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Gesundheit

Drei aktuelle Studien bestätigen: Blutdruckmedikamente nehmen keinen Einfluss auf das Covid-19-Risiko

Gestern wurden im renommierten „The New England Journal of Medicine“ drei
Studien publiziert, die konsistent zeigen: Blutdrucksenker ACE-Hemmern
(ACEI) und Angiotensin-Rezeptor-Blockern (ARB) erhöhen nicht das Risiko,
an Covid-19 zu erkranken, noch das Risiko, dass eine Covid-19-Erkrankung
einen schweren Verlauf nimmt. Mittlerweile ist die Datenlage als sehr
solide einzustufen: Bluthochdruckpatienten können ihre Therapie
bedenkenlos fortsetzen.

Sars-Cov-2 verschafft sich über das Enzym ACE2 Eintritt in die Zellen. Da
tierexperimentelle Untersuchungen gezeigt hatten, dass gängige
blutdrucksenkende Medikamente ACE2 hochregulieren, wurde darüber
spekuliert, dass sie im Kontext der Pandemie schaden könnten. Klinische
Studien gaben jedoch keinerlei Hinweise darauf und die Europäische
Gesellschaft für Hypertensiologie (ESH) und die Deutsche Hochdruckliga
warnten Patienten davor, die Medikamente unbedacht abzusetzen. Drei große
Observationsstudien erweitern nun die Datenlage zu Blutdrucksenkern und
Covid-19 und geben erneut Sicherheit: Weder begünstigen ACEI oder ARB
einen schweren oder gar tödlichen Verlauf einer Covid-19-Erkrankung noch
machen sie anfälliger für eine SARS-CoV-19-Infektion:

Die erste Studie [1] analysierte Risikofaktoren für eine höhere
Sterblichkeit von Covid-19-Erkrankungen. 8.910 erkrankte Patienten wurden
ausgewertet. 515 von ihnen verstarben im Krankenhaus, 8.395 konnten wieder
entlassen werden. Die Einnahme von ACE-Hemmern war in dieser Studie nicht
mit einer höheren Sterblichkeitsrate verbunden.

In der zweiten Studie [2] wurden 6.272 Covid-19-Patienten und eine
Kontrollgruppe von über 30.000 Patienten untersucht, um herauszufinden, ob
Blutdrucksenker das Risiko für eine Infektion mit Sars-Cov-2 erhöhen. Zwar
nahmen in der Gruppe der Infizierte mehr Patienten Blutdrucksenker ein,
weil sie häufiger unter kardiovaskulären Erkrankungen litten, die Einnahme
von Blutdruckmedikamente war aber kein eigenständiger Risikofaktor.

In der dritten Studie [3] wurden über 12.000 Patienten auf Sars-Cov-2
getestet und es wurde analysiert, inwieweit Blutdruckmedikamente das
Covid-19-Risiko beeinflussten. Im Ergebnis zeigte die Studie, dass
ACEI/ARB weder die Wahrscheinlichkeit eines positiven Corona-Tests noch
das Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf erhöhten.

„Diese drei Studien untermauern die bisherige Datenlage, dass
Blutdruckmedikamente im Hinblick auf Sars-Cov-2 sicher sind und
Blutdruckpatientinnen und -patienten in der aktuellen Pandemiesituation
nicht gefährden. Es handelt sich hier zwar um Observationsstudien – aber
um drei große und alle drei liefern konsistente Ergebnisse“, erklärt Prof.
Dr. med. Ulrich Wenzel, Hamburg, Vorstandsvorsitzender der Deutschen
Hochdruckliga DHL®. Zu einer ganz ähnlichen Einschätzung kommt auch der
Autor eines begleitenden Editorials [4] in der gleichen Ausgabe des
Journals, in der die drei Studien erschienen sind, doch er betont auch,
dass nur eine randomisierte Studie die Unsicherheiten bezüglich
Blutdrucksenker und Covid-19 abschließend ausräumen kann.

