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Gesundheit

Ohnmacht immer ärztlich abklären lassen

Hinter Bewusstlosigkeit können Herzprobleme stecken/ Checkliste der
Herzstiftung hilft bei der Klärung der Ursache

Eine kurze Bewusstlosigkeit kann harmlos oder lebensbedrohlich sein, je
nach zugrunde liegender Ursache. Bei  bestehenden Herzerkrankungen ist das
Risiko für einen plötzlichen Herztod deutlich erhöht. Kurze
Ohnmachtsanfälle oder Stürze mit unklarer Ursache sollten daher in jedem
Fall vom Arzt abgeklärt werden. „Unbedingt erwähnen sollten Sie bei der
Abklärung zum Beispiel, ob Sie kurz vor der Bewusstlosigkeit Hinweise auf
Herzrhythmusstörungen gespürt haben“, sagt Prof. Dr. med. Wolfgang von
Scheidt, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Herzstiftung  und
Kardiologe am Klinikum Augsburg. Diese können sich etwa durch
Herzstolpern, Herzklopfen, Herzrasen oder auch einen deutlich langsameren
Puls bemerkbar machen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie
auch online unter <https://www.herzstiftung.de/ohnmacht-was-tun.html> .
Eine „Checkliste Ohnmacht“ zur Zusammenstellung der Informationen für den
Arztbesuch bietet die Herzstiftung kostenfrei per Telefon unter 069
955128400 oder per E-Mail unter <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.> an.

Bewusstlosigkeit lässt sich manchmal verhindern
Leider tritt die Ohnmacht infolge von Herzrhythmusstörungen jedoch zumeist
plötzlich und ohne Vorboten auf. In den Fällen einer harmlosen
Reflexursache gehen der Bewusstlosigkeit häufig Vorwarnzeichen wie
Schwindel, Benommenheit oder ein Schwächegefühl voraus. Teilen Sie dies
Ihrem Arzt unbedingt mit. Er kann Ihnen einen einfachen Handgriff zeigen,
wie sich eine Ohnmacht und damit auch ein Sturz in diesen Fällen meistens
verhindern lässt.

Diese Informationen braucht Ihr Arzt
Informationen zum Ablauf der Ohnmachtsattacke liefern dem Arzt wichtige
Anhaltspunkte für eine mögliche Ursache. Ein wichtiger Hinweis für den
Kardiologen ist beispielsweise die Angabe, ob die Bewusstlosigkeit unter
körperlicher Anstrengung aufgetreten ist, etwa beim Treppensteigen oder
Sporttreiben. Auch psychische Aufregung oder sexuelle Aktivitäten im
Vorfeld der Ohnmacht sollten Sie dem Arzt mitteilen. Eine weitere wichtige
Information ist die Einnahme Ihrer Medikamente. Nicht selten lösen zu hoch
dosierte Blutdruckmedikamente Schwindel oder kurze Bewusstlosigkeit aus.
Angaben zu Vorerkrankungen sowie zur Dauer sowie zum Ablauf der
Bewusstlosigkeit helfen dem Arzt ebenfalls bei der Suche nach der
Diagnose.

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Eindringliche Empfehlung der Nierenexperten: Bei der Hitze genügend trinken!

Die Hitzewelle hat Deutschland fest im Griff und strapaziert gerade die
älteren Menschen. „In den letzten Tagen haben wir in den Kliniken viele
dehydrierungsbedingte Notfälle gesehen – wie Kreislaufprobleme, Herzrasen
und auch akute Nierenversagen“, erklärt Professor Dr. Jan C. Galle,
Pressesprecher der DGfN. „Gerade ältere Menschen sollten ausreichend
trinken. 1,5-2 Liter am Tag sind normal, bei starkem Schwitzen kann es
auch gut ein halber Liter mehr sein.“ Eine weit darüberhinausgehende
Flüssigkeitszufuhr bringt jedoch nichts. Die Getränke sollten außerdem
genügend Mineralstoffe enthalten. Statt Leitungswasser also lieber mal
eine Apfelschorle oder ein alkoholfreies Bier trinken.

