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Gesundheit

Neue Daten der BZgA: Alkoholkonsum junger Menschen rückläufig

Jugendliche und junge Erwachsene trinken weniger Alkohol. Diesen Trend
bestätigen die neuen Ergebnisse der Studie „Der Alkoholkonsum Jugendlicher
und junger Erwachsener in Deutschland 2016“, welche die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) heute gemeinsam mit der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung und dem Verband der Privaten
Krankenversicherung e.V. (PKV) in Berlin vorgestellt hat. Für die
Repräsentativbefragung, die regelmäßig im Rahmen der BZgA-Kampagne
„Alkohol? Kenn dein Limit.“ durchgeführt wird, wurden bundesweit 7.003
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 25 Jahren befragt.

Jugendliche und junge Erwachsene trinken weniger Alkohol. Diesen Trend
bestätigen die neuen Ergebnisse der Studie „Der Alkoholkonsum Jugendlicher
und junger Erwachsener in Deutschland 2016“, welche die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) heute gemeinsam mit der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung und dem Verband der Privaten
Krankenversicherung e.V. (PKV) in Berlin vorgestellt hat. Für die
Repräsentativbefragung, die regelmäßig im Rahmen der BZgA-Kampagne
„Alkohol? Kenn dein Limit.“ durchgeführt wird, wurden bundesweit 7.003
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 25 Jahren befragt.
Die aktuellen Studienergebnisse zeigen, dass sich sowohl der Alkoholkonsum
als auch das sogenannte Rauschtrinken Jugendlicher und junger Erwachsener
rückläufig entwickeln: 10,0 Prozent der 12- bis 17-Jährigen sagen, dass
sie regelmäßig, mindestens einmal pro Woche Alkohol trinken. Im Jahr 2004
waren es noch 21,2 Prozent. Aktuell geben 13,5 Prozent der Jugendlichen
an, sich mindestens einmal im letzten Monat in einen Rausch getrunken zu
haben (2004: 22,6 Prozent), wobei nach wie vor das Rauschtrinken bei
männlichen 12- bis 17-Jährigen (16,5 Prozent) weiter verbreitet ist als
bei gleichaltrigen Mädchen (10,3 Prozent). Die Drogenbeauftragte der
Bundesregierung, Marlene Mortler, erklärt: „In Deutschland trinken immer
weniger Jugendliche regelmäßig Alkohol, das ist eine gute Nachricht!
Dieser Trend kommt nicht aus dem Nichts, er ist auch das Ergebnis guter
Aufklärungsarbeit. Die Kampagne ‚Alkohol? Kenn dein Limit.‘ ist ein
zentraler Baustein unserer Präventionsstrategie. Sie ist deshalb so gut,
weil sie ohne ‚erhobenen Zeigefinger‘ Wissen über die Wirkungen des
Alkohols vermittelt. Hierbei sprechen Jugendliche selbst mit Jugendlichen,
denn Gleichaltrige sind beim Thema die besten Gesprächspartner. ‚Alkohol?
Kenn dein Limit.‘ wird auch in Zukunft einen wertvollen Beitrag leisten,
wenn es darum geht, diesen positiven Trend fortzusetzen und noch mehr
Jugendliche zu erreichen.“ Auch bei den 18- bis 25-Jährigen zeigt sich
eine positive Entwicklung: Der regelmäßige Alkoholkonsum ist rückläufig
und liegt aktuell bei 30,7 Prozent. Mindestens einmal im letzten Monat
haben sich 42,5 Prozent der männlichen und 22,6 Prozent der weiblichen
jungen Erwachsenen in den Alkoholrausch getrunken. Dennoch liegt der
Konsum weiterhin auf relativ hohem Niveau. Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin
der BZgA, erläutert: „Erfreulich ist, dass 36,5 Prozent der 12- bis
17-Jährigen angeben, noch nie Alkohol getrunken zu haben. Zudem trinken
Jugendliche später als jemals zuvor den ersten Schluck Alkohol – aktuell
mit 14,9 Jahren. Doch trotz positiver Trends betreiben insgesamt nach wie
vor zu viele Jugendliche und junge Erwachsene Rauschtrinken. Deshalb zielt
die BZgA-Kampagne ‚Alkohol? Kenn dein Limit.‘ darauf ab, junge Menschen zu
einem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu motivieren, denn
Alkoholkonsum im Jugendalter ist mit ganz besonderen Risiken verbunden.“
Um Jugendliche mit den Informationen der Alkoholprävention zu erreichen,
bedarf es neuer Impulse. Deshalb hat die BZgA die Kampagne vollständig
überarbeitet: Neue Plakatmotive im Comicstil sensibilisieren Jugendliche
mit einem Augenzwinkern für die Risiken eines riskanten Alkoholkonsums.
Der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) unterstützt die
bundesweit größte Alkoholpräventionskampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“
Dr. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten
Krankenversicherung e.V. (PKV), betont: „Die Angebote und Inhalte der von
uns geförderten Kampagne erreichen die jungen Menschen in ihren
Lebenswelten wie Schule, Freizeit und sozialen Netzwerken im Internet.
Dabei spielt neben einprägsamen Kampagnenmotiven die persönliche Ansprache
durch die ‚Alkohol? Kenn dein Limit.‘-Peers eine wichtige Rolle. Die
aktuellen Studienergebnisse der BZgA bestätigen die Nachhaltigkeit unseres
gemeinsamen Präventionsengagements.“ Bei der Neuausrichtung der BZgA-
Kampagne wurden neben Plakaten und  Broschüren, Faltblätter, das
Internetportal www.kenn-dein-limit.info sowie die Präsenz in den sozialen
Netzwerken überarbeitet. Weiterhin legt die Kampagne einen besonderen
Schwerpunkt auf die persönliche Ansprache der Jugendlichen in Lebenswelten
mit den JugendFilmTagen und dem KlarSicht-MitmachParcours in Schulen sowie
den Peer-Aktionen im Freizeitbereich.

