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Gesundheit

Wissen über biologische Systeme nutzen, um ökologisch zu wirtschaften: Das ist der Grundgedanke der Bioökonomie. (Foto: Gabi Zachmann, KIT)  Gabi Zachmann, KIT

Gesundheitliche Beschwerden nicht auf die leichte Schulter nehmen

Wissen über biologische Systeme nutzen, um ökologisch zu wirtschaften: Das ist der Grundgedanke der Bioökonomie. (Foto: Gabi Zachmann, KIT)  Gabi Zachmann, KIT
Wissen über biologische Systeme nutzen, um ökologisch zu wirtschaften: Das ist der Grundgedanke der Bioökonomie. (Foto: Gabi Zachmann, KIT) Gabi Zachmann, KIT

Arzttermine aus Furcht vor dem Coronavirus auf die lange Bank schieben? Davon rät der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums ab. Symptome und Schmerzen sollten ernst genommen und vom Arzt abgeklärt werden. In den meisten Fällen wird es sich nicht um eine schwerwiegende Erkrankung wie Krebs handeln. Wenn aber doch, dann ist es besser, sie möglichst früh zu erkennen und, wenn nötig, sofort zu behandeln – dies erhöht die Heilungschancen und wirkt sich positiv auf die Prognose aus.

Die Gefahr, sich beim Arztbesuch mit dem Coronavirus anzustecken – sei es an der Rezeption, im Wartezimmer oder auch bei der Behandlung – ist inzwischen deutlich gesunken. Die Arztpraxen halten sich an die offiziellen Hygiene-, Schutz- und Abstandregeln und viele haben zudem ihre Praxisabläufe umorganisiert, so dass Begegnungen zwischen Patienten vermieden werden können. Umso eindringlicher ist die Botschaft an alle mit akuten Beschwerden oder starke Schmerzen, aber auch leichteren Symptomen, die nicht innerhalb weniger Wochen verschwinden: Geht zum Arzt und lasst Euch untersuchen. Schwere Erkrankungen wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder Krebs können so sicher ausgeschlossen oder aber im Ernstfall frühzeitig erkannt und behandelt werden. Das kann Menschenleben retten. Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums dazu: „Verlieren Sie keine Zeit, wenn Sie Symptome haben, die auf eine Krebserkrankung hinweisen könnten, beispielsweise eine fühlbare Verhärtung in der Brust. Suchen Sie Ihren Arzt auf.“

Wer auf Nummer sichergehen möchte, kann sich im Vorfeld telefonisch über die Corona-bedingten Vorkehrungen in der Praxis informieren. Bei der Gelegenheit können auch die Beschwerden schon mal dargelegt werden. Seit wann bestehen sie, welcher Art und wie stark sind sie? Das sind wichtige Anhaltspunkte für das weitere Vorgehen. „Aus Furcht vor einer Ansteckung zu Hause zu bleiben und im Falle einer ernsthaften Erkrankung dadurch eventuell wertvolle Zeit zu verlieren – davon ist dringend abzuraten“, betont Weg-Remers.

Der Krebsinformationsdienst berät Patienten, Angehörige, Fachkreise und Interessierte zu allen Fragen rund um Krebs. Ärztinnen und Ärzte sind täglich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter 0800-420 30 40 oder krebsinformationsdienst@dkfz.de erreichbar Zum Thema Coronavirus werden auf den Internetseiten www. krebsinformationdienst.de laufend aktuelle Informationen bereitgestellt. Unter https://www.krebsinformationsdienst.de/leben/alltag/coronavirus-krebs-haeufige-fragen.php gibt es eine Liste der häufigsten Fragen. Hier wird außerdem stundenweise ein Corona-Chat angeboten


