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Leitlinienempfehlungen zu Diagnostik und Therapie von Speiseröhrenkrebs aktualisiert

Das Leitlinienprogramm Onkologie hat die S3-Leitlinie zu
Plattenepithelkarzinomen und Adenokarzinomen des Ösophagus aktualisiert.
Gegenüber der S3-Leitlinie von 2022 ergeben sich Änderungen in der
operativen Therapie, in der Nachsorge und besonders in der systemischen
Therapie. Die Leitlinie entstand unter Federführung der Deutschen
Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und
Stoffwechselkrankheiten (DGVS) und unter Mitwirkung von 25
Fachgesellschaften und Organisationen.

Beim Ösophaguskarzinom werden zwei Gruppen unterschieden: Das
Plattenepithelkarzinom tritt in der Speiseröhre meist in Höhe des Hals-
und Brustbereichs auf. Adenokarzinome entstehen in der Regel im unteren
Speiseröhrenabschnitt, der in den Magen mündet. Der Tumor versursacht im
frühen Stadium kaum Beschwerden, deshalb wird er meist erst in einem
fortgeschritteneren Stadium diagnostiziert. Laut Prognosen des Robert
Koch-Instituts sind im Jahr 2020 1.800 Frauen und 6.100 Männer neu an
Speiseröhrenkrebs erkrankt. Das mittlere Erkrankungsalter bei Frauen
beträgt 71 Jahre, bei Männern 67 Jahre. Das Ösophaguskarzinom zählt zu den
Krebserkrankungen mit schlechter Prognose. Die relative 5-Jahres
Überlebensrate liegt bei 22 bis 24 Prozent.

Die Diagnostik und Therapie des Speiseröhrenkrebses sind sehr komplex. Die
Speiseröhre befindet sich nahe am Bronchialsystem und an der Lunge. Dies
erfordert hohe technische Anforderungen beim operativen Eingriff. In der
aktualisierten Leitlinie wurde deshalb präzisiert, dass Ösophagus-
Operationen von in dieser Operation erfahrenen Chirurg*innen durchgeführt
werden sollten.

Neue Empfehlungen für die palliative Therapie
„Das Ziel der systemischen Palliativtherapie ist neben der Verlängerung
des Überlebens auch der Erhalt der Lebensqualität. Kürzlich abgeschlossene
klinische Phase-III-Studien zeigen den Stellenwert von Immuntherapien in
der Systemtherapie von nicht kurativ behandelbarem Speiseröhrenkrebs,
sowohl beim Plattenepithelkarzinom als auch beim Adenokarzinom. Konkret
zeigen platinbasierte Chemotherapien in Kombination mit einem Checkpoint-
Inhibitor einen signifikanten Überlebensvorteil“, so Professor Dr.
Matthias Ebert von der Universitätsmedizin Mannheim. Er ist zusammen mit
Professor Dr. Rainer Porschen vom Kreiskrankenhaus Osterholz Koordinator
der S3-Leitlinie.

Zur Erstlinientherapie des fortgeschrittenen, nicht kurativ behandelbaren
Adenokarzinoms wurde deshalb eine neue evidenzbasierte Empfehlung
aufgenommen. Bei negativem HER2-Status (human epidermal growth factor
receptor 2) und Nachweis von PD-L1 (programmed cell death ligand 1) soll
nun eine platinbasierte Chemotherapie in Kombination mit einem Checkpoint-
Inhibitor durchgeführt werden. Analog dazu wird für Patient*innen mit
einem metastasierten oder lokal fortgeschrittenen, nicht kurativ
behandelbaren Plattenepithelkarzinom und Nachweis von PD-L1 eine
platinbasierte Chemotherapie in Kombination mit einem Checkpoint-Inhibitor
empfohlen. Bei einem PD-L1 TPS ≥ 1 Prozent kann alternativ die Kombination
zweier Checkpoint-Inhibitoren als alleinige Immuntherapie eingesetzt
werden.

