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Studie zu guter Luft am Arbeitsplatz: Mitmachen und Radon messen

Bundesamt für Strahlenschutz untersucht etwa 2.000 Arbeitsplätze

Ergonomische Büromöbel, Betriebssport, familiengerechte Arbeitszeiten – es
gibt viele Möglichkeiten, sich im Wettbewerb um Fachkräfte als attraktive
Arbeitsstätte zu profilieren. Wem der Gesundheitsschutz seiner
Beschäftigten am Herzen liegt, sollte dabei auch den Innenraum-Schadstoff
Radon in den Blick nehmen. Arbeitgeber*innen können von einer aktuellen
Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) profitieren: Mit
kostenlosen Messungen der Radon-Aktivitätskonzentration an etwa 2.000
Arbeitsplätzen will das BfS das Wissen über die Radonsituation in
Deutschland vertiefen.

Lungenkrebsrisiko Radon

Radon ist ein radioaktives Gas, das überall in Deutschland im Boden
vorkommt. Kleine Undichtigkeiten in der Bodenplatte oder Kellerwand eines
Gebäudes reichen aus, damit das Gas den Weg in das Gebäude findet.
Geschieht das in größerem Umfang, atmen die Nutzer*innen des Gebäudes
dauerhaft erhöhte Radon-Mengen ein. Die Folge: Ihr Lungenkrebsrisiko
steigt.

Erhöhte Radon-Werte in Gebäuden sind in ganz Deutschland möglich. Am
häufigsten treten sie in Mittelgebirgsregionen auf. Meist sind vor allem
Keller und Erdgeschoss betroffen. Eine gute Belüftung und bauliche
Maßnahmen, die das Eindringen von Radon verhindern, sind als
Gegenmaßnahmen hilfreich.

Alle Branchen können mitmachen

Die kostenlosen Messungen stehen Arbeitgeber*innen aus allen Branchen
offen – von Industrieunternehmen bis zu Solo Selbständigen. Einzige
Voraussetzung: Sie haben Arbeitsplätze in Erdgeschossen oder Kellern.
Lediglich Betriebsstätten, für die eine gesetzliche Pflicht zur Bestimmung
der Radon-Konzentration besteht, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Solch eine Messpflicht besteht beispielsweise in den sogenannten Radon-
Vorsorgegebieten.

Pro Betrieb können in der Regel bis zu zwei ausgewählte Räume untersucht
werden. Teilnehmende Arbeitgeber*innen erhalten so einen wichtigen
Anhaltspunkt, ob die Radon-Werte in ihrem Betrieb gering sind oder ob sie
im Interesse der Gesundheit ihrer Beschäftigten Gegenmaßnahmen ergreifen
müssen.

Repräsentative Auswahl der Teilnehmer*innen

Die Auswahl der Studienteilnehmer*innen erfolgt durch das BfS. Ziel ist
eine möglichst repräsentative Berücksichtigung von Regionen und Branchen.
Teilnehmende Betriebe erhalten die Messgeräte per Post zugeschickt und
stellen sie selbst auf.

Die Geräte benötigen keinen Strom und senden weder Licht noch Geräusche
aus. Nach einem Jahr werden sie an das BfS zurückgeschickt und dort
ausgewertet. Den Teilnehmenden übermittelt das BfS im Anschluss ihre
Messergebnisse mit einer Bewertung. Für die wissenschaftliche Auswertung
im Rahmen der Studie werden die erhobenen Daten anonymisiert.

Alle Informationen über Teilnahmevoraussetzungen, Bewerbung, Ablauf der
Messungen und Datenschutz finden Sie unter www.bfs.de/radon-at-work.
Bewerben Sie sich jetzt – es gilt das Windhundprinzip.

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Kinderschutz in der Lebensmittelwerbung: „Mehr Zugeständnisse an die FDP darf es nicht geben“

In der festgefahrenen Debatte um Regeln zum Kinderschutz in der
Lebensmittelwerbung hat das Bundesernährungsministerium einen
Kompromissvorschlag vorgelegt.