Nutzungshinweis für Bildmaterial zu Pressemitteilungen
Die Nutzung ist kostenlos. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) gestattet die einmalige Verwendung in Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Thema der Pressemitteilung bzw. über das DKFZ allgemein. Bitte geben Sie als Bildnachweis an: shutterstock_1708556074. Eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der DKFZ-Pressestelle (Tel. 06221 42 2854, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) gestattet. Eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist untersagt.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) ist mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte biomedizinische Forschungseinrichtung in Deutschland. Über 1.300 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erforschen im DKFZ, wie Krebs entsteht, erfassen Krebsrisikofaktoren und suchen nach neuen Strategien, die verhindern, dass Menschen an Krebs erkranken. Sie entwickeln neue Methoden, mit denen Tumoren präziser diagnostiziert und Krebspatienten erfolgreicher behandelt werden können.
Beim Krebsinformationsdienst (KID) des DKFZ erhalten Betroffene, interessierte Bürger und Fachkreise individuelle Antworten auf alle Fragen zum Thema Krebs.
Gemeinsam mit Partnern aus den Universitätskliniken betreibt das DKFZ das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) an den Standorten Heidelberg und Dresden, in Heidelberg außerdem das Hopp-Kindertumorzentrum KiTZ. Im Deutschen Konsortium für Translationale Krebsforschung (DKTK), einem der sechs Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung, unterhält das DKFZ Translationszentren an sieben universitären Partnerstandorten. Die Verbindung von exzellenter Hochschulmedizin mit der hochkarätigen Forschung eines Helmholtz-Zentrums an den NCT- und den DKTK-Standorten ist ein wichtiger Beitrag, um vielversprechende Ansätze aus der Krebsforschung in die Klinik zu übertragen und so die Chancen von Krebspatienten zu verbessern.
Das DKFZ wird zu 90 Prozent vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und zu 10 Prozent vom Land Baden-Württemberg finanziert und ist Mitglied in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren.

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S3-Leitlinie Ovarialkarzinom aktualisiert

Das Leitlinienprogramm Onkologie hat unter Federführung der Deutschen
Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) die S3-Leitlinie
„Diagnostik, Therapie und Nachsorge maligner Ovarialtumoren“ aktualisiert.
Aufgrund neuer Studienergebnisse zur operativen Therapie, sowie zum
Einsatz von PARP-Inhibitoren, Strahlentherapie und genetischer Beratung
wurden die Empfehlungen zu den oben genannten Punkten angepasst. Die
Leitlinie enthält außerdem ein neues Kapitel zu den Charakteristika der
low-grade serösen Karzinomen, die eine Subgruppe der Ovarial-, Tuben und
Peritonealkarzinome bilden. Die Leitlinie wird als „Living Guideline“
jährlich aktualisiert.

Oftmals werden Ovarialkarzinome erst in einem fortgeschrittenen Stadium
diagnostiziert. Als mögliche medizinische Konsequenz kommt dabei
beispielsweise die prophylaktische Entfernung der Lymphknoten infrage.
Neue Studienergebnisse zeigen jedoch, dass dieser Eingriff zu keiner
Verbesserung des progressionsfreien Überlebens oder des Gesamtüberlebens
führt. „Bei Patientinnen, die makroskopisch tumorfrei sind und keine
klinisch auffälligen Lymphknoten aufweisen, soll bei einem
fortgeschrittenen Ovarialkarzinom deshalb auf eine pelvine und paraaortale
Lymphonodektomie verzichtet werden“, so Leitlinienkoordinator Professor
Dr. Uwe Wagner vom Universitätsklinikum Marburg.

Aktualisierte Empfehlungen gibt es auch für den Einsatz von PARP-
Inhibitoren; diese Gruppe von Arzneistoffen verhindert, dass Krebszellen
einen durch ein Zytostatikum verursachten DNA-Schaden reparieren. „Bei
Patientinnen mit aggressivem high-grade Ovarialkarzinom im Stadium III/IV
und nachgewiesener BRCA-Mutation sollte nach der platinhaltigen
Erstlinientherapie eine Erhaltungstherapie mit einem PARP-Inhibitor
erfolgen“, so Wagner.

Die Strahlentherapie spielte in der Behandlung von Patientinnen mit
Eierstockkrebs bisher keine wesentliche Rolle. Denn auch wenn die Tumoren
strahlenempfindlich sind, sehen Behandelnde aufgrund der starken
Nebenwirkungen meist von einer großflächigen Bestrahlung ab. Jetzt gibt es
allerdings Hinweise darauf, dass durch eine lokalisierte Bestrahlung von
Rezidiven die Symptom- und lokale Tumorkontrolle in bestimmten Fällen
möglich ist: „Die Herausforderung wird darin bestehen, die Patientinnen zu
ermitteln, für die die Therapie infrage kommt. Der potenzielle Nutzen muss
sorgfältig gegen die Risiken abgewogen werden, insbesondere für
Patientinnen nach multiplen Chemotherapien. Die Entscheidung sollte in
jedem Fall im Rahmen einer interdisziplinären Tumorkonferenz gefällt
werden“, sagt Wagner.

