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Überversorgt und trotzdem früher tot - Präventionskrise in Deutschland

Die Lebenserwartung in Deutschland fällt im internationalen Vergleich
auffällig niedrig aus, obwohl sich Deutschland eines der teuersten
Gesundheitssystem der Welt leistet. Angesichts dieses ernüchternden
Ergebnisses fordert die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und
Familienmedizin (DEGAM), den Fokus endlich mehr auf Prävention und
Gesundheitskompetenz zu richten. Dazu gehören: Stärkung der
Hausarztmedizin, Aufwertung der sprechenden Medizin und damit mehr
Gesundheitsberatung, strengere Regeln im Umgang mit Tabak- und
Alkoholwerbung, gesundes Schul- und Kita-Essen, mehr Sportangebote etc.

Bei den Ausgaben für das Gesundheitssystem liegt Deutschland auf den
vorderen Plätzen, bei der Lebenserwartung gehört es zu den
Schlusslichtern. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Max-Planck-
Instituts für demografische Forschung in Rostock, in der die
Lebenserwartung in sechs Ländern mit hohem Einkommen verglichen wurden. Es
zeigten sich erhebliche Unterschiede: In den bestplatzierten Ländern
(Frauen: Spanien, Männer: Schweiz) werden die Menschen im Durchschnitt
gleich mehrere Jahre älter als in Deutschland. In Deutschland ist, so die
Studie, vor allem die erhöhte Anzahl von Todesfällen aufgrund
kardiovaskulärer (Herz-Kreislauf-)Erkrankungen auffällig.

Gerade angesichts der immensen Ressourcen, die hierzulande für die
Gesundheit ausgegeben werden, müssen diese Zahlen aufrütteln: In
Deutschland arbeiten überdurchschnittlich viele Ärztinnen und Ärzte,
gleichzeitig gibt es mehr Krankenhaus- und Intensivbetten als in fast
allen anderen verglichenen Ländern. Trotzdem sterben die Menschen in
Deutschland früher.

„Wir setzen uns seit Jahren für mehr Prävention ein. Es wäre schon viel
gewonnen, wenn die sprechende Medizin aufgewertet wird, so dass den
hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen endlich mehr Zeit für die
Gesundheitsberatung zur Verfügung steht. Anders wird es nicht gelingen,
gerade Risikogruppen zu erreichen. Das geht nur im Gespräch“, kommentiert
Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM. „In Deutschland gibt es ein
krasses Missverhältnis: Die Anzahl der Arztkontakte pro Person ist extrem
hoch – aber die Zeit pro Patient/in, um gesundheitsförderndes Verhalten zu
besprechen, viel kürzer als in den verglichenen Ländern.“

Echte Prävention ist zudem viel mehr als eine medizinische – sie ist eine
gesellschaftspolitische Aufgabe: „Deutschland ist führend im Pro-Kopf-
Verbrauch von Zucker, hat immer noch eine überdurchschnittliche Alkohol-
und Raucherquote (und als eines von wenigen Ländern weiterhin kein
Werbeverbot für Zigaretten) und einen viel zu hohen Anteil an
übergewichtigen und adipösen Menschen. Bei der Ernährung fällt die hohe
Rate an tierischen Produkten auf. Auch bei der Bewegung gibt es Defizite,“
ergänzt Dr. Thomas Maibaum, stellvertretender Sprecher der DEGAM-Sektion
Prävention.

Gleichzeitig warnt die Fachgesellschaft davor, die Verantwortung alleine
bei den Betroffenen abzuladen. „Es ist seit Jahren bekannt, dass eine
reine Verhaltensprävention in erster Linie die Menschen erreicht, die
sowieso schon gesundheitsbewusst leben. Bei der Verhältnisprävention, über
die seit Jahren diskutiert wird, kommt Deutschland weder bei der Forschung
noch in der Praxis der öffentlichen Gesundheitsfürsorge (Public Health)
wirklich voran. Erste und längst überfällige Schritte wären: Einführung
Zuckersteuer, Werbeverbot für Tabakprodukte, Raucherentwöhnung als
Kassenleistung, Subventionierung von gesunder Ernährung in Kindergarten
und Schule und mehr Sportangebote für jede Altersstufe“, fordert Martin
Scherer. „Nur so können wir bei der Lebenserwartung zumindest den
internationalen Durchschnitt erreichen.“