Dazu erklärt Barbara Bitzer, Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes
Gesellschaft (DDG) und Sprecherin der Deutschen Allianz Nichtübertragbare
Krankheiten (DANK):

„Aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht wäre der beste Weg, an den
ursprünglichen Plänen des Bundesernährungsministers Cem Özdemir
festzuhalten. Die Rechnung ist simpel: Je weniger Werbung für Ungesundes
die Kinder erreicht, desto effektiver ist der Schutz vor schädlichen
Werbeeinflüssen.

Die bekannt gewordenen Kompromissvorschläge werden zweifelsfrei die
Wirksamkeit der Regelung verringern und die Werbeexposition weniger stark
eindämmen als der erste Entwurf es vorsah. Es sind Zugeständnisse an die
FDP, die einen umfassenden Schutz der Kinder offenbar blockiert. Mehr als
diese Zugeständnisse darf es nicht geben!

Insbesondere muss die Ampel-Koalition am vorgeschlagenen Nährwert-Modell
festhalten und sicherstellen, dass die Werberegeln während der Primetime
und bei Familienformaten greifen. Wir dürfen beim Kinderschutz in der
Lebensmittelwerbung keine halben Sachen machen.“

Oliver Huizinga, Politischer Geschäftsführer der Deutschen Adipositas-
Gesellschaft (DAG), ergänzt:

„Die schädlichen Werbeeinflüsse so gut wie möglich einzudämmen, ist ein
wichtiger Baustein im Kampf gegen ernährungsbedingte Krankheiten. Kinder
essen mehr als doppelt so viele Süßwaren aber nur halb so viel Gemüse und
Obst wie empfohlen. Die allgegenwärtige Werbung für Ungesundes trägt
nachweislich dazu bei, auch wenn die Verbände der Ernährungsindustrie das
immer wieder abstreiten. Die ursprünglichen Pläne des
Bundesernährungsministers Cem Özdemir wären ein Meilenstein für die
Kindergesundheit, doch sie scheitern offenbar am Widerstand der FDP. Um
das Vorhaben nicht im Kern zu gefährden, darf es keine weiteren
Verwässerungen geben!

Wer darauf pocht, dass die Werberegeln nur im Umfeld klassischer
Kindersendungen greifen sollen, verkennt die Realität. Etwa jede Dritte
der beliebtesten Sendungen bei Kindern unter 14 Jahren ist keine
Kindersendung, sondern beispielsweise eine Casting-Show,
Fußballübertragung oder ein Familienfilm. Das zeigt: Die Vorstellung,
werbliche Umfelder für Kinder und Erwachsene ließen sich exakt voneinander
trennen, ist realitätsfern. Kinder leben nicht in einer Blase – eine
Werbebeschränkung, die nur im Umfeld von Kindersendungen greift, wäre
deshalb wertlos.

Mit Blick auf die Kompromissvorschläge wird es umso wichtiger, die
Werbeexposition von Kindern nach Einführung der Regelung genau zu
beobachten und im Zweifel nachzubessern.“

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DIVI zur Krankenhausreform: Ohne Notfallversorgung nur Stückwerk!

Das Grundgerüst der Krankenhausreform stehe, heißt es vor dem nächsten
Treffen der Regierungskommission an diesem Donnerstag. Die bereits
etablierten Strukturen in Nordrhein-Westfalen (NRW) sollen als Blaupause
für Vorhaltepauschalen und Leistungsgruppen dienen. Im Gegensatz zu den
Empfehlungen der Regierungskommission ist aber in NRW – und damit geplant
demnächst in ganz Deutschland – die Notfallmedizin keine eigene
Leistungsgruppe. So wird eine Institution nicht berücksichtigt, in der pro
Jahr 15 bis 20 Millionen hilfesuchende Menschen medizinische Leistungen
erhalten.

Daher fordert die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin (DIVI) mit äußerstem Nachdruck, die Notfallmedizin in
dreistufiger Unterteilung als Leistungsgruppe in die noch zu erstellende
Liste der Krankenhausreform aufzunehmen. Nur so wird das deutsche
Gesundheitssystem zukunftsfähig.

