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YouTube-Algorithmen im Bundestagswahlkampf – Forschungsprojekt der European New School of Digital Studies

European New School of Digital Studies beteiligt sich an Datenspende-
Plattform „DataSkop”:
Welche Videos empfiehlt der YouTube-Algorithmus Nutzerinnen und Nutzern
zur Bundestagswahl? Das soll mithilfe der neuen Datenspende-Plattform
„DataSkop“ untersucht werden, die ab Donnerstag, den 15. Juli, online
geht.


Betrieben wird die Plattform von der European New School of Digital
Studies (ENS) an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) im
Verbund mit der Universität Paderborn, der Fachhochschule Potsdam und dem
Verein Mediale Pfade unter Leitung der gemeinnützigen Organisation
AlgorithmWatch. Das dreijährige Vorhaben wird durch das Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms Mensch-Technik-
Interaktion für digitale Souveränität mit 1,8 Millionen Euro gefördert.

Ab heute können Nutzerinnen und Nutzer mit einem YouTube-Konto den
DataSkop-Client von der Projektwebsite herunterladen. Sechs Wochen lang,
vom 15. Juli bis zum 25. August 2021, können sie so ihre Daten spenden und
selbst Einblicke in den Algorithmus gewinnen.

Die gespendeten Daten werden von Forschenden der ENS und von
Datenjournalistinnen und -journalisten von dem Wochenmagazin „Der Spiegel“
ausgewertet. Noch vor der Bundestagswahl Ende September sollen erste
Erkenntnisse veröffentlicht werden.
Ziel ist es, nachzuvollziehen, welche personalisierten Empfehlungen und
Suchergebnisse die Video-Plattform YouTube zu Themen der Bundestagswahl
ausspielt. Je mehr Daten gespendet werden, desto besser sind die zu
erwarteten Ergebnisse.

„Wenn es um Informationen geht, die die gesellschaftliche und politische
Teilhabe betreffen, ist es wichtig, hinzusehen. Umso genauer, wenn die
Zusammenstellung von Informationen sich durch Algorithmen und Modelle in
der Blackbox großer privater Plattformen vollzieht“, so Prof. Dr. Jan-
Hendrik Passoth vom Lehrstuhl für Techniksoziologie an der European New
School of Digital Studies (ENS) „Ohne Zugriff auf die Daten und Modelle
von YouTube selbst ist es für unabhängige Forschung fast unmöglich, genaue
Aussagen über die Funktionsweise und Konfiguration der Empfehlungssysteme
zu treffen. Mit den Datenspenden können wir ein sehr viel realistischeres
Bild zeichnen“.

Weitere Informationen gibt es auf der Projektwebsite: https://dataskop.net

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Bayerns Kulturportal bavarikon zeigt virtuelle Ausstellung über König Ludwig II.

Das Kulturportal bavarikon präsentiert mit 150 Objekten aus 12 bayerischen
Kultureinrichtungen die virtuelle Ausstellung „König Ludwig II. von Bayern
– Leben, Spuren, Mythos“. Ab sofort können Kulturinteressierte und Ludwig-
Fans auf den Spuren des  Märchenkönigs wandeln - online unter
www.bavarikon.de/ludwig2.

bavarikon blickt in der Ausstellung hinter die Fassade des zur Kunstfigur
stilisierten bayerischen Königs und zeigt Ludwig II. im
zeitgeschichtlichen Kontext des 19. Jahrhunderts. Die Exponate berichten
über Leben und Leiden(schaften) des Monarchen und führen parallel Umbrüche
im Königreich Bayern vor Augen.

Die Ausstellung ist in die drei Bereiche Leben, Spuren und Mythos
gegliedert. Beginnend mit der Geburt des Thronfolgers folgt der erste Teil
Ludwigs Leben chronologisch bis hin zur sogenannten „Königskatastrophe“ im
Jahr 1886 und beleuchtet die schillernde Persönlichkeit des bayerischen
Herrschers. Präsentiert werden neben Fotografien, Gemälden und Briefen
Ludwigs bedeutende zeithistorische Dokumente wie der „Kaiserbrief“ von
1870 oder der Beitrittsvertrag Bayerns zum deutschen Kaiserreich.

Auf den Spuren des „Kini“ wandelt der Betrachtende im zweiten Teil der
Ausstellung, der sich mit dem König als akribischem Bauherrn,
Theaterfürsten, Opernanhänger und Kunstenthusiasten beschäftigt und die
faszinierende Illusions- und Traumwelt Ludwigs visualisiert.

Im Zentrum des letzten Abschnitts der Ausstellung steht das Nachleben
Ludwigs II. Verklärt und verkitscht als Märchenkönig, zieht der bayerische
König noch heute Millionen von Touristinnen und Touristen in die Schlösser
Herrenchiemsee, Linderhof und Neuschwanstein. Nach dem rätselhaften Tod
Ludwigs II. entstand schon bald ein Mythos: In Bayern galt er als mutiger
Kämpfer gegen Preußen, der mit Volk und Heimat eng verbunden gewesen sei.

