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Gesundheit

Krebstherapie in den Zeiten von COVID-19

Die Versorgung von PatientInnen mit onkologischen
Erkrankungen, die sich mit COVID-19 infiziert haben, wird in den letzten
Tagen in der Öffentlichkeit mit Sorge diskutiert. Auslöser war eine
verkürzte mediale Darstellung über eine Häufung infizierter PatientInnen
im Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) in Hamburg.

Vor vier Wochen war im UKE bei zwei PatientInnen mit neudiagnostizierter
akuter Leukämie auch eine akute COVID-19-Infektion festgestellt worden.
Umgebungsuntersuchungen der Krankenhaushygiene bei den PatientInnen sowie
beim Personal ergaben zunächst wenig positive Befunde. Im Laufe der
Folgewochen wurden weitere PatientInnen mit onkologischen Erkrankungen
COVID-19 positiv getestet. Infektionsketten sind hochkomplex und werden
kontinuierlich nachvollzogen. Gemeinsam mit der Klinikhygiene wurde ein
regelmäßiges und kontinuierliches Monitoring aller PatientInnen sowie
MitarbeiterInnen aller Berufsgruppen in der Onkologie veranlasst. Dieses
Vorgehen deckte im gesamten Zeitraum weitere COVID-19-Infektionen auf, zum
Teil auch bei asymptomatischen PatientInnen; dies ist bei der SARS-CoV-2
Infektion zu erwarten. Die behördlichen Meldungen und die
Quarantänisierung aller Betroffenen erfolgte nach den gesetzlichen
Vorgaben. Die betroffenen PatientInnen wurden zur optimalen Versorgung
beider Erkrankungen zunächst auf die Intensivstation, dann auf eine
speziell eingerichtete COVID-19 Hämatologie-Onkologie-Station verlegt. Die
Betreuung der COVID-19 positiven onkologischen PatientInnen wurde durch
nur ein ärztliches, nur dort agierendes Team realisiert.

„Unsere Erfahrungen am UKE bestätigen die Notwendigkeit eines sorgfältigen
Monitorings stationärer Patientinnen und Patienten auf SARS-CoV-2. Sie
zeigen auch, dass und wie das Management von COVID-19 in die optimale
Versorgung der malignen Grundkrankheit integriert werden kann und muss“,
so Prof. Dr. Carsten Bokemeyer, Direktor der II. Medizinischen Klinik und
Poliklinik für den Bereich Onkologie, Hämatologie und
Knochenmarktransplantation mit Abteilung Pneumologie am
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Ähnliche Erfahrungen wurden auch
bereits in anderen Kliniken gemacht, so Prof. Dr. Hermann Einsele,
Vorsitzender der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und
Medizinische Onkologie e. V. und Direktor der Medizinischen Klinik und
Poliklinik II des Universitätsklinikums Würzburg. „Grundsätzlich muss
damit gerechnet werden, dass die Zahl der SARS-CoV-2-positiven
Patientinnen und Patienten mit hämatologischen und onkologischen
Erkrankungen in den nächsten Monaten steigen und die in der Behandlung
Tätigen vor immer größere Herausforderungen stellen wird.“

Prof. Dr. Lorenz Trümper, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO: „Wir
haben in den letzten Wochen intensive Gespräche mit unseren Kolleginnen
und Kollegen aus Hamburg geführt und sind davon überzeugt, dass der Umgang
mit dem Infektionsgeschehen professionell und das Management jederzeit
korrekt waren. Darüber hinaus wurde stets entsprechend dem aktuellen Stand
des medizinischen Wissens gehandelt. Besonders hervorzuheben ist die
Tatsache, dass Patientinnen und Patienten mit lebensbedrohlichen
Blutkrebserkrankungen trotz einer SARS-COV-2 Infektion die notwendigen
Therapien erhielten und somit ihre Heilungschancen gewahrt blieben.“ In
diesem Zusammenhang verweist Trümper auf die von der DGHO erarbeitete und
kontinuierlich aktualisierte Onkopedia-Leitlinie Coronavirus-Infektion
(COVID-19) bei Patienten mit Blut- und Krebserkrankungen.