Hinsichtlich der Konsequenzen der Studie sieht die Autorengruppe
insbesondere Defizite in der Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Die DEGAM geht davon aus, dass die kardiovaskuläre Krankheitslast auch
medikamentös effektiver reduziert werden kann: „Bei Menschen mit hohem
absoluten und relativen Herzinfarkt-Risiko sollten verstärkt Statine
verschrieben werden“, fasst Dr. Uwe Popert, Sprecher der DEGAM-Sektion
Hausärztliche Praxis, den aktuellen Wissensstand zusammen. „In Deutschland
liegt die Indikationsgrenze derzeit bei einem 20-prozentigen Risiko, dass
innerhalb von 10 Jahren ein kardiovaskuläres Ereignis (zum Beispiel
Herzinfarkt) auftritt. Im europäischen Ausland liegt die
Indikationsschwelle meist bei 10 Prozent. Auch Deutschland sollte diesen
Wert insbesondere für Jüngere bei 10 Prozent ansetzen, um eine
problematische Verzögerung der Behandlung zu vermeiden.“

Quellen:
Jasilionis, D., van Raalte, A.A., Klüsener, S. et al. The underwhelming
German life expectancy. Eur J Epidemiol (2023).
https://doi.org/10.1007/s10654-023-00995-5

DEGAM-Leitlinie zur Kardiovaskulären Prävention:
https://tinyurl.com/y5sn6jp9

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Tag der Organspende: Bundesweit stehen zu wenig Spenderherzen zur Verfügung

In Deutschland gibt es statistisch pro eine Millionen Einwohner nur zehn
Organspender. Über die Hälfte aller Patientinnen und Patienten, die auf
ein neues Spenderherz warten, können nicht versorgt werden. Am 3. Juni ist
der internationale Tag der Organspende. Herzmedizinische
Fachgesellschaften nehmen diesen zum Anlass, um auf das wichtige Thema
aufmerksam zu machen und fordern ein Umdenken in der Bundesrepublik.

Düsseldorf/Berlin, 31. Mai 2023 – Trotz aller Fortschritte in der Herz-
Kreislauf-Medizin bietet die Transplantation eines neuen Herzens für viele
schwer Erkrankte die einzige Überlebenschance. „Wegen des anhaltenden
Mangels an Spenderherzen sind die Aussichten, ein geeignetes Spenderorgan
zu erhalten, für viele Patientinnen und Patienten aber sehr gering“,
erklärt Prof. Dr. Volkmar Falk, Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG). „Für Menschen mit schwerer,
nicht umkehrbarer Herzinsuffizienz im Endstadium ist jedoch die
Herztransplantation die einzige Aussicht auf langfristiges Überleben.“

Ohne Spenderherz lebt man mit Herzschwäche nur noch rund fünf Jahre

Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind nach wie vor die Todesursache Nummer Eins
in Deutschland. Eine der schwersten und tödlichsten Herzerkrankungen ist
dabei die Herzschwäche, auch Herzinsuffizienz genannt. Der Herzmuskel
schafft hier nicht mehr, genügend Blut durch den Körper zu pumpen.
Erkrankte bekommen bei mittleren oder kleinen Anstrengungen u.a. Luftnot
oder Schwindel und sind im Alltagsleben eingeschränkt. „Zwar wurde die
Herzschwäche durch Fortschritte in der Forschung in den letzten
Jahrzehnten immer besser behandelbar, dennoch liegt die
Überlebenswahrscheinlichkeit nach der Diagnose nur bei rund fünf Jahren“,
sagt Prof. Dr. Holger Thiele, Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK). Die einzige
langfristige Therapie für ausgewählte Patienten mit unumkehrbarer
Herzinsuffizienz im Endstadium ist eine Transplantation. „Die Prognose für
Herztransplantierte ist sehr gut: Etwa 60 Prozent leben zehn Jahre und
länger mit einem Spenderherzen. Organspenden heißt Leben retten und
Lebenszeit schenken,“ betont DGTHG-Präsident Falk.

Für das menschliche Herz gibt es aktuell keinen vollwertigen künstlichen
Ersatz. Implantierbare Kreislaufpumpen zur Unterstützung der Pumpfunktion
des Herzkammermuskels, sogenannte Ventricular Assist Devices (VAD), sind
damit momentan die einzige längerfristige Therapie, wenn andere
Behandlungsoptionen limitiert sind und kein Spenderherz zur Verfügung
steht. Patientinnen und Patienten können mit einem permanenten VAD
jahrelang, meistens mit nur geringen Einschränkungen, leben. Diese
Therapie dient heutzutage entweder als Überbrückung der Wartezeit bis zur
Herztransplantation oder sogar als dauerhafte Alternative zur
Transplantation, wenn diese aus medizinischen Gründen nicht indiziert ist.

