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Stationäre Behandlung von COVID-19 Patienten: Fachgesellschaften aktualisieren Leitlinie

Die Corona-Pandemie stellt medizinisches Personal in Kliniken und
Krankenhäusern vor zahlreiche Herausforderungen. Um Medizinern
fächerübergreifende Handlungsanweisungen an die Hand zu geben, wurden die
Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19
aktualisiert. An der Leitlinie waren 14 verschiedene medizinische
Fachgesellschaften beteiligt. Aufgrund der Zusammenarbeit mit dem COVID-19
-Evidenzökosystem-Projekt (CEOsys) konnten wichtige therapeutisch
relevante Fragestellungen mit systematischen Evidenzsynthesen hinterlegt
werden, was die Qualität der vorliegenden Leitlinie auf die
Stufenklassifikation S3 erhöht.

Die aktualisierte Leitlinie umfasst Empfehlungen über den gesamten Verlauf
der stationären Behandlung von COVID-19 – von der Aufnahme und Diagnostik
über die Therapie bis hin zum weiteren Krankheitsverlauf. Da an der
Erstellung alle an der Therapie beteiligten Fachgruppen beteiligt waren,
ermöglicht die Leitlinie eine fächerübergreifende Betrachtung. „Derzeit
werden täglich hunderte neue wissenschaftliche Arbeiten zu COVID-19
publiziert. Die vorliegende Leitlinie bezieht alle neuen und gesicherten
Erkenntnisse mit ein und ist für ein strukturiertes, sicheres und
ressourcenschonendes Management von COVID-19-Patienten im Krankenhaus
unerlässlich“, sagt Professor Dr. Stefan Kluge, Koordinator der Leitlinie
und Vorstandsmitglied der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für
Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).

Medikamentöse Therapie nimmt besonderen Stellenwert ein

Seit Pandemiebeginn wird nicht nur fieberhaft nach Impfstoffen, sondern
auch nach wirksamen Medikamenten gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gesucht.
Die medikamentöse Therapie von COVID-19-Patienten nimmt in der
aktualisierten Leitlinien-Fassung einen besonderen Stellenwert ein. So
gibt es neue Empfehlungen zu zahlreichen Medikamenten. „Eine klinische
Wirksamkeit einer medikamentösen Therapie bei moderater bis schwerer
COVID-19-Erkrankung hospitalisierter Patienten ist weiterhin mit
ausreichender Sicherheit nur für Dexamethason nachgewiesen“, so PD Dr.
Christoph Spinner, Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie.
Andere Medikamente, sowohl mit antiviraler Wirksamkeit wie auch
immunmodulatorische Therapien, können laut Autoren derzeit außerhalb
klinischer Studien und entsprechend qualifizierter klinischer
Einrichtungen, aufgrund bisher noch fehlender Evidenz, nicht regelhaft zum
Einsatz empfohlen werden.

Durch die Zusammenarbeit mit dem Forschungskonsortium CEOsys
(COVID-19-Evidenzökosystem) und die Unterstützung des AWMF-Instituts für
Medizinisches Wissensmanagement (AWMF-IMWi) konnten wichtige therapeutisch
relevante Fragestellungen der ursprünglichen S2k-Leitlinie mit
systematischen Evidenzsynthesen hinterlegt werden. „Die in der Leitlinie
getätigten Empfehlungen wurden in unserer Analyse bestätigt und konnten
entsprechend belegt werden“, so Professor Dr. Nicole Skoetz von CEOsys.
Die S3-Leitlinie können Interessierte auf der Website der AWMF
(https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/113-001.html) abrufen.

Folgende Fachgesellschaften waren an der Erstellung der Leitlinie
beteiligt:

Federführend:
1 Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und
Notfallmedizin (DGIIN); Berlin
2 Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
(DIVI), Berlin
3 Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), Berlin

Unter Mitwirkung von:
4 Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI),
Nürnberg
5 Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI), Berlin
6 Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), Münster
7 Gesellschaft für Thrombose und Hämostaseforschung (GTH), Köln
8 Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Berlin
9 Deutscher Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC),
Ulm
10 ARDS Netzwerk Deutschland, Berlin
11 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN)
12 Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK)
13 Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)
14 Patientenvertretung (individueller Betroffener)

CEOsys ist ein Konsortium aus 20 Universitätskliniken und mehreren
weiteren Partnerorganisationen, das die Ergebnisse der verfügbaren
wissenschaftlichen Studien zu COVID-19 sammelt, bewertet und zusammenfasst
und sie der Gesellschaft in Form von Evidenzsynthesen und
Handlungsempfehlungen zur Verfügung stellt. Das CEOsys Projekt wird vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Netzwerks
Universitätsmedizin (NUM) gefördert.