Bei diesen Temperaturen kommen wir sogar ins Schwitzen, ohne dass wir uns
groß körperlich betätigen, und verlieren Flüssigkeit. Wenn wir nicht
ausreichend trinken, kann das zum Problem werden. 1,5-2 Liter am Tag
benötigt der menschliche Körper normalerweise, viele Menschen, gerade auch
ältere, liegen aber deutlich darunter. Spätestens bei einer Hitzewelle,
wie wir sie derzeit erleben, kann das dann zu gesundheitlichen
Komplikationen führen. Der Körper verliert durchs Schwitzen Flüssigkeit
und Mineralstoffe. Eine Zeitlang können die Nieren das zwar „abfangen“ –
sie regulieren die Flüssigkeits- und Elektrolytpegel des Körpers –, früher
oder später stellen sich aber Komplikationen ein.

Häufige Folgen einer Dehydrierung sind Kreislaufschwäche bis hin zu
Herzrasen und Ohnmacht. Auch Bewusstseinsstörungen treten öfter auf, auch
Phasen der Verwirrtheit, einige Menschen fallen sogar ins Koma. Eine
weitere Komplikation ist das Auftreten des akuten Nierenversagens: Die
Nieren verweigern von heute auf morgen ihren Dienst, es wird kaum noch
Urin ausgeschieden und es kommt zu schweren Vergiftungserscheinungen mit
Übelkeit, Erbrechen und Wassereinlagerungen im Körper. Lagert sich Wasser
in der Lunge ein, kann das die Atmung erschweren und lebensgefährlich
werden. „In den letzten Tagen haben wir in den Kliniken viele
dehydrierungsbedingte Notfälle gesehen – wie Kreislaufprobleme, Herzrasen
und auch akute Nierenversagen“, erklärt Professor Dr. Jan C. Galle,
Pressesprecher der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (DGfN). „Wir
möchten daher eindringlich die Empfehlung an die Öffentlichkeit bringen,
genügend zu trinken“.

Denn um den genannten Komplikationen vorzubeugen, ist eine ausreichende
Flüssigkeits- und Mineralstoffzufuhr wichtig. „Gerade ältere Menschen
sollten ausreichend trinken. 1,5-2 Liter am Tag sind normal, bei starkem
Schwitzen kann es auch ein halber Liter mehr sein“, so Prof. Galle.
Warnzeichen, dass zu wenig getrunken wurde, sind:
- wenn man deutlich seltener und weniger Wasserlassen muss als sonst,
- wenn der Urin sehr dunkel ist,
- wenn die Haut und Schleimhäute trocken sind,
- wenn es zu Schwindel oder Herzrasen kommt,
- wenn es zur raschen, sonst nicht erklärbaren Gewichtsabnahme kommt.

Besonders gefährdet sind Menschen, die z.B. zur Blutdrucksenkung oder zur
Behandlung anderer Krankheiten Entwässerungstabletten (Diuretika)
einnehmen. Eine weitere Risikogruppe sind ältere Menschen, „da bei ihnen
häufig das Durstempfinden viel schwächer ausgeprägt ist als bei jüngeren“,
so der Experte.

Bleibt noch zu klären, was getrunken werden soll. „Neben der ausreichenden
Flüssigkeitszufuhr sollte auf eine ausreichende Mineralstoffzufuhr
geachtet werden, denn wir schwitzen auch wertvolle Mineralien aus.
Leitungswasser, das mit Kohlensäure versetzt wird oder sogenannte
Tafelwasser enthalten relativ wenige Mineralstoffe. Besser sind
Mineralwasser – und ab und zu eine Apfelsaftschorle oder ein alkoholfreies
Bier.“ Von mit Zucker versetzten Limonaden rät Galle grundsätzlich ab, bei
Patienten mit vorgeschädigten Nieren außerdem von Cola. „Hier wird neben
dem Zucker ein zweites `Gift´ zugeführt. Bei Patienten mit einer
chronischen Nierenerkrankung führt Cola zum Anstieg von Phosphat im Blut
und das wiederum kann die Nierenerkrankung beschleunigen. Da viele
Patienten von ihrer leichtgradigen Nierenkrankheit nichts wissen,
riskieren sie, ohne es zu ahnen, ihre Nierengesundheit, wenn sie viel Cola
trinken.“

