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Regional

Stadt Dortmund Infos:Substanz- und Werterhalt städtischer Gebäude: Rückstellungen für 55 Instandhaltungsprojekte

Im Haushaltsplan der Stadt Dortmund bestehen zum Betrachtungsstichtag, 31. August 2016, für 55 Projekte Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 12.532.486,68 Euro. Der Verwaltungsvorstand hat den 6. Sachstandsbericht über die Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis genommen. In seiner Sitzung am 10. November 2016 wird der Rat der Stadt darüber entscheiden.

Instandhaltungsmaßnahmen leisten einen nachhaltigen Beitrag zum Substanz- und Werterhalt sowie zur Sicherung der Funktionalität der städtischen Gebäude. Ist eine solche Maßnahme absehbar, da sich an einem Gebäude eine Schädigung der Bausubstanz, Nutzungseinschränkungen oder sogar drohender Nutzungsausfall abzeichnen, wird der Mittelbedarf zur Rückstellungsbildung angemeldet.

Das bedeutet, dass im Haushaltsplan finanzielle Mittel für die Sanierungsmaßnahme vorgemerkt und „zur Seite gelegt“ werden. In den Folgejahren werden diese Mittel für die Planung und Ausführung der Maßnahmen verwendet. Durch die Inanspruchnahme der Rückstellungsmittel entsteht für das laufende Haushaltsjahr keine Belastung. Sind die Maßnahmen schlussgerechnet, werden eventuell nicht verwendete Rückstellungsmittel aufgelöst und in den städtischen Haushalt zurückgeführt.

Die Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 12.532.486,68 Euro verteilen sich auf 55 Projekte. Dies sind zum einen Maßnahmen, die aktuell ausgeführt werden. Außerdem sind Projekte eingerechnet, die seit dem letzten Sachstandsbericht im Juni 2015 abgeschlossen, aber noch nicht schlussgerechnet wurden sowie solche, die aktuell geplant werden. Seit dem Betrachtungsstichtag im Jahr 2015 wurden der Liste 19 Instandhaltungsprojekte hinzugefügt.

Eine weitere Änderung zu 2015 ist, dass neun Maßnahmen aus den Rückstellungen über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz ersetzend finanziert werden. Ein Beispiel ist die energetische Dachsanierung an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule. Für diese Projekte werden bis zu 90 Prozent der Aufwendungen durch Fördermittel finanziert.

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Stadt Dortmund Infos:Neue Satzungen der Friedhöfe: Angepasste Maß- und Gestaltungsvorgaben, moderat erhöhte Gebühren

Die Gebührensatzung der Friedhöfe der Stadt Dortmund soll zum 1. Januar 2017 geändert werden. Das hat der Verwaltungsvorstand in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Die Steigerung der Gesamtkosten insbesondere der Tarif- und Energiekosten bedingt eine moderate Erhöhung der Gebühren. Im Durchschnitt werden diese um zwei Prozent erhöht.

Bei den Urnenbestattungen ist eine Gebührenerhöhung von 2,4 Prozent, bei den teureren Sargbestattungen von 1,2 Prozent geplant. Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte zum 1. Januar 2014.

Geringfügig geändert werden soll zum 1. Januar 2017 auch die Satzung der Friedhöfe der Stadt Dortmund.

Die aktuelle Friedhofssatzung gilt seit 2010. Die nun vorgelegte Fassung beinhaltet im Wesentlichen redaktionelle Änderungen. In erster Linie handelt es sich dabei um Konkretisierungen und Begriffsveränderungen, die sich auf Grund des Ende 2014 geänderten Bestattungsgesetzes NRW ergeben haben.

Darüber hinaus werden die Maß- und Gestaltungsvorgaben für Grabmale und Grabeinrichtungen angepasst. Diese Änderungen haben ihren Grund in den Erfahrungen der Friedhofsverwaltung und berücksichtigen insbesondere auch die sich wandelnden Bedürfnisse der Friedhofsnutzer und Gewerbetreibenden.

Der Verwaltungsvorstand hat den Satzungen heute zugestimmt und diese zur weiteren Beratung an die politischen Gremien weitergeleitet.

