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Gesundes-Herz-Gesetz: DEGAM bekräftigt Kritik

Trotz massiver Kritik hat das Bundeskabinett die Pläne zum „Gesundes-Herz-
Gesetz“ verabschiedet. Mit dieser Vorlage wird eine große Chance vertan:
Statt echter Prävention zielt der Entwurf vor allem auf nicht-
evidenzbasierte Screening-Instrumente und verstärkte Medikalisierung ab.
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)
bekräftigt ihre Kritik, die sie bereits anlässlich des ersten
Referentenentwurfes geäußert hatte.

Wahrlich kein Ruhmesblatt für die Gesundheitspolitik: Gestern hat das
Bundeskabinett die umstrittenen Pläne für das „Gesundes-Herz-Gesetz“
verabschiedet. Damit soll ein Gesetz in den Bundestag kommen, das die
Gesundheitsversorgung in Deutschland ineffizienter macht und an den
falschen Stellen ansetzt.

Bereits zum Referentenentwurf, der Mitte Juli vorgelegt wurde, hatte sich
die DEGAM kritisch geäußert. Die gestern im Kabinett verabschiedete
Fassung des Gesetzes ist nur minimal verbessert. „Die DEGAM kritisiert
nach wie vor die zweifelhafte Datengrundlage für die geplanten Regelungen.
Es sollen nicht-evidenzbasierte bevölkerungsweite Screenings eingeführt
werden, die die Fehlverteilung in unserem kränkelnden Gesundheitswesen
weiter verstärken“, kommentiert Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM.
„Dazu sollen neue Schwellenwerte für Lipidsenker kommen, die zu einer
deutlichen Medikalisierung eines großen Teiles der Bevölkerung führen
würden. Von der Ausweitung der Disease Management Programme (DMP), die
zukünftig weite Teile der Bevölkerung umfassen werden, ganz zu schweigen.
Die knappe Ressource Arzt wird durch das Gesetz noch knapper werden.“

Anstelle dieser Pläne fordert die DEGAM – und mit ihr viele andere
Fachgesellschaften und Verbände –, die Primärprävention zu stärken.
„Ernährung, Bewegung, Nikotin, Alkohol, ungesunde Lebenswelten – da müssen
wir ran. Ja, das sind dicke Bretter. Aber nur so werden wir alle
Bevölkerungsteile erreichen – und nicht nur diejenigen, die sowieso schon
gesundheitsbewusst leben und nun verstärkt in die Praxen strömen werden,
um sich ihre Gesundheit ärztlich bestätigen zu lassen“, fasst Martin
Scherer die Perspektive der DEGAM zusammen.

Dabei sind gerade Herz-Kreislauf-Erkrankungen ein gutes Beispiel dafür,
wie wichtig die Verhältnisprävention ist, die die Menschen in ihren
Lebenswelten erreicht. Davon findet sich im Gesetzesentwurf kaum etwas.
„Hier müssen wir klar umsteuern: Gesundes Leben darf kein Luxus sein.
Gesundes Verhalten muss einfacher und billiger, ungesundes teurer werden“,
so Martin Scherer abschließend.

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Online-Vortrag: „Oxytocin: Ein soziales Hormon?“

Das Neuropeptid Oxytocin, auch „Kuschelhormon“ genannt, ist in den
vergangenen zwei Jahrzehnten in den wissenschaftlichen Fokus geraten.
Dabei erweist sich die Studienlage als widersprüchlich. In ihrem Online-
Vortrag „Oxytocin: Ein soziales Hormon?“ erläutern Eva Schandro und Prof.
Dr. Marcus Eckert, beide im Fachbereich Psychologie an der APOLLON
Hochschule tätig, was es mit diesen augenscheinlichen Widersprüchen auf
sich hat und wie sie sich vereinbaren lassen. Die Veranstaltung beginnt am
19.09.2024 um 18:00 Uhr.

Auf welche neuropsychologischen Mechanismen ist es zurückzuführen, dass
Menschen kooperieren, sich sozial angemessen verhalten und überwiegend
monogame Beziehungen führen? Bei der Antwort auf diese Fragen kommt das
Bindungshormon Oxytocin ins Spiel: Es stärkt das Vertrauen und fördert die
zwischenmenschliche Zugehörigkeit. Doch das Neuropeptid ist zunehmend in
Verruf geraten: „Die dunkle Seite des Kuschelhormons", titelten vor ca.
zehn Jahren etwa einige große Tageszeitungen.