Weitere Informationen finden Sie unter
<www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/suchtpraevention>
<http://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraevention/>
<www.kenn-dein-limit.info>

  • Aufrufe: 173

„Aktionstag gegen Schmerz“ bundesweit am 6. Juni 2017 +++Service: Patientenhotline (0800-18 18 120)

Mit dem bundesweiten „Aktionstag gegen den Schmerz“ am 6. Juni 2017 weist
die Deutsche Schmerzgesellschaft gemeinsam mit Partnerorganisationen auf
die lückenhafte Versorgung von vielen Millionen Menschen hin, die an
Schmerzen leiden.

Bundesweit an über 200 Standorten informieren Kliniken, Praxen,
Pflegeeinrichtungen und Apotheken über das Thema mit
Patientenveranstaltungen und Patienteninformationen.

Tipps erhalten Patienten an diesem Tag auch über die
kostenlose Patientenhotline 0800-18 18 120 am 6. Juni 2017 in der Zeit von
9:00 – 18:00 Uhr. Insgesamt stehen über 100 Expertinnen und Experten
stehen telefonisch mit Tipps Rede und Antwort.

E I N L A D U N G zur PRESSEKONFERENZ

-Service: kostenlose Patientenhotline (0800-18 18 120) sowie Aktionen an
rund 200 Standorten

-Status-quo und Perspektiven der Schmerzpolitik und –versorgung. Wo stehen
wir, was bleibt in den kommenden Jahren nach der Bundestagswahl zu tun?

-Erste Ergebnisse einer Online-Umfrage „Schnittstellen“: Versorgungsbrüche
in der Betreuung von Pflegebedürftigen mit Schmerzen. Spezielle Hotline
für Pflegefachkräfte unter 0800 - 18 18 129

-Aktuelle „Schmerzthemen“ in Apotheken: Tipps gegen
Schmerzmittelmissbrauch bei freiverkäuflichen Medikamenten. Aktuelle
Herausforderungen beim Thema Cannabis als Medizin

-Internationales Jahr gegen Akutschmerz: Probleme der Schmerzversorgung
nach Operationen und Präsentation der internationalen Kampagnematerialien

ORT:                      Tagungszentrum im  Haus der
Bundespressekonferenz,
Raum 1-2, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin

Zeit:                      10:00 bis 10:45 Uhr, Dienstag, 6. Juni 2017

Ihre Gesprächspartner:

-Prof. Dr. Martin Schmelz, Präsident Deutsche Schmerzgesellschaft e. V.

-Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter und Mitglied im
Geschäftsführenden Vorstands des Deutschen Apothekerverbands e. V.
-Prof. Dr. Christel Bienstein, Präsidentin Deutscher Berufsverband für
Pflegeberufe – Bundesverband e. V. (DBfK)

Moderation: Thomas Isenberg, Geschäftsführer Deutsche Schmerzgesellschaft
e. V.


Etwa 23 Mio. Deutsche (28 %) berichten über chronische Schmerzen, 95 %
davon über chronische Schmerzen, die nicht durch Tumorerkrankungen bedingt
sind. Legt man die „Messlatte“ der Beeinträchtigung durch die Schmerzen
zugrunde, so erfüllen 6 Mio. Deutsche die Kriterien eines chronischen,
nicht tumorbedingten, beeinträchtigenden Schmerzes. Die Zahl chronischer,
nicht tumorbedingter Schmerzen mit starker Beeinträchtigung und
assoziierten psychischen Beeinträchtigungen (Schmerzkrankheit) liegt bei
2,2 Mio. Deutschen.