Wer eine Dehydrierung vermeiden möchte und nun denkt, je mehr trinken,
desto besser, ist allerdings auf dem Holzweg. Bei Patienten mit Herz- oder
Nierenerkrankungen sind Volumenüberladungen in der Regel eher nachteilig.
Auch die Meinung, wer besonders viel trinke, spüle die Nieren und schütze
sie, ist eine Mär. Eine randomisiert kontrollierte Studie an neun
kanadischen Zentren [1] zeigte im letzten Jahr, dass die Trinkmengen-
Erhöhung um täglich 1-1,5 Liter über zwölf Monate zu keinen Unterschieden
gegenüber der Kontrollgruppe (Beibehaltung der bisherigen Trinkmenge)
hinsichtlich Nierenfunktion (sogenannte GFR), Eiweißausscheidung sowie dem
Wohlbefinden führte.

Zusammenfassend sollten sich Gesunde bezüglich der Trinkmengen also an die
Empfehlung 1,5-2 Liter bei Normaltemperaturen, 2-3 Liter bei Hitze
orientieren. Herz- oder Nierenkranke sollten mit ihrem Arzt sprechen, eine
allgemeine Empfehlung kann für sie nicht gegeben werden.

[1] Clark W et al. Effect of Drinking More Water on Kidney Function
Decline in Adults with CKD: A Randomized Clinical Trial. ASN 2017, FR-
PO1068

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Reisegepäck Foto  shutterstock-658275328, Bro Crock

Als Krebspatient auf Reisen – hilfreiche Tipps

Reisegepäck Foto  shutterstock-658275328, Bro Crock
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Ein Kurzurlaub in der Therapiepause – das hört sich für viele Betroffene verlockend an. Mal abschalten und die physischen und psychischen Belastungen der Erkrankung vorübergehend hinter sich lassen. Aber: Kann ich das als Krebspatient? Und worauf ist zu achten? Diese und weitere Fragen zum Thema „Reisen mit Krebs“ beantwortet der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums täglich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr telefonisch unter 0800-420 30 40 oder per E-Mail unter krebsinformationsdienst@dkfz.de.

Kein Tabu
Grundsätzlich gilt: Auch als Krebspatient sind Urlaubsreisen möglich, wenn der Gesundheitszustand dies zulässt. Allerdings sollten diese frühzeitig und sorgfältig geplant werden. „Wir empfehlen Patienten und Angehörigen, vor einer Reise auf jeden Fall mit dem behandelnden Arzt zu sprechen – zur eigenen Sicherheit“, so Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums.  

Urlaub auch bei Krankschreibung?
Die Reise darf den Heilungsprozess nicht verzögern – das ist die arbeitsrechtliche Voraussetzung für Krebspatienten, um trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren zu können. Berufstätige Betroffene sollten auf jeden Fall mit Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber Rücksprache halten. Auch der Kliniksozialdienst hilft bei Fragen weiter. Wer Krankengeld bekommt und ins Ausland reist, muss das vorab mit der Krankenkasse besprechen, um seinen Leistungsanspruch nicht zu gefährden.