Alle Exponate sind in herausragender digitaler Qualität zu sehen und
können bis ins kleinste Detail herangezoomt werden. Spannende mehrseitige
Stücke wie einige Autographen Ludwigs oder das Obduktionsprotokoll des
Leichnams können darüber hinaus von der ersten bis zur letzten Seite
durchgeblättert werden.

Generaldirektor Klaus Ceynowa: „bavarikon bringt in seinen virtuellen
Ausstellungen nicht nur zahlreiche und selten öffentlich gezeigte Stücke
aus den unterschiedlichsten bayerischen Kultureinrichtungen zusammen.
Vielmehr versteht es das Kulturportal, aus der Vielzahl der Stücke
Ausstellungen zu konzipieren, die das jeweilige Thema exzellent und im
zeithistorischen Kontext vermitteln. Die virtuelle Ausstellung zu Ludwig
II. zeigt dies eindrucksvoll.“

Die Ausstellung ist ein Gemeinschaftsprojekt der Bayerischen
Staatsbibliothek, des Hauses der Bayerischen Geschichte, der Staatlichen
Archive Bayerns und der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser,
Gärten und Seen.

www.bavarikon.de
bavarikon ist das Internetportal zu Kunst, Kultur und Landeskunde des
Freistaats Bayern. Es macht das vielfältige kulturelle Erbe Bayerns
weltweit kostenlos zugänglich und richtet sich sowohl an die breite
kulturinteressierte Öffentlichkeit als auch an wissenschaftliche
Nutzer*innen. Mittlerweile sind über 370 000 Inhalte von mehr als 110
Kultureinrichtungen online. bavarikon ist ein Gemeinschaftsprojekt des
Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und des Staatsministeriums
für Digitales. Die Bayerische Staatsbibliothek trägt den laufenden
redaktionellen, technischen und organisatorischen Betrieb.


Über die Bayerische Staatsbibliothek
Die Bayerische Staatsbibliothek, gegründet 1558 durch Herzog Albrecht V.,
genießt als internationale Forschungsbibliothek Weltrang. Mit rund 34,5
Millionen Medieneinheiten ist sie die größte Universalbibliothek
Deutschlands und gehört zu den bedeutendsten Gedächtnisinstitutionen der
Welt. Mit mehr als 2,7 Millionen digitalisierten Werken verfügt die
Bayerische Staatsbibliothek über den größten digitalen Datenbestand aller
deutschen Bibliotheken. Die Bibliothek bietet vielfältige Dienste im
Bereich innovativer digitaler Nutzungsszenarien an.

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Politische Kommunikation verstehen und gestalten

Der neue Masterstudiengang „Politische Kommunikation“ an der Friedrich-
Schiller-Universität Jena hinterfragt, wie politische Kommunikation
funktioniert und welche Rolle dabei die digitalen Medien spielen. Das Ziel
des Studiengangs am Institut für Kommunikationswissenschaft ist es,
politische Kommunikation theoretisch zu verstehen, kritisch zu beleuchten
und die zugrundeliegenden Strategien zu analysieren und zu evaluieren.

Tweets, Reden und Wahlkampfkampagnen – Kommunikation von und über Politik
begegnet uns fast täglich. Aber wie funktioniert sie genau und welche
Rolle spielen die digitalen Medien in der Kommunikation von Politikern?
Mit dieser Thematik befasst sich der neue Masterstudiengang „Politische
Kommunikation“ an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Politische
Kommunikation theoretisch zu verstehen, kritisch zu beleuchten und die
zugrundeliegenden Strategien zu analysieren und zu evaluieren, sind Ziele
des neuen Studiengangs am Institut für Kommunikationswissenschaft, der
erstmals im Wintersemester 2021/22 startet.

Fächerübergreifende und aktuelle Inhalte

Der neue Studiengang beleuchtet politische Kommunikation aus
unterschiedlichen disziplinären Perspektiven, unter anderen aus Sicht der
Kommunikationswissenschaft, der Politikwissenschaft und der Psychologie.
Aus dieser besonderen Kombination sind die Themenschwerpunkte des
Studiengangs abgeleitet, zu denen Strategien politischer Kommunikation,
politischer Journalismus, politische Psychologie sowie digitale Medien und
Öffentlichkeit in der Politik gehören. „Die forschungsorientierte
Ausrichtung des Studiengangs ergänzt durch eine psychologische und
politikwissenschaftliche Perspektive ist einzigartig in Deutschland“, sagt
Institutsdirektorin Prof. Dr. Ines Engelmann. Die künftigen Studierenden
haben die Möglichkeit, ihren Schwerpunkt entweder auf die Forschung zu
legen oder den Anwendungsbereich politischer Kommunikation zu vertiefen.
Dabei liegt die Aufmerksamkeit speziell auf digitalen Formen der
politischen Kommunikation. Aus diesem Grund gibt es im methodischen
Bereich das Angebot, computerbasierte und automatisierte Methoden zur
Analyse von Medieninhalten sowie zur Visualisierung von medienbezogenen
Daten zu erlernen.