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Ziemlich häufig: seltene Erkrankungen – betroffen ist auch die Leber!

Zum Rare Disease Day, dem Tag der seltenen Erkrankungen, der seit 2008
jedes Jahr am letzten Tag im Februar, also nun am 28. Februar 2021,
stattfindet, weist die Deutsche Leberstiftung auf seltene Erkrankungen
hin, die insgesamt recht häufig sind. Viele von ihnen können auch zu einer
Leberschädigung führen. Inzwischen gibt es für etliche Erkrankungen
Behandlungsmöglichkeiten – deshalb ist die entsprechende Diagnose wichtig.

In der Europäischen Union gilt eine Erkrankung als selten, wenn nicht mehr
als fünf von 10.000 Menschen von ihr betroffen sind. Doch von diesen
Krankheiten gibt es viele. Das Nationale Netzwerk seltener Krankheiten
geht davon aus, dass in Deutschland 5.000 bis 8.000 seltene Krankheiten
bekannt sind. Für Deutschland geht man von 4 Millionen Betroffenen aus.
Daher leben, auch wenn es paradox klingt, bei uns viele Menschen mit einer
seltenen Erkrankung.

Seltene Krankheiten sind meistens genetisch bedingt und oft chronisch, sie
verlaufen fortschreitend und senken häufig die Lebenserwartung. Dabei
werden angeborene Krankheiten unterschieden von Erkrankungen, die
infektiöse oder toxische Ursachen haben.

Es gibt verschiedene seltene Erkrankungen mit genetischer Ursache, die zu
einer Leberschädigung führen können. Hierzu gehören der Morbus Wilson, die
Porphyrie, der Alpha-1-Antitrypsin-Mangel, einige lysosomale
Speichererkrankungen und auch die Hämochromatose.

Viele seltene Erkrankungen der Leber sind inzwischen behandelbar

Die Diagnose und Behandlung ist meist sehr schwierig, Betroffene haben oft
einen langen Leidensweg. Je weniger Menschen an einer Krankheit leiden,
desto geringer ist das Wissen über deren Ursachen, Symptome und
Behandlungsmöglichkeiten. Oft vergehen deshalb Jahre, bis eine seltene
Erkrankung richtig diagnostiziert wird.

Seltene Erkrankungen werden immer häufiger als bedeutendes
Gesundheitsproblem wahrgenommen. Die Erforschung und Entwicklung von
Behandlungsmöglichkeiten für diese Erkrankungen werden gesetzlich
gefördert und vereinfacht (Orphan Drug Laws). Das hat dazu beigetragen,
dass auch für seltene Lebererkrankungen und Stoffwechselerkrankungen
zunehmend Fortschritte in der Entwicklung von Therapien zu verzeichnen
sind.

„Es wird immer wichtiger, diese Erkrankungen zu erkennen und einen langen
Leidensweg zu beenden“, betont Professor Dr. Michael P. Manns,
Vorstandsvorsitzender der Deutschen Leberstiftung. „Wir empfehlen, bei
unspezifischen Beschwerden die Leberwerte zu kontrollieren und seltene
Lebererkrankungen als Ursache in Betracht zu ziehen. Viele seltene
Lebererkrankungen sind inzwischen behandelbar. Da wäre es fahrlässig, wenn
wir diese nicht erkennen“, betont der Experte.

Kupferspeicherkrankheit (Morbus Wilson)

Die Kupferspeicherkrankheit (Morbus Wilson, Wilson-Krankheit) ist eine
sehr seltene Erbkrankheit, an der etwa einer von 30.000 Menschen leidet.
Die Ursache ist eine Veränderung im Erbgut, die dazu führt, dass der
Körper Kupfer nicht in ausreichendem Maße ausscheiden kann. So sammelt
sich Kupfer unter anderem in der Leber an, was zu einer akuten oder
chronischen Hepatitis, Leberfibrose und auch einer Leberzirrhose führen
kann.

Eine frühzeitige Diagnose und Therapie verbessern die Lebenserwartung und
können Leberschäden sowie neurologischen Erkrankungen vorbeugen. Die
Behandlung besteht in der Regel zunächst in der Einnahme von Tabletten
(Chelatoren), die über eine Kupferbindung dessen Ausscheidung in den Urin
erhöhen und so überschüssiges Kupfer abbauen. Seit Kurzem sind zwei
Trientine-Präparate in Deutschland erhältlich. Weitere neue Medikamente
werden aktuell erprobt.