Ein solcher COVID-19-Ausbruch könne – trotz intensiver Testung von
PatienInnen sowie MitarbeiterInnen – in allen Kliniken stattfinden. „Trotz
aller Bemühungen sind Infektionen in Kliniken und Ambulanzen möglich,
leider sogar zu erwarten. Klar ist, dass alle Patientinnen und Patienten
die notwendigen Krebstherapien erhalten müssen. Darüber hinaus muss es
unser Ziel sein, in den nächsten Monaten dieses neue Infektionsgeschehen
in die gängigen Abläufe der Krebstherapie zu integrieren“, so Trümper.
„Die Bemühungen der Hamburger Kollegen sind allen Onkologinnen und
Onkologen in Deutschland ein Ansporn, ihre Patientinnen und Patienten
weiterhin bestmöglich zu versorgen. Unsere Patientinnen und Patienten
können sicher sein, dass ihnen wie zuvor sofort und effektiv geholfen
werden wird.“

Die aktuellen Empfehlungen der DGHO können abgerufen werden unter:
https://www.onkopedia.com/de/onkopedia/guidelines/coronavirus-infektion-
covid-19-bei-patienten-mit-blut-und-

krebserkrankungen/@@guideline/html/index.html

Über die DGHO

Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
e. V. besteht seit über 80 Jahren und hat heute mehr als 3.500 Mitglieder,
die in der Erforschung und Behandlung hämatologischer und onkologischer
Erkrankungen tätig sind. Mit ihrem Engagement in der Aus-, Fort- und
Weiterbildung, mit der Erstellung der Onkopedia-Leitlinien, mit der
Wissensdatenbank, mit der Durchführung von Fachtagungen und
Fortbildungsseminaren sowie mit ihrem gesundheitspolitischen Engagement
fördert die Fachgesellschaft die hochwertige Versorgung von Patientinnen
und Patienten im Fachgebiet. In mehr als 30 Themen-zentrierten
Arbeitskreisen engagieren sich die Mitglieder für die Weiterentwicklung
der Hämatologie und der Medizinischen Onkologie.

Informationen unter: www.dgho.de

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Mit Bissverletzungen immer zum Arzt gehen

Haustierbisse nicht unterschätzen
Bissverletzungen von Haustieren dürfen keinesfalls unterschätzt werden.
Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) hin. Was
manchmal zunächst harmlos aussieht, sollte trotzdem ernst genommen werden.

Denn bei einem Biss werden Krankheitserreger des Tieres auf den Menschen
übertragen. Die Eintrittspforte kann sich dabei sofort verschieben und
somit verschließen. Unbehandelt können schwere Entzündungen entstehen, bei
denen neben der Haut auch Muskeln, Sehnen, Nerven und Knochen dauerhaft
geschädigt werden können. Daher lautet der Expertenrat: „Egal wie harmlos
oder oberflächlich der Biss wirkt, man sollte immer zum Arzt gehen.
Besonders wenn pochende Schmerzen, Schwellungen oder Rötungen auftreten,
ist das ein Alarmsignal, welches die umgehende ärztliche Behandlung
erfordert“, sagt Prof. Dr. Michael J. Raschke, Präsident der Deutschen
Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU). Die DGU gibt Tipps für den
Ernstfall.

Ein Großteil der Bissverletzungen wird von Hunden und Katzen verursacht.
Andere Bissverletzungen durch Menschen, Pferde, Meerschweinchen,
Kaninchen, Ratten, Hamster, Mäuse oder Schlangen kommen deutlich seltener
vor. Kinder sind dabei häufiger betroffen als Erwachsene. „Kinder
empfinden das Tier oft als Spielkameraden. Zudem neigen sie eher zu
plötzlichen Bewegungen, die das Tier erschrecken. Die Verletzungen
betreffen vor allem die Arme und das Gesicht“, sagt Prof. Dr. Dr. Peter
Schmittenbecher, Leiter der DGU-Sektion Kindertraumatologie. Die meisten
Bisse lassen sich jedoch durch den richtigen Umgang mit den Tieren
vermeiden: Häufig beißt das Tier zu, weil es erschreckt, geärgert oder
beim Fressen gestört wurde.