„Es hat sich gezeigt, dass Immun-Checkpoint-Inhibitoren besonders bei
Tumoren
mit hochfrequenter Mikrosatelliten-Instabilität (MSI-high) oder mit einer
Mismatch-
Reparatur-Defizienz (dMMR) hochwirksam sind“, führt Ebert weiter aus. „Wir
empfehlen deshalb die Bestimmung dieser Parameter bei Patient*innen, die
unter einer Tumorprogression während einer Erstlinientherapie leiden oder
wenn danach ein Rezidiv auftritt. Diesen Betroffenen sollte nach dem
Versagen einer Erstlinientherapie eine Therapie mit einem Checkpoint-
Inhibitor angeboten
werden, sofern zuvor keine Immuntherapie eingesetzt wurde.“

Die S3-Leitlinie ist auf dieser Webseite abrufbar https://www
.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/oesophaguskarzinom.

Zudem sind die Inhalte in der kostenfreien Leitlinien-App integriert.
Weitere Informationen unter: https://www.leitlinienprogramm-
onkologie.de/app/

Das Leitlinienprogramm Onkologie
Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für
Leistungserbringer und Patient*innen zur angemessenen Vorgehensweise bei
speziellen Gesundheitsproblemen. Sie stellen ein wesentliches Instrument
zur Förderung von Qualität und Transparenz medizinischer Versorgung dar.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF), die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. und die
Deutsche Krebshilfe haben sich mit dem im Februar 2008 gestarteten
Leitlinienprogramm Onkologie das Ziel gesetzt, gemeinsam die Entwicklung
und Fortschreibung sowie den Einsatz wissenschaftlich begründeter und
praktikabler Leitlinien in der Onkologie zu fördern und zu unterstützen.
Mittlerweile umfasst das Leitlinienprogramm 34 S3-Leitlinien, die zu einem
großen Teil auch als laienverständliche Patientenleitlinien vorliegen.
Mehr unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/home

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und
Stoffwechselkrankheiten (DGVS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und
Stoffwechselkrankheiten wurde 1913 als wissenschaftliche Fachgesellschaft
zur Erforschung der Verdauungsorgane gegründet. Heute vereint sie mehr
fast 7000 in Klinik und Forschung tätige Ärztinnen und Ärzte unter einem
Dach. Die DGVS fördert sehr erfolgreich wissenschaftliche Projekte und
Studien, veranstaltet Kongresse und Fortbildungen und unterstützt aktiv
den wissenschaftlichen Nachwuchs. Ein besonderes Anliegen ist der DGVS die
Entwicklung von Standards und Behandlungsleitlinien für die Diagnostik und
Therapie von Erkrankungen der Verdauungsorgane – zum Wohle der
Patientinnen und Patienten. https://www.dgvs.de/

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Grippe-Impfung: Darauf sollten Herzpatienten achten

Schutz vor Grippe ist für Herzpatienten besonders wichtig, Impfung auch
jetzt noch ratsam. Risiko für Herzbeteiligung lässt sich verringern.
Steigende Corona-Infektionszahlen: STIKO rät zu Auffrischimpfung

Für Patienten mit Herzerkrankungen wie Vorhofflimmern, koronare
Herzkrankheit (KHK), Herzklappenerkrankungen oder Herzschwäche
(Herzinsuffizienz) ist es besonders wichtig, das Herz vor einer
zusätzlichen Schädigung durch eine Grippe (Influenza) zu schützen. Zum
einen ist ihr Risiko, schwer an der Grippe zu erkranken oder eine
Folgeinfektion zu erleiden, deutlich erhöht. Und eine echte Grippe
(Influenza) wirkt sich bei etwa jedem zehnten Erkrankten zusätzlich auch
auf das Herz aus, z. B. in Form einer Myokarditis. „Auch ein Entgleisen
der Herzschwäche bis hin zur Krankenhauseinweisung kann durch einen
schweren Krankheitsverlauf einer Grippevirus- oder Pneumokokkeninfektion
verursacht sein. Menschen mit einer Herz-Kreislauf-Erkrankung sollten sich
gegen das Influenzavirus und gegen Pneumokokken, die Haupterreger einer
Lungenentzündung, impfen lassen“, betont der Kardiologe und
Intensivmediziner Prof. Dr. med. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender
der Deutschen Herzstiftung. Eine Pneumokokken-Impfung wird auch Menschen
ab 60 Jahren oder Jüngeren mit einem besonderen Gesundheitsrisiko wie eine
chronische Lungenerkrankung empfohlen.
Angesichts aktuell steigender Covid-19-Infektionszahlen macht die
Herzstiftung auch auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)
(1) zu Auffrischimpfungen gegen Covid-19 für Personen mit erhöhtem Risiko
für schwere Covid-19-Verläufe aufmerksam. Zusätzlich zur Basisimmunität
verringern weitere Auffrischimpfungen gegen Covid-19 das Risiko für
schwere Krankheitsverläufe, Hospitalisierungen und Covid-19-bedingte
Todesfälle.