Porphyrien

Porphyrien sind ebenfalls Stoffwechselerkrankungen. Hier können
verschiedene Schritte im Aufbau des roten Blutfarbstoffs Häm betroffen
sein, wodurch sehr unterschiedliche klinische Symptome entstehen. Durch
angeborene Veränderungen in bestimmten Enzymen, die dann nicht ausreichend
arbeiten, kann es zu einem Aufstau von Häm-Vorläufersubstanzen kommen, die
für verschiedene Symptome an Haut und im Magen-Darm-Trakt verantwortlich
sind.

Die für die Leber relevante Porphyrie ist die akute intermittierende
Porphyrie. Bei dieser ist ein Enzym mit dem Namen Porphobilinogen-
Desaminase in der Leber verändert. Seit 2020 ist mit Givosiran ein neuer
Wirkstoff für die Behandlung dieser Porphyrie zugelassen, der ein Gen
vorübergehend stumm schaltet, sodass die Häm-Vorläufer nicht mehr so
zahlreich anfallen und die Symptome gelindert werden.

Alpha-1-Antitrypsin-Mangel

Der Alpha-1-Antitrypsin-Mangel ist eine angeborene Stoffwechsel-
Erkrankung, die in Deutschland wahrscheinlich etwa 10.000 Menschen
betrifft. Verschiedene Veränderungen in der Erbsubstanz führen zu einer
gestörten Sekretion und Funktion des Enzyms Alpha-1-Antitrypsin, was
Lungenerkrankungen zur Folge haben kann.

In der Leber, wo Alpha-1-Antitrypsin gebildet wird, kann die gestörte
Ausschleusung aus der Zelle zu einem Zellschaden führen. Das kann im Laufe
von Jahren in einer Leberzirrhose münden. Das Risiko für eine
Leberzirrhose hängt vom Genotyp ab. Eine therapeutische Gabe von
Alpha-1-Antitrypsin kann für die Lungenerkrankung hilfreich sein; für die
Lebererkrankung ist die therapeutische Bedeutung noch unklar. Die
Erkrankung der Leber kann bisher letztlich nur durch eine
Lebertransplantation behandelt und geheilt werden. Substanzen, die – wie
bei der Porphyrie – auf Gen-Stummschaltung beruhen und die Lebererkrankung
verbessern könnten, sind aktuell in der klinischen Forschung.

Hämochromatose (Eisenspeicherkrankheit)

Die Hämochromatose ist grundsätzlich eine der häufigsten erblichen
Stoffwechselstörungen, gehört aber mit der vollen Ausprägung der Symptome
eher zu den seltenen Erkrankungen. Die Eisenspeicherkrankheit führt zu
einer verstärkten Eisenaufnahme des Körpers aus der Nahrung über den
Dünndarm. Dieser Eisen-Überschuss lagert sich vor allem in der Leber, der
Bauchspeicheldrüse, der Hypophyse, dem Herzen und anderen Organen sowie
Gelenken ab. Der Krankheitsprozess verläuft sehr langsam: Symptome wie
schwere Leber- oder Herzschäden (Leberzirrhose, Kardiomyopathie,
Herzrhythmusstörungen), Bronzefärbung der Haut, Gelenkbeschwerden,
Impotenz, chronische Müdigkeit oder eine Zerstörung der Bauchspeicheldrüse
entwickeln sich daher häufig erst im Erwachsenenalter.

Die Therapie besteht in der bewährten Methode des Aderlasses, der
Entleerung der Eisenspeicher durch Entnahme von Erythrozyten (rote
Blutkörperchen). Eine medikamentöse Behandlung erfolgt nur, wenn eine
Anämie (Blutarmut) oder eine fortgeschrittene Kardiomyopathie besteht.