Praktische Elemente bereiten auf berufliche Zukunft vor

„Unser Ziel ist es, in diesem Studium Forschung und Berufspraxis noch
besser zu verzahnen“, so Engelmann. Dies soll durch praxisbezogene
Projekte, die sowohl in der Grundlagenforschung als auch in Kooperationen
mit externen politischen Akteuren geplant sind, umgesetzt werden.
„Vorstellbar wäre die Analyse und Evaluation von Kommunikationsmaßnahmen
im Wahlkampf“, nennt die Kommunikationswissenschaftlerin ein Beispiel für
ein solches Projekt. Die im Studienverlauf vorgesehenen Möglichkeiten für
Praktika unterstreichen die praktische Ausrichtung zusätzlich und bereiten
die Studierenden auf ihre zukünftigen Berufsfelder vor, zu denen die
Markt-, Medien- und Meinungsforschung, die politische
Öffentlichkeitsarbeit, Medien- und Politikberatung, aber auch die
Strategieplanung für Organisationen und Verbände gehören. Auch der Weg ins
Ausland ist im Rahmen des Studiums möglich, beispielsweise zu
kooperierenden Instituten in Budapest, Tartu, Zaragoza oder Zürich oder an
Partneruniversitäten in Frankreich, Finnland, Italien und vielen weiteren
Ländern.
„Mit der Fokussierung auf politische Kommunikation, insbesondere im
digitalen Raum, kommen wir dem Wunsch der Studierenden nach einer
Vertiefungsrichtung nach, die relevant und zeitgemäß ist“, erklärt
Engelmann den Hintergrund des neuen Studiengangs. „Durch die Möglichkeit,
den Studienschwerpunkt flexibel zu wählen, sprechen wir sowohl praxis- als
auch forschungsorientierte Studierende an“, ist sie überzeugt.

Bewerbungen noch möglich

Studieninteressierte aus dem Ausland können sich noch bis 15. August
bewerben. Für Studieninteressierte aus Deutschland endet die
Bewerbungsfrist für das Masterstudium am 15. September, Bewerbungen unter:
https://www.uni-jena.de/ma_politische_kommunikation.
Weitere Informationen unter: https://bit.ly/3wLSLiN.

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Kopftuchverbot: Religionsfreiheit kann betriebliche Neutralität schlagen

Darf ein Unternehmen verbieten, während der Arbeit sichtbare religiöse
Zeichen zu tragen? Über diese Abwägungsfrage zwischen unternehmerischer
Betätigungsfreiheit und individueller Religionsfreiheit entschied am
15.7.2021 der Europäische Gerichtshof. Betriebliche Neutralität ist zwar
ein gerechtfertigtes Anliegen, tritt aber in Deutschland grundsätzlich
hinter der verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit zurück.
Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Professor an der Hochschule
Fresenius in Hamburg, gibt dazu eine Einschätzung.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) war am heutigen Tag zur Entscheidung
über zwei Vorabentscheidungsersuchen deutscher Arbeitsgerichte berufen.
Mit dem Bundesarbeitsgericht (BAG, Beschl. v. 30.1.2019 - 10 AZR 299/18 A)
und dem Arbeitsgericht Hamburg (ArbG Hamburg, Beschl. v. 21.11.2018 – 8 Ca
123/18) hatten gleich zwei deutsche Arbeitsgerichte um Klärung gebeten, ob
das in der europäischen Grundrechtecharta verbriefte Recht auf
unternehmerische Betätigungsfreiheit die Religionsfreiheit des einzelnen
Arbeitnehmers überwiegt. In der Sache ging es um die Frage, ob Unternehmen
ihren Mitarbeiter:innen das Tragen sichtbarer religiöser Zeichen wie zum
Beispiel ein Kopftuch untersagen dürfen. „Es geht dabei um die schwierige
Abwägungsfrage zwischen zwei geschützten Rechtspositionen:
Religionsfreiheit des Einzelnen auf der einen und unternehmerische
Betätigungsfreiheit auf der anderen Seite“, so Prof. Dr. Michael Fuhlrott.