Grippe-Impfung: Für wen und wann empfohlen?
Bester Zeitraum für die Grippeschutzimpfung ist von Oktober bis November.
Aber auch wenn die Grippewelle im Dezember und Januar startet, kann man
sich noch impfen lassen. Eine Impfung wird vor allem folgenden
Personengruppen empfohlen:
- Älteren Menschen ab dem 60. Lebensjahr
- Menschen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung infolge einer
Grunderkrankung, beispielsweise chronischen Atemwegserkrankungen oder
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes
- Schwangeren
- Medizinischem Personal und Betreuern von Risikopatienten
- Beschäftigten in Einrichtungen mit hohem Publikumsverkehr

Wichtig zu wissen: Die Grippe-Impfung bietet keinen hundertprozentigen
Schutz vor einer Ansteckung, u.a. weil sich Grippeviren jährlich
verändern. Deshalb muss die Grippe-Impfung auch jedes Jahr neu erfolgen.
Herzstiftungs-Experten raten zur Vierfachimpfung wegen des besseren
Schutzes im Vergleich zu einer Dreifachimpfung. Diese schützt nur vor den
Influenza-A-Viren und einem Influenza-B-Virusstamm, die Vierfachimpfung
hingegen schützt zusätzlich vor einem weiteren Influenza-B-Virusstamm. Die
Wirkung ist also breiter. Weitere Informationen zur Grippe-Impfung und zu
Maßnahmen für einen besseren Schutz vor Infektionen wie Hygiene-
Vorkehrungen (Händewaschen) bietet die Herzstiftung unter
https://herzstiftung.de/grippeimpfung-und-grippewelle

Herzbeteiligung: Warum Grippeviren das Herz angreifen können
Dass Grippeviren für Herzpatienten gefährlich werden können, hat mehrere
Gründe. Zum einen bleiben die Viren nicht ausschließlich in den Atemwegen,
sondern breiten sich im ganzen Körper aus und können auch das Herz
angreifen. Zum anderen ist die Lunge speziell bei Patienten mit
Herzschwäche besonders anfällig. „Bei einer Herzschwäche kann sich
aufgrund der verringerten Pumpleistung Blut in die Lungen zurückstauen“,
erklärt Prof. Voigtländer, Ärztlicher Direktor des Agaplesion Bethanien-
Krankenhauses in Frankfurt am Main. Dadurch werde das Organ anfälliger für
Infektionen. „Ein Entgleisen der Herzschwäche, die sogenannte
Herzdekompensation, ist ein Notfall und häufig die Folge eines
zusätzlichen Ereignisses. Das können Herzrhythmusstörungen, ein
plötzlicher Blutdruckanstieg, Fehler bei der Medikamenteneinnahme, aber
auch Infektionskrankheiten wie Grippe oder Covid sein.“ Eine rechtzeitige
Grippe-Impfung oder eine an die neuen Coronavirusvarianten angepasste
Auffrischimpfung trägt dazu bei, dieses Risiko einer Dekompensation zu
verringern.

