Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat den Schutz und die Förderung von Menschenrechten als ein
Qualitätsmerkmal und Leitprinzip der deutschen Entwicklungspolitik
definiert. Das Deutsche Evaluierungsinstitut der
Entwicklungszusammenarbeit (DEval) hat diesen Menschenrechtsansatz des BMZ
untersucht. Die Evaluierung kommt zu dem Ergebnis, dass er größtenteils
relevant ist, es jedoch Verbesserungspotenziale bei der Umsetzung gibt.
1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet.
Seitdem hat sich die Menschenrechtssituation vielerorts verbessert. In
etlichen Ländern lassen sich aber in jüngerer Zeit Einschränkungen von
Freiheitsrechten und Handlungsräumen der Zivilgesellschaft beobachten.
Humanitäre, wirtschaftliche und ökologische Krisen sowie
Regierungsmaßnahmen im Zuge der Covid-19-Pandemie verstärken
menschenrechtliche Herausforderungen.
Das BMZ hat sich zum Ziel gesetzt, durch Entwicklungszusammenarbeit (EZ)
die Verwirklichung der Menschenrechte zu fördern. Grundlage hierfür bildet
der 2011 formulierte Menschenrechtsansatz der deutschen
Entwicklungspolitik.
Breiter Ansatz – Lücken in Bezug auf Digitalisierung
Die Evaluierung hat die Relevanz des deutschen Menschenrechtsansatzes
bewertet. Dazu wurde er mit den entsprechenden Strategien anderer Länder
verglichen und vor dem Hintergrund aktueller globaler Tendenzen
untersucht.
Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass Deutschland mit seiner
Entwicklungspolitik international betrachtet ein wichtiger
menschenrechtlicher Akteur ist und mit dem Menschenrechtsansatz auf die
meisten aktuellen Herausforderungen reagiert. Beispielsweise werden
Menschenrechtsverletzungen im Kontext humanitärer Krisen ebenso
thematisiert wie die Situation strukturell besonders benachteiligter
Gruppen in Partnerländern.
Es existieren jedoch auch Lücken. „Ein Beispiel sind
Menschenrechtsverletzungen im Kontext der Digitalisierung“, so Teamleiter
Dr. Jan Tobias Polak. „Da geht es etwa um digitale Überwachung oder
Internetabschaltungen. Ein weiterer Punkt, der im Menschenrechtsansatz
nicht angesprochen wird, sind Beschränkungen bürgerlich-politischer
Menschenrechte, die im Kampf gegen Terrorgruppen und organisierte
Kriminalität entstehen können.“
Umsetzung des Ansatzes – Gute Verfahren und Prozesse, aber
Verbesserungspotenzial in anderen Handlungsfeldern
Das BMZ und die Durchführungsorganisationen der deutschen EZ setzen
Verfahren um, die Menschenrechte in Partnerländern schützen und fördern
sollen. Die Durchführungsorganisationen beziehen diese zudem in das
Wissensmanagement und in Mitarbeitendenschulungen mit ein. Die meisten
anderen Handlungsfelder des Menschenrechtskonzepts werden allerdings nur
teilweise umgesetzt.
In ihren Empfehlungen bezieht sich die Evaluierung auf die vier
Wirkungsstränge des Menschenrechtsansatzes:
• Integration von Menschenrechten als Querschnittsthema: Das BMZ gibt vor,
dass menschenrechtliche Aspekte bei der Planung jedes EZ-Vorhabens
beachtet werden sollen, unter anderem damit Maßnahmen nicht
unbeabsichtigte Menschenrechtsverletzungen verursachen. Eine Untersuchung
der Planungsdokumente von Entwicklungsprojekten zeigt indes, dass häufig
nur einzelne Aspekte des Menschenrechtsansatzes enthalten sind.
Verbesserungspotenzial gibt es beispielsweise in den Sektoren nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung und Energie. Darüber hinaus geht nur aus wenigen
Projektdokumenten hervor, dass Beschwerdemechanismen eingerichtet wurden.
Die Evaluierung empfiehlt deshalb, die existierenden Prozesse zur
querschnittlichen Verankerung von Menschenrechten in der EZ praxisnah und
entsprechend einheitlichen Qualitätsstandards weiterzuentwickeln und ein
kohärentes, unabhängiges Beschwerdesystem einzurichten.
• Umsetzung spezifischer Menschenrechtsvorhaben: Spezifische
Menschenrechtsvorhaben unterstützen Menschenrechtsakteure in
Partnerländern, beispielsweise Menschenrechtsgerichtshöfe oder
Menschenrechtsaktivist*innen. Während die finanziellen Mittel für diese
Projekte insgesamt leicht gestiegen sind, stagniert ihr relativer Anteil
am Gesamtportfolio des BMZ seit Verabschiedung des Menschenrechtskonzepts.
Die Evaluierung empfiehlt deshalb, die Integration dieser Vorhaben in
Länderportfolios zu erleichtern.
• Verankerung von Menschenrechten im Politikdialog und menschenrechtliche
Konditionalität: In Regierungsverhandlungen werden menschenrechtliche
Themen nur teilweise explizit und umfassend angesprochen. In Bezug auf
Konditionalität, also die Mittelvergabe in Abhängigkeit von der
Menschenrechtslage im Partnerland, lässt sich festhalten, dass meist kein
eindeutiger Zusammenhang existiert. Es gibt jedoch auch prominente
Ausnahmen, wie etwa das Aussetzen der EZ mit Myanmar, nachdem die
muslimische Minderheit der Rohingya schweren Menschenrechtsverletzungen
ausgesetzt war und vertrieben wurde.
• Menschenrechtliche Kohärenz von nationalen und internationalen
Politiken: Menschenrechtliche Kohärenz kann erreicht werden, wenn alle
Bundesministerien Menschenrechte in ihrer Arbeit durchgehend und
miteinander abgestimmt berücksichtigen. Das jüngst verabschiedete
Lieferkettengesetz ist ein Beispiel hierfür. Die Evaluierung empfiehlt dem
BMZ, sich weiterhin für ressortübergreifende Vorgaben einzusetzen, damit
Menschenrechte in Partnerländern gewährleistet werden.
Zweiter Evaluierungsteil in Arbeit
Die Evaluierung von Menschenrechten in der deutschen EZ besteht aus zwei
Teilen. Im zweiten Teil wird die Wirksamkeit der deutschen
Entwicklungspolitik mit Blick auf die Verwirklichung von Menschenrechten
in Partnerländern untersucht. Ein Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der
Privatsektor- und Finanzsystementwicklung. Unter anderem wird der Frage
nachgegangen, welche Beiträge die EZ leistet, um das Recht auf Arbeit und
auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Da die
Realisierung des Menschenrechtsansatzes oftmals auch mit Kosten für
durchführende Organisationen von EZ-Vorhaben verbunden ist, werden zudem
die Umsetzung und die Relevanz menschenrechtlicher Prüfverfahren sowie
mögliche negative Wirkungen von Vorhaben der EZ analysiert.
Über das DEval
Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval)
ist vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) mandatiert, Maßnahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit unabhängig und nachvollziehbar zu analysieren
und zu bewerten. Mit seinen strategischen und wissenschaftlich fundierten
Evaluierungen trägt das Institut dazu bei, die Entscheidungsgrundlage für
eine wirksame Gestaltung des Politikfeldes zu verbessern und Ergebnisse
der Entwicklungszusammenarbeit transparenter zu machen. Das Institut
gehört zu den Ressortforschungseinrichtungen des Bundes und wird von Prof.
Dr. Jörg Faust geleitet.