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Hochsaison für Atemwegsinfekte: Händewaschen schützt!

In der kalten Jahreszeit verbreiten sich Atemwegsinfektionen wie
Erkältung, Grippe oder COVID-19 besonders leicht. Sorgfältige Hygiene
hilft, sich und andere zu schützen. Zum Internationalen Händewaschtag am
15. Oktober 2023 erinnert die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) an die Bedeutung des Händewaschens und gibt Hygienetipps
zum Schutz der Gesundheit.

Beim Husten und Niesen werden über Speichel und Nasensekret unzählige
Krankheitserreger versprüht, die über die Luft an die Schleimhäute von
Nase, Mund oder Augen anderer Menschen gelangen und eine Erkrankung
hervorrufen können. Auch über die Hände können Krankheitserreger
weitergereicht werden – zum Beispiel durch gemeinsam mit Erkrankten
genutzte Gegenstände oder beim Händeschütteln. Gründliches Händewaschen
mit Seife ist daher eine einfache und wirksame Maßnahme, das Risiko der
weiteren Verbreitung von Krankheitserregern zu senken und sich vor
Ansteckung zu schützen, denn dadurch kann die Anzahl der Keime an den
Händen erheblich verringert werden.

Um sich vor Ansteckung zu schützen, sind neben gründlichem Händewaschen
weitere Hygienemaßnahmen beim Husten und Niesen sowie regelmäßiges Lüften
empfehlenswert:

Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife waschen. Das gilt
insbesondere beim Nachhausekommen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang,
nach dem Naseputzen sowie bei Kontakt mit Erkrankten.

Gründliches Händewaschen dauert 20 bis 30 Sekunden.

Mit ungewaschenen Händen nicht an Mund, Nase und Augen fassen.

Beim Niesen und Husten von anderen Personen abwenden und ein Taschentuch
oder die Armbeuge vor Mund und Nase halten.

Innenräume regelmäßig stoßlüften.

Oberflächen und Gegenstände, die häufig berührt werden, regelmäßig
reinigen.

Personen, die einer Risikogruppe angehören, beispielsweise für einen
schweren Krankheitsverlauf von COVID-19, Grippe oder RSV-Infektion,
sollten das Tragen einer Maske in möglichen Ansteckungssituationen in
Betracht ziehen.

Wer an Krankheitszeichen einer akuten Atemwegsinfektion wie Schnupfen,
Husten oder Halsschmerzen leidet, sollte bis zur deutlichen Besserung zu
Hause bleiben. Bei engen Kontakten zu anderen, vor allem zu besonders
gefährdeten Personen, die sich nicht vermeiden lassen, sollten Erkrankte
eine Maske tragen.

Übersicht der BZgA-Informationen zum Thema Händewaschen:

Informationen zu Infektionsschutz, Händehygiene und Atemwegsinfekten
unter:
https://www.infektionsschutz.de
https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen
https://www.infektionsschutz.de/infektionskrankheiten/krankheitsbilder/atemwegsinfektionen/

Mediathek, Print- und Onlinematerialien zum Thema Händehygiene:
https://www.infektionsschutz.de/mediathek

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/
Fax: 0221/8992257
E-Mail: bestellung(at)bzga.de

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Stellungnahme zur Auffrischimpfung gegen COVID-19 in der Schwangerschaft und Stillzeit

Die DGGG hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft für
Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der DGGG e.V. (AGG) in der DGPM, der
Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V. (DGPM) sowie der
Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin e.V. (DGPGM) eine
Stellungnahme zur Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 veröffentlicht.

Die SARS-CoV-2-Pandemie scheint vorbei, aber aktuell steigt die 7-Tage-
Inzidenz
wieder deutlich und erreichte Ende September 10 Fälle pro 100.000
Einwohner
(tagesaktuell dem Corona-Pandemieradar zu entnehmen; siehe auch
https://coronapandemieradar.de/inzidenz). Es kann vermutet werden, dass
die tatsächliche Inzidenz höher liegt, als dies die erkannten und
gemeldeten Fälle nahelegen. Zudem kann in den Wintermonaten mit steigenden
Infektionszahlen gerechnet werden.

Die zwischenzeitlich im Verlauf der Pandemie durch Impfung und/oder
Infektion
erworbene Immunkompetenz in der Bevölkerung trägt sicherlich dazu bei,
dass das
individuelle Risiko einer Infektion und eines schweren Verlaufs der
Erkrankung auch bei
weniger aggressiver Virusvariante gering ist. Die Beurteilung des Risikos
für schwangere
und stillende Frauen durch die aktuell zirkulierenden Virusvarianten des
SARS-CoV-2
wird durch eine unzureichende Datenlage erschwert.