Vorsicht auch bei grippalem Infekt geboten
Die meisten Infektionen der oberen Atemwege werden nicht durch
Influenzaviren, sondern durch andere Viren wie Adenoviren oder Rhinoviren
hervorgerufen. Man spricht dann vom grippalen Infekt im Unterschied zur
echten Grippe (Influenza) – auch wenn mitunter die Symptome ähnlich sind.
Allerdings kann auch ein grippaler Infekt eine Herzbeteiligung wie eine
Herzmuskelentzündung (Myokarditis) – wenn auch seltener als Influenzaviren
– begünstigen, vor allem, wenn sich der Erkrankte nicht genügend schont
und auskuriert. Infos über die Symptome einer Herzbeteiligung unter:
https://herzstiftung.de/sport-nach-erkaeltung

Covid-19-Auffrischimpfungen wird Risikogruppen empfohlen
Nachweislich kritisch ist auch eine Infektion mit SARS-CoV-2 für
Herzkranke. Gerade aktuell steigen auch wieder die
Covid-19-Infektionszahlen. Weil durch die Auffrischimpfung das Risiko für
schwere Krankheitsverläufe, Hospitalisierungen und Covid-19-bedingte
Todesfälle verringert wird, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO)
(1) daher Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-19-Verläufe
zusätzlich zur Basisimmunität weitere Auffrischimpfungen gegen Covid-19,
das sind
- Personen ab 60 Jahren,
- Personen ab dem Alter von 6 Monaten, die aufgrund einer Grundkrankheit
(z. B. chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, chronische Herz-
Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen, Diabetes, Adipositas) besonders
gefährdet sind, schwer an Covid-19 zu erkranken,
- BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege.

Ebenso empfiehlt die STIKO weitere Auffrischimpfungen
- Personen mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko
(medizinisches oder pflegerisches Personal),
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen unter
immunsuppressiver Therapie, die durch eine Covid-19-Impfung selbst nicht
sicher geschützt werden können.

Allen Erwachsenen zwischen 18 und 59 Jahren (inklusive Schwangere)
empfiehlt die STIKO den Aufbau einer Basisimmunität – sofern nicht schon
im Zuge der Pandemie vorhanden. Dafür muss das Immunsystem dreimal Kontakt
mit Bestandteilen des Erregers gehabt haben, davon mindestens zweimal
durch die Impfung und einmal mit dem Erreger selbst (Infektion). Aktuell
sind für die Auffrischimpfung an die neuen Virusvarianten angepasste
Impfstoffe von mehreren Herstellern zugelassen. Beide Schutzimpfungen –
gegen Grippe und gegen Covid-19 – können übrigens an einem Tag
durchgeführt werden. Ein Kombi-Impfstoff ist allerdings noch in der
Entwicklung.

Literatur:
(1) Robert Koch-Institut (RKI), COVID-19-Impfempfehlung (Stand:
18.9.2023): https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-
Impfen/FAQ_Liste_STIKO_Empfehlungen.html

STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung, in: Robert Koch-Institut,
Epidemiologisches Bulletin 21/2023 vom 25. Mai 2023, Seiten 2-3:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2023/Ausgaben/21_23.pdf?__blob=publicationFile

Service:
Informationen zur Grippe-Impfung und zu Maßnahmen für einen besseren
Schutz vor Infektionen wie Hygiene-Vorkehrungen (Händewaschen) bietet die
Herzstiftung unter https://herzstiftung.de/grippeimpfung-und-grippewelle

Wie erkenne ich, dass mein Herz infolge einer Grippe geschädigt ist? Und
wie lange muss ich nach einer Erkältung, einem grippalen Infekt oder einer
Grippe mit dem Sport pausieren? Antworten auf diese und viele weitere
Fragen gibt Sportkardiologe Prof. Dr. med. Jürgen Scharhag vom
Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung unter
https://herzstiftung.de/sport-nach-erkaeltung

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Pädiater des Uniklinikums führt Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin

Prof. Mario Rüdiger ist neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Perinatale Medizin. // Der Direktor des Zentrums für feto/neonatale
Gesundheit am Uniklinikum bringt breite Expertise und Netzwerk ein. //
Uniklinikum setzte Akzente bei der perinatalen Versorgung auch im
ländlichen Bereich.

