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Gesundheit

Dr. Bastian Leutenecker-Twelsiek und Caroline Sommer diskutieren die neuste Version des Zusatzgeräts für ein CPAP-Gerät.  Foto: Martin Koch

Marburger Forscherinnen und Forscher entwickeln einfaches Beatmungsgerät

Dr. Bastian Leutenecker-Twelsiek und Caroline Sommer diskutieren die neuste Version des Zusatzgeräts für ein CPAP-Gerät.  Foto: Martin Koch
Dr. Bastian Leutenecker-Twelsiek und Caroline Sommer diskutieren die neuste Version des Zusatzgeräts für ein CPAP-Gerät. Foto: Martin Koch

Weltweit gibt es zu wenige hochleistungsfähige Beatmungsgeräte, um
gleichzeitig viele schwere COVID-19-Fälle zu versorgen. Auch wenn die
Kliniken in Deutschland gut vorbereitet sind, könnte sich ein Engpass
ergeben, wenn die jetzt getroffenen Maßnahmen des Bundes und der Länder
nicht greifen und es zu einer hohen Zahl von schweren Krankheitsfällen
kommt. Das in Marburg entwickelte Gerät kann zur Kompensation fehlender
Beatmungsplätze in der Corona-Pandemie eingesetzt werden.

Ein Team aus Forschung und Technik der Philipps-Universität Marburg und
des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) hat angesichts der
Befürchtungen, dass die Beatmungskapazitäten in der Corona-Pandemie
möglicherweise nicht ausreichen werden, in sehr kurzer Zeit zwei
unterschiedliche Konzepte für einfache Beatmungsgeräte entwickelt. Die
Geräte können schnell und vergleichsweise preisgünstig hergestellt werden
und in Situationen zum Einsatz kommen, in denen in Kliniken nicht mehr
ausreichend reguläre Beatmungsplätze zur Verfügung stehen.

Das erste Konzept basiert auf der Verwendung von so genannten CPAP
(Continuous Positive Airway Pressure)-Geräten. Diese Geräte werden zum
Beispiel zur Behandlung von Schlafapnoe eingesetzt und sind in vielen
privaten Haushalten vorhanden. Die CPAP-Geräte werden so erweitert, dass
sie zur künstlichen Beatmung eingesetzt werden können. Erste Prototypen
laufen bereits und wurden von einschlägigen Medizinerinnen und Medizinern
des Universitätsklinikums Marburg sehr positiv beurteilt. Derzeit wird
nach Produktionsmöglichkeiten für die Geräte gesucht.

Der Kanzler der Philipps-Universität, Dr. Friedhelm Nonne, sagt: „Ich bin
tief beeindruckt und dankbar, dass von diesem Team binnen weniger Tage mit
außergewöhnlichem Engagement und in einem beispiellosen Zusammenwirken aus
vielen Bereichen der Universität und des Universitätsklinikums Geräte
entwickelt wurden, die helfen können, die aktuelle Coronavirus-Pandemie
besser zu bewältigen. Das Beispiel zeigt, wie mit Hilfe der in
Universitäten gebündelte Kompetenz rasch Beiträge zur Bewältigung
gesellschaftlicher Problemlagen geleistet werden können.“

Die modifizierten CPAP-Geräte sind nicht so leistungsfähig wie
professionelle Beatmungsgeräte. Für die Erstversorgung von akuten,
schweren COVID 19-Fällen mit starker Atemnot sind sie nicht geeignet. Für
solche Fälle müssen klinische Beatmungsgeräte eingesetzt werden. Wenn sich
die Patienteninnen und Patienten aber nach ein paar Tagen so weit erholt
haben, dass sie weniger intensiv beatmet werden müssen, könnten die
modifizierten CPAP-Geräte für die Beatmung zum Einsatz kommen. Dann wären
klinische Beatmungsgeräte wieder frei und stünden für die nächsten
Personen mit akuten Problemen zur Verfügung.