Regelung in Deutschland erschwert Organtransplantationen

Auf eine Million Deutsche kommen derzeit nur gut zehn Organspender.
Aktuell gilt in Deutschland die Willensbekundung. Das bedeutet, wer nach
seinem Tod anderen Menschen durch die Organspende das Leben retten will,
muss dies vorher ausdrücklich schriftlich dokumentieren; idealerweise
durch den Organspendeausweis (erhältlich u.a. beim Hausarzt, in Apotheken
und unter https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-
bestellen/
www.organspende-info.de).
Wenn kein Organspendeausweis vorliegt, werden meist die Angehörigen um
Erlaubnis gefragt, ob die lebensrettenden Organe entnommen werden dürfen.
„Leider besteht bei den Angehörigen oft Unsicherheit darüber, wie der oder
die Verstorbene entschieden hätte. Deshalb entscheiden sich viele
vorsichtshalber dagegen. Daher ist es wichtig, dass sich jeder selbst
einmal über das Thema Gedanken macht und sich eine eigene Meinung bildet“,
meint DGK-Präsident Thiele.

Widerspruchslösung wäre die menschlichere Variante

In vielen europäischen Ländern gilt bereits die Widerspruchslösung. Dabei
sind potenziell alle Menschen grundsätzlich Organspenderinnen und
-spender, es sei denn, sie haben sich zu Lebzeiten ausdrücklich dagegen
entschieden. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach plädierte
im Januar 2023 bereits dafür, über die Einführung der Widerspruchslösung
in Deutschland erneut abstimmen zu lassen. Eine erste Abstimmung im Jahr
2020 war gescheitert.

Thiele: „Die Nationale Herz-Allianz (https://herzmedizin.de/nationale-
herz-kreislauf-strategie.html
) unterstützt das Vorhaben von Prof.
Lauterbach, die Widerspruchslösung in Deutschland zu etablieren. Es ist
die wesentlich menschlichere Lösung, denn sie stellt das Leben in den
Vordergrund des Denkens und nicht den Tod. Jedes gespendete Organ ist ein
potenzieller Neuanfang für ein schwerkrankes Kind, oder eine Mutter oder
einen Vater, die vielleicht sonst keine Chance auf Überleben hätten.“

Weiterführende Informationen zur Organspende und Herzgesundheit unter

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) https://shop.bzga.de
/alle-kategorien/organspende/
Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) https://dso.de/
Herzmedizin.de https://herzmedizin.de/fuer-patienten-und-
interessierte.html

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Dresdner Uniklinikum bietet Patientinnen und Patienten mit dem „rauchfrei ticket“ den ersten Schritt weg vom Rauchen

Im ersten Jahr seiner Mitgliedschaft im „Deutschen Netz Rauchfreier
Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen“ (DNRfK e.V.) hat das
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden seine Aktivitäten deutlich
ausgebaut. Ein wichtiges Element ist die Etablierung des „rauchfrei
ticket“. In diesem Rahmen wird mit den stationär aufgenommenen
Patientinnen und Patienten über das Rauchen gesprochen, deren Rauchstatus
erfasst und zu Möglichkeiten gesprochen, das Rauchen aufzugeben. Eine in
diesem Rahmen ausgefüllte Anmeldung – das „rauchfrei ticket“ – ebnet den
Weg zu einer individuellen und professionellen Rauchstoppberatung am
Telefon.

Nachdem in einem ersten Schritt Mitarbeitende des Uniklinikums als interne
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für diese Erstgespräche geschult
wurden, weisen Zahlen, die das Uniklinikum zum Internationalen
Weltnichtrauchertag am heutigen Mittwoch (31. Mai 2023) präsentiert, einen
positiven Trend aus: Seit Januar meldeten sich 87 im Uniklinikum
behandelte Patientinnen und Patienten für das „rauchfrei ticket“ an. Unter
den insgesamt 42 deutschen Krankenhäusern, die sich dem DNRfK
angeschlossen haben, nimmt das Uniklinikum mit dieser Zahl einen
Spitzenplatz ein.