Literatur
[1] Mehra MR, Desai SS, Kuy S, Henry TD, Patel AN. Cardiovascular disease,
drug therapy, and mortality in Covid-19. N Engl J Med. DOI:
10.1056/NEJMoa2007621.
[2] Mancia G, Rea F, Ludergnani M, Apolone G, Corrao G.
Renin–angiotensin–aldosterone system blockers and the risk of Covid-19. N
Engl J Med. DOI: 10.1056/NEJMoa2006923.
[3] Reynolds HR, Adhikari S, Pulgarin C, et al.
Renin–angiotensin–aldosterone system inhibitors and risk of Covid-19. N
Engl J Med. DOI: 10.1056/NEJMoa2008975.
[4] Jarcho John A., Ingelfinger Julie R., Hamel Mary Beth, D’Agostino
Ralph B., Harrington David P.. (2020) Inhibitors of the
Renin–Angiotensin–Aldosterone System and Covid-19. N Engl J Med DOI:
10.1056/NEJMe2012924.

Auskünfte rund um das Thema Bluthochdruck gibt die Deutsche Hochdruckliga
jeden Mittwoch von 18.00-20.00 Uhr in ihrer telefonischen
Expertensprechstunde unter 06221/588 55 55.

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Prof. Dr. Georg Marckmann  Foto: Yves Krier

Triage bei COVID-19: „Wir entscheiden nicht nach Alter oder Behinderung“ – Klinisch-ethische Empfehlungen aktualisiert

Prof. Dr. Georg Marckmann  Foto: Yves Krier
Prof. Dr. Georg Marckmann Foto: Yves Krier

Für die schwerste aller Entscheidungen sind Deutschlands Notfall- und
Intensivmediziner vorbereitet: Sollten während der COVID-19-Pandemie
Intensivbetten und Ressourcen knapp werden, müssen Mediziner im Fall der
Fälle zwangsläufig entscheiden, welche Patienten intensivmedizinisch
behandelt und welche palliativmedizinisch versorgt werden. Damit dies auf
einer fundierten Grundlage geschieht, haben Experten aus acht
Fachgesellschaften klinisch-ethische Empfehlungen erarbeitet, die jetzt in
einer aktualisierten Fassung erscheinen.

„Wir haben unter anderem deutlicher klargestellt, dass Grunderkrankungen
und Behinderungen kein legitimes Kriterium für Triage-Entscheidungen sind.
Zudem wurde die Prüfung des Patientenwillens vor der Aufnahme auf die
Intensivstation stärker hervorgehoben“, sagt Professor Uwe Janssens,
Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin (DIVI) und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und
Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler.
„Wir Ärzte brauchen eine fachliche wie rechtliche Sicherheit bei der
Patientenbehandlung in Extremsituationen. Dabei helfen die aktualisierten
Empfehlungen.“

Grundsätzlich gilt: Die Entscheidung bei der Triage sollte in einem Team
aus mindestens drei Experten mit unterschiedlichen Blickwinkeln gefällt
werden. Vor einem Monat haben die Autoren des Papiers „Entscheidungen über
die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und der Intensivmedizin im
Kontext der COVID-19-Pandemie“ dazu aufgerufen, sich mit fachlichen
Kommentaren und Gedanken zur Ergänzung einzubringen. „Diese Möglichkeit
haben zahlreiche Privatpersonen, Interessenverbände aber auch Juristen
genutzt, um in diesem schwierigen und schmerzlichen Prozess zu einer
medizinisch angemessenen und gerechten Entscheidung zu kommen“, so
Janssens. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin (DIVI), die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre
Notfall- und Akutmedizin (DGINA), die Deutsche Gesellschaft für
Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), die Deutsche Gesellschaft für
Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), die Deutsche
Gesellschaft für Neurointensiv- und Notfallmedizin (DGNI), die Deutsche
Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), die Deutsche
Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und die Akademie für Ethik in der
Medizin (AEM), haben die aktualisierte Fassung in Form einer medizinischen
S1-Leitlinie , die von einer Expertengruppe im informellen Konsens
erarbeitet wurde, verabschiedet.

Gleichbehandlung: Alter, Grunderkrankung und Behinderung sind keine
Kriterien!

