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Stellungnahme der Deutschen Herzstiftung e.V. und ihrer Kinderherzstiftung

Die Corona-Pandemie stellt die Eltern herzkranker Kinder vor große Herausforderungen.  iStcok/Importhand
Die Corona-Pandemie stellt die Eltern herzkranker Kinder vor große Herausforderungen. iStcok/Importhand

Herzkranke Kinder während der SARS-CoV-2-Pandemie (auch als COVID-19 oder
Corona bezeichnet)
Diese Pandemie stellt die Eltern dieser Kinder vor große
Herausforderungen. Eine Mehrzahl befürchtet, dass der derzeit praktizierte
Schulbetrieb ihre Kinder gefährdet.

Ob dies tatsächlich zutrifft, ist umstritten. Derzeit lässt sich diese
Frage nicht eindeutig klären, da die Zahl der mit SARS-CoV-2 infizierten
Kinder mit schweren Herzkrankheiten zu klein ist, um statistisch
verlässliche Aussagen zu treffen. Eine erhöhte Gefährdung dieser Kinder
durch einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung kann nicht
ausgeschlossen werden.

Aus Sicht der Deutschen Herzstiftung e.V. und ihrer Kinderherzstiftung
ergibt sich daher die folgende Konsequenz: Die Verantwortung für den Weg
herzkranker Kinder durch die SARS-CoV-2-Pandemie liegt an erster Stelle
bei den Eltern. In Absprache mit dem betreuenden Kinderkardiologen müssen
sie zwischen zwei Risiken abwägen: Dem Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion
gegenüber dem Risiko negativer psychosozialer Folgen einer schützenden
Isolierung.

Ärzte, Schulleitungen und Behörden sollten die Eltern bei dieser schweren
Entscheidung unterstützen und dafür sorgen, das Risiko für diese Kinder
möglichst klein zu halten.

Vorstand der Deutschen Herzstiftung e.V.

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Erste COVID-19-Impfstoffe kurz vor der Zulassung in Deutschland. Was heißt das für Krebspatienten?

Voraussichtlich gibt es die Zulassung der ersten Impfstoffe gegen COVID-19 noch vor Weihnachten. Bis es ausreichende Impfstoffmengen gibt, sollen zuerst Risikogruppen und medizinisches Personal geimpft werden. Was das für Krebspatientinnen und -patienten heißt, erläutert der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums.

Experten rechnen mit einer Zulassung der ersten Impfstoffe gegen COVID-19 noch vor Weihnachten. Bis es ausreichende Impfstoffmengen gibt, soll die Impfung zuerst Risikogruppen und medizinischem Personal angeboten werden. Wer ist damit gemeint und was heißt das für Krebspatientinnen und -patienten? Was weiß man über Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung bei Krebspatienten? Eine Einschätzung der aktuellen Situation liefert der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums.

Auch wenn eine Zulassung noch vor Weihnachten vorliegt, wird es noch dauern, bis Impfstoffe in ausreichender Menge für die ganze Bevölkerung zur Verfügung stehen. Gemäß der Impfverordnung, die vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen wurde und die rückwirkend ab 15. Dezember in Kraft tritt, soll daher in drei Priorisierungsstufen geimpft werden 

Zugang zur Impfung für Krebspatientinnen und -patienten:

Die Impfverordnung sieht folgende Priorisierungen vor: 

  • Mit höchster Priorität und damit als erste können laut Verordnung alle über 80-Jährigen geimpft werden, außerdem Bewohner und Personal von Pflegeheimen, Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und im Rettungsdienst. 
  • Zur Gruppe mit der zweithöchsten Priorität zählen laut Verordnung unter anderem alle Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben sowie Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf, etwa nach Organtransplantationen, und enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren. 
  • Krebspatienten gehören zur Gruppe mit der dritthöchsten Priorität (es sei denn, sie fallen aus anderen Gründen in Gruppe 1 oder 2), ebenso wie etwa über 60-Jährige oder Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf beispielweise aufgrund einer chronischen Erkrankung. Auch Personal in Hausarztpraxen und Laboren zählt zu dieser Gruppe. 

Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums erläutert die Hintergründe zur Einstufung von Krebspatienten in die dritte Kategorie: „Das Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf ist bei Krebspatienten sehr differenziert zu betrachten. Denn Faktoren wie Krebsart, Erkrankungssituation, erforderliche Therapie und Begleiterkrankungen sowie weitere Risiken, wie Alter oder Rauchen, spielen eine wichtige Rolle. Eine pauschale Einstufung ist daher nicht möglich. Wir empfehlen Betroffenen ihre behandelnden Ärzte um eine Einschätzung zu bitten,“ so Weg-Remers. Sie ergänzt: „Bei starker Immununterdrückung, beispielsweise durch eine hochdosierte Chemotherapie, ist eine Impfung eines Krebspatienten unter Umständen nicht möglich. Dann kann es sinnvoll sein, das Ansteckungsrisiko zu reduzieren, indem sich nahe Angehörige bzw. allgemein Personen, die im gleichen Haushalt leben, impfen lassen.“

Für Krebspatienten sicher und wirksam?  

Wie wirksam mRNA-Impfstoffe gegen COVID-19 speziell bei Krebspatienten sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher beantwortet werden. Gleiches gilt auch für die Verträglichkeit der Impfung im Zusammenspiel mit bestimmten Krebstherapien wie einer Chemotherapie oder zielgerichteten Medikamenten. Warum ist das so? Menschen, deren Immunsystem durch die Krebserkrankung oder die Krebstherapie unterdrückt ist, waren bei der bisherigen Zulassungsstudie nicht als Probanden vertreten. Daher gibt es bislang keine verlässlichen Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs für diese Patientengruppen. Hierfür sind weitere Studien erforderlich. Die Ärztinnen und Ärzte beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums verfügen stets über den aktuellen Kenntnisstand und stehen für Fragen zum COVID-19-Impfstoff täglich kostenlos von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr telefonisch unter 0800-4203040 sowie unter der Mail-Adresse krebsinformationsdienst@dkfz.de zur Verfügung.

Grundsätzlich unbedenkliches Wirkprinzip 

Laut Zulassungsstudie, an der bislang weltweit mehr als 43.500 Menschen teilgenommen haben, könnte der Impfstoff BNT162b2 eine Erkrankung an COVID-19 zu 95 Prozent verhindern. Eine vergleichbar gute Wirksamkeit soll auch mRNA-1273 haben. Das bei den Studienteilnehmern beobachtete Nebenwirkungsprofil entspricht nach derzeitigem Stand weitgehend dem bereits bekannter Impfungen. Bei BNT162b2 und mRNA-1273 handelt es sich um neuartige mRNA-Impfstoffe. mRNA steht für messenger- oder auch Boten-RNA. Der mRNA-Impfstoff enthält in beiden Fällen die Bauanleitung für ein bestimmtes Protein des SARS-CoV2-Virus, das sogenannte Spike-Protein. Die mRNA wird in liposomale Nanopartikel verpackt, die nach der Impfung in Körper- und Immunzellen aufgenommen werden. In ihnen wird dann das entsprechende Protein hergestellt. Als "Fremdprotein" wird es vom Immunsystem erkannt, das gezielt Antikörper und Immunzellen gegen den Erreger bildet. Wichtig zu wissen: Die Impfstoff-mRNA wird in den Körperzellen nach kurzer Zeit wieder abgebaut. Sie wird nicht in die eigentliche Erbinformation (DNA) umgewandelt und auch nicht in die menschliche DNA eingebaut. Mit einer ähnlichen Strategie werden seit längerem derzeit auch Tumor-Impfstoffe entwickelt. 

Zulassung mit hohem Qualitätsanspruch

Zurzeit koordiniert die Europäische Arzneimittelagentur EMA das Zulassungsverfahren für Europa und damit auch für Deutschland. Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität der Impfstoffe werden dabei sehr genau untersucht und bewertet. Nur wenn die hohen Qualitätsanfor-derungen erfüllt werden, wird eine Zulassung erteilt und der Impfstoff darf auf den deutschen Markt. Für die ersten Impfstoffe gegen Covid-19, wie etwa BNT162b2 von BioNTech/Pfizer oder mRNA-1273 von Moderna, wird das voraussichtlich schon in den nächsten Tagen bzw. Wochen soweit sein. Dank umfangreicher finanzieller Unterstützung der Impfstoffentwicklung durch Bundesregierung und BMBF, neuer Technologien, Vorerfahrungen mit Impfstoffen gegen verwandte Viren und einer engen Zusammenarbeit der verantwortlichen Behörden, konnte die Entwicklung und das Zulassungsverfahren beschleunigt werden.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) ist mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte biomedizinische Forschungseinrichtung in Deutschland. Über 1.300 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erforschen im DKFZ, wie Krebs entsteht, erfassen Krebsrisikofaktoren und suchen nach neuen Strategien, die verhindern, dass Menschen an Krebs erkranken. Sie entwickeln neue Methoden, mit denen Tumoren präziser diagnostiziert und Krebspatienten erfolgreicher behandelt werden können. 