In ihrem Online-Vortrag stellen Eva Schandro und Prof. Dr. Marcus Eckert
neben bio-psychologischen Hintergründen spannende, sich teilweise
widersprechende Studien zum Thema vor und präsentieren aktuelle Modelle
der Oxytocin-Forschung, die es schaffen, diese scheinbaren Widersprüche zu
integrieren. Zusätzlich beantworten sie Fragen wie: Welche Rolle spielt
Oxytocin in unserem Alltag, im Miteinander und für unsere Resilienz?
Welche Bedeutung hat Oxytocin für verschiedene psychische Erkrankungen und
ist es ggf. als Therapeutikum geeignet? Wie kann es gelingen, das
Oxytocin-System ohne pharmakologische Maßnahmen zu aktivieren?

Zur Teilnahme am Online-Vortrag benötigen Interessierte entweder Computer,
Smartphone oder Tablet mit Internetzugang und Audioausgabe. Mit der
Anmeldung bis zum 18.09.2024 per E-Mail an studienorganisation(at)apollon-
hochschule(dot)de erhalten externe Teilnehmer:innen die Zugangsdaten zum
virtuellen Vortragsraum. Der Warteraum ist ab 17:45 Uhr geöffnet.
Studierende der APOLLON Hochschule entnehmen die Anmeldemöglichkeiten und
Zugangsdaten den Informationen auf dem Online-Campus.

Eva Schandro ist seit Januar 2022 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der
APOLLON Hochschule. Zuvor hat sie Psychologie in Groningen und Bremen
studiert, eine Zusatzausbildung als Intercultural Trainer absolviert und
als Psychologin im Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft
gearbeitet.

Prof. Dr. Marcus Eckert war Lehrer für Grund-, Haupt- und Realschule und
ist Psychologe. Er hat die Professur für Schul- und
Entwicklungspsychologie und leitet den Fachbereich Psychologie an der
APOLLON Hochschule. Seine Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte sind
Emotionsregulation, Stressbewältigung, Psychosoziale Aspekte von Oxytocin,
Selbstregulation, Prokrastination und Motivation.

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Herzschwäche: Telemedizin vor allem bei Diabetes von Nutzen

Post-hoc-Analyse der TIM-HF2-Studie liefert Hinweis, dass positives
Ergebnis auf hohen Anteil mitrekrutierter Diabetespatienten zurückzuführen
ist.

Seit 2021 wird Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (Heart Failure, HF) als
digitale Versorgungsform mit Erstattung über die GKV anerkannt. Dem
vorausgegangen ist eine lange Ära klinischer Studien, mit denen die
Evidenz telemedizinischer Interventionen nachgewiesen werden sollte und
teilweise konnte. Der Durchbruch kam wohl letztlich mit den Ergebnissen
von TIM-HF2 (Telemedical Interventional Management in Heart Failure II).
Hier konnte belegt werden, dass Gesamtmortalität und Hospitalisierung
aufgrund kardialer Dekompensation mit Fernüberwachung (Remote Patient
Management, RPM) bei HF-Patienten der NYHA-Klasse II/III (n= 1538)
signifikant reduziert wird.

Nun weist eine Post-hoc-Analyse der Gruppe um Prof. Friedrich Köhler,
Leiter des Arbeitsbereichs Kardiovaskuläre Telemedizin am Deutschen
Herzzentrum der Charité (DHZC), darauf hin: Das positive Gesamtergebnis
von TIM-HF2 ist vermutlich auf den hohen Anteil von HF-Patienten mit
Diabetes (46%, n= 707) in der Studie zurückzuführen. Das
Patientenkollektiv mit HF und Diabetes schnitt in allen Kriterien des
prospektiven Endpunkts (Hospitalisierungszeit, Gesamtsterblichkeit,
kardiovaskuläre Sterblichkeit) deutlich besser ab als die Gesamtkohorte.
RPM scheint also vor allem für die mitrekrutierten Patienten mit Diabetes
von großem Nutzen zu sein. Im Gegensatz zur Gesamtkohorte war auch die
Verbesserung der Lebensqualitätskriterien (physisch und mental) bei
Diabetespatienten hochsignifikant. Zumindest gibt die Post-hoc-Analyse des
TIM-HF2-Trials den Hinweis, dass Menschen mit Diabetes und Herzschwäche
von Fernüberwachung ganz besonders profitieren. Die Effektstärke,
Repräsentativität und Langfristigkeit in TIM-HF2 legt nahe, dass eine
solche Versorgungsform für alle HF-Patienten mit Diabetes erreichbar und
Bestandteil der Regelversorgung sein sollte.