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Stadt Dortmund Infos:Projekt zur Aktivierung von Migranten zur energetischen Gebäudemodernisierung

Die Stiftung Mercator, das Wuppertal Institut und das Kulturwissenschaftliche Institut Essen haben im Oktober 2013 dazu aufgerufen, innovative Projektideen zur Energiewende im Ruhrgebiet einzureichen. Das Projekt AMeG – Aktivierung von Migranten zur energetischen Gebäudemodernisierung – hat die Expertenjury überzeugt und wurde in Höhe von 190000 Euro gefördert. In der Projektarbeit haben die Fachhochschule Dortmund – Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften, das Umweltamt mit seinem Beratungszentrum dlze – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz sowie die Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung (ZfTI) zwei Jahre zusammengearbeitet. Das Projekt ist nun abgeschlossen.

„Ziel des Projektes war es, eine kulturell angepasste Ansprache und Beratung von Migrantinnen und Migranten zur energetischen Gebäudemodernisierung zu entwickeln und direkt umzusetzen“, sagt Gabriele Mallasch, Klimaschutzmanagerin im Umweltamt der Stadt Dortmund. „Aus unseren Erfahrungen sollten konkrete Handlungsempfehlungen für Praxispartner erstellt werden, um die Ergebnisse auch langfristig für andere nutzbar zu machen.“

Insgesamt wurden 16 zum Teil fremdsprachige Informationsveranstaltungen durchgeführt, an denen 170 Eigentümer sowie 67 Mieter mit Migrationshintergrund teilnahmen. Aus den Ergebnissen wurden 24 Handlungsempfehlungen entwickelt.

„Die Ansprache über Migranten-Communities ist effektiver als auf Stadtquartiersebene und braucht viel Zeit“, sagt Prof. Dr. Marcel Hunecke, Professor für Allgemeine Psychologie, Organisations- und Umweltpsychologie an der Fachhochschule Dortmund. „Besonders interessant war auch, dass afrikastämmige Mieterinnen und Mieter als Zielgruppe erreicht werden konnte, die mit niedrigem Einkommen am ehesten mit finanziellen Einsparpotenzialen zu energieeffizientem Verhalten motiviert werden kann. Hingegen sollten bei den ökonomisch etwas besser gestellten türkeistämmigen Mieterinnen und Mieter die Vorteile von technologischen Innovationen zum Energiesparen im Haushalt in Beratungsprozessen betont werden.“

Die Fachhochschule Dortmund beschäftigt sich seit einiger Zeit mit den sozialen Aspekten von Nachhaltigkeit und hat in diesem Rahmen bereits verschiedene Studien zum klimaschonenden Verhalten von Migranten durchgeführt. Im Projekt AMeG hat sie die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation übernommen.

Das dlze – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz bietet eine kostenlose, persönliche und unabhängige Erstberatung zu den Themen energetische Gebäudemodernisierung, zukunftsweisende Neubauten und Nutzung von erneuerbaren Energien an. Die Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung (ZfTI) entwickelt derzeit kultur- und gendersensible Kommunikations- und Bildungsmaßnahmen für Migranten. Durch ihre Vernetzung mit lokalen Migrantenorganisationen und kommunalen Akteuren im Stadtgebiet Dortmund übernimmt sie die Aufgabe der Aktivierung türkischsprachiger Migranten-Netzwerke.

Der Rat der Stadt Dortmund wird in seiner Sitzung am 10. November 2016 über das Projekt AMeG informiert.

Weitere Informationen im Internet:

Der Kurzbericht ist online veröffentlicht unter folgendem Link: www.fh-dortmund.de/de/fb/8/forschung/AMeG/AMeG_Kurzbericht_Praxispartner_Aug_2016.pdf

Informationen über das Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung (ZfTI): http://www.tamvakfi.de/projekte/

Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Projektes:
www.fh-dortmund.de/de/fb/8/forschung/forschung.php

Informationen über dlze – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz unter www.dlze.dortmund.de

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Stadt Dortmund Infos:Ausbau der B1 zur A40: Stadt verweist auf Möglichkeiten, städtische Interessen zu wahren

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat 2009 das Planfeststellungsverfahren zum sechsstreifigen Ausbau der A40/B1 von der Anschlussstelle Dortmund-Ost bis zum Autobahnkreuz Dortmund/Unna eingeleitet. Die Planunterlagen wurden seitdem durch Deckblätter mehrfach ergänzt bzw. geändert.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 30. Mai 2016 den Plan des Bauvorhabens festgestellt. Der Beschluss einschließlich aller Planunterlagen hat zur allgemeinen Einsicht vom 6. September 2016 bis zum 19. September 2016 im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt ausgelegen.