Medikamentöse Versorgung
Der behandelnde Arzt weiß, welche Medikamente mitzunehmen sind, und kann viele weitere Fragen beantworten: Vertragen die Arzneimittel Hitze, Kälte oder Feuchtigkeit? Gibt es vergleichbare Mittel, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann? Reichen die Vorräte auch noch für die ersten Tage nach der Rückkehr? Wichtig außerdem: Die Beipackzettel nicht vergessen. Sie enthalten Angaben in international gültiger Form und können im Ernstfall hilfreich sein. Schmerzmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz dürfen in kleinen Mengen in viele Länder mitgenommen werden – vorausgesetzt, der Arzt stellt eine Bescheinigung aus und das Gesundheitsamt hat diese beglaubigt (Infos auch unter https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html). Für Krebspatienten ist der Schutz vor Infektionen wichtig, daher sollte mit dem Arzt besprochen werden, ob der eigene Impfschutz ausreicht. Informationen bietet auch das Robert Koch-Institut unter www.rki.de

Auskunft der Krankenversicherung einholen
Vor einer Reise ins Ausland empfiehlt es sich, mit der Krankenversicherung zu klären, in welchen Ländern die deutsche Versicherung gilt, wo der Arzt die Vorauskasse fordert oder gar keine Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Informationen und Merkblätter bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung/Ausland unter www.dvka.de. Bei Privatversicherten gilt ausschließlich der jeweilige Vertrag. Zudem kann der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Sie tritt auch für Leistungen ein, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt sind, beispielsweise ein medizinisch notwendiger Rücktransport. Allerdings besteht in der Regel kein Versicherungsschutz, wenn die Erkrankung bei Reiseantritt bereits bekannt oder zu erwarten war. Krebspatienten sollten daher vorab mit dem Versicherer klären, ob und inwieweit Beschwerden im Zusammenhang mit der Krebserkrankung mitversichert sind. Der Versicherungsschutz bei Krebspatienten gilt meistens nur für andere unerwartet aufgetretene Krankheiten.

Der Europäische Notfallausweis – medizinische Informationen auf einen Blick
Das auffällig gelbe Dokument liefert im Ernstfall neben einem Lichtbild und persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse des Inhabers, auch medizinisch relevante Informationen über Blutgruppe, Schutzimpfungen, chronische Erkrankungen, Name und Dosierung einzunehmender Medikamente sowie mögliche Allergien. Auch Angaben zu Personen, die im Notfall verständigt werden sollen, sind aufgeführt. Der Ausweis ist in neun Sprachen verfasst und beim Hausarzt, in Apotheken oder beim Bundesanzeiger Verlag erhältlich. Kostenpunkt: 3 bis 4 EUR.

Auf Nummer sicher – Bestätigung der Flugtauglichkeit
Auch bei Flugreisen können versicherungsrechtliche Schwierigkeiten auftreten. Kommt es etwa während einer Flugreise zu einem Zwischenfall, sind Krebspatienten schlimmstenfalls zur Zahlung von Folgekosten verpflichtet. Auf Haftpflicht- und Reisekrankenversicherung ist in diesem Fall nicht unbedingt Verlass. Denn war das Risiko aufgrund der Krebserkrankung vorher bekannt, springen viele Versicherungen nicht ein. Wer sicher gehen möchte, kann sich vorab vom Arzt die Flugtauglichkeit bestätigen lassen. Dieses Attest muss selbst bezahlt werden und kostet zwischen 20 und 50 EUR. Ein international einheitliches Formular für die Bestätigung der Flugreisetauglichkeit kann man über das Reisebüro oder auf den Internetseiten der Fluggesellschaft beziehen. Der behandelnde Arzt muss dieses medizinische Informationsformular (MEDIF) vor dem Flug ausfüllen und an den flugmedizinischen Dienst weiterleiten.

Nicht besorgniserregend: Strahlenbelastung beim Fliegen
Übrigens, die Höhenstrahlung bei Flugreisen stellt für Krebspatienten kein relevantes zusätzliches Gesundheitsrisiko dar. Flugpassagiere sind zwar trotz der inzwischen für Fernreisen meistens gesenkten Flughöhen einer gewissen radioaktiven Strahlung ausgesetzt. Für Gelegenheitsflieger, wie es auch die meisten Krebspatienten sind, kann diese jedoch als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden. So auch die Aussage des Bundesamtes für Strahlenschutz (www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/luft-boden/flug/flug.html).