Prof. Mario Rüdiger, Direktor des Zentrums für feto/neonatale Gesundheit
am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden, ist zum Präsidenten der
Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) gewählt worden. Sein
zweijähriges Engagement in diesem Amt hat er jetzt angetreten. Mit in das
neue Amt bringt er eine breite Expertise in der Peri- und Neonatologie
sowie Erfahrung beim Aufbau von Netzwerken zur breiten Versorgung von
Schwangeren, Müttern sowie Neugeborenen – in der Stadt und im ländlichen
Raum.

Prof. Dr. med. Mario Rüdiger, Jahrgang 1969, war nach einer Ausbildung zum
Krankenpfleger und dem Studium der Medizin zunächst an der Klinik für
Neonatologie der Charité Berlin als Assistenzarzt tätig. Nach der
Facharztprüfung im Jahr 2000 erhielt er die Schwerpunktbezeichnung
Neonatologie und die Lehrbefähigung für das Fach Kinderheilkunde. Von 2004
bis 2008 war er als Klinischer Oberarzt sowie Leiter der Arbeitsgruppe
„Pulmonary Research in Neonatology“ an der Klinik für Neonatologie der
Medizinischen Universität Innsbruck tätig. Im März 2008 wurde er als
Professor für Pädiatrie der Leiter des Fachbereiches Neonatologie und
Pädiatrische Intensivmedizin an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
des Universitätsklinikums Dresden. Seit 2019 hat er die deutschlandweit
erste Professur für feto/neonatale Gesundheit inne.

Die DGPM ist die älteste wissenschaftliche Fachgesellschaft in
Deutschland, die eine optimale Betreuung von Schwangeren und Neugeborenen
zum Ziel hat und Mitglieder verschiedener Fächer und Professionen vereint.
Anfang Dezember trafen sich mehr als 1.300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
zu dem alle zwei Jahre stattfindenden Kongress in Berlin. Der mittlerweile
31. Kongress der DGPM stand unter dem Motto „Cogito ergo sum“ und
demonstrierte die Lebendigkeit der Fachgesellschaft. Prof. Mario Rüdiger
hatte in diesem Jahr die Kongresspräsidentschaft übernommen.

Neben vielen wissenschaftlichen Themen wurde in einigen Sitzungen die
Zukunft der perinatalen Versorgung sehr intensiv diskutiert. Dabei zeigte
sich, dass das in Ostsachsen gestartete Konzept der engen Zusammenarbeit
verschiedener Einrichtungen im Rahmen des Zentrums für feto/neonatale
Gesundheit auch bundesweit die Chance bietet, den Herausforderungen der
Zukunft gerecht zu werden. „Jetzt müssen wir nur noch Wege finden, diese
enge Zusammenarbeit in Netzwerken zu finanzieren“, so Marian Schemken von
der AOK Plus. „Die Sitzung zur Zukunft der perinatalen Medizin mit
verschiedenen Expertinnen und Experten hat sehr deutlich gezeigt, welche
wichtigen Aufgaben auf mich als Präsident der DGPM warten“, sagt Mario
Rüdiger. „Unsere Erfahrungen in Ostsachsen belegen, welchen Mehrwert
erfolgreiche Netzwerke, kollegialer Austausch und ein starkes
telemedizinisches Netz haben. Diese Impulse möchte ich nun deutschlandweit
einbringen.“

„Erneut haben wir als Hochschulmedizin Dresden in einem Bereich Akzente
gesetzt und die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessert. In
diesem Fall kommt dies jungen Familien, Müttern und Neugeborenen zugute.
Es ist unser Anspruch, Lösungen für die Versorgung der Menschen in der
Fläche zu liefern. Das gelingt uns immer wieder und findet mit dem
Engagement unserer Mitarbeitenden in den Fachgremien und -gesellschaften
Wertschätzung“, sagt Prof. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand im
Uniklinikum Dresden.