„Wir danken wirklich allen Beteiligten, die unsere Veröffentlichung mit
Kritik und fachkundigen Ergänzungen bereichert haben“, so die
federführenden Autoren Georg Marckmann (München), Gerald Neitzke
(Hannover) und Jan Schildmann (Halle), die die zahlreichen Kommentare
gesichtet haben. In der überarbeiteten Fassung werden zentrale Punkte der
Empfehlungen noch deutlicher formuliert, um Missverständnisse zu
vermeiden. Es wird klargestellt, dass die in den Empfehlungen genannten
Krankheitszustände keine Ausschlusskriterien darstellen, sondern im
Einzelfall hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Erfolgsaussicht der
Therapie berücksichtigt werden sollen. Grunderkrankungen, das
kalendarische Alter, soziale Aspekte und Behinderungen sind keine
legitimen Kriterien für Triage-Entscheidungen. Es gelte der
Gleichheitsgrundsatz. In Deutschland werde nicht dem 80-Jährigen von
vornherein die Behandlungsmöglichkeit verweigert. Es wird differenziert:
Der Schweregrad der aktuellen Erkrankung und relevante Begleiterkrankungen
wie zum Beispiel schwere vorbestehende Organdysfunktion mit prognostisch
eingeschränkter Lebenserwartung spielen eine wesentliche Rolle.

„Bei der klinischen Erfolgsaussicht geht es um die Wahrscheinlichkeit,
dass der Patient die aktuelle Erkrankung mithilfe der Intensivtherapie
überleben wird. Die längerfristige Überlebenswahrscheinlichkeit und
Lebensqualität spielen dabei keine Rolle“, sagt Professor Georg Marckmann,
Vorstand des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin,
Ludwig-Maximilians-Universität München, und Präsident der Akademie für
Ethik in der Medizin. DIVI-Präsident Janssens ergänzt: „Wir betonen ganz
deutlich, dass aus Gründen der Gleichberechtigung im Falle einer
notwendigen Triage immer eine Auswahl unter allen Patienten erfolgen soll,
die eine Intensivbehandlung benötigen. Und das auch ganz unabhängig davon,
ob der Patient gerade in der Notaufnahme, der Allgemeinstation oder der
Intensivstation versorgt wird. Es ist auch ganz gleich, ob es sich um
einen COVID-19-Infizierten, einen Schlaganfall-Patienten oder ein
Unfallopfer handelt.“

Leitlinie absolut praxistauglich – Patientenwille noch vor der
Klinikaufnahme prüfen

In der überarbeiteten Leitlinie werden auch die Empfehlungen für den
ambulanten Behandlungsbereich konkretisiert: Es sei notwendig, dass noch
vor der Aufnahme auf die Intensivstation die Indikation und der
Patientenwille geprüft werden. „Das sind entscheidende und sehr wichtige
Aspekte, die vor der Therapie ganz genau geprüft werden müssen“, sagt
Janssens. Maßgebliches Kriterium für eine unausweichliche Priorisierung
bleibt die klinische Erfolgsaussicht der Intensivbehandlung – also die
Wahrscheinlichkeit, dass der Patient die Intensivbehandlung überleben
wird. Damit soll die Anzahl vermeidbarer Todesfälle durch die
Ressourcenknappheit minimiert werden.

Die Entscheidungen müssen medizinisch begründet sein. Und es muss gerecht
zugehen. Bereits die Erstveröffentlichung des Ethikpapiers wurde breit
diskutiert, der Deutsche Ethikrat nahm in seiner, wenige Tage später
veröffentlichten Ad-hoc-Stellungnahme Bezug auf die Empfehlungen.
„Angesichts der nach wie vor fragilen Situation und der letztlich
bleibenden Frage, was zu einem Zeitpunkt ohne ausreichende medizinische
Ressourcen geschehen soll, halte ich die vorliegende Leitlinie für absolut
praxistauglich“, sagt DIVI-Präsident Uwe Janssens, zugleich auch Sprecher
der DIVI-Sektion Ethik. „Wir alle kennen die Bilder von Kollegen aus
Spanien oder Italien. Viele sind jetzt schon schwer traumatisiert. Das
geht an niemandem spurlos vorbei. Daher kann unser Kriterienkatalog eine
wertvolle Stütze sein!“

Webinar-Einladung für Journalisten und Interessierte:
„Triage – wer wird behandelt, wer nicht?“

Freitag, 24. April 2020
15 bis 17 Uhr
Onlineanmeldung unter:
https://register.gotowebinar.com/register/1788236222178062095

Es diskutieren mit:

+ Prof. Dr. med. Uwe Janssens, Präsident der Deutschen Interdisziplinären
Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Chefarzt der Klinik
für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-
Hospital in Eschweiler, Sprecher der DIVI-Sektion Ethik.
+ Prof. Dr. med. Georg Marckmann, Vorstand des Instituts für Ethik,
Geschichte und Theorie der Medizin, Ludwig-Maximilians-Universität
München, und Präsident der Akademie für Ethik in der Medizin
+ Katrin Langensiepen, Abgeordnete des EU-Parlaments (Fraktion:
Grüne/EFA), Vorsitzende des EU-Rahmens für die Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention (Gastgeberin des Webinars)
+ Nancy Poser: Juristin, Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ)

Zuschauer haben die Möglichkeit, direkt Fragen zu stellen. Entweder über
die Chat-Funktion oder mündlich, indem sie auf das Hand-Icon neben dem
Mikrofon drücken. Das Mikrofon wird dann vom Moderator auf laut gestellt.

Die Veranstaltung wird von zwei Gebärdensprachdolmetscherinnen begleitet
und live online verschriftlicht unter:
https://etherpad.wikimedia.org/p/r.1aa031a36fadd869f23702fde091c391

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Dr. Ulrich Wedding

COVID-19: Ergänzende Empfehlungen für die Situation heimversorgter geriatrischer Patienten veröffentlicht

Dr. Ulrich Wedding
Dr. Ulrich Wedding

Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) veröffentlicht heute
Empfehlungen für die Situation heimversorgter geriatrischer Patienten in
Ergänzung zum bereits vor einem Monat vorgestellten Ethik-Paper der
Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
(DIVI). Auch wurde eine Dokumentationshilfe für Notfallmediziner oder
niedergelassene Hausärzte und Pflegekräfte im Seniorenheim erstellt.

„Es uns ein Anliegen, Sie mit den Interpretationen und der
Dokumentationshilfe zu unterstützen, Ihre Ihnen anvertrauten Patienten
optimal zu versorgen und in diesen schwierigen Zeiten patientenzentriert
zu begleiten“, erklärte DGG-Präsident Professor Hans Jürgen Heppner in
einem an seine Mitglieder gerichteten Schreiben.

Unter der Federführung von Dr. Ulrich Wedding, Chefarzt der Klinik für
Innere Medizin und Palliativmedizin am Universitätsklinikum Jena und
Professor Ulrich Thiem, Chefarzt der Medizinisch-Geriatrischen Klinik am
Albertinen-Krankenhaus sowie Inhaber des Lehrstuhls für Geriatrie und
Gerontologie an der Universität Hamburg, entstand ein achtseitiges
Dokument – fokussiert auf die Situation heimversorgter geriatrischer
Patienten in der COVID-19-Pandemie. „Im Vordergrund steht, zu guten akut-
medizinischen individuellen, patientenzentrierten Entscheidungen in Alten-
und Pflegeheimen beizutragen“, heißt es in der Veröffentlichung. Denn die
in der DIVI-Empfehlung „Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen
in der Notfall- und der Intensivmedizin im Kontext der COVID-19-Pandemie“
genannten Situationen und Verfahren für Priorisierungsentscheidungen seien
nicht auf Alten- und Pflegeheimen übertragbar.

Das Paper gliedert sich entsprechend ergänzend auf zwei wesentliche
Aspekte: Die der allgemeinen Grundsätze der Entscheidungsfindung und die
der Verfahren und Kriterien für Priorisierungsentscheidungen bei
Ressourcenknappheit. „Wo immer möglich ist die Struktur der DIVI-
Empfehlung übernommen, so dass sich beide Empfehlungen ergänzen“, so die
Verfasser.

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Schulöffnungen: Kinder mit Diabetes nicht pauschal vom Unterricht ausschließen

Über zehn Millionen Schülerinnen und Schüler konnten in den vergangenen
Wochen aufgrund der Corona-Pandemie nicht die Schulbank drücken. Nun wird
in Deutschland vorsichtig der Schulbetrieb wieder aufgenommen. Bundesweit
gibt es jedoch einzelne Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche mit
einem Diabetes davon vorerst ausnehmen. Sie beziehen sich dabei auf den
Hinweis des Robert Koch-Instituts (RKI), dass Diabetespatienten zur
Risikogruppe zählen. Die Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) weist in
einer Stellungnahme darauf hin, dass laut aktuellem internationalen
Forschungsstand Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes nicht häufiger
oder schwerer an COVID-19 erkranken als andere Kinder.