5 bis 10 Prozent aller an Eierstockkrebs erkrankten Patientinnen haben
eine erbliche Vorbelastung ‒ sie weisen eine Genmutation auf, die
ursächlich für die Erkrankung ist. Das Erkrankungsrisiko bei erblich
bedingtem Eierstockkrebs lässt sich oftmals durch eine vorsorgliche
Entfernung der Eierstöcke reduzieren. Bisher bezog sich die Empfehlung
ausschließlich auf Patientinnen mit einer BRCA1- oder BRCA2-Mutation,
wobei es noch weitere Mutationen geben kann, die zu Eierstockkrebs führen
können. In der neuen Leitlinienversion wird nun die Beratung zu einer
prophylaktischen bilateralen Eierstockentfernung auch für Frauen
empfohlen, die eine deletäre Keimbahnmutation in einem der anderen
bekannten Hochrisikogene aufweisen.

Erkrankungs- und Sterberaten am Ovarialkarzinom nehmen in Deutschland
kontinuierlich ab. Bedingt durch die oftmals erst späte Diagnosestellung
sind die Überlebensaussichten jedoch relativ schlecht. Im Jahr 2016
erkrankten 7.350 Frauen neu an Eierstockkrebs, 5.486 verstarben (Quelle:
Robert Koch- Institut, „Krebs in Deutschland für 2015/2016“). Nach dem
Brust- ist der Eierstockkrebs somit die zweithäufigste tödliche
gynäkologische Krebserkrankung. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko,
an Eierstockkrebs zu erkranken, kontinuierlich an, das mittlere
Erkrankungsalter liegt bei 68 Jahren.

An der S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge maligner
Ovarialtumoren“ waren 29 Fachgesellschaften und Organisationen beteiligt,
seit 2016 wurde sie bereits dreimal aktualisiert und ist somit eine
„Living Guideline“. Die Leitlinie ist auf dieser Webseite abrufbar:
https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/ovarialkarzinom/

Zudem sind die Inhalte in der kostenfreien Leitlinien-App integriert.
Android-Smartphone- und iPhone-Nutzer können die Leitlinien-App hier
herunterladen: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/app/

Das Leitlinienprogramm Onkologie (OL)
Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für
Leistungserbringer und Patient*innen zur angemessenen Vorgehensweise bei
speziellen Gesundheitsproblemen. Sie stellen ein wesentliches Instrument
zur Förderung von Qualität und Transparenz medizinischer Versorgung dar.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF), die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. und die
Deutsche Krebshilfe haben sich mit dem im Februar 2008 gestarteten
Leitlinienprogramm Onkologie das Ziel gesetzt, gemeinsam die Entwicklung
und Fortschreibung sowie den Einsatz wissenschaftlich begründeter und
praktikabler Leitlinien in der Onkologie zu fördern und zu unterstützen.
Mittlerweile umfasst das Leitlinienprogramm 26 S3-Leitlinien, die zu einem
großen Teil auch als laienverständliche Patientenleitlinien vorliegen.
Mehr unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/home/

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG)
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG)
ist eine der großen wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland.
Sie hat sich der Stärkung der Fachgebiete der Frauenheilkunde und
Geburtshilfe verschrieben und fördert das gesamte Fach und seine
Subdisziplinen, um die Einheit des Faches Frauenheilkunde und Geburtshilfe
weiter zu entwickeln. Als medizinische Fachgesellschaft engagiert sich die
DGGG fortwährend für die Gesundheit von Frauen und vertritt die
gesundheitlichen Bedürfnisse der Frau auch in diversen politischen
Gremien. Mehr unter: https://www.dggg.de/

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Corona-Pandemie: DDG warnt vor Stigmatisierung von Bevölkerungsgruppen

Menschen mit einem gut eingestellten Diabetes mellitus erkranken nicht
häufiger an COVID-19 als die Durchschnittsbevölkerung. Zwar gibt es
Hinweise darauf, dass der Krankheitsverlauf bei dieser Patientengruppe
schwerer sein kann, doch die meisten an COVID-19 Verstorbenen mit Diabetes
waren hochbetagt und hatten weitere Erkrankungen. Aktuelle medizinische
Daten rechtfertigten nicht den Ausschluss von der Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben allein aufgrund einer Diabetes-Erkrankung, so
Experten der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). Dies gelte für Kitas,
Schulen sowie soziale Kontakte im Allgemeinen, den Berufsalltag und die
-ausbildung.

