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Gesundheit

Wir werden nicht einfach etwas durchwinken“

Zwei Mitglieder der Ständigen Impfkommission kommen aus Erlangen und
entscheiden mit über die bundesweite COVID-19-Impfstrategie – Impfstart
„wahrscheinlich Anfang 2021“

In der Berufungsperiode von 2020 bis 2023 hat die Ständige Impfkommission
(STIKO) am Robert-Koch-Institut 18 Mitglieder – zwei von ihnen kommen aus
dem Universitätsklinikum Erlangen der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg (FAU): Prof. Dr. Christian Bogdan, Direktor des
Mikrobiologischen Instituts – Klinische Mikrobiologie, Immunologie und
Hygiene, und Prof. Dr. Klaus Überla, Direktor des Virologischen Instituts
– Klinische und Molekulare Virologie. In der STIKO arbeiten die beiden
Erlanger Wissenschaftler mit an einer COVID-19-Impfstrategie für
Deutschland. Diese könnte noch in diesem Jahr feststehen.

Die STIKO entwickelt Impfempfehlungen für ganz Deutschland. Sie ist ein
unabhängiges Expertengremium, das von der Ge¬schäfts¬stelle im Fach¬gebiet
Impf¬prävention des Robert-Koch-Instituts koordiniert und unterstützt
wird. Erst wenn die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und das
deutsche Paul-Ehrlich-Institut (PEI) einen Impfstoff zugelassen haben –
wenn er also aufgrund klinischer Phase-III-Studien als wirksam, sicher und
qualitativ hochwertig gilt –, kann die STIKO eine Impfempfehlung
aussprechen. Die Kommission berücksichtigt dabei nicht nur gesundheitliche
Nutzen-Risiko-Aspekte für den Einzelnen, sondern bewertet Impfungen auch
hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung.

Arbeitsgruppe „COVID-19-Impfung“

In der STIKO-Arbeitsgruppe „COVID-19-Impfung“ leisten Prof. Bogdan und
Prof. Überla
die Vorarbeit für eine bundesweite Impfstrategie. Neben Virologen und
Mikrobiologen gehören auch Kinderärzte, niedergelassene
Allgemeinmediziner, Vertreter des Öffentlichen Gesundheitsdiensts,
Ethiker, Statistiker und andere Fachleute zur AG. „In der Arbeitsgruppe
analysieren wir die umfangreiche Literatur zu COVID-19. Es geht vor allem
um die Frage, was man mit der COVID-19-Impfung erreichen will und wer
geimpft werden soll“, erklärt Prof. Bogdan – seit 2011 STIKO-Mitglied. Die
Arbeitsgruppe entwirft eine Empfehlung, über die dann wiederum die gesamte
STIKO abstimmt. Dabei können jederzeit Korrekturen vorgenommen werden –
die AG bekommt also ein neutrales Feedback. Dann geht die Beschlussvorlage
an den Gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenkassen (G-BA). Der befindet
darüber, ob die Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen wird
und damit von den Krankenkassen erstattet werden muss.

„Wir sind angenehm überrascht“ – erste Impfstoffzulassung im Dezember 2020
wahrscheinlich

Derzeit trifft sich die COVID-19-AG der STIKO alle zwei Wochen online.
Arbeitsgruppenmeetings finden damit viel häufiger statt als vor der
Corona-Pandemie. „Ich gehe davon aus, dass die Zulassung eines oder
mehrerer COVID-19-Impfstoffe noch im Dezember 2020 erfolgen wird und dass
wir auch zeitnah unsere Strategie veröffentlichen. Verabreicht werden
könnte der Impfstoff wahrscheinlich schon Anfang 2021“, schätzt Prof.
Bogdan. Das Besondere: Normalerweise beurteilt die STIKO einen Impfstoff
erst dann, wenn dieser bereits zugelassen ist. „Eine Impfstoffentwicklung
hat in der Vergangenheit manchmal 10 bis 15 Jahre gedauert“, erklärt Prof.
Überla, der seit 2017 Mitglied der STIKO ist. Bei der Corona-Impfung ist
es anders: Die STIKO evaluiert die Impfstoffe parallel zum
Zulassungsverfahren von EMA und PEI. Viele Verwaltungs- und
Entscheidungsprozesse wurden extrem beschleunigt. „Wir wollen keine Zeit
verlieren. Trotzdem werden wir nicht einfach irgendetwas durchwinken“,
versichert Prof. Bogdan. Die Zahlen zur Wirksamkeit seien momentan aber
„sehr vielversprechend“. „Von drei verschiedenen Impfstoffherstellern
wurden jetzt Schutzraten von 90 Prozent und höher berichtet, was uns
angenehm überrascht hat.“ Bei der Grippeimpfung gebe es zum Beispiel einen
deutlich niedrigeren Schutz von nur 50 bis 60 Prozent, je nach Saison.
„Trotzdem müssen wir auch für die Corona-Impfung eine detaillierte Nutzen-
Risiko-Bewertung vornehmen. An den Regeln und Sicherheitsanforderungen hat
sich trotz des rasanten Tempos nichts geändert“, so Prof. Bogdan weiter.