„Der Konsum von Tabak ist statistisch gesehen das bedeutendste
Gesundheitsrisiko sowie die häufigste Ursache frühzeitiger Sterblichkeit.
Deshalb ist es so wichtig, Rauchende zu bewegen, den Tabakkonsum zu
reduzieren oder besser ganz aufzugeben“, sagt Prof. Michael Albrecht:
„Erfolgversprechender als weiter ausgebaute Verbote oder unmittelbarer
Druck sind nach unserer Überzeugung individuelle Angebote, die es den
Menschen ermöglichen, ihre Nikotinabhängigkeit zu beenden“, so der
Medizinische Vorstand des Dresdner Uniklinikums weiter.

Patientinnen und Patienten, die mit dem Rauchen aufhören möchten, finden
im Dresdner Uniklinikum künftig immer mehr geschulte Mitarbeitende, die
sie bei den ersten Schritten in ein rauchfreies Leben unterstützen. Damit
möglichst viele Personen vor allem aus dem ärztlichen Dienst und der
Pflege die Erstgespräche mit Rauchenden führen können, wurden in einem
ersten Schritt Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet. Sie
sorgen dafür, dass das „rauchfrei ticket“ auf allen Stationen des
Uniklinikums präsent ist, in dem sie einige der dort Tätigen dafür
schulen, Patientinnen und Patienten auf die Themen Tabakkonsum,
Rauchstatus sowie Rauchstopp anzusprechen und darüber hinaus die
Vorgehensweise des „rauchfrei ticket“ zu erläutern. Wecken sie bei diesen
Motivationsgesprächen das Interesse der Rauchenden für eine weitergehende
telefonische Beratung, nehmen sie die ausgefüllten Anmeldungen entgegen
und leiten so die individuelle und professionelle Rauchstoppberatung am
Telefon ein, die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) organisiert wird.

„Mit dem zunehmend an Fahrt gewinnenden ‚rauchfrei ticket‘-Projekt gehen
wir einen weiteren Schritt auf unserem Weg zur Zertifizierung als
‚Rauchfreies Krankenhaus‘. Dabei sind wir inzwischen auf einem guten Weg,
die Erstberatung rauchender Patientinnen und Patienten flächendeckend im
Universitätsklinikum zu etablieren“, sagt Prof. Dirk Koschel. Der Leiter
des Bereichs Pneumologie der Medizinischen Klinik I ist zugleich
Projektverantwortlicher für alle Maßnahmen im Rahmen der Rauchfrei-
Strategie und der daran geknüpften Zertifizierungen des „Deutschen Netz
Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen“. In einem ersten
Schritt ist es gelungen, als Modell die Medizinische Klinik I zu
zertifizieren, so dass mit den weiteren Aktivitäten nun die Zertifizierung
des gesamten Uniklinikums angestrebt wird.

Das „rauchfrei ticket“ hilft bei der Aufgabe des Tabakkonsums

Das „rauchfrei ticket“ ist ein Angebot der BZgA. Damit fördert diese
Institution bundesweit die Trainings und Umsetzung des Konzepts des
„rauchfrei ticket“ in Gesundheitseinrichtungen. Der DNRfK e.V. unterstützt
die Initiative, indem es deren Implementierung in Kliniken und weiteren
Einrichtungen im Gesundheitswesen anbietet. Die im Rahmen des „rauchfrei
ticket“ angebotene professionelle Telefonberatung von Patientinnen und
Patienten hilft ihnen evidenzbasiert bei der Vorbereitung, Umsetzung und
Stabilisierung des Rauchstopps. Die Wirksamkeit der proaktiven
Telefonberatung konnte in zahlreichen Studien nachgewiesen werden und ist
von nationalen und internationalen Leitlinien empfohlen.

Für das Angebot des „rauchfrei tickets“ am Dresdner Uniklinikum sind in
den beiden vergangenen Jahren bereits erste Mitarbeitende des Klinikums
unterschiedlicher medizinischer Fachgebiete und Berufsgruppen als
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet worden, zu denen in den
ersten Monaten dieses Jahres 15 weitere hinzugekommen sind. Im Juni läuft
nun die nächste Schulung von zehn zusätzlichen Expertinnen und Experten.
Damit werden es voraussichtlich 30 Personen sein, die weitere Klinikums-
Mitarbeitende darin schulen werden, Erstgespräche zum „rauchfrei ticket“
zu führen. Wie groß der Bedarf an solchen Erstberatungen ist, zeigen die
Zahlen der vergangenen Monate, in denen sich die wachsende Anzahl der
geschulten Mitarbeitenden niederschlägt: Seit Januar meldeten sich bereits
87 Personen für das „rauchfrei ticket“ an. Eine Erhebung des DNRfK e.V.
ergab, dass das Dresdner Uniklinikum damit einen Spitzenplatz unter den
insgesamt 42 deutschen Krankenhäusern einnimmt, die sich diesem Netzwerk
angeschlossen haben.