Für Länder, in denen CPAP-Geräte nicht verbreitet sind, entwickelt das
Team derzeit als zweiten Ansatz einfache Geräte auf der Basis von so
genannten „Ambu Bags“. Diese „Ambu Bags“ oder Beatmungsbeutel werden in
der Ersten Hilfe zur Erstversorgung eingesetzt und sind in großer
Stückzahl preisgünstig verfügbar. Sie bestehen aus einer Maske, die auf
das Gesicht gedrückt wird, und einem komprimierbaren Beutel, der mit der
Hand in regelmäßigen Abständen zur Beatmung zusammengedrückt wird. Das
Team entwickelt nun mechanische Apparaturen, welche die Beutel periodisch
zusammendrücken.
Das Ziel des Teams ist es, alle technischen Informationen und
Bauanleitungen öffentlich verfügbar zu machen. Damit soll die Möglichkeit
geschaffen werden, die Geräte weltweit nachzubauen und in größeren
Stückzahlen herzustellen.

Der Ärztliche Geschäftsführer des Marburger Universitätsklinikums, Prof.
Dr. Harald Renz, sagt: „Unsere Oberärzte bestätigen, dass man die
entwickelten Geräte als ‘last line of defense‘ zur Beatmung einsetzen
würde, wenn man keine andere Möglichkeit mehr hätte. In Deutschland sind
wir derzeit gut aufgestellt. Es gibt aber andere Regionen der Welt, in
denen man sicher dankbar wäre, diese Geräte auch in der ‘first line of
defense‘ einzusetzen."

Derzeit ist das Team auf der Suche nach Räumlichkeiten und finanziellen
Mitteln für die Produktion.

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Das DKMS Life Science Lab ist ein Tochterunternehmen der Stammzellspenderdatei DKMS.  Foto: DKMS

Corona-Tests: DKMS-Labor unterstützt Uniklinik Dresden

Das DKMS Life Science Lab ist ein Tochterunternehmen der Stammzellspenderdatei DKMS.  Foto: DKMS
Das DKMS Life Science Lab ist ein Tochterunternehmen der Stammzellspenderdatei DKMS. Foto: DKMS

Das Labor der Stammzellspenderdatei DKMS wird für das Universitätsklinikum
Carl Gustav Carus Dresden den aufwendigsten Teilschritt im Corona-
Testverfahren übernehmen. Das Universitätsklinikum kann dadurch die Zahl
der möglichen Corona-Tests vor Ort verdreifachen.

„Mund auf, Stäbchen rein, Spender sein“ – das DKMS Life Science Lab
typisiert täglich Tausende Gewebeproben potenzieller Stammzellspender für
Blutkrebspatienten in aller Welt. Jetzt werden die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Labor zusätzlich das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
Dresden im Kampf gegen das neuartige Corona-Virus unterstützen. Das Labor
des Klinikums kann dadurch künftig dreimal so viele Corona-Tests
durchführen wie bisher.

Husten, Fieber, Corona? Die Zahl derer, die getestet werden müssen und
sollten, nimmt rasend schnell zu. Landesweit führen zurzeit 47 Labore
(Quelle: Gesellschaft für Virologie e.V.) Corona-Tests durch. Je nach
Standort und Fallzahlen stoßen viele von ihnen schon jetzt an ihre
Grenzen. „Umso wichtiger ist es für Medizin- und Forschungseinrichtungen,
jetzt zusammenzustehen, Synergien zu nutzen und gemeinsam an einem Strang
zu ziehen“, sagt Dr. Alexander Schmidt, Geschäftsführer der
Stammzellspenderdatei DKMS. „Wir freuen uns sehr darüber, dass wir mit dem
DKMS Life Science Lab ein Hochleistungslabor als kompetenten Partner
gewinnen konnten, der uns in dieser Krise schnell, pragmatisch und höchst
engagiert zur Seite steht“, so Professor Michael Albrecht, Medizinischer
Vorstand des Klinikums. „Gemeinsam können wir so noch schneller Gewissheit
bringen und Patienten hinsichtlich einer Infektion beraten und betreuen.“