Zulassung mehrerer Impfstoffe für unterschiedliche Personengruppen möglich

Die Daten aus klinischen Phase-I- und Phase-II-Studien mit ersten
Impfstoffkandidaten liegen bereits vor und auch die Ergebnisse aus den
Phase-III-Studien soll die STIKO in Kürze erhalten. In den derzeit
laufenden Phase-III-Studien wird überprüft, ob Geimpfte neutralisierende
Antikörper gegen das Virus SARS-CoV-2 bilden und ob bei den Probanden
zudem eine spezifische Immunantwort aufgebaut wird, die durch
T-Lymphozyten – also bestimmte weiße Blutzellen – vermittelt wird. „In den
Studien wird erfasst, wie viele COVID-19-Infektionen bei den Geimpften im
Vergleich zu einer ungeimpften Kontrollgruppe auftreten. So kann die
Wirksamkeit eines Impfstoffs abschließend beurteilt werden“, erklärt Prof.
Überla. „Wenn die Studienunterlagen dann zur STIKO kommen, prüfen wir, ob
Wirksamkeit und Sicherheit ausreichend nachgewiesen wurden und ob der
Nutzen der Impfung für die Bevölkerung so groß ist, dass wir eine
Empfehlung aussprechen können. Wir müssen auch darüber entscheiden, welche
Personengruppen den Impfstoff überhaupt erhalten sollen bzw. wer ihn
zuerst bekommt. Oberste Ziele sind, Risikogruppen wie Ältere und Menschen
mit Grunderkrankungen bestmöglich zu schützen und eine Weiterverbreitung
des Virus zu verhindern.“

Dabei kann es auch passieren, dass die STIKO über verschiedene zugelassene
Impfstoffe befinden muss und dass diese eventuell für unterschiedliche
Personengruppen infrage kommen. Da es noch viele Monate dauern wird, bis
größere Bevölkerungsgruppen geimpft sind, sollten sich die Menschen nach
Ansicht der Erlanger Experten nicht vorschnell in Sicherheit wiegen. „Ein
Impfstoff wird uns nicht erlauben, alle Hygienemaßnahmen schlagartig über
Bord zu werfen“, betont Prof. Bogdan. „Wir werden zunächst nur einen Teil
der Gesellschaft durch eine Impfung schützen können und müssen dann sehen,
wie gut es mit der Produktion und Verteilung der Impfstoffe und mit der
Durchführung der Impfungen vorangeht.“

„Persönlich hoffe ich dennoch, dass es uns als Gesellschaft gelingt,
innerhalb von 90 Tagen nach Zulassung 90 Prozent der Hochrisikogruppen mit
einem Impfstoff zu schützen, der mindestens eine Wirksamkeit von 90
Prozent aufweist. Für mich sind das die 90-90-90-Ziele der
COVID-19-Impfung“, so Prof. Überla. „Damit könnten wir einen großen Teil
der COVID-19-Todesfälle vermeiden und das Risiko der Überlastung des
Gesundheitssystems bannen. Wenn wir das erreichen, kann eine Neubewertung
der Kontaktreduktionsmaßnahmen erfolgen, die natürlich auch die vielen
negativen Folgen für jeden Einzelnen, die Wirtschaft und die Gesellschaft
berücksichtigt.“

