden sich Tipps zur Reduzierung des Alkoholkonsums, die
positiven Effekte des Alkoholfastens werden erläutert und es wird
verdeutlicht, warum es sich lohnt, durchzuhalten.

https://www.kenn-dein-limit.de/alkoholkonsum/folgen-von-alkohol/alkohol-
und-leber

https://www.kenn-dein-limit.de/alkoholverzicht/weniger-alkohol-trinken
https://www.kenn-dein-limit.de/alkoholverzicht/fastenaktion

Weitere BZgA-Informationen zum Alkoholkonsum:

https://www.null-alkohol-voll-power.de (für Jugendliche unter 16 Jahren)
https://www.kenn-dein-limit.info (für Jugendliche ab 16 Jahren)
https://www.kenn-dein-limit.de (für Erwachsene)
https://www.alkoholfrei-sport-geniessen.de (für Sportvereine)

BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung:

Eine telefonische Beratung zur Suchtvorbeugung bietet die BZgA anonym und
persönlich unter der Rufnummer 0221 89 20 31, Montag bis Donnerstag von
10:00 bis 22:00 Uhr, Freitag bis Sonntag 10:00 bis 18:00 Uhr (zu den
Kosten für Gespräche in das Kölner Ortsnetz).

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Mit neuen Geschäftsmodellen Produkte und Materialien in dauerhaften Kreisläufen führen

Die Circular Economy Initiative Deutschland
zeigt in einem heute erschienenen Bericht, wie Unternehmen den Ausstieg
aus der „Wegwerfgesellschaft“ hin zu einer zirkulären Wirtschaft einleiten
können, indem sie neue Geschäftsmodelle entwickeln. Die Initiative gibt
den Unternehmen für diesen Paradigmenwechsel 22 zirkuläre
Geschäftsmodellmuster an die Hand. Zudem fordert die Initiative die
Politik auf, diesen Wandel zu beschleunigen, indem sie Unternehmen stärker
relativ zu Ressourcenverbrauch und Umweltbelastung belastet und im
Ausgleich den Faktor Arbeit, der für die arbeitsintensiven
Kreislaufprozesse verstärkt benötigt wird, verbilligt.

Die Circular Economy markiert einen Paradigmenwechsel weg von einem linear
strukturierten „Take-Make-Waste“-Wirtschaftsmodell, hin zu mehr
Zirkularität und damit weniger Abfall. Für diesen Wechsel müssen alle
beteiligten Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft
und Gesellschaft umdenken und zusammenwirken. Für Unternehmen beginnt
dieses Umdenken bei der Produktneugestaltung und erfordert anschließend
eine konsistente Neuausrichtung aller nachgelagerten Wirtschaftsprozesse,
also Produktion, Auslieferung, After-Sales Service, Rückgabe und
Wiederverwendung oder Wiederaufbereitung.

Co-Leiter der Arbeitsgruppe der CEID zu zirkulären Geschäftsmodellen
Patrick Wiedemann (Reverse Logistics Group) sagt: „Unser Ziel ist es,
systemische Lösungen zu identifizieren und zu beschreiben, die dabei
helfen, zirkuläre Geschäftsmodelle in der Praxis zu verankern. Die
Wirtschaft muss dabei eine Führungsrolle einnehmen, indem sie mit neuen,
auf die Circular Economy ausgerichteten zirkulären Geschäftsmodellen und
damit verbundenen radikalen Innovationen bei Produkten, Verfahren und
Organisationsformen für Unternehmen experimentiert und in diese
investiert.“ Die Arbeitsgruppe veranschaulicht das in ihrer neuen
Publikation am Beispiel eines Fernsehers. Patrick Wiedemann erläutert aus
Sicht von Nutzerinnen und Nutzern: „Bisher kaufen wir einen Fernseher und
entsorgen ihn dann irgendwann. Wir könnten ihn aber, wenn Unternehmen
entsprechende Angebote schaffen, genauso gut leasen und später ans
Unternehmen zurückgeben, so wie wir es zum Beispiel schon mit Autos tun.
Denkbar wäre auch, dass wir sogar nur in solchen Momenten für den
Fernseher zahlen, wo er auch tatsächlich läuft. Hier sind neue Ansätze und
Kreativität gefragt.“