Bei allen Bissverletzungen, egal an welcher Stelle, kann es zu
Wundinfektionen kommen. Schon 12 bis 24 Stunden nach dem Biss kann sich
eine Entzündung bemerkbar machen. Anzeichen sind Rötungen, Schwellungen,
eitrige Absonderungen und klopfende Schmerzen. Allgemein können Unwohlsein
und Fieber auf eine sich ausbreitende, systemische Infektion hinweisen.
„Im Speichel der Tiere befinden sich zahlreiche und gefährliche Bakterien.
Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich die Bisse schnell entzünden“,
sagt Raschke, der als Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und
Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum Münster arbeitet.
Besonders gefährlich sind Katzenbisse. Katzen haben sehr spitze
Schneidezähne, die tief in das Gewebe eindringen. Bakterien gelangen
dadurch in die Tiefe bis auf Sehnenscheidenhöhe, Gelenke oder Knochen.
„Die wahre Verletzungstiefe wird oftmals unterschätzt. Einige Beschwerden
können sich innerhalb von Stunden so dramatisch verschlechtern, dass
umgehend operiert werden muss. Nur durch sofortiges Handeln können schwere
und zum Teil lebensbedrohliche Folgeschäden vermieden werden“, erklärt
Raschke.

Um eine Infektion zu vermeiden, ist es wichtig, dass der Arzt die frische
Wunde sieht, reinigt und desinfiziert: Meist erfolgt eine Wundspülung, um
die Krankheitserreger aus dem Bisskanal zu spülen. Im Bedarfsfall wird
zusätzlich antibiotisch behandelt. Der Impfstatus wird kontrolliert: Ist
die letzte Tetanus-Impfung gegen Wundstarrkrampf länger als 10 Jahre her
oder nicht klar, wann zuletzt geimpft wurde, ist eine Auffrischung direkt
nach der Verletzung notwendig. Ein Tollwutverdacht wird abgeklärt. „Kinder
mit Bissverletzungen werden in der Regel stationär aufgenommen und mit
einer intravenösen Antibiotikagabe behandelt“, erklärt Schmittenbecher,
der als Direktor der Kinderchirurgischen Klinik am Klinikum Karlsruhe
arbeitet.

Bei großen Bisswunden kann auch eine Operation notwendig werden: Dabei
entfernt der Operateur geschädigtes oder abgestorbenes Gewebe. Fehlt zu
viel Haut, kann aus einem gesunden Bereich, beispielsweise von Bein,
Rücken oder Bauch, Haut entnommen und verpflanzt werden. Mit modernen
plastisch chirurgischen Verfahren können Weichteile gedeckt, die
Funktionsfähigkeit der verletzten Region erhalten bzw. wiederhergestellt
werden und auch hervorragende kosmetische Ergebnisse erzielt werden – dies
ist vor allem im Gesichtsbereich von großer Bedeutung für die Betroffenen.
„Aber auch kleine Wunden müssen gelegentlich operativ revidiert werden,
wenn Keime in der Tiefe arbeiten und kein Wundabfluss gegeben ist“, sagt
Schmittenbecher.

Unfallchirurgen geben wichtige Tipps, was im Falle eines Bisses zu tun
ist:
•       Nach einer Bissverletzung sofort den Arzt aufsuchen.
•       Impfpass zur Impfstatus-Kontrolle mit zum Arzt nehmen.
•       Sowohl unmittelbar nach der Bissverletzung, aber auch nach Tagen
kann sich eine Wunde noch entzünden. Daher sollte die Stelle intensiv im
Hinblick auf Entzündungszeichen beobachtet werden und der Arztbesuch ggf.
wiederholt werden.

Weitere Informationen:
1) Bissverletzungen der Hand, Der Unfallchirurg, 112, pages719-727(2009)
link.springer.com/article/10.1007/s00113-009-1675-1
2) Behandlungsmanagement von Bissverletzungen der Hand und des Unterarms,
Obere Extremität volume 8, pages136-143(2013)
link.springer.com/article/10.1007/s11678-013-0225-1
3) Hundebissverletzungen beim Kind, Monatsschrift Kinderheilkunde >
Ausgabe 8/2005
www.springermedizin.de/hundebissverletzungen-beim-kind/8046726
4) Tier- und Menschenbissverletzungen, Deutsches Ärzteblatt, Jg. 112, Heft
25, 2015
www.aerzteblatt.de/archiv/171000/Tier-und-Menschenbissverletzungen