Für Deutschland kann in Bezug auf schwangere Frauen auf Daten aus dem
CRONOSRegister zurückgegriffen werden, in dem Daten zu mehr als 8.000
Betroffenen bis Mitte 2022 gesammelt wurden. In dem CRONOS-Satellites
Projekt wurden zudem Daten zu mehr als 1.200 in der Schwangerschaft
geimpften Frauen im gleichen Zeitraum erhoben. Diese belegen ein höheres
Risiko für ungünstige Ereignisse und Krankenhaus Behandlung bei Infektion
mit dem Virus in der Schwangerschaft. Der Schutz durch eine Impfung war
nach den Auswertungen des CRONOS-Registers im Einklang mit internationalen
Daten jedoch auch noch bei der weniger aggressiven Virusvariante Omicron
nachweisbar: Geimpfte Frauen haben ein niedrigeres Risiko für eine
stationäre
Aufnahme und Behandlung wegen COVID-19 als ungeimpfte Frauen (1). Auch
wenn die
Omicron-Virusvariante vergleichsweise mildere Krankheitsverläufe
verursacht, sind die
tatsächliche Auswirkung einer Infektion mit aktuell zirkulierenden
Virusvarianten mangels systematischer Analysen nicht sicher einzuschätzen.
Zusätzlich zum bestehenden Sicherheitsprofil des Impfstoffs (2) belegt
eine neue US-amerikanische Auswertung des Center of Disease Control (CDC)
aus dem Zeitraum März 2022 bis Mai 2023, dass Kinder von Frauen, die in
der Schwangerschaft geimpft wurden, bis zum Alter von 6 Monaten nach der
Geburt weniger häufig wegen COVID-19 stationär aufgenommen werden mussten
(3).

Die aktuelle STIKO-Stellungnahme vom Februar 2023 (4) empfiehlt eine
zusätzliche 2. Auffrischimpfung für schwangeren Frauen mit einer
Grunderkrankung und höherem Risiko wie Adipositas oder Diabetes mellitus /
Gestationsdiabetes. Vor dem Hintergrund der bestehenden Sicherheitsdaten
zum mRNA-Impfstoff Comirnaty® (Biontech) und der grundsätzlichen
Empfehlung zu Impfungen in der Schwangerschaft (2) kommt die
Redaktionsgruppe der mitzeichnenden Fachgesellschaften zu dem Ergebnis,
allen schwangeren Frauen sowie insbesondere Frauen mit Planung / Wunsch
einer Schwangerschaft eine Auffrischimpfung mit einem Omicron-adaptierten
angepassten Impfstoff zur Wintersaison zu empfehlen.

Diese Empfehlung steht im Einklang mit anderen internationalen
Fachgesellschaften wie
der SGGG, CDC, SMFM, RCOG (5, 6, 7, 8) und in Analogie zur Influenza- und
Pertussis-Impfung.

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Früherkennung von Lungenkrebs: Mediziner stellen erstmals Eckpunkte eines nationalen Screening-Programms vor

Noch immer sterben rund 45.000 Deutsche jährlich an Lungenkrebs, weil der
Tumor zu spät erkannt wird. Das soll sich jetzt ändern. Wissenschaftler
haben heute erstmals Eckpunkte eines nationalen Früherkennungsprogramms
vorgestellt, das vor allem das Sterberisiko für langjährige Raucher
deutlich senken kann. „Wir geben behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie
der Gesundheitspolitik klar definierte Empfehlungen an die Hand, die ein
einheitliches, strukturiertes, qualitätsgesichertes Früherkennungsprogramm
ermöglichen, das effektiv, sicher und zudem kosteneffizient ist“, sagt
Professor Torsten Blum, einer von drei federführenden Autoren des nun
vorgelegten Positionspapiers.

Ein Jahr haben Expertinnen und Experten der Deutschen Gesellschaft für
Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), der Deutschen Röntgengesellschaft
(DRG) und der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie (DGT) gemeinsam
daran gearbeitet. „Gleichzeitig warnen wir vor den realen Gefahren für
Teilnehmer an unstrukturierten sowie unzureichend koordinierten Screening-
Maßnahmen, da so unnötigerweise Schwachstellen und Fehlerquellen entlang
der gesamten Prozesskette drohen“, ergänzt der Pneumologe Blum, Oberarzt
an der Klinik für Pneumologie des Helios Klinikums Emil von Behring in
Berlin.