 

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Augenhornhauttransplantat in der Gewebebank  DGFG

Gewebemedizin: DGFG veröffentlicht Jahresbericht 2017

Augenhornhauttransplantat in der Gewebebank  DGFG
Augenhornhauttransplantat in der Gewebebank DGFG

Die Transplantationsmedizin ist auch heute, elf Jahre nach Inkrafttreten
des Gewebegesetzes, immer noch stark von der Gewebespende abhängig.
Augenhornhaut- oder Herzklappentransplantationen schenken jedes Jahr
tausenden Patienten Hoffnung auf ein Leben ohne Einschränkungen. Für diese
Therapieoptionen bedarf es einen uneigennützigen Akt der Hilfe: die
Gewebespende. Mehr als 32.000 Meldungen potentieller Gewebespender gingen
im letzten Jahr bei der gemeinnützigen Deutschen Gesellschaft für
Gewebetransplantation (DGFG) ein. Fast 7.000 Gespräche wurden mit
Angehörigen geführt. 2.523-mal lag eine Zustimmung zur Gewebespende vor
und die DGFG konnte 2.340 Gewebeentnahmen realisieren.

In mehr als 70 Prozent der Fälle treffen die Angehörigen ihre Entscheidung
für oder gegen eine Gewebespende anhand ihrer eigenen Wertvorstellungen
oder anhand des von ihnen vermuteten Willens des Verstorbenen. „Das
bedeutet, dass in 70 von 100 Fällen die Angehörigen in dieser ohnehin
schon schwierigen Situation auch mit dieser Frage alleine dastehen. Das
muss nicht sein, wenn jeder bereits zu Lebzeiten eine Entscheidung trifft
und diese seinen Angehörigen mitteilt. Ein ausgefüllter Organ- und
Gewebespendeausweis ist gut, gefragt werden dennoch die Angehörigen. Sie
sind diejenigen, die über diese Entscheidung Bescheid wissen müssen“,
betont Martin Börgel, Geschäftsführer der DGFG. In Deutschland gilt seit
2012 sowohl für die Organ- als auch für die Gewebespende die im
Transplantationsgesetz verankerte Entscheidungslösung. Ist der Wille des
Verstorbenen nicht bekannt, dürfen die Angehörigen im Sinne des
Verstorbenen entscheiden. „Dass diese Lösung für viele Angehörige sehr
belastend ist, das erfahren wir jeden Tag aufs Neue.“

Bitte nicht vergessen: Auch Gewebe können gespendet werden!

Vor zwei Jahren wurde auch Familie Spohn gefragt, ob ihr Ehemann und Vater
einer Gewebespende zugestimmt hätte. Es bestand die Möglichkeit, eine
Augenhornhautspende durchzuführen. Familie Spohn wusste glücklicherweise
um den Willen ihres Familienmitglieds Bescheid. „Wir hatten beide schon
seit vielen Jahren einen Organ- und Gewebespendeausweis. Ich wusste um
seinen Willen Bescheid. Bei meinem Mann war zwar keine Organspende
möglich, doch umso mehr hat es mich und meine Tochter gefreut, dass noch
die Spende seiner Augenhornhäute möglich war. Heute freuen wir uns, dass
dadurch noch zwei Menschen den Blick auf die Welt haben und wieder sehen
können“, sagt Ingrid Spohn. Viele Menschen wissen nicht, dass neben
Organen auch Gewebe, dazu gehören Augenhornhäute, Herzklappen, Blutgefäße,
Knochen, Weichteilgewebe wie Knorpel, Sehnen, Bänder und Haut, nach dem
Tod gespendet werden können und der Hirntod dabei keine Rolle spielt.
Gewebe werden im Unterschied zu Organen nicht durchblutet und können so
auch nach Herz-Kreislauf-Tod gespendet werden. 2.080 Menschen, das sind
fast 90 Prozent aller Gewebespender im Netzwerk der DGFG, waren Herz-
Kreislauf-Verstorbene. Nur 233 Menschen waren Organspender, die an einem
Hirntod verstorben sind. Gewebespenden sind auch nach vielen
Krebserkrankungen oder bei einem hohen Lebensalter möglich. Mehr als die
Hälfte der Gewebespender war in 2017 75 Jahre alt oder älter.