Lysosomale Speicherkrankheiten

Als lysosomale Speicherkrankheiten werden vererbte
Stoffwechselerkrankungen bezeichnet, bei denen Fehlfunktionen im Lysosom
(Zellorganelle) vorliegen. Das Lysosom ist in der Zelle für den Abbau von
verschiedenen Substanzen zuständig. Werden diese Substanzen nicht mehr
abgebaut, reichern sich diese in der Zelle an, was zu deren Schädigung
führen kann. Ursächlich sind angeborene Veränderungen einzelner Enzyme,
die im Lysosom wirken. Die Diagnose dieser Erkrankungen erfolgt über die
Messung des verminderten Enzyms im Blut, gefolgt von der Suche nach den
Veränderungen im entsprechenden Gen. Der Enzym- und Gen-Test ist heute
über einen aus der Fingerbeere entnommenen Bluttropfen möglich
(Trockenblut-Test); man kann gleichzeitig nach Morbus Gaucher, Morbus
Niemann-Pick und Lysosomale saure Lipase-Defizienz (LAL-D) suchen. Viele
der lysosomalen Speicherkrankheiten kann man heute mit einer
Enzymersatztherapie erfolgreich behandeln.

Deutsche Leberstiftung

Die Deutsche Leberstiftung befasst sich mit der Leber, Lebererkrankungen
und ihren Behandlungen. Sie hat das Ziel, die Patientenversorgung durch
Forschungsförderung und eigene wissenschaftliche Projekte zu verbessern.
Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit steigert die Stiftung die
öffentliche Wahrnehmung für Lebererkrankungen, damit diese früher erkannt
und geheilt werden können. Die Deutsche Leberstiftung bietet außerdem
Information und Beratung für Betroffene und Angehörige sowie für Ärzte und
Apotheker in medizinischen Fragen. Weitere Informationen zur Stiftung
unter https://www.deutsche-leberstiftung.de. Auf der Website finden Sie
unter anderem umfangreiche Informationen sowie Bildmaterial für
Betroffene, Interessierte, Angehörige der Fachkreise und Medienvertreter.

BUCHTIPP: „Das Leber-Buch“ der Deutschen Leberstiftung informiert
umfassend und allgemeinverständlich über die Leber, Lebererkrankungen,
ihre Diagnosen und Therapien. Es ist im Buchhandel erhältlich: ISBN
978-3-89993-899-9, € 16,99.
Weitere Informationen: https://www.deutsche-leberstiftung.de/Leber-Buch.

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URSAPHARM und CEBINA starten klinische Studie zum antiviralen Effekt von Azelastin-haltigem Nasenspray im Rahmen der Bekämpfung von SARS-CoV-2

Der Saarbrücker Arzneimittelhersteller URSAPHARM und das Biotech-Unternehmen CEBINA (Central European Biotech Incubator and Accelerator) aus Wien haben jüngst eine klinische Studie ins Feld geschickt, in der die antivirale Wirkung einer Azelastin-haltigen Nasensprayzubereitung untersucht werden soll. Ziel der Kooperation ist es, einen Ansatz bzw. ein Präparat zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu evaluieren.

Ausgehend von einer neuartigen, computergestützten Methode zur Vorhersage neuer Anwendungsbereiche von bereits zugelassenen Wirkstoffen, die von Prof. Dr. Robert Konrat (Universität Wien) entwickelt wurde, wählte CEBINA derartige Substanzen für experimentelle Tests in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Ferenc Jakab (Leiter des Nationalen Labors für Virologie am Szentágothai-Forschungszentrum der Universität Pécs, Ungarn) aus. Diese Zusammenarbeit führte zur Identifizierung von Azelastin als potente antivirale Verbindung gegen SARS-CoV-2, was inzwischen von mehreren unabhängigen Forschungsgruppen bestätigt wurde. Bereits mit geringen Azelastinkonzentrationen konnte eine hochsignifikante Reduktion der Virenlast in einem rekonstituierten menschlichen Nasengewebemodell nachgewiesen werden [1]. Der sich hieraus ergebende Ansatz, mittels einer Azelastin-haltigen Nasensprayzubereitung bereits in der Frühphase einer Infektion eine Reduktion der viralen Besiedelung der Nasenschleimhaut zu erzielen, soll nun in einer klinischen Studie, die am 16. Februar 2021 begonnen hat, verifiziert werden. Im Rahmen der Studie soll untersucht werden, ob das als Antiallergikum zugelassene Produkt Pollival® Nasenspray von URSAPHARM, sowie eine dosisreduzierte Variante davon, eine Reduktion der Virenlast im Nasenrachenraum erzielen können. Wenn sich die Reduktion der Virenlast bestätigt, ist zu erwarten, dass auch die Übertragungswahrscheinlichkeit verringert und der Verlauf der Erkrankung günstig beeinflusst wird.