Die für die Anwendung des Computertomografie-Screenings notwendige
Rechtsverordnung des zuständigen Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz könnte schon zum
Jahreswechsel in Kraft treten. Anschließend hat der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA), der über den Leistungsanspruch gesetzlich
krankenversicherter Menschen entscheidet, 18 Monate Zeit für die
Erarbeitung einer notwendigen Richtlinie. „Ein unstrukturiertes
Lungenkrebs-Screening ohne konkrete Richtlinien-Vorgaben ist somit
vielleicht schon zum Jahresbeginn möglich, ein strukturiertes Programm
aber erst mit den Beschlüssen des G-BA“, erklärt Professor Hans Hoffmann,
Thoraxchirurg und der zweite federführende Autor des Positionspapiers.
„Als Kliniker wünschen wir uns natürlich zeitnah gute Richtlinien für ein
strukturiertes Lungenkrebs-Screening-Programm in Deutschland, da es
Menschenleben retten wird. Wir wissen aber auch um die damit einhergehende
Arbeit und Verantwortung für den G-BA. Seitens der im Lungenkrebs-
Screening beteiligten Fachgesellschaften unterstützen wir den zuständigen
Bundesausschuss in seiner Arbeit, da wir alle ein wirksames und sicheres
nationales Programm möchten“, so der Leiter der Sektion für
Thoraxchirurgie am Klinikum rechts der Isar in München und Vorsitzender
der Zertifizierungskommission für Lungenkrebszentren der Deutschen
Krebsgesellschaft.

Obwohl Nutzen und Sicherheit von Lungenkrebs-Screenings wissenschaftlich
unstrittig sind, gilt es aber bis zum Vorliegen der G-BA-Richtlinie,
weiterhin auf die Gefahren hinzuweisen. Die Botschaft ist hierbei klar:
Niedrige Teilnahmequoten sowie hohe Raten an Überdiagnosen oder falsch-
positiven Befunden gefährden die Früherkennungsziele, können aber durch
klare Strukturvorgaben vermieden werden. „Im Rahmen unserer HANSE-Studie
zur Lun-genkrebsfrüherkennung konnten wir an drei Klinik-Standorten in
Norddeutschland zeigen, dass ein strukturiertes Lungenkrebs-Screening-
Programm im bestehenden Gesundheitssystem gut integrierbar und machbar
ist“, zeigt der Radiologe Professor Jens Vogel-Claussen auf. Er ist Leiter
der HANSE-Studie und der dritte federführende Autor des neuen
Positionspapiers. „Die Umsetzung unserer Empfehlungen wird zu einer
wirksamen und sicheren Lungenkrebs-Früherkennung in Deutschland führen.
Aber auch zukünftig ist eine Beteiligung der Fachgesellschaften wichtig,
um ein nationales Programm aufgrund neuer Forschungserkenntnisse gemeinsam
weiterzuentwickeln“, so der
Leitende Oberarzt am Institut für Diagnostische und Interventionelle
Radiologie der Medizinischen Hochschule Hannover.

Betroffen sind 3,3 Millionen Männer sowie 2,2 Millionen Frauen – Programme
zu Rauchentwöhnung verpflichtend

Konkret soll sich das Lungenkrebs-Früherkennungsprogramm an Menschen im
Alter zwischen 50 und 75 Jahren richten, die mindestens 25 Jahre rauchen
oder deren Rauchstopp weniger als zehn Jahre zurückliegt. Auch Betroffenen
mit mindestens 15 Packungsjahren – sprich: wer beispielsweise eine Packung
pro Tag über 15 Jahre hinweg geraucht hat – soll das Screening ermöglicht
werden. Dies träfe insgesamt auf rund 3,3 Millionen Männer sowie etwa 2,2
Millionen Frauen in Deutschland zu, stellen die Experten dar. Die sich
jährlich wiederholende Vorsorgeuntersuchung soll von einer zentralen
Stelle koordiniert werden. Das Lungenkrebs-Screening selbst wird mittels
niedrigdosierter Computertomografie vorgenommen werden. „Die
Lungenkrebsfrüherkennung im Rahmen eines gut strukturierten Screening-
Programms ist eine der wichtigsten Empfehlungen der vergangenen zehn Jahre
im Bereich Lungenkrebs“, hebt DGP-Präsident Professor Wolfram Windisch,
Chefarzt der Lungenklinik an den Kliniken der Stadt Köln, die Bedeutung
des Papiers hervor. „In diese organisierten Vorsorgeuntersuchungen müssen
aber auch verpflichtend Programme zur Rauchentwöhnung eingebettet werden,
da deren Zusatznutzen wissenschaftlich klar belegt ist.“