„Innerhalb der DIVI weicht die Freude über den erreichten Kompromiss
zwischen Bund und Ländern dem Unverständnis darüber, dass die
Notfallmedizin als Leistungsgruppe weiterhin unbeachtet bleibt“, erklärt
DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher, Direktor der Klinik für
Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburgs. „Das ist dann doch
zu viel der Kompromissbereitschaft von Bundesseite. In dieser Form kann
und darf das Reformvorhaben nicht umgesetzt werden!“

Aus fachlicher Sicht ist die Versorgung hilfesuchender Menschen eine
Selbstverständlichkeit. Die Qualität der Leistungserbringung aber steht in
unmittelbarem Zusammenhang mit der Qualität der vorgehaltenen
infrastrukturellen, apparativen und personellen Strukturen, wie auch der
Menge der erbrachten Leistungen. So ist unbestritten, dass nicht in jedem
Krankenhaus ein Maximum an Vorhaltung geleistet werden kann und auch muss.
„Die stationäre Notfallmedizin ist schlicht und ergreifend ein integraler
Bestandteil einer jeden Krankenhausplanung“, so DIVI-Präsident Walcher.
„Die Strukturen bedürfen deshalb zwingend einem dreistufigen System!“

Die stationäre Notfallversorgung muss eigene dreistufige Leistungsgruppe
werden!

Die DIVI ist überzeugt: Sinnvolle Lösungen im Gesundheitswesen setzten
eine strukturierte Verzahnung der Sektoren und Strukturen voraus. Aus
fachlicher Sicht macht es keinen Sinn, miteinander zusammenhängende
Reformen zu planen und dann schon bei der ersten Reform wesentliche
Bestandteile, die für die nächsten Reformen wichtig sind, nicht zu
berücksichtigen.

„Entsprechend verweisen wir als Fachgesellschaft auf die bislang noch
nicht im Fokus stehende 4. Empfehlung der Regierungskommission vom 15.
Februar dieses Jahres zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in
Deutschland sowie die noch zu erwartenden Vorschläge für eine Reform für
das Rettungswesen“, sagt Walcher. „Denn diese werden in der aktuellen
Debatte – oder schon als fertiges Grundgerüst gelobten Reform – vollkommen
außer Acht gelassen!“

Dreistufiges System bereits durch G-BA und DIVI-Strukturempfehlung
etabliert

Unabhängig davon ist auch aus anderen Gründen wenig weitsichtig und
fachlich nicht nachvollziehbar, warum man die stationäre Notfallversorgung
nicht als eigene sowie dreistufige Leistungsgruppe ausweisen möchte. Der
G-BA hat bereits eine Regelung zu einem gestuften System von
Notfallstrukturen in Krankenhäusern verabschiedet. Es ist inzwischen in
der Praxis etabliert und Grundlage weiterer Strukturempfehlungen.

Entsprechend basiert das 3-Stufen-Modell für die intensivmedizinischen
Versorgungsstufen in der Empfehlung der DIVI zur Struktur und Ausstattung
von Intensivstationen ebenfalls auf der G-BA-Regelung. „Es wäre nur
konsequent, diesen Weg weiterzugehen“, appelliert DIVI-Präsident Walcher.

Stellt die Politik die Weichen für die Zukunft?

Mit Spannung erwartet die DIVI die Ergebnisse des Zusammentreffens der
Regierungskommission am Donnerstag, den 29. Juni 2023. Ob die
vorgetragenen Argumente die Entscheidungsträger von Bund und Ländern so
überzeugen können, dass die aus notfallmedizinischer Sicht zwingend
erforderliche Ergänzung um die Leistungsgruppe der Notfallmedizin gelingt?

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Mediterrane Kost, Antientzündliche Diät, Fasten: Wie Ernährung die Rheumatherapie unterstützen kann

Gibt es eine Ernährungsweise, die entzündlich-rheumatischen Erkrankungen
entgegenwirkt? Und gibt es umgekehrt Nahrungsmittel, die Rheuma-Erkrankte
besser nicht zu sich nehmen sollten? Empfehlungen zu diesen Fragen füllen
viele Buch- und Internetseiten. Wissenschaftliche Belege dafür, dass die
Rheumaaktivität sich über die Ernährung beeinflussen ließe, sind dagegen
rar. Der Nutzen von Ernährungsinterventionen ist daher auch in Fachkreisen
umstritten. Experten der DGRh haben sich nun des Themas angenommen,
Studien ausgewertet und daraus wissenschaftlich fundierte Empfehlungen
abgeleitet. Die überzeugendsten Belege gibt es demnach für den Nutzen
einer mediterranen Ernährung.