Im Kampf gegen die weltweite Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sucht eine Vielzahl pharmazeutischer Hersteller nach neuen Wegen und Ansätzen zur Eindämmung der Pandemie. Neben der präventiven Impfung der Bevölkerung steht die Erforschung von Wirkstoffen zur therapeutischen Behandlung Erkrankter im Fokus der Wissenschaftler auf der ganzen Welt. Auch URSAPHARM hat sein aktuelles Produktportfolio überprüft und die darin enthaltenen bekannten Wirksubstanzen einer Neubewertung hinsichtlich ihrer antiviralen Eigenschaften unterzogen.

Die URSAPHARM Arzneimittel GmbH und CEBINA GmbH hoffen, im Falle positiver Ergebnisse der bevorstehenden Studien einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten zu können.

[1] Konrat, R., et al., The Anti-histamine Azelastine, Identified by Computational Drug Repurposing, Inhibits SARS-CoV-2 Infection in Reconstituted Human Nasal Tissue In Vitro. bioRxiv, 2020: p. 2020.09.15.296228.

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Schluss mit der ungesunden Kinderwerbung!

Stiftung Kindergesundheit fordert eine strickte Einschränkung des an
Kinder und Jugendlichen gerichteten Lebensmittel-Marketings im Fernsehen
und auch in sozialen Medien

Daran besteht kein Zweifel: Werbung und Marketing für Lebensmittel in
Medien haben Risiken und Nebenwirkungen. Im Fernsehen und im Internet
werden vor allem verarbeitete Produkte vermarktet, die zu viel Zucker,
Salz und gesättigte Fette enthalten. Sie haben schädliche Auswirkungen auf
das Essverhalten von Kindern und Jugendlichen und fördern die Entstehung
von Übergewicht und Fettsucht, berichtet die Stiftung Kindergesundheit in
einer aktuellen Stellungnahme.

„Die in den Medien angepriesenen Fertigprodukte und das in
Schnellrestaurants angebotene Essen haben weitaus mehr Kalorien pro 100 g
als unsere durchschnittlichen Mahlzeiten zuhause“, erläutert Prof. Dr.
Berthold Koletzko den Zusammenhang. Der Stoffwechselexperte der
Universitätskinderklinik München und Vorsitzender der Stiftung
Kindergesundheit betont: „Zahlreiche Studien zeigen, dass die an Kinder
gerichtete Werbung der Lebensmittelindustrie den Verzehr ungesunder
Produkte erhöht und mit der Zunahme von Adipositas und ihrer gefährlichen
Folgen verbunden ist“.

Bezahlte Vorbilder werben für Cola und Gummibärchen

Für die Industrie sind Kinder und Jugendliche als Konsumenten ein
wichtiger Marktfaktor mit einer Kaufkraft von 5,8 Milliarden Euro. Wie die
Lebensmittelhersteller vermehrt auch über sozialen Medien versuchen, diese
Kaufkraft auszuschöpfen, belegt die Verbraucherorganisation Foodwatch in
ihrem soeben veröffentlichten „Junkfluencer Report“.
Umfangreiche Recherchen von Foodwatch haben ergeben, dass internationale
Lebensmittelkonzerne wie Coca-Cola, McDonald‘s sowie Mondelez und auch
deutsche Unternehmen wie Dr. Oetker oder Haribo mit jungen Influencerinnen
und Influencern kooperieren, um in den sozialen Medien, auf Youtube,
Tiktok oder Instagram ihre Süßigkeiten, Softdrinks, Fertigprodukte oder
Fastfood zu propagieren.
Diese jungen Superstars des Internets erreichen Millionen von Kindern und
Jugendlichen und torpedieren mit ihren „Postings“ die Bemühungen vieler
Eltern, ihre Kinder für gesundes Essen zu motivieren. Die Werbebotschaften
fallen auf fruchtbaren Boden: Influencer genießen bei ihren Followern hohe
Glaubwürdigkeit und können deren Produktentscheidungen stark beeinflussen.
„Die von den Influencern übernommenen Ernährungsgewohnheiten können die
Gesundheit von Kindern dauerhaft nachteilig prägen“, sagt Prof. Dr.
Berthold Koletzko. „Deshalb fordern wir Kinder- und Jugendärzte schon seit
langem, die an Kinder und Jugendliche gerichtete Werbung – darunter auch
die subtile und oft versteckte Werbung über soziale Medien – wirksam zu
beschränken. Denn die allermeisten beworbenen Produkte sind unausgewogen
und fördern langfristig ernährungsbedingte Krankheiten wie Bluthochdruck,
Schlaganfall, Herzinfarkt, Diabetes und einige Arten von Krebs“.