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Keine Angst vor der Krankenhausbehandlung oder Klinikgeburten in Zeiten von COVID-19

Je länger die SARS-CoV-2-Pandemie anhält, desto mehr Sorgen machen sich
werdende Eltern um das Ansteckungsrisiko während und nach der Geburt.
Aber auch die Angst vor einer Beeinträchtigung des Geburtserlebnisses
durch die derzeitigen Hygienevorschriften nimmt zu. Über das Wochenende
wurden die Bedenken durch die erschütternde Nachricht noch verstärkt, nach
der eine Wöchnerin in Großbritannien an COVID-19 verstorben ist. Hierzu
äußern sich der Berufsverband der Frauenärzte e. V. (BVF) und die Deutsche
Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG).

Manche Schwangere vermeiden aus Angst vor einer Coronavirus-Infektion den
Aufenthalt in einer Klinik und versuchen, die Geburt trotz Beschwerden
oder einer Erkrankung entgegen dem Rat ihrer/s betreuenden Frauenärztin
bzw. -arztes zu Hause durchzustehen, obwohl die dafür geltenden
Risikokriterien nicht erfüllt sind oder möglicherweise gar keine Hebamme
für eine Hausgeburt zur Verfügung steht.

Die Frauenärzt/innen sowie die deutschen Geburtskliniken und
Perinatalzentren haben sich mit Hilfe der Spezialisten aus Hygiene und
Virologie, den nationalen und internationalen Wissenschaftlern sowie den
Entscheidungsträger/innen in der Gesundheitsversorgung und Politik optimal
auf die bestehende Situation vorbereitet. Es findet ein täglicher, wenn
nötig sogar stündlicher Informationsaustausch statt, wie die Sicherheit
der werdenden Mütter in dieser sehr speziellen Lage weiter gewährleistet
wird. Gerade die als lästig empfundenen Vorschiften stellen sicher, dass
in der Klinik keine Infektion stattfindet.

Schwangere und Neugeborene stellen nach derzeitigem Kenntnisstand ein
Niedrigrisikokollektiv dar. Wenn sie betroffen sind, zeigen sie in der
Regel nur milde Symptome. Dies gilt überhaupt für junge Menschen. Ein
niedriges Risiko heißt natürlich nicht, dass ein schwerer Verlauf
vollständig auszuschließen ist. An COVID-19 sind in sehr seltenen Fällen
auch Jugendliche verstorben. Dass jetzt eine Wöchnerin verstarb,
widerspricht aber nicht der mittlerweile gut begründeten Einschätzung,
dass das Risiko für Schwangere und ihre Kinder gering ist. In diesem
Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass die an COVID-19 verstorbene
Frau sich nicht im Krankenhaus infizierte, sondern bereits mit einem
schweren Krankheitsbild in die Klinik kam.

Die Sorge vor einer erhöhten Infektionsgefahr im Krankenhaus ist
unbegründet, egal ob in diesem Patient/innen mit einer COVID-Erkrankung
behandelt werden oder nicht. Daher können die Geburten für Eltern ohne
Infektion auch weiterhin mit dem gewünschten Geburtserlebnis stattfinden.

Eine nötige Klinikbehandlung abzulehnen birgt ein relevantes Risiko, dass
ein schwerer Gesundheitsschaden durch zu späte Therapie bei Mutter und
Kind eintreten kann. Bei einer vorgeburtlichen Diagnosestellung, die eine
Hausgeburt als nicht geeignet erscheinen lässt oder die ohne
Hebammenbetreuung stattfinden müsste, kommen völlig unnötige
Geburtsrisiken unabhängig von Corona zum Tragen, die sich keine Mutter für
ihr Kind oder sich selbst wünscht. Dazu gehören zum Beispiel
unvorhersehbare Komplikationen wie Geburtsstillstand, Blutungen,
Gefährdung des Kindes durch Sauerstoffmangel (u. a.), die wiederum schwere
Gesundheitsschäden beim Neugeborenen wie Hirnschäden, Armlähmungen,
Lungenprobleme oder Knochenbrüche nach sich ziehen können.