Nebenwirkungen umfassend dokumentieren – „Langzeitfolgen sind sehr selten“

Das Gute: Die Phase-III-Studien für den Corona-Impfstoff sind deutlich
größer angelegt als bei vielen früher zugelassenen Impfstoffen. „Wir
sprechen schon jetzt von über 43.000 Personen, die einen der sogenannten
COVID-19-mRNA-Impfstoffe im Rahmen einer Phase-III-Studie erhalten haben.
Im Rahmen der laufenden Phase-III-Studie zu einem der Adenovirus-basierten
COVID-19-Impfstoffe ist der Einschluss von bis zu 60.000 Probanden
vorgesehen. Bei so großen Gruppen können wir auch seltene Nebenwirkungen
erkennen, die zum Beispiel bei weniger als einem von 1.000 Geimpften
auftreten. Dabei ist immer auch zu prüfen, ob Nebenwirkungen kausal auf
die Impfung zurückzuführen sind oder ob sie einfach zufällig mit einer
Impfung zusammentrafen. Deshalb muss es eine langfristige gründliche
Dokumentation von unerwünschten Ereignissen geben, die möglicherweise mit
der Impfung in Verbindung stehen“, erklärt Prof. Bogdan. „Es geht
letztlich immer um eine Nutzen-Risiko-Abwägung. Sehr seltene
Nebenwirkungen werden wir erst beobachten können, wenn der Impfstoff
längerfristig genutzt wird und wenn wir Anwendungsstudien machen können.
Langzeitfolgen sind aber sehr selten. Die meisten unerwünschten Ereignisse
treten schon zwei, drei Wochen nach einer Impfung auf“, ergänzt Prof.
Überla.

STIKO: strenge Regularien und Unabhängigkeit

Alle STIKO-Mitglieder arbeiten komplett ehrenamtlich als unabhängige
Experten. Für die Aufnahme in die Kommission gelten strenge
Befangenheitsregeln. Bei STIKO-Mitgliedern dürfen keine
Interessenkonflikte in Bezug auf eine Impfstoffentwicklung bestehen –
etwa, weil jemand ein Pharmaunternehmen berät, entsprechende Aktien
besitzt oder an einer Universität Industrieforschung betreibt. Alles muss
offengelegt werden. „Wenn es da irgendeinen Anschein der Befangenheit
gibt, wird man für Jahre für STIKO-Abstimmungen über Impfstoffe des
entsprechenden Unternehmens gesperrt“, betont Klaus Überla. „Als
Mitglieder der STIKO sind wir nur unserem Gewissen und der unparteiischen
Erfüllung unserer Aufgaben verpflichtet.“

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Die Projektleiter der DIGIT-HF-Studie Prof. Dr. Udo Bavendiek (ganz l.) und Prof. Dr. Johann Bauersachs (ganz r.) von der Klinik für Kardiologie und Angiologie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) im Gespräch mit einem Patienten.  Foto: Tom Figiel/MHH  MHH

Herzschwäche-Therapie: Kann Digitalis die Kraft des Herzens erhöhen?

Die Projektleiter der DIGIT-HF-Studie Prof. Dr. Udo Bavendiek (ganz l.) und Prof. Dr. Johann Bauersachs (ganz r.) von der Klinik für Kardiologie und Angiologie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) im Gespräch mit einem Patienten.  Foto: Tom Figiel/MHH  MHH
Die Projektleiter der DIGIT-HF-Studie Prof. Dr. Udo Bavendiek (ganz l.) und Prof. Dr. Johann Bauersachs (ganz r.) von der Klinik für Kardiologie und Angiologie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) im Gespräch mit einem Patienten. Foto: Tom Figiel/MHH MHH