Bundesverfassungsgericht: Verbot nur bei konkreten Störungen

Das deutsche Grundgesetz gewährleistet in Art. 4 die Religionsfreiheit,
der eine besondere Bedeutung zukommt. Daher hatte das
Bundesverfassungsgericht auch in der Vergangenheit generelle Verbote von
Kopftüchern für Lehrerinnen als verfassungswidrig angesehen (Beschl. v.
27.1.2015 – 1 BvR 471/10 und 1 BvR 1181/10). Ein Verbot sei nur erlaubt,
wenn etwa der Schulfrieden durch das Kopftuch gestört werde. Auch deutsche
Arbeitsgerichte folgen dieser Linie. „Ein betriebliches Kopftuchverbot ist
nur gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber konkrete Störungen darlegt.
Allein der Wunsch nach betrieblicher Neutralität ist danach nicht
ausreichend“, erklärt Arbeitsrechtler Fuhlrott. So habe das BAG bereits im
Jahr 2002 (Urt. v. 10.10.2002 – 2 AZR 472/01) zu Gunsten einer
kopftuchtragenden Verkäuferin entschieden.

Europäisches Recht: Größeres Gewicht der Unternehmerinteressen

Die Sichtweise des EuGH war in der Vergangenheit hingegen
unternehmensfreundlicher: So stellte dieser in einer Entscheidung aus dem
Jahr 2017 (Urt. v. 14.3.2017 – C-157/15) fest, dass die Anforderung eines
neutralen Auftretens ohne sichtbare religiöse Zeichen bei einer
Mitarbeiterin im Empfangsbereich durchaus gerechtfertigt sein kann und
keine religiöse Diskriminierung darstellt.

Diese Aussage relativierte der EuGH in seiner heutigen Entscheidung (Urt.
v. 15.7.2021 – C-804/18 und C-341/19): Zwar sei der Wunsch nach
betrieblicher Neutralität ein durchaus gerechtfertigtes Ziel und stelle
aber per se keine ungerechtfertigte Diskriminierung dar. Dies gelte aber
nur dann, wenn der Wunsch nach Neutralität einem „wirklichen Bedürfnis“
des Arbeitgebers entspreche und dieser nachweise, dass ohne Politik der
Neutralität seine unternehmerische Freiheit beeinträchtigt werde. Überdies
seien dabei auch stets die nationalen verfassungsrechtlichen Vorgaben zu
beachten. Komme in einem Mitgliedsstaat der Religionsfreiheit besondere
Bedeutung zu, so seien diese Wertungen ebenfalls bei der Abwägung mit zu
berücksichtigen und könnten als günstigere Vorschriften zugunsten des
Beschäftigten berücksichtigt werden.

Urteil stärkt die Bedeutung der Religionsfreiheit in Deutschland

„Das Urteil bestätigt, dass der Wunsch nach religiöser Neutralität ein
berechtigtes Anliegen von Unternehmen ist. In Ländern, wo die
Religionsfreiheit einen hohen Stellenwert genießt, kommt dieser aber
weiterhin hohes Gewicht zu und ist bei der Abwägung zu berücksichtigen.
Damit dürfte das Urteil die bisherige Handhabe in Deutschland bestätigen.
Pauschale Kopftuchverbote werden damit weiterhin unzulässig sein“,
bewertet Prof. Dr. Fuhlrott die Entscheidung.

Prof. Dr. Michael Fuhlrott ist Professor für Arbeitsrecht an der
Hochschule Fresenius in Hamburg sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Partner bei FHM Rechtsanwälte.

Über die Hochschule Fresenius
Die Hochschule Fresenius mit ihren Standorten in Berlin, Düsseldorf,
Frankfurt am Main, Hamburg, Idstein, Köln, München und Wiesbaden sowie dem
Studienzentrum in New York gehört mit über 17.000 Studierenden zu den
größten und renommiertesten privaten Hochschulen in Deutschland. Sie
blickt auf eine mehr als 170-jährige Tradition zurück. 1848 gründete Carl
Remigius Fresenius in Wiesbaden das „Chemische Laboratorium Fresenius“,
das sich von Beginn an sowohl der Laborpraxis als auch der Ausbildung
widmete. Seit 1971 ist die Hochschule staatlich anerkannt. Sie verfügt
über ein sehr breites, vielfältiges Fächerangebot und bietet in den
Fachbereichen Chemie & Biologie, Design, Gesundheit & Soziales, onlineplus
sowie Wirtschaft & Medien Bachelor- und Masterprogramme in Vollzeit sowie
berufsbegleitende und ausbildungsbegleitende (duale) Studiengänge an. Die
Hochschule Fresenius ist vom Wissenschaftsrat institutionell akkreditiert.
Bei der Erstakkreditierung 2010 wurden insbesondere ihr „breites und
innovatives Angebot an Bachelor- und Master-Studiengängen“, „ihre
Internationalität“ sowie ihr „überzeugend gestalteter Praxisbezug“ vom
Wissenschaftsrat gewürdigt.

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