Bisher geringe Überlebenschancen – Neues Versorgungsangebot durch
regionale Lungenkrebs-Zentren

Etwa 57.000 Menschen in Deutschland erkranken jedes Jahr an Lungenkrebs.
Nur rund 21 Prozent der Frauen und etwa 15 Prozent der Männer überleben
die darauffolgenden fünf Jahre. Bei Männern ist Lungenkrebs nach
Prostatakrebs die zweithäufigste, bei Frauen nach Brustkrebs und Darmkrebs
die dritthäufigste Krebsneuerkrankung. Zuletzt wurden in Deutschland fast
45.000 Todesfälle durch Lungenkrebs registriert – pro Jahr. Weltweit sind
es jährlich in etwa 1,8 Millionen Todesfälle. Was Patientinnen und
Patienten sowie deren An-gehörige zusätzlich enorm belastet: Mit dem
Lungenkarzinom als Grunderkrankung gibt es sehr oft zahlreiche
Begleiterkrankungen. Darüber hinaus tritt keine andere Krebsart mit so
vielen Symptomen auf. „Was die Risikogruppe braucht, ist ein
flächendeckendes und hoch-wertiges Versorgungsangebot. Vertragsärztliche
Radiologien sowie die Radiologie in einem auf Lungenkrebs spezialisierten
Zentrum sollen eine qualitätsgesicherte Untersuchung so-wie eine
exzellente Befundqualität sicherstellen“, sagt Professor Konstantin
Nikolaou, Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG). „Dabei soll
jedem Lungenkrebs-Zentrum ein fest definierter regionaler
Versorgungsbereich in Deutschland zugewiesen werden“, so der Ärztliche
Direktor der Abteilung für Diagnostische und Interventionelle Radiologie
am Universitätsklinikum Tübingen.

Frühzeitige Lungenkrebsbehandlung geht nur im interdisziplinären Team

Konkret wird in dem Positionspapier dargelegt, wie ein organisiertes
Lungenkrebs-Früherkennungsprogramm in Deutschland genau aussehen kann.
Dabei wird nicht nur die Zielgruppe definiert, auch die konkreten
Behandlungsmethoden, Untersuchungsintervalle, Ressourcenaufwände,
Anforderungen an die Screening-Einrichtungen und die Qualifikation der
behandelnden Medizinerinnen und Mediziner wird dargelegt. Festgeschrieben
ist auch, dass die Untersuchung sowie die gesundheitliche Beurteilung von
betroffenen Patientinnen und Patienten nur im interdisziplinären Team
geschehen kann. Dazu zählen Fachärztinnen und -ärzte für Pneumologie,
Radiologie und Thoraxchirurgie. „Für die umfassende Beurteilung und
weitere Behandlung bei der Lungenkrebs-Früherkennung brauchen wir eine
breite Expertise in den Fallbesprechungen. Für die Thoraxchirurgie ist ein
qualitätsgesichertes Früherkennungsprogramm mittels niedrigdosierter
Computertomografie der Schlüssel dazu, Lungenkrebs früher als bisher zu
erkennen und die Sterberate zu reduzieren“, sagt Dr. Katrin Welcker, Past-
Präsidentin und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für
Thoraxchirurgie (DGT). Sie ist Mitautorin des vorgelegten Positionspapiers
und Chefärztin an der Klinik für Thoraxchirurgie der Kliniken Maria Hilf
in Mönchengladbach.

Vorsorge senkt Gesundheitskosten – Vorschlag für Gemeinsamen
Bundesausschuss

Noch gibt es ein Lungenkrebs-Screening als flächendeckend organisierte
Vorsorgeuntersuchung für Risikogruppen nicht. Vergleiche mit dem seit
Jahren etablierten Mammografie-Screening zur Brustkrebs-Früherkennung bei
Frauen weisen laut der Experten aber auf die enormen Erfolgsaussichten
hin. Neben den medizinischen und gesundheitlichen Aspekten hat das
Positionspapier auch die ökonomischen Punkte im Blick: „Der Lungenkrebs
nimmt jeweils den ersten Rang bei den direkten und indirekten
krebsbedingten Gesundheitskosten in Europa ein“, sagt Autor Torsten Blum.
„Nach unserer Vorstellung sollen die Krankenkassen die Kosten für das
Lungenkrebsscreening tragen. Mehrere gesundheitsökonomische Modelle
konnten mittlerweile die Kosteneffektivität von jährlichen
niedrigdosierten CT-Lungenkrebs-Screening-Programmen nachweisen“, so der
Wissenschaftler.