DIGIT-HF Studie prüft Nutzen des Herzglykosids Digitoxin für besseres
Leben von Patienten mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz.
In Deutschland leiden bis zu vier Millionen Menschen an einer chronischen
Herzinsuffizienz. Trotz beachtlicher Fortschritte in Prävention und
Therapie ist die Herzschwäche immer noch einer der Hauptgründe für
Krankenhausaufenthalte und eine der häufigsten Todesursachen. Ob Patienten
mit Herzinsuffizienz, die zusätzlich zur Standardtherapie das Medikament
Digitoxin bekommen, länger und besser leben, wird zurzeit in einer großen
klinischen Studie untersucht. Die DIGIT-HF Studie (DIGitoxin to Improve
ouTcomes in patients with advanced chronic Heart Failure) läuft seit 2015
und wird noch bis 2024 weitergeführt, um die notwendige Gesamtzahl von
etwa 1700 Studienpatienten zu erreichen. Die Deutsche Herzstiftung
unterstützt innerhalb dieser vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) geförderten Studie das Projekt „Hochqualifiziertes
Biobanking und Biomarker-Analysen in der DIGIT-HF-Studie“ finanziell mit
einer Fördersumme von rund 80.000 Euro. „In der DIGIT-HF-Studie
untersuchen wir insbesondere, ob Digitoxin in der Lage ist, die
Herzschwäche-Symptome und das Überleben der Patienten merklich zu
verbessern und als Option für diejenigen Patienten in Frage kommt, bei
denen die Standardtherapie ausgereizt ist“, betont Studienleiter Prof. Dr.
med. Johann Bauersachs, Direktor der Klinik für Kardiologie und Angiologie
der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH).
Unser Herz schlägt etwa 60 bis 100 Mal pro Minute, 80.000 bis 150.000 Mal
am Tag. Dabei pumpt es unaufhörlich Blut durch den Körper, um ihn mit
Sauerstoff und Nährstoffen zu versorgen. Ist die Pumpleistung vermindert,
sprechen Mediziner von chronischer Herzschwäche oder Herzinsuffizienz.
Häufig entsteht sie als Folge eines Herzinfarkts oder durch eine Verengung
der Herzkranzgefäße. Die Betroffenen haben eine relativ schlechte
Prognose. Atemnot, schlechte Belastbarkeit, Wassereinlagerungen bis hin
zur Unbeweglichkeit, schwere Rhythmusstörungen oder Tod sind die Folgen.
Informationen rund um die Volkskrankheit Herzschwäche bieten die
bundesweiten Herzwochen unter dem Motto „Das schwache Herz“ mit
Aufklärungsaktionen und Ratgeberinfos, abrufbar unter
www.herzstiftung.de/herzwochen2020

Alternative zur Standardtherapie bei zusätzlich eingeschränkter
Nierenfunktion
Herzwirksame Glykoside, eine Gruppe von Wirkstoffen, die im Fingerhut
(Digitalis) vorkommen, steigern die Schlagkraft des Herzens. Diese Wirkung
ist schon seit über 200 Jahren bekannt. Seitdem finden Digitalis-Präparate
Anwendung in der Behandlung der Herzschwäche. Allerdings hat die Therapie
mit Digitalis an Bedeutung verloren, weil inzwischen wirkungsvolle
Medikamente entwickelt wurden wie Betablocker, ACE-Hemmer/Sartane, MRAs
(Mineralkortikoid-Rezeptor-Antagonisten), die heute als Standardtherapie
bei Herzschwäche gelten. Erst wenn diese Therapien ausgereizt sind, kommen
Herzglykoside wie Digoxin oder Digitoxin zum Einsatz. „Manche Patienten
vertragen die heutige Standardtherapie nicht. Viele Menschen mit schwachem
Herzen haben eine deutlich eingeschränkte Nierenfunktion. Bei ihnen ist
die Standardtherapie mit ACE-Hemmer/Sartan und MRA häufig nur begrenzt
möglich, da sie die Nierenfunktion weiter verschlechtern und es zu hohen
Kaliumspiegeln im Blut kommen kann. In diesen Fällen können Herzglykoside
eine sinnvolle Alternative sein.“ erläutert Prof. Dr. med. Udo Bavendiek,
Oberarzt in der Klinik für Kardiologie und Angiologie der MHH, der
gemeinsam mit Klinikdirektor Prof. Bauersachs die DIGIT-HF Studie ins
Leben gerufen hat und leitet.