Konkret wird das DKMS Life Science Lab für das Uniklinikum Dresden die
Isolation der Ribonukleinsäure (RNA) aus den Rachenabstrichen übernehmen.
„Es handelt sich dabei um den aufwendigsten Teilschritt innerhalb des
Corona-Testverfahrens“, erklärt Professor Dr. Alexander Dalpke, Direktor
des Instituts für Virologie der Medizinischen Fakultät an der Technischen
Universität Dresden. „Wir sind gut ausgerüstet für die übliche Diagnostik
des Uniklinikums. Für die nun anfallenden Probenmengen, die auf Sars-CoV-2
getestet werden sollen, sind wir nicht ausgestattet. Die Unterstützung des
DKMS Life Science Lab ermöglicht es uns, die Zahl der Corona-Tests von
derzeit 300 auf bis zu 600 zusätzliche Tests pro Tag zu erhöhen.“  Von der
Idee der Zusammenarbeit bis zur Umsetzung dauerte es nur vier Tage. Nach
erfolgreicher Validierung, bereits Ende vergangener Woche die ersten
echten Proben isoliert und getestet werden. Zuvor fand die RNA-Isolierung
im Labor der Technischen Universität Dresden mit Automaten statt, die bis
zu 16 Proben pro Stunde bearbeiten – völlig ausreichend für den normalen
Bedarf, der vor der Corona-Krise bei bis zu 100 Proben täglich lag. In den
letzten Wochen war der Bedarf durch die Tests auf den neuen Corona-Virus
allerdings rapide gestiegen, mit weiter steigender Tendenz.

Das Verfahren zum Nachweis von SARS-CoV-2 beginnt auch künftig in der
Ambulanz des Uniklinikums: Von Patienten, bei denen ein begründeter
Corona-Verdacht vorliegt, wird dort ein Rachenabstrich vorgenommen. Im
Falle einer Infektion enthält dieser Abstrich das Erbgut (Genom) des
Virus. Um diesem auf die Spur zu kommen, muss zunächst das Erbgut, die
Ribonukleinsäure (RNA), isoliert werden. Dieser Schritt ist aufwendig, da
durch das Waschen mit verschiedensten Lösungen alle potentiell störenden
Substanzen entfernt werden müssen, bis schließlich die reine RNA
übrigbleibt. Diese Isolation wird künftig größtenteils im DKMS-Labor
stattfinden. Die notwendigen High-Tech-Geräte sind dort bereits vorhanden,
da sie zur Isolierung von DNA für die Typisierung der Gewebemerkmale von
Stammzellspendern verwendet werden. „Wir haben hier eine technologische
Ausstattung, mit der wir problemlos die RNA oder DNA von 6.000 Proben pro
Tag isolieren können“, sagt Dr. Vinzenz Lange, Chief Technology Officer
des DKMS Life Science Lab. „Nun verwenden wir einen Teil unserer
vorhandenen Kapazitäten für die Unterstützung des Kampfes gegen das
Corona-Virus. Die Verfügbarkeit von ausreichenden Testkapazitäten ist
entscheidend, denn je schneller die Betroffenen Gewissheit darüber haben,
dass sie infiziert sind, desto schneller und konsequenter werden sie die
Quarantäne einhalten und damit eine Ansteckung anderer Menschen
vermeiden.“

Die weiteren Schritte zum eigentlichen Nachweis des Virus in der RNA
erfolgen dann wieder im Labor der Technischen Universität Dresden: Der
hochempfindliche molekulare Test trägt den komplizierten Namen
„quantitative Polymerase-Kettenreaktion“, englisch abgekürzt qPCR. Dabei
wird das wenige genetische Material, das aus den Proben zuvor
herausgewaschen wurde, vervielfältigt. Mithilfe fluoreszierender Stoffe
können die Labormitarbeiter erkennen, ob die Gensequenzen des Virus
vorhanden sind oder nicht.