In Deutschland sind rund 9000 Kinder und Jugendliche nachweislich am
Coronavirus erkrankt.2 Die Dunkelziffer wird weitaus höher geschätzt, da
in diesem Alter die Erkrankung meist mild verläuft. Daher liegen bislang
nur wenige Daten zum Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion bei Minderjährigen
vor. Aus einer chinesischen Studie sowie mündlichen Berichten
italienischer Diabetologinnen und Diabetologen gibt es jedoch keinen
Hinweis darauf, dass Kinder und Jugendliche mit einem Diabetes mellitus
ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Virusinfektion haben.
„Aus kinderdiabetologischer Sicht spricht also nichts dagegen, dass im
Zuge der aktuell geplanten Schulöffnungen auch die hierzulande rund 30 000
Kinder und Jugendlichen mit Diabetes die Schule besuchen“, bilanziert DDG
Vizepräsident Professor Dr. med. Andreas Neu aus Tübingen den aktuellen
medizinischen Wissensstand. Er verweist auf die Stellungnahme der AG
Pädiatrische Diabetologie (AGPD), die hierzu die aktuellsten Informationen
zusammengetragen hat.1 Diese basiert auf einer Datensammlung der
International Society for Pediatric and Adolescent Diabetes (ISPAD) aus
der bislang keine bedenklichen Zusammenhänge zwischen COVID-19 und Kindern
mit Diabetes abgeleitet werden könnten.

Dennoch haben einige Bundesländer wie Thüringen beschlossen, Kinder mit
Diabetes zunächst pauschal vom Präsenzunterricht auszuschließen und
berufen sich dabei auf die allgemeinen Informationen des RKI, wonach
Diabetespatienten zur Risikogruppe zählen. „Bisher kennen wir kein Kind
mit Typ-1-Diabetes, das durch COVID-19 zu Schaden gekommen wäre. Unsere
Erkenntnisse zum Infektionsverlauf bei Kindern und Jugendlichen mit
Typ-1-Diabetes legen nahe, dass sie nicht gefährdeter sind als ihre
Altersgenossen und daher ganz normal am Alltagsleben teilhaben können“,
betont Privatdozent Dr. med. Thomas Kapellen, Sprecher der AG
„Pädiatrische Diabetologie“ der DDG. Er kritisiert, dass die betroffenen
Familien durch bürokratische Entscheidungen in einzelnen Regionen nun
unnötig in Bedrängnis geraten, sich weiterhin um die Betreuung zu sorgen.
Aus organisatorischer und psychosozialer Sicht sei es bedenklich, diese
Kinder ohne objektive medizinische Gründe und nur aufgrund ihres Diabetes
vom Unterricht fernzuhalten. „Dies käme einer Diskriminierung gleich“,
ergänzt Kinder-Diabetologe Neu.

Die empfohlenen Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Tragen eines Mund-Nasen-
Schutzes und Abstandsregelungen sollten natürlich eingehalten werden.
Liegt eine COVID-19-Erkrankung vor, gelten die gleichen Empfehlungen für
das Management des Diabetes wie bei anderen Virusinfekten der Atemwege.
„Da im Zuge des Infektes ein erhöhter Insulinbedarf zu erwarten ist,
sollten Erkrankte häufiger den Blutzucker messen beziehungsweise die
Sensor-Glukosewerte kontrollieren“, empfiehlt Kapellen, Kinder-Diabetologe
aus Leipzig. Bei erhöhten Blutzuckerwerten muss die Insulindosis angepasst
werden. Betroffene sollten sich bei langanhaltend schlechten
Blutzuckerwerten an ihren behandelnden Arzt wenden.

Informationen:

1Stellungnahme der AG Pädiatrische Diabetologie: https://diabetes-
kinder.de/

2Robert Koch-Institut: COVID-19-Lagebericht vom 27.04.2020
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-04-27-de.pdf?__blob=publicationFile

Informationen rund um Corona und Kinder: https://www.feverapp.de/corona/

Robert Koch-Institut: Informationen und Hilfestellungen für Personen mit
einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html

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