Digitoxin: In der Therapie bewährt, aber Nutzenbeweis steht noch aus
Obwohl Digitalis-Präparate schon seit Jahrhunderten erfolgreich in der
Herzschwächetherapie eingesetzt werden, steht der wissenschaftliche Beweis
für ihren Nutzen noch aus. Die DIGIT-HF Studie soll nun klären, ob die
Einnahme von Digitoxin zusätzlich zur heute üblichen Behandlung
tatsächlich dazu führt, dass die Patienten länger leben und weniger Zeit
im Krankenhaus verbringen müssen. Warum wurde Digitoxin als Wirkstoff
gewählt?  „Bisherige Studien wurden mit Digoxin durchgeführt. Der Einsatz
von Digoxin ist aber bei einer gestörten Nierenfunktion nur eingeschränkt
möglich, da es nahezu ausschließlich über die Niere ausgeschieden wird“,
erklärt Bauersachs und fährt fort: „Im Gegensatz dazu wird Digitoxin bei
einer gestörten Nierenfunktion vermehrt über den Darm ausgeschieden. Das
Medikament Digitoxin ist somit auch für vorbelastete Patienten mit
Nierenschwäche verträglich. Das haben Ergebnisse aus bisherigen
Untersuchungen bestätigt.“ Auch Patienten mit Vorhofflimmern werden in die
Untersuchungen einbezogen, weil derzeit noch wenig über den Nutzen von
Digitalis-Glykosiden bei Patienten bekannt ist, die gleichzeitig an
Herzschwäche und Vorhofflimmern erkrankt sind.
In der Substudie „Hochqualifiziertes Biobanking und Biomarker-Analysen in
der DIGIT-HF-Studie“ wird eine Datenbank mit Patientenproben erstellt, um
Biomarker zu identifizieren, mit denen die weitere Krankheitsentwicklung,
beispielsweise eine Verschlechterung, frühzeitig vorhergesagt werden kann.
Geeignete Biomarker würden es möglich machen, im Sinne einer
personalisierten Medizin rechtzeitig therapeutisch gegenzusteuern. Ein
weiteres Ziel der Studie ist es, mithilfe der Biomarker-Analysen bislang
nicht bekannte Wirkmechanismen von Herzglykosiden zu identifizieren.
Die DIGIT-HF Studie wird von der MHH in Zusammenarbeit mit anderen
Kliniken in Deutschland und Österreich durchgeführt. Zur Beantwortung der
Forschungsfrage sind insgesamt etwa 1700 Studienpatienten nötig. 900
Patienten wurden bereits im Rahmen der Studie behandelt, weitere 800
Studienteilnehmer sollen bis 2024 eingeschlossen werden. Dabei wird jeder
Teilnehmer nach dem Zufallsprinzip einer von zwei Behandlungsgruppen
zugeordnet. Die Patienten der einen Gruppe bekommen das zu testende
Medikament Digitoxin. Die anderen erhalten stattdessen ein identisch
aussehendes Scheinmedikament (Placebo). Die Studie wird verblindet
durchgeführt, das heißt weder Arzt noch Patient wissen, welcher Teilnehmer
zu welcher Gruppe gehört.

Studie läuft auch in Corona-Zeiten
In diesem Jahr läuft die Durchführung der Studie wegen der Covid-19
Pandemie unter erschwerten Bedingungen ab. Während des Lockdowns im
Frühjahr konnten persönliche Visiten nur dann stattfinden, wenn es
medizinisch notwendig war, nicht zu reinen Forschungszwecken. „Aber wir
haben Möglichkeiten gefunden, die Studienvisiten auf andere Art
durchzuführen, zum Beispiel telefonisch. So konnten die bisherigen
Teilnehmer problemlos im Rahmen der Studie weiter betreut werden. Sehr
schwierig war in dieser Zeit jedoch der Einschluss neuer Patienten.“ sagt
der Arzt und Forscher Bavendiek. Anders als die meisten klinischen Studien
ist DIGIT-HF unabhängig von Industriegeldern finanziert. „Da die
Pharmaindustrie in der Regel neue Wirkstoffe erforscht, hat sie wenig
Interesse an dem alten Medikament Digitoxin, das schon lange für die
Behandlung der Herzschwäche zugelassen ist“, erklärt Bauersachs, und
weiter: „Der Nutzen der Digitalis-Präparate ist aber immer noch nicht
zweifelsfrei wissenschaftlich nachgewiesen. Das sollte in einer klinischen
Studie geklärt werden.“
Die beiden Studienleiter sehen dem Ergebnis zuversichtlich entgegen. „Wir
hoffen, dass unsere Studie Digitoxin als Mehrwert-Medikament bestätigen
wird. Wenn dieses Herzglykosid tatsächlich das Leben der Patienten
verlängert und zu weniger Krankenhausaufenthalten führt, also auch die
Lebensqualität der Betroffenen verbessert, haben wir ein wirksames und
kostengünstiges Medikament, das die Behandlungsmöglichkeiten bei
Herzschwäche deutlich erweitert“, fasst Bavendiek zusammen.
(AL)