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Hochdosierte Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin D können langfristig die Gesundheit beeinträchtigen

Auch ein Nutzen durch die Kombination derartiger Präparate mit Vitamin K
ist nicht belegt

Vitamin D nimmt eine Sonderstellung unter den Vitaminen ein: Anders als
die meisten Vitamine, die mit der Nahrung aufgenommen werden müssen, kann
der Körper es selbst bilden, und zwar in der Haut unter dem Einfluss von
Sonnenlicht. Bei ausreichender Sonnenlichtbestrahlung trägt die
körpereigene Bildung zu 80 bis 90 Prozent zur Vitamin-D-Versorgung bei.
Für einige Menschen kann die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit
Vitamin D dennoch sinnvoll sein - z. B. für kranke oder pflegebedürftige
Personen, die sich kaum oder gar nicht im Freien aufhalten. Hochdosierte
Nahrungsergänzungsmittel mit 100 Mikrogramm (µg) bzw. 4.000
Internationalen Einheiten (IE) Vitamin D oder mehr pro Tagesdosis sind
aber für eine ausreichende Versorgung nicht nötig. „Wer solche Mittel
langfristig einnimmt, riskiert gesundheitliche Beeinträchtigungen“, sagt
Dr. Karen Ildico Hirsch-Ernst. „In einigen klinischen Studien wurde durch
die tägliche Gabe von 100 Mikrogramm Vitamin D über längere Zeit im
Vergleich zur Kontrolle eine stärkere Abnahme der Knochendichte bei
älteren Frauen, eine Erhöhung des Sturzrisikos sowie eine Verschlechterung
der Herzfunktion bei herzkranken Menschen beobachtet.“ Das Bundesinstitut
für Risikobewertung (BfR) empfiehlt: Wer als Verbraucherin oder
Verbraucher Vitamin D ergänzen möchte, sollte auf Nahrungsergänzungsmittel
mit bis zu 20 µg Vitamin D pro Tagesdosis zurückzugreifen. Mit dieser
Dosis lässt sich auch gänzlich ohne Sonnenbestrahlung der Haut die nötige
Vitamin D-Konzentration im Körper erreichen, ohne dass gesundheitliche
Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Wieviel Vitamin D der Körper bildet, ist von Mensch zu Mensch sehr
unterschiedlich und hängt von zahlreichen Faktoren wie Hauttyp, Alter und
Jahreszeit ab. So bilden etwa Menschen mit dunkler Haut weniger Vitamin D
als Menschen mit heller Haut und ältere Menschen weniger als jüngere. Im
Winterhalbjahr von Oktober bis März ist die Sonneneinstrahlung in
Deutschland darüber hinaus nicht stark genug für eine ausreichende
Produktion von Vitamin D.  Allerdings kann der Körper das Vitamin im Fett-
und Muskelgewebe speichern. Durch körperliche Aktivität kann es wieder
freigesetzt werden und im Winter zur Vitamin-D-Versorgung beitragen.

Allerdings werden nicht immer ausreichende Vitamin-D-Spiegel durch die
körpereigene Bildung erreicht. Daher kann eine zusätzliche Aufnahme von
Vitamin D über Präparate für bestimmte Personengruppen, insbesondere in
den Wintermonaten, sinnvoll sein.

Das Angebot Vitamin D-haltiger Nahrungsergänzungsmittel ist sowohl im
traditionellen Handel als auch im Internet riesig. Darunter sind auch
solche Mittel zu finden, die besonders hohe Dosen an Vitamin D enthalten,
teils in Kombination mit anderen Stoffen, wie etwa Vitamin K. Doch solche
hochdosierten Nahrungsergänzungsmittel sind aus Sicht des BfR nicht zu
empfehlen; vielmehr sollten sie nur unter ärztlicher Kontrolle eingenommen
werden.