An dieser Stelle muss erwähnt werden: Die Einbindung eines
Glukosemanagements in das RPM könnte eine weitere Verbesserung der Effekte
bringen. Diabetes hat eine Indikatorfunktion für das kardiale Hochrisiko
mit besonders schlechter Prognose bei Herzinsuffizienz. Trotz normaler
Koronarperfusion liegt die Sterblichkeit höher als ohne
Stoffwechselproblem. Nicht ohne Grund wurden die Behandlungserfordernisse
bei Diabetes vor einiger Zeit in die Nationale VersorgungsLeitlinie
„Chronische Herzinsuffizienz“ aufgenommen. TIM-HF2 berücksichtigt
stoffwechselmedizinische Parameter (Charakterisierung der Krankheitsform,
Glukoseverläufe, antidiabetische Medikation usw.) bislang nicht.

Die Ergebnisse der Post-hoc-Auswertungen von TIM-HF2 sprechen dafür, RPM
für Patienten mit Diabetes als Regelleistung oder mindestens ergänzend zu
bestehenden Versorgungsstrukturen anzubieten – erst recht bei vorhandenen
Komorbiditäten wie Herz- und Gefäßerkrankungen. Hierzu wird es sicher der
Anstrengung aller Leistungserbringer und Kostenträger bedürfen, um den
Zugewinn an Betreuungsqualität und Patientennutzen zu erkennen. Die hohe
Koinzidenz von Herzschwäche und Diabetes (Volkskrankheiten!) stellt eine
passende Einstiegskonstellation für ein solches Szenario dar. Nachdem
Diabetes alle Aspekte des Krankheitsverlaufs von Herzinsuffizienz
beschleunigt und verschlechtert, könnte so eine gefährliche und
bevölkerungsweit häufige Risikokonstellation eliminiert werden.
Telemedizinische Leistungserbringung muss dabei iterativ an
evidenzbasierten Daten in die Regelversorgung eingeführt werden, was einem
sinnvollen Transformationsprozess unseres Gesundheitssystems zum Nutzen
der vielen Patienten mit Diabetes und Herzproblemen entspricht.

Text
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Diethelm Tschöpe
Vorsitzender Stiftung DHG

Über die Stiftung DHG (Diabetes I Herz I Gefäße)
Vor 25 Jahren als Themenstiftung unter dem Namen „Der herzkranke
Diabetiker“ gegründet, hat die Stiftung ihr Label entsprechend
Satzungszweck und inhaltlicher Ausrichtung angepasst. Seit 2024 agiert die
Stiftung unter dem Namen „Diabetes I Herz I Gefäße“ (DHG) mit dem Auftrag,
zum Krankheitsverständnis beizutragen, Menschen über das Risiko für Herz-
und Gefäßkomplikationen aufzuklären und den Dialog zwischen behandelnden
Ärzten über Fachgrenzen hinaus zu fördern. Vier Endokrinologen und
Diabetologen, fünf Kardiologen und drei Neurologen gehören zum Vorstand.
Das Stiftungsteam engagiert sich ehrenamtlich und hält an den Prinzipien
Wissenschaftlichkeit, Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit fest. Die
Stiftung DHG dient dem gemeinnützigen Zweck. Ziel ist es auch, Forschung
voranzubringen und die Versorgung zu verbessern. Standort der DHG-
Geschäfts-stelle ist das Deutsche Diabetes-Zentrum (DDZ), das sich
bundesweit als Referenzzentrum zum Krankheitsbild Diabetes mellitus
versteht.

Originalpublikation:
Koehler F, Koehler J, Bramlage P, Vettorazzi E, Wegscheider K, Lezius S,
Spethmann S, Iakoubov R, Vijan A, Winkler S, Melzer C, Schütt K, Dessapt-
Baradez C, Paar WD, Koehler K, Müller-Wieland D. Impact of telemedical
management on hospitalization and mortality in heart failure patients with
diabetes: a post-hoc subgroup analysis of the TIM-HF2 trial. Cardiovasc
Diabetol. 2024 Jun 12;23(1):198. doi: 10.1186/s12933-024-02285-0.

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Rheumatologische Versorgung in Deutschland: DGRh legt neues Memorandum vor

Das neue Memorandum der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie und
Klinische Immunologie e. V. (DGRh) bestätigt: die Zahl der Menschen mit
entzündlichrheumatischen Erkrankungen ist gestiegen und beträgt derzeit
deutschlandweit 1,8 Millionen. Da eine rechtzeitige, früh begonnene
Therapie für den Erfolg der Behandlung besonders wichtig ist, müssen
Rheumapatientinnen und -patienten früh rheumatologisch behandelt werden.
Erklärtes Ziel der DGRh ist es, dass dies innerhalb von sechs Wochen nach
den ersten Symptomen geschieht. Dies gelingt in den meisten Regionen
Deutschlands bisher nicht. Ein Grund dafür ist die zu geringe Zahl an
rheumatologischen Fachärzt:innen.