Kliniken meldeten der DGFG mehr als 32.000 potentielle Gewebespender

Insgesamt meldeten auf der Basis des Gewebegesetzes im letzten Jahr die
mehr als 80 Kliniken, mit denen die DGFG in der Gewebespende
deutschlandweit kooperiert, über 32.000 potentielle Gewebespender. 2.340
Gewebespenden konnte die DGFG realisieren. Mehr als 90 Prozent der
gespendeten Gewebe waren Augenhornhäute. Eine Augenhornhautspende kann bis
zu 72 Stunden nach Todeseintritt durchgeführt werden, was mehr Zeit für
die Organisation, die Aufklärung der Angehörigen und die Entnahme
bedeutet. Bei Herzklappen und Blutgefäßen ist das Zeitfenster mit 36
Stunden wesentlich kleiner. Gleichzeitig ist der Bedarf dieser Gewebe in
der Transplantationsmedizin nach wie vor sehr hoch. Experten gehen davon
aus, dass jedes Jahr mehr als 500 Herzklappen und Blutgefäße benötigt
werden, um Patienten operativ versorgen zu können. Diese Gewebe stammten
bisher aus der Organspende. Die DGFG ist dabei, an mehreren Standorten ein
Programm zur Spende kardiovaskulärer Gewebe (KVG) bei Herz-Kreislauf-
Verstorbenen zu etablieren, um den Spenderpool zu erweitern und so die
Versorgung der oft sehr eingeschränkten Patienten zu verbessern. Die DGFG
konnte 2017 insgesamt 58 Herzklappen und 69 Blutgefäße zur Transplantation
vermitteln.

Anzahl der Gewebespender seit Bestehen fast verdreifacht

Im letzten Jahr feierte die gemeinnützige Organisation ihr zehnjähriges
Bestehen. Im Grunde widmet sie sich schon seit mehr als 20 Jahren der
Aufgabe, Gewebespenden zu realisieren und die Versorgung der Patienten mit
Gewebetransplantaten voranzutreiben. „Seit 1997 fördert die DGFG, damals
noch als hundertprozentige Tochter der Deutschen Stiftung
Organtransplantation, die Gewebespende. An unserer Zielsetzung, dem Mangel
an Gewebetransplantaten durch eine transparente, offene und gemeinnützige
Struktur zu begegnen, hat sich nichts geändert“, sagt Börgel. Die Anzahl
der Gewebespender hat sich seit Gründung der DGFG in 2007 fast
verdreifacht. Durch die kontinuierlich steigende Anzahl an Gewebespendern
konnte die DGFG in den letzten Jahren auch immer mehr Patienten mit
Geweben versorgen. Mehr als 23.000 Patienten haben seit 2007 eine
Augenhornhaut aus dem Netzwerk der DGFG erhalten.

Die DGFG

Die DGFG ist eine unabhängige, gemeinnützige Gesellschaft, die seit 1997
die Gewebespende und -transplantation in Deutschland fördert. Auf der
Basis des Gewebegesetzes von 2007 sind alle Tätigkeiten und Ablaufprozesse
der Gewebespende gesetzlich geregelt. Für alle Gewebezubereitungen gilt
das Handelsverbot. Die DGFG vermittelt ihre Transplantate über eine
zentrale Vermittlungsstelle mit einer bundesweiten Warteliste. Jede
medizinische Einrichtung in Deutschland kann Gewebe von der DGFG beziehen.
Gesellschafter sind das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden,
das Universitätsklinikum Leipzig, die Medizinische Hochschule Hannover,
die Uni-versitätsmedizin Rostock sowie das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum
Neubrandenburg.

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