In Deutschland fährt das öffentliche Leben langsam wieder hoch. Kurzarbeit
wird stellenweise wieder zurückgefahren und Geschäfte öffnen wieder. Trotz
dieser positiven Entwicklung steigt bei einigen die Verunsicherung.
Menschen mit Diabetes wagen den Schritt in die Öffentlichkeit noch nicht
oder werden von Arbeitgebern und öffentlichen Einrichtungen wie Schulen
und Kindergärten noch ausgeschlossen. „Es gibt leider derzeit nur wenige
Studien zum Zusammenhang von COVID-19 und Diabetes. Diese Daten lassen
jedoch vermuten, dass ein Diabetes an sich kein Risikofaktor ist. Eher ist
es die Kombination aus Diabetes mit Alter und Begleiterkrankungen, die
einen schweren Verlauf provoziert“, erklärt DDG Mediensprecher Professor
Dr. med. Baptist Gallwitz aus Tübingen.

In seinem aktuellen Positionspapier1 warnt der DDG Ausschuss „Soziales“
davor, im Zuge der anstehenden schrittweisen Öffnungen ganze
Bevölkerungsgruppen ohne medizinische Evidenz auszugrenzen. „Es ist
wünschenswert, eine differenziertere Sicht auf Diabetespatientinnen und
-patienten zu haben, um Vorurteile zu vermeiden“, fordert Dr. med.
Wolfgang Wagener von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und
Vorsitzender des Ausschusses „Soziales“. Er richtet seinen Blick dabei auf
das Robert Koch-Institut (RKI), das Diabetes pauschal als Risikofaktor
kommuniziert. Viele öffentliche Einrichtungen und Arbeitnehmer orientieren
sich allein an den Vorgaben dieses Organs und treffen für ihre Schüler und
Mitarbeiter entsprechende Entscheidungen.

Grundsätzlich können Berufstätige mit Diabetes mellitus ihre Tätigkeit
während der Corona-Pandemie fortsetzen, wenn die erforderlichen
Schutzmaßnahmen2 eingehalten werden, so die Bilanz des DDG
Positionspapiers. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche in
Bildungseinrichtungen. „Betroffene sollten allerdings einen stabilen
Diabetes-Stoffwechsel haben und nicht an anderen schweren Risikofaktoren
wie Erkrankungen an Gefäßen, Lunge, Herz, Nieren oder Leber leiden“, führt
Wagener aus. Bei stark gefährdeten Patienten müssten behandelnde Ärzte,
Betriebsärzte und Gesundheitsbehörden individuell über die berufliche
Teilhabe entscheiden. „Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass bei
einer stabilen Infektionssituation eine dauerhafte Einschränkung der
Teilhabe von bestimmten Bevölkerungsgruppen aus menschlichen, ethischen,
juristischen, ökonomischen und psycho-sozialen Gründen weder sinnvoll noch
zulässig ist“, betont Wagener.

Informationen:

1 Positionspapier des Ausschusses „Diabetes und Soziales“ der Deutschen
Diabetes Gesellschaft (DDG): „Informationen zur SARS-CoV-2-(= Corona-
Virus-)Infektion bei Menschen mit Diabetes mellitus und deren Teilhabe am
öffentlichen Leben während der Covid-19-Pandemie“ https://www.deutsche-
diabetes-
gesellschaft.de/fileadmin/Redakteur/Ueber_uns/Ausschuesse_Kommisionen_Jury/Ausschuss_Soziales/2020-04-27_Positionspapier_Diabetes_und_COVID19_Ausschuss_Soziales_final.pdf

2 Als geeignete Arbeits-Schutzmaßnahmen gelten die Empfehlungen der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Robert Koch-
Institutes sowie des „Gemeinsamen Arbeitsschutzstandards“ des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der DGUV vom 16.04.2020:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-
JUNA200401152&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

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Prof. Dr. Wolfgang Becker, HFH  Foto: Thomas Graf / HFH

Corona-Pandemie stellt enorme Anforderungen an Leitungs- und Führungskräfte im Gesundheitsmanagement