Das DKMS Life Science Lab ist ein Tochterunternehmen der DKMS, die sich
als weltweit größte Stammzellspenderdatei für die Überlebens- und
Heilungschancen von Blutkrebspatienten in aller Welt einsetzt. Nähere
Informationen zum DKMS Life Science Lab sind zu finden unter https://dkms-
lab.de/.

  • Aufrufe: 322

Strahlentherapie zu Zeiten von Corona? Empfohlen wird eine individuelle Risikoabwägung

Krebspatienten sind vermutlich anfälliger für einen schweren Verlauf einer
Covid-19-Erkrankung und haben daher Angst vor einer Ansteckung während
einer onkologischen Behandlung. Demgegenüber steht das Risiko, die Chance
auf Heilung zu verspielen, wenn man onkologische Behandlungen über Wochen
oder gar Monate hinausschiebt. Grundsätzlich sollte nach Ansicht der DEGRO
die Versorgung von Krebspatienten mit notwendigen, unter Umständen
lebensrettenden Therapien aufrechterhalten werden. In einigen Fällen kann
aber überlegt werden, durch Änderung der Fraktionierung oder Verkürzung
der Therapie die Zahl der Sitzungen zu reduzieren. Wichtig ist, eine
individuelle Risikobewertung vorzunehmen.

Viele Krebspatienten sind in Zeiten der Corona-Krise stark verunsichert.
Zu Recht hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn appeliert, nicht
notwendige medizinische Eingriffe und elektive Therapien nach Möglichkeit
zu verschieben. Aber Patienten, die eine onkologische Behandlung wie z.B.
eine Operation, medikamentöse Tumortherapie oder Strahlentherapie
erhalten, können dies nicht ohne Weiteres tun: Eine Krebstherapie
abzubrechen oder aufzuschieben, kann u.U. bedeuten, einen Rückfall der
Tumorerkrankung zu riskieren. Auch sind die Sorgen der Patienten im
Hinblick auf die Coronavirus-Pandemie und eine mögliche Infektion durchaus
berechtigt. Das Virus löst die Erkrankung Covid-19 aus, die bei Menschen
mit Vorerkrankungen, also auch Krebspatienten, häufiger einen schweren
Verlauf nimmt.

„Dennoch dürfen Patientinnen und Patienten nicht das Kind mit dem Bade
ausschütten. Bei allem Verständnis für die Sorge vor Ansteckung muss eine
kühle Risikoabwägung zusammen mit dem behandelnden Radioonkologen
erfolgen. Die onkologische Versorgung hat eine hohe Priorität und zählt
prinzipiell nicht zu den elektiven Eingriffen. Eine auf Heilung
ausgerichtete onkologische Therapie lässt sich bis auf wenige Ausnahmen
nicht um mehrere Wochen oder gar Monate verschieben“, erklärt Univ.-Prof.
Dr. Stephanie E. Combs, Pressesprecherin der Deutschen Gesellschaft für
Radioonkologie (DEGRO).

Manchmal gäbe es aber die Möglichkeit, das Therapieregime umzustellen.
Beispielsweise sei es bei Patienten mit Prostatakarzinom möglich, eine
medikamentöse Hormontherapie vorzuschalten und den Tumor dann erst später
zu bestrahlen. Die veränderte Therapiereihenfolge führe nicht zu
Überlebenseinbußen und könne in der jetzigen Situation sinnvoll sein,
damit die Patienten seltener zur Behandlung gehen müssen. Eine zweite
Möglichkeit ist, das sogenannte Fraktionierungsschema zu ändern: Statt
häufiger mit geringeren Dosen zu bestrahlen, könne die Strahlentherapie
auch mit weniger Sitzungen, aber höheren Dosen erfolgen. „Bei der
Tumorbekämpfung kommt es am Ende auf die verabreichte Gesamtdosis an“, so
die Expertin.