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Hautkrebs: Viele Menschen schützen sich nicht ausreichend vor UV-Strahlung am Arbeitsplatz

In Deutschland arbeiten 2 bis 3 Millionen
Erwerbstätige überwiegend im Freien und haben somit ein erhöhtes Risiko,
an Hautkrebs zu erkranken. Das Plattenepithelkarzinom der Haut, auch
weißer Hautkrebs genannt, ist der häufigste Berufskrebs und ist die
dritthäufigste anerkannte Berufskrankheit in Deutschland. Mit einfachen
Schutzmaßnahmen lässt sich das Risiko jedoch deutlich reduzieren. Trotzdem
schützen sich viele Menschen nicht ausreichend vor UV-Strahlung am
Arbeitsplatz. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und
Umweltmedizin (DGAUM) sieht zum Beginn der Sommer-Saison Handlungs- und
Aufklärungsbedarf.

Neue Studie zeigt Lücken beim Sonnenschutz am Arbeitsplatz:

Eine jüngst veröffentlichte Studie der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg (FAU) zeigt, dass Sonnenschutz am Arbeitsplatz häufig
nicht ausreichend vorhanden ist. Beispielsweise gaben nur rund 38 Prozent
der Befragten an, einen Sonnenschutz fürs Gesicht zu verwenden. Etwa die
Hälfte erhielten von ihren Arbeitgebenden Schutzkleidung, rund ein Viertel
ein Sonnenschutzmittel gestellt. DGAUM-Vorstand Professor Hans Drexler war
an der Studie der FAU beteiligt. Sein Fazit: „Viele Menschen, die im
Freien arbeiten, schützen sich nicht ausreichend vor UV-Strahlung.
Einfache Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz können das Risiko, an Hautkrebs
zu erkranken, deutlich reduzieren“. Gefährdet seien jedoch nicht nur helle
Hauttypen. Auch Menschen dunkleren Hauttyps müssten auf die Krebsgefahr
hingewiesen werden, so Drexler.

Sonnenschutz bereits ab März notwendig:

Die Monate März bis September zählen zu den UV-intensiven Monaten. Die
DGAUM empfiehlt daher allen Menschen, die im Freien arbeiten, sich zu
schützen, wann immer sie sich im Freien aufhalten – unabhängig von der
Dauer des Aufenthalts. Die besten Sonnenschutzmittel sind die Beschattung
und die Bekleidung. Nur an Körperstellen, die nicht bekleidet werden
können, sollten chemische Lichtschutzmittel, sprich Sonnencreme,
eingesetzt werden.

Sonnenschutz ist Pflicht für Arbeitgebende:

Arbeitgebende sind grundsätzlich in der Pflicht für eine sichere
Arbeitsumgebung zu sorgen und Beschäftigte vor gesundheitlichen Gefahren
am Arbeitsplatz zu schützen. Die DGAUM empfiehlt deshalb den Unternehmen,
dort wo es möglich ist, für die Beschattung von Arbeitsplätzen zu sorgen.
Sofern es die Tätigkeit erlaubt, können die strahlungsintensiven
Mittagsstunden gemieden und Arbeitszeiten in die Morgen- bzw. Abendstunden
verlagert werden. Langärmelige Kleidung, eine breitrandige Kopfbedeckung
sowie die Anwendung von geeigneten Sonnencremes am Arbeitsplatz bieten
ebenfalls Schutz und reduzieren das Hautkrebsrisiko.

Betriebsärztlichen Rat einholen:

DGAUM-Vorstand Professor Drexler rät Unternehmen eine Betriebsärztin oder
einen Betriebsarzt zu konsultieren, die eine Gefährdungsbeurteilung am
Arbeitsplatz durchführen und Mitarbeitende beraten. Was viele nicht
wissen: Beschäftigte können auf Wunsch eine betriebsärztliche
Vorsorgeuntersuchung veranlassen. Generell sollten insbesondere Menschen,
die im Freien arbeiten, ab einem Alter von 35 Jahren regelmäßig an einer
Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung teilnehmen. Diese werden in Haus-
oder Hautarztpraxen angeboten und von den gesetzlichen Krankenkassen
bezahlt.

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