Bei einem gesunden Kind nach einer unauffälligen Geburt und einer gesunden
Wöchnerin ist allerdings nichts gegen eine ambulante Geburt oder eine
frühzeitige Entlassung nach der Entbindung einzuwenden, sofern die
adäquate Nachbetreuung und Anleitung im ambulanten Bereich durch eine
Hebamme gesichert ist.

Wir appellieren an alle werdenden Eltern – bringen Sie sich, Ihre Familie
und andere nicht dadurch in Gefahr, dass Sie aus Angst vor einer Corona-
Infektion eine nötige Krankenhausbehandlung ablehnen und die Geburt
Zuhause alleine durchstehen wollen. Bitte informieren Sie sich ausführlich
auf den Homepages der DGGG und des BVF zu den exakten
Handlungsempfehlungen für diese besondere Situation:

=>      https://www.dggg.de/news/covid-19-kreisssaalempfehlungen-der-dggg-
und-faq-fuer-schwangere-1192/

=>      https://www.bvf.de/aktuelles/fachliche-meldungen/

Prof. Dr. med. Anton Scharl
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.

Dr. med. Christian Albring
Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V.

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Prof. Dr. Uwe Janssens (links) und Prof. Dr. Christian Karagiannidis (rechts)  Fotos: Thomas Weiland

DIVI-Intensivregister erfolgreich umgezogen

Prof. Dr. Uwe Janssens (links) und Prof. Dr. Christian Karagiannidis (rechts)  Fotos: Thomas Weiland
Prof. Dr. Uwe Janssens (links) und Prof. Dr. Christian Karagiannidis (rechts) Fotos: Thomas Weiland

Das DIVI-Intensivregister ist erfolgreich auf eine neue Datenbank
umgezogen und zeigt erstmals seit diesem Wochenende wieder die Ist-
Situation auf Deutschlands Intensivstationen. Die wichtigste Zahl des
Tages deshalb vorweg: Derzeit sind 6.821 gemeldete Intensivbetten in
Deutschland frei und einsatzbereit. „Wir haben einen wichtigen Meilenstein
in der Entwicklung des Registers erreicht“, so Professor Christian
Karagiannidis, Sprecher der DIVI-Sektion „Lunge – Respiratorisches
Versagen“ sowie Leiter des ECMO-Zentrums der Lungenklinik Köln-Merheim.

Die Vollabdeckung zu erreichen, dass also wirklich alle Intensivstationen
in Deutschland ihre Kapazitäten tagesaktuell an das Register melden, ist
das nächste große Ziel des Projektes. Karagiannidis appelliert deshalb
auch noch einmal an seine Kollegen: „Bitte registrieren und melden. Das
dauert in der Regel drei Minuten – und wird jetzt in der Pandemiesituation
Leben retten!“

Eine wichtige Erweiterung im neuen DIVI-Intensivregister ist ein Prognose-
Modell, das gemeinsam von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für
Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und dem Robert Koch-Institut (RKI)
entwickelt wird. „Die Zahlen der COVID-19-Patienten, die Anzahl der
Intensivbetten, die Entwicklung der Neuerkrankungen und das Wissen, wie
lange die Patienten in etwa auf der Intensivstation behandelt werden,
ermöglicht es uns in den kommenden Tagen, eine erste Vorhersage zur
Entwicklung der Bettenkapazitäten auf den Intensivstationen treffen zu
können“, so Sektionssprecher Karagiannidis und sein Stellvertreter
Professor Steffen Weber-Carstens, Charité Berlin.

DIVI-Präsident Professor Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere
Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in
Eschweiler, misst dieser Entwicklung höchste Bedeutung bei: Dieser Blick
in die Zukunft verschaffe den Intensivmedizinern im Zweifel Zeit,
Patienten in andere Krankenhäuser zu verlegen, um sich auf akute neue
Fälle vorzubereiten. „Die Leistungsfähigkeit der Datenbank wurde wirklich
erheblich erweitert!“

Morgen, am Donnerstag, den 9. April, wird erstmals auch wieder ein
Tagesreport öffentlich abrufbar sein.

Das DIVI-Intensivregister ist teilweise öffentlich einsehbar unter
www.divi.de oder auch www.intensivregister.de

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