Originalpublikation:
https://www.thieme-
connect.de/products/ejournals/pdf/10.1055/a-2175-4580.pd

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Erste Klinik in Bayern: Uniklinik Würzburg baut „Patient Blood Management“ weiter aus

Vereinbarung zwischen der BARMER und dem UKW hilft beim reduzierten
Einsatz von Blutkonserven und verbessert Patientensicherheit

Würzburg. Als erste Klinik in Bayern setzt das Universitätsklinikum
Würzburg (UKW) eine weitere Maßnahme zum schonenden Einsatz von
Blutkonserven um: Patienten werden vor einer Operation gezielt auf eine
mögliche unentdeckte Anämie (Blutarmut) untersucht. Wenn sich der Verdacht
bestätigt, wird zuerst die Blutarmut durch Gabe von Eisenpräparaten
behandelt, falls dies möglich ist. Hierfür haben das UKW und die BARMER
nun eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Dieses Vorgehen ergänzt die
bestehenden Maßnahmen im Rahmen des „Patient Blood Management“ am UKW.
Federführend ist die Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie,
Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie am UKW unter der
Leitung von Prof. Dr. Patrick Meybohm.

Prof. Meybohm hat mit seinem Antritt am UKW im Jahr 2020 das Patient Blood
Management am UKW klinikweit etabliert. „Es geht beim Patient Blood
Management generell darum, den Einsatz von Blutkonserven zu schonen. Das
kann etwa durch spezielle Eingriffsmethoden geschehen oder eben im Vorfeld
einer Operation. Genau das machen wir nun, wenn die Patienten hier
einwilligen. Der Hintergrund ist: Bei Patienten mit einer Anämie besteht
ein Risiko für einen höheren Bedarf an Blutkonserven während einer
Operation. Durch eine entsprechende Medikamentengabe können wir dieses
Risiko bereits vor einer Operation minimieren. Das erhöht die Sicherheit
für die Patienten und trägt zu einem effizienten Einsatz der wertvollen
Blutkonserven bei.“ Der Intensivmediziner ist froh, dass dieses Angebot
nun am UKW für Versicherte der BARMER möglich ist. Nach der Charité ist
das UKW deutschlandweit parallel zur Uniklinik Frankfurt nun das zweite
Klinikum mit diesem Angebot.

Sicherheit für die Patienten im Focus

Das Patient Blood Management (PBM) wurde ins Leben gerufen, da sich
weltweit ein Blutengpass abzeichnet. Bereits seit 2011 fordert die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen bewussteren Einsatz von Blut.
Hintergrund ist, dass immer mehr ältere Patientinnen und Patienten immer
weniger potenziellen Spenderinnen und Spendern gegenüberstehen. „Das PBM
ist eine Alternative zur Bluttransfusion,“ erläutert Steffen Volk,
Geschäftsführer der BARMER in Würzburg. Für ihn geht es dabei in erster
Linie nicht um ökonomische Aspekte, sondern um die Sicherheit der
Patienten.

Prof. Meybohm erklärt das Vorgehen: „In der Regel reicht bei den
entsprechenden Patientinnen und Patienten eine einmalige Infusion mit
einem Eisenpräparat, das dauert ca. 15 Minuten. Nach einigen Tagen wird
dann der Blutfarbstoff nochmals überprüft, dann kann der geplante Eingriff
stattfinden. Hierzu ist nur ein zusätzlicher Termin vor einer Operation
notwendig. Das ist für die Patienten und die behandelnden Kliniken
zunächst ein erhöhter Mehraufwand. Aber das Ergebnis ist ein enormes Plus
an Sicherheit für die Patienten. Und der eventuell nötige Bedarf weiterer
Blutkonserven während eines Eingriffes kann reduziert werden. Ich hoffe
daher, dass dieser Ansatz sich auch in anderen Krankenhäusern durchsetzen
wird.“ Am UKW werden jährlich rund 20.000 Blutkonserven, durch das
klinikeigene Institut für Transfusionsmedizin und Hämotherapie
bereitgestellt.
Philip Rieger, Kaufmännischer Direktor des UKW: „Zu den Aufgaben der
Universitätsmedizin gehört es, neue wissenschaftlich geprüfte Erkenntnisse
in die bessere Versorgung der Patienten einfließen zu lassen. Mit der nun
getroffenen Vereinbarung ist uns dies am UKW erneut gelungen.“
Das Angebot besteht zum jetzigen Zeitpunkt für Versicherte der BARMER.
Neben einer gründlichen Aufklärung ist hierzu auch eine
patientenindividuelle Teilnahmeerklärung erforderlich.

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