Prof. Dr. Wolfgang Becker, HFH  Foto: Thomas Graf / HFH
Prof. Dr. Wolfgang Becker, HFH Foto: Thomas Graf / HFH

Die Ausstattung von Gesundheitseinrichtung mit kurzfristig und teils
massenhaft benötigten Ressourcen wie Schutzkleidung und medizinischer
Ausrüstung stellt hohe Anforderungen an die Managementfähigkeiten der
Leitungs- und Führungskräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Für Prof. Dr. Wolfgang Becker von der HFH · Hamburger Fern-Hochschule
unterstreicht dies die Bedeutung einer ganzheitlichen akademischen
Ausbildung, die sowohl die Patienten- und Personalperspektive als auch
betriebswirtschaftliche und qualitätsbezogene Aspekte umfasst.

Die  Bewältigung der Corona-Pandemie stellt das Gesundheitswesen vor
bislang ungekannte Herausforderungen. Zusätzlich zur Behandlung und Pflege
von teils schwer erkrankten Patienten steht vor allem der Schutz des
medizinischen und pflegerischen Personals im Fokus.

Die Beschaffung der hierfür kurzfristig und teils massenhaft benötigten
Ressourcen – etwa Schutzkleidung, Atemmasken, Hygienemittel und
medizinisch komplexe Ausrüstung wie Beatmungsgeräte – konfrontiert
Leitungs- und Führungskräfte in Gesundheitseinrichtungen mit  schwierigen
organisatorischen Aufgaben.

Organisation benötigter Ressourcen erfordert Managementkompetenzen

„Während einer akuten Pandemie schwer verfügbare Ausrüstungen organisieren
zu müssen, stellt enorme Anforderungen an die Managementfähigkeiten der
leitenden Beschäftigten im Gesundheitswesen“, sagt Prof. Dr. Wolfgang
Becker von der HFH · Hamburger Fern-Hochschule.

Hinzu komme, dass deren Einsatz sehr eng mit den medizinisch-fachlichen
Anforderungen abgestimmt werden muss, beispielsweise durch Schulungen des
nicht-spezialisierten Personals. Wohl noch nie zuvor hätten die Strukturen
und Prozesse in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung unter
solch kurzfristigem Anpassungsdruck gestanden, so der Professor.

Akademische Ausbildung ermöglicht ganzheitliches Management

Das für derartig komplexe Herausforderungen benötigte Know-how in
Organisation, Management und Führung wird vor allem in der akademischen
Ausbildungen vermittelt. Insbesondere berufsbegleitende Fernstudiengänge
können sich in der besonderen aktuellen Situation als äußerst effektiv
erweisen, ist der Studiengangsleiter des berufsbegleitenden
Masterstudiengangs Management im Gesundheitswesen der HFH überzeugt.

Hier werde neben theoretischem Wissen für die Praxis gezielt methodische,
wirtschaftliche und soziale Kompetenz vermittelt. „Auf diese Weise können
Beschäftigte Wissen und Fähigkeiten erwerben, die nicht nur kurzfristig,
sondern auch für die mittel- und langfristige Bewältigung der Folgen von
Erkrankung mit COVID-19 von großer Bedeutung sind“, betont Prof. Becker.

„Wirtschafts-, Sozial- und Methodenkompetenzen zusammenhängend betrachten“

Grundsätzlich sei es wichtig, Gesundheitseinrichtungen ganzheitlich zu
betrachten und zu analysieren, um sie nachhaltig weiterzuentwickeln. Das
bedeute, sowohl die Patienten- und Personalperspektive als auch
betriebswirtschaftliche und qualitätsbezogene Aspekte im Blick zu
behalten.

„Um Versorgungs- und Ausstattungsproblemen, wie wir sie derzeit sehen,
gezielter und effektiver begegnen zu können, kann etwa eine
Professionalisierung im Umgang mit betriebswirtschaftlichen Kennziffern
und managementbezogenen Entscheidungstechniken Prozesse beschleunigen.“
Methoden- und  Sozialkompetenzen wiederum seien notwendig, um notwendige
Veränderungsprozesse aktiv zu gestalten und mit möglicherweise
auftretenden Widerständen konstruktiv umzugehen.

„In der akademischen Ausbildung von Masterabsolventen legen wir deshalb
großen Wert darauf, dass diese verschiedenen Kompetenzstränge
zusammenhängend betrachtet und gelehrt werden“, so der Professor.

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