  • Aufrufe: 162

DGP unterstreicht: Palliativdienste im Krankenhaus müssen angemessen finanziert werden!

Seit Anfang des Jahres können krankenhausindividuelle Zusatzentgelte für
multiprofessionelle, mobile Palliativdienste im Krankenhaus verhandelt
werden - diese Option für schwerstkranke und sterbende Patienten auf
sämtlichen Stationen eines Krankenhauses bedeutet einen erheblichen
Fortschritt in der stationären Versorgung schwerkranker Menschen, betont
die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Allerdings warnt die
DGP nach ersten Rückmeldungen aus laufenden Verhandlungen davor, dieses
absolut notwendige Angebot für Patienten und Angehörige „zu billig zu
verkaufen“. Eine qualitativ hochwertige und patientenzugewandte
Palliativversorgung setze eine angemessene Finanzierung voraus.

Seit 2017 haben Krankenhäuser die Möglichkeit, mit Kostenträgern
krankenhausindividuelle Zusatzentgelte für multiprofessionelle, mobile
Palliativdienste im Krankenhaus zu verhandeln. Hinter der nüchternen
Ziffer 8-98h im Klassifikationssystem OPS 2017 des Deutschen Instituts für
Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) verbirgt sich ein
„grundsätzlicher und erheblicher Fortschritt in der stationären Versorgung
schwerkranker Menschen“, betont die Deutsche Gesellschaft für
Palliativmedizin (DGP): Der Palliativdienst kann für schwerstkranke und
sterbende Patienten auf sämtlichen Stationen hinzugezogen werden, dies ist
insbesondere für die über 80 Prozent der Krankenhäuser ohne
Palliativstation zukunftsweisend.

Allerdings warnt die wissenschaftliche Fachgesellschaft nach ersten
Rückmeldungen aus laufenden Verhandlungen davor, dieses absolut notwendige
Angebot für Patienten und Angehörige „zu billig zu verkaufen“. Dazu
erklärt der Vizepräsident der DGP, Dr. Bernd-Oliver Maier, Wiesbaden:
„Palliativdienste im Krankenhaus müssen bundesweit auskömmlich finanziert
werden, um der anspruchsvollen Aufgabe der Behandlung und Begleitung
schwerstkranker Patienten und ihrer Angehörigen gerecht werden zu können!“
Die neue Regelung wird nur bei angemessener Refinanzierung zu qualitativ
hochwertiger und patientenzugewandter Versorgung führen. Ziel ist es, es
zukünftig allen Abteilungen eines Krankenhauses deutlich zu erleichtern,
einen internen oder externen Palliativdienst zu Rate zu ziehen, sollte bei
einem lebensbedrohlich erkrankten Menschen ein spezialisierter
Versorgungsbedarf auftreten.

Dafür benötigt der Palliativdienst eine Mindest-Personalstruktur unter
Einbindung mehrerer Berufsgruppen, die unabhängig von der zu erwartenden
Fallzahl zur kontinuierlichen Sicherstellung des Angebots gegeben sein
muss. Es entspricht dem wissenschaftlichen Qualitätsstandard, dem Team des
Palliativdienstes neben Ärzten und Pflegefachkräften erstmals mindestens
einen Vertreter aus der Sozialarbeit/Sozialpädagogik,
Psychologie/Psychotherapie oder Physiotherapie/Ergotherapie zuzuordnen.
Nur eine enge multiprofessionelle Zusammenarbeit im Team, so die
Fachgesellschaft, gewährleiste eine umfassende Versorgung schwerkranker
und sterbender Menschen.

Nach Analysen der DGP ziehe die einzelne kalkulationsrelevante
patientenbezogene Stunde mehrere Stunden Gesamtarbeitszeit z.B. zur
Behandlungskoordination, inhaltlichen Absprache, Falldiskussion,
Therapieüberwachung, Übergabe, Dokumentation, Administration u.ä. nach
sich, die über diesen Stundenwert mitfinanziert werden müssen. Mit großer
Besorgnis nimmt die DGP deshalb erste Rückmeldungen aus laufenden
Verhandlungen zur Kenntnis, in denen vereinzelt für diese eine Stunde
patientennaher Zeit – incl. der nicht kostenrelevanten Folgestunden! –
laut Maier „unfassbare Dumpingpreise von 50 Euro“ im Gespräch seien. Diese
völlig inadäquaten Angebote  seien „ein höchst unglückliches Signal“
einzelner Kostenträger, erklärt Maier. Die Forderung der Politik,
Palliativdienste im Hospiz- und Palliativgesetz zu verankern, habe andere
Erwartungen an einen seriösen Willen zur Umsetzung der Einführung dieser
spezialisierten Komplexleistung geweckt.