Tipp: Der Ratgeber „Das schwache Herz“ (180 S.) kann kostenfrei per Tel.
unter 069 955128-400 (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) angefordert
werden. Leicht verständlich informieren Herzexperten über Ursachen,
Vorbeugung sowie über aktuelle Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten der
Herzschwäche. Weitere Infos unter www.herzstiftung.de/herzwochen2020 und
www.herzstiftung.de/herzschwaeche-therapie

Die Herzwochen stehen unter dem Motto „Das schwache Herz“ und richten sich
an Patienten, Angehörige, Ärzte und alle, die sich für das Thema
Herzschwäche interessieren. An der Aufklärungskampagne beteiligen sich
Kliniken, niedergelassene Kardiologen, Krankenkassen und Betriebe. Infos
zu Online-Vorträgen, Telefonaktionen und Ratgeber-Angeboten sind unter
www.herzstiftung.de/herzwochen2020 abrufbar oder per Tel. 069 955128-333
zu erfragen.

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Private Pflegeleistung stärker würdigen

Der BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. mahnt stärkere finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige an. Sie stünden während der Corona-Krise unter wachsendem finanziellen wie psychischen Druck, so Verbandsvorsitzende Ilse Müller:

 

„Grundsätzlich hat sich an der Feststellung bis heute nicht viel geändert, dass Familien vor allen Dingen in der Pflege als gesellschaftlicher Reparaturbetrieb fest in die politische Kalkulation eingeplant sind. Corona verschärft den Pflegekräftemangel durch einen Anstieg der Pflegezahlen und zahlreiche krankheitsbedingte Ausfälle immens. Viele Betroffene sind aufgrund des Ausfalls von Unterstützungsleistungen gezwungen, ihre Erwerbszeit während der Corona-Krise zu reduzieren, um die Pflege ihrer Angehörigen zu organisieren. Grundsätzlich werben wir für ein Umdenken und eine stärkere Würdigung dieser gesellschaftlich unverzichtbaren Anstrengung. Menschen, die während der Krise ihre Arbeitszeit zur Pflege ihrer Angehörigen reduzieren, entlasten unser Gesundheitssystem und verdienen unsere Unterstützung. Das bedeutet selbstverständlich auch, dass wir als Gesellschaft einen wesentlich größeren Finanzrahmen zur materiellen Entlastung dieser Familien bereitzustellen haben. Ein Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer, die unbezahlten Urlaub zur Pflege nehmen, muss ebenso schnell auf den Weg gebracht werden wie ein entsprechendes Pendant für Selbstständige, die einen Verdienstausfall kompensieren müssen.“

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Neue S2k-Leitlinie zur stationären Behandlung von COVID-19-Patienten veröffentlicht

Seit heute ist eine neue S2k-Leitlinie öffentlich, die Empfehlungen zur
stationären Therapie von Patienten mit COVID-19 umfasst. Sie erweitert die
bereits seit März 2020 vorliegende intensivmedizinische S1-Leitlinie um
den gesamtstationären Bereich und gibt damit Krankenhausärzten erstmals
eine ganzheitliche und fächerübergreifende Handlungsanweisung an die Hand.
Federführend waren drei Fachgesellschaften an der Erstellung beteiligt –
die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und
Notfallmedizin (DGIIN), die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für
Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und die Deutsche Gesellschaft für
Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP).

Elf weitere Fachgesellschaften haben an der Erstellung der Leitlinie
mitgewirkt.