Gibt es die Möglichkeit einer Therapieumstellung oder veränderten
Fraktionierung nicht, rät die DEGRO dazu, die Strahlentherapie zwar weiter
fortzusetzen, aber erhöhte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. „Die
Strahlentherapie selbst ist nicht mit einem Ansteckungsrisiko behaftet,
das Material und die Liegen werden desinfiziert und das medizinische
Fachpersonal arbeitet nach höchsten Hygienestandards.“ Wichtig sei, dass
die Empfehlungen des RKI und der lokalen Hygienekommissionen befolgt
werden, z.B. dass die Patienten den notwendigen Abstand von 1,5-2 m zu
anderen Menschen einhalten, die Händehygiene ernst genommen wird.
Desinfektionsspender befinden sich in fast allen Wartebereichen und Fluren
onkologischer Einwichtungen. Auch kann es unter Umständen sinnvoll sein,
dass die Patienten Schutzmasken tragen. Selbstredend sei, dass gerade
Krebspatienten physische Kontakte mit anderen Personen möglichst ganz
meiden und auch außerhalb der onkologischen Praxis oder Klinik keinerlei
Risiken eingehen sollten, um sich selbst zu schützen. Bei Fieber, Husten
grippeähnlichen Symptomen oder Kontakt mit einem Covid-19-Patienten sollte
unbedingt telefonisch Kontakt mit dem betreuenden Arzt aufgenommen werden,
damit dieser mit dem Patienten das weitere Vorgehen besprechen kann. Dabei
steht der Schutz des Patienten, aber auch der Mitarbeiter im Vordergrund.

Selbst wenn ein Patienten positiv auf das Coronavirus getestet wurde,
heißt das nicht zwangsläufig, dass die Therapie sofort abgebrochen werden
muss. Risiko und Nutzen müssten dann patientenindividuell abgewogen
werden. Fragen, die in die Risikobewertung eingehen, sind, ob der Patient
Covid-19-Symptome hat, wie lange er schon infiziert ist oder ob er am
Anfang oder Ende der Strahlentherapie steht – oder ob die Krebstherapie
das Ziel der Heilung oder Symptomlinderung verfolgt. Individuell muss dann
über Veränderungen des Therapiekonzeptes (z.B. der Fraktionierung)
nachgedacht werden, um eine Therapieverkürzung zu erreichen.

„Die notwendige Behandlung von Tumorpatienten sollte auch in den schweren
Zeiten der Covid-19-Pandemie solange wie möglich aufrechterhalten werden.
Dabei stehen der Schutz des Patienten sowie der Mitarbeiter vor Ansteckung
im Vordergrund; ressourcensparendes Vorgehen ist angezeigt, damit die
freigesetzten Kräfte zur Behandlung von Covid-19-Patienten zur Verfügung
stehen. Die lebensnotwendige Behandlung von Covid- und Tumorpatienten
sollte nicht gegeneinander ausgespielt werden“, erklärt DEGRO-Präsident
Prof. Rainer Fietkau, Erlangen. „Daher ist es wichtig, mit den
Tumorpatienten über das Risiko einer Coronavirusinfektion zu sprechen,
gemeinsam die bestmögliche Behandlung mit dem gleichzeitig geringsten
Risiko auszuwählen und die Patienten umfassend über Hygienemaßnahmen und
andere Sicherheitsvorkehrungen zu beraten.“ Radioonkologen stehen zur
einer telefonischen Beratung bereit, aber auch persönliche Gespräche
sollten weiter möglich sein.

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Warnung vor voreiliger Chloroquin-Azithromycin-Kombinationstherapie gegen COVID-19: Risiko bösartiger Rhythmusstörungen

Nach Trump-Äußerung: Deutsche Herzstiftung und Herzspezialisten warnen vor
voreiligem Einsatz beider Wirkstoffe in Kombination. Ihr Nutzen ist bis
heute nicht bewiesen, zudem besteht ein Risiko durch lebensgefährliche
Herzrhythmusstörungen.