Die Fachgesellschaft fordert die Entscheidungsträger:innen im
Gesundheitssystem auf, dringend Weichen für eine angemessene
rheumatologische Versorgung heute und in Zukunft zu stellen und formuliert
im Memorandum Lösungsansätze. Die Inhalte des Memorandums werden auch
Thema der Vorab-Pressekonferenz am 12. September 2024 anlässlich des
Rheumatologiekongresses sein.

Die gute Nachricht des Memorandums: Menschen mit Rheuma leben heute länger
als noch vor zwei Jahrzehnten. Denn große Fortschritte in der
rheumatologischen Behandlung ermöglichen Betroffenen heute eine gute
Lebensqualität. "Bei frühzeitiger adäquater Therapie ist die Le-
bensführung bei den meisten Patientinnen und Patienten kaum noch
eingeschränkt", sagt Professor Dr. med. Christof Specker, Präsident der
DGRh und einer der Autoren des Memorandums. Jedoch beträgt die Wartezeit
auf einen ersten Termin in einer rheumatologischen Praxis oder
Klinikambulanz nicht selten mehr als drei Monate. Hauptursache sei ein
personeller Mangel: Es gibt zu wenige Fachärztinnen und -ärzte für
Rheumatologie, erklärt Professor Specker, Direktor der Klinik für Rheu-
matologie und Klinische Immunologie an den Evangelischen Kliniken Essen-
Mitte: "Um dies nachhaltig zu ändern, müssen wir schon früh an-setzen und
mehr Studentinnen und Studenten für unser hochinnovati-ves Fach
begeistern". Zurzeit verfügen nur zehn von 38 staatlichen Uni-versitäten
über einen eigenständigen rheumatologischen Lehrstuhl. Dadurch kommen zu
wenig Medizinstudierende mit der Rheumatologie in Kontakt." Die DGRh
fordert, dass Studierende an jeder medizinischen Fakultät in Deutschland
ein adäquates rheumatologisches Lehrangebot erhalten und dass zukünftig
wenigstens jede zweite medizinische Fakul-tät über einen rheumatologischen
Lehrstuhl verfügt", so Specker.

Ende 2023 gab es in Deutschland 1.164 Fachärztinnen und -ärzte für
Rheumatologie. Rund 30 Prozent davon sind 60 Jahre und älter. Allein im
ambulanten Bereich fehlen schon jetzt etwa 700 Rheumatolog:innen. Um diese
Lücke zu schließen, ist eine Ausweitung der rheumatologischen
Weiterbildung essenziell und dringlich zu fordern: "Die Anzahl der Stel-
len für rheumatologische Assistenzärztinnen und -ärzte muss sich am
Versorgungsbedarf der Bevölkerung orientieren", benennt Erstautor Prof.
Dr. Jürgen Braun eine weitere Forderung der DGRh. "Dafür muss es gelingen,
bis zum Jahr 2029 zusätzliche 100 rheumatologische Wei-terbildungsstellen
im ambulanten und stationären Bereich zu schaffen", so Braun. Das
Memorandum formuliert dafür verschiedene Lösungsan-sätze, wie etwa die
Förderung einer sektorenübergreifenden Verbund-weiterbildung. "Sehr
wirksam wäre auch eine anteilige Finanzierung der Weiterbildung durch die
Kostenträger, das heißt Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigungen",
so der Rheumatologe, der jetzt ein rheumatologisches Versorgungszentrum in
Berlin-Steglitz leitet.

Um Versorgungsengpässe zu reduzieren, setzen vielfältige Initiativen auf
Frühsprechstunden, Delegation ärztlicher Leistungen an rheumato-logische
Fachassistent:innen, strukturierte Patientenschulungen und digitale
Versorgungskonzepte. "Diese sind zwar meist erfolgreich, aber in der Regel
nicht ausreichend finanziert", erläutert die Wissenschaftle-rin Dr. med.
Katinka Albrecht vom Deutschen Rheuma-Forschungszentrum Berlin (DRFZ), die
für das Memorandum große Teile des umfangreichen Zahlenwerks recherchiert
und erstellt hat. Gemein-sam mit ihren Partnern fordert die DGRh die
handelnden Personen in Politik und Gesundheitswesen deshalb auf, die
rheumatologische Ver-sorgung im Interesse von fast zwei Millionen
Betroffenen nachhaltig zu verbessern. Die 4. Neuauflage des Memorandums
wurde unter Führung der DGRh gemeinsam mit dem Berufsverband Deutscher
Rheumatolo-gen (BDRh), dem Verband Rheumatologischer Akutkliniken (VRA),
der Deutschen Rheuma-Liga (DRL) und dem Deutschen Rheumaforschungs-zentrum
(DRFZ) erstellt.

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