Die zunehmende Anzahl an SARS-CoV-2 Infektionen führt auch zu einem
schnellen und relevanten Anstieg der stationären Patienten mit COVID-19.
Ein strukturiertes, sicheres und ressourcenschonendes Management dieser
Patienten im Krankenhaus ist daher unerlässlich. „Mit der neuen S2k-
Leitlinie ist es uns erstmals gelungen, alle Therapieempfehlungen für die
stationäre Behandlung von COVID-19-Patienten zusammenzufassen“, erläutert
Professor Dr. med. Stefan Kluge, Koordinator der Leitlinie. „Somit können
wir die Therapie endlich ganzheitlich und fächerübergreifend betrachten,
da alle beteiligten Fachgruppen in die Erstellung einbezogen waren“, so
Kluge, der auch Direktor der Klinik für Intensivmedizin am
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf ist. Die Leitlinie umfasst
Empfehlungen über den gesamten Verlauf der stationären Behandlung – von
der Aufnahme und Diagnostik über die Therapie bis hin zum weiteren
Krankheitsverlauf. Zusätzlich wurden viele andere Aspekte wie
Besonderheiten bei pädiatrischen Patienten, ethische und
palliativmedizinische Aspekte berücksichtigt.

Die Leitlinie definiert, wann eine stationäre und wann eine
intensivmedizinische Betreuung erforderlich ist. „Bei Patienten mit
ausgeprägter Atemnot, erhöhter Atemfrequenz und Abfall der
Sauerstoffsättigung ist eine Verlegung auf die Intensivstation angezeigt.
Die Leitlinie gibt dem Klinikpersonal bereits für diese Phase Empfehlungen
an die Hand“, sagt Professor Dr. med. Christian Karagiannidis, Präsident
der DGIIN und geschäftsführender Oberarzt sowie Leiter des ECMO-Zentrums
an der Lungenklinik Köln-Merheim.

Im Verlauf der COVID-19-Erkrankung kann es zu einer hypoxämischen
respiratorischen Insuffizienz, also Problemen beim Gasaustausch in der
Lunge, kommen. „Das Hauptziel der unterstützenden Therapie besteht darin,
eine ausreichende Sauerstoffversorgung zu sichern, wofür uns verschiedene
Methoden, wie Sauerstofftherapie oder eine Masken-Beatmung unterstützend
zur Verfügung stehen“, erläutert Professor Dr. med. Michael Pfeifer,
Präsident der DGP. Die Leitlinie hält fest, wann welche Form der
Atemunterstützung, wann eine Intubation und mechanische Beatmung zum
Einsatz kommen. „Die invasive Beatmung und wiederholte Bauchlagerung sind
dabei wichtige Elemente in der Behandlung schwerst erkrankter
COVID-19-Patienten“, so Pfeifer, Universität Regensburg, Chefarzt an der
Klinik Donaustauf und Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg.

„Entscheidend bei der stationären Behandlung von COVID-19-Patienten ist
auch, dass strenge Hygieneregeln eingehalten werden, auch und besonders,
um das Personal zu schützen“, so Professor Dr. med. Uwe Janssens,
Präsident der DIVI und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und
Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. So
empfiehlt die Leitlinie die strikte Einhaltung der Basishygiene,
einschließlich der Händehygiene, sowie das korrekte Tragen von adäquater
persönlicher Schutzausrüstung; dies sei im Umgang mit den Patienten
unabdingbar. „Dies ist unverzichtbar, um unsere Mitarbeitenden und
Patienten gleichermaßen zu schützen“, betont Janssens.

Ein wichtiges Kapitel befasst sich mit der medikamentösen Therapie. „Zu
Beginn der Pandemie wurden weltweit verschiedenste Substanzen ohne klare
Datenlage eingesetzt“, so PD Dr. Christoph Spinner, Vertreter der
Deutschen Gesellschaft für Infektiologie. „Wir stellen den aktuellen
Stellenwert der eingesetzten Medikamente in der Leitlinie ausführlich dar,
eine Sterblichkeitsreduktion konnte bisher nur für Dexamethason bei schwer
kranken Patienten nachgewiesen werden.“

Hier finden Sie die Leitlinie:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/113-001.html

Folgende Fachgesellschaften waren an der Erstellung der Leitlinie
beteiligt:

Federführend:

1 Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und
Notfallmedizin (DGIIN), Berlin
2 Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
(DIVI), Berlin
3 Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), Berlin

Unter Mitwirkung von:

4 Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI),
Nürnberg
5 Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI), München
6 Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), Münster
7 Gesellschaft für Thrombose und Hämostaseforschung (GTH), Köln
8 Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Berlin
9 Deutscher Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC),
Ulm
10 ARDS Netzwerk Deutschland, Berlin
11 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN)
12 Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK)
13 Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)
14 Patientenvertretung (individueller Betroffener)

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