Die Deutsche Herzstiftung und Herzspezialisten warmen vor den jüngsten
Äußerungen des US-amerikanischen Präsidenten ein sofortiger versuchsweiser
Einsatz des Anti-Malariamittels Chloroquin Kombination mit dem
Antibiotikum Azithromycin könne bei COVID-19-Erkrankten einen Durchbruch
bringen. Hierzu äußerte sich bereits in Medienberichten der Direktor des
nationalen Instituts für Allergien und Infektionskrankheiten der USA,
Anthony Fauci: Es gebe bislang nur vereinzelte
Berichte über eine Wirksamkeit des Medikaments (Chloroquin), aber keine
ernsthaften klinischen Studien, so ein dpa-Bericht. „Erst recht gibt es
keine ernstzunehmenden Berichte über die Kombinationstherapie von
Chloroquin und Azithromycin“, gibt der Kardiologe und Pharmakologe Prof.
Dr. med. Thomas Meinertz vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen
Herzstiftung (www.herzstiftung.de) zu bedenken. „Man weiß aber, dass jedes
der beiden Medikamente zu bösartigen Herzrhythmusstörungen führen kann und
sich eine Kombinationstherapie beider Medikamente eigentlich verbietet.“
Bevor eine solche problematische Therapie zum Einsatz komme, so die
Forderung von Meinertz, müsse man deren Wirksamkeit und
Nebenwirkungshäufigkeit unter klinischen Bedingungen, ganz überwiegend in
vergleichenden Untersuchungen (randomisiert) mit anderen Medikamenten,
kritisch untersuchen. „Nur dann, wenn die Wirksamkeit die
Nebenwirkungshäufigkeit bei weitem überwiegt – was durchaus sein könnte –
ist ein klinischer Einsatz einer solchen Therapie gerechtfertigt.“

Vor Einsatz beim Patienten: Kombinationstherapie muss erst klinisch
erprobt werden
Deutsche Herzstiftung und Herzspezialisten warnen jedoch davor, die
Kombinationstherapie von Chloroquin und Azithromycin zum jetzigen
Zeitpunkt klinisch einzusetzen. Sie muss zuvor in klinischen Studien
erprobt werden. Beide Medikamente können in jeweils seltenen Fällen,
häufiger aber bei Patienten mit vorbestehender Herzerkrankung, bösartige
Herzrhythmusstörungen (Kammerflimmern) mit zum Teil Todesfolge auslösen.
Der Mechanismus, das sogenannte Long-QT-Syndrom (LQT), ist für beide
Medikamente ähnlich: eine Verlängerung des QT-Intervalls und eine damit
einhergehende elektrische Instabilität des Herzens. Im EKG-Diagramm der
Herzstromkurve zeigt sich hierbei eine sichtbare Verlängerung des
Intervalls zwischen dem Beginn der Q-Zacke und dem Ende der T-Welle. Man
muss davon ausgehen, dass sich diese gefährlichen Nebenwirkungen beider
Medikamente addieren: „Chloroquin verlängert in höheren Dosen die QT-Zeit
deutlich. Gibt man dann Azithromycin, das selbst die QT-Zeit meist nur
mäßig verlängert, dazu, kann sich die QT-Zeit noch einmal verlängern“,
darauf weist der Heidelberger Herzspezialist Prof. Dr. med. Klaus von
Olshausen, ehemaliger Chefarzt der Abteilung für Kardiologie der
Asklepios-Klinik Hamburg Altona, hin.