Beim Krebsinformationsdienst (KID) des DKFZ erhalten Betroffene, interessierte Bürger und Fachkreise individuelle Antworten auf alle Fragen zum Thema Krebs. 

Gemeinsam mit Partnern aus den Universitätskliniken betreibt das DKFZ das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) an den Standorten Heidelberg und Dresden, in Heidelberg außerdem das Hopp-Kindertumorzentrum KiTZ. Im Deutschen Konsortium für Translationale Krebsforschung (DKTK), einem der sechs Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung, unterhält das DKFZ Translationszentren an sieben universitären Partnerstandorten. Die Verbindung von exzellenter Hochschulmedizin mit der hochkarätigen Forschung eines Helmholtz-Zentrums an den NCT- und den DKTK-Standorten ist ein wichtiger Beitrag, um vielversprechende Ansätze aus der Krebsforschung in die Klinik zu übertragen und so die Chancen von Krebspatienten zu verbessern.

Das DKFZ wird zu 90 Prozent vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und zu 10 Prozent vom Land Baden-Württemberg finanziert und ist Mitglied in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren.

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Langzeitpflege: Ein Mindestmaß an Kontakten trotz Infektionsschutzes

In seiner am heutigen Freitag veröffentlichten Ad-hoc-Empfehlung schlägt
der Deutsche Ethikrat Maßnahmen vor, die in Einrichtungen der
Langzeitpflege lebenden Menschen trotz der aktuell gebotenen
Infektionsschutzmaßnahmen ein Mindestmaß an sozialen Kontakten sichern
sollen.

Personen, die dauerhaft auf Pflege in Einrichtungen der Alten- oder
Behindertenhilfe angewiesen sind, laufen derzeit in besonderem Maße
Gefahr, durch Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
in soziale Isolation zu geraten. Eingeschränkt sind neben Besuchen durch
An- und Zugehörige vielfach auch Kontakte zu anderen Bewohnerinnen und
Bewohnern sowie zu Dienstleistern. So berechtigt solche Maßnahmen zur
Eindämmung des aktuellen Infektionsgeschehens auch sind, so verschlechtert
sich die Lebenssituation der Betroffenen ganz erheblich.

Zwar hat der Gesetzgeber mit der jüngsten Novellierung des
Infektionsschutzgesetzes ausdrücklich vorgeschrieben, dass in Alten- oder
Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe trotz aller
Schutzmaßnahmen ein Mindestmaß an sozialen Kontakten stets gewährleistet
bleiben muss. Damit ist jedoch nur angedeutet, welche konkreten
Kontaktregelungen den Zielen des Infektionsschutzes ebenso wie den
individuellen Ansprüchen auf soziale Teilhabe gerecht werden. Der Deutsche
Ethikrat möchte daher die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich
der pflegerischen Langzeitversorgung mit einigen ethischen Aussagen zur
Bestimmung des auch unter Pandemiebedingungen noch zu gewährleistenden
Mindestmaßes an sozialen Kontakten unterstützen.

In seiner Ad-hoc-Empfehlung fordert der Deutsche Ethikrat unter anderem,
bei der Bestimmung des Mindestmaßes sozialer Kontakte weniger deren Anzahl
und Häufigkeit als vielmehr deren Qualität in den Blick zu nehmen. Zudem
müsse stets individuell beantwortet werden, welche Beschränkungen
hinsichtlich Art und Häufigkeit sozialer Kontakte sich in welcher Weise
auf die Lebensqualität der einzelnen Person mit Pflegebedarf auswirken. Wo
immer dies vertretbar ist, sollen die in Einrichtungen der Langzeitpflege
Lebenden selbst über die Auswahl ihrer Kontaktpersonen entscheiden.