Es bleibt essentiell, darauf zu achten, dass die noch zu verhandelnden
krankenhausindividuellen und die ab 2019 bewerteten Zusatzentgelte die
fachliche Qualität und die weiteren Anforderungen wie z.B. die 24-stündige
Erreichbarkeit auch kostendeckend gegenfinanzieren. Aus Sicht der DGP und
aufgrund der Erfahrung aus den laufenden Verhandlungen erscheint es
außerdem äußerst sinnvoll, die im Palliativdienst tätigen Ärztinnen/Ärzte
in die Verhandlungen einzubinden, damit in den Gesprächen anhand
praktischer Beispiele verdeutlicht werden kann, welche tatsächliche
Leistung und welcher Aufwand sich hinter den Ziffern verbirgt.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.dgpalliativmedizin.de/neuigkeiten/palliativdienste-im-krankenhaus.html
http://www.dgpalliativmedizin.de/images/Informationen_zum_krankenhausindividuellen_Zusatzentgelt_-_OPS_8-98h.pdf

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Diabetes Kongress 2017:Neue Präventions- und Behandlungskonzepte: Der Rolle von Genen, Lebensstil

Diabetes ist zu einer globalen Epidemie geworden. Auch hier steigt die
Zahl der Erkrankten, etwa 6,7 Mio. sind betroffen. Diabetes entsteht durch
ein komplexes Zusammenspiel von Genen, Lebensstil und Umweltfaktoren.
Dieses erforschen Wissenschaftler und Ärzte des Deutschen Instituts für
Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE) und des Deutschen Zentrums
für Diabetesforschung e.V. (DZD) gemeinsam.„Fortschritt für unsere
Patienten“ ist das Hauptthema des Kongresses der DDG. Kongresspräsidentin
Professor Dr. rer. nat. Annette Schürmann gibt im Rahmen der Vorab-
Pressekonferenz am 17. Mai in Berlin einen Überblick über aktuelle
Projekte und Ergebnisse aus der translationen Diabetesforschung.

Nahrungsüberfluss und zu wenig Bewegung sind neben einer erblichen
Veranlagung dafür verantwortlich, dass immer mehr Menschen übergewichtig
und adipös (fettleibig) werden. Übergewicht wiederum ist einer der
zentralen Faktoren für Typ-2-Diabetes. „Die translationale Forschung
verbindet Grundlagenforschung und klinische Anwendung, um aufzuklären,
warum manche Menschen bei ungesunder, fett- und kohlenhydratreicher Kost
dick und krank werden, andere hingegen nicht und wieso eine bestimmte
Therapie nicht bei allen Menschen mit Diabetes Typ 2 gleichermaßen gut
anschlägt“, erklärt Professor Dr. rer. nat. Annette Schürmann, Sprecherin
des Deutschen Zentrums für Diabetesforschung e.V. (DZD) und Leiterin der
Abteilung Experimentelle Diabetologie am Deutschen Institut für
Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE).

„Lebensstilbedingte Erbgutveränderungen sind einer der Schlüssel dafür,
wie ein Organismus auf bestimmte Nahrungsmittel reagiert und wie eine
Diabeteserkrankung individuell verläuft.“ Sie wirken sich auf den
Stoffwechsel der Person, bei der sie zuerst aufgetreten sind sowie auch
auf den ihrer Nachkommen aus. Professor Schürmann erläutert: „Wir haben
zum Beispiel an Mäusen bestimmte epigenetische Veränderungen
identifiziert, die abhängig von der Ernährung das Entstehen einer
Fettleber begünstigen. Auch bei Menschen mit einer Leberverfettung fanden
wir solche Markierungen am Erbgut, von denen sich einige sogar in
Blutzellen nachweisbar waren. Diese könnten zukünftig als diagnostische
oder prognostische Marker bei Diabetes dienen.“ Darüber hinaus steht unter
anderem im Fokus der Forschung, inwieweit epigenetische Veränderungen
umkehrbar sind und wenn ja, auf welche Weise.

„Wenn es uns schon gelänge, früh zwischen den Patienten zu unterscheiden,
die auf bestimmte Lebensstilveränderungen oder medikamentöse Behandlungen
erfolgreich reagieren oder nicht, könnte dies in Zukunft viel persönliches
Leid verhindern und unser Gesundheitssystem entlasten“, betont Professor
Schürmann.

Alle Informationen zum Diabetes Kongress 2017 (24. bis 27. Mai in Hamburg)
sind im Internet unter www.diabeteskongress.de zu finden. Kurzfilme mit
Interviews und Beiträgen zum Diabetes Kongress 2017 finden Interessierte
in der Mediathek.

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