Bei langfristiger Einnahme von hochdosierten Vitamin D-haltigen
Nahrungsergänzungsmitteln steigt das Risiko für gesundheitlich negative
Folgen. So wurde in einigen klinischen Studien durch die tägliche Gabe von
4.000 IE (100 µg) Vitamin D über längere Zeit im Vergleich zur Kontrolle
eine stärkere Verringerung der Knochendichte bei älteren Frauen, eine
Erhöhung des Sturzrisikos sowie eine Verschlechterung der Herzfunktion bei
herzkranken Menschen beobachtet. In exzessiven Mengen aufgenommen kann es
zur Vitamin-D-Vergiftung kommen. Diese zeigt sich durch eine ausgeprägte
Erhöhung der Calciumwerte im Blut. Symptome einer solchen Hypercalcämie
können z. B. Müdigkeit, Muskelschwäche, Übelkeit, Herzrhythmusstörungen
und Gewichtsverlust sein. Besteht die Hypercalcämie für längere Zeit, kann
es zu Nierensteinen und einer Nierenverkalkung bis hin zu einer
(irreversiblen) Abnahme der Nierenfunktion kommen.

Wer Vitamin D ergänzen möchte: Nahrungsergänzungsmittel mit bis zu 20 µg
Vitamin D pro Tagesdosis sind auch langfristig gesundheitlich unbedenklich
und reichen aus, um die Serumkonzentration des Blutmarkers
25-Hydroxyvitamin D auf angemessene 50 Nanomol (nmol) pro Liter (L) zu
heben – auch ohne die Bildung über die Sonnenbestrahlung. Bei Kindern ab 1
Jahr und Erwachsenen entspricht die Dosis von 20 µg pro Tag dem Schätzwert
der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für eine angemessene Zufuhr
an Vitamin D bei fehlender endogener Synthese.

Hochdosierte Vitamin-D-haltige Nahrungsergänzungsmittel werden oft mit
Vitamin K, insbesondere Vitamin K2, kombiniert. Inwieweit sich die
Interaktion dieser beiden Vitamine auf die Gesundheit auswirkt, ist
gegenwärtig nicht hinreichend wissenschaftlich erforscht. Für eine
zuverlässige Risikobewertung zu Kombinationen von Vitamin D mit Vitamin K
liegen somit nicht genügend Daten vor. Die Behauptung, dass Vitamin K2 bei
gleichzeitig hoher Vitamin D-Aufnahme das Risiko einer Gefäßverkalkung
senkt, ist wissenschaftlich nicht belegt.

Für Vitamin K empfiehlt das BfR, einem Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr
als 80 Mikrogramm (µg) Vitamin K1 oder nicht mehr als 25 µg Vitamin K2 pro
Tagesdosis zuzusetzen. Menschen, die bestimmte blutgerinnungshemmende
Medikamente (Antikoagulanzien vom Cumarin-Typ) etwa zur Thrombose-
Prophylaxe einnehmen, sollten Vitamin K grundsätzlich nur unter ärztlicher
Kontrolle einnehmen, denn Vitamin K kann die therapeutische Wirkung dieser
Mittel abschwächen.

Fazit: Hochdosierte Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin D helfen gesunden
Menschen nicht, können in Einzelfällen aber schaden.

Zur Stellungnahme :
https://www.bfr.bund.de/cm/343/hochdosierte-nahrungsergaenzungsmittel-mit-
vitamin-d-koennen-langfristig-die-gesundheit-beeintraechtigen.pdf


Weitere Informationen auf der BfR-Website zu Vitamin D und
Nahrungsergänzungsmitteln

Fragen und Antworten zu Vitamin D:
https://www.bfr.bund.de/de/ausgewaehlte_fragen_und_antworten_zu_vitamin_d-131898.html

Stellungnahme: Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin D – sinnvoll oder
überflüssig?
https://www.bfr.bund.de/cm/343/nahrungsergaenzungsmittel-mit-vitamin-d
-sinnvoll-oder-ueberfluessig.pdf


Vitamin D, das Immunsystem und COVID-19
Mitteilung Nr. 015/2021 des BfR vom 14. Mai 2021
https://www.bfr.bund.de/cm/343/vitamin-d-das-immunsystem-und-covid-19.pdf

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