Außerdem sollten auch Formen virtuellen Kontakts ermöglicht und Angebote
bereitgestellt werden, die ihrerseits zur Integration, Teilhabe und
Lebensqualität der in Einrichtungen der Langzeitpflege Wohnenden
beitragen. Dabei wird allerdings betont, dass der virtuelle Kontakt als
Ergänzung und nicht als Ersatz für den physischen Kontakt zu verstehen
ist.

Der Ethikrat hebt hervor, dass die Einrichtungen vielfach auf zusätzliche
personelle Ressourcen angewiesen sind, um ein Mindestmaß an sozialen
Kontakten sicherzustellen sowie Aktivierungsangebote vorzuhalten. Zudem
legt er dar, wie wichtig eine Stärkung der Pflege auch und gerade in
Zeiten der Pandemie ist.

Die Ad-hoc-Empfehlung „Mindestmaß an sozialen Kontakten in der
Langzeitpflege während der Covid-19-Pandemie“ ist von der Website des
Deutschen Ethikrates abrufbar unter
https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Ad-hoc-
Empfehlungen/deutsch/ad-hoc-empfehlung-langzeitpflege.pdf.

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COVID-19: Raumluft in Krankenhäusern und Pflegeheimen erfordert mehr Aufmerksamkeit

Empfehlungen gegen Ausbreitung von COVID-19 über Aerosole in Räumen - vorallem in Krankenhäusern und Pfelegeheimen  Beate Richter, TROPOS
Empfehlungen gegen Ausbreitung von COVID-19 über Aerosole in Räumen - vorallem in Krankenhäusern und Pfelegeheimen Beate Richter, TROPOS

Internationales Forscherteam legt Empfehlungen vor, wie die Ausbreitung
von COVID-19 über Aerosole in Räumen reduziert werden kann
Um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in
Krankenhäusern und Pflegeheimen einzudämmen sind eine Vielzahl von
Maßnahmen notwendig. Besonders wichtig sei es, eine angemessene Strategie
zum Schutz des Gesundheitspersonals vor der Übertragung aus der Luft zu
entwickeln. Der Raumluft in solchen Einrichtungen und der Weiterbildung
des Personals sollte daher mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden, empfehlen
Forschende des Leibniz-Instituts für Troposphärenforschung (TROPOS) in
Leipzig, des CSIR-National Physical Laboratory in New Delhi, des Institute
of Atmospheric Science and Climate in Rom und von 2B Technologies,
Colorado. Aus Sicht der Aerosol-Fachleute sei es notwendig, verschiedene
Maßnahmen zu kombinieren, schreibt das Forscherteam im Fachjournal
International Journal of Environmental Research and Public Health in einem
redaktionellen Beitrag. Dazu zählen beispielsweise regelmäßiges Lüften,
das Kontrollieren des Frischluftverbrauchs per CO2-Monitor und die
Verwendung von Luftbefeuchtern, um die relative Luftfeuchtigkeit in
Innenräumen bei 40 bis 60 Prozent zu halten. Wenn nicht ausreichend
gelüftet werden kann, dann sei auch der Einsatz von mobilen Luftreinigern
angebracht.

Das Risiko der Ansteckung ist in Krankenhäusern und Pflegeheimen besonders
hoch, da sich Infizierte und Gesunde lange in einem Raum aufhalten können
und das Virus dabei über unsichtbare Aerosolpartikel in der Luft auch über
Entfernungen von mehreren Metern übertragen werden kann. Medienberichten
zufolge soll es bereits in fast einem Zehntel der 12.000 Alten- und
Pflegeheime in Deutschland COVID-19-Erkrankungen geben. Auch bei den
Neuinfektionen in Sachsen gelten Heime inzwischen als Hotspot für
Neuinfektionen.