Selbstverpflichtung – nur ein Ablenkungsmanöver?

Dabei haben sich die weltweit führenden Lebensmittelunternehmen bereits
2007 im Rahmen einer Initiative der Europäischen Union freiwillig dazu
verpflichtet, ihr Marketing verantwortungsvoller zu gestalten. In dem
sogenannten „EU Pledge“ haben sie zugesichert, freiwillig Regeln für an
Kinder gerichtetes Marketing einzuhalten. So sollen beispielsweise nur
noch Lebensmittel, die bestimmte Ernährungskriterien erfüllen, an Kinder
unter zwölf Jahren in TV, Print und Internet beworben werden.
Diese Selbstverpflichtung erwies sich jedoch als völlig unzureichend,
stellt die Stiftung Kindergesundheit fest. Nach einer in Deutschland
durchgeführten Untersuchung werden Produkte von EU-Pledge-Mitgliedern
sogar häufiger mit Kindermarketing beworben als von Nichtmitgliedern. Auch
das Kindermarketing im Internet nahm zu: Eine vom AOK-Bundesverband
unterstützte Studie der Universität Hamburg zeigt, dass Kinder 8 bis 22
Mal pro Tag mit Online-Werbeaktivitäten von Lebensmittelherstellern
konfrontiert werden.
Eine Studie in den USA zeigte, dass die dort von Unternehmen ausgelobte
freiwillige Selbstbeschränkung zur Werbung an Kinder nicht effektiv war
und Vorschulkinder weiterhin täglich der Werbung für ungesunde
Lebensmittel in Kinderprogrammen ausgesetzt sind.

Fast zwei Millionen dicke Kinder und Jugendliche

Die Zeit drängt, sagt die Stiftung Kindergesundheit. In Deutschland
verursachen die sogenannten nicht-übertragbaren Krankheiten über 90% aller
Todesfälle. Dabei haben im Kindesalter übernommene Ernährungsgewohnheiten
einen wichtigen Einfluss auf das Lebenszeitrisiko für Herz-Kreislauf-
Erkrankungen, Diabetes und Krebserkrankungen. Eine unmittelbar sichtbare
Folge falscher Ernährungsweise ist die hohe Zahl übergewichtiger Kinder –
betroffen sind laut der Kinder- und Jugendgesundheits-Untersuchung KiGGS
(Welle 2) heute 15,4 % der Kinder und Jugendlichen im Alter von drei bis
17 Jahren. Die über die Lebenszeit entstehenden Mehrkosten bei den heute
in Deutschland übergewichtigen Kindern schätzt eine Studie der Universität
Mannheim auf 393 Milliarden Euro.
Ein Risikofaktor ist der weiter zunehmende Verzehr verarbeiteter Produkte
wie Fertiggerichte, ‚Convenience Food’, Fastfood und vorbereiteter
Mahlzeiten. Nach den jüngst veröffentlichten Daten der Ernährungsstudie
KiGGS-Modul EsKiMo II geben fast alle 12- bis 17-Jährigen (97,8 %) an,
mindestens einmal in den letzten vier Wochen Fastfood verzehrt zu haben.
Mädchen konsumieren etwa 400 Gramm und Jungen etwa 600 Gramm Fastfood pro
Woche.
Zum Schutz der kindlichen Gesundheit fordert die Stiftung Kindergesundheit
deshalb in Übereinstimmung mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und
den kinderärztlichen Organisationen eine strikte Begrenzung der an Kinder
gerichteten Werbung für ungesunde Lebensmittel. Andere Länder wie z.B.
Norwegen, Schweden, Chile oder Südkorea haben mit solchen Maßnahmen
bereits Erfolge erzielt: Dort ist der Konsum von Junkfood im Zeitraum von
2002 bis 2016 um 8,9% gesunken, während er in Ländern ohne solche
Beschränkungen im gleichen Zeitraum um 13,9% gestiegen ist.
„Die Gesundheit unserer Kinder darf nicht von den wirtschaftlichen
Interessen der Lebensmittel- und Werbewirtschaft bestimmt werden“,
unterstreicht Professor Berthold Koletzko. „Deshalb ist ein gesetzliches
Werbeverbot für ungesund zusammengesetzte Kinderlebensmittel in allen
Medien, einschließlich den sozialen Medien, überfällig“.

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