Empfehlung des US-Präsidenten unvertretbar und fahrlässig
Demnach ist die Empfehlung des US-amerikanischen Präsidenten unvertretbar
und fahrlässig. Sollte sich in klinischen Studien, die derzeit
durchgeführt werden, herausstellen, dass eine solche Kombinationstherapie
effektiv ist, „müsste diese unter EKG-Monitor-Kontrolle und
intensivmedizinischer Überwachung durchgeführt werden. Allerdings immer
nach dem Prinzip: Der Nutzen der Therapie muss das mögliche Risiko
deutlich überwiegen“, betont von Olshausen. Sollte dies der Fall sein,
könnte eine kombinierte Therapie beider Medikamente trotz ihrer Risiken
durchaus infrage kommen. Unter welchen Bedingungen und unter welcher
Überwachung, ist dann zu klären.

Forschung setzt Hoffnung in Anti-Malaria-Medikament
Die bisherigen Erfahrungen zur Behandlung von COVID-19 Infektionen
beziehen sich praktisch ausschließlich auf Chloroquin als Einzeltherapie.
Zur Kombinationstherapie mit Azithromycin liegen praktisch keine
belastbaren klinischen Ergebnisse vor. Die Erfolge der Chloroquin-Therapie
erwecken große Hoffnungen, ohne bislang bewiesen zu sein. „Bei dieser
Therapie ist – trotz der relativ hohen Dosierung – das Risiko tödlicher
Herzrhythmusstörungen deutlich geringer als bei einer
Kombinationstherapie“, so die Einschätzung von Meinertz. „Es ist zu
erwarten, dass hier mögliche günstige Wirkungen die negativen Auswirkungen
auf den Herzrhythmus überwiegen.“ In jedem Fall erfordere auch hier eine
relativ hoch dosierte Therapie mit Chloroquin (zweimal 500 mg täglich)
eine Überwachung des EKGs beziehungsweise des Herzrhythmus.

Laut Medienberichten planen Forscher, darunter das Tübinger Institut für
Tropenmedizin, das Antimalariamedikament Chloroquin im Kampf gegen Corona-
Erkrankungen an Menschen zu testen. Mit Verweis auf den Institutsleiter
Peter Kremsner wirke das Antimalaria-Medikament im Reagenzglas auch gegen
das Virus Sars-CoV-2, so ein dpa-Bericht. Auch seien in China und Italien
dem Institutsleiter zufolge Covid-19-Patienten mit Chloroquin behandelt
worden. Unklar sei aber, ob mit Erfolg, da die Erkrankten Chloroquin teils
in sehr hoher Dosierung und gemeinsam mit vielen weiteren Medikamenten
bekommen hätten, wie die dpa berichtet. „Es kann auch sein, dass es nicht
wirkt oder sogar schadet", wird Kremsner von der dpa zitiert.

Weitere Infos der Herzstiftung zum Coronavirus unter:
www.herzstiftung.de/pressemeldungen_artikel.php?articles_ID=956

Illustrationen zum Long-QT-Syndrom sind im PDF-Attachment enthalten oder
unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erhältlich

Tipp: Eine Liste der Medikamente, die tödliche Herzrhythmusstörungen
auslösen können, darunter auch Chloroquin und Azithromycin, bietet der
kostenfreie Ratgeber der Herzstiftung „Lebensbedrohliche
Herzrhythmusstörungen: Wie schütze ich mich vor dem plötzlichen Herztod?,
anzufordern unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Tel. unter 069
955128400 oder unter www.herzstiftung.de/Herzwochen-2019-Ratgeber.html

Quellen zu den nicht veröffentlichten, aber im Internet zugänglichen
Arbeiten:
Colson P. et al., Chloroquine and hydroxychloroquine as available weapons
to fight COVID-19, in: International Journal of Antimicrobial Agents.
https://doi.org/10.1016/j.ijantimicag.2020.105932

Gautret P. et al., Hydroxychloroquine and Azithromycin as a treatment of
COVID-19: preliminary results of an open-label non-randomized clinical
trial,
doi: https://doi.org/10.1101/2020.03.16.20037135
https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.03.16.20037135v1.full.pdf

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