Seit Ausbruch der Pandemie Anfang 2020 häufen sich Berichte zu
Übertragungen über Aerosol-Partikel in der Raumluft von Krankenhäusern und
Pflegeheimen. Dazu zählen wissenschaftliche Berichte aus Krankenhäusern in
China und den USA, aber auch aus einem Pflegeheim in den Niederlanden, wo
sich das Virus offensichtlich über das Lüftungssystem über
Aerosolpartikeln verbreiten konnte weil auf einer Station ungefilterte
Innenluft im Kreis zirkulierte. Als weiterer Beweis wurde SARS-CoV-2 auf
den Staubfiltern der Klimaanlage dort nachgewiesen. „Die Komplexität der
Aerosol-Übertragung von SARS-CoV-2, insbesondere in Innenräumen, ist noch
lange nicht gelöst und es besteht die Notwendigkeit, geeignete Richtlinien
zum Schutz des medizinischen Personals zu erstellen. Wir versuchen daher
mit dieser Publikation Empfehlungen zu geben für Maßnahmen, die nicht nur
zur Eindämmung der momentanen, sondern auch von zukünftigen Viruspandemien
beitragen könnten“, berichtet Prof. Alfred Wiedensohler vom TROPOS.

Die Ausbreitung des Virus über Aerosole ist nach Ansicht vieler Fachleute
ein wesentlicher Grund dafür, dass die Zahlen der Corona-Infektionen in
Europa im Herbst drastisch gestiegen sind. Die Menschen halten sich länger
innen auf und mit sinkenden Temperaturen werden viele Innenräume deutlich
seltener gelüftet. Die Konzentrationen an Viren in der Luft kann dabei
stark ansteigen, wenn sich Infizierte im Raum aufhalten. Einfache Mund-
Nasen-Masken können zwar den Ausstoß der Viren über die Atemwege deutlich
reduzieren, aber nicht völlig verhindern. Mit der Anzahl der Personen und
der Dauer des Aufenthalts im Raum kann daher das Risiko deutlich
ansteigen. Besonders betroffen sind davon Krankenhäuser und Pflegeheime,
weil dort zusätzliche Risikofaktoren hinzukommen: besonders empfindliche
Personen, sehr langer Aufenthalt in einem Raum und mitunter medizinische
Verfahren wie Intubation auf Intensivstationen, bei denen viel Aerosol
produziert wird.

Mit einer Reihe von Maßnahmen kann die Viren-Ausbreitung über die Raumluft
reduziert werden. Allerdings gibt es keine einzelne Maßnahme, die dies
vollständig leisten kann, sondern es kommt darauf an, die Innenraumluft zu
kontrollieren und verschiedene Maßnahmen zu kombinieren:
„Als Schutz gegen die Übertragung von SARS-CoV-2 über die Luft in
geschlossenen Räumen besonders bei kaltem und trockenem Wetter empfehlen
wir Luftbefeuchter, um die relative Luftfeuchtigkeit im Raum im Bereich
von 40 bis 60 Prozent zu halten und das Risiko einer Atemwegsinfektion zu
verringern. Im Bereich um etwa 50 Prozent relative Luftfeuchtigkeit sind
die menschlichen Schleimhäute am widerstandsfähigsten gegenüber
Infektionen und außerdem können die Viren in den Aerosolpartikeln weniger
lange überleben als bei trockenerer oder sehr feuchter Luft“, erklärt Dr.
Ajit Ahlawat vom TROPOS.
Sehr wichtig ist, dass ständig genug Frischluft über die Klimaanlage oder
durch Lüften zugeführt wird. Mit Messgeräten für Kohlendioxid (CO2) kann
dies kontrolliert werden. Erreicht die CO2-Konzentration in der Raumluft
einen Wert von 1000ppm, dann ist es höchste Zeit, zu lüften. Der hohe
CO2-Wert innen zeigt an, dass sich viel ausgeatmete Luft im Raum befindet.
Sollte sich im Raum eine infizierte Person befinden, dann würden auch
viele Viren mit den Aerosolen in der Luft schweben und könnten von einer
gesunden Person eingeatmet werden. Das Heizungs-, Lüftungs- und
Klimasystem (englisch: HVAC) sollte eine Mindesteffizienz von MERV-13
haben, um selbst sehr kleine Partikel aus der Luft zu filtern. (MERV steht
für Minimum Efficiency Reporting Value und ist eine Norm aus den USA, die
von der American Society of Heating, Refrigerating and Air-Conditioning
Engineers (ASHRAE) festgelegt wurde.)
Wenn es nicht möglich ist, den Raum ausreichend zu lüften, dann sollte
versucht werden, die Konzentration von Viren in der Raumluft durch
Luftreiniger zu reduzieren. Diese Luftreiniger sollten jedoch über so
genannte HEPA-Filter (High Efficiency Particle Absorbing) verfügen.
Luftreiniger können jedoch immer nur eine zusätzliche Maßnahme sein, da
sie die Zufuhr von Frischluft und damit Sauerstoff nicht ersetzen können.