Der Ausbau der B1 zur A40 beginnt im Westen an der Einmündung zur B236 und endet im Osten am Autobahnkreuz Unna. Nach Fertigstellung des 9,523 Kilometer langen Abschnitts wird die B1 in diesem Bereich umgewidmet und als A40 geführt.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle fristgerecht erhobenen bzw. vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Stellungnahmen entschieden worden.

Präventive Klage gegen Planfeststellungsbeschluss

Um Planänderungen zu erreichen, bleibt beim jetzigen Stand des Verfahrens nur noch die Möglichkeit, diesen Beschluss mit Hilfe einer Klage beim Oberverwaltungsgericht in Münster anzufechten. Die Klage hat innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses zu erfolgen (hier: Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis spätestens 19. Oktober 2016). Die Verwaltung hat aufgrund dieser Terminvorgaben – präventiv zur Wahrung der Fristen – Klage eingereicht. Den politischen Gremien bleibt damit genügend Zeit, sich mit dem Planfeststellungsbeschluss zu befassen und zu entscheiden, ob die Klage aufrechterhalten bleibt oder zurückgezogen werden soll.

Die Bezirksregierung ist bei rund der Hälfte der Einwendungen den Forderungen der Stadt ganz oder zumindest teilweise gefolgt. Die aus Sicht der Verwaltung besonders bedeutsamen Forderungen bezüglich der Herabsetzung der Entwurfsgeschwindigkeit von 130 km/h auf 100 km/h bzw. 80 km/h und die Berücksichtigung der auf der Stadtkrone Ost geplanten Bebauung bei der Bemessung des Lärmschutzes sind von der Planfeststellungsbehörde formal zurück­gewiesen worden. Es ergeben sich im Weiteren aber noch Einwirkungsmöglichkeiten.


Entwurfsgeschwindigkeit 130 km/h ist bindende Vorgabe

Bezüglich der Geschwindigkeitsregelung verweist der Vorhabenträger auf bindende Vorgaben des Bundes. Da es sich um eine Bundesfernstraße handelt, ist als Entwurfsgeschwindigkeit 130 km/h zugrunde zu legen. Der Lärmschutz ist dann auch entsprechend dieser Vorgabe auszubilden. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 100 km/h führt zu keiner wahrnehmbaren Reduzierung des Lärmpegels. Bestimmend für den Lärmpegel ist der LKW-Verkehr, für den bereits 80 km/h gilt. Nachberechnungen haben ergeben, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 100 bzw. 80 km/h lediglich zu einer Verringerung der Lärmschutzwände in Höhe von ca. 30 cm – bei einer Höhe zwischen 3,0 m und 5,0 m – führen würde.

Die Festlegung der Entwurfsgeschwindigkeit auf 130 km/h bedeutet nicht zwingend, dass dieses Tempo auch zugelassen wird. Die Verwaltung wird darauf hinwirken, dass die Straßenverkehrsbehörde im Betrieb der Straße die geringeren Geschwindigkeiten anordnet, zumindest solange der Gartenstadttunnel nicht gebaut ist.

Bebauung als Lärmschutz bleibt möglich

Dem Wunsch – analog zur Automeile – die Lärmschutzwände auf der Südseite der Stadtkrone Ost ebenfalls durch Gebäude zu ersetzen, konnte die Planfeststellungshörde zum jetzigen Zeitpunkt nicht folgen. Im Planverfahren muss der notwendige Lärmschutz gesichert werden. Die Bebauung auf der Südseite ist bislang nur Planungsabsicht. Das Land hat mit Schrift­wechselvereinbarung zugesichert, den Ausbau so zu steuern, dass der Lärmschutz im Bereich der Stadtkrone Ost zum spätestens möglichen Zeitpunkt erfolgt. Dadurch gewinnt die Stadt Zeit, die Bebauung zu konkretisieren.

Die Verwaltung sieht vor diesem Hintergrund auch bei diesen formal abgewiesenen Forderungen noch Möglichkeiten, die städtischen Interessen zu wahren.

Da das Ausbauvorhaben insgesamt gewollt ist, sollte der Beschluss aus Sicht der Verwaltung nicht angegriffen werden. Die Verwaltung empfiehlt daher den Gremien, die präventiv zur Fristwahrung eingereichte Klage zurückzunehmen.

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