Wie Unternehmen ihre Geschäftsmodelle entsprechend umstellen können, zeigt
die Arbeitsgruppe an 22 Geschäftsmodellmustern und zugehörigen Best-
Practice Beispielen, mit denen sie Praktikerinnen und Praktikern
Hilfestellungen bietet, wie sie ihre Wertschöpfungsketten und
Geschäftsmodelle im Sinne einer Circular Economy umgestalten können. Für
Produzenten eröffnet sich durch zirkuläre Geschäftsmodelle beispielsweise
ein neues Leistungsangebot „Produkte wie neu“ welches auf vom Kunden
rückgeführten, reparierten, und technologisch aufgerüsteten Produkten,
Maschinen oder Komponenten basiert, die dann zu wettbewerbsfähigeren
Preisen wiedervermarktet werden. Produzenten können mit zirkulären
Geschäftsmodellen auch über die übliche Garantiezeit hinaus Wartungs- und
Reparaturdienstleistungen Ihren Kunden anbieten und so an der längeren
Nutzung ihrer Produkte wirtschaftlich partizipieren.

Co-Arbeitsgruppenleiter Erik G. Hansen (Leiter Institute for Integrated
Quality Design, Johannes-Kepler-Universität Linz) erläutert: „Die
Weiterentwicklung von produktionsorientierten Unternehmen zu
Dienstleistungsökosystemen, in denen in unterschiedlichen
Partnerkonstellationen gemeinsam innovative Dienstleistungen für die
aufeinanderfolgenden Phasen im Produktlebensweg angeboten werden – das
heißt, die Produktverantwortung über den gesamten Produktlebensweg
wahrzunehmen und ökonomisch nutzbar zu machen – ist der Schlüssel zur
Circular Economy“.

Die Geschäftsmodellmuster zeigen auch auf, mit welchen Partnern im
Wertkreislauf zusammengearbeitet werden kann, um möglichst dauerhafte und
qualitativ hochwertige Material-, Komponenten- und Produkt-Kreisläufe zu
erreichen. An solchen Geschäftsmodellmustern wird schnell deutlich, wo
noch Barrieren liegen, die das zirkuläre Wirtschaften erschweren. So
braucht es zum Beispiel transparente, international gültige
Qualitätsstandards für Materialien, Komponenten und Produkte, die mit
Unterstützung der Bundesregierung von der Wirtschaft auf nationaler und
internationaler Ebene etabliert werden müssen. Diese kreislaufbezogenen
Daten und Standards sollten dabei bevorzugt offen und nicht
herstellerspezifisch abrufbar sein, um die Materialien und Produkte
bestmöglich im Kreislauf halten zu können.

Eine Transformation des Wirtschaftssystems hin zu einer Circular Economy
wird nur möglich, wenn alle relevanten Akteurinnen und Akteure aktiv
werden und eng zusammenarbeiten. Entsprechend wurden von der Arbeitsgruppe
Handlungsempfehlungen für verschiedene Interessengruppen entwickelt und
ihnen ein zeitlicher Rahmen gegeben.

Aufgabe der Regierungen ist es laut der Arbeitsgruppe über die
Standardisierung hinaus zum Beispiel, moderne Circular-Economy-Praktiken
gezielt zu unterstützen – also den Unternehmen wirtschaftliche Anreize zu
setzen. So sei es zum Beispiel notwendig, Unternehmen stärker relativ zur
Höhe ihrer Ressourcenverbräuche und Umwelteffekte zu belasten und
gleichzeitig den Faktor Arbeit, der für die arbeitsintensiven Prozesse in
der Circular Economy vermehrt benötigt wird, steuerlich zu entlasten. Das
führe dazu, dass Unternehmen stärker innovative Geschäftsmodelle
entwickeln und dann wesentlich zu einer absoluten Reduzierung von
Ressourcenverbrauch, schädlichen Emissionen und Abfall beitragen können.

„Es stehen jedoch nicht nur Unternehmen und Politik in der Verantwortung,
auch wir als Nutzerinnen und Nutzer sind gefragt, uns für die auf
zirkulären Geschäftsmodellen basierenden Produkte und Dienstleistungen zu
entscheiden. Dies muss auch durch transparente Produktinformationen in
Bezug auf den gesamten Lebensweg unterstützt werden“, ergänzt Erik G.
Hansen. Öffentliche Institutionen könnten an dieser Stelle im Rahmen des
öffentlichen Beschaffungswesens eine Vorbildrolle im Einkaufsverhalten
einnehmen. Langfristig müsse der Übergang zu einer Circular Economy durch
eine zentrale Stelle auf nationaler und europäischer Ebene
institutionalisiert werden.

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