Besonderen Schutz braucht das medizinische Personal bei Verfahren und
chirurgischen Eingriffen, bei denen potenziell infektiöse Aerosolpartikel
entstehen - wie z.B. Zahnbehandlungen oder Intubation auf
Intensivstationen. Dabei sollten ventilfreie Partikelfiltermasken, so
genannte Atemschutzmasken wie z.B. N95, getragen und darauf geachtet
werden, dass diese dicht auf der Haut aufliegen. „Vermeiden Sie die
Verwendung der Atemschutzmasken des Typs FFP2 und FFP3, die über ein
Ausatemventil oder eine Belüftung verfügen, da diese Arten von
Atemschutzmasken nicht ausreichen. Zur Risikominderung sollte auch
Schutzausrüstung wie eine Schutzbrille getragen werden“, rät Dr. Francesca
Costabile vom Institute of Atmospheric Science and Climate (ISAC) in Rom.
Darüber hinaus empfehlen die Forschenden, bei Patienten mit COVID-19,
aerosolerzeugende Verfahren und Behandlungen nach Möglichkeit zu
vermeiden, um das Infektionsrisiko für das medizinische Personal zu
verringern. Zu den aerosolerzeugenden Behandlungen gehören in der Regel
Medikamente, die über einen Zerstäuber verabreicht werden. Um das Risiko
einer Aerosolbildung von SARS-CoV-2 durch den Vernebelungsprozess zu
vermeiden, sollten inhalierende Medikamente nach Möglichkeit mit einem
Dosier-Inhalator und nicht mit einem Zerstäuber verabreicht werden.

Umsicht sei auch bei der Desinfektion der Räume angebracht: „Wir
empfehlen, die Desinfektion mit UV-C-Licht nicht zu oft anzuwenden. Obwohl
bekannt ist, dass das UV-C-Licht die SARS-CoV-2-Viren zerstört, erhöht es
letztlich die Ozonkonzentrationen in Innenräumen und kann sich so negativ
auf die Gesundheit auswirken, wenn die Raumluft nicht ausreichend
ausgetauscht wird“, betont Dr. Sumit Kumar Mishra vom CSIR - National
Physical Laboratory. Negative Folgen kann auch das Versprühen von
oxidierenden Chemikalien in der Luft wie z.B. Wasserstoffperoxid (H2O2)
haben. In Innenräumen führen dieses Chemikalien zu toxischen chemischen
Reaktionen, die weitere Luftschadstoffe erzeugen und das zentrale
Nervensystem und die Lungen der Menschen schädigen.

Die Weiterbildung des Personals von Krankenhäusern und Pflegeheimen sei
extrem wichtig, um die Virenausbreitung über die Raumluft zu verhindern,
betont das internationale Forschungsteam. Das medizinische Personal müsse
angemessen geschult werden, damit es die Empfehlungen befolgen kann. Es
sei wichtig, auf die Risiken durch die Übertragung von SARS-CoV-2 über die
Luft aufmerksam zu machen. Solche Empfehlungen könnten - wenn sie von den
Gesundheitsbehörden angemessen zur Verfügung gestellt und vom
medizinischen Personal umgesetzt werden - deutlich dazu beitragen, das
Risiko der Übertragung über die Luft in Krankenhäusern und Pflegeheimen zu
verringern, bis Impfungen großflächig wirken werden. Tilo Arnhold

Publikation:
Ahlawat, A.; Mishra, S.K.; Birks, J.W.; Costabile, F.; Wiedensohler, A.
Preventing Airborne Transmission of SARS-CoV-2 in Hospitals and Nursing
Homes. Int. J. Environ. Res. Public Health 2020, 17, 8553. DOI:
10.3390/ijerph17228553
https://doi.org/10.3390/ijerph17228553

Empfehlungen zur Reduzierung der Aerosol-Übertragung von SARS-CoV-2 in
Innenräumen für die Wintersaison auf der Grundlage wissenschaftlicher
Veröffentlichungen:
https://www.tropos.de/fileadmin/user_upload/Aktuelles/News/Bilder/Bilder_2020
/201209_Schutz_vor_COVID19_innen_-_Empfehlungen_Winter_-_de.pdf

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