Viel Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte, eher wenig Fisch und Geflügel, und
noch weniger „rotes“ Fleisch – das sind die wichtigsten Kennzeichen der
sogenannten mediterranen Ernährung (ME). Typisch für diese Ernährungsweise
ist zudem der häufige Verzehr von Nüssen und (Vollkorn-)Getreide und der
weitgehende Verzicht auf tierische Fette wie Butter und auf weißen Zucker
oder Glukose-Fruktose-Sirup. „Mit leichten Variationen gelten diese
Prinzipien in allen Ländern des Mittelmeerraumes“, sagt Prof. Dr. med.
Ger-not Keyßer, Sprecher der DGRh-Kommission Komplementäre Heilverfahren
und Ernährung, die die aktuellen Empfehlungen erarbeitet hat. Es gilt als
gesichert, dass die ME die Gefahr von Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie
Herzinfarkt und Schlaganfall, von Stoff-wechselleiden wie Adipositas und
Typ-2-Diabetes, sowie von Darmkrebs verringert.
Auch der Verlauf entzündlich-rheumatischer Erkrankungen scheint durch die
ME positiv beeinflusst zu werden. Die wissenschaftlichen
Veröffentlichungen hierzu beziehen sich allerdings nur auf wenige
Krankheitstypen. So verbesserten sich die Symptome einer rheumatoiden
Arthritis (RA) leicht, ebenso profitierten Patient:innen mit einer
Psoriasis (Schuppenflechte), einer Spondyloarthritis oder einem
Systemischen Lupus Erythematodes (SLE) jeweils geringfügig von einer ME.
„Die Effekte sind nicht groß“, räumt Keyßer ein. Allerdings beträfen sie
nicht nur objektiv messbare Parameter, sondern auch das subjektive
Befinden der Patienten. „Als flankierende Maßnahme zur antirheumatischen
Basistherapie möchten wir die ME daher allen Rheuma-Betroffenen sehr ans
Herz legen“, so Keyßer. Dies umso mehr, als die Patienten auch von der
bekannten Senkung des Herz-Kreislauf- und des Diabetes-Risikos
profitieren.

Die Effekte einer ME werden hauptsächlich der Vermeidung tierischer Fette
zugeschrieben, die entzündungsfördernde Bestandteile wie Arachidonsäure
und gesättigte Fettsäuren enthalten, sowie der vermehrten Aufnahme
entzündungshemmender Omega-3-Fettsäuren aus pflanzlichen Ölen, Fisch,
Nüssen und Algen. „Diesem Muster folgen auch sogenannte
antiinflammatorische Diäten“, erläutert Keyßer. Auch für solche Diäten
sichtete die Kommission die verfügbare Evidenz, ebenso wie für Fastenkuren
oder eine ketogene Diät. Die Zahl klinischer kontrollierter und
randomisierter Studien in diesem Bereich sei noch immer überschaubar, so
die Experten. Außerdem sei ihre Aussagekraft oft durch eine kurze
Beobachtungszeit oder eine geringe Teilnehmerzahl limitiert. Auch stammt
ein großer Teil der Studien aus den Jahren vor der Einführung der
hochwirksamen Biologika in die Rheumatherapie, sodass ein möglicher
Ernährungseffekt heute nur noch schwer abgeschätzt werden kann. Hier
stützen sich die Empfehlungen der Kommission daher noch immer
hauptsächlich auf positive Erfahrungen, die in der Klinik etwa mit dem
Heil-fasten gemacht werden, oder auf günstige Effekte, die in Studien zu
anderen Erkrankungen beobachtet wurden.

Prinzipiell sollten Ernährungsumstellungen immer mit dem Arzt oder der
Ärztin besprochen und bei Bedarf auch von geschultem Personal begleitet
werden. „Nicht jede Ernährungsintervention ist für jeden Patienten
gleichermaßen geeignet“, sagt Professor Dr. Christof Specker, Präsident
der DGRh. So sollte etwa im akuten Rheumaschub oder bei Untergewicht nicht
gefastet werden. Besonders wichtig ist Präsident und Kommission auch der
Hinweis darauf, dass über die Ernährung letztlich nur unterstützende
Effekte erzielt werden können. „Eine medikamentöse Therapie kann damit auf
keinen Fall ersetzt werden.“

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